Cyprus Crypto Tax 2

Zypern Krypto-Steuer

Cyprus Crypto Tax

Zypern ist derzeit dabei, einen robusten Regulierungsrahmen für Kryptowährungen oder, wie von den zypriotischen Behörden definiert, für Anbieter von Krypto-Asset-Services (CASPs) zu schaffen. In dieser Phase wird jedoch keine kryptospezifische Steuer eingeführt. Stattdessen sind Kryptounternehmen verpflichtet, die gleichen allgemeinen Steuern zu zahlen wie andere Arten von Unternehmen, die in oder von Zypern aus tätig sind.

Die zypriotischen Steuern werden von der Steuerbehörde verwaltet und das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Jährliche Steuererklärungen müssen elektronisch eingereicht werden. Wie jedes andere Unternehmen sind Kryptounternehmen verpflichtet, allgemeine Prüfungsstandards einzuhalten und geprüfte Konten vorzubereiten, auf denen die Steuererklärungen basieren.

Zypriotische Standardsteuersätze, die von Krypto-Unternehmen möglicherweise gezahlt werden müssen:

  • Körperschaftsteuer (CIT) – 12,5 %
  • Kapitalertragsteuer (CGT) – 20 %
  • Besonderer Verteidigungsbeitrag (SDC) – 3%
  • Mehrwertsteuer (MwSt.) – 19 %
  • Sozialversicherungsbeiträge (SSC) – 8,3 %
  • Stempelsteuer (SD) – 0 %-0,2 %

In den meisten Fällen hängt die steuerliche Behandlung von der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit und dem Wohnsitzstatus eines Unternehmens ab. Ein Unternehmen ist in Zypern steuerlich ansässig, wenn es von Zypern aus verwaltet und kontrolliert wird oder wenn es in Zypern gegründet oder registriert ist, aber vom Ausland aus verwaltet und kontrolliert wird.

Zypern verfügt über mehr als 65 internationale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung , die grenzüberschreitende Investitionen fördern und sich somit positiv auf die Struktur der Unternehmenssteuern auswirken können. Nur Unternehmen mit Steuersitz können von diesem Netzwerk profitieren.

Zypern Krypto-Steuer

KÖRPERSCHAFTSSTEUER

Zypern KryptosteuerGewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen der normalen Körperschaftsteuer, Kryptounternehmen können jedoch Anspruch auf bestimmte Befreiungen und Abzüge haben.

Wenn ein Kryptounternehmen in Zypern steuerlich ansässig ist, ist es für die Zahlung von Steuern auf in Zypern und im Ausland erzieltes Einkommen verantwortlich. Nicht ansässige Unternehmen werden auf Einkommen aus ihrer Betriebsstätte in Zypern besteuert.

Alle Unternehmen sind verpflichtet, am 31. Juli und 31. Dezember des Steuerjahres eine vorläufige Steuer auf das Einkommen des laufenden Jahres in zwei gleichen Teilen zu entrichten. Die endgültigen Ausgleichszahlungen sollten vor oder ab dem 1. August des Folgejahres auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung beglichen werden, die den Gesamtbetrag der Zahlungen entsprechend der tatsächlichen Steuererklärung anpasst.

Von der Körperschaftsteuer ganz oder teilweise befreit sind:

  • Dividenden von anderen zypriotischen Steuerinländern
  • Zinsen, ausgenommen Zinsen im Zusammenhang mit der normalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens oder mit Tätigkeiten, die in engem Zusammenhang mit der normalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen;
  • Devisenerträge, ausgenommen Devisenerträge aus dem Devisenhandel und damit verbundenen Derivaten
  • Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren
  • Gewinne aus der Umstrukturierung eines bestimmten Kredits
  • Gewinn einer Betriebsstätte außerhalb Zyperns
  • Gewinne aus dem Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums im Rahmen des IP-Regimes

