Alderney-Glücksspiellizenz

Alderney ist Teil der britischen Kanalinseln, die eine selbstverwaltete britische Kronkolonie mit eigener Regierung und Gesetzgebung sind und heute als Zentrum der Exzellenz für den elektronischen Handel bekannt sind. Unter Glücksspielunternehmern wird Alderney als Knotenpunkt für die globale eGaming-Branche anerkannt, die von der innovativen Geschäftsinfrastruktur, weltweit anerkannten Vorschriften und hoch konkurrenzfähigen Gebühren- und Steuersätzen profitiert.

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Bewerbung um eine Fernglücksspiellizenz bei der Alderney Gaming Authority

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  • Registrierte Geschäftsadresse für 1 Jahr
  • Staatliche Gebühren für die Unternehmensregistrierung
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Bereitstellung von Direktorenposten
  • Unterschriftsberechtigte für das Bankkonto
  • Geldwäschebeauftragter
  • Geschäftsplan
  • Prognostizierte Finanzierungen
  • Richtlinien und Verfahren
  • Antragsformulare mit unterstützender Sorgfaltspflichtdokumentation
  • Vorbereitung der Lizenzantragstellung
  • Vollständiges Unternehmensmanagement für 1 Jahr

Vorteile der Alderney Glücksspiellizenz

Alderney Glücksspiellizenz

Zunächst einmal ist zu beachten, dass Alderney technologisch fortschrittlich ist und über einen robusten regulatorischen Rahmen verfügt, der Glücksspielunternehmen ein sicheres und unterstützendes Umfeld bietet, während gleichzeitig Kosten für die Lizenzierung eingespart und Geschäftsbetriebe effizient durchgeführt werden können. Die Glücksspiel- und AML-Regulierungsbehörden Alderneys sind weltweit anerkannt für ihre sehr hohen Standards, was Alderney zu einer renommierten Rechtsprechung macht. Daher signalisiert eine Lizenz aus Alderney Vertrauen gegenüber Kunden und Investoren.

Darüber hinaus können Sie durch den Erhalt einer Alderney-eGaming-Lizenz oder eines Zertifikats in zunehmendem Maße in das Wachstum Ihres Unternehmens investieren, aufgrund seines wettbewerbsfähigen Steuersystems. Die Insel erhebt keine Glücksspiel-, Mehrwert-, Unternehmens- oder Kapitalertragssteuern für Alderney-Unternehmen. Auch die Antrags- und Jahresgebühren für Alderney-Lizenzen sind sehr günstig, fair und transparent.

Glücksspielregulierung in Alderney

Die Alderney Glücksspielkontrollkommission (AGCC) ist für die Überwachung von Glücksspielunternehmen zuständig, einschließlich Lizenzierung und Durchsetzung von Vorschriften. Die Behörde verfügt über mehr als 23 Jahre Erfahrung in der Glücksspielregulierung und ist daher nachweislich ausgezeichnet darin, das Wachstum der Branche zu fördern und gleichzeitig alle Branchenteilnehmer zu schützen.

Die AGCC überwacht Glücksspielunternehmen auf der Grundlage, aber nicht beschränkt auf, die folgende Gesetzgebung:

Aufgrund des exponentiellen Wachstums der eGaming-Branche ist die Alderney eGambling Verordnung von 2009 eines der relevantesten Gesetze, das Regeln für verschiedene Arten von eGaming-Lizenzen und -Zertifikaten festlegt, einschließlich des Antragsprozesses und der Kriterien, der Lizenzänderung sowie der Konsequenzen bei Nichterfüllung und Aussetzung.

Ein weiteres wichtiges Stück der Glücksspielregulierung ist die Alderney eGambling Verordnung von 2009, die Regeln für Lizenzierung und Zertifizierung, operative Anforderungen für Lizenznehmer und Zertifikatsinhaber sowie allgemeine Bestimmungen zu Einsprüchen, Straftaten und Rechten zur Verweigerung von Transaktionen festlegt. Die Alderney eGambling Verordnung von 2009 legt auch die AML/CFT-Regeln für haftbare Glücksspielunternehmen fest, einschließlich der Einrichtung interner Verfahren, der Dokumentation von Transaktionen und der Bewertung jeder vorgeschlagenen Geschäftsbeziehung.

