Bulgaria Crypto Tax 3

Bulgarien Krypto-Steuer

Bulgaria Crypto Tax

Bulgarien liegt im Südosten Europas und gilt als günstige Option für die Gründung und Führung eines Kryptounternehmens. Ein sehr attraktiver Aspekt dieser Gerichtsbarkeit ist ein außergewöhnlich niedriger Körperschaftssteuersatz. In Kombination mit zahlreichen Steuerabzügen und Finanzierungsmöglichkeiten schafft dies ein Umfeld, das sich gut für ein stetiges Wachstum und die Entwicklung von Kryptounternehmen eignet.

Die bulgarischen Steuern werden vom bulgarischen Finanzministerium verwaltet . Es verwaltet sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen, die im Land geschäftlich tätig sind.

Unternehmen müssen jährlich ihre Jahreserklärungen beim bulgarischen Finanzministerium einreichen. Die Körperschaftssteuer wird auf Grundlage des Geschäftsjahres des Unternehmens berechnet, das in den meisten Fällen mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden neu gegründete Unternehmen, für die ebenfalls besondere Steuererklärungsbestimmungen gelten.

Unter den üblichen Umständen (wenn das Steuerjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt) müssen die jährlichen Steuererklärungen bis Ende März des Folgejahres eingereicht werden (also bis Ende März 2024 für 2023). Bis zur gleichen Frist (Ende März) müssen auch die Körperschaftsteuersätze gezahlt werden.

Es ist auch erwähnenswert, dass das bulgarische System Unternehmen die Möglichkeit bietet, vierteljährlich oder monatlich Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer zu leisten. Eine weitere wichtige Nuance ist, dass jedes Unternehmen seine eigene jährliche Steuererklärung einreichen muss, da keine konsolidierten Steuererklärungen verfügbar sind. Dieser Punkt ist für Holdinggesellschaften wichtig, da es in Bulgarien kein Holdinggesellschaftsregime gibt.

Standardsteuersätze in Bulgarien:

Körperschaftssteuer – 10 %

Mehrwertsteuer (MwSt.) – 20 %

Quellensteuer – 10%

Sozialversicherungsbeiträge – 24,3 %

Bulgarien verfügt über mehr als 70 internationale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Ihnen die Inanspruchnahme eines Vorzugssteuersatzes oder einer Steuerbefreiung ermöglichen. Dazu müssen Sie eine Wohnsitzbescheinigung vorlegen, die den steuerlichen Sitz des Steuerpflichtigen nachweist.

Körperschaftssteuer

In Bulgarien steueransässige Kryptounternehmen müssen Körperschaftsteuer auf ihr weltweites Einkommen zahlen, während nichtansässige Unternehmen nur auf ihr in Bulgarien erwirtschaftetes Einkommen besteuert werden. Wenn sich der eingetragene Firmensitz oder die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens in Bulgarien befindet, gilt es als ansässig.

In Bulgarien unterliegt die Körperschaftsteuer auf folgende Einkunftsarten:

  • Geschäftsgewinne;
  • Dividendenzahlungen;
  • Kapitalgewinn;
  • Eigentumsverhältnisse und Eigentumsübertragung an Immobilien;
  • Zinsertrag;
  • Lizenzgebühreneinnahmen;
  • Einkünfte aus dem Ausland.

Umsatzsteuer

In Bulgarien registrierte Kryptounternehmen sind gesetzlich verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Der Standard- Mehrwertsteuersatz in Bulgarien beträgt derzeit 20 %.

Die Registrierung für die Mehrwertsteuer ist für jedes Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 50.000 BGL oder mehr obligatorisch. Um die Mehrwertsteuer zahlen zu können, muss ein Bankkonto eröffnet werden.

Da die bulgarische Gesetzgebung mit dem EU-Recht übereinstimmt, folgt sie der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), wonach die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Umtausch von Kryptowährungen in Fiatgeld und umgekehrt von der Mehrwertsteuer befreit ist. Andere in Bulgarien angebotene Kryptoprodukte und -dienstleistungen unterliegen möglicherweise der Mehrwertsteuer.

