Krypto-Lizenz in der Schweiz

Im Zusammenhang mit der Einführung von Kryptowährungen gibt es wahrscheinlich nur wenige Länder, die der Kryptowährung so offen gegenüberstehen wie die Schweiz. Während die Regulierung allmählich voranschreitet, haben die Schweizer Regierung und die Kantone einen positiven und dynamischen Ansatz beibehalten, der es Kryptounternehmen ermöglicht, innovativ zu sein, ohne durch veraltete Gesetze behindert zu werden. Wenn Sie auf der Suche nach einem transparenten regulatorischen Rahmen, einer starken Krypto-Community und einem günstigen Steuersystem für Ihre lizenzpflichtigen Krypto-Aktivitäten sind, könnte die Schweiz ein vielversprechendes Land sein.

Schweiz Krypto-Lizenz

PAKET „UNTERNEHMEN & KRYPTO-LIZENZ IN DER SCHWEIZ“

PAKET „UNTERNEHMEN & KRYPTO-LIZENZ IN DER SCHWEIZ“ BEINHALTET:
  • Gebühr für die Unternehmensgründung
  • Eröffnung eines gesperrten Aktienkapitalkontos
  • Beglaubigung und Zustellung der Dokumente
  • Offizielle Gebühren des Handelsregisters
  • Dienstleistungen eines unabhängigen Direktornominierten
  • Dienstleistungen für AML/Compliance-Beauftragte
  • Registrierter Wohnsitz
  • Unterstützung bei der Lizenzbeschaffung
  • Ausfüllen der Antragsformulare und deren Einreichung bei der Behörde
  • Analyse der vorhandenen Dokumente, Website, Struktur
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, interne Richtlinien
Rechtsberatung für Krypto-Projekte 1,500 EUR

Die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) ist für die Gesamtheit der Integrität der in der Schweiz durchgeführten kryptobezogenen Aktivitäten verantwortlich. Die Behörde erteilt unter anderem Kryptolizenzen und überwacht die Einhaltung der Geldwäschevorschriften.Die progressivsten Kantone bemühen sich, ein kooperatives Ökosystem zu schaffen und das Wachstum von Kryptounternehmen zu beschleunigen. So fördert beispielsweise der in Zug ansässige Crypto Valley Association die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern und den Behörden hauptsächlich durch Networking-Veranstaltungen, Bildung, Arbeitsgruppen und die Produktion relevanter Inhalte.

Dank der intensiven Unterstützung durch den Verband kann der Kanton Zug heute mit 14 Blockchain-Einhörnern – Unternehmen mit einer Bewertung von über 1 Mrd. USD (über 932 Mio. EUR) – punkten. Wenn Sie eine aufstrebende Kryptolizenz sind, lohnt es sich, über eine Mitgliedschaft nachzudenken, da sie Ihnen den Zugang zu einer der fortschrittlichsten und einflussreichsten Blockchain-Communities eröffnen wird.

Kryptoregulierung in der Schweiz

Bearbeitungszeitraum
ab 8 Monaten Jährliche Aufsichtsgebühr ab 3.500 €
Staatsgebühr für die Anmeldung
ab 1.750 € Lokales Personalmitglied Mindestens 3
Erforderliches Stammkapital ab 300.000 € Physisches Büro Erforderlich
Körperschaftsteuer 11% – 24% Buchprüfung Erforderlich

KRYPTOGESETZGEBUNG IN DER SCHWEIZ

Cryptocurrency Licence in Switzerland

Das Bundesgesetz über die Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technologie verteilter elektronischer Register (DLT-Gesetz) ist eines der Hauptgesetze der Schweiz, das bestimmt, wie Kryptoaktivitäten in der Schweiz durchgeführt werden müssen. Es legt Regeln für die Kryptolizenzierung, den Handel, die Geldwäschebekämpfung, die Finanzmarktinfrastruktur für den Handel mit Kryptowährungen und Insolvenz fest. Im Wesentlichen unterstreicht das DLT-Gesetz das Ziel, die Integrität und Stabilität des Schweizer Finanzmarktes zu schützen, wobei Blockchain-Unternehmen für jeden Schaden haftbar sind, der den Investoren durch irreführende Informationen oder einen Verstoß gegen gesetzliche Anforderungen entstehen kann.

Das DLT-Gesetz nennt die Schweizerische Nationalbank als Beschützer der Stabilität der Finanzmarktinfrastruktur. Zu ihren Aufgaben gehört die Überwachung von Finanzmarktteilnehmern wie DLT-Handelsplattformen, Zentralverwahrern von Wertpapieren und Zahlungssystemen gemäß dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz. Auf Anfrage der Schweizerischen Nationalbank muss jedes regulierte Unternehmen bereit sein, alle erforderlichen Informationen und Dokumente zur Identifizierung von Risiken bereitzustellen, die die Stabilität des Finanzmarkt systems bedrohen.