Glücksspiellizenz in Alderney

Bearbeitungszeitraum 1-3 Monate Jährliche Aufsichtsgebühr 35.000 – 50.000 £
Staatsgebühr für den Antrag Nein Lokale Mitarbeiter Erforderlich
Erforderliches Stammkapital Nein Physisches Büro Erforderlich
Körperschaftssteuer 0% Buchhaltungsprüfung Erforderlich

Arten von Glücksspiellizenzen in Alderney

In Alderney werden verschiedene Arten von Glücksspiellizenzen und Zertifikaten angeboten, um Unternehmen mit verschiedenen Modellen die Bereitstellung sicherer, fairer und hochwertiger Glücksspielprodukte und -dienstleistungen zu ermöglichen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über eGaming-bezogene Arten von Genehmigungen. Wenn Sie an anderen Arten von Glücksspiellizenzen interessiert sind, wenden Sie sich an unser freundliches Team hier bei Regulated United Europe, und wir helfen Ihnen gerne mit persönlicher Beratung weiter.

Eine Kategorie 1 eGambling-Lizenz berechtigt Lizenzinhaber, Glücksspielaktivitäten zu organisieren und durchzuführen, um Kunden auf das Glücksspiel vorzubereiten. Die Lizenz erlaubt folgende Aktivitäten:

  • Vertragsabschlüsse mit Kunden
  • Registrierung und Überprüfung von Kunden
  • Durchführung von Finanztransaktionen mit Kunden und Verwaltung von Kundenmitteln
  • Anbieten oder Bewerben von Glücksspiel für Kunden
  • Andere Handlungen, die die AGCC als Aktivitäten bestimmt, die nur von einem Inhaber einer Kategorie 1 eGambling-Lizenz durchgeführt werden können

Ein Inhaber einer Kategorie 1 eGambling-Lizenz darf keine Glücksspieltransaktionen durchführen, es sei denn, er besitzt auch eine Kategorie 2 eGambling-Lizenz. Das bedeutet, dass es möglich ist, sich für zwei Kategorien der Lizenz zu bewerben, wenn das Geschäftsmodell des Antragstellers dies erfordert.

Eine Kategorie 2 eGambling-Lizenz erlaubt Inhabern, Glücksspieltransaktionen durchzuführen, einschließlich der folgenden Aktivitäten:

  • Abschluss einer Wette
  • Beherbergen und Aufzeichnen zufälliger Elemente oder Ergebnisse von Glücksspieltransaktionen
  • Betrieb eines genehmigten Systems aus Hardware und Software, über das Glücksspieltransaktionen durchgeführt werden
  • Betrieb mehrerer Formen von Glücksspiel und mehrerer Glücksspielplattformen
  • Glücksspiel im Auftrag eines Kategorie-1-Lizenznehmers oder im Auftrag von Glücksspielbetreibern, die anderswo auf der Welt ansässig sind

Wichtig ist, dass eine Kategorie-2-eGambling-Lizenz keine Finanztransaktionen mit Kunden erlaubt. Außerdem erlaubt sie keine direkten Verträge mit Kunden, es sei denn, der Lizenznehmer besitzt auch eine Kategorie-1-eGambling-Lizenz.

Eine vorübergehende eGambling-Lizenz wird ausländischen Glücksspielunternehmen angeboten und weist folgende Merkmale auf:

  • Erlaubt einem ausländischen Lizenznehmer, für einen begrenzten Zeitraum und nur für bestimmte Zwecke sowohl als Inhaber einer Kategorie-1-eGambling-Lizenz als auch als Inhaber einer Kategorie-2-eGambling-Lizenz tätig zu sein
  • Der Lizenznehmer hat im Allgemeinen alle Rechte und Pflichten eines Inhabers einer Kategorie-1-eGambling-Lizenz oder einer Kategorie-2-eGambling-Lizenz
  • Es erlaubt Transaktionen, die jede Form von Wetten, Glücksspielen und Lotterien beinhalten, sowie die Teilnahme an jeder Lotterie

Vorteile

Die Möglichkeit, eine Glücksspiellizenz zu erhalten seit 1999

Technologisch fortschrittlich und verfügt über ein solides regulatorisches Rahmenwerk

Angesehenes Glücksspielgebiet für Kunden und Investoren

Keine Mehrwertsteuer, keine Steuern auf Kapitalgewinne

ARTEN VON ALDERNEY-GLÜCKSSPIELLIZENZEN

Alderney GlücksspiellizenzAuf Alderney werden verschiedene Arten von Glücksspiellizenzen und -zertifikaten angeboten, damit Unternehmen mit verschiedenen Modellen sichere, faire und qualitativ hochwertige Glücksspielprodukte und -dienstleistungen anbieten können. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die eGambling-bezogenen Genehmigungsarten. Wenn Sie sich jedoch für andere Arten von Glücksspiellizenzen interessieren, wenden Sie sich an unser freundliches Team hier bei Regulated United Europe und wir beraten Sie gerne persönlich.