Folgende Aufwendungen zur Erzielung von Einkünften können ganz oder teilweise abgezogen werden:

  • Zinsen für den Erwerb von im Unternehmen genutzten Wirtschaftsgütern
  • Forschungs- und Entwicklungsausgaben
  • Beiträge des Arbeitgebers zur geprüften Gehaltsabrechnung der Arbeitnehmer
  • Leistungen an einen Arbeitnehmer und/oder Familienmitglieder, die bereits versteuert sind
  • Spenden an verifizierte Wohltätigkeitsorganisationen
  • Spenden an politische Parteien

KAPITALERTRAGSSTEUER

Die Kapitalertragsteuer wird grundsätzlich nur auf Gewinne aus Immobilien in Zypern erhoben, wenn die Veräußerung nicht der Körperschaftsteuer unterliegt. Sie umfasst steuerpflichtige Aktivitäten wie Verkauf, Tausch, Leasing, Schenkung, Verzicht, Kaufrecht und alle Geldbeträge, die bei der Stornierung der Veräußerung eingenommen werden. Die Steuer kann jedes in Zypern tätige Kryptounternehmen betreffen, da eine der Voraussetzungen für eine Kryptolizenz das Vorhandensein eines voll funktionsfähigen Büros in Zypern ist.

Dies wird normalerweise überlagert von:

  • Vorteile aus der Veräußerung von Immobilien in Zypern
  • Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Immobilienunternehmen in Zypern
  • Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Unternehmen, die indirekt Immobilien in Zypern besitzen, wobei mindestens 50 Prozent des Marktwertes dieser Anteile in Immobilien in Zypern liegen

An einer zugelassenen Börse notierte Aktien unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer.

BESONDERER VERTEIDIGUNGSBEITRAG

Spezielle Verteidigungsbeiträge werden auf das Einkommen von Steueransässigen in Zypern (Unternehmen und Aktionären) erhoben. In allen Fällen werden sie vom Unternehmen bezahlt und auf Dividenden, passive Zinsen und Mieteinnahmen erhoben. Steuerpflichtige ohne Wohnsitz in Zypern sind von der Steuer befreit.

Die Sätze, einschließlich Ausnahmen, variieren erheblich:

  • Von einem in Zypern ansässigen Aktionär erhaltene Dividenden von in Zypern ansässigen und steuerlich nicht ansässigen Unternehmen – 17 %
  • Dividenden, die von zypriotischen Steueransässigen Unternehmen erhalten werden, betragen in der Regel 0 %, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Bedingungen nicht.
  • Zinserträge aus der normalen Geschäftstätigkeit, die entweder von einem ansässigen Anteilseigner oder einem steueransässigen Unternehmen erzielt werden – 0 %
  • Sonstige Zinserträge, die entweder von einem ansässigen Anteilseigner oder einem steueransässigen Unternehmen erzielt werden – 30 %
  • Mieteinnahmen, die entweder von einem ansässigen Anteilseigner oder einem steueransässigen Unternehmen erzielt werden – 3 %

Der Sonderbeitrag für die Verteidigung, der auf brutto erhaltene Zinsen und Dividenden zu entrichten ist, ist am Ende des Monats zu entrichten, der auf den Monat folgt, in dem sie empfangen wurden. Die Steuer auf Mieteinnahmen ist jedes Jahr in sechs Monatsraten am 30. Juni und am 31. Dezember zu entrichten.

MEHRWERTSTEUER

Gemäß EU-Recht unterliegt die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Umtausch von Kryptowährungen in Fiat-Währungen und umgekehrt nicht der Mehrwertsteuer. Da jedoch der Verkauf von Waren und die meisten Dienstleistungen in Zypern der zypriotischen Mehrwertsteuer unterliegen, können einige Kryptografie-bezogene Aktivitäten der Mehrwertsteuer unterliegen.

