KRYPTO-LIZENZ IN GIBRALTAR

Kryptowährungslizenz in Gibraltar

Eine Krypto-Lizenz oder DLT-Anbieterlizenz wird von der Gibraltar Financial Services Commission (GFSC) ausgestellt, die auch für die Gesamtaufsicht über die Kryptomarktteilnehmer verantwortlich ist. Der Hauptzweck der Lizenz ist die Einhaltung der AML/CFT-Regeln.

Lizenzierte Kryptounternehmen können von einer Vielzahl von Organisationen profitieren, die zur Unterstützung der Entwicklung von Krypto- und anderen Blockchain-basierten Produkten und Dienstleistungen gegründet wurden. Eine davon ist die New Technologies in Education (NTiE)-Gruppe, die von der Regierung in Partnerschaft mit der Universität von Gibraltar und mehreren führenden Kryptounternehmen gegründet wurde. Ziel der Gruppe ist es, technologiebezogene Bildung anzubieten, die eine treibende Kraft hinter jedem auf innovative Lösungen ausgerichteten Unternehmen sein kann.

Krypto-Lizenz für Gibraltar

PAKET “UNTERNEHMEN & KRYPTO-LIZENZ IN GIBRALTAR”

“UNTERNEHMEN & KRYPTO-LIZENZ IN GIBRALTAR” PAKET BEINHALTET:
  • Gründung eines Unternehmens in Gibraltar zur Führung der Kryptowährungsbörse und Beantragung der DLT-Anbieterlizenz.
  • Registrierung des Unternehmens beim Arbeitsamt in Gibraltar. Ausschreibung von Stellen für Mitarbeiter.
  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Mitarbeiterhandbuch.
  • Prüfung von gewerblichen Mietverträgen für Geschäftsräume und andere damit zusammenhängende Arbeiten.
  • Prüfung des Geschäftsplans, Vorschläge für Änderungen und Verbesserungen sowie Erstellung der rechtlichen und regulatorischen Teile.
  • Beratung zu Finanzprognosen und Kapitaladäquanzanforderungen.
  • Erstellung einer Corporate-Governance-Richtlinie zusammen mit anderen verbundenen Richtlinien.
  • Erstellung einer Risikomanagementrichtlinie und eines Risikoregisters.
  • Erstellung einer Richtlinie zur Bekämpfung von Finanzkriminalität.
  • Erstellung einer Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption.
  • Erstellung einer Richtlinie zur Kundenidentifizierung.
  • Bereitstellung einer Risikobewertungsmethodik.
  • Erstellung einer Datenschutzrichtlinie.
  • Erstellung von Nutzungsbedingungen für Kunden der Börse.
  • Erstellung von Datenschutz- und Cookie-Richtlinien.
  • Unterstützung bei der Ausfüllung der Antragsformulare der GFSC (Anfangs- und Vollantrag).
  • Begleitung des Antragstellers bei der Präsentation vor der GFSC im Rahmen des Antragsprozesses.
  • Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos in Gibraltar.
Rechtsberatung für Krypto-Projekte 1,500 EUR

KRYPTO-GESETZGEBUNG IN GIBRALTAR

Im Jahr 2018 wurde Gibraltar zu einer der Vorreiter-Jurisdiktionen, die versuchten, Klarheit in die Governance von Krypto-Aktivitäten zu bringen, als die nationalen Behörden das Distributed Ledger Technology Framework (DLT Framework) durchsetzten, das Lizenzanforderungen für Krypto- und andere Blockchain-basierte Unternehmen enthält . Heute treibt das Land weiterhin Gesetze voran, die auf die Integrität von Krypto-Unternehmen sowie die Einführung von Blockchain-basierten Produkten und Dienstleistungen abzielen.

Der Financial Services Act ist eines der wichtigsten Gesetze zur Regulierung von DLT-Aktivitäten in Gibraltar. Bis vor kurzem legte er neun Regulierungsgrundsätze fest, wurde nun aber durch den 10. Regulierungsgrundsatz für Digital Ledger Technology (DLT) ergänzt, dessen Zweck es ist, Insiderhandel sowie Preis- und Informationsmanipulationen zu verhindern und zu beseitigen. Er verpflichtet alle DLT-Anbieter, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten mit Integrität durchzuführen, damit der Ruf des Marktes intakt bleibt.