Eine eGambling-Lizenz der Kategorie 1 berechtigt Lizenzinhaber, Glücksspielaktivitäten zu organisieren und durchzuführen, um Kunden auf das Glücksspiel vorzubereiten. Die Lizenz erlaubt die folgenden Aktivitäten:

  • Abschluss einer Vereinbarung mit Kunden
  • Kunden registrieren und verifizieren
  • Durchführen von Finanztransaktionen mit Kunden und Verwalten von Kundengeldern
  • Anbieten oder Bewerben von Glücksspielen gegenüber Kunden
  • Andere Aktionen, die nach Einschätzung der AGCC nur von Inhabern einer eGambling-Lizenz der Kategorie 1 durchgeführt werden können

Ein Inhaber einer eGambling-Lizenz der Kategorie 1 kann keine Glücksspieltransaktionen durchführen, sofern er nicht auch über eine eGambling-Lizenz der Kategorie 2 verfügt. Dies bedeutet, dass es möglich ist, zwei Kategorien der Lizenz zu beantragen, wenn das Geschäftsmodell des Antragstellers dies erfordert.

Eine eGambling-Lizenz der Kategorie 2 erlaubt ihren Inhabern Glücksspieltransaktionen, die die folgenden Aktivitäten umfassen:

  • Eine Wette abschließen
  • Unterbringung und Aufzeichnung von Zufallselementen oder Ergebnissen von Glücksspieltransaktionen
  • Betrieb eines zugelassenen Hard- und Softwaresystems, über das Glücksspieltransaktionen abgewickelt werden
  • Betrieb von mehr als einer Form des Glücksspiels und mehrerer Glücksspielplattformen
  • Betreiben von Glücksspielen im Auftrag eines Lizenznehmers der Kategorie 1 oder im Auftrag von Glücksspielbetreibern mit Sitz anderswo auf der Welt

Wichtig ist, dass eine eGambling-Lizenz der Kategorie 2 keine Finanztransaktionen mit Kunden zulässt. Außerdem ist es nicht gestattet, direkt mit Kunden Verträge abzuschließen, es sei denn, der Lizenznehmer besitzt auch eine eGambling-Lizenz der Kategorie 1.

Ausländischen Glücksspielunternehmen wird eine temporäre eGambling-Lizenz angeboten, die folgende Merkmale aufweist:

  • Ermöglicht einem ausländischen Lizenznehmer, für einen begrenzten Zeitraum und nur für bestimmte Zwecke sowohl als eGambling-Lizenznehmer der Kategorie 1 als auch als eGambling-Lizenznehmer der Kategorie 2 zu agieren.
  • Der Lizenznehmer hat im Allgemeinen alle Rechte und Pflichten eines eGambling-Lizenznehmers der Kategorie 1 oder eines eGambling-Lizenznehmers der Kategorie 2
  • Es erlaubt Transaktionen im Zusammenhang mit jeder Form von Wetten, Spielen und Wetten sowie die Teilnahme an Lotterien

ARTEN VON ALDERNEY-GLÜCKSSPIELZERTIFIKATEN

Ein Core Service Provider Associate-Zertifikat wird an Kerndienstleister im Glücksspielbereich ausgestellt und weist die folgenden Merkmale auf:

  • Zertifikatsinhaber sind berechtigt, glücksspielspezifische Software, einschließlich Spiele, an eGambling-Lizenznehmer, Inhaber von Associate-Zertifikaten der Kategorie 1 und Inhaber von Associate-Zertifikaten der Kategorie 2 bereitzustellen, mit Ausnahme des Verkaufs dieser Software und der damit verbundenen Rechte.
  • Bei den Inhabern dieses Zertifikats hinterlegen die Kunden die Gelder, um Glücksspieltransaktionen zu bezahlen, die mit Inhabern eines Associate-Zertifikats der Kategorie 1 durchgeführt werden.
  • Ein eGambling-Lizenznehmer, Inhaber eines Associate Certificate der Kategorie 1 oder eines Associate Certificate der Kategorie 2 kann sein Management an Inhaber eines Core Service Provider Associate Certificate auslagern, wie in seinem genehmigten internen Kontrollsystem beschrieben.