Die Registrierung von Mehrwertsteuerzahlungen ist für Unternehmen obligatorisch, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Unternehmen, deren Umsatz 12 Monate lang 15.600 Euro übersteigt
  • Unternehmen werden voraussichtlich im nächsten Monat die Marke von 15.600 Euro überschreiten
  • Unternehmen, die im Kalenderjahr für mehr als 10.251,61 Euro Produkte aus anderen EU-Ländern kaufen
  • Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Gemeinschaft liefern oder Waren liefern, für die der Empfänger die Mehrwertsteuer nach den Regeln des umgekehrten Verfahrens abrechnen muss.

Unternehmen, deren Umsatz weniger als 15.600 Euro beträgt oder deren Produkte oder Dienstleistungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen, für die jedoch ein Anspruch auf den Abzug der entsprechenden Umsatzsteuer besteht, haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu registrieren.

SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE

Krypto-Unternehmen haben als Arbeitgeber Pflichten wie die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers anfallen und proportional zum Einkommen des Arbeitnehmers berechnet werden. Beiträge müssen wie andere zypriotische Steuern in Euro gezahlt werden, da Kryptowährungen nicht als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Zu den Mitteln, zu denen ein Unternehmen beitragen muss:

  • Sozialversicherungsfonds – 8,3 %
  • Allgemeines Gesundheitssystem – 2,9 %
  • Abfindungsfonds – 1,2 %
  • Berufsbildungsfonds – 0,5 %
  • Fonds für sozialen Zusammenhalt – 2 %
  • Urlaubskasse – 8%

Sind Sie bereit, Ihr Krypto-Unternehmen in Zypern auszubauen? Unser Team aus engagierten und qualitätsorientierten Anwälten hier bei Regulated United Europe (RUE) bietet Ihnen gerne maßgeschneiderte, wertschöpfende Unterstützung bei der Strukturierung Ihrer Steuern gemäß der lokalen Gesetzgebung. Wir bieten auch die Gründung von Krypto-Unternehmen, Krypto-Lizenzierung in Zypern und Finanzbuchhaltungsdienste an. Unser Team macht Sie gerne mit allen Kryptowährungsvorschriften in Zypern vertraut . Kontaktieren Sie uns jetzt, um eine persönliche Beratung zu buchen.

KRYPTOSTEUERN IN ZYPERN IM JAHR 2023

Im Jahr 2023 dürfte Zypern seinen Status als einer der attraktivsten Krypto-Standorte behalten, da der Steuerrahmen trotz mehrerer Änderungen immer noch als vorteilhaft und einladend gilt.

Im Wesentlichen werden Krypto-Vermögenswerte auf der Grundlage ihrer Nutzung besteuert. Krypto-Handelsaktivitäten unterliegen im Allgemeinen der Körperschaftsteuer und den besonderen Verteidigungsabgaben. Natürliche Personen müssen in diesem Fall Einkommensteuer zahlen. Jeder Gewinn aus isolierten einmaligen Transaktionen von Unternehmen oder Einzelpersonen unterliegt im Allgemeinen der Kapitalertragsteuer.

KÖRPERSCHAFTSSTEUER

In Übereinstimmung mit dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20 eingeführten umfassenden Rahmenwerk zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) wird Zypern den Körperschaftsteuersatz von 12,5 % auf 15 % erhöhen. Dies gilt natürlich für Steuerinländer, deren in Zypern und im Ausland erzieltes Einkommen der Besteuerung unterliegt. Andererseits genießen zyprische Steuerinländer weiterhin Steuerbefreiungen für Dividenden, die sie von anderen in Zypern ansässigen Unternehmen erhalten, für bestimmte Gewinne aus dem Devisenhandel, für Wertpapierverkäufe und für andere Einkommensarten.

