KRYPTO-REGULIERUNG IN GIBRALTAR
Gibraltar ist ein Beispiel für eine Jurisdiktion, die Regeln eingeführt hat, die darauf abzielen, Blockchain- und Kryptounternehmen anzuziehen. Gibraltars Ansatz wurde als „progressiv“ bezeichnet, und infolgedessen wurde das Land zur bevorzugten Jurisdiktion für viele Kryptowährungsunternehmen.
DLT-Regulierungsrahmen
Gibraltar hat eine spezielle Gesetzgebung entwickelt, die als DLT Regulation System (Distributed Ledger Technology) bekannt ist und am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist und für DLT-Unternehmen gilt, die also keinen Vorschriften oder anderen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen und die Distributed-Register-Technologie (DLT) verwenden, um Wertgegenstände anderer Personen zu übertragen oder zu speichern. Zu den Aktivitäten, die eine DLT-Lizenz erfordern, gehören Kryptobörsen, Anbieter von Kryptowährungsbörsen und Vermögensspeicherdiensten, Anbieter von Kryptowährungsbörsen und DLT-basierte Handelsplattformen, die den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen erleichtern. Unternehmen und Aktivitäten, die anderen regulatorischen Rahmenbedingungen unterliegen, werden weiterhin innerhalb dieses Rahmens reguliert. Vertriebsunternehmen, einschließlich Kryptowährungsbörsen und -verwahrstellen, müssen von der Gibraltar Financial Services Commission (GFSC) als DLT-Anbieter autorisiert und lizenziert sein.
Regulierung von Kryptowährungen in Gibraltar
DLT-ANFORDERUNGEN
Der Ansatz der Regulierungsbehörde von Gibraltar in Bezug auf DLT erfordert von DLT-Anbietern die Einhaltung von neun Grundsätzen, die entwickelt wurden, um sicherzustellen, dass die gewünschten Regulierungsergebnisse, einschließlich des Anlegerschutzes, erreicht werden. Die Regulierungsbehörde von Gibraltar muss die folgenden neun Grundanforderungen erfüllen:
- Die HFC muss sicherstellen, dass der Antragsteller und die mit ihm verbundenen Personen in der Lage sind, die relevanten Aktivitäten der DLT durchzuführen. Die von den HFCs ermittelten Hauptelemente sind: (i) Integrität; (ii) Fähigkeiten, Kompetenz, Sorgfalt und Erfahrung; und (iii) finanzielle Lage;
- Achten Sie gebührend auf die Interessen und Bedürfnisse Ihrer Kunden und kommunizieren Sie mit ihnen ehrlich, klar und nicht im gegenseitigen Einvernehmen. Der DLT-Anbieter sollte unter anderem alle Anstrengungen unternehmen, um die mit der Verwendung von DLT verbundenen Risiken zu verringern und bei seinen Geschäftstätigkeiten bewährte Verfahren anzuwenden;
- Aufrechterhaltung ausreichender finanzieller und nichtfinanzieller Ressourcen – DLT muss sicherstellen, dass es über ausreichende finanzielle Ressourcen und ein ausreichend kontrolliertes und ausreichendes Kapital verfügt, um kommerzielle Zwecke zu unterstützen;
- Geschäfte mit der gebotenen Sorgfalt wirksam verwalten, kontrollieren und führen, einschließlich eines angemessenen Risikomanagements für ihre Unternehmen und Kunden, was die Einführung geeigneter, zukunftsorientierter Risikomanagementpraktiken einschließt;
- Über wirksame Mechanismen verfügen, um das Vermögen und Geld der Kunden zu schützen, wenn sie dafür verantwortlich sind – DLT-Anbieter sollten die notwendigen Vorkehrungen treffen, um das Vermögen der Kunden zu schützen, und die gespeicherten Vermögenswerte sollten vom Vermögen des Verkäufers getrennt aufbewahrt werden;
- Es gibt wirksame Corporate-Governance-Mechanismen – DLT-Anbieter müssen strenge Corporate-Governance-Verfahren anwenden, die (a) eine Vorstandsstruktur, einschließlich ihrer Zusammensetzung, umfassen, um eine angemessene Ausgewogenheit und Kombination von Fähigkeiten und Erfahrungen zur Ergänzung des Geschäfts zu gewährleisten; (b) eine angemessene Anwendung des Vier-Augen-Prinzips (Trennung verschiedener Funktionen, Gegenprüfung, doppelte Unterschrift, doppelte Kontrolle von Vermögenswerten usw.) und (c) Anwendung des gesunden Menschenverstands und der Anweisungen Gibraltars;
- Stellen Sie sicher, dass alle sicheren Zugriffssysteme und Protokolle hohe Standards erfüllen;
- Prävention von Finanzkriminalität – DLT-Anbieter sollten über Systeme verfügen, um die Risiken von Finanzkriminalität wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) zu verhindern, aufzudecken und offenzulegen. DLT-Anbieter sollten geeignete, ihren Risiken entsprechende Präventivmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergreifen und umsetzen, und DLT-Anbieter sollten gegebenenfalls auch verdächtige Transaktionen melden; und
- Seien Sie nachhaltig und entwickeln Sie Notfallpläne für eine geordnete und solvente Liquidation Ihres Unternehmens.
