EMI-LIZENZ IN POLEN

Die Nationalen Payment-Organisation (EMI) ist eine juristische Person registriert, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen, in denen möglicherweise alle oder einige payment services. Wenn Sie die entsprechende Ebene aus eigenen Mitteln zur Verfügung, die im Inland erfolgt die Zahlung Organisation kann auch e-Geld-Dienstleistungen.

Eine nationale Zahlung institution kann arbeiten sowohl auf dem Gebiet der Republik Polen und auf dem Territorium anderer Länder innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, die in das Territorium dieser Länder in die form einer Zweigniederlassung, über einen Agenten oder als Teil eines cross-border-Aktivitäten.

Die Aktivitäten der nationalen zahlungsinstitute sind lizenzierte Aktivitäten, was bedeutet, dass Sie erfordern die Vorherige Genehmigung von der polnischen Finanz-Prüfung und Eintrag in das Register der Payment-Service-Providern verwaltet von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde.

LEISTUNGSSPEKTRUM

Die Nationalen Payment-Organisation können alle oder ein Teil der Zahlung angegebenen Dienste in der Payment Services Act. Das Gesetz enthält keine definition von payment service, aber nur eine geschlossene Liste von spezifischen Tätigkeiten, die klassifiziert werden als payment services. Zahlung Dienstleistungen sind definiert als Aktivitäten, bestehend aus:

  1. Annahme von Einlagen und die Abhebung von Bargeld von einem Zahlungskonto, sowie alle erforderlichen Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Kontos.
  2. Durchführung von Zahlungsvorgängen, einschließlich der überweisung von Geldern an die Zahlung Konto von Ihrem ISP oder ein anderer Anbieter:
    • Durch die Bereitstellung direct debit services, einschließlich einmaliger Lastschriften,
    • Mit einer Zahlungskarte oder ein ähnliches Zahlungsmittel,
    • Durch die Bereitstellung von credit-transfer-Service, einschließlich permanente Zuweisungen;
  3. Ausführung von Zahlungs-Vorgängen in Absatz 2 genannten write-off der Mittel dem Benutzer zur Verfügung gestellt von Kredit -, und in die Fall von einem zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut – credit angegeben im Artikel. 74 Sek. 3 oder Kunst. 132k ABS. 3 des Gesetzes über Zahlungsdienste;
  4. Ausgabe von zahlungsinstrumenten;
  5. Aktivieren Zahlung Transaktionen durchgeführt werden, initiiert durch die oder durch den Verkäufer mit der Bezahlung des Zahlers tool, das insbesondere für die Verarbeitung von Autorisierungs, senden Sie eine Zahlungskarte oder Zahlungssysteme, die dem Emittenten Zahlungsaufträge des Zahlers oder des Verkäufers geleitet, um die überweisung durch den Verkäufer, mit Ausnahme von Tätigkeiten, die aus Ihrer clearing-und Abrechnungssysteme in der payment-system im Sinne des Gesetzes über Erwerbs;
  6. Bereitstellung von Geld-transfer-Dienstleistungen ;
  7. Zahlung Ausführung, wenn der Zahler seine Zustimmung zur Transaktion gegeben wird, mit einem Telekommunikations -, digital-oder IT-Gerät, und die Zahlung wird an die Telekommunikationsanbieter, digital-oder IT-Dienstleistungen, handeln nur als Vermittler zwischen dem Benutzer die Bestellung der Zahlung und der Zahlungsempfänger.

Zusätzlich, eine inländische Zahlung Organisation mit einem Startkapital von nicht weniger als 125.000 Euro in polnische Währung hat das Recht zur Ausgabe von E-Geld (nur im Gebiet der Republik Polen). Vor der Aufnahme in solche Aktivitäten, die lokale payment institution muss eine schriftliche Benachrichtigung an die PFSA seine Absicht zur Durchführung von Aktivitäten im Bereich von E-Geld, sowie:

  1. Anwendung geben Sie in das register Informationen über die Ausgabe von elektronischem Geld;
  2. Ergänzen Sie die Operationen der Programm-und der Finanz-plan mit Informationen zur prognostizierten durchschnittlichen Wert von E-Geld in Zirkulation bleiben während der restlichen Laufzeit des Programms, zusammen mit der Anmeldung Eingereicht für die Genehmigung von Zahlungsdienstleistungen, die als interne Zahlung an die institution (diese Informationen werden auch in die Programme, Aktivitäten und finanzielle Pläne für die späteren Perioden, wenn der Zeitraum, in dem das Arbeitsprogramm und Finanzplan bereits bestanden hat).

