FIRMENGRÜNDUNG IN POLEN

Polen, ein lebendiges und dynamisches Land an der Schnittstelle zwischen Europa, hat sich als vielversprechendes Ziel für Unternehmer erwiesen, die ihr Unternehmen gründen möchten. Mit seiner stabilen Wirtschaft, seiner strategischen Lage, seinen qualifizierten Arbeitskräften und seinem unterstützenden Geschäftsumfeld bietet Polen sowohl lokalen als auch internationalen Investoren, die ein Unternehmen gründen möchten, eine Fülle von Möglichkeiten. In diesem umfassenden Leitfaden gehen wir auf die wesentlichen Schritte und Erkenntnisse ein, die für den Prozess der Unternehmensgründung in Polen erforderlich sind.

Bevor Sie sich in den Prozess stürzen, ist es wichtig, sich ein umfassendes Bild vom polnischen Geschäftsumfeld zu machen. Polen verfügt über eine robuste Wirtschaft, die sich durch stetiges Wachstum, einen diversifizierten Markt und eine zunehmend wettbewerbsorientierte Geschäftslandschaft auszeichnet. Wichtige Branchen wie IT, Fertigung, Finanzen und Landwirtschaft florieren in diesem Umfeld. Eine gründliche Marktforschung und die Identifizierung Ihrer Zielgruppe und Ihrer Konkurrenten legen den Grundstein für ein erfolgreiches Vorhaben.

In Polen können Unternehmer zwischen verschiedenen Unternehmensformen wählen, darunter Einzelunternehmen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sp. z oo), Aktiengesellschaften (SA) und Partnerschaften. Jede Form hat ihre Vor- und Nachteile in Bezug auf Haftung, Besteuerung und Verwaltungsanforderungen. Es ist ratsam, sich von Rechts- und Finanzexperten beraten zu lassen, um die für Ihre Geschäftsziele und -bedürfnisse am besten geeignete Form zu bestimmen. Unser Unternehmen empfiehlt die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – sp. z oo

PAKET «GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS IN POLEN»

1.500 EUR
PAKET «GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS IN POLEN» ENTHÄLT:
  • Vollmacht für eine Person
  • Virtuelles Büro/Rechtsadresse für 1 Jahr
  • Vorbereitung der erforderlichen Dokumente
  • Registrierung einer Gesellschaft
  • Notardienstleistungen
  • Staatsgebühren
  • Staatsgebühr für die Übertragung des Unternehmens auf einen neuen Eigentümer

Geschäfte in Polen eröffnen

Unternehmensdienstleistungen in Polen

Vorteile

Schneller Prozess der Unternehmensregistrierung

Niedrige Geschäftskosten und Steuern

Strategische Lage

Zugang zu verschiedenen Märkten

DIE REGISTRIERUNG EINES UNTERNEHMENS IN POLEN UMFASST MEHRERE SCHRITTE

  1. Für ausländische Unternehmer ist die Beantragung einer PESEL-Nummer (persönliche Identifikationsnummer) oder NIP-Nummer (Steueridentifikationsnummer) erforderlich.
  1. Das Unternehmen muss im Nationalen Gerichtsregister (KRS) registriert sein.

Dieser Prozess erfordert die Vorbereitung der Gesellschaftssatzung, die Ernennung von Gesellschaftsvertretern und die Eröffnung eines Bankkontos. Die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen ist für die Geschäftstätigkeit in Polen von entscheidender Bedeutung.

Das polnische Steuersystem umfasst Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer (MwSt.) und Einkommensteuer. Das Verständnis der Steuerpflichten und der für Unternehmen verfügbaren Anreize, wie z. B. Steuerabzüge, kann die Finanzplanung erheblich beeinflussen. Die Beauftragung seriöser Buchhalter oder Steuerberater kann dabei helfen, diese Komplexitäten zu bewältigen und Steuerstrategien zu optimieren.

Die Gründung eines Unternehmens in Polen bietet aufstrebenden Unternehmern eine Reihe von Möglichkeiten. Der Erfolg hängt jedoch von einer gründlichen Vorbereitung, der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, einem Verständnis des Marktes und der Nutzung verfügbarer Ressourcen und Unterstützung ab. Wenn Unternehmer diese Schritte sorgfältig durchführen und bei Bedarf fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, können sie sich auf eine lohnende Reise zum Geschäftserfolg in Polens florierender Wirtschaft begeben.

Erforderliche Dokumente zur Gründung eines Unternehmens in Polen:

  • Kopien der Reisepässe der Gründer
  • Vollmacht aller Gesellschafter
  • Wohnadressen aller Aktionäre

DER PROZESS DER REGISTRIERUNG EINES UNTERNEHMENS IN POLEN

Polen

Die Anwälte unseres Unternehmens helfen Ihnen bei der Gründung eines Unternehmens in Polen und berücksichtigen dabei Ihre individuellen Anforderungen. Da die Registrierung einer GmbH ein ziemlich komplizierter und zeitaufwändiger Prozess ist, benötigen Sie die Hilfe eines erfahrenen Experten. Dabei helfen Ihnen die Spezialisten unseres Unternehmens mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Registrierung und des Geschäfts in Polen.

Um das Unternehmen in Polen zu registrieren, bereiten wir den Gründungsvertrag (Satzung) des Unternehmens vor und schreiben alle erforderlichen Geschäftstätigkeiten vor – polnische Klassifizierung PKD. Anschließend unterzeichnen wir den Gründungsvertrag beim Notar. Wir bereiten die Formulare KRS (Einheitliches staatliches Gerichtsregister) vor und füllen sie aus, reichen Anträge bei der Steuerinspektion, dem Statistikamt und der Sozialversicherungsanstalt ein.

Ab dem Zeitpunkt der Einreichung aller erforderlichen Dokumente und Anträge halten Sie die Anwälte unseres Unternehmens über alle Schritte im Zusammenhang mit der Registrierung Ihres Unternehmens in Polen auf dem Laufenden. Der letzte Schritt der Unternehmensgründung in Polen durch einen Bevollmächtigten besteht darin, Ihnen alle Gründungs- und Registrierungsdokumente des Unternehmens zuzusenden.

Die Anwälte unserer Firma begleiten Sie gerne bei der Firmengründung in Polen bei einem persönlichen Besuch. Eine der Hauptanforderungen bei der Firmengründung in Polen durch einen Notar ist, dass der Reisepass des/der Gründer zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen noch 18 Monate gültig sein muss. Die häufigste Unternehmensform in Polen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Sp. z oo

Für eine LLC gibt es keine festgelegte Anzahl von Gründern. Daher wird normalerweise empfohlen, ein Unternehmen für mindestens 2 Personen zu registrieren. Dadurch können Sie die Notwendigkeit vermeiden, monatliche Sozialabgaben zu zahlen (die sich auf etwa 250 Euro pro Monat belaufen). Sollte es in Zukunft erforderlich sein, die Anzahl der Gründer zu verringern oder zu erhöhen, kann dies durch eine notarielle Urkunde und deren Registrierung vor Gericht erfolgen. Sie müssen kein polnischer Staatsbürger sein, um ein Unternehmen zu gründen. Laut Gesetz können Ausländer auf polnischem Gebiet frei Geschäfte tätigen.

Das genehmigte Kapital des Unternehmens darf nicht weniger als 5.000 Zloty betragen, was ungefähr 1.000 Euro entspricht. Eine Obergrenze gibt es nicht, aber je höher das genehmigte Kapital, desto höher sind die Kosten für die notarielle Beglaubigung der Dokumente. Der Anteil jedes Gründers darf nicht weniger als 50 Zloty betragen. Die Anzahl der Stimmen jedes Teilnehmers an der Entscheidungsfindung der polnischen Gesellschaft richtet sich nach dem Anteil.

Um ein Unternehmen in Polen zu registrieren, reicht es aus, wenn die Gründer ihren Reisepass/Personalausweis vorlegen. Im Registrierungsformular sind außerdem folgende Informationen erforderlich:

  • Name der Mutter und des Vaters jedes der Gründer
  • Der Name des Unternehmens (er muss auf Polnisch oder Englisch sein und die Abkürzung Sp. z oo enthalten)
  • Beschreibung der Unternehmensaktivitäten, die maximal 10
  • Registrierungsadresse
  • Die Höhe des genehmigten Kapitals und der Anteil jedes Gründers daran
  • Aufgabenverteilung im Vorstand (Bestellung des Vorstandsvorsitzenden und der Vorstandsmitglieder – wer welche Aufgaben in der neuen Gesellschaft wahrnehmen wird)

DIE WICHTIGSTEN SCHRITTE BEI DER UNTERNEHMENSREGISTRIERUNG IN POLEN

Schritt 1. Dokumentenverarbeitung.

Auf der Grundlage der von den Gründern bereitgestellten Informationen wird die Unternehmenssatzung erstellt, der Mietvertrag für die juristische Adresse vorbereitet und ein vollständiges Paket der erforderlichen Dokumente erstellt. Um ein Unternehmen in Polen zu eröffnen, werden alle Dokumente von einem beeidigten Übersetzer ins Polnische übersetzt und von einem Notar beglaubigt.

Schritt 2. Registrierung im nationalen Gerichtsregister.

Alle gesammelten Dokumente werden auf Grundlage des Registrierungsantrags beim Registergericht eingereicht. Außerdem ist eine Registrierungsgebühr von 1.000 Zloty erforderlich. Die persönliche Anwesenheit der Gründer ist nicht erforderlich – die Einreichung kann durch einen Treuhänder erfolgen. Nach der Registrierung erhält das Unternehmen seine Registrierungsnummer und alle Gründer eine TIN-Nummer.

Stufe 3. Veröffentlichung im «Rechts- und Wirtschaftsbulletin».

Die Registrierung eines neuen Unternehmens in Polen muss offiziell in einer speziellen Veröffentlichung – dem „Juristischen und Wirtschaftsbulletin“ – angekündigt werden. Die Veröffentlichung kostet 500 Zloty.

Schritt 4. Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt und dem Finanzamt.

Anmeldung beim Sozialversicherungsträger und beim Finanzamt
Nach der Anmeldung erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • Auszug aus dem Gerichtsregister
  • Satzung des Unternehmens mit notarieller Beglaubigung
  • Gebührenprotokoll bei der Gründung der Gesellschaft
  • Protokoll der Mittelübertragung in Form des genehmigten Kapitals
  • Zertifikat über die Unternehmensidentifikationsnummer (REGON) der Allgemeinen Statistikabteilung

Wenn Sie bei der Gründung eines neuen Unternehmens in Polen Zeit sparen möchten oder keine Möglichkeit haben, das Land persönlich zu besuchen, kann Ihnen unser Unternehmen den Kauf eines Fertigunternehmens in Polen oder die Registrierung eines polnischen Unternehmens durch einen Bevollmächtigten anbieten . Mit der Hilfe unserer Anwälte können Sie sicher sein, dass keine wichtige Nuance übersehen wird.