Diese Anforderungen und Bedingungen gelten auch für die Lizenzierung von Kryptowährungsbörsen, die nur mit virtuellen Vermögenswerten handeln. Der Vorteil besteht darin, dass es keine Beschränkungen für die Erbringung von Dienstleistungen nur für professionelle Anleger gibt.
Gibraltar liegt bei den Kryptowährungs-Hedgefonds-Managern auf Platz drei (nach den USA und Großbritannien und Hongkong auf Platz vier). Gibraltar ist auch der viertbeliebteste Standort für Krypto-Hedgefonds. Eine positive Entwicklung war die Gründung der Gibraltar New Technologies Association (GANT), zu der die führenden Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer und Technologieunternehmen Gibraltars gehören. GANT hat nicht nur die Aufgabe, die Entwicklung von Blockchain und DLT zu beschleunigen, sondern auch das Prestige der „neuen Technologien“ zu steigern.
Überblick über die Kryptoregulierung in Gibraltar
Bearbeitungszeitraum |
6 Monate | Jährliche Aufsichtsgebühr | ab 11.800 € |
Staatliche Antragsgebühr |
ab 11.800 EUR | Lokales Personal | Mindestens 2 |
Erforderliches Stammkapital | 24.000 EUR | Physisches Büro | Erforderlich |
Körperschaftsteuer | 12,5% | Buchhaltungsprüfung | Erforderlich |
POD/FT-Regelung
Im Jahr 2018 wurde Gibraltars Proceeds of Crime Act 2015 geändert, um die Verpflichtungen gemäß POC/FT auf Unternehmen auszudehnen, die Einkünfte aus dem Verkauf tokenisierter digitaler Vermögenswerte in irgendeiner Form erzielen, sei es im eigenen Namen oder im Namen einer anderen Person. Lizenzierte DLT-Anbieter müssen außerdem den Proceeds of Crime Act und die entsprechenden Anweisungen der Gibraltar Financial Services Commission einhalten.
Die Fünfte Geldwäscherichtlinie der EU (5AMLD) gilt für Gibraltar und wurde gemäß den Bestimmungen des Proceeds of Crime Act 2015 (Amendment) 2020 in die Gesetze Gibraltars übernommen. Die 5AMLD hat Dienstleister, die zwischen virtuellen Währungen und Fiat-Währungen tauschen, sowie Anbieter von Depotbörsen in die AML/CTF-Verordnung aufgenommen. Im Jahr 2017 hatte Gibraltar diese Tätigkeit jedoch bereits reguliert. Nach den Gesetzen Gibraltars unterliegt jeder, der DLT verwendet, um Eigentum einer anderen Person zu speichern oder zu übertragen, bereits der Vierten Geldwäscherichtlinie. Gibraltar hat die Bestimmungen der 5AMLD für Kryptowährungsdienstleister und Anbieter von Kryptowährungs-Wallets nicht aufgenommen, da diese Dienstleister bereits Verpflichtungen gemäß der GPO und FT als DLT-Anbieter haben.
ICO-Regulierung
Die DLT-Regeln regeln ICOs nicht speziell, obwohl sie bestehenden Wertpapierregeln unterliegen können. Gibraltar hat im März 2018 Vorschläge zur Regulierung von ICOs vorgelegt. Die vorgeschlagenen Regeln würden die Werbung und den Verkauf von kryptografischen Token, Sekundärmarktplattformen und tokenbezogenen Anlagedienstleistungen abdecken und einige kryptografiebezogene Aktivitäten regeln, die in oder außerhalb Gibraltars durchgeführt werden. Das vorgeschlagene Regime würde virtuelle Vermögenswerte über DLT und Gibraltars Finanzdienstleistungs- und Wertpapiergesetze hinaus abdecken.
Es ist wichtig anzumerken, dass die GFSC erklärt hat, dass sie als Regulierungsbehörde nicht die Möglichkeit sehen und auch nicht vorschreiben möchte, was beim Verkauf von Token „gut“ aussieht. Die GFSC würde es dem Markt der autorisierten Sponsoren lieber erlauben, verschiedene Optionen anzubieten, wie gut das ICO aussieht.
In Hongkong gibt es keine individuellen Managementpläne. Stattdessen haben die Regulierungsbehörden einen pragmatischen Ansatz gewählt, bei dem die SFC den Status der ICO-Regulierung von Fall zu Fall festlegt, je nachdem, ob sie die Merkmale eines traditionellen Schutzes aufweist. Wenn Token als «Wertpapiere» gelten, muss jede Partei, die mit Token handelt oder zu Token berät, über eine Lizenz oder Registrierung bei der SFC verfügen. Dies steht natürlich im klaren Widerspruch zur Regulierungslage auf dem chinesischen Festland, ist aber bei weitem nicht so fortschrittlich und proaktiv wie die Bemühungen in Gibraltar, wo Hongkong das Zentrum der Regulierungsansätze ist.
