In der Tschechischen Republik wird der Schutz des geistigen Eigentums durch mehrere Gesetze geregelt, und Patente werden für technische Erfindungen erteilt, die die Anforderungen an Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllen.
Patente: Definition und gesetzliche Anforderungen
Patente können für neue Erfindungen in einem technischen Bereich erteilt werden, die das Ergebnis erfinderischer Tätigkeit sind und in der Industrie angewendet werden können. Vom Patentschutz ausgeschlossen sind Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, sowie bestimmte andere Arten von Erfindungen (z. B. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden).
Gesetzliche Anforderungen: Die Erfindung muss neu sein, einen erfinderischen Schritt aufweisen und gewerblich anwendbar sein. Ausnahmen vom Schutz umfassen Methoden zur Behandlung von Menschen und Tieren sowie Pflanzen- und Tierarten.
Patentanmeldung
Nationale Anmeldung: Die Patentanmeldung wird beim Amt für geistiges Eigentum der Tschechischen Republik (IP Office) eingereicht.
Europäische Anmeldung: Eine europäische Patentanmeldung kann über das Europäische Patentamt (EPA) oder das IP Office eingereicht werden.
Internationale Anmeldung: Eine Anmeldung kann über das System des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT) erfolgen, das Patentschutz in über 150 Ländern ermöglicht. Bürger der Tschechischen Republik können bei Einreichung einer internationalen Anmeldung von einem Rabatt von 90 % auf die internationale Anmeldegebühr profitieren.
Durchsetzung und Rechtsmittel
Der Patentinhaber, Lizenznehmer oder eine Fachorganisation kann gegen den Verletzer Klage erheben.
Die Klagen umfassen Ansprüche auf:
- Beendigung der Rechtsverletzung.
- Schadensersatz für durch die Verletzung verursachte Schäden.
- Gewährung von immaterieller Entschädigung (z. B. Geldentschädigung oder Veröffentlichung eines Urteils).
Strafrechtliche Verfolgung: Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte können je nach Art der Verletzung auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Dauer des Schutzes
Die Gültigkeitsdauer eines Patents in der Tschechischen Republik beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldedatum. Das Patent bleibt gültig, sofern die jährlichen Gebühren bezahlt werden, die von 1.000 CZK im ersten Jahr bis zu 24.000 CZK im letzten Jahr steigen.
Diese Schutzmechanismen und Rechtsinstrumente stellen sicher, dass Patentinhaber ihre Erfindungen sowohl national als auch international effektiv schützen können, unter Nutzung zivil-, verwaltungs- und strafrechtlicher Mittel.
Marken in der Tschechischen Republik
In der Tschechischen Republik werden Marken durch nationales Recht geregelt, unter Berücksichtigung der Anforderungen der Europäischen Union und internationaler Abkommen. Die wichtigsten Aspekte in Bezug auf Registrierung und Schutz von Marken sind wie folgt:
Abschnitt | Details |
1. Definition und gesetzliche Anforderungen | Nach der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 muss eine Marke nicht mehr grafisch dargestellt werden. Eine Marke muss so präsentiert werden, dass der Gegenstand des Schutzes, der ihrem Eigentümer gewährt wird, klar und genau identifiziert werden kann.
Anforderungen: Die Marke muss die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden. Akzeptable Markenformen können Wörter, Namen, Bilder, die Form von Waren oder Verpackungen, Klänge sowie Multimedia- und Hologrammmarken sein. Die Marke muss einzigartig sein und darf nicht über die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen irreführend sein. |
2. Markenschutz | Nationale Anmeldung: Marken müssen beim Amt für geistiges Eigentum (IP Office) registriert werden.
Internationale Anmeldung: Eine internationale Markenanmeldung kann über das Madrid-System erfolgen, das Markenschutz in fast 100 Ländern ermöglicht, einschließlich der Tschechischen Republik. EU-Anmeldung: Um Schutz in der Europäischen Union zu erhalten, kann eine Anmeldung über das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) erfolgen, das Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten gewährt. Bekannte Marken: Geschützt nach den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO). Unregistrierte Marken: Können geschützt werden, wenn ihre vorherige Nutzung auf dem Markt nachgewiesen wird, ähnlich dem Schutzprinzip des unlauteren Wettbewerbs. |
3. Durchsetzung und Rechtsmittel | Der Rechteinhaber, Lizenznehmer oder eine Fachorganisation kann gegen den Verletzer vorgehen.