In den meisten Fällen gelten weiterhin die Vorschriften für kontrollierte ausländische Unternehmen (Controlled Foreign Company, CFC). Dies bedeutet, dass nicht ausgeschüttete Gewinne einer CFC, die direkt oder indirekt von einem in Zypern steueransässigen Unternehmen kontrolliert wird, von der zypriotischen Steuerbehörde besteuert werden können.

KAPITALERTRAGSTEUER

Im Jahr 2023 bleibt der Kapitalertragsteuersatz bei 20 % und wird auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien in Zypern erhoben. Er gilt auch für Aktien von Unternehmen, die nicht an einer zugelassenen Börse notiert sind und Immobilien in Zypern besitzen. Gewinne aus dem Verkauf von an zugelassenen Börsen notierten Aktien, Unternehmensbeteiligungen, Auslandsimmobilien oder anderen Vermögenswerten sind nicht steuerpflichtig.

MEHRWERTSTEUER (MWST.)

Der normale Mehrwertsteuersatz bleibt bei 19 %. Finanz- und Anlagedienstleistungen sind im Allgemeinen von der Mehrwertsteuer befreit. Kryptowährungstransaktionen werden erneut als alternative Zahlungsmittel behandelt und sind daher von der Mehrwertsteuer befreit. Wenn jedoch andere kryptobezogene Transaktionen zwischen zwei Parteien zur Bereitstellung kryptobezogener Dienstleistungen in Zypern durchgeführt werden, unterliegen sie im Allgemeinen der Mehrwertsteuer. Der monatliche Schwellenwert für die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler beträgt weiterhin 15.600 EUR für steuerpflichtige Lieferungen.

EINKOMMENSTEUER

Wie üblich müssen Personen, die in Zypern steuerlich ansässig sind, auf ihr weltweites Einkommen Einkommensteuer zahlen. Nichtansässige müssen die Steuer nur für bestimmte Arten von Einkommen aus Zypern zahlen. Die Einkommensteuersätze variieren je nach Einkommen zwischen 0 % und 35 %. Wenn das Jahreseinkommen 19.500 EUR nicht übersteigt, ist der Arbeitnehmer steuerfrei.

Die folgenden Jahreseinkünfte unterliegen der Steuerpflicht gemäß den nachstehenden Sätzen:

  • 19.501–28.000 EUR – 20 %
  • 28.001–36.300 EUR – 25 %
  • 36.301–60.000 EUR – 30 %
  • 60.001 EUR und mehr – 35 %

SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE

Wie immer muss sich jedes Kryptounternehmen im Arbeitgeberregister der Sozialversicherungsbehörde registrieren, wenn es Mitarbeiter in Zypern beschäftigt. Dies kann durch Einreichen des Formulars „Antrag auf Registrierung des Arbeitgebers“ bei jedem Bezirksamt der Sozialversicherung oder Bürgerservicezentrum erfolgen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen weiterhin gemeinsam 8,3 % des Bruttogehalts an die Sozialversicherung. Ab Januar 2023 erhöht sich die versicherungspflichtige Verdienstgrenze jedoch von 1.117 EUR auf 1.155 EUR pro Woche und von 4.840 EUR auf 5.005 EUR pro Monat. Es ist wichtig zu bedenken, dass Kryptowährungen weiterhin kein gesetzliches Zahlungsmittel sind und alle Beiträge in der Landeswährung geleistet werden müssen, obwohl die Gehälter in Kryptowährungen ausgezahlt werden.

BESONDERER VERTEIDIGUNGSBEITRAG

Jeder Steuerinländer in Zypern muss weiterhin den Sonderverteidigungsbeitrag entrichten, der in bestimmten Fällen bis zu 30 % betragen kann und auf Einkünfte von Einzelpersonen und Unternehmen (bestimmte Arten von Dividenden, passiven Zinsen und Mieteinnahmen) erhoben wird. Die Befreiung gilt für Zinserträge aus der normalen Geschäftstätigkeit und Dividenden, die von steueransässigen Unternehmen erhalten werden, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

WIE ZAHLE ICH 2024 IN ZYPERN STEUERN AUF KRYPTOWÄHRUNGEN?

