Liechtenstein ist als Finanzzentrum Europas bekannt. Dieses kleine Land liegt günstig zwischen der Schweiz und Österreich und verfügt über eine stabile Wirtschaft und einen starken öffentlichen Sektor. Es bietet ein günstiges Geschäftsumfeld für internationale Unternehmen. Die Vorteile wirken sich auch auf die praktische Seite des Geschäfts aus: Der Prozess der Unternehmensregistrierung ist einfach und schnell, sodass die Gründung eines vollwertigen Unternehmens innerhalb weniger Arbeitstage möglich ist. Dies ist ein wichtiges Verkaufsargument für globale Investoren, die auch die Zugehörigkeit Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) berücksichtigen.
In Liechtenstein entspricht das Steuerjahr dem Geschäftsjahr. Ansässige Unternehmen müssen ihre Steuererklärung bis zum 1. Juli des folgenden Kalenderjahres einreichen (zum Beispiel bis zum 1. Juli 2024 für das Jahr 2023).
Regelsteuersätze:
- Körperschaftssteuer: 12,5 %
- Mehrwertsteuer (MwSt.): 8%
- Quellensteuer: 0%
- Sozialversicherungsbeiträge: 7,4 % + betriebliche Altersversorgung
Liechtenstein hat mit insgesamt 24 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen , darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz, Großbritannien, die Niederlande, die Vereinigten Arabischen Emirate, Hongkong, Singapur, Luxemburg, Malta, die Tschechische Republik, Ungarn und Uruguay. Und diese Zahl steigt ständig.
Doppelbesteuerungsabkommen ermöglichen Ihnen die Inanspruchnahme eines Vorzugssteuersatzes oder einer Steuerbefreiung. Hierzu müssen Sie eine Wohnsitzbescheinigung vorlegen, die den steuerlichen Sitz des Steuerpflichtigen nachweist.
Körperschaftssteuer
Für den Reingewinn von in Liechtenstein ansässigen Unternehmen gilt ein Pauschalsatz von 12,5%. Darüber hinaus gilt für Unternehmen mit mäßigem Jahresumsatz eine Mindeststeuer von 1.200 Schweizer Franken.
Derselbe Einkommenssteuersatz gilt auch für Unternehmen im Ausland. Sie sind verpflichtet, den vollen Steuerbetrag für die gesamte Steuerperiode zu bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, deren Umsatz während eines Zeitraums von drei Jahren CHF 500.000 nicht übersteigt.
Die Körperschaftssteuer umfasst auch immaterielle Vermögenswerte, da es keine spezifischen Regeln gibt, die eine unterschiedliche Behandlung dieser Art von Einkommen nahelegen würden. Auf Grundlage der Fremdvergleichsregel könnte die Steuerbehörde jedoch das lokale Unternehmen besteuern, das den immateriellen Vermögenswert entwickelt hat, und seinen Gewinnen eine entsprechende Lizenzgebühr zuschreiben.
Mehrwertsteuer
Krypto-Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit in Liechtenstein eine Mehrwertsteuerregistrierung zu beantragen. Anschließend muss vierteljährlich (alle 3 Monate) eine Mehrwertsteuermeldung eingereicht werden.
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Liechtenstein beträgt 8%. Er gehört zu den niedrigsten in Europa.
Sozialversicherungsbeiträge
Wenn Ihr Krypto-Unternehmen die Beschäftigung von Mitarbeitern vorsieht, müssen Sie unabhängig von den Besonderheiten Ihrer Aktivitäten Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Wie in den meisten Ländern üblich, werden in Liechtenstein Beiträge erhoben, um Kategorien wie Rente, Invaliditäts- und Krankengeld, Mutterschaftsurlaub und Versicherung für Arbeitsunfälle abzudecken. Die Zahlungen werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt und monatlich geleistet.
Generell gilt, dass in Liechtenstein der Arbeitgeber einen größeren Anteil der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt als der Arbeitnehmer. Die Höhe der Beiträge wird als fester Prozentsatz des Gehalts festgelegt. Jede Kategorie der Sozialversicherungsbeiträge hat einen anderen Satz und wird unterschiedlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt – einige werden zur Hälfte, andere zu einem größeren Teil oder sogar vollständig vom Arbeitgeber übernommen.
Unterliegt der Arbeitnehmer dem liechtensteinischen Sozialversicherungssystem, handelt es sich dabei um folgende obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge:
- Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversicherung. Der allgemeine Steuersatz für diese Kategorie beträgt 9,6 %, wovon 4,9 % vom Arbeitgeber übernommen werden.
- Familienausgleichskasse. Der Steuersatz beträgt 1,9 %, der vollständig vom Arbeitgeber getragen wird.
- Arbeitslosenversicherung/Arbeitslosenzusatzversicherung. Der allgemeine Steuersatz für diese Kategorie beträgt 1 %, der je zur Hälfte auf die beiden Parteien aufgeteilt wird.
