Die Gründung einer LLC durch einen Ausländer ist im Wesentlichen identisch mit der Gründung einer LLC durch einen Staatsbürger der Tschechischen Republik, allerdings gibt es einige Besonderheiten.
Im Ausland ausgestellte Dokumente – wie Vollmachten, Erklärungen des Geschäftsführers usw. – müssen in der Regel von einem Gerichtsübersetzer übersetzt werden, um eine LLC zu gründen. Oftmals ist es auch erforderlich, diese mit einer Apostille oder in einigen Fällen sogar mit einer Superlegalisation zu versehen. Informationen über die Anforderungen an Apostillen oder Superlegalisationen sind auf der Website des Außenministeriums oder auf unserer Website leicht zugänglich.
Es sei auch daran erinnert, dass bis zum 1. Juli 2023 ein Unternehmensleiter, der keinen ständigen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hat, verpflichtet ist, einen Auszug aus dem Strafregister seines Heimatlandes vorzulegen. Diese Anforderung wird ab dem 1. Juli 2023 durch das Register der ausgeschlossenen Personen ersetzt.
Ist der Gründer des Unternehmens Ausländer, ist der Notar je nach Herkunftsland verpflichtet, zusätzliche Kontrollen auch gemäß dem Gesetz über bestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche durchzuführen, insbesondere um festzustellen, ob es sich um einen Staat handelt, gegen den internationale Sanktionen verhängt wurden.
Wie kann ein Ausländer in der Tschechischen Republik ein Unternehmen gründen?
Juristische und natürliche Personen können in der Tschechischen Republik unter den gleichen Bedingungen wie tschechische Staatsbürger einer Tätigkeit nachgehen. Dies bedeutet natürlich, dass Sie in allen Fällen eine Gewerbeberechtigung benötigen, um in der Tschechischen Republik geschäftlich tätig zu sein.
Sie können diese selbst für geschäftliche Zwecke besitzen oder eine Handelsgesellschaft, eine eigene Handelsgesellschaft, gründen. Grundsätzlich müssen Sie je nach Art des Geschäfts entweder die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen – über 18 Jahre alt sein, gutem Leumund sein, geschäftsfähig sein und keine Schulden bei öffentlichen Einrichtungen haben – oder einen Nachweis über Ihre Ausbildung und Erfahrung in dem jeweiligen Bereich erbringen.
Ausländer, die ihre Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik ausüben möchten, müssen auch die Bedingungen erfüllen, die sich aus dem ausländischen Recht ergeben, vor allem aus dem Recht, das sich mit der Frage von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für einen dauerhaften und vorübergehenden Aufenthalt befasst, falls Sie während Ihrer Tätigkeit in der Tschechischen Republik bleiben möchten.
Aufenthalt in der Tschechischen Republik – für Drittstaatsangehörige
Ein Drittstaatsangehöriger benötigt ein Visum, um sich legal in der Tschechischen Republik aufzuhalten. Wenn ein Ausländer plant, in der Tschechischen Republik geschäftliche Aktivitäten auszuüben, muss er ein Langzeitvisum beantragen, d. h. ein Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen.
Die Anwesenheit des Antragstellers ist nicht erforderlich. Das endgültige Ergebnis wird innerhalb von 90 Tagen bekannt gegeben. Die Anträge werden vom Innenministerium geprüft und der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorgelegt. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Reisedokument
- 2 Fotos
- ausgefülltes Visumantragsformular
- Nachweis der Eintragung in das entsprechende Register, Verzeichnis oder die entsprechende Liste; in der Regel ein Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
- finanzielle Mittel für den Aufenthalt in der Tschechischen Republik in Höhe von 110 000 CZK;
- Dokument, das die Unterkunft für den gesamten Aufenthalt in der Tschechischen Republik nachweist; außerdem muss eine notariell beglaubigte Unterschrift des Anbieters beigefügt werden.
- ein Dokument ähnlich dem Strafregister, in dem das Land der Staatsangehörigkeit des Ausländers und die Länder aufgeführt sind, in denen der Ausländer in den letzten drei Jahren ununterbrochen länger als sechs Monate gelebt hat; Ausländer unter 15 Jahren müssen ein solches Dokument nicht vorlegen
- Krankenversicherung, die den Aufenthalt des Ausländers im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik mit mindestens 60.000 EUR abdeckt
- wenn die GI ein Dokument über die Erfüllung der Anforderungen der vor der Einführung der Infektionskrankheit getroffenen Maßnahmen verlangt.