Auch 2024 wird die Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen in Zypern weiterhin die Aufmerksamkeit von Investoren und der Regierung auf sich ziehen, da Kryptowährungen in der Weltwirtschaft eine immer größere Rolle spielen. Zypern, bekannt für seine investitionsfreundliche Politik und sein günstiges Steuersystem, bietet einen gewissen Rahmen für die Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über den Prozess der Besteuerung von Kryptowährungseinkommen in Zypern im Jahr 2024.

Grundlagen der Kryptowährungsbesteuerung in Zypern

Die zypriotischen Steuerbehörden kategorisieren Einkünfte aus Kryptowährungen nach der Art der Aktivität: Handel, Investition, Mining usw. Es ist wichtig zu verstehen, wie Ihre Aktivität für die korrekte Besteuerung in Frage kommt.

Kapitalertrags- und Einkommensteuer

In Zypern sind Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, einschließlich bestimmter Arten von Kryptowährungen, die als „Wertpapiere“ eingestuft werden können, von der Besteuerung befreit. Es ist jedoch wichtig, einen Steuerberater zu konsultieren, um herauszufinden, ob Ihre Kryptowährung in diese Kategorie fällt.

Einkünfte aus Kryptowährungstransaktionen, die nicht als Wertpapierverkäufe eingestuft werden, unterliegen möglicherweise der Einkommensteuer zu Steuersätzen zwischen 0 % und 35 %, abhängig vom gesamten Jahreseinkommen der betreffenden Person.

Besteuerung von Unternehmen

Die Gewinne von Unternehmen aus kryptowährungsbezogenen Aktivitäten unterliegen einer Einkommensteuer von 12,5 %. Dies ist einer der niedrigsten Körperschaftsteuersätze in der Europäischen Union, was Zypern für Kryptowährungsunternehmen attraktiv macht.

Mehrwertsteuer und Kryptowährungen

Nach den Leitlinien des Europäischen Gerichtshofs sind Kryptowährungstransaktionen von der Mehrwertsteuer befreit. Dies bedeutet, dass der Umtausch von Kryptowährungen in traditionelle Währungen und umgekehrt sowie Vermittlungsleistungen für solche Transaktionen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.

Praktische Schritte zur Zahlung der Steuer

  1. Statusbestimmung : Bestimmen Sie, wie Ihre Kryptowährungsaktivitäten von den zypriotischen Steuerbehörden kategorisiert werden.
  1. Dokumentation (Fortsetzung): die Währung des Kaufs), die Anschaffungs- und Veräußerungskosten sowie der Gewinn oder Verlust aus jeder Transaktion. Diese Informationen sind für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage erforderlich.
  2. Steuerberechnung : Berechnen Sie anhand der Unterlagen Ihr steuerpflichtiges Einkommen bzw. Ihren Gewinn. Bestimmen Sie je nach Ihrem Status (Privatperson oder Unternehmen) und der Art Ihres Einkommens (Kapitalgewinne, Geschäftseinkommen usw.) den entsprechenden Steuersatz.
  3. Steuererklärung : Einzelpersonen und Unternehmen in Zypern müssen gemäß den festgelegten Fristen eine Steuererklärung einreichen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kryptowährungseinkommen in der Steuererklärung korrekt ausgewiesen wird.
  4. Zahlung der Steuer : Nach Abgabe der Steuererklärung und Steuerberechnung müssen Sie die Steuer fristgerecht zahlen. Achten Sie auf die Zahlungsfristen, um Strafen und Bußgelder zu vermeiden.

