Andorra Crypto Tax 1

Andorra Krypto-Steuer

Andorra Crypto Tax

Andorra ist eines jener Länder, in denen Kryptowährungen und andere innovative Technologien von der Bevölkerung freudig angenommen und von der Regierung positiv bewertet werden. Krypto-Unternehmen werden das andorranische Steuersystem als unkompliziert, gut strukturiert und nicht belastend empfinden, da es mit relativ niedrigen Steuersätzen aufwartet. Darüber hinaus wird es ständig verbessert, um mit den globalen Standards Schritt zu halten und den Bedürfnissen der lokalen Steuerzahler gerecht zu werden.

In Andorra sind die Kommunalverwaltungen und die Regierung für die Erhebung der Steuern verantwortlich. Diese haben zwar bereits dieselben Strukturen wie die EU- und OECD-Länder, sind aber im Vergleich zu den am weitesten entwickelten Ländern gleichzeitig sehr wettbewerbsfähig.

Die Gemeinderäte legen die Steuern fest, erheben sie und verwalten sie für folgende Bereiche:

  • Kommerzielle, geschäftliche und berufliche Aktivitäten
  • Das Feuer und der Ort
  • Eigentum
  • Mieteinnahmen
  • Konstruktion

Die andorranische Regierung legt die Steuern auf folgende Bereiche fest, erhebt sie und verwaltet sie:

  • Verschiedene Arten von persönlichem Einkommen
  • Unternehmenseinkommen
  • Verkaufte Produkte und Dienstleistungen
  • Veräußerungsgewinne aus Immobilienübertragungen
  • Fahrzeugbesitz
  • Markenzeichenregistrierung
  • Registrierung als Inhaber einer Wirtschaftstätigkeit
  • Gericht

Es ist erwähnenswert, dass Andorra für Steuerzwecke mit internationalen Steuerbehörden und -organisationen zusammenarbeitet und sich verpflichtet hat, Steuerinformationen automatisch mit relevanten ausländischen Institutionen auszutauschen. So unterzeichnete die Regierung vor fast 10 Jahren eine OECD-Erklärung, die Länder verpflichtet, das Bankgeheimnis für Steuerzwecke aufzuheben, was zur Gewährleistung der Transparenz des internationalen Steuersystems beiträgt.

Gemäß dem Digital Assets Act gelten Kryptowährungen in Andorra nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Stattdessen werden sie je nach Funktion für Buchhaltungs- und Steuerzwecke entweder als immaterielle Vermögenswerte oder als Inventar eingestuft. Wenn der Inhaber beabsichtigt, Kryptowährungen im normalen Geschäftsverlauf zu verkaufen, werden sie als Inventar behandelt, und wenn dies nicht der Fall ist, werden sie als immaterielle Vermögenswerte behandelt.

VORTEILE DES ANDORRANISCHEN STEUERSYSTEMS

Zunächst einmal sind die Steuersätze in Andorra deutlich niedriger als in anderen europäischen Ländern, was für Unternehmen und Investoren, die ihre Steuerlast minimieren möchten, ein großer Vorteil ist. Darüber hinaus ist der Prozess des Jahresabschlusses recht unkompliziert und einfach zu handhaben, was viel Zeit und Mühe spart.

Weitere bemerkenswerte Vorteile des andorranischen Steuersystems sind die folgenden:

  • Keine Steuern auf Vermögen
  • Keine Erbschaftssteuer
  • Keine Schenkungssteuer
  • Eine sehr niedrige Körperschaftssteuer plus verfügbare Befreiungen
  • Mögliche Befreiung von der Einkommensteuer
  • Sehr niedrige Mehrwertsteuer
  • Moderate Sozialbeiträge
  • Keine Steuer auf Firmenwagen

KÖRPERSCHAFTSSTEUER

In Andorra beträgt die Körperschaftssteuer 10 % und wird von steueransässigen und steuerfremden Unternehmen gezahlt, einschließlich Unternehmen, die in Krypto-Aktivitäten involviert sind. Steueransässige Unternehmen unterliegen der Besteuerung ihres weltweiten Einkommens, und steuerfremde Unternehmen sind nur verpflichtet, Steuern auf ihr in Andorra erwirtschaftetes Einkommen zu zahlen. Die Steuer wird auf Transaktionsbasis erhoben, wenn ein steuerfremdes Unternehmen keine Betriebsstätte in Andorra hat.