Es sollte angemerkt werden, dass die Erfahrung mit der Lizenzierung von payment service Providern zeigt, dass die Unterschiede in den Geschäftsmodellen und technischen Lösungen zwischen payment-services-Aktivitäten und E-Geld-Ausgabe verschwinden. Aus diesem Grund ist es wichtig, um richtig zu qualifizieren, die vorgeschlagenen Aktivitäten, bevor es auf der PFSA.

Neben der Bereitstellung von Zahlungsdiensten, eine nationale Zahlung Organisation kann auch:

    1. Zusätzliche Dienste bereitzustellen, die eng mit der Erbringung von Zahlungs-Diensten wie:
      • Währung exchange-Dienste
      • Sichere Aufbewahrung der Gelder, die für Zahlungsverkehr,
      • Daten-Speicherung und-Verarbeitung Dienstleistungen.
    2. Start-payment-Systeme;
    3. Führen Sie andere business.

    Die Nationalen Zahlungen Organisation für andere Aktivitäten, wirkt wie ein hybrid Zahlung Organisation.

    FORMEN DER AKTIVITÄT

    Die national Zahlung Organisation:

    1. Bieten Zahlungsdienste über Agenten,
    2. Auf der Grundlage der schriftlich geschlossene Vertrag mit einem anderen Unternehmer zu beauftragen diese Unternehmer mit der Leistung der spezifischen operativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Zahlungs-Diensten oder Aktivitäten im Bereich des E-Geld-Emission ( outsourcing ).

    Vor Beginn der Leistungserbringung durch einen bevollmächtigten, der im Inland erfolgt die Zahlung Organisation muss durch schriftliche Mitteilung an die PFSA, seine Absicht zu bieten Zahlungsdienste über einen Agenten, der zusammen mit einem Antrag auf Eintragung des Agenten.

    INLÄNDISCHEN UND AUSLÄNDISCHEN AKTIVITÄTEN

    Eine nationale Zahlung institution kann arbeiten sowohl auf dem Gebiet der Republik Polen und auf dem Territorium anderer Länder innerhalb der europäischen Wirtschafts Bereich.

    Eine nationale Zahlung Organisation kann vorsehen autorisierte Zahlung Dienstleistungen in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats:

    1. Branch-office/Vermittler
    2. Durch einen Vermittler oder
    3. Cross-border-Aktivitäten.

    Die Nationalen Payment-Organisation unterrichtet die PFSA schriftlich von seiner Absicht, Zahlungsdienste erbringen, die im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten durch eine Tochtergesellschaft oder durch einen bevollmächtigten, zur gleichen Zeit, eine Bewerbung einzureichen , registrieren Sie eine Niederlassung oder ein agent.

    Die Meldung soll enthalten:

    • Der name des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der nationalen payment-Organisation wird beabsichtigt, Zahlungsdienste über eine Zweigniederlassung oder über ein Reisebüro.
    • Den Namen (Firma), Ort und Adresse der nationalen payment-Organisation;
    • Den Namen (Firma) und die Anschrift der Niederlassung oder der name oder Familienname (Firma) des Erregers, sowie der Standort und Adresse oder den Wohnsitz und die Anschrift der Hauptniederlassung des Unternehmens.
    • Beschreibung der Organisationsstruktur der Zweigniederlassung.
    • Beschreibung des internen Kontrollen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus.
    • Namen von Personen verantwortlich für die Leitung der Niederlassung oder die Aktivitäten des Agenten an.
    • Liste von Zahlungsdiensten, dass eine nationale Zahlung Organisation wird beabsichtigt, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats – durch eine Zweigstelle oder durch einen agent, respectively.