- Der Versicherungssatz für die Berufsunfallversicherung beträgt 0,1 % und wird vollständig vom Arbeitgeber finanziert.
- Berufliche Vorsorge (2. Säule). Der Steuersatz für diese Kategorie hängt vollständig von dem vom Arbeitnehmer gewählten Vorsorgeplan ab. Dieser Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.
Steuergutschriften und Anreize
In Liechtenstein gibt es für Unternehmen ein robustes Unterstützungssystem, das günstige Bedingungen im Falle finanzieller Verluste schafft. Insbesondere können Verluste nach dem Verlustjahr zeitlich unbegrenzt gegen Einkünfte verrechnet werden. Der Ausgleich ist auf 70 % des steuerpflichtigen Einkommens des betreffenden Geschäftsjahres begrenzt, der Rest der vorgetragenen Verluste kann in den Folgejahren genutzt werden.
WIE ZAHLE ICH 2024 STEUERN AUF KRYPTO IN LIECHTENSTEIN?
Im Jahr 2024 festigt Liechtenstein dank seines fortschrittlichen Ansatzes bei der Regulierung digitaler Vermögenswerte weiterhin seinen Ruf als einer der attraktivsten und innovativsten Finanzplätze für Investitionen und Geschäfte mit Kryptowährungen. Die liechtensteinische Regierung und die lokalen Steuerbehörden haben ein klares und verständliches Besteuerungssystem für Kryptowährungseinkommen entwickelt und damit ein günstiges Umfeld für das Wachstum und die Entwicklung des Kryptowährungsmarktes geschaffen.
Steuerliche Regulierung von Kryptowährungen in Liechtenstein
Liechtenstein erkennt Kryptowährungen und Token als Privatvermögen an, was bedeutet, dass Einkünfte aus dem Handel mit oder der Investition in Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Die liechtensteinische Steuerpolitik zielt darauf ab, Innovationen und Investitionen im Bereich digitaler Vermögenswerte zu fördern und gleichzeitig eine faire Besteuerung sicherzustellen.
Erklärung zu Einkünften aus Kryptowährungen
Alle Personen, die Einkünfte aus Kryptowährungstransaktionen erzielen, müssen diese Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben. Dazu gehören Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, Einkünfte aus dem Mining und Einkünfte aus dem Steaking oder anderen kryptowährungsbezogenen Aktivitäten.
Kapitalertragsteuer
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die den ursprünglichen Kaufpreis übersteigen, unterliegen der Kapitalertragsteuer. Der Kapitalertragsteuersatz in Liechtenstein ist wettbewerbsfähig und wird auf Basis des Gesamtgewinns des Anlegers berechnet.
Steuervorteile
Liechtenstein bietet eine Reihe von Steueranreizen für Kryptowährungsinvestoren und -unternehmen. Dazu gehören Vorzugsbedingungen für Start-ups und Technologieunternehmen sowie Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerschuld durch entsprechende Planung und Strukturierung der Aktivitäten.
Mehrwertsteuer und andere Steuern
Kryptowährungstransaktionen sind in Liechtenstein grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit, was das Land für Kryptowährungsunternehmen noch attraktiver macht. Für bestimmte kryptowährungsbezogene Dienstleistungen kann jedoch gemäß den allgemeinen Regeln Mehrwertsteuer erhoben werden.
Abschluss
Liechtenstein bekräftigt seinen Ruf als führender Finanzplatz für Kryptowährungsinvestitionen dank seiner fortschrittlichen Steuergesetze und seiner Offenheit für Innovationen. Für Kryptowährungsinvestoren und -unternehmer ist es wichtig, ihre Steuerpflichten sorgfältig zu planen und die Steueroptimierungsmöglichkeiten des Landes zu nutzen. Mit einem starken Fokus auf Transparenz und Einhaltung internationaler Standards bietet Liechtenstein ein günstiges Umfeld für das Wachstum und die Entwicklung des Kryptowährungssektors.
Tabelle mit den wichtigsten Steuersätzen in Liechtenstein
Steuerart | Steuersatz |
Einkommensteuer für natürliche Personen | Progressiv bis zu 24% |
Körperschaftssteuer | 12,5 % |
Kapitalertragsteuer | Je nach den Umständen können Ausnahmen gelten |
Umsatzsteuer | 7,7 % (Normalsatz) |
Diese Steuersätze spiegeln die Steuerpolitik Liechtensteins wider, die darauf abzielt, Unternehmen und Investoren anzuziehen und ein wettbewerbsfähiges und faires Steuerumfeld aufrechtzuerhalten. Mit niedrigen Steuersätzen und einem fortschrittlichen Ansatz zur Regulierung von Kryptowährungen ist Liechtenstein ein attraktiver Standort für Finanzinnovationen und die Entwicklung der digitalen Wirtschaft.
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