Cryptocurrency Taxation in Slovakia 2

Besteuerung von Kryptowährungen in der Slowakei

Cryptocurrency Taxation in Slovakia

Die Steuersätze für die persönliche Besteuerung von Kryptowährungen in der Slowakei liegen zwischen 19 % und 25 %. Sie gelten für bestimmte Einkommensgrenzen in einem Land, z. B. 35.022,31 Euro mit einem niedrigeren Steuersatz und einem höheren Steuersatz für Einkommensniveaus über diesem Betrag.

Als lizenziertes Kryptowährungsunternehmen in der Slowakei gelten alle Kryptogewinne als kurzfristige Finanzanlagen und nicht als Bargeld. Zum Zeitpunkt der Transaktion werden die Preise für Kryptoanlagen notiert.
Für Unternehmen, die mit Kryptowährungen arbeiten, gibt es verschiedene steuerliche Auswirkungen, und wir können Sie hinsichtlich Ihres Einzeleigentums, Ihrer Partnerschaft oder Ihres Unternehmens hinsichtlich der besten Vorgehensweise beraten.

ALLGEMEINE BESTIMMUNG

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik (im Folgenden „MF SR“ genannt) hat gemäß § 160 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 563/2009 Slg. über die Steuerverwaltung Änderungen einiger Gesetze – methodische Leitlinien erlassen, deren Hauptzweck darin besteht, eine einheitliche Auslegung der Einkommensteuer in Bezug auf den Verkauf virtueller Währungen gemäß Gesetz Nr. 595/2003 Slg. über die Besteuerung (im Folgenden „Einkommensteuergesetz“) sicherzustellen, wie im Fall virtueller Transaktionen in der Währungsbuchhaltung.

Die Rechtsordnung verwendet den Begriff virtuelle Währung. Der Leitfaden definiert virtuelle Währung als „ein digitales Wertmedium, das weder von einer Zentralbank noch von einer öffentlichen Behörde ausgegeben oder garantiert wird und auch nicht notwendigerweise an ein gesetzliches Zahlungsmittel gebunden ist; es hat keinen Rechtsstatus als Währung oder Geld, wird aber von bestimmten natürlichen oder juristischen Personen als Zahlungsmittel akzeptiert, das elektronisch übertragen, gespeichert oder verkauft werden kann.“

Das Einkommensteuergesetz enthält in 2. eine Definition der wesentlichen Begriffe. (a) definiert, was unter dem Verkauf von virtueller Währung zu verstehen ist: „Der Verkauf von virtueller Währung ist ein Tausch virtueller Währung gegen Vermögenswerte, ein Tausch virtueller Währung gegen andere virtuelle Währung, ein Tausch virtueller Währung gegen Dienstleistungen oder eine Konvertierung virtueller Währung.“

Durch das Gesetz Nr. 213/2018 Slg. über die Versicherungsteuer wurde auch das Rechnungslegungsgesetz vom 01.10.2018 geändert und ergänzt.

Diese Anlagen betrafen die Bewertung einer virtuellen Währung in einer Unternehmenseinheit. Die Novelle des Rechnungslegungsgesetzes sieht die Verpflichtung vor, die virtuelle Währung am Tag des Falles in Euro umzurechnen.

Die Frage der steuerlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der virtuellen Währung ist im Einkommensteuergesetz (19(2) v) geregelt. Als steuerliche Aufwendungen können Aufwendungen in Höhe des Gesamtpreises der virtuellen Währung während des Zeitraums ihrer Veräußerung bis zur Höhe der Einkünfte aus ihrem Verkauf geltend gemacht werden.

Der Begriff des Eintrittspreises ist im Einkommensteuergesetz ~ 25b festgelegt.

Der Einstiegspreis der virtuellen Währung setzt sich zum einen aus Anschaffungspreis (beim Kauf) und Aufwertungspreis (beim Umtausch einer virtuellen Währung in eine andere) zusammen.

Das Rechnungslegungsgesetz regelt auch die Methode zur Schätzung des realen Werts der virtuellen Währung. Absatz (1) von § 25 des Rechnungslegungsgesetzes regelt, was als realer Wert gilt:

  • Virtuelle Währung gegen Bezahlung erworben.
  • Durch Mining erworbene virtuelle Währung am Tauschtag gegen einen anderen Vermögenswert oder eine andere Dienstleistung.
  • Im Austausch gegen virtuelle Währung erworbene Dienstleistungen und Eigentum, ausgenommen Bargeld und Wertgegenstände im Nennwert.
  • Virtuelle Währung, die im Austausch gegen eine andere virtuelle Währung gekauft wurde.