DOKUMENTE, DIE SIE NACH DER REGISTRIERUNG EINES UNTERNEHMENS IN POLEN ERHALTEN

1. Gründung einer sp. z oo in Form einer notariellen Urkunde (wenn die Gründung nicht über das Internet, sondern durch einen Notar erfolgte)
2. KRS-Nummer (Krajowy Rejestr Sadowy)
Wenn der Firma eine KRS-Nummer zugewiesen wurde, ist sie registriert. Es sind keine Belege oder Nachweise auf speziellen Formularen erforderlich.
3. REGON-Nummer (Rejestr Gospodarki Narodowe)

Nachdem das Unternehmen im Landesgerichtsregister eingetragen ist, ist es notwendig, in das Volkswirtschaftsregister eingetragen zu werden und eine REGON-Nummer zu erhalten. Dies ist für die Statistik erforderlich bzw. wird das Register vom Statistischen Hauptamt (GUS) geführt.

4. NIP (Tax Identification Number) – Steueridentifikationsnummer – erhalten Sie vom Finanzamt.

STEUERSYSTEM IN POLEN

Unternehmen und Einzelpersonen in Polen sind verpflichtet, folgende Steuern zu zahlen:

  • CIT (Corporate Income Tax), Einkommensteuer für juristische Personen – 9 %, wenn der Umsatz im laufenden Jahr den Gegenwert von 2 Millionen Euro nicht übersteigt, und 19 %, wenn der Umsatz höher ist.
  • Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer), Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) – 23% Basissatz, im Besonderen kann niedriger sein
  • PIT (Personal Income Tax), Einkommensteuer für natürliche Personen – 17 %, 19 %, 32 %, abhängig von der Besteuerungsform und dem Gewinn im Steuerjahr.
  •  Dividendensteuer: 19 % für Ansässige, bei Nicht-Ansässigen müssen die Doppelbesteuerungsabkommen beachtet werden, also das Vorhandensein von Steuerabkommen zwischen den Ländern.
  • Quellensteuer, Einkommensrepatriierungssteuer – 0 % – 20 %. Bei formeller Beschäftigung von Arbeitnehmern im Unternehmen ist der Arbeitgeber verpflichtet, folgende Beiträge zu leisten: zur Sozialversicherung und Krankenversicherung sowie zur Rentenkasse, was etwa 64 % des Nettogehalts des Arbeitnehmers des polnischen Unternehmens entspricht.

Mehrwertsteuer, MwSt

Steuer auf den Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, Dienstleistungen. Diese Steuer ist normalerweise im Preis von Waren oder Dienstleistungen enthalten (es ist der Brutto-Preis). Wenn der Preis netto ist, bedeutet das, dass Sie die Mehrwertsteuer hinzufügen müssen. In Geschäften und Verbraucherdienstleistungsunternehmen sind die Preise jedoch bereits inklusive Steuer. In Polen gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze: 23%, 8%, 5%, 0% – je nach Art der Waren und Dienstleistungen:

23%

der Grundsteuersatz

8%

der Grundsteuersatz

5%

bestimmte Lebensmittel usw.

0%

Exportprodukte, gesellschaftlich wichtige Dienstleistungen (Bankwesen, medizinische, postale), usw.

Polnische TTC-Regeln

Es ist zu beachten, dass es in Polen im Steuerbereich keinen kodifizierten Rechtsakt gibt und die MLT durch zwei normative Gesetze geregelt wird: das Gesetz über die Einkommensteuer juristischer Personen von 1992 und das Gesetz über die Einkommensteuer natürlicher Personen von 1991. Das im letztgenannten Gesetz geregelte Verfahren zur Besteuerung natürlicher Personen basiert auf der Tatsache, dass das Land Unternehmensformen vorsieht, die das Recht haben, wirtschaftliche Tätigkeiten ohne Gründung einer juristischen Person auszuüben.

Ein weiterer normativer Akt, der verschiedene Aspekte des CCT regelt, ist die Verordnung aus dem Jahr 2009 „Über die Methode zur Ermittlung des Einkommens juristischer Personen durch Schätzung und über die Methode und das Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Falle der Korrektur der Einkommen verbundener Personen“.

Zu beachten ist, dass der GZT in erster Linie auf in- und ausländische verbundene Personen im Rahmen von Geschäftstransaktionen zwischen ihnen anwendbar ist.

Der Unterschied der polnischen Regelung im Bereich TSC besteht darin, dass der Gesetzgeber vor relativ kurzer Zeit eine Bestimmung geschaffen hat, die Verträge über die Gründung einer Gesellschaft ohne das Recht einer juristischen Person auf wirtschaftliche Transaktionen, Verträge über gemeinsame Tätigkeiten und Verträge für sowohl in Polen als auch im Ausland ansässige Einheiten umfasst.

Als Abhängigkeit gelten: Kapitalbeteiligungen von mindestens 5 %, sowohl direkt als auch indirekt; Beteiligungen oder Einflussnahme auf die Geschäftsführung, wenn beispielsweise ohne 5 % Kapitalbeteiligung ein erheblicher Einfluss auf die Entscheidungsfindung bestehen kann; Verhältnisse bis zum zweiten Grad und Arbeitsverhältnisse, sowie Vermögensabhängigkeit, beispielsweise gemeinsame Tätigkeiten, gemeinschaftliches Eigentum, Abhängigkeit von der Nutzung des Eigentums usw.

Im Allgemeinen gilt in der polnischen Gesetzgebung zur Durchsetzung des MLC der Grundsatz der Angemessenheit und Zweckmäßigkeit und die Beweislast liegt bei der Steuerbehörde.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber eine Reihe von Ausnahmen für MLC-Unternehmen vorgesehen, selbst wenn die Beziehung zwischen verbundenen Personen nachvollziehbar ist, nämlich wenn die verbundenen Personen derselben steuerlichen Kapitalgruppe angehören. Ausnahmen gelten auch für den Agrarsektor, wenn sich die Transaktionen zwischen der Gruppe und ihren Mitgliedern auf den Verkauf von Produkten beziehen, die von den Gruppenmitgliedern hergestellt wurden.

Der Artikel legt die Kostenkriterien für wirtschaftliche Vorgänge fest, bei deren Überschreitung eine Steuerdokumentation zur Begründung der Verrechnungspreise erstellt werden muss. Insbesondere ist eine Dokumentation erforderlich, wenn die Kosten der Transaktion im Steuerjahr 100.000 Euro übersteigen (wenn die Kosten der Transaktion 20 % des genehmigten Kapitals nicht übersteigen), 30.000 Euro – im Falle der Erbringung von Dienstleistungen, des Verkaufs oder der Nutzungsüberlassung immaterieller Vermögenswerte; 20.000 Euro – bei Abrechnungen mit Personen in Offshore-Zonen; 50.000 Euro – in anderen Fällen.

Gleichzeitig ist es nicht erforderlich, die Steueraufsichtsbehörde über die Durchführung von Transaktionen durch verbundene Personen zu informieren. Die Mitglieder des CCT sind jedoch verpflichtet, der Steuerbehörde innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Verrechnungspreises die Steuerdokumentation vorzulegen, die die Verrechnungspreise rechtfertigt.

Da die Frist zur Einreichung der Unterlagen kurz ist, sollten diese bereits im Vorfeld (zum Beispiel zum Zeitpunkt der Geschäftstransaktion oder unmittelbar nach deren Abschluss) vorbereitet werden.

Dieses Leistungspaket für die Beantragung der TCO und die Erstellung der entsprechenden Dokumentation wird in der Regel bei Unternehmen bestellt, die in den Bereichen Beratung und Wirtschaftsprüfung tätig sind. Diese Praxis dauert zwei Jahre, da die Transaktionen in der Regel mit denselben verbundenen Personen durchgeführt werden und identisch sind.

In Polen ist die Tätigkeit der Steuerbehörde kein Instrument der Repression gegen Unternehmer. Grundsätzlich kann eine gut vorbereitete Dokumentation ein ausreichendes Argument für die Aufsichtsbehörde sein. Der Inhalt der Dokumentation ist traditionell und hat gesetzlich festgelegte Standardparameter.

Gleichzeitig trägt die Person bei fehlender Dokumentation die steuerliche und strafrechtliche Haftung. So wird bei fehlender Dokumentation der Strafsteuersatz auf zusätzliches Einkommen angewendet – 50 % zuzüglich Verzugszinsen. Darüber hinaus kann eine strafrechtliche Haftung in Form einer Geldstrafe von 4 Millionen Euro verhängt werden. PLN, wenn solche Unterlagen nicht verfügbar sind oder wenn sie falsche Angaben enthalten.

CFC-Regeln (Controlled Foreign Companies) in Polen

Seit Januar 2015 gelten in Polen die Regeln für kontrollierte ausländische Unternehmen (KIK), nach denen polnische Steuerinländer auf das von ihrer KIK erhaltene Einkommen mit 19 % besteuert werden. Der Begriff KIK umfasst juristische Personen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie transparente, steuerfreie Strukturen wie transparente Partnerschaften ohne Steuer.

Diese Regeln gelten, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. Der eingetragene Firmensitz oder Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung einer ausländischen Gesellschaft befindet sich in einem Rechtsraum, den Polen auf der schwarzen Liste aufgeführt hat.
  2. Der Sitz oder der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung eines ausländischen Unternehmens befindet sich in einem Land, das kein Abkommen mit Polen oder der EU über den Austausch von Steuerinformationen geschlossen hat.
  3. Der eingetragene Firmensitz oder der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung einer ausländischen Gesellschaft befindet sich in einer anderen Rechtsordnung und alle folgenden Bedingungen sind erfüllt:
  • Mindestens 50 Prozent seines Einkommens sind passiv.
  • Mindestens eine Art von passivem Einkommen wird in einem anderen Land zu einem Satz besteuert, der mindestens 25 % niedriger ist als der Einkommensteuersatz in Polen (der derzeit 19 % beträgt, der Schwellenwert liegt also bei 14,25 %).
  • Der in Polen steuerlich Ansässige muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 30 Tagen direkt oder indirekt über mindestens 25 Prozent seines genehmigten Kapitals, seiner Stimmrechte oder seiner Rechte zur Beteiligung an seinem Gewinn verfügen.

Die Bestimmungen des CEC finden in folgenden Fällen keine Anwendung:

  1. Die Einkünfte eines ausländischen Unternehmens betragen in einem Steuerjahr weniger als 250.000 Euro.
  2. Ein ausländisches Unternehmen übt eine echte Geschäftstätigkeit in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum aus und wird auf sein gesamtes Einkommen besteuert.
  3. Ein ausländisches Unternehmen übt eine echte Geschäftstätigkeit in einem Land außerhalb der EU oder des EWR aus und wird auf sein gesamtes Einkommen besteuert, vorausgesetzt:
  • Das Einkommen beträgt nicht mehr als 10 % des Umsatzes aus echter unternehmerischer Tätigkeit
  • Es findet ein Informationsaustausch zwischen Polen und einem anderen Land statt

Polen

Hauptstadt

Hauptstadt

Bevölkerung

Bevölkerung

Währung

Währung

BIP

BIP

Warschau 38.036.118  PLN 19.023 $

Polen hat sich für Unternehmer, die ein Unternehmen gründen möchten, als zunehmend attraktives Ziel herausgestellt, und mehrere Faktoren tragen zur Attraktivität des Landes bei. Ein Schlüsselelement ist Polens strategische geografische Lage in Europa. Polen liegt an der Schnittstelle zwischen Ost- und Westeuropa und fungiert als Brücke zwischen verschiedenen Märkten. Damit ist es ein idealer Standort für Unternehmen, die ihre Reichweite auf dem gesamten Kontinent ausweiten möchten. Diese vorteilhafte Lage erleichtert nicht nur den Zugang zu einem vielfältigen Kundenstamm, sondern ermöglicht auch eine effiziente Logistik und ein effizientes Lieferkettenmanagement.