    Darüber hinaus beachten muss begleitet sein von dem angegebenen Informationen in der Pass-Benachrichtigung Handbuch der Payment Services Directive, ausgestellt durch die Europäische Kommission.

    Innerhalb eines Monats ab dem Datum des Eingangs der Benachrichtigung (oder möglicherweise ein Nachtrag dazu), SFSA teilt Sie dies den zuständigen Aufsichts-Behörden des Gastlandes Mitglied der national Zahlung Organisation oder sind administrativ sich weigern zu senden Eto.

    Die PFSA wird sich weigern zu senden eine Benachrichtigung, wenn:

    1. Die Benachrichtigung ist nicht kompatibel ist und nicht rechtzeitig;
    2. Die Organisationsstruktur der Zweigstelle der nationalen payment-Organisation entspricht nicht der vorgeschlagenen Aktivitäten;
    3. Die angebliche Tätigkeit einer Niederlassung oder der Erbringung von Dienstleistungen durch einen agent wird gegen das Gesetz verstoßen;
    4. Es haben wird, oder erhalten von der zuständigen Aufsichts-Behörden des aufnehmenden Staates, in dem der nationalen payment-Organisation wird beabsichtigt, payment services, information, die angibt, dass es vernünftige Gründe gibt, zu vermuten, dass die straftat im Sinne der Artikel. 165a oder Artikel. 299 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation, es war ein Versuch, solche zu Begehen, ein Verbrechen oder der Kommission des Verbrechens ist gewollt, oder die initiation von Dienstleistungen, die von einer Zweigniederlassung oder über ein Reisebüro könnte erhöhen das Risiko der Geldwäsche oder der Finanzierung des Terrorismus.

    Im Falle des Fehlschlagens zu erhalten, innerhalb 30 Tage von die Datum auf, die die SFSA unverzüglich Einwendungen, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden des Aufnahmelandes, SFSA treten die Niederlassungen oder Agenten in das register, als angemessen. Eine nationale Zahlung Organisation kann Zahlungsdienste erbringen, die im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaat durch eine Zweigstelle oder durch einen Beauftragten ab dem Datum der Eintragung in das register.

    Wenn Einwände sind, von den zuständigen Aufsichts-Behörden des aufnehmenden Mitgliedstaats, der PFSA kann die Einreise verweigern.

    Die PFSA wird informieren die interessierten nationalen zahlungsinstitut von der Eintragung in das register. Die Kaution darf den Gegenwert von EUR 400 in polnischer Währung (auf dem durchschnittlichen Wechselkurs erklärt die Nationalbank von Polen in der zum Zeitpunkt der Eintragung in das register). Der Antragsteller wird schriftlich mitgeteilt, die von der PFSA der Gebühr und die Kontonummer, auf die der Zoll muss bezahlt werden, nachdem er in das register eingetragen.

    Es sollte beachtet werden, dass eine nationale Zahlung Organisation ist erforderlich zu Benachrichtigen, FAÇA und den zuständigen Aufsichtsbehörden des aufnahmemitgliedstaats schriftlich von seiner Absicht zur änderung der Daten in der Benachrichtigung nicht später als einen Monat vor der änderung.

    Die Nationale Zahlstelle sind verpflichtet, den PFSA seine Absicht zur Durchführung von cross-border-Aktivitäten.

    Die Benachrichtigung muss enthalten:

    1. Payment services, die die Zahlung Organisation wird beabsichtigt,,
    2. Zustand Mitglieder, in denen die Zahlung Organisation will carry out cross-border-Aktivitäten.

    Die PFSA, teilt die nationale Zahlstelle an die zuständigen Aufsichts-Behörden des aufnahmemitgliedstaats innerhalb eines Monats ab dem Datum des Eingangs mitzuteilen und den nationalen payment-Organisation, die sich.

    Zusammen mit der Benachrichtigung, ist es notwendig, einen Antrag für die Aufnahme grenzüberschreitender Aktivitäten, die in das register. Die Kaution wird den Gegenwert von 400 Euro die polnische Währung (nach dem durchschnittlichen Wechselkurs erklärt von der Nationalbank der Republik Polen in Kraft, der auf das Datum der Eintragung in das register). Die Höhe der Gebühr und die Kontonummer bezahlt werden, werden mitgeteilt, die PFSA schriftlich nach Eingabe der register.