Sozialversicherungsbeiträge

Unabhängig von den Einzelheiten der geplanten Kryptoaktivitäten müssen in Bulgarien tätige Kryptounternehmen auch die Sätze für Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Die Beiträge werden erhoben, um Kategorien wie Rente, Invaliditäts- und Krankengeld, Mutterschaftsurlaub und Versicherung für Arbeitsunfälle abzudecken. Die Zahlungen erfolgen monatlich und werden (in diesem Fall in ungleichen Teilen) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

In Bulgarien beträgt der aktuelle Satz für Sozialversicherungsbeiträge 24,3 %. Der Arbeitgeber muss 13,72 % und der Arbeitnehmer die restlichen 10,58 % übernehmen. Auch für den nationalen Krankenversicherungssatz gilt eine Aufteilung von 4,8 % für den Arbeitgeber und 3,2 % für den Arbeitnehmer, der insgesamt 8 % des monatlichen Bruttogehalts beträgt.

Quellensteuer

Der Quellensteuersatz in Bulgarien beträgt 10 % des monatlichen Bruttogehalts. Er muss vom Arbeitgeber angemeldet und an den Staat abgeführt werden.

Steuergutschriften und Anreize

Bulgarien bietet Start-ups günstige Bedingungen und bietet die Möglichkeit, Gründungskosten bereits im Gründungsjahr als abzugsfähig anzuerkennen.

Um Unternehmen zu Investitionen in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit zu ermutigen, bietet Bulgarien außerdem an, bis zu 100 Prozent des kollektiven Investitionsfonds zurückzuerstatten.

WIE ZAHLE ICH 2024 IN BULGARIEN STEUERN AUF KRYPTOWÄHRUNGEN?

In Bulgarien wie in vielen anderen Ländern gewinnen Kryptowährungen in der Finanzwelt an Bedeutung, was die Aufmerksamkeit der Steuerbehörden auf sich zieht. Im Jahr 2024 entwickelt sich die Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungstransaktionen in Bulgarien weiter und passt sich den neuen Realitäten der digitalen Wirtschaft an. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick darüber, wie Sie Kryptowährungseinkommen gemäß den lokalen Vorschriften und Richtlinien ordnungsgemäß versteuern.

Grundlegende Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptowährungen

In Bulgarien unterliegen Einkünfte aus Kryptowährungstransaktionen der Besteuerung gemäß den allgemeinen Regeln der Abgabenordnung des Landes. Für 2024 beträgt der Steuersatz für Einzelpersonen auf Kryptowährungseinkommen 10 Prozent. Dies bedeutet, dass alle Kryptowährungstransaktionen, die zu Einkommen führen, deklariert und auf dieses Einkommen Steuern gezahlt werden müssen.

Schritte zur Zahlung der Steuer

1- Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Der erste Schritt besteht darin, die Höhe des zu versteuernden Einkommens aus Kryptowährungstransaktionen zu bestimmen. Dazu gehören:

  • Profitieren Sie vom Verkauf von Kryptowährung gegen Fiatgeld.
  • Erlös aus dem Austausch einer Kryptowährung gegen eine andere.
  • Einnahmen aus dem Bergbau und Steaken.
  1. Transaktionsdokumentation

Ein Steuerzahler muss detaillierte Unterlagen aufbewahren, um Einnahmen und Ausgaben aus Kryptowährungstransaktionen zu belegen. Dazu gehören:

  • Transaktionsdaten.
  • Die Kosten für den Erwerb von Kryptowährung.
  • Die Beträge des Verkaufs oder Tausches.
  • Gewinn oder Verlust aus jeder Transaktion.
  1. Ausfüllen der Steuererklärung

Kryptowährungseinkommen müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. In Bulgarien wird üblicherweise das Formular 200 für das vorherige Kalenderjahr verwendet, das bis zum 30. April des laufenden Jahres eingereicht werden muss.

  1. Zahlung der Steuer

Sobald der Einkommensteuerbetrag ermittelt wurde, muss der Steuerzahler die Steuer gemäß den in der Steuererklärung angegebenen Fristen entrichten.