Gemäß § 27 Absatz 13 des Rechnungslegungsgesetzes ist der reale Wert der virtuellen Währung der Marktpreis am Bewertungstag gemäß § 24 Absatz 1 Buchstabe a) und wird in der von der Rechnungslegungsstelle des ausgewählten öffentlichen Marktes, auf dem die virtuelle Währung genutzt wird, festgelegten Reihenfolge ermittelt. Während des Berichtszeitraums verwendet das Subjekt dieselbe Methode zur Ermittlung des realen Werts des virtuellen Menüs.

MEHRWERTSTEUERGESETZ

Der Handel mit virtuellen Währungen gilt als Finanztransaktion und ist als solche in der EU von der Mehrwertsteuer befreit, basierend auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Trotz der obigen Aussage kann Mehrwertsteuer auf virtuelle Währungen anfallen, wenn sie zur Bezahlung gekaufter Waren und Dienstleistungen verwendet werden, da solche Transaktionen der Mehrwertsteuer unterliegen, als ob der Euro als Transaktionswährung verwendet würde.

PRIVATPERSON

Für Privatpersonen sind Gewinne aus Kryptowährungen steuerpflichtig. So werden Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen in der Einkommensteuererklärung unter „sonstige Einkünfte“ aufgeführt. Der steuerpflichtige Mindestbetrag kann durch entsprechende Kosten gemindert werden, dies muss jedoch beachtet werden. Dies ist je nach Höhe der erzielten Einkünfte möglich. Für sonstige Einkünfte gelten entweder Steuersätze von 19 % oder 25 %. Ersteres gilt, wenn die Gesamteinkünfte unter 35.022,31 € liegen, letzteres, wenn die Gesamteinkünfte darüber liegen.

WIE ZAHLE ICH 2024 IN DER SLOWAKEI STEUERN AUF KRYPTOWÄHRUNGEN?

Auch 2024 weckt die Besteuerung von Kryptowährungseinkommen in der Slowakei weiterhin Interesse bei Anlegern und Nutzern digitaler Währungen. Die slowakische Steuergesetzgebung sieht bestimmte Regeln für die Erklärung und Zahlung von Steuern auf Einkommen aus Kryptowährungstransaktionen vor. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die aktuellen Besteuerungsanforderungen für Kryptowährungen in der Slowakei, um Steuerzahlern dabei zu helfen, sich in diesem komplexen Prozess zurechtzufinden.

Grundlagen der Kryptowährungsbesteuerung in der Slowakei

In der Slowakei gelten Einkünfte aus Kryptowährungstransaktionen, wie etwa Handel, Mining oder Umtausch traditioneller Währungen, als steuerpflichtiges Einkommen und unterliegen der Besteuerung. Für Steuerzwecke werden Kryptowährungen nach nationalem Steuerrecht als „sonstiges Einkommen“ behandelt.

So zahlen Sie Steuern auf Kryptowährungseinkommen

  1. Einkommenserklärung : Steuerzahler müssen ihr Einkommen aus Kryptowährungen in einer Standard-Steuererklärung angeben. Es ist wichtig, alle Kryptowährungstransaktionen genau zu verfolgen, einschließlich Transaktionsdatum, Menge und Wert in Euro zum Zeitpunkt der Transaktion, um die Steuerbemessungsgrundlage korrekt berechnen zu können.
  2. Steuerberechnung : Einkünfte aus Kryptowährungen werden mit dem normalen Einkommensteuersatz besteuert, der im Jahr 2024 je nach Gesamtjahreseinkommen des Steuerzahlers 19 % oder 25 % beträgt.
  3. Zahlung der Steuer : Die Steuer auf Kryptowährungseinkommen muss bis zum Fälligkeitsdatum für die Abgabe einer Steuererklärung gezahlt werden. Die Fristen können variieren, daher sollten Steuerzahler die offizielle Website des slowakischen Steueramts auf aktuelle Informationen prüfen.

Besonderheiten der Besteuerung

  • Mining : Auch Einkünfte aus dem Mining von Kryptowährungen gelten als steuerpflichtiges Einkommen und müssen deklariert werden. Allerdings können mit dem Mining verbundene Ausgaben wie Strom und Abschreibungen der Ausrüstung von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.
  • Kryptowährungstausch : Beim Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere müssen Steuerzahler den Gewinn oder Verlust aus jeder Transaktion für Steuerzwecke berechnen.

Abschluss

Die Besteuerung von Kryptowährungseinkommen in der Slowakei erfordert eine sorgfältige Aufzeichnung und Erklärung aller damit verbundenen Transaktionen. Das Verständnis und die Einhaltung der steuerrechtlichen Anforderungen sind wichtige Aspekte bei der Verwaltung von Kryptowährungseinkommen in der Slowakei. Es ist nicht nur wichtig, alle Kryptowährungseinkommen genau zu erklären, sondern auch die Steuerschuld korrekt zu berechnen und dabei mögliche Abzüge und spezifische Steuermerkmale für verschiedene Arten von Kryptowährungstransaktionen zu berücksichtigen.

