Krypto-Lizenz in Polen
Im Jahr 2014 weigerten sich die polnischen Behörden, Bitcoin als Währung anzuerkennen, erklärten jedoch, dass Verträge auf der Grundlage seines Basisindexes vollwertige Finanzinstrumente sind, die den üblichen Regeln unterliegen. Kryptowährungen, obwohl nicht gesetzlich definiert, werden nicht mit Fiat-Geld gleichgesetzt, können aber legal im Land gehandelt werden. Das Mining, der Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, wird als nicht verbotene Tätigkeit anerkannt.
Seit November 2021 ist der Umsatz mit virtuellen Vermögenswerten in Polen ein reguliertes Geschäft. Unternehmen, die solche Aktivitäten betreiben, müssen beim Staat registriert werden und eine entsprechende Lizenz beantragen. Die Registrierung von Unternehmern im Register erfolgt gemäß den Anforderungen, die durch die polnische Gesetzgebung festgelegt sind.
Daher ist aufgrund der Beliebtheit virtueller Währungen, deren physische Merkmale Bitcoin-Geldautomaten sind, Polen zu einer Rechtsprechung geworden, in der das Kryptowährungsgeschäft – das Mining, der Verkauf und der Kauf von Kryptowährungsanlagen – von nationalen Behörden reguliert und kontrolliert wird.
Polen Krypto-Lizenz
KOSTEN DER CRYPTOCURRENCY-Lizenz in Polen
PAKET “UNTERNEHMEN & CRYPTO-LIZENZ IN POLEN” |
7.900 EUR |
- Gründung oder Kauf eines fertigen Unternehmens in Polen
- Vorbereitung der rechtlichen Dokumente des Unternehmens
- Unterstützung bei der Einstellung von Direktor/KYC/AML-Mitarbeiter und Information des Staatssozialversicherungsfonds
- Miete einer legalen Adresse im Geschäftszentrum für 1 Jahr
- Übersicht des Geschäftsmodells und der Struktur des Kryptowährungsunternehmens
- Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos für Kryptowährungsunternehmen
- KYC/AML Verfahrensregeln und Verfahren
- Vorbereitung von Benachrichtigungen, Formularen und begleitenden Dokumenten zur Einreichung bei der Kammer der Steuerverwaltung von Katowice
- Zahlung der staatlichen Gebühren für die Registrierung eines Unternehmens
- Zahlung der staatlichen Lizenzgebühren für die Beantragung einer Kryptowährungslizenz
- Allgemeine Beratung (5 Stunden)
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Der polnische Finanzmarkt wird im Allgemeinen von der Polnischen Finanzaufsichtsbehörde kontrolliert, die für die Sicherstellung des effizienten Funktionierens und der Entwicklung des Marktes verantwortlich ist und auch an der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen für die Marktüberwachung teilnimmt.
Das Kryptowährungsgeschäft ist derzeit ein gesondert regulierter Bereich, der von der Steuerverwaltungskammer verwaltet wird und ein Register für Kryptoaktivitäten führt, das als Register virtueller Währungen bezeichnet wird.
Die Anforderungen für den Erwerb einer Kryptowährungslizenz und die Registrierung in einem speziellen Register gelten für polnische Unternehmen, die folgende Dienstleistungen anbieten:
- Austausch von virtuellen Währungen gegen Fiatgeld (Kryptowährungsumtausch, Kryptowährungsbörsen)
- Austausch virtueller Währungen gegen andere virtuelle Währungen
- Bereitstellung und Aufrechterhaltung von Konten für virtuelle Währungen (Kryptowährungs-Geldbörsen)
- Dienstleistungen im Bereich des virtuellen Währungsaustauschs (Vermittlungsdienste)
Das Register der Kryptowährungsunternehmen wird vom Finanzministerium Polens kontrolliert. Dieses Register wurde am 1. November 2021 aktiviert. Unternehmen, die vor dem 1. November in Polen Aktivitäten im Bereich virtueller Währungen durchgeführt haben, haben zusätzlich 6 Monate Zeit, das Geschäft an die neuen Anforderungen anzupassen und das Lizenzverfahren zu durchlaufen.