Wichtige Punkte

  • Buchhaltung für Kryptowährungen : Es ist wichtig, jede Transaktion genau zu verbuchen, um sicherzustellen, dass die Steuern korrekt berechnet werden.
  • Gesetzesänderungen : Es ist zu beachten, dass sich die Steuergesetzgebung ändern kann. Daher ist es wichtig, sich auf der offiziellen Website der National Revenue Agency (NRA) auf dem Laufenden zu halten.

 

Tabelle mit den wichtigsten Steuersätzen in Bulgarien

Steuerart Steuersatz
Einkommensteuer 10% (Pauschalbetrag)
Körperschaftssteuer 10% (Pauschalbetrag)
Mehrwertsteuer (Normalsatz) 20 %
Mehrwertsteuer (Vorzugssatz) 9% (für bestimmte Waren und Dienstleistungen, zB Reiseleistungen, Bücher)
Steuer auf Dividenden 5 %
Sozialversicherung 13,78 % bis 14,12 % für den Arbeitnehmer, 17,92 % bis 18,5 % für den Arbeitgeber
(je nach Art der Tätigkeit und zusätzlichen Bedingungen)

Darüber hinaus bieten Anwälte von Regulated United Europe  rechtliche Unterstützung für Krypto-Projekte und helfen bei der Anpassung an  die MICA-Vorschriften .

RUE KUNDENBETREUUNGSTEAM

Milana
Milana

"Hallo, wenn Sie Ihr Projekt starten wollen oder noch Bedenken haben, können Sie sich auf jeden Fall an mich wenden, um umfassende Unterstützung zu erhalten. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung und lassen Sie uns Ihr Vorhaben in Angriff nehmen."

Sheyla

“Hallo, ich bin Sheyla und helfe Ihnen gerne bei Ihren geschäftlichen Unternehmungen in Europa und darüber hinaus. Ob auf internationalen Märkten oder bei der Erkundung von Möglichkeiten im Ausland, ich biete Ihnen Beratung und Unterstützung. Kontaktieren Sie mich einfach!”

Sheyla
Diana
Diana

“Hallo, mein Name ist Diana und ich bin darauf spezialisiert, Kunden in vielen Fragen zu unterstützen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und ich werde Sie bei Ihrem Anliegen effizient unterstützen können.”

Polina

“Hallo, mein Name ist Polina. Ich versorge Sie gerne mit den notwendigen Informationen, um Ihr Projekt in der gewählten Gerichtsbarkeit zu starten - kontaktieren Sie mich für weitere Informationen!”

Polina

KONTAKT UNS

Die Hauptdienstleistungen unseres Unternehmens sind derzeit rechtliche und Compliance-Lösungen für FinTech-Projekte. Unsere Büros befinden sich in Vilnius, Prag und Warschau. Das Rechtsteam kann bei der rechtlichen Analyse, der Projektstrukturierung und der rechtlichen Regulierung helfen.

Company in Lithuania UAB

Registrierungsnummer: 304377400
Gegründet: 30.08.2016
Telefon: +370 661 75988
Email: [email protected]
Adresse: Lvovo g. 25 – 702, 7th floor, Vilnius,
09320,
Litauen

Company in Poland Sp. z o.o

Registrierungsnummer: 38421992700000
Gegründet: 28.08.2019
Telefon: +48 50 633 5087
Email: [email protected]
Adresse: Twarda 18, 15. Etage, Warschau, 00-824, Polen

Regulated United Europe OÜ

Registrierungsnummer: 14153440–
Gegründet: 16.11.2016
Telefon: +372 56 966 260
Email:  [email protected]
Adresse: Laeva 2, Tallinn, 10111, Estland

Company in Czech Republic s.r.o.

Registrierungsnummer: 08620563
Gegründet: 21.10.2019
Telefon: +420 775 524 175
Email:  [email protected]
Adresse: Na Perštýně 342/1, Staré Město, 110 00 Prag

Bitte hinterlassen Sie Ihre Anfrage