Es ist auch möglich, eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für geschäftliche Zwecke zu beantragen, wenn der Ausländer bereits seit längerer Zeit mit einem Visum für denselben Zweck in der Tschechischen Republik lebt.
Gleichzeitig können Sie diesen Antrag stellen, wenn Sie sich vorübergehend länger als 1 Jahr hier aufhalten möchten und der Zweck Ihres Aufenthalts derselbe bleibt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie alles richtig handhaben sollen, nutzen Sie unsere Dienste – wir haben viel Erfahrung.
Warum gründen Ausländer ein Unternehmen in der Tschechischen Republik?
Einer der häufigsten Gründe für die Einreise ist die Ausübung einer Arbeit oder eines Gewerbes, verstanden als wirtschaftliche Tätigkeit, innerhalb der Tschechischen Republik.
Beschäftigung oder Unternehmertum sind wichtige Voraussetzungen für ein wirtschaftlich und sozial unabhängiges Leben von Ausländern in der Tschechischen Republik und damit für ihre erfolgreiche Integration in die tschechische Gesellschaft. Neben der Sicherung des Lebensunterhalts in Form eines regelmäßigen Einkommens bieten sie einen geeigneten Raum für soziale Interaktion mit Mitbürgern, Landsleuten und anderen Ausländern.
Migrationsprojekte in der Tschechischen Republik
Das Ziel von Migrationsprojekten ist es, ausgewählten Arbeitnehmern, vor allem Fachkräften und Führungskräften, aus dem Ausland einen leichteren Zugang zu ermöglichen, um die Wettbewerbsfähigkeit tschechischer Unternehmen zu stärken.
Ein Ausländer, der über unzureichende Kenntnisse der tschechischen Sprache verfügt oder mit den tschechischen Verhältnissen nicht ausreichend vertraut ist, kann eine Person benennen, die ihm bei der Kommunikation mit Behörden und Institutionen entweder als Dolmetscher oder als grundlegende Unterstützung zusammen mit einem Dolmetscher zur Seite steht. Weitere Bedingungen für die Benennung eines Dolmetschers hängen von der Art des Treffens und der zuständigen Behörde ab.
Der Ausländer und die Institution – Behörden, Kommunalverwaltung, Schulen, Krankenhäuser usw. – können auf eigene Kosten auch die Dienste eines registrierten Gerichtsdolmetschers oder interkulturellen Mitarbeiters/Gemeindedolmetschers in Anspruch nehmen, der neben dem Dolmetschen auch grundlegende Unterstützung leistet und aus der Datenbank der Vereinigung für interkulturelle Arbeit stammt oder in einem Integrationszentrum oder bestimmten gemeinnützigen Organisationen tätig ist. Je nach den Umständen können diese Dienste kostenlos sein.
Die Hotline wird sowohl auf Vietnamesisch als auch auf Mongolisch angeboten, sodass sowohl mongolische und vietnamesische Staatsangehörige als auch alle Ausländer, die mit diesen hier leben, sie nutzen können.
Dokumente, die von einem tschechischen Notar erstellt und/oder beglaubigt/legalisiert und von einem vom Gericht bestellten Übersetzer ins Tschechische übersetzt wurden, müssen in der Regel immer dann vorgelegt werden, wenn ausländische Dokumente bei Behörden und Institutionen eingereicht werden. Eine beglaubigte Übersetzung eines Dokuments kann nur von einem vom Gericht bestellten Übersetzer ausgestellt werden.
Unter welchen Umständen können Ausländer aus Drittländern in der Tschechischen Republik geschäftlich tätig sein?
Für diejenigen, die sich auf der Grundlage des oben Gesagten entschließen, eine Gewerbeberechtigung gemäß dem Handelsgesetz zu erwerben, sind im Folgenden die erforderlichen Voraussetzungen zusammengefasst.
Sofern ein Ausländer aus einem Drittland seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet hat, ist er berechtigt, in der Tschechischen Republik gleichberechtigt mit einem Staatsbürger der Tschechischen Republik geschäftlich tätig zu sein:
- Er meldet eine selbständige Tätigkeit in einem beliebigen Verkaufsbüro an. Tatsächlich bezieht sich der Artikel nur auf einen Aspekt, nämlich die selbständige Tätigkeit.
- Sie unterliegen einer Verwaltungsgebühr.
- Es wird eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt.
- Es wird ein Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland vorgelegt, der nicht älter als 3 Monate ist.
- Außerdem wird der Ort dokumentiert, an dem er seine Geschäftstätigkeit ausübt.