Gemäß dem Financial Services Act ist eine DLT-Anbieterlizenz eine nach Abschnitt 8 dieses Gesetzes erteilte Lizenz zur Durchführung der kontrollierten Tätigkeit der Bereitstellung von Distributed-Ledger-Technologie-Diensten.

In Gibraltar fallen die folgenden Kryptoaktivitäten unter das DLT-Framework:

  • Austausch zwischen virtuellen Vermögenswerten und Fiatgeld
  • Austausch zwischen virtuellen Assets
  • Übertragung virtueller Vermögenswerte
  • Verwaltung virtueller Vermögenswerte oder Instrumente, die eine Kontrolle über virtuelle Vermögenswerte ermöglichen
  • Teilnahme an und Erbringung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Angebot und/oder Verkauf eines virtuellen Vermögenswerts durch einen Emittenten

Lizenzierte Kryptounternehmen müssen die folgenden regulatorischen Grundsätze einhalten:

  • Ihre Geschäfte mit Ehrlichkeit und Integrität führen
  • Den Interessen und Bedürfnissen jedes einzelnen Kunden gebührende Beachtung schenken und mit ihnen auf faire, klare und nicht irreführende Weise kommunizieren
  • Aufrechterhaltung angemessener finanzieller und nicht-finanzieller Ressourcen
  • Ihr Geschäft effektiv führen und kontrollieren, einschließlich Risikobewertung und -management, und dies mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit durchführen
  • Wirksame Vorkehrungen zum Schutz von Kundenvermögen und -geldern treffen, wenn diese in der Verantwortung eines Kryptounternehmens liegen
  • Wirksame Corporate-Governance-Regelungen
  • Sicherstellen, dass alle Systeme und Sicherheitszugriffsprotokolle den entsprechenden hohen Standards entsprechen
  • Bereitstellung von Systemen zur Vorbeugung, Erkennung und Offenlegung von Risiken im Zusammenhang mit Finanzkriminalität wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Widerstandsfähig sein und Notfallvorkehrungen für die geordnete und solvente Abwicklung des Geschäfts treffen
  • Wirksame Vorkehrungen zur Bekämpfung von Insiderhandel sowie Informations- und Preismanipulation

Obwohl Gibraltar zusammen mit Großbritannien die EU verlassen hat, sind seine Anti-Geldwäsche-Vorschriften weiterhin mit der Fünften Anti-Geldwäscherichtlinie (AMLD5) und der Sechsten Anti-Geldwäscherichtlinie (AMLD6) der EU harmonisiert. Das bedeutet, dass die DLT-Unternehmen Gibraltars Anforderungen wie nachgewiesene Kompetenz des oberen Managements sowie die Umsetzung von KYC-Verfahren und anderen internen Richtlinien erfüllen müssen, die dazu dienen, Risiken im Zusammenhang mit Kunden und Einsatzländern zu identifizieren und zu mindern.

Auf nationaler Ebene spiegeln sich die Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Proceeds of Crime Act (POCA) und den im Rahmen des POCA herausgegebenen Leitlinien zu Kontrollsystemen wider, um die Nutzung des Finanzsystems für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Finanzkriminalität zu verhindern.

Vorteile

Regulierung von Kryptowährungen auf nationaler Ebene ab 2018

Alle Kryptowährungstransaktionen sind durch EU-Recht geregelt

Flexibles und vorteilhaftes Steuersystem

Kreditmöglichkeiten für Krypto-Start-ups

KRYPTO-LIZENZIERUNGSPROZESS IN GIBRALTAR

Der Prozess zur Erlangung einer Krypto-Lizenz in Gibraltar ist gut strukturiert, transparent und effizient, kann aber je nach Art der lizenzpflichtigen Aktivitäten kostspielig sein, da die Höhe der staatlichen Abgaben zwischen 11.800 EUR und 35.000 EUR variieren kann. Die Bearbeitung eines hochwertigen Antrags dauert etwa drei Monate.