Gemäß Gesetz 95/2010 vom 29. Dezember gilt ein Unternehmen als steuerlich ansässig, wenn es nach andorranischem Recht gegründet wurde, einen eingetragenen Firmensitz auf andorranischem Gebiet hat, einen Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Andorra hat oder seinen Steuersitz nach Andorra verlegt hat.

Alle Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Ablauf der sechsmonatigen Frist nach Ende des Abrechnungszeitraums Steuererklärungen einzureichen. Vorauszahlungen für den laufenden Abrechnungszeitraum werden am ersten Tag des neunten Monats nach Beginn des Abrechnungszeitraums geleistet.

Zu den weiteren Körperschaftsteuervorschriften gehören:

  • Holdinggesellschaften, die außerhalb Andorras investieren, unterliegen einem Steuersatz von 2 %
  • Andorranische Investmentfonds unterliegen möglicherweise einem Steuersatz von 0 %
  • Im Rahmen verschiedener Abzüge beträgt der Mindestsatz 3%, wenn ein Unternehmen Gewinne erzielt.

MEHRWERTSTEUER

In Andorra beträgt der normale Mehrwertsteuersatz 4,5 %, was sicherlich der niedrigste in Europa ist, da innerhalb der EU ein Mehrwertsteuersatz nicht unter 15 % liegen darf. Er wird auf in Andorra verkaufte Produkte und Dienstleistungen erhoben, einschließlich derer, die in das andorranische Gebiet importiert werden. Wenn der jährliche Wert der verkauften Produkte oder Dienstleistungen 40.000 EUR nicht übersteigt, besteht keine Verpflichtung, sich in Andorra als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren.

Kryptounternehmen sind grundsätzlich auch verpflichtet, die normale Mehrwertsteuer zu zahlen, es sei denn, ihr spezifisches Geschäftsmodell stellt keine ausreichende steuerpflichtige Beziehung zwischen einem Verkäufer und einem Kunden dar oder ein anwendbares Gesetz macht sie steuerbefreit. Beispielsweise könnte der Kryptohandel von der Mehrwertsteuer befreit sein, da diese Transaktionen als Finanzdienstleistungen behandelt werden, bei denen Kryptowährungen als Zahlungsmittel verwendet werden. Die Behörden haben jedoch noch keine kryptobezogenen Leitlinien herausgegeben. Wenn Sie Ihr Kryptogeschäft sorgfältig auf Mehrwertsteuerzwecke prüfen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Berater hier bei Regulated United Europe (RUE) und wir beraten Sie gerne individuell.

KAPITALERTRAGSTEUER

Für Unternehmen und Privatpersonen gelten Kapitalgewinne als eine andere Art von Einkommen. Unternehmen müssen einen Steuersatz von 10 % zahlen, und Privatpersonen müssen je nach steuerpflichtigem Betrag bis zu 10 % ihrer Kapitalgewinne versteuern. Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen möglich.

In folgenden Fällen werden Kapitalgewinne nicht besteuert:

  • Der Verkauf von Aktien, wenn der Aktionär weniger als 25 % des Unternehmens besitzt, was bedeutet, dass der Aktienhandel steuerfrei sein kann
  • Der Verkauf eines Vermögenswerts, der seit mehr als 10 Jahren im Besitz ist

QUELLENSTEUER

In Andorra beträgt der Standard-Quellensteuersatz 10 %. Auf Rückversicherungsgeschäfte wird ein zusätzlicher Satz von 1,5 % erhoben. Zinsen und Lizenzgebühren werden zum Standardsatz besteuert, wenn sie an Personen gezahlt werden, die in Andorra steuerpflichtig sind. Lizenzgebühren, die an ansässige Unternehmen gezahlt werden, sind steuerfrei. Lizenzgebühren werden mit einem Satz von 5 % besteuert, wenn sie an ein Unternehmen oder eine Person gezahlt werden, die in Andorra nicht steuerpflichtig ist. Andorranische Unternehmen sind nicht verpflichtet, Steuern von Dividendenzahlungen an ansässige oder nicht ansässige Unternehmen oder Personen einzubehalten.