    Eine nationale Zahlung Organisation kann vorsehen, cross-border payment services, sobald es empfängt Sie das entsprechende Eintragung in das register.

    BERECHTIGUNG – VOR DER EINREICHUNG EINES ANTRAGS

    Ein Genehmigungsverfahren ist ein Prozess, der endet in der Regel mit der Erteilung einer Genehmigung/Zustimmung zu den zur Verfügung gestellten Umfang der Antragsteller. Es wird wahrgenommen von vielen Akteuren als einen langfristigen Prozess, die vermieden werden sollten, wo immer möglich. Einige der Entitäten mit einem ersuchen an die Aufsichtsbehörde um eine Stellungnahme dazu, ob die vorgeschlagenen Aktivitäten werden unter der Voraussetzung der Genehmigung / Zustimmung der polnischen Finanz-Prüfung oder Eintragung in dem einschlägigen register, Der Polish Financial Supervision Authority. Es sollte betont werden,, jedoch,, dass die Formulierung oft sehr Allgemeine Fragen der Lizenzierung von inländischen Zahlung Organisationen deutet auf einen Mangel an wissen über die grundlegenden Anforderungen in dieser Hinsicht.

    Zur gleichen Zeit, es sollte angemerkt werden, dass die Entwicklungen in der Finanz-Markt, insbesondere mit Hinblick auf die Bereitstellung von neuen, oft innovative Produkte, kann tatsächlich verhindern, dass die Einstufung in eine bestimmte Kategorie von Finanzdienstleistungen.

    Daher werden in der Lage vertraut zu machen mit dem basic-Lizenz/Registrierung Anforderungen für Unternehmen, die beabsichtigen, bieten elektronische Zahlungsdienste, bis die Entscheidung zu wenden, PFSA, die für die Autorisierung Zahlungsdienste erbringen, wie inländische Zahlung Organisation, kennen zu lernen mit Allgemeinen Informationen über die payment-services-Markt , die formalen Anforderungen an die Anwendung und Anlagen, um die Anwendung, sowie die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, arbeiten im inländischen Zahlungsverkehr Organisation.

    Es sollte betont werden, dass die nationalen payment institution in der Lage, nur die Zahlung Dienstleistungen, die Gegenstand der Genehmigung. Wenn Sie beabsichtigen, den Umfang der Dienstleistungen erweitern, ist es notwendig, ändern Sie die Berechtigung vom Administrator zu bestätigen, die Vorbereitung für die Bereitstellung neuer Dienstleistungen. Wenn die person beabsichtigt, nur Geld-transfer-services und planen nicht überschreiten, die monatliche Grenze von der Höhe der Zahlung operations in Höhe von 500.000 Euro, kann er eingegeben werden in dem register als payment-service-point. Es sollte angemerkt werden, dass die point-of-payment-Dienste funktionieren nur auf dem Gebiet der Republik Polen.

    Informationen über den nächsten Schritt in der Autorisierung können gefunden werden hier.

    GENEHMIGUNG – ANWENDUNG

    Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Das Anmeldeformular kann hier verwendet werden. Zusammen mit der Anwendung für die Erlaubnis, Zahlungsdienste erbringen, wie inländische Zahlung Organisation im Einklang mit Artikel. 61 Payment Services Act , Dokumente und Informationen vorzulegen, die in übereinstimmung mit der folgenden Liste:

    1. Up-to-date Informationen über die Anzahl der Einträge in den Nationalen Justiz-Registrierung;
    2. Statuten;
    3. Liste von Zahlungsdiensten, dass eine nationale Zahlung Organisation will;
    4. Aktivitäten-und Finanzierungsplan für einen Zeitraum von nicht weniger als drei Jahren (Jahr der Anwendung nicht dieses Zeitraums);
    5. Dokumente zur Bestätigung der Verfügbarkeit der selbst-Finanzierung;
    6. Beschreibung des Risikomanagement-und internen Kontroll-framework, das beinhaltet:

    ein. Organisatorische Entscheidungen:

  • Organisationsstruktur und Entscheidungsprozesse, die für die gesamte Palette von Tätigkeiten,
  • Regeln und Verfahren für die Erfüllung der Pflichten verpflichtet Institutionen im Sinne des Gesetzes. 2, Absatz 1, des Gesetzes vom 16. November 2000 über die Gegenwirkung der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und die Finanzierung des Terrorismus;

b. Risiko-management-Prinzipien:

  • Risikobewertung Prinzipien, wie das Liquiditäts-Risiko im Fall einer Zahlung, Kredit-oder andere wirtschaftliche Tätigkeiten zusätzlich zur Bezahlung der Dienstleistungen,
  • Verfahren für die Identifizierung, Messung, Bewertung, überwachung und Berichterstattung von Risiken, sowie die Risikominimierung Verfahren;

c. Interne Kontrolle, einschließlich:

  • Interne Audit.
  • Die überprüfung der übereinstimmung der Aktivitäten des Büros des Bürgerbeauftragten mit den Bestimmungen über die Bekämpfung der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und der Finanzierung des Terrorismus, sowie mit der internen Vorschriften, (sollte es unter anderem, enthalten Verfahren für das monitoring der Durchführung des Zahlungsverkehrs sowie für die überwachung der Aktivitäten des Agenten von der nationalen payment-Organisation und die Personen, die mit der Ausführung der einzelnen operativen Maßnahmen).

d. Beschreibung:

  • Regeln für den Umgang mit Geldern aus Benutzer für den Zahlungsverkehr in übereinstimmung mit Artikel 78 des Gesetzes über Zahlungsdienstleistungen.
  • Verfahren für die Behandlung von Beschwerden von Benutzern.
  • Interne Kommunikation-system, das berücksichtigt werden sollte organisatorischen Entscheidungen nach Absatz a) oben.
  1. Daten die zur Identifizierung des Managements Personen und Personen, die direkt oder indirekt eigenen einen bedeutenden Anteil oder Anteile an einer Gesellschaft oder Genossenschaft, die beabsichtigen, Zahlungsdienste erbringen, unter Angabe der Größe des Aktien-oder Aktien;
  2. Dokumente und Informationen, um zu beurteilen, ob der Bewerber und Führungskräfte und Personen, die direkt oder indirekt eigenen einen bedeutenden Anteil an der Firma/Genossenschaft beabsichtigt, Zahlungsdienste erbringen) garantieren, angemessener und stabile Verwaltung der Zahlung institution, insbesondere:
    • Dokumente, die es ermöglichen zu beurteilen, die Verfügbarkeit von Bildung Führungskräfte und professionelle Erfahrung, die für die Verwaltung der Aktivitäten im Bereich der Zahlungs-Dienste.
    • Informationen über Verurteilungen für ein Verbrechen oder einen steuerlichen Tatbestand, Verfahren zur bedingt beendet und abgeschlossen Disziplinarverfahren, und andere abgeschlossene Verwaltungs-und Zivilverfahren in Bezug auf den Antragsteller oder management-Personen und Personen, die direkt oder indirekt eigenen einen bedeutenden Anteil einer Firma/Genossenschaft beabsichtigt, Zahlungsdienste erbringen.
    • Informationen über Verfahren in Strafverfahren in Fällen von vorsätzlichen Straftaten, mit Ausnahme von privaten Delikten, finanzielle Verfahren, sowie administrative, disziplinarische und zivilrechtliche Verfahren gegen Manager und Personen, die direkt oder indirekt eine wesentliche Beteiligung an einer Gesellschaft/Genossenschaft, entworfen, um Zahlungsdienste erbringen oder von Tätigkeiten dieser Personen oder der Antragsteller;
  1. Daten zu ermitteln, externe Auditoren und andere Personen befugt, audit financial statements.

Während des Verfahrens, die PFSA können auch verlangen, zusätzliche Informationen oder Dokumente, die notwendig sind, um zu lösen die Fall.