Wichtige Aspekte

  • Beratung durch Fachleute : Steuergesetze können komplex sein, insbesondere wenn es um einen neuen Bereich wie Kryptowährungen geht. Es ist ratsam, professionelle Steuerberatung einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
  • Bleiben Sie über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden : Steuerregeln und -sätze können sich ändern. Es ist wichtig, über die neuesten Nachrichten und Updates zu den Steuergesetzen Zyperns in Bezug auf Kryptowährungen auf dem Laufenden zu bleiben.
  • Automatisierung der Buchhaltung : Angesichts der Volatilität von Kryptowährungen und der Schwierigkeit, alle Transaktionen manuell zu verfolgen, kann die Verwendung spezieller Buchhaltungssoftware für Kryptowährungen den Prozess der Steuervorbereitung erheblich vereinfachen.

Abschluss

Um in Zypern Steuern auf Kryptowährungseinkommen korrekt zahlen zu können, sind eine sorgfältige Dokumentation und ein Verständnis der lokalen Steuergesetze erforderlich. Angesichts der sich ständig ändernden Steuervorschriften für Kryptowährungen ist es wichtig, dass Sie Ihr Wissen auf dem neuesten Stand halten und Steuerexperten konsultieren, um die vollständige Einhaltung der Steuerpflichten sicherzustellen.

Tabelle mit den wichtigsten Steuersätzen in Zypern

Steuerart Steuersatz
Einkommensteuer Von 0% bis 35%, abhängig vom Einkommensniveau
Körperschaftssteuer 12,5 %
Mehrwertsteuer (Normalsatz) 19 %
Mehrwertsteuer (ermäßigter Satz) 5%, 9% für bestimmte Waren und Dienstleistungen
Steuer auf Dividenden 0 % für Einwohner; 17 % für Nicht-Einwohner (falls zutreffend)
Wertzuwachs 0 % auf den Verkauf von Wertpapieren; sonstiges Vermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen der Steuer unterliegen
Sozialversicherung Arbeitnehmerbeiträge ca. 8,3 %, Arbeitgeberbeiträge ca. 8,3 %

Darüber hinaus bieten Anwälte von Regulated United Europe  rechtliche Unterstützung für Krypto-Projekte und helfen bei der Anpassung an  die MICA-Vorschriften .

ZYPERN KRYPTOSTEUER 2024

Im Jahr 2024 baut Zypern seine Position als eines der führenden Finanzzentren Europas weiter aus und zieht die Aufmerksamkeit von Investoren und Unternehmen auf sich, die im Kryptowährungsbereich tätig sind. Das Land ist bestrebt, durch die Einführung klarer und transparenter Steuerregeln ein günstiges Umfeld für die Entwicklung des Kryptowährungsmarktes zu schaffen. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Aspekte der Kryptowährungsbesteuerung in Zypern im Jahr 2024.

Regulierung von Kryptowährungen

Der regulatorische Ansatz Zyperns für Kryptowährungen zielt darauf ab, die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten und die Rechte der Anleger zu schützen. Kryptowährungsaktivitäten werden von der Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) reguliert, die Vorschriften für Kryptounternehmen festlegt, darunter Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) und Lizenzierungsfragen.

Besteuerung von Kryptowährungen

Ab 2024 werden Kryptowährungen in Zypern abhängig von der Art der Transaktionen und dem Status des Unternehmens besteuert. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:

  • Kapitalgewinne : Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen durch Einzelpersonen, bei denen es sich nicht um Handelsaktivitäten handelt, unterliegen im Allgemeinen nicht der Kapitalertragsteuer, da Zypern nur auf den Verkauf von in Zypern gelegenen Immobilien oder von Anteilen an Unternehmen, die solche Immobilien besitzen, Kapitalertragsteuer erhebt.
  • Einkommensteuer : Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen, die als private Handelstätigkeit eingestuft werden, unterliegen der Einkommensteuer.
  • Körperschaftsteuer : Unternehmen, die mit Kryptowährungen handeln oder andere Transaktionen mit Krypto-Assets durchführen, unterliegen der Einkommensteuer zum Körperschaftsteuersatz, der für 2024 12,5 % beträgt.
  • Mehrwertsteuer : Nach geltendem Recht sind Transaktionen mit Kryptowährungen, die als Erbringung von Finanzdienstleistungen angesehen werden können, von der Mehrwertsteuer befreit.
  • Mining : Einkünfte aus dem Mining von Kryptowährungen können als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit behandelt werden und unterliegen daher der Einkommensteuer auf Basis des Gesamtgewinns.