Gemäß der folgenden Gesetzgebung sind bestimmte Kryptounternehmen, die in der Schweiz tätig sind oder von dort aus tätig sind, gesetzlich verpflichtet, AML-Vorschriften einzuhalten:

  • Geldwäschereigesetz
  • Geldwäscheverordnung
  • FINMA-Geldwäscheverordnung

Die AML-Gesetzgebung findet in der Regel Anwendung, wenn Kundenvermögen auf die Konten des Kryptounternehmens übertragen werden oder wenn Zahlungstransaktionen, Währungsumtausch, auf Vermögenswerten basierende Kredite oder Leasing, Private Wealth Management und die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten im Kryptogeschäftsmodell enthalten sind.

Die folgenden Kryptotoken werden von den Schweizer Behörden anerkannt und reguliert:

  • Zahlungstoken – ein Mittel für elektronische Zahlungen, das für den Werttransfer verwendet werden kann (z. B. Ether und Bitcoin)
  • Asset-backed-Token – durch greifbare Vermögenswerte besichert und oft während der Phase des Security Token Offerings (STO) ausgegeben, um Mittel zu beschaffen
    • Schuld-Token verpflichten den Emittenten zur Rückzahlung des gesamten oder eines Teils der Investition und zur Zahlung von Zinsen
    • Aktien-Token verpflichten den Emittenten nicht zur Rückzahlung der Investition, aber der Token-Inhaber hat Anspruch auf eine Barzahlung
    • Partizipationstoken verpflichten den Emittenten nicht zur Rückzahlung der Investition, aber der Token-Inhaber hat Anspruch auf einen proportionalen Anteil am zukünftigen Gewinn des Emittenten
  • Utility-Token bieten digitalen Zugang zu einem System oder Dienst, meist auf einer bestimmten DLT-Plattform verfügbar (wenn sie nicht als Wertpapiere eingestuft werden, benötigen sie keine Lizenz)

Je nach Art der verwendeten Token für wirtschaftliche Aktivitäten kann auch die Gesetzgebung zu Wertpapieren, Bankwesen und kollektiven Investitionen anwendbar sein. Es ist erwähnenswert, dass selbst wenn Zahlungstoken nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt werden, FINMA sie nicht als Wertpapiere einstuft, da sie dazu bestimmt sind, als Zahlungsmittel verwendet zu werden.

Die Regulierung von Initial Coin Offerings (ICOs) hängt von der Art der angebotenen Token ab. ICOs, die Zahlungstoken beinhalten, unterliegen den AML-Gesetzen, während ICOs, die mit asset-backed oder Utility-Token verbunden sind, die in der Schweizer Obligationenrechts festgelegten Wertpapierbestimmungen einhalten müssen.

Vorteile

Ansehen der Gerichtsbarkeit und weltweite Anerkennung

Einflussreiche Blockchain-Gemeinschaft

Möglichkeit zur Beantragung einer Lizenz in 4 Sprachen

Gestaffeltes Steuersystem mit der Möglichkeit, den am besten geeigneten Kanton zu wählen

ARTEN VON KRYPTO-LIZENZEN IN DER SCHWEIZ

If your crypto activities fall within any of the regulated categories, you must apply for one or more of the crypto licenses prior to starting economic activities in Switzerland. If a license isn’t required, a crypto business may be registered with FINMA as a Self-Regulated Organisation (SRO) who will also have to adhere to certain administrative requirements.

Based on the business models and the nature of crypto-related activities, FINMA has distinguished four types of licenses:

  • The most popular is the Financial Transaction license or Financial Intermediation License, which allows licensees to accept government deposits of up to $100 million. CHF (approx. 96 mill. EUR) or store and trade cryptographic assets that cannot be invested, and no interest can be paid on them.
  • Banking license allows unlimited number of deposits from individuals or legal entities.
  • Investment fund license allows fund managers to supervise collective fund assets on behalf of clients.
  • license for DLT trading facility allows multilateral trading of DLT securities.

All applicants must meet the following criteria:

  • Establishment of a limited liability company (AG), an unlimited number of partners corporation or a limited liability company (GmbH) in Switzerland
  • Development of a business plan and detailed review of the company’s business and internal operations
  • To have a registered office in Switzerland where its business and local staff operate
  • Development of AML/CFT internal procedures (KYC and others)
  • Hire a regulatory auditor recognized by FINMA

Examples of the circumstances when your crypto company requires a license:

  • Client assets are moved to your company accounts
  • The number of clients whose crypto assets your company has accepted exceeds 20
  • Your company manages client assets in collective investment funds
  • Acceptance of client assets or management of assets in collective investment funds are promoted in your company’s advertising

CRYPTO-LIZENZIERUNGSPROZESS IN DER SCHWEIZ

Crypto Licence in Switzerland

Als Erstes müssen Sie sicherstellen, dass Ihre kryptobezogenen Aktivitäten in der Schweiz reguliert sind und einer Lizenzierung unterliegen. FINMA wird Ihnen helfen, dies vor Abschluss der Anwendung festzustellen. Um Ihren Geschäftsfall zu stärken, empfehlen wir dringend, sich mit Rechtsexperten zu beraten, die Ihnen helfen können, alle erforderlichen Kriterien zu erfüllen und Ihre Informationen korrekt darzustellen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Team hier bei Regulated United Europe (RUE) gerne zur Verfügung.