Ein Associate Certificate der Kategorie 1 weist die folgenden Merkmale auf:

  • Es erlaubt einem Inhaber, Verträge mit Kunden abzuschließen, um sie zum Spielen zu organisieren und vorzubereiten
  • Zu den organisatorischen und vorbereitenden Tätigkeiten gehören die Registrierung und Verifizierung von Kunden, die Durchführung von Finanztransaktionen mit Kunden und die Verwaltung ihrer Gelder
  • Für das Zertifikat gelten die gleichen allgemeinen Bedingungen wie für die eGambling-Lizenz der Kategorie 1.

Ein Associate Certificate der Kategorie 2 weist die folgenden Merkmale auf:

  • Es wird an ein Unternehmen (mit Ausnahme eines eGambling-Lizenznehmers der Kategorie 2) ausgestellt, an das ein eGambling-Lizenznehmer der Kategorie 1 Kunden überträgt oder deren Übertragung erleichtert, um es dem Partner der Kategorie 2 zu ermöglichen, Glücksspieltransaktionen mit ihnen durchzuführen oder zu arrangieren, dass diese Kunden mit anderen spielen.
  • Zu den zulässigen Glücksspieltransaktionen gehören das Abschließen einer Wette, das Aufzeichnen und Speichern der Ergebnisse von Glücksspieltransaktionen sowie der Betrieb von Hardware- und Softwaresystemen, über die diese Transaktionen durchgeführt werden.

Ein Hosting-Zertifikat weist die folgenden bemerkenswerten Eigenschaften auf:

  • Es kann von einem Anbieter physischer, von der AGCC zugelassener Räumlichkeiten in Guernsey bezogen werden, in denen die Glücksspielausrüstung von Lizenznehmern und Inhabern assoziierter Zertifikate gelagert wird.
  • Für Zertifikatsinhaber fallen keine Jahresgebühren an

Die wichtigsten Aspekte eines Key Individual Certificate sind die folgenden:

  • Ein eGambling-Lizenznehmer, Inhaber eines Associate-Zertifikats der Kategorie 1 oder eines Associate-Zertifikats der Kategorie 2 kann seine erteilte Lizenz oder sein Zertifikat nur verwenden, wenn jede Schlüsselperson des Lizenznehmers oder Zertifikatsinhabers über ein Key Individual Certificate verfügt.
  • Eine Schlüsselperson ist eine Person, die eine Führungsposition innehat oder in dieser Position tätig ist, einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Lizenznehmers oder eines Zertifikatsinhabers ausübt oder die entweder von einem Lizenznehmer oder der AGCC als Person identifiziert wurde, die eine Schlüsselposition innehat und die Funktionen einer Schlüsselperson ausübt.
  • Eine Person, die eine Schlüsselperson ist und kein Schlüsselpersonenzertifikat besitzt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 GBP belegt werden.

Alderney

capital

Hauptstadt

population

Bevölkerung

currency

Währung

gdp

BIP

Alderney 2.141 GBP £50,941

VORAUSSETZUNGEN FÜR LIZENZBEWERBER

Die Anforderungen für Antragsteller einer eGambling-Lizenz der Kategorie 1 und 2 lauten wie folgt:

  • Eine solche Lizenz kann nur einem Unternehmen auf Alderney erteilt werden.
  • Der Lizenznehmer muss einen leitenden Angestellten ernennen, der die Aufgaben eines Compliance-Beauftragten wahrnimmt und der AGCC in allen Compliance-Angelegenheiten Bericht erstatten muss.
  • Der Lizenznehmer muss einen AML-Beauftragten ernennen, der gleichzeitig Compliance Officer sein kann
  • Der Lizenznehmer muss seine Glücksspielgeräte in von der AGCC genehmigten Räumlichkeiten warten und betreiben und dafür sorgen, dass diese Räumlichkeiten jederzeit geeignet und sicher sind
  • Die anfänglich zu zahlende Untersuchungskaution beträgt 10.000 GBP
  • Die anfänglich zu zahlende Lizenzgebühr für das erste Jahr beträgt 17.500 GBP (sie erhöht sich aufgrund unterschiedlicher Bedingungen).
  • Der Lizenznehmer muss, bevor er mit der Ausübung seiner Tätigkeit im Rahmen seiner Lizenz beginnt, die AGCC über den Tag informieren, an dem die Tätigkeit aufgenommen werden soll.