Darüber hinaus hat Polen in den letzten Jahrzehnten ein bemerkenswertes Wirtschaftswachstum und Stabilität erlebt. Das Land hat die globale Finanzkrise erfolgreich gemeistert und verfügt seitdem über eine widerstandsfähige und robuste Wirtschaft. Diese Stabilität ist besonders verlockend für Unternehmer, da sie ein günstiges Umfeld für Investitionen und Wachstum schafft. Die polnische Regierung hat außerdem unternehmensfreundliche Maßnahmen umgesetzt, darunter Steueranreize und Förderprogramme, die ein günstiges Ökosystem für Unternehmertum fördern. Das Engagement des Landes für die wirtschaftliche Entwicklung zeigt sich in seinen kontinuierlichen Bemühungen, ausländische Investitionen anzuziehen, wodurch es für Unternehmen einfacher wird, zu gedeihen und Innovationen zu entwickeln.

Neben seinen wirtschaftlichen Stärken verfügt Polen auch über gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte. Das Land legt großen Wert auf Bildung und seine Arbeitskräfte sind für ihre Anpassungsfähigkeit und Sprachkenntnisse bekannt. Dieser Pool an qualifizierten Arbeitskräften ist für Unternehmen ein wertvolles Kapital, da er ihnen Zugang zu einer talentierten Belegschaft bietet, die Innovationen vorantreiben und den Anforderungen eines dynamischen globalen Marktes gerecht werden kann. Insgesamt macht die Kombination aus strategischer Lage, wirtschaftlicher Stabilität und qualifizierten Arbeitskräften Polen zu einem zunehmend attraktiven Ziel für Unternehmer, die ihr Unternehmen im Herzen Europas gründen und ausbauen möchten.

GESCHÄFTSFORMULARE ZUR REGISTRIERUNG EINES UNTERNEHMENS IN POLEN

Individuelle unternehmerische Tätigkeit – Einzelunternehmen

Individuelle unternehmerische Tätigkeit – eine Tätigkeit, die auf die Erzielung von Einkommen abzielt, persönlich durchgeführt wird, unabhängig vom erzielten Ergebnis, organisiert und dauerhaft ausgeführt wird und deren Erhalt von Einkommen nicht mit Arbeitsverträgen (umowy o pracę, o dzieło, zlecenia, najmu) oder dem Verkauf von Urheberrechten verbunden ist. Eine Tätigkeit gilt als organisiert und dauerhaft, wenn die ausgeführte Arbeit nicht zufälliger Natur ist und gemäß einer vorherigen Vereinbarung ausgeführt wird. Aus der Sicht des polnischen Rechts muss eine individuelle unternehmerische Tätigkeit auch kein Einkommen bringen – nur eine Erklärung, dass die Absicht besteht, es zu erhalten.

Vorteile einer Geschäftstätigkeit als Einzelunternehmer:

  • Geringe Registrierungskosten
  • Vereinfachte Form der Buchhaltung und Berichte
  • Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben – 18 %
  • Für die Zahlung der ermäßigten ZUS-Beiträge (Versicherungs- und Rentenbeiträge) gilt eine Karenzzeit von 2 Jahren.
  • Sie können Ihre Aktivitäten für einen Zeitraum von 30 Tagen bis 24 Monaten einstellen und keine Steuern zahlen.

Jeder Einzelunternehmer in Polen ist verpflichtet, eine Buchhaltung zu führen. Der Buchhaltungsbericht umfasst Maßnahmen wie das Führen eines Einnahmen- und Ausgabenbuchs (KPiR), die Abrechnung der Kilometerleistung von Kraftfahrzeugen, die Berechnung der Einkommensteuerbeträge sowie die Vorbereitung und Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen. Ein wichtiger Punkt ist auch die Aufbewahrung der Dokumentation.

Ein Einzelunternehmer in Polen muss jede ausgestellte Rechnung (Rechnung), Belege über die Gutschrift von Geldern, Zahlungsbestätigungen (gilt für gezahlte ZUS-Beträge), alle mit der Steuerkasse (Registrierkasse) verbundenen Dokumente – Schecks, Tagesberichte – sowie keine Einnahmen oder Ausgaben aufbewahren.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Grundinformation:

  • Stammkapital von mindestens 5.000 ZŁ (ca. 1.000 Euro)
  • Ein Unternehmen kann von einer oder mehreren natürlichen und juristischen Personen gegründet werden
  • Erstellung der Gesellschaftssatzung in Form einer notariellen Urkunde
  • Unterliegt der Körperschaftssteuer von 19 % (ohne alle Ausgaben)
  • Miteigentümer können die Aufgaben von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft übernehmen
  • Mitgründer haften nicht für die Verpflichtungen des Unternehmens
  • LLC ist für die Verpflichtungen mit seinem gesamten Eigentum verantwortlich

Aktiengesellschaft (AO) – Aktiengesellschaft

Grundinformation:

  • Stammkapital von mindestens 100.000 ZŁ (ca. 20.000 Euro)
  • Eine AO ​​kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden
  • Unterliegt der Körperschaftssteuer von 19 % (ohne alle Ausgaben)
  • Die AO-Unternehmensform ist für mittlere und größere Unternehmen geeignet
  • Die Aktiengesellschaft haftet für ihre Verpflichtungen mit Ihrem gesamten Vermögen
  • Aktionäre haften nicht für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft mit persönlichem Eigentum, die Haftung ist auf das in die AG eingebrachte Kapital beschränkt

Limited – Aktiengesellschaft – Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung

Grundinformation:

  • Stammkapital von mindestens 50.000 ZŁ (ca. 10.000 EUR)
  • Die Satzung der Gesellschaft wird in Form einer notariellen Urkunde erstellt.
  • Das Unternehmen ist für die Führung großer Unternehmen geeignet. Der Name des Unternehmens muss den Namen eines der Eigentümer enthalten.
  • Das Unternehmen hat keine Rechtspersönlichkeit, hat aber das Recht, in Ihrem Namen Eigentumsrechte zu erwerben, Verpflichtungen einzugehen
  • Unterliegt einer persönlichen Steuer von 18 % oder einer juristischen Person von 19 %
  • In der Gesellschaft, einer der Miteigentümer, der zweite Miteigentümer (Aktionär) haftet nicht für Schulden Unternehmen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Kommanditgesellschaft

Grundinformation:

  • Kein genehmigtes Kapital erforderlich
  • Die Satzung wird in Form einer notariellen Urkunde erstellt.
  • Eine Gesellschaft kann von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden
  • Beabsichtigt, Geschäftstätigkeiten in einem eigenen Unternehmen durchzuführen, muss der Name des Unternehmens den Namen eines der Eigentümer enthalten
  • Das Unternehmen hat keine Rechtspersönlichkeit, hat aber das Recht, in Ihrem Namen Eigentumsrechte zu erwerben, Verpflichtungen einzugehen
  • Unterliegt der Steuer von 18 % für natürliche oder juristische Personen in Höhe von 19 %
  • In der Gesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einer der Miteigentümer, die Haftung des zweiten Miteigentümers ist begrenzt durch den begrenzten Betrag, der in die Gesellschaft eingebracht wurde

Tochtergesellschaften eines ausländischen Unternehmens

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes „Über wirtschaftliche Aktivitäten“ vom 19. November 1999 können ausländische Unternehmen Tochtergesellschaften und Repräsentanzen in Polen eröffnen. Hierzu benötigen Sie keine Genehmigungen, außer dem Vorliegen einer vom jeweiligen Konsulat ausgestellten Bescheinigung über die Einhaltung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit.

Zweig

Ausländische Unternehmen können in Polen Niederlassungen auf Gegenseitigkeitsbasis und zur Ausübung von Geschäftstätigkeiten nur im Rahmen ihrer Geschäftsziele eröffnen. Ein ausländisches Unternehmen, das eine eigene Niederlassung gründet, ist verpflichtet, in dieser Niederlassung eine Person zu ernennen, die zur Vertretung dieses Unternehmens befugt ist. Die Niederlassung kann ihre Arbeit erst nach ihrer Eintragung in das nationale Personenregister aufnehmen.

Gemäß der polnischen Gesetzgebung zur Rechnungslegung müssen Zweigniederlassungen in Polen getrennte Buchhaltungsunterlagen führen. Andere Vorschriften legen fest, dass Zweigniederlassungen dem polnischen Minister für Wirtschaft und Arbeit Folgendes melden müssen:

  • Im Falle der Eröffnung des Verfahrens zur Liquidation eines ausländischen Unternehmens, das seine Niederlassung in Polen eröffnet hat
  • Im Falle des Verlustes des Rechts eines ausländischen Unternehmens, seine eigene unternehmerische Tätigkeit fortzusetzen
  • Im Falle des Verlustes des Rechts eines ausländischen Unternehmens, über sein Vermögen zu verfügen

Die Zweigniederlassung muss den Namen der Muttergesellschaft in der Sprache des Landes verwenden, in dem sie registriert ist, sowie Ihre juristische Person in polnischer Übersetzung und mit dem Zusatz „Zweigstelle (Niederlassung) in Polen“ angeben.

Darstellung

Ausländische Unternehmen können ihre Repräsentanzen in Polen nur zur Entwicklung und Werbung ihrer eigenen Aktivitäten eröffnen. Um Repräsentanzen zu eröffnen, müssen sie im Register der Repräsentanten ausländischer Unternehmen beim polnischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit eingetragen sein. Dies erfolgt auf der Grundlage eines Antrags eines interessierten ausländischen Unternehmens.

Der Antrag muss in polnischer Sprache verfasst sein und folgende Informationen enthalten:

  • Name, Ort der Registrierung und Rechtsform eines ausländischen Unternehmens, das seine Repräsentanz eröffnet
  • Stammkapital einer ausländischen Gesellschaft, die eine eigene Repräsentanz eröffnet
  • Art der Geschäftstätigkeit eines ausländischen Unternehmens, das seine Repräsentanz eröffnet
  • Name und polnische Adresse der von der Vertretung eines ausländischen Unternehmens bevollmächtigten Person

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Ein Akt über die Gründung (Partnerschaftsvertrag, Satzung einer Aktiengesellschaft) eines ausländischen Unternehmens
  • Eine Kopie des Handelsregistereintrags oder eines gleichwertigen
  • Entscheidung eines ausländischen Unternehmens über die Gründung seiner Repräsentanz in Polen
  • Entscheidung eines ausländischen Unternehmens über die Höhe der eingebrachten Anteile, sofern vorhanden

Den oben aufgeführten, in einer Fremdsprache verfassten Anträgen müssen beglaubigte Übersetzungen ins Polnische beigefügt sein.

Vertreter müssen den Namen der Muttergesellschaft in der Sprache des Landes verwenden, in dem sie registriert ist, sowie Ihre juristische Person in einer polnischen Übersetzung und mit dem Zusatz „Vertretung in Polen“ angeben.