Rechtsmittel umfassen: – Beendigung der Verletzung. – Entschädigung. – Ausgleich für immaterielle Schäden (einschließlich Geldentschädigung oder Veröffentlichung des Urteils). Der Schutz kann auch über das Strafrecht erfolgen. |
4. Schutzdauer und Verlängerung | Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldedatum.
Die Registrierung kann jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden. Verlängerungsgebühr: – 2.500 CZK für eine Einzelmarke. – 5.000 CZK für eine Kollektivmarke. |
Diese rechtlichen Mechanismen bieten Markeninhabern in der Tschechischen Republik starken Schutz sowohl national als auch international.
Registrierte Designs in der Tschechischen Republik
Registrierte gewerbliche Designs in der Tschechischen Republik unterliegen dem geistigen Eigentumsrecht und ermöglichen den Schutz des Erscheinungsbildes eines Produkts.
Definition
Design ist das Erscheinungsbild des gesamten oder eines Teils eines Produkts, einschließlich Merkmalen wie Form, Farbe, Textur, Materialien und Verzierungen.
Ein Design kann registriert und geschützt werden, wenn es:
Neu ist: bisher nicht öffentlich zugänglich.
Unterscheidbar ist: individuelle Merkmale aufweist, die es von bereits existierenden Designs abheben.
Registrierung
Nationale Registrierung: Designs werden beim Amt für geistiges Eigentum (IP Office) der Tschechischen Republik registriert.
EU-Registrierung: Ein Design kann auch als eingetragenes Gemeinschaftsdesign (RCD) in der gesamten Europäischen Union registriert werden, über das EUIPO.
Internationale Registrierungsanmeldungen können über das Haager System für die internationale Registrierung von gewerblichen Designs eingereicht werden, das Schutz in über 70 Ländern ermöglicht.
Durchsetzung und Rechtsmittel
Die Rechtsmittel ähneln denen bei Patenten:
- Der Eigentümer des registrierten Designs kann den Verletzer zur Unterlassung zwingen und Schadensersatz verlangen.
- In einigen Fällen kann auch eine Entschädigung für immaterielle Schäden gewährt werden, z. B. die Veröffentlichung eines Urteils.
Der Schutz kann sowohl über das Zivil- als auch das Strafrecht realisiert werden.
Schutzdauer und Verlängerung
Die Schutzdauer eines registrierten gewerblichen Designs beträgt 5 Jahre ab dem Anmeldedatum.
Das Design kann in aufeinanderfolgenden 5-Jahres-Perioden verlängert werden, bis zu einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren.
Verlängerungsgebühr: Die Gebühr für die erste Verlängerung beträgt 3.000 CZK und erhöht sich für jede weitere Verlängerung um 3.000 CZK.
Diese Designschutzmechanismen gewährleisten, dass Eigentümer das einzigartige Erscheinungsbild ihrer Produkte sowohl national in der Tschechischen Republik als auch auf EU-Ebene schützen können.
Unregistrierte Designs in der Tschechischen Republik
In der Tschechischen Republik haben unregistrierte gewerbliche Designs keine eigene gesetzliche Regelung wie registrierte Designs. In einigen Fällen können sie jedoch durch andere Mechanismen des geistigen Eigentums oder Wettbewerbsrechts geschützt werden.
Abschnitt | Details |
Definition und gesetzliche Anforderungen | Unregistrierte gewerbliche Designs werden in der Tschechischen Republik nicht durch spezielle Gesetze direkt geregelt. Der Schutz solcher Designs kann jedoch indirekt durch andere Gesetze erlangt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Eine Schutzmöglichkeit ist die Vornutzung, ähnlich dem Common-Law-Prinzip des “Passing Off”, bei dem ein Unternehmen ein unregistriertes Design schützen kann, wenn es das Design zuerst kommerziell verwendet und ausreichende Anerkennung erlangt hat. |
Durchsetzung und Rechtsmittel | Wenn ein unregistriertes Design von Dritten genutzt wird, kann der Eigentümer seine Rechte durch Markenrecht oder Wettbewerbsrecht schützen.