Bevor Sie die Bewerbung abschließen, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen und in geordneter Weise vorbereiten, da der Lizenzierungsprozess sonst behindert werden kann. Wenn keine Hindernisse vorliegen, dauert der Prozess normalerweise 4–6 Monate.

Es ist obligatorisch, folgende Dokumente über die beteiligten Personen vorzulegen:

  • Kopien der Identifikationsdokumente (Reisepässe oder Ausweisdokumente) der Eigentümer und Direktoren des Unternehmens
  • Für ausländische Staatsangehörige – Kopien der Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz
  • Nachweis oder Wohnadresse jedes Eigentümers und Direktors
  • Kopien von Arbeitsreferenzen, Lebensläufen und Bildungszertifikaten der Eigentümer und Direktoren, die relevante Ausbildung und Erfahrung widerspiegeln
  • Schweizer Strafregisterauszug, der das Fehlen von strafrechtlichen Verurteilungen nachweist (Original, das nicht älter als sechs Monate sein darf)
    • Ausländische Staatsangehörige, die weniger als fünf Jahre in der Schweiz gelebt haben, müssen einen Strafregisterauszug vorlegen, der entweder vom vorherigen Wohnsitzland oder vom Heimatland ausgestellt wurde
  • Schuldbetreibungsregisterauszug (Original, das nicht älter als sechs Monate sein darf)

Folgende Dokumente bezüglich des Antragstellerunternehmens sollten ordnungsgemäß vorbereitet werden:

  • Unternehmensdokumente (wie Satzungen)
  • Geschäftsplan einschließlich Budget (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) für die nächsten drei Geschäftsjahre, mit optimistischen, realistischen und pessimistischen Szenarien, sowie geografische Abdeckung, Gruppenstruktur und Zielmarkt
  • Informationen zu Geschäftsräumen, Infrastruktur und Personal
  • Nachweis der Herkunft der Mittel und Informationen zu öffentlichen Einlagen
  • Detaillierte Informationen zum Eigenkapital (Struktur, Verteilung, Nennwert usw.)
  • Dokumentiertes Betriebsmodell (AML-Richtlinie, Datensicherheit usw.), das eine Überprüfung der für wirtschaftliche Aktivitäten verwendeten Hardware und Software, einschließlich Drittsystemen, umfassen sollte
  • Detaillierte Informationen zur Aufbewahrung der Einlagen der Kunden
  • Wenn die Bewerbung vom gesetzlichen Vertreter eingereicht wird, ist deren Vollmacht erforderlich (beglaubigte Kopie der Vollmacht)
  • Antrag auf unvollständige und abgeschlossene Prozesse
  • Liste aller Teilnehmer mit mindestens 5% direktem oder indirektem Eigentum (bis zum Niveau des wirtschaftlich Berechtigten mit Stimm- und Kapitalanteilen)
  • Abbildung aller direkt oder indirekt berechtigten Teilnehmer (einschließlich Informationen zum Beteiligungsgrad) nach Stimmanteilen und Kapital
  • Informationen zu Vereinbarungen und anderen Mitteln der Kontrolle oder wesentlichen Einflussnahme auf den Antragsteller

Die Zahlung von Verwaltungs- und Lizenzgebühren ist ein weiterer wesentlicher Schritt. Die Antragsgebühren beginnen ab 1.750 EUR und erfolgreiche Antragsteller müssen auch eine jährliche Aufsichtsgebühr von mindestens 3.500 EUR zahlen.

Da Kryptolizenzen an Unternehmen vergeben werden, die in der Schweiz registriert sind, müssen Sie auch die Zeit einplanen, um eine für Ihr Kryptoprojekt geeignete zu gründen. Es gibt mehrere vorteilhafte Schweizer Unternehmensstrukturen, die es Ihnen ermöglichen, ein Unternehmen zu gründen, ohne sich durch endlose Bürokratie kämpfen zu müssen.

Nach Gründung eines neuen Unternehmens und Begleichung aller Gebühren ist es Zeit, einen Antrag auf eine Kryptolizenz zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei FINMA einzureichen, die auch weitere Informationen, Dokumente oder Audits anfordern kann. Sie müssen auch einen Termin mit der Behörde vereinbaren, um Ihren Geschäftsfall für die Lizenzierung vorzustellen.

Obwohl Anträge entweder in einer der offiziellen Sprachen der Schweiz oder in Englisch eingereicht werden können, können einige Dokumente (z. B. die Satzung und die organisatorische Strukturdokumentation) nur in einer der offiziellen Sprachen der Schweiz eingereicht werden. Wenn Sie einen vereidigten Übersetzer benötigen, arrangieren wir gerne einen solchen Service für Sie.