Ebenso wie Zweigniederlassungen müssen auch Repräsentanzen mit Sitz in Polen separate Buchhaltungsberichte vorlegen, die Normen der polnischen Buchhaltung einhalten und dem polnischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik folgendes melden:

  • Über die Beseitigung der Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit in Polen – über den Beginn oder den Abschluss des Verfahrens zur Liquidation eines ausländischen Unternehmens, das seine Repräsentanz in Polen eröffnet hat;
  • Über den Verlust des Rechts eines ausländischen Unternehmens zur Aufrechterhaltung seiner eigenen unternehmerischen Tätigkeit;
  • Über den Verlust des Verfügungsrechts eines ausländischen Unternehmens über sein Vermögen sowie über alle Änderungen der im Antrag auf Registrierung einer Repräsentanz enthaltenen Informationen und der Höhe des eingebrachten Kapitals.

DOKUMENTE, DIE SIE NACH DER REGISTRIERUNG EINES UNTERNEHMENS IN POLEN ERHALTEN

  1. Gründungsurkunde der Sp. z oo in Form einer notariellen Urkunde (sofern die Eröffnung nicht über das Internet, sondern durch einen Notar erfolgte)
  1. Homep KRS (Krajowy Rejestr Sadowy)
    Wenn dem Unternehmen eine KRS-Nummer zugewiesen wurde, ist es registriert. Belege oder Nachweise auf speziellen Formularen sind nicht erforderlich.
  1. Nummer REGON (Register der Volkswirtschaft)

Nachdem das Unternehmen im Landesgerichtsregister eingetragen ist, ist es notwendig, in das Volkswirtschaftsregister eingetragen zu werden und eine REGON-Nummer zu erhalten. Dies ist für die Statistik erforderlich bzw. wird das Register vom Statistischen Hauptamt (GUS) geführt.

  1. NIP (Steueridentifikationsnummer)

NIP – Steueridentifikationsnummer – erhalten Sie beim Finanzamt (Urzad Skarbowy).

unsere Werte

Erfahrenes Team

Qualifiziertes und kompetentes Personal ist für die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus der Rechts- und Buchhaltungsdienstleistungen verantwortlich. Die Stärke unseres Teams sind erfahrene Rechts-, Unternehmens- und Finanzdienstleister sowie Buchhalter, die vom Finanzminister der Republik Polen zur Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen ermächtigt sind.

Flexibilität

Unser Unternehmen erbringt Rechtsdienstleistungen in Polen nach den Wünschen unserer Kunden. Die von uns angebotenen Dienstleistungen sind auf die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kunden zugeschnitten. Wir finden auch die besten Lösungen für die Zusammenarbeit. Zur Unterstützung unserer Dienstleistungen arbeiten wir ständig mit externen Wirtschaftsprüfern, Anwälten und Steuerberatern zusammen.

100% Privatsphäre

Wir übernehmen die volle Verantwortung für die von uns erbrachten Dienstleistungen und garantieren die Vertraulichkeit unserer Kunden. Personenbezogene Daten, die von Kunden bei der Registrierung eines Unternehmens oder der Erbringung anderer Rechtsdienstleistungen bereitgestellt werden, werden ausschließlich für diese Zwecke verwendet. Alle bereitgestellten Informationen werden auf geschützten Medien gespeichert. Für uns ist es sehr wichtig, die Privatsphäre unserer Kunden auf der Grundlage unserer DSGVO-Richtlinie auf hohem Niveau zu halten.

Individueller Ansatz

Dank unseres qualifizierten und erfahrenen Personals aus zugelassenen Buchhaltern und Anwälten bieten wir Dienstleistungen von höchster Qualität. Für die Erbringung unserer Dienstleistungen stellen wir ein spezielles Team ein, das sich umfassend um die Angelegenheiten unserer Kunden kümmert. Diese Lösung bietet einen personalisierten Ansatz und ermöglicht dem Kunden den direkten Kontakt mit qualifizierten Personen, die mit den Aktivitäten des Unternehmens vertraut sind.

WELCHE UNTERNEHMENSTYPEN GIBT ES IN POLEN?

In Polen gibt es mehrere Unternehmensformen, jede mit ihren eigenen Besonderheiten, Anforderungen an Gründer, Stammkapital, Besteuerung und Management. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten in Polen verfügbaren Unternehmensformen:

  1. Einzelunternehmer (Einzelunternehmen)

Dies ist die einfachste und gebräuchlichste Art, ein Unternehmen für einen einzelnen Eigentümer zu führen. Sie erfordert kein Anfangskapital. Einzelunternehmer agieren in ihrem eigenen Namen und sind mit ihrem gesamten Eigentum voll finanziell verantwortlich.

  1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Eine einfache Form der Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Unternehmern, für die keine Registrierung beim Landesgerichtsregister (KRS) erforderlich ist. Sie basiert auf einem Vertrag und wird vor allem bei Kleinunternehmen angewendet. Die Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen.

  1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die beliebteste Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen. Sie erfordert ein Mindeststammkapital von 5.000 PLN. Die Gründer haften nur bis zur Höhe des eingebrachten Kapitals. Ideal für Unternehmer, die ihre persönliche finanzielle Haftung begrenzen möchten.

  1. Aktiengesellschaft (Aktiengesellschaft, SA)

Konzipiert für große Unternehmen mit einem genehmigten Mindestkapital von 100.000 PLN. Ermöglicht die Gewinnung von Investitionen durch den Verkauf von Anteilen. Die Anteilseigner haften nur bis zur Höhe ihrer Anteile.

  1. Kommanditgesellschaft (Spółka komandytowa, sp.k.)

Vereint Elemente einer juristischen Person und einer Personengesellschaft. Verfügt über mindestens einen Secondor (Investor), dessen Haftung auf das investierte Kapital beschränkt ist, und einen Complementor (Manager), der unbeschränkt haftet.

  1. Professionelle Partnerschaft

Es richtet sich an Angehörige der freien Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) und ermöglicht ihnen den Zusammenschluss ihrer Kräfte, ohne dass die Gründung einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft erforderlich ist.

  1. Kommanditgesellschaft auf Aktien (Spółka komandytowo-akcyjna, SKA)

Kombiniert die Elemente einer Kommanditgesellschaft und einer Aktiengesellschaft. Sie hat Aktionäre statt Fuhrleute, behält aber die Rolle einer Komplementärgesellschaft.

Jede dieser Formen hat Vor- und Nachteile, die bei der Wahl der am besten geeigneten Struktur für die Geschäftstätigkeit in Polen berücksichtigt werden sollten. Die Entscheidung sollte auf der Größe des Unternehmens, den Zukunftsplänen, der Bereitschaft, finanzielle Verantwortung zu übernehmen, und anderen Schlüsselfaktoren basieren.

Tabelle mit den aktuellen Steuersätzen für in Polen registrierte Unternehmen im Jahr 2024. Diese Daten helfen dabei, sich ein Bild von der Steuerbelastung für Unternehmen in Polen zu machen.

Bezeichnung der Steuer Steuersatz
Körperschaftsteuer (Körperschaftsteuer) Normalsatz – 19 %, ermäßigter Satz für Kleinunternehmen und Start-ups – 9 % für Umsätze bis zu 2 Millionen EUR
Mehrwertsteuer (MwSt.) Normalsatz – 23 %, Ermäßigte Sätze – 8 %, 5 %, einige Waren und Dienstleistungen – 0 %
Einkommensteuer (Einkommensteuer) Zwei Sätze, 17% und 32%, je nach Einkommensniveau
Sozialversicherungsbeiträge (Sozialversicherungssteuer) Unterschiedliche Sätze, je nach Beschäftigungsstatus und Art der Versicherung, die Gesamtbelastung kann bei ca. 35 % der Lohnsumme liegen
Dividendensteuer (Dividendensteuer) 19 %
Durchschnittsgehalt 2023 Je nach Quelle kann das Durchschnittsgehalt in Polen variieren. Um genaue Zahlen zu erhalten, empfiehlt es sich, die zum Zeitpunkt der Anfrage aktuellen Statistiken zu konsultieren.

Diese Tabelle spiegelt die wichtigsten Steuersätze für Unternehmen in Polen wider. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass sich die Steuergesetzgebung ändern kann. Es gibt auch verschiedene Erleichterungen und Befreiungen, die je nach Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, seiner Größe und anderen Faktoren gelten können. Es ist immer ratsam, sich für detaillierte Informationen und Beratung an einen qualifizierten Steuerberater oder Buchhalter von Regulated United Europe zu wenden.

WIE HOCH IST DAS STAMMKAPITAL EINER GESELLSCHAFT IN POLEN?

In Polen hängt die Höhe des genehmigten Kapitals eines Unternehmens von der gewählten Rechtsform ab. Das genehmigte Kapital ist der Betrag, den die Gründer bei der Registrierung eines Unternehmens einzahlen und der dessen finanzielle Stabilität gewährleisten und die Gründungskosten decken soll. Betrachten wir die Anforderungen an das genehmigte Kapital für die gängigsten Unternehmenstypen in Polen:

  1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Mindeststammkapital von 5.000 PLN erforderlich. Dies macht die sp. z oo zu einer erschwinglichen Option für kleine und mittlere Unternehmen, die die persönliche Haftung der Gründer beschränken möchten. Das Kapital kann in Form von Bargeld oder Immobilien eingebracht werden, deren Wert durch eine Bewertung bestätigt werden muss.

  1. Aktiengesellschaft (Aktiengesellschaft, SA)

Eine Aktiengesellschaft ist für große Unternehmen gedacht und verfügt über ein genehmigtes Mindestkapital von 100.000 PLN. Diese Unternehmensform ermöglicht die Beschaffung zusätzlicher Mittel durch den Verkauf von Anteilen, was sie für größere Projekte und Investitionen attraktiv macht.

  1. Kommanditgesellschaft (Spółka komandytowa, sp.k.)

Bei einer Kommanditgesellschaft gibt es keinen streng definierten Mindestbetrag für das genehmigte Kapital. Der Gesellschaftsvertrag muss jedoch Informationen über die Beiträge jedes Teilnehmers enthalten, die monetärer oder nicht-monetärer Natur sein können (z. B. Eigentum, Wissen oder Fähigkeiten).

  1. Kommanditgesellschaft auf Aktien (Spółka komandytowo-akcyjna, SKA)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfordert ein genehmigtes Kapital ähnlich dem einer Aktiengesellschaft – mindestens 100.000 PLN. Diese Rechtsform vereint Elemente einer Aktiengesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und bietet Flexibilität bei der Gewinnung von Investitionen und der Verwaltung des Unternehmens.

  1. Professionelle Partnerschaft

Für eine Personengesellschaft ist vom Gesetz keine Mindesthöhe des Stammkapitals vorgeschrieben. Maßgeblich ist nicht die Höhe der eingebrachten Mittel, sondern die fachliche Qualifikation der Gründer.

Abschluss

Die Wahl der Rechtsform und der entsprechenden Höhe des genehmigten Kapitals ist eine wichtige Phase der Geschäftsplanung in Polen. Ein geringeres genehmigtes Kapital kann für Start-ups und kleine Unternehmen attraktiv sein, während große Unternehmen und Projekte, die erhebliche Investitionen benötigen und ein höheres finanzielles Risiko aufweisen, Formen mit höheren Kapitalanforderungen wählen können. In jedem Fall sollte die Wahl im Einklang mit den strategischen Zielen des Unternehmens, seiner Größe und den Besonderheiten seiner Aktivitäten stehen.

 Muss ein Unternehmen in Polen einen lokalen Geschäftsführer haben?