Zu den Aktivitäten, die nach den Vorschlägen geregelt werden sollen (sofern sie in oder von Gibraltar aus durchgeführt werden), gehören:
- Werbung, Verkauf und Verteilung von Token;
- Handelsplattformen für den Sekundärmarkt; und
- Bereitstellung symbolischer Investitionen und damit verbundener Dienstleistungen.
Die Angebote werden auch eine Anforderung für den „autorisierten Sponsor“ aller öffentlich angebotenen ICOs einführen und das Verhalten autorisierter Sponsoren sowie Betreiber von Token auf dem Sekundärmarkt regeln und ihnen Verpflichtungen auferlegen.
Angebote regeln jedoch nicht die Emittenten- oder Promoter-Marker oder die zugrunde liegende Technologie. Stattdessen wird die Regulierung dadurch erfolgen, dass autorisierte Sponsoren, Krypto-Börsen und Dienstleister zur Einhaltung der neuen Regeln verpflichtet werden.
Das Ziel des vorgeschlagenen Governance-Regimes wäre es, die mit diesen Aktivitäten verbundenen Risiken zu verringern. Im Falle des symbolischen Crowdfundings wird dies eine vollständige und genaue Offenlegung erfordern, während der sekundäre Plattformmarkt Regeln unterliegen wird, die ein geordnetes und angemessenes Verhalten gewährleisten. Für Anbieter von Anlagedienstleistungen gelten Kompetenzanforderungen. Die HCFC wäre die geeignete Regulierungsbehörde für POD/FT, und die Bestimmungen der DLT-Regeln würden für Unternehmen gelten, die den neuen Marker-Regeln unterliegen.
Förderung, Verkauf und Verteilung von Token
Der erste Teil der vorgeschlagenen Regeln würde die Werbung auf dem Primärmarkt regeln. Verkauf und Vertrieb von Token, die keine Wertpapiere sind (die bereits der bestehenden Wertpapiergesetzgebung unterliegen, wie im Fall von Hongkong), direkte Geschenke oder Spenden unter Verwendung der Regeln. umfasst Aktivitäten
- die implizieren oder implizieren, dass sie aus Gibraltar stammen;
- darauf ausgelegt, die Aufmerksamkeit einer Person in Gibraltar zu erregen oder ihr den Zugriff zu ermöglichen;
- von ausländischen Tochtergesellschaften von in Gibraltar registrierten Organisationen durchgeführt werden (in solchen Fällen wäre die Person in Gibraltar haftbar); oder
- durchgeführt von ausländischen Agenten und Treuhändern, die im Namen von in Gibraltar registrierten Organisationen oder im Namen von natürlichen Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Gibraltar handeln (in solchen Fällen ist die verantwortliche Person die Person in Gibraltar).
Gemäß den Vorschlägen werden diese Token im Allgemeinen als Service- oder Zugriffstoken bezeichnet, die kommerzielle Produkte oder Dienstleistungen anbieten (die zum Zeitpunkt des Verkaufs der Token möglicherweise noch nicht existieren). Token, die ausschließlich als dezentrale virtuelle Währung (wie Bitcoin) oder als von der Zentralbank ausgegebene digitale Währung (CBDC) fungieren, sind von diesem Teil der Regeln ausgenommen. Hybrid-Token (die eine grundlegende wirtschaftliche Funktion haben, die sowohl virtuelle Währung als auch etwas anderes ist) sind jedoch betroffen.
Sofern die vorgeschlagenen Gesetze oder Richtlinien keine weiteren Einzelheiten enthalten, geben die aktuellen Vorschläge wenig Klarheit darüber, welche Token der neuen Gesetzgebung und den bestehenden Wertpapiergesetzen unterliegen werden, die unreguliert bleiben. Die Regulierung von ICO-Vorschlägen erfordert daher weiterhin eine Analyse der Art der mit den Token verbundenen Rechte und ihrer beabsichtigten Verwendung. Aus europäischer Sicht ist das dem US-amerikanischen Wertpapierbegriff am nächsten kommende Äquivalent wahrscheinlich eine Einheit in einem gemeinsamen Anlagesystem. Derzeit gibt es keinen Hinweis darauf, wie dieses Konzept auf ICOs angewendet wird. Aus den Vorschlägen Gibraltars geht nicht hervor, ob sie alle „Service-Token“ abdecken werden, unabhängig davon, ob sie auf dem Sekundärmarkt verkauft werden können.
Offenlegungsregeln
Die vorgeschlagenen Regeln für die Förderung, den Verkauf und die Verteilung von Token erfordern eine angemessene, genaue und ausgewogene Offenlegung, damit jeder, der den Kauf von Token auf dem Primärmarkt erwägt, eine fundierte Entscheidung treffen kann. Die Regeln können vorschreiben, dass die Offenlegung mindestens angemessen ist und in welcher Form (z. B. in einem Schlüsseldokument von nicht mehr als 2 Seiten). Die IDPs von Gibraltar können von Zeit zu Zeit Anweisungen zu Offenlegungsregeln veröffentlichen.
