ÄNDERUNG DES NAMENS EINER TSCHECHISCHEN FIRMA
Ein Unternehmer kann den Namen seines Unternehmens jederzeit ändern, wenn er dies für sein Geschäft für angemessen oder notwendig hält. Die notwendige Voraussetzung für die Änderung des Firmennamens ist die Änderung der Satzung des Unternehmens. Nur die Hauptversammlung des Unternehmens kann eine Änderung der Satzung des Unternehmens beschließen. Der rechtskräftige Beschluss der Hauptversammlung der Wirtschaftsgesellschaft über die Änderung der Satzung ist die Grundlage für den Antrag auf Eintragung der Änderung der Wirtschaftsgesellschaft in das Handelsregister beim zuständigen Gericht. Die Änderung des Firmennamens wird ab dem Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Handelsregister rechtlich bedeutsam.
Bis zur Eintragung der neuen Handelsgesellschaft in das Handelsregister wird die Gesellschaft unter ihrem bisherigen Markennamen tätig sein. Das zuständige Registergericht ergreift innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung des Antrags Maßnahmen, die zu einer Entscheidung in dem Fall führen. Dabei ist zwischen einer gerichtlichen Entscheidung zur Genehmigung der Eintragung und der tatsächlichen Durchführung der Eintragung zu unterscheiden. Die tatsächliche Eintragung wird vom zuständigen Gericht nach Inkrafttreten der Entscheidung zur Genehmigung der Eintragung vorgenommen, und zwar innerhalb von 10 Tagen danach.
Bei der Änderung des Namens einer tschechischen Firma ist zu beachten, dass der Name der Firma nicht mit dem Namen eines anderen Unternehmers identisch oder austauschbar sein darf und nicht irreführend sein darf.
Verfahren zur Änderung des Namens einer tschechischen Firma
- Detaillierte Suche nach bestehenden Firmen im Firmenbuch
- Änderung der Satzung einer Handelsgesellschaft
- Beschluss der Generalversammlung über die Änderung der Satzung
- Einreichung eines Antrags auf Eintragung einer Firmenänderung in das Handelsregister
- Meldung der Geschäftsänderung an das zuständige Gewerbeamt und Finanzamt
- Meldung von Änderungen an die zuständigen Sozialversicherungsträger und Krankenkassen
- Benachrichtigung an die zuständige Katasterbehörde und das Amt für gewerbliches Eigentum
- Benachrichtigung von Banken, Dienstleistern, Geschäftspartnern und nach Ermessen auch anderer zuständiger Behörden (z. B. des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten usw.).
Für die Änderung des Namens einer tschechischen Firma ist stets eine notarielle Bestätigung erforderlich.
Erforderliche Dokumente für die Änderung des Namens eines tschechischen Unternehmens
- wenn sich die Satzung der Gesellschaft nicht ändert, reicht in der Regel eine Vollmacht des Geschäftsführers für die Einreichung, Entgegennahme und Erstellung eines Antrags an das tschechische Handelsregister aus.
- Wenn die Satzung des Unternehmens geändert wird, ist es erforderlich, eine Vollmacht aller Gründer und eines Direktors vorzulegen, um eine Gründerversammlung abzuhalten und die Änderungen anzunehmen.
Unterstützung bei der Änderung des Namens des tschechischen Unternehmens | 1,500 EUR |
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Ist es möglich, aus der Ferne, ohne persönliche Anwesenheit der Gründer und Geschäftsführer, Änderungen an einem tschechischen Unternehmen vorzunehmen?
Ja, das ist möglich. Dieses rechtliche Verfahren kann durch eine Vollmacht durchgeführt werden, ohne dass der Geschäftsführer und Gründer persönlich in die Tschechische Republik reisen muss. Eine Vollmacht zur Änderung des Namens des tschechischen Unternehmens kann bei der tschechischen Botschaft oder dem tschechischen Konsulat beantragt werden. Der Vollmachtstext wird vom Anwalt unseres Unternehmens entsprechend der jeweiligen Änderung erstellt.
Welche tschechischen Firmendaten können geändert werden?
In einem tschechischen Unternehmen können Sie alle Daten außer der Registrierungsnummer und dem Registrierungsdatum ändern. Sie können die Daten der juristischen Person ändern (Name, Rechtsadresse, Tätigkeitsarten, genehmigtes Kapital usw.) sowie die Eigentümer und Geschäftsführer des Unternehmens ändern.
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