Neue Kryptowährungsunternehmen in Polen, die nach dem 1. November 2021 registriert werden, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein Registrierungsverfahren im Register durchlaufen.
Kryptounternehmen in Polen werden von einigen Behörden unterstützt:
- Blockchain und Handelskammer für neue Technologien, die die Interessen der Branche gemäß geltendem polnischen Recht vertritt;
- Das Innovationszentrum, in dem die Aufsichtsbehörde mit Fintech berät und auch virtuelle Sandkästen bereitstellt, um die Entwicklung neuer Fintech-Startups zu unterstützen.
Vorteile
Kurze Projektdurchführungszeit
Möglichkeit, eine Standardlösung zu erwerben
Kein Grundkapital erforderlich
Kein obligatorischer örtlicher Bediensteter
CRYPTO-LIZENZIERUNGSPROZESS
Polen gehört zum europäischen Raum, und neben nationalen Vorschriften werden bei der Lizenzierung auch EU-Vorschriften berücksichtigt. Das Land ist Teil des Schengen-Raums, und die Anforderungen der Richtlinie der Europäischen Union müssen erfüllt werden, um in den europäischen Markt einzutreten. Daher müssen für die Erteilung einer Lizenz für den Kryptowährungsumtausch „mit Perspektive“ folgende Schritte durchgeführt werden:
Um ein polnisches Unternehmen mit einem „physischen“ Büro zu registrieren (eine nominelle Geschäftsadresse reicht nicht aus) – Nichtansässige passen zu geschlossenen und offenen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, SP z.o.o und SA
Eröffnen Sie ein Bankkonto und zahlen Sie das Stammkapital ein – zum Zeitpunkt der Registrierung 100% bezahlen
Personal und Geschäftsführer mit Finanzkenntnissen und -ausbildung rekrutieren
Erstellen Sie einen Geschäftsplan für mehrere Jahre im Voraus, Dokumentation über die technischen und Softwaretools, die für Umtauschoperationen verwendet werden
Erstellung von AML/KYC-Compliance-Richtlinien, internen Registern, Kontrollvorschriften usw.
Polen
Hauptstadt |
Bevölkerung |
Währung |
BIP |
Warschau | 38.036.118 | PLN | 19.023 $ |
PHASEN DER ERHALTUNG EINER KRYPTOWÄHRUNGSLIZENZ IN POLEN
- Vorbereitung und Einreichung von Dokumenten zur Registrierung des Unternehmens in Polen:
- Vorbereitung von Dokumenten für die Fernregistrierung
- Zahlung von Regierungsgebühren im Zusammenhang mit der Registrierung einer juristischen Person
- Vorbereitung von Primärerklärungen für das Finanzamt und das Register der Begünstigten
- Miete einer legalen Adresse und eines Briefkastens für 1 Jahr
- Beschaffung der polnischen Steuernummer PESEL
Sie benötigen eine polnische Steuernummer, um eine elektronische Bewerbung über die Regierungsplattform ePUAP einzureichen.
Dieses Verfahren umfasst:
- Übersetzung einer beglaubigten Kopie des Reisepasses des Direktors unter Apostille (falls das Dokument von einem ausländischen Notar und nicht vom polnischen Konsulat beglaubigt wurde) ins Polnische.
- Der Kurier sendet dem Kunden ein Dokument zur Bestätigung des Erhalts der Steuernummer PESEL zu.
Frist für den Erhalt von PESEL – bis zu 30 Tage ab dem Zeitpunkt der Einreichung durch den Kunden der Originaldokumente sowie Übersetzungen.
- Antrag auf Lizenzerteilung, Registrierung eines Unternehmens im Register von Organisationen, die im Bereich Kryptowährung tätig sind:
Es sind die folgenden Schritte erforderlich:
- Vorbereitung von Dokumenten für die Aufnahme in das Register von Organisationen, die im Bereich Kryptowährung tätig sind
- Zahlung von Regierungsgebühren
- AML-Verfahren in polnischer Sprache
Die Frist für die Aufnahme der polnischen Kryptowährung in das Register beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Erklärung des Unternehmensdirektors über ePUAP. Im Falle von Fragen des Systems oder fehlender wichtiger Dokumente kann dies verlängert werden.