Um größtmögliche Übersichtlichkeit zu gewährleisten und Steuerrisiken zu minimieren, empfiehlt es sich, alle Transaktionen mit Kryptowährungen detailliert zu dokumentieren. Dazu gehört die Dokumentation der Transaktionsdaten, der Menge und des Wertes der Kryptowährung zum Zeitpunkt des Kaufs und Verkaufs sowie aller damit verbundenen Kosten, die möglicherweise abzugsfähig sind.

Darüber hinaus kann die Einholung professioneller Steuerberatung dazu beitragen, potenzielle Fehler zu vermeiden und die Einhaltung aller Steueranforderungen sicherzustellen. Ein Steuerberater, der mit den Besonderheiten der Kryptowährungsbesteuerung in der Slowakei vertraut ist, kann wertvolle Ratschläge geben und bei der Optimierung der Steuerlast helfen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Besteuerung von Kryptowährungen in der Slowakei zwar kompliziert erscheinen mag, Steuerzahler jedoch rechtliche Probleme und mögliche Strafen vermeiden können, wenn sie alle erforderlichen Verfahren und Anforderungen einhalten. Eine aktive Teilnahme am Steuermanagementprozess und die Nutzung verfügbarer Ressourcen und Beratung machen den Prozess transparenter und handhabbarer.

Tabelle mit den wichtigsten Steuersätzen in der Slowakei für 2024. Diese Tabelle enthält Informationen zu den Sätzen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer (MwSt.) und erwähnt kurz die Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen.

Steuerart Gebot Kommentar
Einkommensteuer Progressiver Satz: 19 % bis 25 % Hängt von der Höhe des Einkommens ab.
Körperschaftssteuer 21 % Standardsatz für Unternehmensgewinne.
Mehrwertsteuer (MwSt.) Normaltarif 20%, ermäßigter Tarif 10% Die Tarife können je nach Art der Waren und Dienstleistungen variieren.
Steuer auf Einkünfte aus Kryptowährungen 19 Prozent oder 25 Prozent Der Satz hängt davon ab, ob das Einkommen als Teil des persönlichen Einkommens oder des Geschäftseinkommens behandelt wird.

Unser Unternehmen ist ein Team von Experten, die Ihnen dabei helfen, ein Unternehmen zu eröffnen und eine Kryptowährungslizenz in der Slowakei zu erhalten . Wir bieten rechtliche Beratung und sorgen für eine solide Vorbereitung auf Geschäfts- und Lizenzanträge. Wir arbeiten Hand in Hand mit unseren Kunden, um ihnen zu helfen, die administrative Seite ihres Geschäfts selbstbewusst zu meistern. Die erfahrenen Anwälte von Regulated United Europe (RUE) machen Sie gerne mit allen Kryptowährungsvorschriften in der Slowakei vertraut .

KRYPTOSTEUERN IN DER SLOWAKEI IM JAHR 2023

Im International Tax Competitiveness Index 2022 belegte die Slowakei Platz 13 von 38 Ländern, was darauf hinweist, dass das Steuersystem des Landes vernünftig strukturiert ist und daher für Unternehmen, die in der Slowakei wirtschaftlich tätig sind, von Vorteil sein kann.

Die für Kryptoaktivitäten geltenden Steuerregeln bleiben liberal und relativ einfach zu handhaben. Aus steuerlicher Sicht werden Kryptowährungen weiterhin als kurzfristige Finanzanlagen behandelt, die kein gesetzliches Zahlungsmittel sind, und ihr Preis wird zum Marktwert zum Zeitpunkt der Handelsaktivität oder des Verkaufs festgesetzt.

KÖRPERSCHAFTSSTEUER

Der Normalsatz der Körperschaftsteuer liegt zwischen 15 % und 21 % und wird weiterhin auf Gewinne von lokalen Unternehmen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen erhoben. Ein ermäßigter Satz von 15 % gilt für Steuerzahler mit einem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen unter 49.790 EUR und für diejenigen, die keine Transaktionen mit verbundenen Parteien durchführen.

Krypto-Unternehmen können weiterhin Anreize wie Zuschüsse für die Produktion, Erweiterung oder Modernisierung von Shared Service Centern sowie Steuererleichterungen für Forschung und Entwicklung (F&E) nutzen. Slowakische Steuerzahler können erneut 100 % der jährlichen F&E-Ausgaben abziehen. Außerdem ist es jetzt möglich, Investitionen in „Industrie 4.0“-Anlagen bis zu 155 % des Anschaffungswerts abzuschreiben.

MEHRWERTSTEUER (MWST.)