Antragsteller für eine temporäre eGambling-Lizenz müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Die Lizenz darf nicht von einem Unternehmen aus Alderney gehalten werden – es muss sich um ein ausländisches Unternehmen handeln
  • Der Lizenznehmer muss kontinuierlich über eine Lizenz oder Genehmigung einer anderen Gerichtsbarkeit verfügen, die es ihm erlaubt, eine gleichwertige Form von eGambling durchzuführen, wie er sie im Rahmen der vorübergehenden eGambling-Lizenz anbieten möchte.
  • Sie muss die AGCC spätestens eine Stunde nach Beginn ihrer Tätigkeit über die Aktivierung der Lizenz informieren.
  • Er muss die AGCC über die Beendigung seiner Lizenznutzung spätestens eine Stunde nach Beendigung seines Betriebs informieren.
  • Der Lizenznehmer darf die Lizenz nicht länger als 29 Tage am Stück oder insgesamt 59 Tage innerhalb von 6 Monaten nutzen.
  • Nach dem 30. Tag der kontinuierlichen Nutzung oder nach dem 60. Tag der aggregierten Nutzung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten muss der Lizenznehmer innerhalb von 42 Tagen eine vollständige eGambling-Lizenz beantragen.
  • Die jährliche Lizenzgebühr beträgt 10.000 GBP

VORAUSSETZUNGEN FÜR ZERTIFIKATSBEWERBER

Anforderungen für Bewerber um das Core Service Provider Associate-Zertifikat:

  • Die Geschäftsleitung muss über die erforderliche Eignung verfügen, um Glücksspiel-Software oder -Hardware anzubieten
  • Der Antragsteller muss bereit sein, Dienstleistungen zu erbringen, anstatt Rechte an diesen Dienstleistungen zu verkaufen
  • Die erste an die AGCC zu zahlende Anzahlung beträgt 5.000 GBP
  • Eine jährliche Gebühr von 10.000 GBP ist erforderlich

Für Bewerber um ein Associate Certificate der Kategorie 1 gelten die folgenden Anforderungen:

  • Das Zertifikat kann nur an ein Unternehmen aus Alderney ausgestellt werden, das eine eGambling-Lizenz der Kategorie 1 oder der Kategorie 2 besitzt.
  • Das Zertifikat darf nicht an eine natürliche Person ausgestellt werden
  • Der Antragsteller muss entweder einen ansässigen Vertreter oder eine Schlüsselperson mit Wohnsitz im Bailiwick of Guernsey haben.
  • Der Geschäftsführer des Antragstellers kann einen ansässigen Vertreter nur dann genehmigen, wenn dieser ansässige Vertreter seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in der Gerichtsbarkeit hat, dort registriert oder eingetragen ist und der Geschäftsführer davon überzeugt ist, dass der ansässige Vertreter eine geeignete und ordnungsgemäße Person ist.
  • Die anfängliche Jahresgebühr für das erste Jahr beträgt 35.000 GBP

Für Bewerber um ein Associate Certificate der Kategorie 2 gelten die folgenden Anforderungen:

  • Ein solches Zertifikat kann nur an ein Unternehmen in Alderney ausgestellt werden, das eine eGambling-Lizenz der Kategorie 1 oder der Kategorie 2 besitzt.
  • Das Zertifikat kann nicht an eine natürliche Person ausgestellt werden
  • Der Gesellschafter muss einen leitenden Angestellten ernennen, der die Aufgaben eines Compliance Officers wahrnimmt und der AGCC in allen Compliance-Angelegenheiten Bericht erstatten muss.
  • Der Partner muss einen AML-Beauftragten ernennen, der gleichzeitig Compliance Officer sein kann.
  • Die anfängliche Jahresgebühr für das erste Jahr beträgt 35.000 GBP

Für Antragsteller eines Key Individual-Zertifikats gelten die folgenden Anforderungen:

  • Eine Schlüsselperson muss innerhalb von 21 Tagen, nachdem sie zum ersten Mal eine Schlüsselperson geworden ist, ein Schlüsselpersonenzertifikat beantragen (eine solche Person gilt als Inhaber eines Schlüsselpersonenzertifikats, bis der Antrag geprüft und die Behörde eine Entscheidung getroffen hat).
  • Der Antragsteller muss für den Besitz des Zertifikats geeignet sein. Dabei werden sein Charakter und seine aktuelle finanzielle Lage berücksichtigt.

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DIE BEWERBUNGSPROZESSE

Der Antragsprozess variiert leicht, je nachdem, welche Art von Lizenz oder Zertifikat der Antragsteller erhalten möchte. Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, keine Hindernisse auftreten und der Antragsteller als geeignet erachtet wird, eine Glücksspiellizenz oder ein Glücksspielzertifikat von Alderney zu besitzen, kann der Antragsprozess innerhalb eines Monats abgeschlossen werden. Sie sollten beachten, dass diese Bearbeitungszeit im Vergleich zu anderen Gerichtsbarkeiten sehr kurz und effizient ist. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass die Lizenzen und Zertifikate von Alderney unbegrenzt gültig sind.