Der Bewerbungsprozess besteht aus folgenden Schritten:

  • Engagement vor der Bewerbung
  • Erstbeurteilung der Bewerbung
  • Vollständige Bewerbung und Präsentation

Engagement vor der Bewerbung

Während der Phase der Vorantragstellung wird ein Kryptounternehmen ermutigt, Kontakt mit dem GFSC aufzunehmen. Zunächst sollten sich Antragsteller an das Risiko- und Innovationsteam des GFSC wenden, um ihren Antragsvorschlag, ihr Geschäftsmodell und die Art der beabsichtigten wirtschaftlichen Aktivitäten zu besprechen. Nach der Diskussion kann die Behörde bestätigen, ob die Aktivitäten in den Geltungsbereich des DLT-Rahmenwerks fallen. Nur Unternehmen, die DLT zur Übertragung oder Speicherung von Werten verwenden, die anderen gehören, sollten mit der zweiten Phase des Antragsverfahrens fortfahren.

Erstbeurteilung der Bewerbung

Während der Phase der ersten Antragsprüfung muss ein Antragsteller einen Antrag auf erste Antragsprüfung zusammen mit einer nicht erstattungsfähigen Antragsprüfungsgebühr von 2.000 GBP (ca. 2.347 EUR) und relevanten Dokumenten an das GFSC senden. Dabei beurteilt das GFSC die Komplexität der vorgeschlagenen Produkte oder Dienstleistungen und des Geschäftsmodells und identifiziert potenzielle Risiken.

Innerhalb von zwei Wochen führt das Risiko- und Innovationsteam eine erste Bewertung durch und kategorisiert den Antragsteller entsprechend der inhärenten Risiken und der Komplexität des vorgeschlagenen Geschäftsmodells und der vorgeschlagenen Aktivitäten.

Bei der Bestimmung der inhärenten Risiken und der Komplexität eines vorgeschlagenen Geschäftsmodells und der vorgeschlagenen Geschäftsaktivitäten werden die folgenden Faktoren berücksichtigt:

  • Wie das Unternehmen die Distributed-Ledger-Technologie nutzen will
  • Die Verwendung von Smart Contracts und alle damit verbundenen Komplexitäten
  • Ob das Unternehmen plant, Kundenvermögen zu halten oder zu kontrollieren
  • Die Art der Kunden, mit denen das Unternehmen zusammenarbeiten wird (z. B. Privatkunden, erfahrene oder professionelle Anleger)
  • Anzahl und Vielfalt der angebotenen Produkte und Dienstleistungen
  • Der Grad der Interaktion mit anderen Regulierungssystemen im Falle der Bereitstellung anderer regulierter Produkte und Aktivitäten
  • Risiken und Komplexitäten im Zusammenhang mit Anlageprodukten und -dienstleistungen, wenn das Unternehmen plant, sich an solchen Aktivitäten zu beteiligen
  • An Dritte ausgelagerte Funktionen und die Wesentlichkeit solcher Funktionen
  • Die Komplexität der Organisationsstruktur des Unternehmens
  • Der Umfang der geplanten Maßnahmen
  • Gefährdung durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Ob das Geschäftsmodell und die Produkte bzw. Dienstleistungen erfolgreich getestet wurden

Nach der ersten Antragsprüfung erhält der Antragsteller eine Erstprüfungsmitteilung, die Informationen zu weiteren Schritten enthält, die der Antragsteller vor der Beantragung der DLT-Anbieterlizenz unternehmen muss, einschließlich einer Liste der erforderlichen Dokumente und der Zahlung einer vorgeschriebenen vollständigen Antragsgebühr. In dieser Phase wird dem Antragsteller auch eine voraussichtliche Jahresgebühr mitgeteilt. Sobald die Anforderungen der Mitteilung erfüllt sind, kann ein Unternehmen die DLT-Anbieterlizenz beantragen.

Für alle wesentlichen Änderungen am Geschäftsmodell eines Antragstellers ist die vorherige Genehmigung durch die GFSC erforderlich. Diese entscheidet, ob die Komplexitätseinstufung des Unternehmens geändert werden muss.