Regulierung von Finanzkriminalität
Unternehmen, die Token-Einkommen jeglicher Art auf ihr eigenes Konto oder von einer anderen Person erhalten, wurden in die Änderung des Proceeds of Crime Act 2015 (POCA) aufgenommen, die im März 2018 in Kraft trat. Somit sind Emittenten bereits gesetzlich verpflichtet, bei Token-Käufern Prüfungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchzuführen.
Autorisierte Sponsoren
Die vorgeschlagenen Regeln werden ein System für die Autorisierung und Überwachung symbolischer Sponsoren (autorisierte Sponsoren) schaffen, die für die Einhaltung dieses Teils der Regeln verantwortlich sind. Für jedes öffentliche Angebot von Token, das in Gibraltar oder von Gibraltar aus beworben, verkauft oder vertrieben wird, sollte ein autorisierter Sponsor ernannt werden. Autorisierte Sponsoren können als Propagandisten Gibraltars oder als Propagandisten des Vorschlags ernannt werden, wo auch immer sie sich befinden.
Autorisierte Sponsoren sollten über das Wissen und die Erfahrung des ICO sowie über Geheimdienst- und Verwaltungsinformationen zu Gibraltar verfügen. Sie dürften einen Teil ihrer Arbeit an andere Parteien delegieren, darunter auch Offshore-Transporte, blieben jedoch gegenüber den GFCs direkt für die Handlungen ihrer Delegierten verantwortlich.
Regelbuch
Nach dem vorgeschlagenen System müssten autorisierte Autoren über ein oder mehrere Regelwerke für die Vorschläge verfügen, die sie unterstützen. Autorisierte Sponsoren gelten als am besten geeignet, Best Practices in Bezug auf die Vorschläge zu ermitteln, die sie unterstützen, und können unterschiedliche Codes auf unterschiedliche Kategorien von Token und Angeboten anwenden. Verhaltenskodizes können Themen wie die Verwendung und Verteilung von Verkaufserlösen abdecken.
Der Verhaltenskodex sollte in die Vereinbarungen autorisierter Sponsoren mit ihren ICO-Kunden aufgenommen werden. Die Einreichung von Verhaltenskodizes ist Teil des Antragsverfahrens für eine Sponsoringlizenz. Ein vorläufiger Bericht über Änderungen an Verhaltenskodizes ist erforderlich und wird genauso behandelt wie andere wichtige Geschäftsentwicklungen.
Es wird vorgeschlagen, dass diese Regeln die Grundsätze definieren, die den Inhalt der Regeln bestimmen. Autorisierte Sponsoren haben das Recht, vorbehaltlich der Genehmigung ihre eigenen Methoden zur Umsetzung der Grundsätze festzulegen.
Autorisierte Sponsorenregister, Verhaltenskodizes, Sponsorenkunden und Token
GFSC wird ein öffentliches Register autorisierter Sponsoren und ihrer Verhaltenskodizes (früher und heute) erstellen und pflegen.
Die GFSC wird dem öffentlichen Register die folgenden Informationen zu öffentlichen Angeboten autorisierter Sponsoren öffentlicher Vorschläge hinzufügen, an denen sie teilnehmen:
- der/die Kunde(n), für den/die sie arbeiten;
- im Angebot enthaltene Token;
- Der auf den Vorschlag anwendbare Verhaltenskodex; und
- Alle Interessen, die sie und ihre Partner an den angebotenen Token haben.
Neue kontrollierte Aktivität und Straftat
Es wird eine neue beaufsichtigte Aktivität eines autorisierten Sponsors sowie Werbung vorgeschlagen. Der Verkauf oder die Verteilung von Token in oder aus Gibraltar ohne Einhaltung der folgenden Anforderungen gilt als Straftat:
- Anforderung eines autorisierten Sponsors;
- Erfordernis einer aktuellen Eintragung im öffentlichen Register;
- Bestimmte Offenlegungspflichten; und
- Gegebenenfalls relevante POCA-Bestimmungen.
Die Werbung, der Verkauf und die Verteilung des öffentlichen Token-Angebots können nur einmal erfolgen, während sich das Angebot im Register befindet.
Sekundärmarktaktivität
Zu den Vorschlägen gehört die Regulierung von Sekundärmarktplattformen, die in oder außerhalb Gibraltars betrieben werden und für den Token-Handel und, soweit nicht durch andere Vorschriften abgedeckt, für deren Derivate genutzt werden. Die Regeln sollen sicherstellen, dass diese Märkte fair, transparent und effizient funktionieren und dass organisierter Handel nur auf regulierten Plattformen stattfindet.
Die vorgeschlagenen Vorschriften enthalten Anforderungen für:
- Öffentliche Offenlegung von Handelsaktivitäten;
- Offenlegung von GFSC-Transaktionen; und
- Spezifische Überwachung von Token- und Token-Derivatepositionen.
Diese Regeln werden den Sekundärmarkt für den Handel mit allen tokenisierten digitalen Vermögenswerten, einschließlich virtueller Währungen, abdecken und die Marktplattform so weit wie möglich in Übereinstimmung mit MiFID 2 und den Finanzinstrumentenmärkten und Änderungsverordnungen (MiFIR) modellieren.