Krypto-Regulierung in Polen
Betrachtungszeitraum | bis zu 2 Monate | Jährliche Aufsichtsgebühr | Nein |
Staatsgebühr für die Anwendung | 133 € | Lokales Mitarbeiter | Nein |
Erforderliches Stammkapital | 1.077 € | Physisches Büro | Nein |
Körperschaftssteuer | 15% | Buchprüfung | Nein |
BESTEUERUNG EINES POLNISCHEN UNTERNEHMENS
Es gibt keine spezielle Kryptowährungssteuer, aber Kryptounternehmen, die in Polen tätig sind, unterliegen je nach ihrer rechtlichen Struktur verschiedenen bereits bestehenden Steuern, die in einigen Fällen gespart werden können, da Polen Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 80 Ländern hat.
Weitere Informationen zur Besteuerung finden Sie hier.
Außerdem bieten Anwälte von Regulated United Europe rechtliche Unterstützung für Kryptoprojekte an und helfen bei der Anpassung an die MICA-Vorschriften.
“Hallo, möchten Sie Ihr Krypto-Projekt in Polen starten? Schreiben Sie mir und ich werde Sie durch alle Phasen der Beantragung einer VASP-Lizenz in Polen leiten.”
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wie bekomme ich eine Krypto-Lizenz in Polen?
Um als Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte in Polen registriert zu werden, muss ein Unternehmen den folgenden Prozess durchlaufen:
- Registrierung einer physischen Adresse (Büro) in Polen
- Kopien von Dokumenten im Namen der Firmeninhaber, Direktoren und leitenden Angestellten einreichen. Sie sollten einen tadellosen Ruf widerspiegeln und keine Verurteilungen wegen Gesetzesverstößen aufweisen.
- Hinterlegen Sie das genehmigte Mindestkapital
- Führen Sie AML/KYC-Richtlinien ein und legen Sie klare Regeln für das Risikomanagement fest
Identifizierung und Überprüfung von Kunden vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen (oder wenn eine - Transaktion einen bestimmten Betrag überschreitet)
Muss man sich bei Kryptoaktivitäten im Namen eines polnischen Unternehmens an die lokale Steuerbehörde wenden?
Ja. Jedes Unternehmen, das im Land tätig ist, meldet sich beim Nationalen Gerichtsregister (KRS, oder Krajowy Rejestr Sądowy).
Was sind die Aktivitäten der Krypto-Lizenz in Polen?
Der Umfang der Geschäftstätigkeiten, die ein Krypto-Unternehmen in Polen anbieten kann, ist breit gefächert und wird formal als "Aktivitäten im Bereich der virtuellen Währungen" definiert. Diese umfassen:
- Umtausch zwischen virtuellen Währungen und Fiat-Währungen
- Umtausch zwischen virtuellen Währungen
- Vermittlung des unter Punkt a oder b genannten Austauschs
- Führen von Benutzerkonten in elektronischer Form
Wie lange dauert es, einen Führerschein in Polen zu bekommen?
Sobald alle Antragsunterlagen und Berichte vom Antragsteller eingereicht wurden, sollte innerhalb von 14 Tagen entschieden werden, ob das Unternehmen als offizieller Krypto-Dienstleister registriert wird. Insgesamt kann das Verfahren zur Gründung und Registrierung eines Kryptounternehmens in Polen jedoch etwa 2 Monate dauern (mit möglichen Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen oder anderer Störungen).
Können in Polen nicht ansässige Personen ein Kryptounternehmen besitzen?
Ja. Nichtansässige können in Polen erfolgreich ein Krypto-Unternehmen gründen.
Muss man ein Bankkonto haben, um eine Lizenz zu erhalten?
Ja. Ein Bankkonto ist eine notwendige funktionale Voraussetzung für in Polen tätige Unternehmen. Dieses Konto muss auch für die Einzahlung des Mindestkapitals verwendet werden.