Nach Erteilung einer Lizenz ist es unerlässlich, daran zu denken, dass alle Änderungen in der Struktur und den Aktivitäten des Lizenznehmers (Schlüsseldokumente, leitende Angestellte, technische Einrichtung usw.) FINMA gemeldet werden müssen. Im Falle wesentlicher Änderungen muss vor der Wiederaufnahme der kommerziellen Aktivitäten eine Genehmigung der Behörde eingeholt werden.

WIE MAN EIN KRYPTOUNTERNEHMEN IN DER SCHWEIZ GRÜNDET

Wenn Sie bereits überzeugt sind, dass es wertvoll ist, ein Krypto-Unternehmen in der Schweiz zu gründen und Ihr Geschäftsmodell für eine der Kryptolizenzen geeignet ist, ist die Gründung eines schweizerischen Unternehmens ein unmittelbarer Schritt. Je nach gewählter rechtlichen Unternehmensstruktur und Qualität der Dokumente kann die Gründung bis zu vier Monate dauern.

Die häufigsten rechtlichen Strukturen eines Schweizer Unternehmens, die für die Durchführung von Kryptoaktivitäten verwendet werden können, sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Beide können von einem alleinigen Aktionär gegründet werden, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat und nicht zwingend Schweizer Bürger sein muss, aber über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügen muss, die ihm die Aufnahme wirtschaftlicher Tätigkeiten oder eine Anstellung im Land ermöglicht.

Wesentliche Aspekte im Zusammenhang mit der Gründung eines GmbH- und AG-Krypto-Unternehmens:

  • Kann durch Unterzeichnung einer notariellen Urkunde gegründet werden
  • Die Unternehmensgründung kann 1.500–2.000 CHF (ca. 1.475–1.967 EUR) kosten, einschließlich der notariellen Urkunde
  • Es ist mindestens ein Aktionär und ein Vorstandsmitglied erforderlich, die fit und proper sein müssen
  • Die Bestellung eines Rechnungsprüfers ist in den meisten Fällen obligatorisch
  • Ein eingetragener Geschäftssitz und die Beschäftigung von lokalem Personal sind obligatorisch
  • Die Bestellung eines schweizerischen Unternehmensanwalts ist obligatorisch
  • Entwicklung interner AML- und anderer Risikomanagementrichtlinien im Zusammenhang mit den Besonderheiten der beabsichtigten wirtschaftlichen Tätigkeiten ist obligatorisch
  • Es ist erlaubt, über ein operatives Firmenbankkonto in einer ausländischen Bank zu verfügen
  • Aktionäre müssen keine Schweizer Bürger sein

Standardmäßige Anforderungen an das anfängliche Stammkapital sind wie folgt:

  • GmbH – 20.000 CHF (ca. 19.668 EUR), die auf ein Schweizer Bankkonto überwiesen oder als Beitrag in Form von Krypto oder anderen Vermögenswerten geleistet werden müssen
  • AG – 100.000 CHF (ca. 98.352 EUR), mindestens 20% davon und mindestens 50.000 CHF (ca. 49.176 EUR) müssen auf ein Schweizer Bankkonto überwiesen oder als Beitrag in Form von Krypto oder anderen Vermögenswerten geleistet werden

Die Anforderungen an das anfängliche Stammkapital können jedoch je nach Art der Kryptolizenz oder mehrerer Lizenzen variieren, wenn Sie sich für mehr als eine bewerben. Beispielsweise müssen Bewerber für eine Fintech-Lizenz den vollen Betrag von 300.000 CHF (ca. 289.000 EUR) auf das Konto des anfänglichen Stammkapitals überweisen.

Folgende Dokumente sind erforderlich, um ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen:

  • Identifikationsdokumente der Gründer
  • Aufenthaltsbewilligungen
  • Eine Kopie eines Mietvertrags, der die Existenz des eingetragenen Geschäftssitzes in der Schweiz nachweist
  • Satzung
  • Ein Gesellschaftsvertrag
  • Die Stampa-Erklärung, die beweist, dass keine anderen Sachbeiträge und Vermögenswerte vorhanden sind, außer denen, die in der Satzung aufgeführt sind
  • Die Lex-Friedrich-Erklärung, die einem ausländischen Staatsangehörigen die Genehmigung erteilt, Immobilien in der Schweiz zu erwerben