Autorisierte sekundäre Tokenmärkte
Zu den Vorschlägen gehört die Hinzufügung neuer kontrollierter Aktivitäten zum Betrieb der Sekundärmarktplattform, die für den Handel mit Token und deren Derivaten verwendet wird. Die GFSC wird die Betreiber des sekundären Tokenmarkts zulassen und kontrollieren sowie ein öffentliches Register dieser Betreiber führen.
Token-Investitionen und unterstützende Dienstleistungen
Der Gesetzesvorschlag würde neue beaufsichtigte Aktivitäten für die Bereitstellung von Investitionen und zusätzlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Token in oder von Gibraltar und – soweit in anderen Verordnungen nicht vorgesehen – mit deren Derivaten umfassen.
Dieser Teil der Regeln soll Ratschläge zu Investitionen in Token, virtuelle Währungen und digitale Währungen geben, die von der Zentralbank ausgegeben werden, einschließlich:
- Allgemeine Empfehlungen (faire und neutrale Darstellung der Fakten zu Investitionen und Dienstleistungen in Token);
- Produktempfehlungen (selektive und subjektive Darstellung der Vor- und Nachteile bestimmter Investitionen und Dienstleistungen in Token);
- und persönliche Beratung (unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse und Umstände des jeweiligen Anlegers).
Unsere hochqualifizierten und zuverlässigen Anwälte unterstützen Sie gerne individuell bei der Registrierung beim Virtual Currency Registry und beim Erhalt einer Krypto-Lizenz in Gibraltar. Wir befolgen die lokalen Vorschriften genau und sind daher gut vorbereitet, um unsere Kunden in jeder Phase des Registrierungsprozesses effektiv zu begleiten.
GRÜNDEN SIE EIN KRYPTOUNTERNEHMEN IN GIBRALTAR
Wenn Sie nach reifenden Krypto-Jurisdiktionen suchen, die einen robusten Regulierungsrahmen bieten können, schauen Sie sich Gibraltar an, das britische Überseegebiet, das zu den ersten Ländern gehörte, die Kryptowährungen anerkannt und reguliert haben. Die Regierung verbessert weiterhin die nationale Gesetzgebung, damit die Branche von der regulatorischen Klarheit profitieren und weiterhin das Vertrauen von Investoren und Kunden gewinnen kann.
Die Unternehmen Gibraltars unterliegen dem Companies Act 2014, der während der Zeit, als das Land Teil der EU war, an die EU-Richtlinien angepasst wurde und regelmäßig an die neuesten internationalen Standards angepasst wird. Die Registrierung von Unternehmen Gibraltars wird durch den Companies Act 1984 geregelt.
Die Gerichtsbarkeit Gibraltars bietet viele Vorteile, darunter:
- Einkünfte von außerhalb Gibraltars werden nicht besteuert, ebenso wenig wie Kapitalerträge, Dividenden, Verkäufe, Schenkungen oder Vermögen. Auch die Mehrwertsteuer ist kein Bestandteil des Steuersystems des Landes.
- Es ist bekannt für seine Stabilität und Offenheit für Innovationen
- Gut ausgebaute Geschäftsinfrastruktur mit erstklassigen öffentlichen Dienstleistungen
- Nominee-Direktoren haben das Recht
- Vereinfachter Prozess zur Unternehmensgründung
- Wettbewerbsfähige Betriebskosten
- Hochqualifizierte und produktive Belegschaft
Vorteile
Regulierung von Kryptowährungen auf nationaler Ebene ab 2018
Alle Kryptowährungstransaktionen sind durch EU-Recht geregelt
Flexibles und vorteilhaftes Steuersystem
Kreditmöglichkeiten für Krypto-Start-ups
ARTEN VON GESCHÄFTSEINHEITEN
Um ein voll lizenziertes Kryptografieunternehmen in Gibraltar zu betreiben, müssen Sie entweder eine Private Limited Liability Company (LTD) oder eine Public Limited Company (PLC) gründen. Für Gründer, Aktionäre und Geschäftsführer gibt es keine Wohnsitzbestimmungen, die Lizenzierungsbehörde erwartet jedoch, dass die Geschäftsleitung in Gibraltar ansässig ist.
Der Hauptunterschied zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen besteht darin, dass die Aktien öffentlicher Unternehmen im Rahmen eines Börsengangs (IPO) ausgegeben und an öffentlichen Börsen gehandelt werden, während die Aktien privater Unternehmen nicht öffentlich platziert werden.
Das Companies Act 2014 enthält die folgenden Definitionen und Regeln bezüglich des Ausmaßes der persönlichen Verantwortung von Eigentümern von Unternehmen:
Eine Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn die Haftung ihrer Mitglieder durch ihre Satzung beschränkt ist und diese Beschränkung durch Aktien oder eine Garantie beschränkt werden kann.
- Wenn die Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft auf den Betrag der von ihnen gehaltenen Aktien beschränkt ist, ist die Gesellschaft auf die Aktien beschränkt,
- Die Gesellschaft ist auf eine Garantie beschränkt, wenn sich jedes Mitglied verpflichtet, im Falle einer Insolvenz oder einer Beendigung der Geschäftstätigkeit den in den Gründungsdokumenten festgelegten Betrag zu zahlen
- Eine Gesellschaft mit beschränkter Gewährleistung kann auch Eigenkapital besitzen
Für die Firmenregistrierung in Gibraltar erforderliche Dokumente:
- Gesellschaftsvertrag
- Gesellschaftsvertrag
- Detaillierter Geschäftsplan einschließlich Geschäftsmodell, Zielen, Marketingplan, Finanzprognosen, Verkaufsstrategien usw.