Das polnische Recht verlangt nicht zwingend die Anwesenheit eines lokalen Direktors zur Leitung eines Unternehmens. In keiner der Rechtsformen, sei es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z oo) oder eine Aktiengesellschaft (SA), schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass einer der Direktoren oder Mitglieder des Vorstands polnischer Staatsbürger sein oder einen Wohnsitz im Land haben muss.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z oo)

Für die bei KMUs beliebteste Unternehmensform, die Sp. z oo, ist es gesetzlich möglich, auch Personen mit Wohnsitz außerhalb Polens als Geschäftsführer (Vorstandsmitglieder) zu ernennen. Wichtig ist, dass die Geschäftsführer die allgemeinen Voraussetzungen für die Position erfüllen, darunter auch, dass sie keine Vorstrafen wegen Wirtschaftsdelikten haben.

Aktiengesellschaft (SA)

Auch bei Aktiengesellschaften gibt es keine Anforderungen an die Staatsangehörigkeit oder den Wohnsitz der Vorstandsmitglieder. Wichtig ist jedoch, dass die Gesellschaft einen Firmensitz in Polen hat und die Möglichkeit besteht, im Inland im Interesse der Gesellschaft Geschäftsführungstätigkeiten auszuüben.

Vorteile eines lokalen Direktors

Zwar ist ein lokaler Direktor nicht zwingend erforderlich, er kann jedoch aus mehreren Gründen sinnvoll sein:

  • Verbesserte Kommunikation mit lokalen Behörden und Bankinstituten.
  • Besseres Verständnis des lokalen Marktes und der Gesetzgebung.
  • Vereinfachung des Prozesses der Unternehmensregistrierung und der anschließenden Geschäftsabwicklung.

Abschluss

Generell ist für die Geschäftstätigkeit in Polen die Ernennung eines lokalen Direktors nicht erforderlich, was das Land für ausländische Investoren attraktiv macht. Allerdings kann es für eine effektive Unternehmensführung und Geschäftsentwicklung von großem Vorteil sein, jemanden im Team zu haben, der mit dem lokalen Markt und dem rechtlichen Kontext vertraut ist.

 WELCHE STAATLICHEN GEBÜHREN FALLEN FÜR DIE FIRMENGRÜNDUNG IN POLEN AN?

Bei der Gründung eines Unternehmens in Polen müssen Unternehmer verschiedene staatliche Gebühren und Abgaben entrichten, die je nach Rechtsform des Unternehmens und Registrierungsmethode variieren können. Diese Gebühren sind obligatorisch und sollen die Kosten der staatlichen Behörden für die Bearbeitung von Dokumenten und die Eintragung von Informationen in die entsprechenden Register decken. Schauen wir uns die Gebühren für die Gründung der gängigsten Unternehmensformen in Polen genauer an.

  1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Registrierungsgebühr: Für die Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Landesgerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS) ist eine Registrierungsgebühr erforderlich. Nach meinem letzten Kenntnisstand beträgt diese 500 PLN.
  • Ankündigungsgebühr: Zusätzlich wird für die Veröffentlichung von Informationen über das Unternehmen im Amtsblatt des Gerichts (Monitor Sądowy i Gospodarczy) eine Gebühr in Höhe von 100 PLN erhoben.
  1. Aktiengesellschaft (Aktiengesellschaft, SA)
  • Registrierungsgebühr: Für Aktiengesellschaften beträgt die Registrierungsgebühr beim KRS ebenfalls 500 PLN.
  • Gebühr für die Bekanntmachung: Die Kosten für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Justiz bleiben unverändert und betragen 100 PLN.
  1. Kommanditgesellschaft (Spółka komandytowa, sp.k.)
  • Anmeldegebühr: Die Anmeldegebühr im KRS beträgt für Geschäftsreisende 600 PLN.
  • Ankündigungsgebühr: Die Kosten für die Veröffentlichung im Amtsblatt betragen 100 PLN.
  1. Professionelle Partnerschaft
  • Registrierungsgebühr: Die Registrierungsgebühr für Berufspartnerschaften im KRS ist ähnlich und beträgt 600 PLN.
  • Ankündigungsgebühr: Für die Veröffentlichung von Informationen im Amtsblatt fällt ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 100 PLN an.

Elektronische Registrierung

Es ist anzumerken, dass durch die Nutzung des Systems der elektronischen Registrierung über das Internet (S24), das den Prozess der Unternehmensgründung vereinfachen soll, die Höhe der staatlichen Gebühren gesenkt werden kann. Für eine sp. z oo beispielsweise reduziert die elektronische Registrierung die Gebühr für die Eintragung in das KRS auf 250 PLN.

Abschluss

Die Höhe der staatlichen Gebühren in Polen ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzplanung bei der Gründung eines Unternehmens. Obwohl die hier angezeigten Zahlen zum Zeitpunkt meiner letzten Aktualisierung aktuell sind, ist es ratsam, die aktuellen Informationen unmittelbar vor der Gründung zu überprüfen, da sich die Sätze ändern können. Neben den staatlichen Gebühren sollten Sie auch mögliche Rechts- und Beratungskosten sowie die Notwendigkeit der Hinterlegung des Stammkapitals berücksichtigen.

 WIE HOCH SIND DIE JÄHRLICHEN KOSTEN FÜR DIE AUFRECHTERHALTUNG EINES UNTERNEHMENS IN POLEN?

Die jährlichen Kosten für die Aufrechterhaltung eines Unternehmens in Polen hängen von vielen Faktoren ab, darunter Art des Unternehmens, Unternehmensgröße, Umsatz, Mitarbeiterzahl und Branche, in der das Unternehmen tätig ist. In diesem Artikel werden wir versuchen, die wichtigsten Aspekte und Kosten abzudecken, die bei der Geschäftstätigkeit in Polen anfallen, um einen Einblick in die jährlichen Kosten für die Aufrechterhaltung eines Unternehmens zu geben.

  1. Autorisiertes Kapital

Das genehmigte Kapital ist kein jährlich wiederkehrender Kostenfaktor, aber es ist wichtig, es bei der Gründung eines Unternehmens zu berücksichtigen. Je nach Art der juristischen Person können die Mindestanforderungen an das genehmigte Kapital unterschiedlich sein. Für eine Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (sp. z oo) beträgt es beispielsweise 5.000 PLN und für eine Spółka Akcyjna (SA) 100.000 PLN.

  1. Anmeldegebühren und staatliche Abgaben

Dabei handelt es sich um einmalige Gebühren, die bei der Gründung erhoben werden. Je nach Tätigkeitsbereich können jedoch auch bestimmte Gebühren für die Änderung der Registrierungsdaten oder für die Einholung spezifischer Lizenzen und Genehmigungen anfallen.

  1. Besteuerung
  • Körperschaftsteuer (CIT): Der Normalsatz beträgt 19 %, für Kleinunternehmen gibt es in den ersten Geschäftsjahren jedoch einen ermäßigten Satz von 9 %.
  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Der normale Mehrwertsteuersatz in Polen beträgt 23 %, für bestimmte Waren und Dienstleistungen gibt es auch ermäßigte Sätze.
  • Lokale Steuern und Gebühren: Einschließlich Grundsteuer, Kfz-Steuer und andere.
  1. Die Konten prüfen

Die Kosten für Buchhaltungsdienste können je nach Größe und Komplexität der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens stark variieren. Kleine Unternehmen müssen mit Kosten zwischen 500 und 2.000 PLN pro Monat rechnen, während große Unternehmen mit hohem Transaktionsvolumen und internationalen Aktivitäten möglicherweise deutlich mehr bezahlen.

  1. Rechtsberatung

Die jährlichen Kosten für Rechtsberatung hängen stark von den Besonderheiten des Unternehmens und dem Bedarf an Fachberatung ab. Regelmäßige Rechtsberatung kann mehrere Tausend bis Zehntausend PLN pro Jahr kosten.

  1. Bürokosten

Büromiete, Nebenkosten, Internet und Telefonie wirken sich ebenfalls auf die jährlichen Kosten aus. Die Mietkosten können je nach Lage, Qualität und Größe der Büroräume schwanken.

  1. Gehälter und Sozialabgaben

Die Gehälter der Arbeitnehmer und die obligatorischen Sozialbeiträge stellen einen wesentlichen Teil der Kosten eines Unternehmens dar. In Polen sind Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer Sozialbeiträge zu zahlen, was die Gesamtarbeitskosten um etwa 20-30 % erhöht.

Abschluss

Die jährlichen Kosten für die Aufrechterhaltung eines Unternehmens in Polen hängen von vielen Variablen ab und können erheblich variieren. Es ist wichtig, alle anstehenden Ausgaben sorgfältig zu planen und sowohl feste als auch variable Kosten im Laufe der Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen. Branchenspezifische Besonderheiten, die Größe des Unternehmens und der Umfang seiner Geschäftstätigkeit spielen eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung des Gesamtkostenbildes.

 WAS SIND DIE HAUPTVORTEILE EINER FIRMENGRÜNDUNG IN POLEN?

Die Gründung eines Unternehmens in Polen bietet Unternehmern und ausländischen Investoren viele Vorteile und macht das Land zu einem attraktiven Standort für Unternehmen. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Vorteile, die Sie dazu bewegen könnten, Polen als Standort für die Entwicklung Ihres Unternehmens auszuwählen.

  1. Strategischer Ort

Polen hat eine strategische Lage im Zentrum Europas und fungiert als Brücke zwischen dem östlichen und westlichen Teil des Kontinents. Dadurch hat das Land bequemen Zugang zu den europäischen Märkten, darunter denen der Europäischen Union, sowie zu denen Osteuropas und Asiens. Diese Lage ist ideal für Unternehmen, die ihre Präsenz ausbauen und ihre Logistik effizient verwalten möchten.

  1. Attraktive Investitions- und Steuerpolitik

Polen bietet ein wettbewerbsfähiges Steuersystem mit reduzierten Körperschaftssteuersätzen für kleine und mittlere Unternehmen sowie zahlreiche Steuerbefreiungen und Anreize für Investoren in bestimmten Sektoren und Wirtschaftszonen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Zuschüsse und Förderprogramme der Europäischen Union zur Förderung von Innovation, Infrastrukturentwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

  1. Entwickelte Infrastruktur

Polen verfügt über eine gut ausgebaute Verkehrs-, Digital- und Sozialinfrastruktur, die günstige Bedingungen für die Geschäftstätigkeit schafft. Das Land investiert weiterhin in die Modernisierung von Straßen, Eisenbahnen, Flughäfen und Häfen sowie in die Entwicklung der digitalen Wirtschaft, die den Zugang zu lokalen und internationalen Märkten erleichtert.

  1. Fachkräfteressource

Polen bietet Zugang zu einem großen Pool an qualifizierten und hochqualifizierten Fachkräften in verschiedenen Branchen. Das Bildungsniveau in Polen ist hoch, während die Gehaltsvorstellungen im Land im Vergleich zu Westeuropa relativ niedrig bleiben, was den polnischen Arbeitsmarkt für Arbeitgeber attraktiv macht.

  1. Ein sich dynamisch entwickelnder Markt

Polens Wirtschaft zeichnet sich durch stabiles Wachstum aus, das durch inländischen Konsum und Investitionen unterstützt wird. Der Markt des Landes zählt mehr als 38 Millionen Verbraucher und bietet eine breite Palette an Geschäftsmöglichkeiten in einer Vielzahl von Sektoren, von der Fertigung bis hin zu IT und Dienstleistungen.