Perspektiven und Entwicklung

Zypern arbeitet aktiv daran, seine Steuergesetze und sein regulatorisches Umfeld für Kryptowährungen zu verbessern, um seine Position als attraktiver Standort für die Kryptoindustrie zu stärken. Dazu gehören die Verbesserung der Lizenzierungsprozesse, die Einführung neuer Vorschriften für ICOs und tokenisierte Vermögenswerte sowie die Entwicklung von Maßnahmen zum Anlegerschutz.

Abschluss

Im Jahr 2024 wird die Kryptobesteuerung in Zypern aufgrund vergleichsweise niedriger Steuersätze und eines günstigen regulatorischen Umfelds weiterhin die Aufmerksamkeit von Investoren und Kryptounternehmen auf sich ziehen. Zypern strebt an, eines der wichtigsten Zentren der Kryptowährungsbranche in Europa zu werden und effektive Geschäftslösungen im Bereich Blockchain und Kryptowährungen anzubieten.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Das Steuerjahr in Zypern entspricht dem Kalenderjahr und die Steuerbehörde verwaltet das Steuersystem. Es ist obligatorisch, jährliche Steuererklärungen elektronisch einzureichen. Steuererklärungen basieren auf geprüften Konten, die von Kryptounternehmen sowie jedem anderen Unternehmen erstellt werden.

Kryptounternehmen müssen möglicherweise die folgenden zypriotischen Standardsteuersätze zahlen:

  • Körperschaftsteuer (CIT) – 12,5 %
  • Kapitalertragsteuer (CGT) – 20 %
  • Besonderer Verteidigungsbeitrag (SDC) – 3%
  • Mehrwertsteuer (MwSt.) – 19 %
  • Sozialversicherungsbeiträge (SSC) – 8,3 %
  • Stempelsteuer (SD) – 0 %-0,2 %

Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden mit dem normalen Körperschaftsteuersatz besteuert, aber Kryptounternehmen können von einigen Ausnahmen und Abzügen profitieren.
Kryptografische Unternehmen, die in Zypern steuerlich ansässig sind, müssen sowohl dort als auch im Ausland erzielte Einkünfte versteuern. Zypern besteuert die Einkünfte nicht ansässiger Unternehmen aus ihren Betriebsstätten.
Am 31. Juli und 31. Dezember jedes Steuerjahres müssen alle Unternehmen eine vorläufige Steuer auf ihr Einkommen des laufenden Jahres zahlen. Eine Selbsteinschätzung sollte verwendet werden, um den Gesamtbetrag der Zahlungen gemäß der tatsächlichen Steuererklärung vor oder bis zum 1. August des Folgejahres anzupassen.

Von der Körperschaftsteuer sind ganz oder teilweise folgende Gesellschaften ausgenommen:

  • Steuerfreie Dividenden von anderen Zyprioten
  • Sofern sie nicht mit der normalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens oder eng damit verbundenen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen;
  • Einschließlich Devisenerträge aus Devisenhandel und Derivaten, jedoch ohne Devisenerträge aus Devisenhandel und Derivaten
  • Wertpapiere verkaufen und Gewinn realisieren
  • Ein umstrukturierter Kredit bringt Gewinne
  • Betriebsstätten außerhalb Zyperns erzielen Gewinn