- Bestätigung der Identität von Gründern, Aktionären und Geschäftsführern
- Bestätigung der Adresse jedes Unternehmensmitglieds (Kontoauszug oder Strom-/Gasrechnung der letzten drei Monate)
- Vollmacht bei Ferngründung der Gesellschaft
Die Satzung eines Unternehmens sollte Folgendes enthalten:
- Passender Firmenname
- Erklärung, dass das Unternehmen einen eingetragenen Firmensitz in Gibraltar haben wird
- Anspruch auf Beschränkung der Haftung der Mitglieder
- Ob das Unternehmen öffentlich oder privat ist
- Wenn das Unternehmen durch die Garantie beschränkt ist, sollte das Dokument die Einzelheiten und Bedingungen der Beiträge jedes Mitglieds angeben, beispielsweise ihre Verpflichtung, zum Vermögen des Unternehmens beizutragen, wenn es abgehoben werden soll
- Wenn die Gesellschaft über ein Aktienkapital verfügt, muss das Dokument Angaben über die Höhe des Aktienkapitals enthalten, mit dem die Gesellschaft eingetragen werden muss, und über die Aufteilung des Aktienkapitals in Aktien mit einem festen Betrag sowie die Namen aller Aktionäre und die entsprechenden Aktiennummern.
Die Gründungsurkunde muss von jedem Gesellschafter im Beisein von mindestens einem Zeugen unterzeichnet werden, der seine Unterschrift beglaubigen muss.
Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC)
Die Private Limited Liability Company (LLC) ist eine der häufigsten Rechtsformen in Gibraltar. Sie kann innerhalb einer Woche von einer oder mehreren juristischen oder natürlichen Personen ohne Einschränkungen hinsichtlich Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft gegründet werden.
Anforderungen an eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC), die sich mit Kryptografie-bezogenen Aktivitäten befassen möchte:
- Mindestens ein Aktionär beliebiger Nationalität (keine Wohnsitzerfordernis)
- Mindestens ein Direktor, der einen einwandfreien Ruf haben und aktiv an den Geschäftsaktivitäten des Unternehmens teilnehmen muss (ohne Wohnsitzerfordernis)
- Mindeststammkapital (eingezahlt) – 100 GBP (ca. 117 EUR), wird aber letztendlich durch die Komplexität des Krypto-Geschäftsmodells bestimmt
- Mindestens zwei Mitarbeiter in Gibraltar, von denen einer zusätzlich zum Direktor ein leitender Mitarbeiter sein sollte
- Lokalsekretär
- Unternehmensstandort
- Arbeitsplattform
- Firmensitz in Gibraltar
Ein solches Unternehmen muss jährliche Finanzberichte vorlegen und wenn sein Jahresumsatz 500.000 GBP (ca. 586.000 EUR) übersteigt, muss es einen lokalen Wirtschaftsprüfer ernennen, der bei der Gibraltar Financial Services Commission (GFSC) registriert ist.
Offene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PLC)
Es kann eine Aktiengesellschaft (AG) gegründet werden, die sich vollständig im Besitz von Ausländern befindet. Wenn alle Dokumente in Ordnung sind, kann innerhalb von zwei Wochen ein neues Unternehmen gegründet werden.
Anforderungen an eine Aktiengesellschaft (Aktiengesellschaft), die sich an Kryptografie-bezogenen Aktivitäten beteiligen möchte:
- Mindestens zwei Direktoren (ohne Einschränkungen hinsichtlich Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz)
- Mindestens sieben Gesellschafter (ohne Staatsbürgerschaftsbeschränkungen)
- Das Mindeststammkapital (eingezahlt) beträgt 20.500 GBP (ca. 24.000 EUR), wird aber letztlich durch die Komplexität des Krypto-Geschäftsmodells bestimmt
- Firmensekräterin
- Unternehmensstandort
- Arbeitsplattform
- Firmensitz in Gibraltar
Wenn Ihr Krypto-Unternehmen voll betriebsbereit ist, sollten Sie daran denken, mindestens sechs Jahre lang konsistente Aufzeichnungen aller Ihrer Geschäftsvorgänge zu führen, die Folgendes umfassen:
- Kryptowährungstransaktionen
- Verträge über den Erwerb von Anteilen an einem Unternehmen
- Gekaufte Geräte, Maschinen und Vermögenswerte, einschließlich Kaufbelege (Sie können einen Kapitalvorteil geltend machen)
- Verkaufsrechnung
- Kontoauszüge
- Schulden oder Verbindlichkeiten des Unternehmens
- Details zu den Leistungen für Arbeitnehmer
Das Unternehmen muss einen lokalen Wirtschaftsprüfer ernennen, der die gesetzliche Prüfung durchführt und einen geprüften Jahresabschluss vorlegt.