Um ein Schweizer Unternehmen zu gründen, sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  • Registrieren Sie den Firmennamen über die EasyGov-Plattform, die das Unternehmen automatisch in das Schweizerische Unternehmens- und Firmenregister einträgt und eine eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) vergibt
    • Vergewissern Sie sich, dass der Name nicht bereits von jemand anderem registriert wurde, indem Sie den Zentralen Firmennamenindex überprüfen
  • Eröffnen Sie ein Schweizer Bankkonto und überweisen Sie das erforderliche Mindeststammkapital
    • Wenn das Kapital 1.000.000 CHF (ca. 983.526 EUR) übersteigt, wird auf das Mindeststammkapital eine Stempelabgabe in Höhe von 1 % erhoben, die innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Unternehmensregistrierung gezahlt werden kann
    • Die Schweizerische Bankiersvereinigung hat Richtlinien zur Eröffnung eines Unternehmensbankkontos für Blockchain-Unternehmen veröffentlicht, die hier eingesehen werden können
  • Finden Sie einen Notar, der die Satzung und andere Unternehmensdokumente überprüft sowie einen Antrag für die Unternehmensregistrierung erstellt, sobald Sie einen Nachweis über das überwiesene Anfangsstammkapital vorlegen
  • Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100.000 CHF (ca. 98.352 EUR) müssen sich beim Handelsregister registrieren lassen, was 600 CHF (ca. 590 EUR) kostet
    • Die notariell beglaubigten Dokumente können entweder per Post gesendet oder über eine spezielle Website online eingereicht werden
  • Melden Sie sich beim Eidgenössischen Steuerverwaltung und den kantonalen Steuerbehörden an
  • Melden Sie Ihre Mitarbeiter beim Bundesamt für Sozialversicherung und der Kantonalen Ausgleichskasse an
  • Beschaffen Sie eine Betriebsversicherung
  • Beantragen Sie eine von der FINMA erteilte Krypto-Lizenz

Wenn der Antrag auf Unternehmensgründung bearbeitet wird, veröffentlicht das Handelsregister die Details im Schweizerischen Handelsamtsblatt, was bedeutet, dass ein neues Unternehmen als vollständig registriert gilt.

Die Art der Krypto-Aktivitäten bestimmt die administrativen Anforderungen für jedes Unternehmen sowie die Beteiligung der Regulierungsbehörden, weshalb es wichtig ist, den Umfang der Krypto-Operationen klar zu definieren, bevor Sie mit dem Gründungsprozess Ihres Unternehmens beginnen.

Schweiz

Kapital

Kapital

Bevölkerung

Bevölkerung

Währung

Währung

BIP

BIP

Bern 8.636.896 CHF 92.434 $

KRYPTO-STEUERN IN DER SCHWEIZ

Die steuerliche Behandlung von Kryptounternehmen wird durch die Art und den Zweck ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten bestimmt. Im Allgemeinen werden Kryptowährungen nicht als Fiatgeld behandelt. Die meisten von ihnen werden stattdessen als Vermögenswerte klassifiziert und unterliegen daher dem entsprechenden Steuerrecht.

Ein weiterer bestimmender Faktor ist der Steuerwohnsitz. Steueransässige unterliegen der Besteuerung ihres weltweiten Einkommens, während Nichtansässige Unternehmen auf ihr in der Schweiz erwirtschaftetes Einkommen besteuert werden.

Das schweizerische Steuerverwaltungssystem ist mehrschichtig, da die Verantwortung zwischen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), den Kantonen und den Gemeinden geteilt wird. Die Bundessteuersätze sind stabil, während die kantonalen Steuersätze jährlich festgelegt und auf der offiziellen Website jedes Kantons veröffentlicht werden. Obwohl sich die Besteuerungsrahmenbedingungen je nach Standort unterscheiden, bleibt das Steuerjahr im Allgemeinen das Geschäftsjahr.

Die meisten Kryptolizenznehmer sind verpflichtet, folgende Steuern auf föderaler, kantonaler oder kommunaler Ebene zu zahlen:

  • Körperschaftssteuer (KSt) – 12%-21%
  • Kapitalgewinnsteuer (KGT) – 0,001%-0,5%
  • Mehrwertsteuer (MwSt) – 7,7%
  • Verrechnungssteuer (VST) – 35%
  • Sozialversicherungsbeiträge (SVB) – 0,5%-5,3%
  • Ausgabestempelsteuer (AS) – 1%

Die Körperschaftssteuer wird auf föderaler, kantonaler und kommunaler Ebene erhoben. Die Bundeskörperschaftssteuer wird mit einem Satz von 8,5% auf den Gewinn nach Steuerabzügen erhoben. Da Kantone und Gemeinden unterschiedliche Besteuerungsrahmenbedingungen haben, variieren die kantonale Körperschaftssteuer und die kommunale Körperschaftssteuer recht deutlich.

So beträgt beispielsweise in Zug, wo das Crypto Valley ansässig ist, die kantonale Körperschaftssteuer nur 11,85%, was einer der niedrigsten Sätze in der Schweiz ist. Der Kanton Bern hingegen erhebt derzeit 21%. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher schweizer Standort am besten für Ihr Kryptogeschäftsmodell geeignet ist, wird unser Team hier bei Regulated United Europe (RUE) Ihnen gerne eine persönliche Beratung bieten.