Für eine eGaming-Lizenz der Kategorie 1 und 2 lauten die wichtigsten Antragsschritte wie folgt:

  • Ein auf Alderney registriertes Unternehmen reicht einen Antrag zusammen mit den entsprechenden Unterlagen und dem Nachweis der beglichenen Gebühren bei der AGCC ein.
  • Sobald der Antrag eingegangen ist, vereinbart der Regulatory Operations Director der AGCC ein Treffen mit dem Antragsteller, um den vorgeschlagenen eGaming-Geschäftsplan und die Abläufe sowie die am Geschäft beteiligten Führungskräfte und Lieferanten besser zu verstehen, einschließlich derjenigen, die möglicherweise ein Key Individual Certificate benötigen.
  • Die AGCC beurteilt den Antrag anhand der relevanten Kriterien der Alderney eGambling Regulations von 2009 und trifft eine Entscheidung
  • Bei erfolgreichem Antrag wird die Lizenz erteilt, sobald der Antragsteller die entsprechende Lizenzgebühr bezahlt hat.

Für eine temporäre eGambling-Lizenz lauten die Antragsschritte wie folgt:

  • Der Antragsteller reicht ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zusammen mit einer ersten Untersuchungseinlage in Höhe von 5.000 GBP ein.
  • Der Direktor für Regulierungsabläufe der AGCC arrangiert ein Treffen mit dem Antragsteller, um den vorgeschlagenen eGaming-Geschäftsplan und die mögliche Nutzung der vorübergehenden Lizenz besser zu verstehen, und die Geschäftsführung arbeitet mit Drittanbietern von Software zusammen.
  • Die AGCC beurteilt den Antrag anhand der relevanten Kriterien
  • Wenn der Antrag erfolgreich ist, wird die temporäre eGambling-Lizenz nach Zahlung der erforderlichen Lizenzgebühr erteilt.

Sie sollten auch bedenken, dass der Lizenznehmer vor der Aufnahme des neu lizenzierten Betriebs zunächst die Genehmigung für sein internes Kontrollsystem (ICS), seine Glücksspielausrüstung und seinen Kapitalisierungsstatus von der AGCC einholen muss. Sobald diese drei Anforderungen erfüllt sind, stellt die AGCC dem Lizenznehmer ein Genehmigungsschreiben für die Aufnahme des kommerziellen Betriebs aus.

Die Zulassung des ICS umfasst folgende Schritte:

  • Der Lizenznehmer erstellt ein ICS-Dokument, indem er die von der AGCC bereitgestellte ICS-Vorlage gemäß den technischen Standards und Richtlinien für interne Kontrollsysteme und Internet-Glücksspielsysteme ausfüllt.
  • Der Lizenznehmer füllt das Antragsformular mit dem Titel „Genehmigung eines internen Kontrollsystems“ aus und sendet es zusammen mit der Kaution von 10.000 GBP an die AGCC.
  • Der Lizenznehmer übermittelt das ICS-Dokument per E-Mail als MS Word-Anhang an die AGCC.
  • Die AGCC überprüft das ICS-Dokument und gibt Hinweise, ob Überarbeitungen oder Änderungen erforderlich sind.
  • Die Genehmigung des vorgeschlagenen ICS wird nur erteilt, wenn genügend Beweise vorliegen, dass das System eine zufriedenstellende, wirksame und umfassende Betriebskontrolle ermöglicht

Die Zulassung der Spielgeräte umfasst folgende Schritte:

  • Der Lizenznehmer füllt das Antragsformular mit dem Titel „Genehmigung von Glücksspielgeräten“ aus und sendet es zusammen mit der Kaution von 5.000 GBP an die AGCC.
  • Die AGCC überprüft den Umfang aller erforderlichen Tests und bespricht mit dem Lizenznehmer, wie diese durchgeführt werden können.
  • Die AGCC muss möglicherweise auch Anbieter von Kerndiensten (z. B. Spiele oder Spielesoftware) durch die Erteilung eines Core Service Provider Associate Certificate genehmigen.