GENEHMIGUNG – ANWENDUNG VERARBEITUNG

1. Formale und informative Analyse der Anwendung

In der Anfangsphase der Anwendung überprüfen, die Anwendung wird überprüft auf Vollständigkeit und Reaktionsfähigkeit (zum Beispiel, ob der Antrag ist unterzeichnet von Personen, die Vertretung des Antragstellers). Wenn sich ein Mangel zeigt in diesem Zusammenhang, die PFSA fordert die Antragsteller auf, Abhilfe zu schaffen innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Erhalt der Vorladung, darauf hinweist, dass Fehler zur Behebung dieser Mängel wird die Anwendung verlassen, ohne Gegenleistung.

Die nächste Phase, in der administrativen Verfahren, durchgeführt von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde, ist die Analyse der Anwendung auf die Verdienste. Wenn nötig, mit einem Brief der Kommentar an den Antragsteller für die Beantragung der relevanten änderungen und Ergänzungen der Unterlagen mit der Bewerbung eingereicht.

2. Die Verarbeitung Zeit der Anwendung

Die PFSA wird eine Genehmigung erteilt Entscheidung innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Eingangs des Antrags oder seine Anlage. Dies bedeutet, dass der Zeitraum von 3 Monaten, gerechnet ab dem Datum des Eingangs durch die CPF von der vollständigen Anwendung (oder das Letzte Dokument in Ergänzung der Anwendung in einer Weise, dass die Anwendung soll als abgeschlossen gelten), D. H. die Zeit der Betrachtung der Fall ist verlängert für einen Zeitraum von Zeit, die benötigt wird, um die Unterlagen/Informationen an die Anwendung.

Bevor Sie die CNF-Fragen eine Entscheidung über die Erlaubnis zu geben Akquise-Dienstleistungen, ist es notwendig, um die Meinung des Präsidenten der NBP, die auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften und die Gewährleistung der Sicherheit und Effizienz der Erbringung von dieser Zahlungsservice, mit dem Sie wirkt sich auf die Länge der Studie.

In Auftrag zu erleichtern die Vorbereitung von Informationen für die Zwecke des Verfahrens durchgeführt durch den Vorsitzenden der NBP, der folgende Fragebogen wurde gepostet auf der NBP-website und ist hier verfügbar .

3. Verantwortung des Antragstellers für die Aktualisierung der Informationen und Unterlagen, die dem Antrag beigefügt

Der Antragsteller verpflichtet, unverzüglich die PFSA änderungen bezüglich der Aktualität der Informationen und Unterlagen, die dem Antrag beigefügt. Dies bedeutet, dass, wenn der Informationen und Unterlagen, die dem Antrag beigefügt ist, geändert werden, muss der Antragsteller diese der PFSA ohne Vorherige Anfrage.

AUTORISIERUNG: ABSCHLUSS DES VERFAHRENS

Das Verfahren für die Zulassung Bezahlung der Dienstleistungen erfolgt durch die Ausstellung einer amtlichen Entscheidung autorisieren, oder sich weigert, Zahlungsdienste erbringen, wie inländische Zahlung Organisation.

1. Voraussetzungen für die Zulassung

Genehmigung zur Bezahlung Ihrer Leistungen als interne Zahlung Organisation ausgestellt werden kann eine Organisation:

  1. Mit einem Startkapital von mindestens gleichwertigen in polnischer Währung

(ermittelt auf der Grundlage der Durchschnittliche Wechselkurs erklärt, die von der polnischen Nationalbank am Tag der Ausgabe der Genehmigung):

  • Euro 125.000,––, wenn der Antragsteller beabsichtigt, alle orsome payment services
  • EUR 50.000, – wenn der Antragsteller beabsichtigt, nur der Zahlung angegebene Leistung in Artikel 3 ABS. 1 Punkt 7 USP
  • 20.000 Euro – wenn der Antragsteller beabsichtigt, onlypayment von Geld-transfers

Das Geld zur Deckung der ersten Hauptstadt der Zahlung institution kann nicht kommen aus:

  • Eines Darlehens oder Darlehens-oder anderweitig belastet
  • Die aus der illegalen oder unbekannten Quellen
  1. Mit selbst-Finanzierung in Höhe von nicht weniger als der größte:
  • Der minimale Wert des ursprünglichen Kapitals gemäß Absatz oben: oder
  • Menge berechnet auf der Grundlage der Beschluss der Finanzminister von 22 November 2011 auf der Methode der Berechnung des angegebenen Betrag in die Kunst. 76 Sek. 4

Absatz 2 des Payment Services Act

Allerdings ist der Anteil der nicht-liquiden Mittel in der finanziellen Ressourcen der nationalen payment-Organisation der eigenen Fonds nicht mehr als 20 Prozent, Im Falle der Zahlung Darlehen der Fazilität, den Gesamtbedarf für die Eigenmittel erhöht sich um 5 Prozent von die insgesamt Wert der Ausleihungen im vorherigen Geschäftsjahr.