Die Kapitalgewinnsteuer wird nur auf bestimmte Gewinne aus bestimmten Kryptoaktivitäten auf kantonaler Ebene erhoben. Zunächst einmal wird das für ein Initial Coin Offering (ICO) aufgebrachte Kapital nicht als Einkommen des Emittenten behandelt, und die Ausgabe neuer Token wird nicht als Übertragung im Sinne der Besteuerung von Kapitalgewinnen betrachtet. Wenn die Übertragung von Zahlungstoken kein Handelsgeschäft ist, können sie als Wertpapiere behandelt werden, die den Bestimmungen zur Besteuerung von Kapitalgewinnen gemäß dem Einkommensteuergesetz unterliegen.

Eine der wenigen Ausnahmen, in denen Kryptowährungen als Fiatgeld behandelt werden, ist die Anwendung der Mehrwertsteuer. Transaktionen, einschließlich des Austauschs, von Zahlungstoken sind von der Mehrwertsteuer befreit, da diese Kategorie von Kryptowährungen als Zahlungsmittel qualifiziert und daher analog zu traditionellen Währungen ist. Alle Provisionen und Gebühren, die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen erhoben werden, gelten als Gebühren für Finanzdienstleistungen und unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.

Die Schweiz hat rund 100 internationale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, die es den Steuerzahlern ermöglichen, ihr außerhalb der Schweiz erzieltes Einkommen (Vermögen, Dividenden usw.) vor einer doppelten Besteuerung zu schützen. Normalerweise wird die Anrechnungsmethode angewendet, wenn Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen.

Unter bestimmten Bedingungen können Unternehmen mit einem überwiegend ausländischen Geschäft von kantonalen und kommunalen Steuerbefreiungen profitieren und mit einem effektiven Steuersatz von 7,83%-11% auf Gewinne besteuert werden, die aus ausländischen Quellen stammen.

BERICHTS- UND PRÜFPFLICHTEN

In der Schweiz wird die finanzielle Berichterstattung durch das Schweizer Obligationenrecht geregelt, und Finanzberichte müssen von jedem Unternehmen erstellt werden, dessen Umsatz 500.000 CHF (ca. 491.763 EUR) übersteigt. Kryptounternehmen sollten beachten, dass sie entweder in Schweizer Franken oder in ihrer funktionalen Währung berichten können, und die Berichte können entweder in einer der offiziellen Landessprachen der Schweiz oder in Englisch erstellt werden. Unterzeichnete Hardcopies von Jahresberichten und Prüfungsberichten müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Es gibt unterschiedliche Prüfungsstufen, abhängig von der Größe des Unternehmens und dem Umfang seiner Aktivitäten. Eine jährliche ordentliche Prüfung kostet normalerweise etwa 4.500 CHF (ca. 4.425 EUR).

Eine ordentliche Prüfung ist obligatorisch, wenn ein Unternehmen während zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre zwei der folgenden Beträge überschreitet:

  • Die Bilanzsumme beträgt 20 Mio. CHF (19.670.520 EUR)
  • Der Umsatz übersteigt 40 Mio. CHF (ca. 39.341.040 EUR)
  • Ein jährlicher Durchschnitt von Vollzeitbeschäftigten beträgt mindestens 250

Wenn ein Unternehmen mindestens zwei der oben genannten Beträge nicht überschreitet, sollte es einer eingeschränkten Prüfung unterzogen werden, die etwa 2.500 CHF (ca. 2.458 EUR) kosten kann.

Ein Schweizer Unternehmen kann vollständig von der Prüfung befreit werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es hat bis zu 10 jährliche Vollzeitbeschäftigte
  • Es unterliegt einer eingeschränkten Prüfung, aber alle Aktionäre stimmen für deren Abschaffung

Neben der finanziellen Berichterstattung und Prüfung müssen alle Kryptolizenznehmer bereit sein, detaillierte AML-bezogene Berichte mit den Aufsichtsbehörden zu teilen, um zu beweisen, dass sie die Integrität während ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten aufrechterhalten.

Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kryptogeschäft in der renommiertesten Gerichtsbarkeit zu betreiben, werden hochqualifizierte und erfahrene Berater von Regulated United Europe (RUE) Ihnen gerne helfen. Wir verstehen und überwachen die kryptobezogene Gesetzgebung in der Schweiz sehr gut und können Sie somit durch den Prozess der Unternehmensgründung und Erlangung einer Kryptolizenz führen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Finanzbuchhaltung und Berichterstattung. Vereinbaren Sie jetzt eine persönliche Beratung, um Ihre Reise auf diesem lukrativen Markt zu beginnen.

Darüber hinaus bieten die Anwälte von Regulated United Europe rechtliche Unterstützung für Kryptoprojekte und helfen bei der Anpassung an MICA-Vorschriften.

Adelina

“Als zuverlässiger Partner in der Kryptoindustrie bin ich darauf spezialisiert, Kunden bei der Erlangung von Krypto-Lizenzen in der Schweiz zu unterstützen. Mit einem tiefen Verständnis der regulatorischen Landschaft und dem Engagement, die besten Lösungen für Ihr Projekt zu finden, stehe ich Ihnen bei jedem Schritt des Weges zur Seite. Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um Ihr Krypto-Projekt ins Leben zu rufen.”