Vollständige Bewerbung und Präsentation

Ein vollständiger Antrag muss Informationen über die Kompetenz der Gründer und Geschäftsführer, einen Geschäftsplan, Finanzprognosen und einen Nachweis über die Einhaltung der geltenden Vorschriften enthalten.

Jeder Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens muss folgende Unterlagen vorlegen:

Notariell beglaubigte Kopie eines Ausweisdokuments

Notariell beglaubigte Kopie des Wohnsitznachweises (zB Nebenkostenabrechnung)

Beglaubigter Bankauszug

Zwei berufliche Empfehlungsschreiben

Bestätigung der Mittelherkunft

Notariell beglaubigter Nachweis über die Straffreiheit

Lebenslauf mit Angabe früherer Arbeitsstellen

Beglaubigte Kopien von Bildungsabschlüssen

Die volle Antragsgebühr beinhaltet eine feste Erstantragsgebühr und hängt von der Komplexität des Geschäfts und der DLT-Anbieterkategorie ab, die dem Antragsteller während der Erstantragsphase zugewiesen wurde.

Die Gebühren betragen:

  • Komplexitätskategorie 1 – 10.000 GBP (ca. 11.600 EUR)
  • Komplexitätskategorie 2 – 20.000 GBP (ca. 23.200 EUR)
  • Komplexitätskategorie 3 – 30.000 GBP (ca. 34.800 EUR)

Sobald die Gebühren bezahlt und ein vollständiger Antrag eingereicht wurde, werden die Antragsteller aufgefordert, dem GFSC eine Präsentation zu halten . Etwaige spezifische Anforderungen, die auf der Art und Komplexität der vorgeschlagenen Geschäftstätigkeiten beruhen, werden zum Zeitpunkt der ersten Antragsbewertung mitgeteilt.

Im Allgemeinen sollte die Präsentation folgende Bereiche abdecken:

  • Hintergrundinformationen zur Geschäftsleitung, einschließlich relevanter Fähigkeiten und Erfahrungen, die zur Führung des Unternehmens erforderlich sind
  • Geschäftsplan, einschließlich Unternehmensstruktur, Produkte und Dienstleistungen, Zielmarkt, Strategie usw.
  • Finanzprognosen
  • Nachweis der Fähigkeit des Unternehmens, die regulatorischen Grundsätze zu erfüllen

Die Präsentation wird dem Risiko- und Innovationsteam, Mitgliedern des Expertengremiums und allen anderen Entscheidungsträgern des GFSC präsentiert. Ziel ist es, die Zeit zu verkürzen, die zum Verständnis der Art des Geschäfts erforderlich ist, die Einhaltung der Vorschriften durch das Unternehmen zu beurteilen und so den Bewerbungsprozess zu beschleunigen.

Die Behörde kann einer DLT-Anbieterlizenz nur dann eine Erteilung erteilen, wenn der Antragsteller ausreichende Nachweise dafür erbringt, dass er die Regulierungsgrundsätze einhalten wird. Die Behörde muss ihre Entscheidung begründen, indem sie Hinweise zur Anwendung der Regulierungsgrundsätze und der Kriterien gibt, anhand derer festgestellt werden kann, ob der Antragsteller in der Lage ist, diese Grundsätze einzuhalten.

Ein voll lizenzierter DLT-Dienstleister muss festgelegte Jahresgebühren zahlen, die auch von der Komplexität des Geschäfts und den damit verbundenen Risiken abhängen. Darüber hinaus muss ein solches Unternehmen jederzeit die regulatorischen Grundsätze einhalten und die GFSC über alle internen Änderungen oder Ereignisse informieren, die die Einhaltung der Vorschriften beeinträchtigen könnten.

Die jährlichen Gebühren betragen:

  • Komplexitätskategorie 1 – 10.000 GBP (ca. 11.600 EUR)
  • Komplexitätskategorie 2 – 20.000 GBP (ca. 23.200 EUR)
  • Komplexitätskategorie 3 – 30.000 GBP (ca. 34.800 EUR)

SO ERÖFFNEN SIE EIN KRYPTO-UNTERNEHMEN IN GIBRALTAR

Um eine DLT-Provider-Lizenz zu beantragen, muss ein Unternehmen in Gibraltar eingetragen sein. Eine der gängigsten Rechtsformen ist eine Private Limited Liability Company, die innerhalb einer Woche von einem oder mehreren Ausländern durch Registrierung beim Gibraltar Companies House gegründet werden kann. Das Stammkapital des Unternehmens wird auf Grundlage des Geschäftsplans bestimmt.