Es sollte betont werden, dass die lokale payment institution ist verpflichtet, seine eigenen Mittel zu jeder Zeit entsprechend der Größe des Geschäfts und die Art der Zahlung der Dienstleistungen, die es bereitstellen kann, die auf der Grundlage Ihrer Genehmigung;

  1. Umsichtige und stabile Verwaltung der Tätigkeiten der Lizenzantrag und die ordnungsgemäße Einhaltung der Pflichten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, insbesondere durch ein Risiko-management und interne control system angebracht, das die Art, den Umfang und die Komplexität der payment services. Dazu gehören die folgenden:
  • ein. Organisatorische Entscheidungen:
  • Organisationsstruktur und Entscheidungsprozesse, die für die gesamte Palette von Tätigkeiten,
  • Regeln und Verfahren für die Erfüllung von Verpflichtungen Institutionen im Sinne von art. 2, Absatz 1, des Gesetzes über die Gegenwirkung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus.
  • b. Risiko-management-Prinzipien:
      1. risk assessment-Prinzipien, insbesondere Liquiditäts-Risiko
  • Im Fall der Gewährung eines Darlehens in Kunst. 74 Sek. 3 UUP, oder bei anderen geschäftlichen Aktivitäten neben der Zahlung services.
  • Verfahren für die Identifizierung, Messung, Bewertung, überwachung und Risiko-reporting-und risikominderungsverfahren.
  • c. Interne Kontrolle, einschließlich:
  • Interne Revision
  • Überprüfung der übereinstimmung der durchgeführten Maßnahmen mit dem Gesetz, Bestimmungen gegen die Legalisierung der Erträge, und der Finanzierung des Terrorismus, darunter sowie interner Vorschriften;
  • d. Beschreibung:
  • Regeln für den Umgang mit Geldern aus Benutzer für den Zahlungsverkehr inin übereinstimmung mit Kunst. 78, UCP,
  • Verfahren zum Umgang mit Nutzer-Beschwerden,
  • Interne Kommunikation system.
  1. Die Existenz der organisatorische Lösungen für den Schutz von Nutzer-Fonds im Einklang mit Artikel 78 der Verfassung.

2. Gründe für die Verweigerung der Genehmigung

Die PFSA wird sich weigern, eine Genehmigung für die Erbringung von Zahlungsdiensten, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

      1. Antragsteller oder der Geschäftsführer und die Personen, die direkt oder indirekt zu halten, einen signifikanten Anteil am Nettovermögen der Beantragung der Erteilung der Baugenehmigung für Zahlungsdienste erbringen, tun nicht garantieren, angemessener und stabile Verwaltung der Zahlung institution,
      2. Der Antragsteller hat kein Startkapital oder Mittel für seinen eigenen Fonds, in den erforderlichen Betrag von den Bestimmungen der Payment Services Act,
      3. Das Risiko-Management und Interne Control Framework nicht für die umsichtige und stabile Verwaltung der Aktivitäten vorgesehen, die in der Anforderung für die Genehmigung zur Bezahlung Ihrer Dienste als eine nationale Zahlung Organisation und die ordnungsgemäße Durchführung der Pflichten im Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus,
      4. Mittel für die erste Hauptstadt stammen von Kredit, Darlehen oder andere belastet oder abgeleitet aus der illegalen oder ungenannten Quellen,
      5. Der Finanzierungsplan oder Programm-Operationen gewährleistet nicht die Fähigkeit der nationalen payment-Organisation zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den Aktivitäten, die von der Anwendung für die Autorisierung, Erbringung von Zahlungsdiensten wie der nationale Zahlungsverkehr Organisationen,
      6. Enge verbindungen zwischen dem Antragsteller und anderen juristischen Person behindern eine effektive Aufsicht über die nationale payment institution, oder
      7. Bestimmungen des rechts eines anderen Staates als die EU-Mitglieder, die für eine oder mehrere Natürliche oder juristische Personen, mit denen der Antragsteller hat enge Beziehungen hat, oder Schwierigkeiten bei der Umsetzung behindert eine effiziente Aufsicht des national payment institution.