Die Freigabe des Aktivierungsstatus umfasst folgende Schritte:

  • Der Lizenznehmer muss alle Unterlagen vorlegen, die belegen, wie das Lizenzunternehmen in Alderney anfänglich kapitalisiert wurde.
  • Der Lizenznehmer muss seine ausreichende Finanzierung jederzeit sicherstellen, indem er sicherstellt, dass sein Bargeld immer die Spielerguthaben übersteigt, sein Umlaufvermögen immer die kurzfristigen Verbindlichkeiten übersteigt und sein Gesamtvermögen immer die Gesamtverbindlichkeiten um mindestens 25 % übersteigt.

Für ein Core Service Provider Associate-Zertifikat, ein Category 1 oder Category 2 Associate-Zertifikat und das Hosting-Zertifikat lauten die wichtigsten Antragsschritte wie folgt:

  • Der Antragsteller füllt ein Antragsformular aus und reicht es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und einer Untersuchungskaution von 5.000 GBP beim AGCC ein.
  • Die AGCC beurteilt den Antrag anhand der relevanten Kriterien
  • Bei erfolgreichem Antrag wird nach Zahlungseingang der Lizenzgebühr eine Bescheinigung ausgestellt.

Ein erfolgreicher Antrag auf eines der Zertifikate berechtigt jedoch nicht zum Beginn der geplanten Geschäftstätigkeit. Ein Inhaber eines Core Service Provider Associate Certificate muss zunächst die Genehmigung für die Ausrüstung einholen, die zum Ausführen oder Unterstützen der angebotenen Spiele verwendet wird. Während die vorherigen Tests berücksichtigt werden können, muss die gesamte Glücksspielausrüstung dennoch unabhängig getestet werden. Nach der Erteilung eines Associate Certificate der Kategorie 1 oder 2 muss der Inhaber eine Genehmigung für das ICS und die Glücksspielausrüstung einholen. Die Schritte für all diese Genehmigungen sind dieselben wie für die Erlangung der jeweiligen Genehmigungen für die oben genannten eGaming-Lizenzen der Kategorien 1 und 2. Darüber hinaus kann die AGCC auch Dritte konsultieren, die im Bereich der Glücksspielsysteme kompetent sind, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Für ein Key Individual Certificate sind die Antragsschritte wie folgt:

  • Der Antragsteller reicht ein Antragsformular zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung eines eGambling-Lizenznehmers oder Lizenzantragstellers ein, dass der Antragsteller für das Key Individual Certificate eine Schlüsselperson ist oder sein wird, 2 Kopien eines aktuellen Fotos des Antragstellers und eine Untersuchungskaution in Höhe von 1.000 GBP.
  • Die AGCC beurteilt den Antrag anhand der relevanten Kriterien, was die Befragung der Polizei, ausländischer Glücksspielregulierungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden beinhalten kann.
  • Bei erfolgreichem Antrag erhält der Antragsteller ein Key Individual Certificate

Unser Team hier bei Regulated United Europe unterstützt Sie gerne dabei, eine Glücksspiellizenz oder ein Glücksspielzertifikat zu erhalten, einschließlich der Unternehmensgründung, in Alderney. Mit engagierten Rechtsberatern, Steuerexperten und Finanzbuchhaltern an Ihrer Seite werden Sie die Gründungs- und Antragsprozesse einfach, reibungslos und transparent finden. Kontaktieren Sie uns jetzt, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren und die Grundlage für langfristigen Erfolg zu schaffen.

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Das Antragsverfahren variiert leicht, je nachdem, welche Art von Lizenz oder Zertifikat ein Antragsteller anstrebt. Im Allgemeinen umfasst das Verfahren zur Erlangung einer Glücksspiellizenz auf Alderney die Einreichung eines detaillierten Antrags bei der Alderney Gambling Control Commission (AGCC). Der Antrag erfordert umfangreiche Informationen über das Unternehmen, seine Eigentümer, die Finanzen, den Geschäftsplan, die Maßnahmen zum Spielerschutz und die Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften. Die AGCC führt eine gründliche Due-Diligence-Prüfung des Antragstellers durch, bevor sie die Lizenz erteilt.

Eine Alderney-Glücksspiellizenz erlaubt es Betreibern, Glücksspieldienste von Alderney aus legal für Spieler weltweit anzubieten. Die Lizenz ist an die Einhaltung strenger Vorschriften geknüpft, die den Spielerschutz, verantwortungsvolles Spielen und die Einhaltung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche gewährleisten.