Erforderliche Dokumente:

  • Gesellschaftsvertrag
  • Ein detaillierter Geschäftsplan, einschließlich Finanzprognosen für den kommenden Zeitraum
  • Identitätsnachweis (Reisepass oder anderes) der Gründer und Geschäftsführer
  • Nachweis der Wohnadresse (Kontoauszug oder Strom-/Gasrechnungen der letzten drei Monate)
  • Eine Vollmacht, wenn ein Unternehmen aus der Ferne gegründet wird

Anforderungen an eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die DLT-bezogene Aktivitäten durchführen möchte:

  • Mindestens einen Aktionär beliebiger Nationalität haben (keine Wohnsitzanforderung)
  • Ernennung von mindestens einem Direktor, der einen tadellosen Ruf haben und aktiv an den kommerziellen Aktivitäten des Unternehmens teilnehmen muss (keine Wohnsitzerfordernisse)
  • Eröffnen Sie ein Firmenbankkonto bei einer lokalen Bank
  • Stellen Sie mindestens zwei Mitarbeiter in Gibraltar ein, von denen einer ein wichtiger Mitarbeiter und nicht der Direktor sein muss.
  • Stellen Sie eine Unternehmenssekretärin ein
  • Veröffentlichen Sie eine Business-Website
  • Eine Betriebsplattform haben
  • Haben Sie einen eingetragenen Firmensitz in Gibraltar

Wenn die Dokumente nicht in englischer Sprache verfasst sind, müssen sie von einer notariell beglaubigten Übersetzung begleitet werden. Sollten Sie einen beeidigten Übersetzer benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Überblick über die Kryptoregulierung in Gibraltar

Bearbeitungsdauer 6 Monate Jährliche Aufsichtsgebühr ab 11.800 €
Staatliche Antragsgebühr ab 11.800 EUR Lokales Personal Mindestens 2
Erforderliches Stammkapital 24.000 EUR Physisches Büro Erforderlich
Körperschaftsteuer 12,5% Buchprüfung Erforderlich

KRYPTOSTEUER IN GIBRALTAR

In Gibraltar wurde keine kryptospezifische Steuer eingeführt, aber alle Kryptounternehmen sind verpflichtet, allgemeine Steuergrundsätze einzuhalten und zahlen in den meisten Fällen allgemeine Steuern, die vom Einkommensteueramt eingezogen und verwaltet werden . Das Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni.

Es wird Sie freuen zu hören, dass auf Kapitalgewinne, Dividenden, Verkäufe, Schenkungen oder Vermögen keine Steuern erhoben werden. Auch die Mehrwertsteuer ist kein Bestandteil des Steuersystems des Landes.

Folgende allgemeinen Steuern werden üblicherweise auf Krypto-Unternehmen erhoben:

  • Körperschaftsteuer (CT) – 12,5%
  • Sozialversicherung (SI) – 20 %
  • Stempelsteuer (SD) – 0-3% für Immobilien oder 10 GBP (ca. 12 EUR) pro Aktie

Die steuerliche Behandlung in Gibraltar hängt von der Art der wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens und seinem Wohnsitzstatus ab. Ein Unternehmen gilt als steuerlich ansässig in Gibraltar, wenn es von Gibraltar aus oder von außerhalb Gibraltars von Personen verwaltet und kontrolliert wird (durch Entscheidungen auf Unternehmensebene) und zwar von Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Gibraltar haben.

Die Körperschaftsteuer wird durch das Einkommensteuergesetz von 2010 geregelt und wird auf Gewinne erhoben, die aus in Gibraltar erzielten und dort erwirtschafteten Einkünften stammen. Das bedeutet, dass einkommensgenerierende wirtschaftliche Aktivitäten nur dann der Körperschaftsteuer unterliegen, wenn sie überwiegend in Gibraltar stattfinden.