INDIVIDUELLE EINKOMMENSSTEUER

Für in Andorra ansässige Personen, d. h. Personen, die mehr als 183 Tage im Jahr in Andorra verbringen, beträgt der normale Einkommensteuersatz 10 % und wird auf Einkünfte aus Andorra und dem Ausland erhoben. Für nicht in Andorra ansässige Personen gilt ein Steuersatz von 10 %, der nur auf Einkünfte aus Andorra erhoben wird. Im Allgemeinen wird die Einkommensteuer von Gehältern und anderen Zahlungen andorranischer Unternehmen einbehalten, einschließlich solcher, die in Kryptoaktivitäten involviert sind. Die Steuersätze für Anwohner können je nach Höhe des Einkommens und verfügbaren Abzügen und Gutschriften variieren.

Für ansässige Einzelpersonen gelten folgende Tarife:

  • Bei einem Jahresgehalt von 0-24.000 EUR – 0%
  • Bei einem Jahresgehalt von 24.001-40.000 EUR – 5 %
  • Wenn das Jahresgehalt 40.001 EUR oder mehr beträgt – 10 %

Für Verheiratete gelten folgende Sätze:

  • Bei einem Jahresgehalt von 0-40.000 EUR – 0%
  • Wenn das Jahresgehalt 40.001 EUR oder mehr beträgt – 10 %

Befreiungen gelten unter anderem für folgende Einkunftsarten:

  • Erträge aus andorranischen Staatsanleihen
  • Dividenden und andere Einkünfte aus Beteiligungen an in Andorra registrierten Unternehmen
  • Dividenden und andere Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in Andorra
  • Zinsen aus bei einer andorranischen Bank gehaltenen Geldern (bis zu 3.000 EUR)
  • Öffentliche Zuschüsse und Stipendien

WIE ZAHLE ICH 2024 IN ANDORRA STEUERN AUF KRYPTO?

Im Jahr 2024 entwickelt Andorra sein Steuersystem weiter, um es an die schnell wachsende Welt der Kryptowährungen anzupassen. Es ist bestrebt, Investoren und innovative Technologien anzuziehen und gleichzeitig eine faire Besteuerung sicherzustellen. Die Regierung von Andorra erkennt die Notwendigkeit an, Kryptowährungstransaktionen zu regulieren und die damit verbundenen Einnahmen zu besteuern, um internationalen Standards zu entsprechen und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Grundlagen der Kryptowährungsbesteuerung in Andorra

Andorra bildet keine Ausnahme bei der Verabschiedung von Gesetzen zur Regulierung von Kryptowährungstransaktionen. Einkünfte aus Kryptowährungen gelten als Teil des Gesamteinkommens von Einzelpersonen oder Unternehmensgewinnen und unterliegen der Besteuerung gemäß der nationalen Steuergesetzgebung.

Einkommenserklärung

Natürliche und juristische Personen, die Einkünfte in Kryptowährungen erhalten, müssen diese Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben. Die Umrechnung von Kryptowährungseinkommen in Euro oder andere Währungen sollte zum Wechselkurs am Tag des Erhalts des Einkommens erfolgen, um den zu versteuernden Betrag genau wiederzugeben.

Steuersätze

Die Steuersätze in Andorra sind im Vergleich zu vielen anderen Ländern relativ niedrig, was das Land für internationale Investoren und Unternehmer attraktiv macht. Die Körperschaftssteuer beträgt etwa 10 % und der maximale Einkommensteuersatz für Einzelpersonen beträgt ebenfalls 10 %.

Kapitalertragsteuer

In Andorra fällt die Kapitalertragsteuer auch auf Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen an. Wenn die Vermögenswerte länger als ein Jahr gehalten wurden, können sie einem günstigen Steuersatz unterliegen.

Mehrwertsteuer und andere Steuern

Andorra erhebt derzeit keine Mehrwertsteuer, was das Land für Kryptowährungsunternehmen noch attraktiver macht. Für bestimmte Dienstleistungen und Waren können jedoch andere Arten von Steuern und Gebühren erhoben werden.

Abschluss

Die Besteuerung von Kryptowährungen in Andorra im Jahr 2024 erfordert ein gründliches Verständnis der lokalen Steuergesetze und die Beachtung regulatorischer Änderungen. Anlegern und Unternehmern, die in Andorra mit Kryptowährungen handeln, wird empfohlen, Steuerberater und Buchhalter zu konsultieren, um Steuerverbindlichkeiten und Steuerkonformität zu optimieren. Es wird erwartet, dass Andorra seine Kryptowährungssteuerpolitik weiterentwickeln wird, um seinen Status als attraktive Gerichtsbarkeit für den innovativen Finanzsektor aufrechtzuerhalten.