Die PFSA ist, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Ausstellung der Genehmigung, geben Sie in das register der inländischen Zahlungsverkehr institution, die nicht unter jede Gebühr.

3. Beendigung der Ermächtigung

Die Genehmigung zum Betrieb als interne Zahlung Organisation abläuft , wenn der lokale Zahlung Organisation:

  • ein. Nicht beginnen Zahlung Dienstleistungen innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum dieser Ermächtigung, und der Zeitpunkt des Beginns der Transaktionen im Zahlungsverkehr ist als Zeitpunkt der Leistung der ersten Zahlung Betrieb (z.B. Betrieb eines operativer Natur für die Kunden (diese Bedingung ist nicht erfüllt, wenn der test);
  • b. Nicht durchführen (alle) Aktivitäten im Bereich der Zahlungs-Dienste für einen Zeitraum von mehr als 6 aufeinander folgende Monate (Nichterfüllung bestimmte Zahlungsarten Dienstleistungen, die Gegenstand der Genehmigung führt nicht zum Ablauf der Genehmigung).

Die PFSA erlässt eine administrative Entscheidung der Bestätigung der Ablauf der Genehmigung, die veröffentlicht wird innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum Ihrer Ausstellung und nachdem es rechtskräftig wird, die lokale payment-Träger wird aus dem register gelöscht.

GEBÜHREN UND KOSTEN

1. Genehmigung Gebühr und änderung der Registrierung

Eine Gebühr von bis 1.250 Euro in polnischer Währung (auf dem durchschnittlichen Wechselkurs erklärt von der Nationalbank der Republik Polen in Kraft, an dem Datum der Genehmigung) wird erhoben für die Bewilligung von Leistungen als interne payment institution. Die Autorisierung auf das angegebene Konto in der Anfrage des polnischen Finanz-Inspektion für die Zahlung dieser Gebühr).

Auf der anderen Seite, eine änderung der Genehmigung für die Erbringung von Dienstleistungen als interne zahlungsinstitut unterliegen einer Kommission in Höhe der polnischen Währung, Umgerechnet 400 Euro (unter Verwendung des durchschnittlichen Wechselkurses erklärt, die von der National Bank von Polen, gelten die am Datum der Entscheidung, ändern Sie die Autorisierung auf dem Konto haben, angegeben, die in der Anfrage des polnischen Finanz-Inspektion für die Zahlung dieser Gebühr).

Die Kommission wird nicht berechnet , wenn die änderung der Genehmigung besteht lediglich in der Einschränkung der Zahlungsart Leistungen, die der Zahlung institution ist berechtigt, sich zur Verfügung zu stellen.

Die Eintragung in das register des nationalen payment-Organisation ist nicht Gegenstand einer zusätzlichen Kommission.

Auf der anderen Seite, eine Gebühr von 400 Euro (auf dem durchschnittlichen Wechselkurs erklärt die Nationalbank von Polen, in der zum Zeitpunkt der Eintragung der PFSA, auf das angegebene Konto in der PFSA Aufforderung an den Antragsteller, nachdem der Eintrag erfolgt) vorbehaltlich einer änderung im register der inländischen Zahlungsverkehr institution, Z. B. eine änderung des namens, der Lage, hinzufügen und entfernen von Zweig -, Agenten -, neben der information über das Verhalten von Unternehmen in das Gebiet eines anderen Landes, der Teil des europäischen Wirtschaftsraums.

Die oben genannten Gebühren müssen bezahlt werden, innerhalb 14 Tage vom Datum der Mitteilung an die PFSA der Eintragung in das register auf das angegebene Konto in der Mitteilung.

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