Im Jahr 2023 beträgt die Standard-Mehrwertsteuer weiterhin 20 %, wird aber nicht auf jede Krypto-Aktivität erhoben. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs werden Kryptowährungen für Mehrwertsteuerzwecke weiterhin als Fiatgeld behandelt, was Krypto-Börsen von der Mehrwertsteuer befreit. Andere Arten von kryptobezogenen Produkten und Dienstleistungen werden jedoch normalerweise besteuert, da es sich um Transaktionen zwischen einem Lieferanten und einem Kunden steuerpflichtiger Produkte und Dienstleistungen handelt.

Was die bevorstehenden Änderungen betrifft, hat das slowakische Parlament kürzlich eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MwSt.) mit Wirkung ab Januar 2023 verabschiedet. Die Änderungen betreffen die Korrektur der abgezogenen Steuer bei unbezahlten Verbindlichkeiten, die Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage bei uneinbringlichen Forderungen, die Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage bei gesetzlich definierten Diebstahlswaren und Anpassungen der obligatorischen Mehrwertsteuerregistrierung bei einem Umsatz von über 49.790 EUR. Wenn Sie sich eingehender mit den Änderungen und ihrer Anwendbarkeit auf Ihr Kryptogeschäft befassen möchten, buchen Sie bitte eine persönliche Beratung mit unserem Expertenteam, und wir teilen gerne weitere umsetzbare Erkenntnisse mit Ihnen.

QUELLENSTEUER

Die Quellensteuer liegt weiterhin zwischen 0 % und 35 %. Für bestimmte steuerpflichtige Dividendenzahlungen an Einzelpersonen gilt ein Satz von 7 %. Zinsen oder Lizenzgebühren unterliegen normalerweise einem Satz von 19 %. Steuerzahler aus nicht kooperativen Ländern (z. B. wo es keine Vereinbarung zum Austausch von Steuerinformationen gibt) unterliegen einem Satz von 35 %. Letzterer Satz gilt auch, wenn die wirtschaftlichen Eigentümer des Einkommens nicht identifiziert werden können, und dazu gehören auch Zahlungen steuerpflichtiger Dividenden.

SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE

In der Slowakei werden von Arbeitgebern, einschließlich Kryptowährungsunternehmen, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 25,2 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers gezahlt.

Das slowakische Altersrentensystem soll im Jahr 2023 verbessert werden und umfasst folgende Änderungen an den drei Rentensäulen:

  • Die erste Rentensäule betrifft die Abschaffung der Altersgrenze und die Möglichkeit eines vorzeitigen Ruhestands nach 40 Dienstjahren sowie die Elternrente.
  • Der Eintritt in die zweite Säule erfolgt nun automatisch und hängt mit der Änderung der konservativen (garantierten) Fonds unter 54 Jahren und den Neuzugängen zusammen, die automatisch in die nicht garantierten (Index-)Fonds aufgenommen werden.
  • Um die Option der dritten Säule attraktiver zu machen, werden die Gebühren der Zusatzvorsorgeunternehmen gesenkt

NEUER GLOBALER RAHMEN FÜR STEUERTRANSPARENZ

Die Slowakei ist Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), einer zwischenstaatlichen Organisation, die aus 38 hochentwickelten Ländern besteht und kürzlich einen neuen internationalen Rahmen für Steuertransparenz eingeführt hat, den Crypto-Asset Reporting Framework (CARF). Sein Zweck besteht darin, die Besteuerung und Berichtsstandards für Kryptowährungen zu verbessern, indem Steuerinkonsistenzen im Zusammenhang mit Kryptounternehmen und Verwaltungssilos zwischen den Mitgliedsländern beseitigt werden. Um diese Probleme zu lösen, hat die OECD im Wesentlichen eine automatische Steuerberichterstattung und einen Informationsaustausch zwischen Steuerzahlern zwischen internationalen Behörden vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Empfehlungen werden schließlich in slowakische Gesetzgebung umgesetzt.

Die CARF-Vorschriften gelten für Unternehmen und Einzelpersonen, die Krypto-Tauschdienste und Kryptowährungstransfers (einschließlich Einzelhandelszahlungstransaktionen) anbieten, und könnten bald auch Online- und Offline-Krypto-Wallets umfassen. Jedes Krypto-Unternehmen muss steuerrelevante Informationen an die zuständigen nationalen Behörden melden, deren Aufgabe es sein wird, die Informationen über Krypto-Transaktionen und Steuerzahler automatisch mit ihren Gegenstücken im Ausland auszutauschen. Diese Regeln gelten nicht für Kryptowährungen, die nicht als Zahlungsmittel oder als Investition verwendet werden, sowie für zentralisierte Stablecoins.

Darüber hinaus bieten Anwälte von Regulated United Europe  rechtliche Unterstützung für Krypto-Projekte und helfen bei der Anpassung an  die MICA-Vorschriften .

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