  1. Einfache Geschäftsabwicklung

Polen unternimmt erhebliche Anstrengungen, um bürokratische Verfahren zu vereinfachen und das Geschäftsumfeld zu verbessern. In den letzten Jahren konnte das Land dank vereinfachter Prozesse bei der Unternehmensregistrierung, Besteuerung und Genehmigung im Ranking der geschäftsfreundlichsten Länder deutlich aufsteigen.

Abschluss

Die Gründung eines Unternehmens in Polen bietet Unternehmern eine Reihe wichtiger Vorteile, darunter eine strategische geografische Lage, eine attraktive Steuerpolitik, eine entwickelte Infrastruktur, Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften, einen sich dynamisch entwickelnden Markt und ein verbessertes Geschäftsumfeld. Diese Faktoren machen Polen zu einem der attraktivsten Investitions- und Geschäftsentwicklungsstandorte in Mittel- und Osteuropa.

WELCHE MÖGLICHKEITEN GIBT ES, IN POLEN EIN UNTERNEHMEN ZU GRÜNDEN?

Die Gründung eines Unternehmens in Polen kann auf verschiedene Arten erfolgen, von denen jede ihre eigenen Merkmale und Vorteile hat und für unterschiedliche Geschäftszwecke geeignet ist. Die Wahl der optimalen Methode hängt von vielen Faktoren ab, darunter der Größe und Art des geplanten Unternehmens, der Anzahl der Gründer, dem erforderlichen genehmigten Kapital und anderen wichtigen Aspekten. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Möglichkeiten zur Unternehmensgründung in Polen.

  1. Registrierung eines Einzelunternehmers

Dies ist der einfachste und schnellste Weg, ein Unternehmen in Polen zu gründen, ideal für Einzelunternehmer. Zur Registrierung müssen Sie sich beim Zentralen Unternehmensregister (CEIDG) anmelden, was online möglich ist. Einzelunternehmer zahlen Steuern auf ihr persönliches Einkommen und haben das Recht, das günstigste Steuersystem zu wählen.

  1. Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Sp. z oo ist aufgrund der beschränkten Haftung der Gründer eine der beliebtesten Formen bei kleinen und mittleren Unternehmen. Die Registrierung erfolgt über das Nationale Gerichtsregister (KRS) und erfordert ein Mindeststammkapital von 5.000 PLN. Der Vorgang kann online über das S24-System durchgeführt werden, was die Registrierung beschleunigt und vereinfacht.

  1. Formalisierung einer Aktiengesellschaft (Spółka Akcyjna, SA)

Eine Aktiengesellschaft kann für große Unternehmen oder zur Gewinnung von Investitionen durch ein öffentliches Angebot geeignet sein. Das genehmigte Kapital muss mindestens 100.000 PLN betragen. Die Registrierung einer Aktiengesellschaft erfolgt ebenfalls über das KRS und erfordert ein komplexeres Verfahren, einschließlich der Ausarbeitung einer Satzung und der Bildung eines Gründungsausschusses.

  1. Gründung der Spółka Komandytowa (Spółka Komandytowa, sp.k.)

Eine Teaming-Gesellschaft eignet sich für Partner, die Verantwortung und Beitrag zum Unternehmen teilen möchten. Ein oder mehrere Teamster tragen eine begrenzte Verantwortung, während ein oder mehrere Komplementäre die volle Verantwortung tragen. Dieses Format eignet sich für Geschäftsprojekte mit einer Aufteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen den Partnern.

  1. Beglaubigung von Dokumenten

Bei einigen Unternehmensformen, darunter Sp. z oo und SA, müssen die Gründungsdokumente notariell beglaubigt werden. Dieser Schritt erfordert die persönliche Anwesenheit der Gründer oder ihrer offiziellen Vertreter und verursacht zusätzliche Kosten.

  1. Anmeldung bei den zuständigen Landesbehörden

Nachdem alle erforderlichen Dokumente vorbereitet und beglaubigt wurden, muss das Unternehmen beim KRS registriert werden. Es ist auch notwendig, die Registrierung beim Finanzamt, dem Sozialversicherungsfonds (ZUS) und dem statistischen Amt sicherzustellen, um die entsprechenden Identifikationsnummern zu erhalten.

Abschluss

Die Wahl der Art der Unternehmensgründung in Polen hängt von vielen Faktoren ab, darunter der Unternehmensgröße, der Anzahl der Gründer, dem beabsichtigten Tätigkeitsbereich und den finanziellen Möglichkeiten. Jede der aufgeführten Methoden hat ihre eigenen Besonderheiten, Dokumentationsanforderungen und Fristen. Es ist wichtig, alle verfügbaren Optionen gründlich zu prüfen und gegebenenfalls Rechts- und Finanzexperten zu konsultieren, um den besten Weg für Ihr Unternehmen zu wählen.

 IST EIN FIRMENSITZ IN POLEN ERFORDERLICH?

Die Frage nach einer Rechtsadresse für Unternehmen in Polen spielt eine Schlüsselrolle im Prozess der Registrierung und des weiteren Betriebs des Unternehmens. Eine Rechtsadresse erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern dient auch als wichtiges Element für die Interaktion mit staatlichen Behörden, Kunden und Partnern. Lassen Sie uns genauer betrachten, warum eine Rechtsadresse in Polen obligatorisch ist und welche Funktionen sie erfüllt.

Rechtliche Anforderungen

Nach polnischem Recht ist jedes in Polen registrierte Unternehmen verpflichtet, eine Rechtsadresse in Polen zu haben. Diese Adresse wird im Nationalen Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS) eingetragen und dient als offizielle Adresse des Unternehmens für Rechts-, Steuer- und Korrespondenzzwecke.

Funktionen einer juristischen Adresse

  • Registrierung und Rechtsverfahren: Der eingetragene Firmensitz wird bei der Registrierung eines Unternehmens und in allen Rechtsdokumenten, Verträgen und Lizenzen verwendet.
  • Steuerpflichten: Ein eingetragener Firmensitz ist erforderlich, um die Steuerhoheit des Unternehmens zu bestimmen und seine Steuerangelegenheiten zu regeln. Er bestimmt, bei welchem ​​Finanzamt das Unternehmen buchhalterisch geführt wird und Steuern zahlt.
  • Firmenkorrespondenz: Die juristische Adresse dient zum Empfang offizieller Korrespondenz von Behörden, Banken und Finanzinstituten sowie von Partnern und Kunden.

So stellen Sie sicher, dass Sie über eine gültige Adresse verfügen

  1. Büroräume mieten: Unternehmen können Büroräume mieten, die sie als ihren Firmensitz nutzen. Dies ist die traditionellste Methode, kann aber kostspielig sein, insbesondere für Start-ups oder kleine Unternehmen.
  2. Virtuelles Büro: Als kostengünstigere Variante können Unternehmen die Dienste eines virtuellen Büros in Anspruch nehmen, das neben einer eingetragenen Geschäftsadresse auch Zusatzleistungen wie Postannahme und Telefonservice bietet.
  3. Verwendung der Adresse des Gründers oder Geschäftsführers: In einigen Fällen können Unternehmen die Privatadresse des Gründers oder Geschäftsführers als eingetragenen Firmensitz verwenden, sofern alle Anforderungen und Genehmigungen erfüllt sind.

Abschluss

Ein Firmensitz in Polen ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensgründung und -führung im Land. Er erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern spielt auch eine wichtige Rolle bei der Steuerplanung, der Rechtsverteidigung und dem Unternehmensimage. Bei der Wahl der besten Option zur Sicherung einer Rechtsadresse sollten sowohl die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens als auch die strategischen Ziele des Unternehmens berücksichtigt werden.

 IST ES MÖGLICH, EINE NIEDERLASSUNG EINES AUSLÄNDISCHEN UNTERNEHMENS IN POLEN ZU ERÖFFNEN?

Die Eröffnung einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Polen ist ein machbarer und oft gewinnbringender Schritt zur Ausweitung des Geschäfts auf den polnischen Markt und zur weiteren Expansion nach Mittel- und Osteuropa. Polen zieht ausländische Unternehmen mit seiner strategischen Lage, seiner entwickelten Infrastruktur und seinen qualifizierten Arbeitskräften an. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit der Eröffnung einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Polen betrachten.

Legale Aspekte

Eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Polen gilt als dessen Zweigstelle ohne Rechtspersönlichkeit. Dies bedeutet, dass die Niederlassung unter dem Rechtsstatus der Muttergesellschaft operiert und in deren Namen Geschäfte tätigt, wobei das ausländische Unternehmen die volle Verantwortung für die Aktivitäten seiner Niederlassung trägt.

Filialregistrierung

Um eine Niederlassung in Polen zu eröffnen, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Vorbereitung und Einreichung von Dokumenten: Zu den wichtigsten Dokumenten gehören ein Handelsregisterauszug der ausländischen Gesellschaft, die Gründungsdokumente, der Beschluss zur Gründung der Niederlassung sowie Vollmachten für die Vertreter der Niederlassung. Alle Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Polnische übersetzt werden.
  2. Eintragung im Nationalen Gerichtsregister (KRS): Eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens ist verpflichtet, sich beim KRS einzutragen. Dieser Vorgang umfasst die Einreichung eines Eintragungsantrags und relevanter Dokumente, die die Rechtmäßigkeit und Absichten des ausländischen Unternehmens in Polen bestätigen.
  3. Steuerliche Registrierung: Die Zweigniederlassung muss sich beim Finanzamt registrieren, um eine Steueridentifikationsnummer (NIP) zu erhalten und sich als Mehrwertsteuerzahler (MwSt.-Zahler) zu registrieren, wenn ihre Tätigkeiten unter diese Steuerpflicht fallen.

Besteuerung

Eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Polen unterliegt nur der Einkommensteuer auf in Polen erwirtschaftetes Einkommen. Der Einkommensteuersatz beträgt die Standardsteuer von 19 % bzw. 9 % für Kleinunternehmen unter bestimmten Bedingungen. Die Niederlassung muss außerdem alle Mehrwertsteueranforderungen erfüllen, wenn sie mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausübt.

Vorteile der Eröffnung einer Niederlassung in Polen

  1. Zugang zum europäischen Markt: Polen ist Mitglied der Europäischen Union, was einen bequemen Zugang zum europäischen Binnenmarkt ermöglicht.
  2. Wirtschaftliche Stabilität: Polen weist ein stabiles Wirtschaftswachstum auf, das günstige Bedingungen für die Geschäftstätigkeit schafft.
  3. Qualifizierte Arbeitskräfte: Zugang zu hochqualifizierten und relativ günstigen Arbeitskräften.

Abschluss

Die Eröffnung einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Polen ist eine strategisch günstige Entscheidung, die es ermöglicht, das Geschäft auszubauen und die Präsenz auf dem europäischen Markt zu stärken. Der Prozess erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung des polnischen Rechts, einschließlich der Registrierung bei den zuständigen staatlichen Behörden und der Erfüllung steuerlicher Pflichten. Unter Berücksichtigung aller Faktoren und einer ordnungsgemäßen Planung kann sich eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens erfolgreich auf dem polnischen Markt entwickeln und seine zahlreichen Vorteile nutzen.

 KANN EIN AUSLÄNDER IN POLEN EIN UNTERNEHMEN GRÜNDEN?