Tabelle mit den wichtigsten Steuersätzen in Andorra

Steuerart Steuersatz
Körperschaftssteuer 10 %
Einkommensteuer für natürliche Personen Bis zu 10 Prozent
Kapitalertragsteuer Hängt von der Haltedauer der Vermögenswerte ab und kann vorteilhaft sein
Mehrwertsteuer (nicht anwendbar) Gilt nicht in Andorra

Diese Steuersätze spiegeln die Steuerpolitik Andorras wider, die darauf abzielt, Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Das Fehlen einer Mehrwertsteuer und die relativ niedrigen Steuersätze machen Andorra für Unternehmen und Investoren aus aller Welt attraktiv.

 

Wenn Sie von niedrigen Steuersätzen in Andorra profitieren und gleichzeitig sicherstellen möchten, dass Ihr Krypto-Geschäft den geltenden Vorschriften entspricht, helfen Ihnen unsere hochqualifizierten und erfahrenen Rechtsberater hier bei  Regulated United Europe (RUE) gerne weiter. Wir kennen die für Kryptowährungsunternehmen geltenden lokalen und internationalen Steuervorschriften sehr gut und überwachen sie genau. Wir bemühen uns sicherzustellen, dass unsere Kunden nicht nur die lokalen Vorschriften einhalten, sondern auch steuereffizient arbeiten. Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Gründung eines neuen andorranischen Krypto-Unternehmens, der Krypto -Lizenzierung und der Finanzbuchhaltung. Buchen Sie jetzt eine persönliche Beratung, um umfassende Rechtsberatung zu erhalten, die die Grundlage für Ihren Erfolg legt.

Darüber hinaus bieten Anwälte von Regulated United Europe  rechtliche Unterstützung für Krypto-Projekte und helfen bei der Anpassung an  die MICA-Vorschriften .

RUE KUNDENBETREUUNGSTEAM

Milana
Milana

"Hallo, wenn Sie Ihr Projekt starten wollen oder noch Bedenken haben, können Sie sich auf jeden Fall an mich wenden, um umfassende Unterstützung zu erhalten. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung und lassen Sie uns Ihr Vorhaben in Angriff nehmen."

Sheyla

“Hallo, ich bin Sheyla und helfe Ihnen gerne bei Ihren geschäftlichen Unternehmungen in Europa und darüber hinaus. Ob auf internationalen Märkten oder bei der Erkundung von Möglichkeiten im Ausland, ich biete Ihnen Beratung und Unterstützung. Kontaktieren Sie mich einfach!”

Sheyla
Diana
Diana

“Hallo, mein Name ist Diana und ich bin darauf spezialisiert, Kunden in vielen Fragen zu unterstützen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und ich werde Sie bei Ihrem Anliegen effizient unterstützen können.”

Polina

“Hallo, mein Name ist Polina. Ich versorge Sie gerne mit den notwendigen Informationen, um Ihr Projekt in der gewählten Gerichtsbarkeit zu starten - kontaktieren Sie mich für weitere Informationen!”

Polina

KONTAKT UNS

Die Hauptdienstleistungen unseres Unternehmens sind derzeit rechtliche und Compliance-Lösungen für FinTech-Projekte. Unsere Büros befinden sich in Vilnius, Prag und Warschau. Das Rechtsteam kann bei der rechtlichen Analyse, der Projektstrukturierung und der rechtlichen Regulierung helfen.

Company in Czech Republic s.r.o.

Registrierungsnummer: 08620563
Gegründet: 21.10.2019
Telefon: +420 775 524 175
Email:  [email protected]
Adresse: Na Perštýně 342/1, Staré Město, 110 00 Prag

Company in Lithuania UAB

Registrierungsnummer: 304377400
Gegründet: 30.08.2016
Telefon: +370 6949 5456
Email: [email protected]
Adresse: Lvovo g. 25 – 702, 7th floor, Vilnius,
09320,
Litauen

Company in Poland
Sp. z o.o

Registrierungsnummer: 38421992700000
Gegründet: 28.08.2019
Email: [email protected]
Adresse: Twarda 18, 15. Etage, Warschau, 00-824, Polen

Regulated United
Europe OÜ

Registrierungsnummer: 14153440
Gegründet: 16.11.2016
Telefon: +372 56 966 260
Email:  [email protected]
Adresse: Laeva 2, Tallinn, 10111, Estland

Bitte hinterlassen Sie Ihre Anfrage