Im Rahmen des unlauteren Wettbewerbs ist es möglich, eine Verletzungsklage einzureichen, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Dritter ein Design missbraucht hat, das bereits kommerziell genutzt wurde. Die Rechtsmittel ähneln denen bei der Verletzung registrierter Objekte: Unterlassung der Nutzung. Schadensersatz. Immaterielle Entschädigung (z. B. Veröffentlichung eines Urteils). |
Schutzdauer | Da unregistrierte Designs in der Tschechischen Republik nicht spezifisch geregelt sind, gibt es keine offizielle Schutzdauer wie bei registrierten Designs. Der Schutz durch andere Rechtsinstrumente, wie Wettbewerbs- oder Markenrecht, kann jedoch temporär sein und hängt von der konkreten Nutzung und Anerkennung des Designs auf dem Markt ab. |
Somit können Eigentümer unregistrierter Designs nur unter bestimmten Voraussetzungen und nachweisbarer kommerzieller Nutzung Schutz erwarten.
Urheberrecht in der Tschechischen Republik
Das Urheberrecht in der Tschechischen Republik wird durch Gesetze geregelt, die mit den Vorschriften der Europäischen Union und internationalen Abkommen übereinstimmen. Urheberrechte schützen einzigartige kreative Werke und gewähren den Autoren ausschließliche Rechte zur Nutzung ihrer Werke.
Definition und gesetzliche Anforderungen
Das Urheberrecht schützt alle literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werke, die das Ergebnis kreativer Tätigkeit sind und in objektiv wahrnehmbarer Form ausgedrückt werden. Dazu gehören Bücher, Musik, Gemälde, Skulpturen, Filme, Fotografien, Computerprogramme und Datenbanken.
Damit ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, muss es einzigartig und originell sein. Originalität bedeutet, dass das Werk vom Autor selbst geschaffen wurde und das Ergebnis seiner kreativen Arbeit ist.
Schutz
Automatischer Schutz: Ein Werk ist ab dem Moment seiner Schaffung automatisch urheberrechtlich geschützt, ohne Registrierung oder Formalitäten. Das Urheberrecht gilt ab der ersten Veröffentlichung des Werks oder seiner objektiv wahrnehmbaren Ausdrucksform.
Software und Datenbanken sind ebenfalls als literarische Werke urheberrechtlich geschützt, gemäß EU-Recht.
Durchsetzung und Rechtsmittel
Der Rechteinhaber (Autor oder anderer rechtlicher Nachfolger) kann verlangen, dass der Verletzer die rechtswidrige Nutzung des Werks einstellt, Schadensersatz leistet und Entschädigung für immaterielle Schäden gewährt.
Die Rechtsmittel ähneln denen bei Patenten:
- Beendigung der Verletzung.
- Entschädigung.
- Ausgleich für immaterielle Schäden (z. B. Geldentschädigung oder Veröffentlichung des Urteils).
Das Urheberrecht kann bei schwerwiegender Verletzung auch strafrechtlich geschützt werden.
Schutzdauer und Verlängerungsmöglichkeiten
Die Schutzdauer des Urheberrechts beträgt das Leben des Autors zuzüglich weiterer 70 Jahre nach dessen Tod. Dieser Zeitraum gilt für alle Arten von geschützten Werken, einschließlich Computerprogrammen und Datenbanken.
Bei gemeinsamer Urheberschaft endet der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des letzten überlebenden Autors.
Der Schutz von Werken besteht auch nach dem Tod des Autors fort und gewährt den Erben oder Rechtsnachfolgern exklusive Nutzungsrechte.
Somit bietet das Urheberrecht in der Tschechischen Republik den Autoren vollen Schutz ihrer Werke während ihres Lebens und für einen erheblichen Zeitraum nach ihrem Tod, im Einklang mit internationalen Standards des geistigen Eigentums.
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