Was den Aufenthalt betrifft, so muss ein Drittstaatsausländer keine bestimmte Aufenthaltsform haben, um eine Gewerbeerlaubnis zu beantragen, beispielsweise ein Langzeitvisum zum Zwecke der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit. Andere Aufenthaltsformen können für die Beantragung einer Gewerbeerlaubnis in Frage kommen, beispielsweise eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder eine Arbeitnehmerkarte, aber der ursprüngliche Aufenthaltszweck, beispielsweise Studium oder Beschäftigung, sollte beachtet werden. Der grundlegende Faktor ist der langfristige Aufenthalt eines Ausländers in der Tschechischen Republik.
Steuer- und Abgabepflichten in der Tschechischen Republik
Die Höhe der Steuerpflicht hängt vom Steuerwohnsitz ab. Der Steuerinländer versteuert sein weltweit erzieltes Einkommen im jeweiligen Land – wenn möglich, wendet er die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung an –, während der Nicht-Steuerinländer nur das Einkommen aus Quellen aus dem Land versteuert. In jedem Fall stellen Tätigkeiten, die auf der Grundlage einer Gewerbeberechtigung physisch von der Tschechischen Republik aus ausgeübt werden, selbständiges Einkommen dar, das in der Tschechischen Republik steuer- und versicherungspflichtig ist. Im Rahmen des Antragsverfahrens für eine Gewerbeberechtigung ist es auch möglich, die entsprechende Registrierung/Meldung der Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei den zuständigen Behörden zu beantragen.
Später unterliegt das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit der jährlichen Besteuerung durch die Einkommensteuererklärung zusammen mit den Versicherungsbeitragsübersichten. Der Steuerpflichtige kann sich auch für eine Pauschalsteuerregelung entscheiden. Ist das Unternehmen die Haupteinkommensquelle des Steuerpflichtigen, ist er verpflichtet, ab Beginn der Geschäftstätigkeit den Mindestbetrag der Vorauszahlungen für die Versicherungsbeiträge zu entrichten.
Was benötigt ein Ausländer, um in der Tschechischen Republik ein Unternehmen zu gründen?
Der Erwerb eines Unternehmens ist selbst für Ausländer etwas einfacher als die Gründung einer GmbH. Ausländer über 18 Jahren beantragen eine Gewerbeberechtigung bei einer Handelsvertretung oder bei Czech POINT; letztere finden Sie in ausgewählten Filialen der Tschechischen Post.
Dokumente, die erforderlich sind, damit ein Ausländer in der Tschechischen Republik ein Unternehmen gründen kann:
- Reisepass,
- amtlich beglaubigter Strafregisterauszug aus dem Geburtsland, nicht älter als 90 Tage,
- Nachweis des legalen Aufenthalts – gültig für Ausländer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums,
- Nachweis über die Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 1 000 CZK,
- Zustimmung zum Geschäftssitz – falls der Ausländer nicht Eigentümer der Räumlichkeiten ist,
- Nachweis der beruflichen Befähigung – falls kein Freihandel gilt.
Ausländer, die noch keine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in der Tschechischen Republik haben und aus Ländern außerhalb des EWR kommen, sind darüber hinaus verpflichtet, einen Antrag auf eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck des Aufenthalts eines Ausländers in der Tschechischen Republik zum Zwecke der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit zu stellen.
Innerhalb von 8 Tagen nach Gründung des Unternehmens müssen Sie sich bei der Krankenkasse und dem Sozialversicherungsamt des Bezirks melden. Außerdem müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen beim Finanzamt anmelden.
Was braucht ein Ausländer, um eine GmbH zu gründen?
Auch bei der Gründung einer s.r.o. sind die Unterschiede zwischen den Pflichten tschechischer Staatsbürger und Ausländer minimal. Wir haben die Einzelheiten ausführlicher in dem Artikel Gründung einer s.r.o. durch Ausländer behandelt. Kurz gesagt geht es im Wesentlichen darum, dass Dokumente aus dem Ausland für die Gründung einer Gesellschaft von einem Gerichtsdolmetscher übersetzt werden müssen. Wenn der Gründer kein Tschechisch spricht, kommt er auch beim Notar nicht ohne Dolmetscher aus.
Die Gründung einer GmbH erfolgt in folgenden Schritten:
- Änderungen in der Gesellschaftsvereinbarung oder im Gesellschaftsvertrag
- Gewerbeschein
- Struktur des genehmigten Kapitals
- Eintragung in das Handelsregister
Ein Notar wird Ihnen zur Seite stehen und Sie durch alle Formalitäten begleiten, sodass viele der Anforderungen effizient und sicher erfüllt werden können.