Ein Kryptounternehmen, dessen Einkünfte aus einer zugrunde liegenden Tätigkeit stammen, die eine DLT-Lizenz erfordert und der Regulierung gemäß dem DLT-Rahmenwerk unterliegt, oder das in einem anderen Land lizenziert ist, aber über Passrechte für Gibraltar verfügt, gilt als ein Unternehmen, dessen Gewinne aus in Gibraltar angefallenen und von dort stammenden Einkünften stammen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Krypto-Aktivitäten der Körperschaftsteuer unterliegen, berät Sie das Team von Regulated United Europe (RUE) gerne individuell.

Krypto-Unternehmen haben möglicherweise Anspruch auf die folgenden Kapitalfreibeträge:

  • Eine Erstjahresabschreibung für Anlagen und Maschinen in Höhe von bis zu 60.000 GBP (ca. 69.600 EUR) des Kaufpreises oder, im Falle höherer Kosten, von 50 % der Ausgaben in der Periode ist vollständig abzugsfähig
  • Computerausrüstung bis zu einem Kaufwert von 100.000 GBP (ca. 116.000 EUR) oder bei höheren Kosten bis zu 50 % der Ausgaben im Zeitraum sind voll abzugsfähig
  • Ein Poolzuschuss von 25 % jährlich auf Basis des degressiven Saldos

Gemäß dem Social Security (Insurance) Act (Amendment Of Contributions) Order 2021 müssen alle in Gibraltar registrierten Kryptounternehmen unabhängig vom Standort ihrer Mitarbeiter wöchentliche Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn sie beim Arbeitsamt registriert sind. Die Beiträge beginnen bei 28 GBP (ca. 33 EUR) pro Woche und dürfen 50 GBP (ca. 58 EUR) pro Woche nicht überschreiten.

Die Befreiung von der Sozialversicherung gilt, wenn:

  • Ein Arbeitnehmer ist auch anderswo in Gibraltar beschäftigt und seine Beiträge werden vollständig von einem anderen Arbeitgeber bezahlt
  • Der Arbeitnehmer besitzt eine gültige A1-Bescheinigung eines anderen EWR-Landes, in dem seine Beiträge gezahlt werden.

Ein Startup mit bis zu 20 Mitarbeitern kann im ersten Jahr eine Gutschrift von 100 GBP (ca. 116 EUR) pro Mitarbeiter im Rahmen der Sozialversicherung erhalten. Auch kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern können diese Gutschrift in Anspruch nehmen.

Neue Unternehmen werden auch durch den Beschäftigungsanreiz unterstützt, bei dem ein weiterer Abzug in Höhe von 50 % der Fixgehaltskosten für neue Mitarbeiter möglich ist, die nach dem 1. Juli 2021 eingestellt werden. Von der Regelung ausgenommen sind Mitarbeiteranreize wie Prämien, Überstunden und verschiedene Zulagen.

Die Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern im Rahmen einer berufsrelevanten Qualifikation sind zu 150 % vom Betriebsgewinn abzugsfähig.

Bei der Übertragung oder dem Verkauf von Immobilien in Gibraltar oder von Anteilen an einem Unternehmen, das Immobilien in Gibraltar besitzt, wird Stempelsteuer erhoben; der Betrag richtet sich nach dem Marktwert der Immobilien.

Die Stempelsteuersätze variieren je nach Wert der Immobilie:

  • Wenn der Wert der Immobilie 200.000 GBP (ca. 235.000 EUR) nicht übersteigt – 0%
  • Wenn der Wert der Immobilie mehr als 200.000 GBP (ca. 235.000 EUR) beträgt, aber 350.000 GBP (ca. 411.700 EUR) nicht übersteigt – 2 % auf die ersten 250.000 GBP (ca. 294.000 EUR) und 5,5 % auf den Restbetrag
  • Wenn der Wert der Immobilie mehr als 350.000 GBP (ca. 411.700 EUR) beträgt – 3 % auf die ersten 350.000 GBP (ca. 411.700 EUR) und 3,5 % auf den Restbetrag

Derzeit hat Gibraltar nur ein internationales Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. Andererseits können Kryptounternehmen die Steuererleichterung in Anspruch nehmen, die denjenigen zusteht, die nach dem Einkommensteuergesetz von 2010 zur Zahlung der Körperschaftsteuer verpflichtet sind, dem Einkommensteueramt jedoch nachweisen können, dass sie in einem anderen Land Einkommensteuer auf dieselben Gewinne oder Erträge gezahlt haben oder zahlen müssen.