Egal für welches Unternehmen Sie sich entscheiden, beachten Sie bitte, dass allen Dokumenten, die nicht in englischer Sprache verfasst sind, eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Englische beiliegen muss. Wenn Sie einen beeidigten Übersetzer oder Notar suchen, kontaktieren Sie uns bitte und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Gibraltar
Kapital |
Bevölkerung |
Währung |
Bruttoinlandsprodukt (BIP) |
Gibraltar | 34.003 | GIP | £50.941 |
Was musst du machen
Um ein voll lizenziertes Kryptografieunternehmen in Gibraltar zu gründen, sollten die folgenden Schritte unternommen werden:
- Reservieren Sie einen einzigartigen Firmennamen beim Companies House Gibraltar, das Ihnen eine Registrierungsbescheinigung für den Firmennamen ausstellt.
- Finden Sie ein Büro in Gibraltar, in dem Ihre Mitarbeiter vor Ort arbeiten und wo die gesamte juristische und behördliche Korrespondenz zugestellt wird
- Eröffnen Sie ein Firmenbankkonto bei der Gibraltar Bank
- Überweisung des Eigenkapitals auf ein neues Bankkonto
- Zahlen Sie eine Anmeldegebühr von 100 GBP (ca. 117 EUR)
- Zuzahlung von 10 GBP (ca. 12 EUR) auf das Stammkapital
- Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Registrierung des Unternehmens beim Companies House Gibraltar ein.
- Anmeldung beim Finanzamt (Unternehmen und Arbeitnehmer)
- Anmeldung beim Arbeitsamt
- Wenn ein Unternehmen registriert ist, beantragen Sie eine Krypto-Lizenz
Ihr Kryptounternehmen muss eine Volllizenz von den Behörden Gibraltars einholen, bevor es seinen Betrieb aufnehmen kann. Die Kryptolizenz bzw. die Lizenz des DLT-Anbieters, deren Hauptzweck die Einhaltung der AML/CFT-Regeln ist, wird von der GFSC ausgestellt, die auch für die allgemeine Aufsicht über die Kryptomarktteilnehmer zuständig ist.
Der Prozess zur Erlangung einer Kryptolizenz in Gibraltar ist gut strukturiert, transparent und effizient, kann aber je nach Art der lizenzierten Tätigkeit kostspielig sein, da die Gebühren zwischen 11.800 und 35.000 Euro liegen können. Die Bearbeitung eines Antrags dauert etwa drei Monate, sofern er ordnungsgemäß ausgefüllt ist.
Der Bewerbungsprozess besteht aus folgenden Schritten:
- Vorläufige Teilnahme
- Erste Beurteilung des Antrags
- Ausführliche Erklärung und Präsentation
Eine vollständige Liste der unternehmensbezogenen staatlichen Gebühren, die an das Companies House Gibraltar zu entrichten sind, finden Sie hier .
Besteuerung von Kryptounternehmen in Gibraltar
In Gibraltar gibt es keine Kryptowährungssteuer. Alle Kryptounternehmen müssen sich an die allgemeinen Steuergrundsätze halten und zahlen in den meisten Fällen allgemeine Steuern, die vom Internal Revenue Service erhoben und verwaltet werden. Das Steuerjahr dauert vom 1. Juli bis zum 30. Juni.
Kryptografische Unternehmen in Gibraltar sind normalerweise für die folgenden allgemeinen Steuern verantwortlich:
Körperschaftsteuer (STI) – 12,5
Sozialversicherung (SI) – 20
Stempelsteuer (SD) – 0-3% für Immobilien oder 10 GBP (ca. 12 EUR) pro Aktie
Die Steuerregelung hängt letztlich von der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens und seinem Wohnsitzstatus ab. Ein Unternehmen gilt als in Gibraltar steueransässig, wenn es (durch Unternehmensentscheidungen) von Gibraltar aus oder von außerhalb Gibraltars von ständigen Einwohnern Gibraltars verwaltet und kontrolliert wird.
Die Körperschaftsteuer unterliegt dem Einkommensteuergesetz 2010 und wird auf Gewinne erhoben, die aus in Gibraltar erzielten Einkünften stammen. Das bedeutet, dass Ihr Kryptounternehmen nicht der Körperschaftsteuer unterliegt, wenn Ihre gewinnbringenden Wirtschaftsaktivitäten außerhalb Gibraltars durchgeführt werden.
Wenn Ihr Kryptounternehmen eine Lizenz in Gibraltar oder eine Lizenz in einem anderen Land besitzt, diese aber nach Gibraltar transferiert wurde, gelten seine Einkünfte automatisch als Quelle in Gibraltar und unterliegen somit der Körperschaftssteuer.
Als Steuerinländer haben Sie möglicherweise Anspruch auf zahlreiche Steuererleichterungen und Steuervergünstigungen, die im ersten Betriebsjahr zu einem erheblichen Beschleunigungseffekt werden können.