Wie hoch ist das genehmigte Mindestkapital eines Anbieters von virtuellen Währungsdienstleistungen?
Das Mindestkapital für die Eintragung eines Kryptounternehmens in Polen beträgt 5000 PLN (etwa 1100 EUR).
Ist es möglich, genehmigtes Kapital in Kryptowährung zu hinterlegen?
Nein, Antragsteller können den erforderlichen Betrag nur in Fiat-Währungen einzahlen.
Wie wird das Gründungskapital eines Kryptounternehmens eingezahlt?
Der Antragsteller muss ihn auf das Bankkonto des betreffenden Kryptounternehmens einzahlen. Der gesamte Betrag muss in einer Fiat-Währung eingezahlt werden.
Wann müssen Sie Kapital einzahlen, um ein Unternehmen zu eröffnen und eine Krypto-Lizenz in Polen zu erhalten?
Dieser Schritt muss vor der Einreichung eines Antrags auf Gründung eines Unternehmens in Polen abgeschlossen werden. Er ist eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Registrierung.
Warum sollten Sie eine Krypto-Lizenz in Polen erwerben?
Es gibt einige Gründe, warum die Gründung und Eintragung eines Kryptounternehmens in Polen ein strategisch vorteilhafter Schritt ist. Erstens ist Polen ein großer Inlandsmarkt, der Unternehmen sofortigen Zugang zu einem sehr breiten Publikum verschafft. Verglichen mit den geschätzten Wartezeiten in anderen EU-Mitgliedsstaaten dauert die Eröffnung eines Kryptounternehmens in Polen zudem nicht lange. Auch das Verfahren selbst ist relativ einfach und mit weniger Anforderungen verbunden als die Krypto-Lizenzierungsverfahren in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten. Schließlich hat Polen bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit mehr als 84 Ländern unterzeichnet. Diese Situation bietet einen großen Steuervorteil für internationale Unternehmen, die eine Niederlassung in Polen eröffnen wollen.
Werden polnische Kryptowährungsunternehmen geprüft?
Nach polnischem Recht sind Kryptounternehmen derzeit nicht Teil des Finanzmarktes. Infolgedessen unterliegen die Aktivitäten von Krypto-Unternehmen im Land derzeit keiner spezifischen Finanzaufsicht. Dennoch können die polnischen Behörden Kryptounternehmen im Hinblick auf die Erbringung von Zahlungsdiensten prüfen, insbesondere ihre Wechselstube für virtuelle Währungen.
Kann der Geschäftsführer eines Kryptounternehmens ein Nichtansässiger in Polen sein?
Ja. Dennoch ist eine jährliche Sitzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung erforderlich.
Welche Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus gibt es in Polen?
Alle Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte, die in Polen registriert sind, müssen nach der Registrierung mehrere spezifische Verpflichtungen erfüllen, die im polnischen Recht festgelegt sind. Insbesondere müssen sie:
- Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken, die sich aus ihren Geschäftstätigkeiten ergeben, identifizieren und bewerten und finanzielle Sicherheitsmaßnahmen ergreifen
- Aufzeichnungen über Benutzertransaktionen führen
- ein Register der Maßnahmen führen, die zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß dem AML/CTF-Gesetz ergriffen wurden.
Welche Schwierigkeiten können bei der Erlangung einer Krypto-Lizenz in Polen auftreten?
Obwohl die Erbringung von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte als Geschäftstätigkeit in Polen im Allgemeinen legal und zulässig ist, ist der Markt für Kryptowährungen nicht reguliert. Infolgedessen können Krypto-Unternehmen auf Grauzonen in der Krypto-Gesetzgebung stoßen.
Wo kann ich ein Bankkonto für ein polnisches Kryptounternehmen eröffnen?
Nach polnischem Recht müssen Kryptounternehmen nicht unbedingt ein traditionelles Bankkonto haben. Alternativ können Unternehmen auch ein Konto bei einer virtuellen Bank oder einem Zahlungssystem eröffnen.
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