Um die Umsetzung von Transparenz bei der grenzüberschreitenden Besteuerung zu ermöglichen, hat Gibraltar außerdem mehrere Abkommen zum Steuerinformationsaustausch unterzeichnet, deren Muster von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt wurden.

BERICHTS- UND PRÜFUNGSANFORDERUNGEN

Gemäß dem Einkommensteuergesetz müssen Unternehmen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 1,25 Mio. GBP (ca. 1,45 Mio. EUR) oder mehr ihre Steuererklärungen zusammen mit geprüften Jahresabschlüssen einreichen. Wenn das jährliche Bruttoeinkommen weniger als 1,25 Mio. GBP (ca. 1,45 Mio. EUR) beträgt, müssen die Erklärungen zusammen mit Jahresabschlüssen eingereicht werden, denen ein Bericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers beigefügt ist.

Kleine Unternehmen müssen nicht wirtschaftsprüfend behandelt werden. Ein Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn zwei der folgenden Beträge nicht überschritten werden:

  • Jahresumsatz – 10,2 Mio. GBP (ca. 11,8 Mio. EUR)
  • Bilanzsumme – 5,1 Mio. GBP (ca. 5,9 Mio. EUR)
  • Durchschnittliche Mitarbeiterzahl – 50

Wenn Sie Ihr Krypto-Geschäft in Gibraltar betreiben möchten, stehen Ihnen die hochqualifizierten und erfahrenen Berater von Regulated United Europe (RUE) gerne zur Seite. Wir kennen uns mit der Krypto-Gesetzgebung in Gibraltar bestens aus und überwachen sie genau. Daher können wir Sie durch den Prozess der Unternehmensgründung und Erlangung einer Krypto-Lizenz führen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Finanzbuchhaltung und Berichterstattung. Buchen Sie jetzt eine persönliche Beratung, um Ihre Reise in eine der freundlichsten Krypto-Jurisdiktionen zu beginnen.

Gibraltar

capital

Hauptstadt

population

Bevölkerung

currency

Währung

gdp

BIP

Gibraltar 34.003 GIP £50.941
Rechtsberatung für Krypto-Projekte 1,500 EUR

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Alle DLT-Lizenzinhaber in Gibraltar werden von der Gibraltar Financial Services Commission reguliert. Um die Distributed Ledger Technology (DLT)-Lizenz zu erhalten, müssen Krypto-Unternehmen zunächst die folgenden Schritte durchführen:

  • Gründen Sie ein Unternehmen in Gibraltar
  • Mieten (oder kaufen) Sie lokale Büroräume für Ihren Geschäftsbetrieb
  • Stellen Sie lokales Personal ein
  • Erstellen Sie einen Bericht über die Dienstleistungen, die das Unternehmen in den ersten Monaten anbieten möchte
  • Implementieren Sie Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung
  • Nachweis der Vorstrafenfreiheit aller Teilnehmer
  • Erstellen und Einreichen eines detaillierten Geschäftsplans

DLT-Lizenzinhaber sind berechtigt, folgende Dienstleistungen anzubieten:

  • Austausch zwischen virtuellen Vermögenswerten und Fiat-Währungen;
  • Austausch zwischen einer oder mehreren Formen virtueller Vermögenswerte;
  • Übertragung virtueller Vermögenswerte;
  • Verwahrung und/oder Verwaltung von virtuellen Vermögenswerten oder von Instrumenten, die eine Kontrolle über virtuelle Vermögenswerte ermöglichen;
  • Teilnahme an und Bereitstellung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Angebot und/oder Verkauf eines virtuellen Vermögenswerts durch einen Emittenten.