Wer Einkünfte von in Zypern ansässigen Unternehmen und Aktionären bezieht, unterliegt den Sonderabgaben zur Verteidigung. Dividenden, passive Zinsen und Mieteinnahmen unterliegen alle dieser Steuer. Steuerbefreite Einwohner unterliegen nicht der Steuer.
Bei den Steuersätzen, einschließlich der Befreiungen, gibt es erhebliche Unterschiede:

  • Dividenden eines ansässigen Aktionärs von in Zypern ansässigen und nicht in Zypern ansässigen Unternehmen unterliegen einer Steuer von 17 Prozent.
  • Sofern bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind, erhalten zypriotische Unternehmen keine Dividenden
  • Ansässige oder steueransässige Unternehmen können Zinserträge aus der normalen Geschäftstätigkeit erhalten – 0 %
  • Anteilseigner oder steueransässige Unternehmen, die Zinserträge erhalten – 30 %
  • Aktionäre oder steueransässige Unternehmen, die Mieteinnahmen erhalten – 3 %

Nach EU-Recht ist auf Kryptowährungs-Tauschdienste keine Mehrwertsteuer anwendbar und umgekehrt. Einige Kryptografie-bezogene Aktivitäten können in Zypern der Mehrwertsteuer unterliegen, da der Verkauf von Waren und die meisten Dienstleistungen der zypriotischen Mehrwertsteuer unterliegen.
Die folgenden Unternehmen müssen Mehrwertsteuerzahlungen registrieren:

  • Der Umsatz eines Unternehmens in den letzten 12 Monaten übersteigt 15.600 Euro
  • Die Zahl der Unternehmen, die im nächsten Monat voraussichtlich die Marke von 15.600 Euro überschreiten werden, wird voraussichtlich
  • Über 10.251,61 Euro pro Kalenderjahr an Einkäufen aus dem EU-Ausland
  • Ein Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Gemeinschaft liefert oder dessen Empfänger die Mehrwertsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren abführen muss

Neben der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die proportional zum Einkommen eines Arbeitnehmers berechnet werden, haben Kryptounternehmen auch Pflichten als Arbeitgeber. Kryptowährungen werden in Zypern nicht als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert, daher müssen Beiträge in Euro geleistet werden.
Die folgenden Mittel müssen von einem Unternehmen eingezahlt werden:

  • Darüber hinaus fließen 8,3 % der Mittel in den Sozialversicherungsfonds
  • 2,9 % der Wirtschaft entfallen auf die allgemeine Gesundheitsversorgung
  • 1,2 % der Abfindungszahlungen
  • Berufsbildungsfonds – 0,5 %
  • Fonds für sozialen Zusammenhalt – 2 %
  • Urlaubskasse – 8%

Die Einkommensteuer ist von Personen zu entrichten, die in Zypern ansässig sind und dort steuerpflichtig sind. Nichtansässige müssen nur auf bestimmte Arten von Einkommen aus Zypern Steuern zahlen. Die Einkommensteuersätze liegen je nach Einkommen zwischen 0 % und 35 %. Der Arbeitnehmer ist steuerfrei, wenn sein Jahreseinkommen 19.500 EUR nicht übersteigt. Die
Steuersätze für die folgenden Jahreseinkommen sind wie folgt:

  • 19.501–28.000 EUR – 20 %
  • 28.001–36.300 EUR – 25 %
  • 36.301–60.000 EUR – 30 %
  • 60.001 EUR und mehr – 35 %

Trotz mehrerer Änderungen bleibt Zypern im Jahr 2023 eine der attraktivsten Krypto-Jurisdiktionen aufgrund seines Steuerrahmens, der immer noch als günstig und einladend gilt.
Einfach ausgedrückt werden Krypto-Assets basierend auf ihrer Verwendung besteuert. Körperschaftssteuer und besondere Verteidigungsbeiträge gelten im Allgemeinen für Krypto-Handelsaktivitäten. Die Einkommensteuer ist in diesem Fall von natürlichen Personen zu entrichten. Unternehmen

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