Ausländische Unternehmer, die an einer Firmengründung in Polen interessiert sind, können die zahlreichen Geschäftsmöglichkeiten nutzen, die das Land bietet. Polen zieht Ausländer aufgrund seiner strategischen Lage in Europa, seiner stabilen Wirtschaft, seiner qualifizierten Arbeitskräfte und seiner relativ niedrigen Geschäftskosten an. In diesem Artikel untersuchen wir, wie ein Ausländer in Polen ein Unternehmen gründen kann, und heben die wichtigsten Aspekte und Anforderungen des Prozesses hervor.

Schritte zur Unternehmensgründung durch einen Ausländer in Polen

  1. Wahl der Rechtsform

Ein ausländischer Investor kann für sein Unternehmen in Polen zwischen mehreren Rechtsformen wählen, darunter:

  • Individuelles Unternehmertum (Einzelunternehmen)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Aktiengesellschaft (Aktiengesellschaft, SA)

Die Wahl hängt von der Unternehmensgröße, dem geplanten Investitionsvolumen, der Notwendigkeit, zusätzliche Investoren zu gewinnen und weiteren Faktoren ab.

  1. Vorbereitung der erforderlichen Dokumentation

Für die Registrierung eines Unternehmens müssen eine Reihe von Dokumenten vorbereitet werden, darunter die Satzung, der Beschluss über die Ernennung von Geschäftsführern und der Nachweis über die Einzahlung des genehmigten Kapitals. Alle Dokumente müssen ins Polnische übersetzt werden.

  1. Firmenregistrierung

Die Registrierung einer juristischen Person in Polen umfasst mehrere Schritte:

  • Eintragung im Landesgerichtsregister (KRS)
  • Erhalt einer Steueridentifikationsnummer (NIP)
  • Anmeldung beim Sozialversicherungssystem (ZUS), wenn das Unternehmen plant, Mitarbeiter einzustellen
  1. Eröffnung eines Bankkontos

Um geschäftlich tätig zu sein, muss ein Unternehmen ein Firmenbankkonto bei einer polnischen Bank eröffnen. Dazu ist die persönliche Anwesenheit des Unternehmensvertreters oder seiner bevollmächtigten Person mit den entsprechenden Dokumenten erforderlich.

Besteuerung

Ausländische Unternehmen, die in Polen tätig sind, sind verpflichtet, Steuern auf ihr im Land erwirtschaftetes Einkommen zu zahlen. Zu den wichtigsten Steuern zählen die Körperschaftsteuer (CIT), die 19 % beträgt (für Kleinunternehmen gilt in den ersten Jahren ein ermäßigter Satz von 9 %), die Mehrwertsteuer (MwSt.) und andere lokale Steuern und Abgaben.

Vorteile der Firmengründung in Polen für Ausländer

  • Zugang zum europäischen Markt und die Möglichkeit, Polen als strategische Basis für die Geschäftserweiterung nach Osten und Westen zu nutzen
  • Relativ niedrige Geschäftskosten im Vergleich zu anderen EU-Ländern
  • Hohes Bildungsniveau und Qualifikation der lokalen Bevölkerung
  • Stabile Wirtschaft und unterstützendes Geschäftsumfeld

Abschluss

Die Gründung eines Unternehmens in Polen durch Ausländer ist nicht nur möglich, sondern kann sich für viele Unternehmen auch als strategisch vorteilhafte Entscheidung erweisen. Dank transparenter und relativ einfacher Registrierungsverfahren sowie eines günstigen wirtschaftlichen und steuerlichen Umfelds bietet Polen ausländischen Investoren attraktive Bedingungen für die Entwicklung ihres Geschäfts. Es ist wichtig, alle Anforderungen und Verfahren gründlich zu recherchieren und bei Bedarf lokale Experten zu konsultieren, um den Erfolg Ihres Unternehmens sicherzustellen.

 IST ES MÖGLICH, BEI DER GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS IN POLEN EINE AUFENTHALTSERLAUBNIS ZU ERHALTEN?

Die Gründung eines Unternehmens in Polen durch Ausländer kann die Grundlage für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis sein und Unternehmern nicht nur die Möglichkeit eröffnen, geschäftlich tätig zu werden, sondern auch langfristig im Land zu bleiben. Dieser Prozess umfasst mehrere wichtige Phasen und erfordert sorgfältige Vorbereitung der erforderlichen Dokumente und Einhaltung bestimmter Bedingungen. In diesem Artikel werden wir untersuchen, wie die Gründung eines Unternehmens in Polen zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis beitragen kann.

Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Ein Ausländer kann eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis in Polen beantragen, wenn er/sie plant, in Polen ein Unternehmen zu gründen und dessen wirtschaftliche Machbarkeit und positive Auswirkungen auf die polnische Wirtschaft nachweisen kann. Zu solchen Nachweisen gehören ein Geschäftsplan, ein Nachweis über ausreichende Mittel für die Investition und den Betrieb des Unternehmens sowie das Potenzial, Arbeitsplätze für polnische Bürger zu schaffen.

Der Prozess zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis

  1. Firmengründung: Der erste Schritt besteht darin, ein Unternehmen in Polen zu registrieren und seine Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Es kann sich um ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft handeln.
  2. Vorbereitung der Unterlagen: Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen Sie ein vollständiges Dokumentenpaket vorbereiten, darunter einen Nachweis der Unternehmensregistrierung, einen Geschäftsplan, Jahresabschlüsse und einen Nachweis über die Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts und des Lebensunterhalts Ihrer Familie in Polen.
  3. Antrag: Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis wird beim Woiwodschaftsamt am geplanten Wohnort in Polen eingereicht. Es ist wichtig, dass sich der ausländische Unternehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung legal in Polen aufhält, z. B. mit einem gültigen Visum.
  4. Bewerbungsbearbeitung: Das Bewerbungsverfahren kann mehrere Monate dauern. In dieser Zeit können weitere Unterlagen oder ein Vorstellungsgespräch erforderlich sein.
  5. Erhalt einer vorläufigen Aufenthaltskarte: Nach Genehmigung des Antrags wird eine vorläufige Aufenthaltskarte ausgestellt, die in der Regel 1 bis 3 Jahre gültig ist und verlängert werden kann.

Wichtige Aspekte und Empfehlungen

  • Geschäftsplan: Es ist wichtig, einen Geschäftsplan sorgfältig zu entwickeln, um seine Realisierbarkeit und seine positiven Auswirkungen auf die polnische Wirtschaft aufzuzeigen.
  • Finanzielle Stärke: Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für die Gründung und den Betrieb des Unternehmens sowie für den persönlichen Lebensunterhalt verfügen.
  • Rechtliche Unterstützung: Es wird empfohlen, die Dienste professioneller Anwälte oder auf Einwanderungsfragen und Unternehmensgründungen in Polen spezialisierter Beratungsagenturen in Anspruch zu nehmen, um Fehler im Antragsverfahren zu vermeiden und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu beschleunigen.

Abschluss

Die Eröffnung eines Unternehmens in Polen durch ausländische Unternehmer kann die Grundlage für die Erlangung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis sein, die eine breite Palette von Möglichkeiten für die Geschäftsentwicklung und das Leben im Land eröffnet. Der Prozess erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die strikte Einhaltung der Anforderungen des polnischen Rechts. Die erfolgreiche Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht es einem ausländischen Unternehmer, nicht nur in Polen Geschäfte zu machen, sondern auch die Vorteile des Lebens in diesem Land zu genießen.

 WAS IST IN DER SATZUNG EINER IN POLEN EINGETRAGENEN GESELLSCHAFT FESTGELEGT?

Die Satzung eines in Polen registrierten Unternehmens ist ein Schlüsseldokument, das die Struktur, Ziele und Regeln der Geschäftstätigkeit des Unternehmens definiert. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Verwaltung und dem Betrieb des Unternehmens und bietet eine Rechtsgrundlage für dessen Handeln. Die Satzung muss in Übereinstimmung mit polnischem Recht erstellt werden und bestimmte obligatorische Abschnitte enthalten. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Elemente, die in der Satzung eines Unternehmens in Polen vorgeschrieben sein müssen.

Name und Sitz des Unternehmens

In der Satzung muss der vollständige Name des Unternehmens, einschließlich seiner Rechtsform, sowie die Adresse des eingetragenen Firmensitzes klar angegeben sein. Diese Informationen werden für die offizielle Registrierung und Identifizierung des Unternehmens bei staatlichen Behörden benötigt.

Ziele und Gegenstand der Aktivität

Die Satzung sollte die Gründungsziele des Unternehmens und seine Haupttätigkeitsbereiche detailliert beschreiben. Dazu gehört eine Liste der wirtschaftlichen Tätigkeiten, denen das Unternehmen nachgehen möchte. Eine solche Beschreibung hilft dabei, den Umfang des Geschäfts und seine Hauptentwicklungsbereiche zu definieren.

Autorisiertes Kapital

Bei Unternehmen wie der spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (sp. z oo) oder der spółka akcyjna (SA) muss die Satzung Angaben zur Höhe des Stammkapitals sowie zur Art und Form der Einbringung enthalten. Das genehmigte Kapital ist in Aktien oder Anteile aufgeteilt, deren Anzahl und Nennwert in der Satzung angegeben werden müssen.

Führungsstruktur

Die Satzung definiert die Governance-Struktur des Unternehmens, einschließlich der Zusammensetzung und Befugnisse der Leitungsorgane wie der Aktionärsversammlung (oder Aktionärsversammlung) und des Verwaltungsrats (oder Vorstands). Sie legt die Regeln für Sitzungen, Entscheidungsfindung und andere Verfahrensfragen fest.

Rechte und Pflichten der Teilnehmer

Die Satzung sollte Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten der Aktionäre oder Mitglieder des Unternehmens enthalten, darunter Regeln für die Gewinnverteilung, den Beitritt und Austritt der Mitglieder in das Unternehmen und ihre Verantwortlichkeiten.

Reorganisation und Liquidation

In der Satzung sind die Bedingungen und das Verfahren für eine mögliche Umstrukturierung oder Liquidation des Unternehmens festgelegt, einschließlich des Verfahrens zur Verteilung des Vermögens im Falle einer Liquidation.

Sonstige Rückstellungen

Neben den oben genannten Abschnitten kann die Satzung weitere Bestimmungen zu den Besonderheiten des Unternehmens, zu weiteren Pflichten und Rechten der Teilnehmer, zu Einzelheiten der Gewinnverteilung usw. enthalten, abhängig von den Besonderheiten des Unternehmens und den Anforderungen der Gründer.

Abschluss

Die Satzung ist ein grundlegendes Dokument für jedes in Polen registrierte Unternehmen. Sie muss sorgfältig erstellt werden und sowohl dem polnischen Recht als auch den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens entsprechen. Die Satzung definiert nicht nur die Struktur und die Geschäftsregeln des Unternehmens, sondern dient auch als wichtiges Instrument zum Schutz der Rechte und Interessen seiner Mitglieder.

WIE LANGE DAUERT DIE FIRMENGRÜNDUNG IN POLEN?

Der Prozess der Unternehmensgründung in Polen kann je nach einer Reihe von Faktoren unterschiedlich lange dauern, darunter die Art der gewählten Rechtsform des Unternehmens, die Vorbereitung der erforderlichen Dokumente und die Effizienz der Zusammenarbeit mit den polnischen staatlichen Behörden. In diesem Artikel werden wir uns die einzelnen Schritte des Unternehmensgründungsprozesses ansehen und wie lange jeder Schritt dauern kann.