Zu den Vorteilen des Handels gehören geringere administrative Anforderungen, sowohl bei der Eröffnung als auch im späteren Geschäftsbetrieb. Sie sollten jedoch bedenken, dass Sie in diesem Fall mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Mit „eseróčka” haften Sie nur mit der Summe der nicht eingezahlten Einlagen, Ihr Unternehmen wirkt etwas zuverlässiger, und zu den Vorteilen zählen auch bessere Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Der Nachteil ist jedoch ein höherer finanzieller und administrativer Aufwand sowie eine kompliziertere Gewinnausschüttung.
Verfahren zur Unternehmensgründung für Ausländer mit langfristigem Aufenthalt in der Tschechischen Republik
| Schritt | Beschreibung |
| 1. Besuch der Geschäftsstelle | Begeben Sie sich zu einem Vertriebsbüro in Ihrer Nähe, um mit der Registrierung Ihres Unternehmens zu beginnen. |
| 2. Füllen Sie das Registrierungsformular aus | Füllen Sie ein Registrierungsformular im Vertriebsbüro aus. |
| 3. Auszug aus dem Handelsregister | Erhalten Sie einen Auszug aus dem Handelsregister. Ihnen wird eine Registrierungsnummer, auch bekannt als IČO, zugewiesen. |
| 4. Eintragung ins Handelsregister | Sie werden in das Handelsregister des Landgerichts Ihres ständigen Wohnsitzes eingetragen. |
| 5. Erwerb von Geschäftsrechten | Am Tag der Eintragung in das Handelsregister erwerben Sie das Recht zur Gründung eines Unternehmens und eine Identifikationsnummer. |
| 6. Besuch bei der Ausländerbehörde | Begeben Sie sich zur Ausländerbehörde, um alle gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Ihren Wohnsitz und Ihre geschäftlichen Aktivitäten zu erfüllen. |
| 7. Besuch beim Finanzamt | Melden Sie sich mit Ihrer zugewiesenen Servicenummer beim Finanzamt an. |
| 8. Sozialversicherungsamt benachrichtigen | Melden Sie Ihr Unternehmen beim zuständigen Sozialversicherungsamt an. |
| Unterlagen für die Gewerbeanmeldung |
Für die Registrierung Ihres Unternehmens sind folgende Dokumente erforderlich:
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| Unterlagen für die Ausländerbehörde |
Bei einem Besuch bei der Ausländerbehörde sind folgende Unterlagen erforderlich:
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Verfahren bei der Eröffnung eines Unternehmens für Ausländer ohne ständigen Wohnsitz in der Tschechischen Republik
Die Handelsvertretung stellt Ihnen eine Bestätigung aus, dass Sie die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen erfüllen. Diese Bedingungen fügen Sie Ihrem Antrag auf langfristigen Aufenthalt zum Zwecke der Ausübung einer Geschäftstätigkeit bei der Botschaft außerhalb der Tschechischen Republik oder bei der Botschaft des Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, bei. Die Handelsvertretung fordert den Antragsteller außerdem schriftlich auf, seinen Wohnsitz in der Tschechischen Republik nachzuweisen. Die Frist für die Vorlage der Unterlagen beträgt sechs Monate, und die Handelsvertretung kann eine Überprüfung durchführen.
Verpflichtungen, die Sie als Selbstständiger jedes Jahr erfüllen müssen
Als Selbstständiger muss der Ausländer immer am 31. März eine Steuererklärung einreichen und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Bei einem langfristigen Aufenthalt müssen Sie eine umfassende Krankenversicherung für Ausländer abschließen.
Bei einem dauerhaften Aufenthalt und einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewerbeschein haben Sie Anspruch auf die öffentliche Gesundheitsversorgung, müssen jedoch zusätzlich zur Sozialversicherung eine Krankenversicherung abschließen.
Während sich der Steuerbetrag, den ein Ausländer zahlt, immer auf Sie als Einzelperson in Bezug auf Ihr Einkommen bezieht, müssen Sie im Allgemeinen entscheiden, ob Ihre Tätigkeit eine sogenannte Haupttätigkeit ist, d. h. Sie zahlen monatliche Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn es sich nur um eine Nebentätigkeit handelt, d. h. um eine Art regelmäßiges Zusatzeinkommen, müssen Sie alle Steuerbeträge erst nach Ablauf des Jahres nach Einreichung Ihrer Steuererklärung zahlen.
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