Adelina

LICENSE MANAGER

email2[email protected]

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Um eine Kryptolizenz in der Schweiz zu beantragen und genehmigt zu bekommen, muss der Antragsteller alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Er muss eine behördliche Bewilligung für den Geschäftsbetrieb erhalten oder im Handelsregister als Handelsunternehmen eingetragen sein.
  • Eine angemessene Organisationsstruktur und ein internes Reglement in voller Übereinstimmung mit dem GwG (Geldwäschereigesetz) einrichten.
  • Sie müssen einen guten Ruf haben und das GwG vollumfänglich einhalten (gilt sowohl für das Unternehmen als auch für die Personen, die es führen).
  • Erfüllen Sie die Bewilligungsvoraussetzungen gemäss GwG (oder verpflichten Sie sich, diese unmittelbar nach Erteilung der Bewilligung zu erfüllen).
  • Unterschreiben Sie das Gesuch vor der Einreichung.
  • Einzahlung des genehmigten Mindestkapitals für einen Anbieter von virtuellen Währungsdienstleistungen in der Schweiz.

Je nach den Aktivitäten, die ein Antragsteller in der Schweiz ausüben möchte, gibt es vier verschiedene Arten von Kryptolizenzen. Ein Antragsteller kann eine von mehreren Kryptolizenztypen beantragen. Bei Unsicherheiten bietet die FINMA Unterstützung und Beratung bei der Wahl der Kryptolizenz für ein vordefiniertes Spektrum von Dienstleistungen. Die Schweiz vergibt vier Arten von Krypto-Bewilligungen:

  • Fintech-Lizenz
  • Börsenlizenz
  • Bewilligung für Anlagefonds
  • Banklizenz

Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz dauert 3-4 Monate - eine notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer Krypto-Lizenz durch die FINMA. Der Prozess zur Erlangung einer Lizenz erfordert eine Reihe zusätzlicher Schritte und kann bis zu einem Jahr dauern.

Ja. Ein Kryptounternehmen in der Schweiz kann mehr als einen Geschäftsführer haben, und mindestens einer der Geschäftsführer muss in der Schweiz ansässig sein. Das Unternehmen muss auch eine registrierte Adresse in der Schweiz haben.

Ja. Für Aktionäre von Kryptounternehmen in der Schweiz gibt es keine Einschränkungen in Bezug auf ihren Wohnsitz oder ihre Staatsangehörigkeit. Die Aktionäre sind jedoch verpflichtet, an einer jährlichen Generalversammlung teilzunehmen, die innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres eines Kryptounternehmens stattfinden muss. Diese Versammlung muss in der Schweiz stattfinden und kann nur physisch abgehalten werden. Es ist nicht möglich, dass die Aktionäre per Videokonferenz, Telefonkonferenz oder Rundschreiben daran teilnehmen. Die Aktionäre können jedoch durch einen Bevollmächtigten teilnehmen.

Ja, dies ist eine strenge Anforderung für Kryptounternehmen in der Schweiz. Dieser Schritt ist auch im Prozess der Unternehmensgründung in der Schweiz enthalten - ein notwendiger Schritt für die Beantragung einer Krypto-Lizenz

Das einbezahlte Mindestkapital für die Gründung eines Kryptounternehmens in der Schweiz beträgt 100'000 CHF.

Diese Möglichkeit besteht in einigen Teilen der Schweiz. Die genauen Bestimmungen hängen von den lokalen Vorschriften in den einzelnen Verwaltungseinheiten (Kantonen) des Landes ab. Diese Option ist jedoch im Kanton Zug möglich, der ein Finanzzentrum und die Heimat des berühmten Crypto Valley ist, in dem Kryptoanbieter wie Xapo, Etherium, Tezos und Monetas ansässig sind. In diesem Kanton ist es möglich, das genehmigte Mindestkapital in Bitcoins einzuzahlen.

Das genehmigte Mindestkapital muss auf ein Sperrkonto bei einer in der Schweiz ansässigen Bank eingezahlt werden. Sobald das Unternehmen im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften ordnungsgemäß und vollständig gegründet ist, muss die Bank das Geld freigeben.