Wenn alle vorgeschriebenen Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgelegt werden, keine Hindernisse auftreten und der Antragsteller als geeignet für eine Glücksspiellizenz oder ein Glücksspielzertifikat auf Alderney angesehen wird, kann das Antragsverfahren innerhalb eines Monats abgeschlossen werden. Der AGCC führt detaillierte Beurteilungen durch, um sicherzustellen, dass die Antragsteller die erforderlichen Standards erfüllen und die Vorschriften der Gerichtsbarkeit einhalten.

Nein. Auch wenn im Antragsverfahren nicht ausdrücklich ein Bankkonto verlangt wird, ist dies ein wesentlicher Schritt für die Gründung eines Glücksspielunternehmens in Alderney. Ein Bankkonto ist auch notwendig, um Spielergelder und andere finanzielle Angelegenheiten zu verwalten.

Eine Glücksspiellizenz auf Alderney ist in der Regel zunächst für fünf Jahre gültig. Nach der ersten Laufzeit kann die Lizenz um weitere fünf Jahre verlängert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Verlängerungsgebühren entrichtet werden.

Unter Glücksspielunternehmern ist Alderney als Drehscheibe für die globale eGaming-Industrie anerkannt, die von weltweit anerkannten Vorschriften und äußerst wettbewerbsfähigen Gebühren und Steuersätzen profitiert.

Der Erhalt einer Glücksspiellizenz in Alderney bietet auch weitere Vorteile, darunter den Zugang zu seriösen Zahlungsabwicklern und Glaubwürdigkeit bei Spielern und Geschäftspartnern.

Alderney ist technologisch fortschrittlich und verfügt über einen soliden Rechtsrahmen, der es Glücksspielunternehmen ermöglicht, in einem sicheren und unterstützenden Umfeld zu wachsen und gleichzeitig Kosten für die Lizenzierung und einen effizienten Geschäftsbetrieb zu sparen. Die Glücksspiel- und AML-Regulierungsbehörden von Alderney sind weltweit für ihre hohen Standards bekannt, was Alderney zu einer seriösen Gerichtsbarkeit macht. Daher signalisiert eine Lizenz von Alderney den Kunden und Investoren Vertrauen.

Eine Glücksspiellizenz in Alderney zu erhalten, kann aufgrund der strengen Vorschriften und des gründlichen Antragsverfahrens eine Herausforderung sein. Um erfolgreich zu sein, müssen die Antragsteller ein hohes Maß an Compliance, finanzieller Stabilität und Spielerschutzmaßnahmen nachweisen.

Ja, Glücksspielunternehmen auf Alderney können im Besitz von Nichtansässigen sein. Es gibt keine Wohnsitzbeschränkungen für den Besitz von Glücksspielunternehmen in diesem Gebiet.

Ja, die Glücksspielunternehmen auf Alderney werden geprüft. Der AGCC führt regelmäßig Audits durch, um die Einhaltung der Vorschriften, den Spielerschutz und die finanzielle Integrität zu gewährleisten.

Ja, eine Glücksspielgesellschaft auf Alderney kann Geschäftsführer haben, die nicht ortsansässig sind. Es gibt keine Wohnsitzanforderungen für Geschäftsführer von Unternehmen auf Alderney.

Ja, Alderney hat strenge Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in seinem Glücksspielsektor eingeführt. Der AGCC setzt die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche durch und prüft Antragsteller und Lizenznehmer mit der gebotenen Sorgfalt.

Eine Alderney-Gesellschaft muss mindestens einen Geschäftsführer haben, und es gibt keine besonderen Anforderungen an die Mindestanzahl der Mitglieder.

Es gibt keine spezifische Mindestkapitalanforderung für den Erhalt einer Glücksspiellizenz auf Alderney.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Alderney keine Körperschaftssteuer auf Glücksspielunternehmen mit einer Alderney-Glücksspiellizenz erhebt. Dieser Steuervorteil ist eines der attraktiven Merkmale der Gerichtsbarkeit für Glücksspielbetreiber.

Es gibt zwar keine Körperschaftssteuer, aber Alderney erhebt Lizenzgebühren und andere Gebühren für den Besitz einer Glücksspiellizenz.

Darüber hinaus können auf Alderney andere Steuern und Abgaben anfallen, die für Unternehmen im Allgemeinen gelten, z. B. Grundsteuern, Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte und eine etwaige Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen oder Waren, die nicht zum Glücksspiel gehören.

Die jährliche Lizenzgebühr für ein Glücksspielunternehmen auf Alderney variiert je nach Art des Glücksspiels und dem Umfang der Geschäftstätigkeit. Die Gebühren reichen von 10.000 GBP bis 35.000 GBP pro Jahr.

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