Die Kapitalzuschüsse in Gibraltar lauten wie folgt:
- Eine Prämie von bis zu 60.000 GBP (ca. 69.600 EUR) für das erste Betriebsjahr von Maschinen und Geräten beim Kauf oder, bei höheren Kosten, 50 Prozent der Kosten für den Zeitraum werden vollständig abgezogen
- Der Kauf von Computerausrüstung im Wert von bis zu 100.000 GBP (ca. 116.000 EUR) oder, im Falle höherer Kosten, von 50 Prozent der Kosten für diesen Zeitraum wird vollständig abgezogen
- Rücklage von 25 Prozent p.a. auf Bilanzbasis
Gemäß dem Social Security (Insurance) Act (Contribution Amendment) Order 2021 ist Ihr Unternehmen, wenn es in Gibraltar registriert ist, grundsätzlich für die Zahlung wöchentlicher Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich, unabhängig vom Standort der Mitarbeiter, vorausgesetzt, sie sind beim Arbeitsamt registriert. Die Beiträge beginnen bei 28 GBP (ca. 33 EUR) pro Woche und dürfen 50 GBP (ca. 58 EUR) pro Woche nicht überschreiten.
Ein Startup mit 20 Mitarbeitern und ein kleines Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern können im ersten Jahr aufgrund der Sozialversicherung einen Kredit von 100 GBP (ca. 116 EUR) für einen Mitarbeiter beantragen. Darüber hinaus werden Startups durch das Beschäftigungsförderungsprogramm unterstützt, das einen zusätzlichen Abzug von 50 Prozent des Festgehalts neuer Mitarbeiter vorsieht, die nach dem 1. Juli 2021 eingestellt werden.
Die Kosten für die Ausbildung von Arbeitnehmern in arbeitsplatzverwandten Berufen können bis zu 150 Prozent vom Gewinn des Unternehmens abgezogen werden.
Gibraltar verfügt nur über ein internationales Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, das mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnet wurde. Krypto-Unternehmen können weiterhin die Steuerbefreiung nutzen, die jenen zusteht, die nach dem Einkommensteuergesetz von 2010 Körperschaftsteuer zahlen müssen, aber gegenüber dem Inland Revenue Board nachweisen können, dass sie auf dieselben Gewinne in einem anderen Land Einkommensteuer gezahlt haben oder zahlen müssen.
Unterstützung für Krypto-Startups in Gibraltar
In Gibraltar registrierte Kryptounternehmen können von mehreren Initiativen profitieren, die die Entwicklung kryptografischer und anderer Blockchain-basierter Produkte und Dienste unterstützen. Eine davon ist die New Technologies in Education (NTiE)-Gruppe, die von der Regierung in Partnerschaft mit der Universität von Gibraltar und mehreren führenden Kryptowährungsunternehmen gegründet wurde. Ziel der Gruppe ist es, Blockchain-Bildungstechnologien anzubieten, die zweifellos die treibende Kraft hinter innovativen Geschäftsmodellen sind.
Eine weitere erwähnenswerte Initiative ist die GCF Innovation and Development Group, deren Aufgabe darin besteht, Innovationen zu fördern und zu erleichtern, indem sie regulatorische Fragen klärt und Unternehmer bei der Entwicklung wirksamer Markteintrittsstrategien für ihre Produkte und Dienstleistungen unterstützt.
Unser Team engagierter und qualitätsorientierter Anwälte unterstützt Sie gerne individuell und mit Mehrwert bei der Gründung eines Kryptowährungsunternehmens in Gibraltar, einschließlich der Einreichung eines Antrags auf eine Kryptolizenz. Von Beginn des Prozesses an erhalten Sie Unterstützung von Experten auf dem Gebiet der raschen Entwicklung der Gesetzgebung zu AML/CFT, der Unternehmensgründung, der Berichterstattung und der Steuerberatung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein persönliches Angebot zu erhalten.
Darüber hinaus bieten Anwälte von Regulated United Europe rechtliche Unterstützung für Krypto-Projekte und helfen bei der Anpassung an die MICA-Vorschriften .
“Ich würde mich freuen, Ihnen bei dem Krypto-Lizenzierungsverfahren in Gibraltar behilflich zu sein. Ich helfe Ihnen dabei, die Einhaltung der gibraltarischen Vorschriften für Ihre kryptobezogenen Aktivitäten sicherzustellen und biete Ihnen umfassende Unterstützung während des gesamten Lizenzierungsprozesses.”
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Die Hauptdienstleistungen unseres Unternehmens sind derzeit rechtliche und Compliance-Lösungen für FinTech-Projekte. Unsere Büros befinden sich in Vilnius, Prag und Warschau. Das Rechtsteam kann bei der rechtlichen Analyse, der Projektstrukturierung und der rechtlichen Regulierung helfen.
Registrierungsnummer: 08620563
Gegründet: 21.10.2019
Telefon: +420 775 524 175
Email: [email protected]
Adresse: Na Perštýně 342/1, Staré Město, 110 00 Prag
Registrierungsnummer: 304377400
Gegründet: 30.08.2016
Telefon: +370 6949 5456
Email: [email protected]
Adresse: Lvovo g. 25 – 702, 7th floor, Vilnius,
09320, Litauen
Sp. z o.o
Registrierungsnummer: 38421992700000
Gegründet: 28.08.2019
Email: [email protected]
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