Um eine Krypto-Lizenz in der Schweiz zu erhalten, muss ein Unternehmen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Mindestens einen Aktionär und einen Direktor haben
  • Einen lokalen Firmensitz einrichten und registrieren
  • Eröffnung eines Bankkontos bei einer in der Schweiz ansässigen Bank
  • Sicherstellung eines ausreichenden genehmigten Mindestkapitals
  • Ausarbeitung eines detaillierten Geschäftsplans, der den gesamten Umfang der geplanten Krypto-Aktivitäten des Unternehmens enthält
  • Sicherstellung ausreichender Kapazitäten und Bereitschaft zur Einhaltung des GwG
  • Erstellung und Einreichung von Finanzprognosen

Der Besitz einer Krypto-Lizenz in der Schweiz bringt handfeste Vorteile mit sich, unter anderem:

  • Stabilität. Aufgrund ihrer neutralen Position in der internationalen Politik ist die Schweiz als eine der stabilsten Volkswirtschaften der Welt bekannt. Sie bietet ein zuverlässiges Umfeld für langfristiges Unternehmenswachstum und berufliche Tätigkeit.
  • Gutes Steuersystem. Kryptounternehmen können in der Schweiz vollständig von der Dividendensteuer befreit werden. Darüber hinaus bieten die Verwaltungseinheiten (Kantone) in der Schweiz niedrige Körperschaftssteuersätze, was ein gutes Umfeld für Kryptounternehmen schafft.
  • Solides Regulierungssystem für Kryptowährungen, Blockchain und damit verbundene Geschäftstätigkeiten.

Ja. Kryptounternehmen in der Schweiz werden von der FINMA reguliert, beaufsichtigt und geprüft. Sie erteilt Krypto-Lizenzen und behält sich das Recht vor, diese zu sperren oder ganz aufzuheben.

Ja. Ein Kryptounternehmen in der Schweiz kann mehr als einen Geschäftsführer haben, und mindestens einer der Geschäftsführer muss in der Schweiz ansässig sein. Das Unternehmen muss auch eine registrierte Adresse in der Schweiz haben.

Kryptounternehmen in der Schweiz müssen sich an das Kryptogesetz, auch bekannt als GwG (Geldwäschereigesetz), halten. Kryptodienstleister müssen persönliche Daten ihrer Kunden sammeln und verdächtige Aktivitäten an die Meldestelle für Geldwäscherei melden. Darüber hinaus müssen Kryptounternehmen die Vermögenswerte von Personen einfrieren, die in diesen Berichten aufgeführt sind. Das GwG gilt für die folgenden juristischen Personen:

  • Banken
  • Investmentgesellschaften
  • Versicherungsinstitute
  • Kasinos
  • Wertpapierhändler
  • Fondsmanager

Unternehmen und andere Körperschaften, die nicht unter die obige Auswahl fallen, können von der Körperschaftssteuer befreit sein und müssen das GwG nicht einhalten.

Geldwäschebekämpfungsmaßnahmen und -richtlinien werden angewandt, wenn Kryptounternehmen verdächtige Aktivitäten in Benutzerkonten oder bei der Erfassung persönlicher Informationen von potenziellen Benutzern und der Überprüfung ihrer Identität (KYC) feststellen.

Sie muss auf ein Sperrkonto bei einer in der Schweiz ansässigen Bank eingezahlt werden. Sie muss entweder in Schweizer Franken oder, falls die lokalen Vorschriften dies zulassen, als Sacheinlage geleistet werden. Eine Sacheinlage liegt vor, wenn das Aktienkapital nicht in Form von Bargeld, sondern in anderen Mitteln (z. B. Ausrüstung, geistiges Eigentum, Immobilien usw.) eingezahlt wird. Letzteres ist nur möglich, wenn die Vermögenswerte als rechtlich übertragbar gelten und den Regeln einer ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen.

Störungen bei der Vorbereitung, der Sammlung von Dokumenten und unsachgemäße Meldungen sind eine häufige Ursache für Verzögerungen im Antragsverfahren. Darüber hinaus müssen alle zur Beantragung eingereichten Dokumente in englischer Sprache abgefasst sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die Dokumente in Form von notariell beglaubigten Übersetzungen eingereicht werden.

Um die rechtliche Registrierung abzuschließen, muss jedes Kryptounternehmen mit Sitz in der Schweiz ein Konto bei einer in der Schweiz ansässigen Bank eröffnen.

RUE KUNDENBETREUUNGSTEAM

Milana
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Polina

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Polina

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Die Hauptdienstleistungen unseres Unternehmens sind derzeit rechtliche und Compliance-Lösungen für FinTech-Projekte. Unsere Büros befinden sich in Vilnius, Prag und Warschau. Das Rechtsteam kann bei der rechtlichen Analyse, der Projektstrukturierung und der rechtlichen Regulierung helfen.

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Registrierungsnummer: 08620563
Gegründet: 21.10.2019
Telefon: +420 775 524 175
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Company in Lithuania UAB

Registrierungsnummer: 304377400
Gegründet: 30.08.2016
Telefon: +370 6949 5456
Email: [email protected]
Adresse: Lvovo g. 25 – 702, 7th floor, Vilnius,
09320,
Litauen

Company in Poland
Sp. z o.o

Registrierungsnummer: 38421992700000
Gegründet: 28.08.2019
Email: [email protected]
Adresse: Twarda 18, 15. Etage, Warschau, 00-824, Polen

Regulated United
Europe OÜ

Registrierungsnummer: 14153440
Gegründet: 16.11.2016
Telefon: +372 56 966 260
Email:  [email protected]
Adresse: Laeva 2, Tallinn, 10111, Estland

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