Der Antragsprozess selbst (Sammeln von Informationen, Einreichen von Berichten usw.) dauert voraussichtlich 3-4 Monate. Nach Einreichen des Antrags kann die Bewertungsphase 2-6 Monate dauern. Die gesamte Zeit, die zum Erhalt einer DTL-Lizenz erforderlich ist, beträgt zwischen 5 und 12 Monaten.

Ja. Für den Besitz eines Kryptounternehmens in Gibraltar sind keine Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitsanforderungen erforderlich.

Ja. Krypto-Unternehmen in Gibraltar müssen mindestens einen, aber nicht mehr als 50 Anteilseigner haben. Sie unterliegen keinen Nationalitäts- oder Wohnsitzbeschränkungen.

Ja. Die Eröffnung eines Bankkontos ist ein notwendiger Schritt zur Gründung eines Unternehmens in Gibraltar.

Das Mindeststammkapital hängt von der Art des Unternehmens ab. Private Limited Liability Company (LLC) – 100 GBP (ca. 117 EUR). Diese Zahl kann sich jedoch je nach Krypto-Geschäftsmodell ändern. Public Limited Liability Company (PLC) – 20.500 GBP (ca. 24.000 EUR). Diese Zahl kann sich jedoch je nach Krypto-Geschäftsmodell ändern.

DTL-Lizenzen in Gibraltar müssen jährlich erneuert werden.

Nein. Kryptowährungen werden in Gibraltar nicht als gesetzliches Zahlungsmittel angesehen.

Es muss auf das Bankkonto eines Kryptounternehmens eingezahlt werden.

Um eine DTL-Lizenz zu erhalten, müssen Kryptounternehmen in Gibraltar die folgenden Schritte durchführen:

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und bereiten Sie es vor
  • Überprüfen und ändern Sie ihre Whitepaper und andere Richtliniendokumente, die zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden müssen
  • Ein Bankkonto eröffnen
  • Beantragen Sie eine DTL-Lizenz bei der Gibraltar Financial Services Commission.

Gibraltar ist ein führender Standort für Blockchain-Unternehmen und setzt mit seinem Rechts- und Regulierungssystem, das das Wachstum der Blockchain-Technologie fördert, ein internationales Vorbild.

Technisch gesehen ist es auch relativ einfach, in Gibraltar ein Unternehmen zu gründen. Darüber hinaus erlaubt das Land vollständig ausländisches Eigentum und lädt so internationale Unternehmen und Gründer ein, ihr Geschäft im Land anzusiedeln.

Drittens ist Gibraltar ein Standort mit relativ niedrigen Steuern. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 12,5 % für dort registrierte Unternehmen.

Ja. Inhaber einer DTL-Lizenz in Gibraltar unterliegen einer obligatorischen jährlichen Prüfung.

Dies hängt von der Rechtsform ab, die bei der Gründung festgelegt wird. Ob das Unternehmen mindestens einen oder zwei Geschäftsführer haben muss, ist eine formale Anforderung. Mindestens ein Geschäftsführer muss vor Ort ansässig sein.

Diese Maßnahmen gelten grundsätzlich für Unternehmen in Gibraltar. Generell wird von Krypto-Unternehmen erwartet, dass sie die Regeln zur Marktintegrität einhalten.

Zunächst einmal kann der Bewerbungsprozess recht komplex sein. Die nationale Regulierungsbehörde ist dafür bekannt, dass sie bei der Bewertung äußerst gründlich vorgeht, was die Dauer des Bewerbungsprozesses erheblich verlängern kann.

Jedes Unternehmen in Gibraltar muss im Rahmen des Gründungsprozesses ein Firmenbankkonto bei der Gibraltar Bank eröffnen.



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Die Hauptdienstleistungen unseres Unternehmens sind derzeit rechtliche und Compliance-Lösungen für FinTech-Projekte. Unsere Büros befinden sich in Vilnius, Prag und Warschau. Das Rechtsteam kann bei der rechtlichen Analyse, der Projektstrukturierung und der rechtlichen Regulierung helfen.

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Gegründet: 28.08.2019
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Gegründet: 16.11.2016
Telefon: +372 56 966 260
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Adresse: Laeva 2, Tallinn, 10111, Estland

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Gegründet: 21.10.2019
Telefon: +420 775 524 175
Email:  [email protected]
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