Wahl der Rechtsform

Der erste Schritt besteht darin, eine geeignete Rechtsform auszuwählen. Die häufigsten Gesellschaftsformen in Polen sind: Einzelunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z oo) und Aktiengesellschaft (spółka akcyjna, SA). Die Wahl der Form hängt von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Gründer, Zukunftsplänen und anderen Faktoren ab.

Vorbereitung und Einreichung von Dokumenten

Nach der Wahl der Rechtsform ist es notwendig, einen entsprechenden Satz von Dokumenten vorzubereiten. Für eine sp. z oo werden beispielsweise die Satzung, Informationen zu den Gründern und Geschäftsführern, ein Nachweis über die Einzahlung des genehmigten Kapitals und andere Dokumente benötigt. Die Vorbereitung der Dokumente kann je nach Komplexität und Anforderungen einige Tage bis einige Wochen dauern.

Eintragung im Landesgerichtsregister (KRS)

Der nächste Schritt ist die Registrierung des Unternehmens im Nationalen Gerichtsregister (KRS). Dieser Vorgang kann einige Tage bis einige Wochen dauern. Um den Registrierungsprozess zu beschleunigen, können Sie das S24-System verwenden, mit dem Sie eine Sp. z oo online registrieren können. Allerdings muss auch in diesem Fall die Zeit berücksichtigt werden, die für die Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Dokumente erforderlich ist.

Erhalt von Identifikationsnummern

Nach der Registrierung beim KRS muss das Unternehmen eine Steueridentifikationsnummer (NIP) und eine statistische Nummer (REGON) erhalten. Dieser Vorgang dauert in der Regel einige Tage bis eine Woche.

Eröffnung eines Bankkontos

Die Eröffnung eines Firmenbankkontos ist für die Aufnahme der Finanzaktivitäten eines Unternehmens unerlässlich. Dieser Vorgang kann je nach Bank und Vollständigkeit der vorbereiteten Unterlagen einen bis mehrere Tage dauern.

Gesamtdauer des Prozesses

Im Durchschnitt kann der Prozess der Unternehmensgründung in Polen zwischen 2 und 6 Wochen dauern, von der Vorbereitung der Dokumente bis zum Erhalt aller erforderlichen Registrierungen und Identifikationsnummern. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Zeitrahmen je nach besonderen Umständen, wie z. B. der Arbeitsbelastung der staatlichen Behörden, der Notwendigkeit zusätzlicher Genehmigungen oder Korrekturen an Dokumenten, variieren kann.

Abschluss

Die Gründung eines Unternehmens in Polen ist ein Prozess, der eine sorgfältige Vorbereitung der Dokumente und ein Verständnis der lokalen Gesetzgebung erfordert. Obwohl der Prozess langwierig erscheinen mag, ist er ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Geschäftstätigkeit in Polen. Eine ordnungsgemäße Planung und Beratung durch Rechts- und Buchhaltungsexperten kann dazu beitragen, den Prozess zu beschleunigen und mögliche Komplikationen zu vermeiden.

 WELCHEN TÄTIGKEITEN KANN EIN UNTERNEHMEN IN POLEN NACHGEHEN?

In Polen können Unternehmen in einem breiten Spektrum von Aktivitäten tätig sein, die nahezu alle Aspekte der Wirtschaft und des Geschäfts abdecken. Das polnische Recht bietet ausländischen und einheimischen Investoren gleiche Chancen, in einem breiten Spektrum von Aktivitäten tätig zu sein, von der Fertigung bis hin zu Hightech-Dienstleistungen. In diesem Artikel werden wir uns die wichtigsten Sektoren und Aktivitäten ansehen, denen Unternehmen in Polen nachgehen können, basierend auf aktuellen Wirtschaftstrends und dem rechtlichen Rahmen.

Produktionsaktivitäten

Polen ist traditionell stark im verarbeitenden Gewerbe, darunter Maschinenbau, Automobilbau, Unterhaltungselektronik, Elektrotechnik und Chemie. Ausländische Unternehmen können hier Fertigungsstätten errichten und dabei von qualifizierten Arbeitskräften und im Vergleich zu anderen EU-Ländern relativ niedrigen Produktionskosten profitieren.

Handel

Der Handel ist eine der zugänglichsten und am weitesten verbreiteten Aktivitäten und umfasst sowohl den Einzel- als auch den Großhandel. Viele ausländische Unternehmen sind erfolgreich im Einzelhandel tätig und eröffnen Ladenketten, Supermärkte oder Fachgeschäfte. Der Großhandel bietet auch bedeutende Geschäftsmöglichkeiten, darunter Export- und Importgeschäfte.

Dienstleistungen

Der Dienstleistungssektor in Polen ist breit gefächert und vielfältig. Er umfasst Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Immobilien, Tourismus, Bildung, medizinische Dienstleistungen, IT und Telekommunikation sowie professionelle, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen. Besonders schnell entwickelt sich der IT-Sektor, in dem Polen eines der führenden Zentren für Softwareentwicklung und digitale Technologien in Europa werden will.

Konstruktion

Der Bausektor in Polen bietet ausländischen Investoren zahlreiche Möglichkeiten, darunter Wohn- und Gewerbebau, Infrastrukturprojekte und spezialisierte Bauarbeiten. Polen entwickelt seine Infrastruktur aktiv weiter, was zu einer zusätzlichen Nachfrage nach Bau- und Ingenieurdienstleistungen führt.

Energie und erneuerbare Energiequellen

Polen ist an der Entwicklung des Energiesektors interessiert, sowohl an traditionellen als auch an erneuerbaren Energiequellen wie Wind- und Sonnenenergie. Ausländische Unternehmen können zur Modernisierung des Energiesektors und zur Entwicklung neuer Technologien für erneuerbare Energien beitragen.

Forschung und Entwicklung

Der F&E-Sektor in Polen bietet Möglichkeiten für innovative Unternehmen, die in den Bereichen Biotechnologie, Pharmazeutika, neue Materialien, digitale Technologien und anderen vielversprechenden Bereichen forschen. Der Staat unterstützt innovative Projekte und Forschung durch verschiedene Finanzierungsprogramme und Zuschüsse.

Abschluss

In Polen registrierte Unternehmen können einer breiten Palette von Aktivitäten nachgehen, was das Land für Investoren aus verschiedenen Branchen attraktiv macht. Flexible Gesetzgebung, wirtschaftliche Stabilität und Zugang zum europäischen Markt machen Polen zu einem attraktiven Standort für Unternehmen. Es ist jedoch wichtig, branchenspezifische Besonderheiten, lokale Vorschriften und Lizenzanforderungen für bestimmte Aktivitäten zu berücksichtigen.

 MUSS EIN UNTERNEHMEN IN POLEN MITARBEITER HABEN?

Die Frage, ob es für ein in Polen registriertes Unternehmen notwendig ist, Arbeitnehmer zu beschäftigen, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter der Rechtsform des Unternehmens, seiner Größe, seinem Tätigkeitsbereich und spezifischen gesetzlichen Anforderungen. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern durch Unternehmen in Polen betrachten, um einen Einblick in die Verpflichtungen und Möglichkeiten für Unternehmen in diesem Zusammenhang zu geben.

Verbindliche Verfügbarkeit der Mitarbeiter

  1. Gesetzliche Anforderungen: Das polnische Gesetz schreibt Unternehmen im Allgemeinen keine zwingenden Anforderungen vor, Mitarbeiter zu beschäftigen. Die meisten Unternehmensformen, darunter Einzelunternehmen (jednoosobowa działalność gospodarcza), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sp. z oo) und Aktiengesellschaften (SA), können ohne Mitarbeiter arbeiten, wenn ihre Aktivitäten kein zusätzliches Personal erfordern.
  2. Rechtsformen und Personalbedarf: Einige spezielle Rechtsformen, z. B. die Partnerschaftsgesellschaft (spółka partnerska), setzen die Existenz mehrerer Gründer mit bestimmten Qualifikationen voraus, eine Pflicht zum Beschäftigtenbesitz entsteht daraus jedoch nicht.

Gründe für die Einstellung von Arbeitnehmern

  1. Geschäftsexpansion: Geschäftswachstum und -entwicklung erfordern oft die Einstellung zusätzlichen Personals zur Durchführung verschiedener Aufgaben und Funktionen innerhalb des Unternehmens.
  2. Spezialisiertes Know-how: Für Unternehmen, die in Hightech-Branchen tätig sind oder spezialisierte Dienstleistungen anbieten, kann es von entscheidender Bedeutung sein, qualifizierte Fachkräfte im Personal zu haben.
  3. Gesetzliche und steuerliche Anreize: Die polnische Regierung bietet eine Reihe von Steuerbefreiungen und Anreizen für Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, insbesondere in bestimmten Wirtschaftszonen oder Branchen.

Anforderungen an Arbeitgeber

Unternehmen, die in Polen Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, das polnische Arbeitsrecht einzuhalten. Dazu gehört die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, die Zahlung von mindestens dem Mindestlohn, die Gewährleistung von Arbeitsbedingungen gemäß den Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie die Zahlung von Sozialbeiträgen und Steuern.

Alternativen zur Anstellung von Arbeitnehmern

  1. Outsourcing und Freelancing: Unternehmen können für die Durchführung bestimmter Aufgaben die Dienste von Drittorganisationen oder selbstständigen Einzelpersonen in Anspruch nehmen und so die direkte Anstellung von Arbeitnehmern vermeiden.
  2. Einsatz von Zeitarbeitskräften: Über Zeitarbeitsfirmen können Unternehmen Zeitarbeitskräfte für zeitlich begrenzte Projekte einstellen.

Abschluss

Obwohl das polnische Gesetz Unternehmen nicht dazu verpflichtet, Mitarbeiter zu beschäftigen, kann die Einstellung von Mitarbeitern durch geschäftliche Erfordernisse und Entwicklungsstrategien bestimmt werden. Bei der Entscheidung, ob die Belegschaft erweitert werden soll, ist es wichtig, alle arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Unternehmen, die flexibel bleiben möchten, können alternative Möglichkeiten der Auftragserfüllung durch Outsourcing oder die Einstellung von Freiberuflern in Betracht ziehen.

 WIE WÄHLT MAN EINEN FIRMENNAMEN IN POLEN?

Die Wahl eines Firmennamens in Polen ist ein wichtiger Schritt bei der Firmengründung, da er nicht nur den ersten Eindruck prägt, sondern auch eine Schlüsselrolle bei Marken- und Marketingstrategien spielt. Bei der Wahl eines Namens ist es wichtig, sowohl Marketingaspekte als auch rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Dieser Artikel enthält grundlegende Richtlinien für die Wahl eines Firmennamens in Polen, die dazu beitragen, dass das Unternehmen wiedererkennbar und gesetzeskonform ist.

  1. Einzigartigkeit und Besonderheit

Der Name muss einzigartig sein und sich von den bereits bestehenden Namen in Polen registrierter Unternehmen unterscheiden. Diese Anforderung hilft nicht nur, Rechtskonflikte mit Inhabern ähnlicher Marken zu vermeiden, sondern stellt auch die Wiedererkennung der Marke bei den Verbrauchern sicher.

  1. Verfügbarkeit des Namens prüfen

Bevor Sie die endgültige Auswahl treffen, müssen Sie die Verfügbarkeit des Namens mithilfe der Datenbank des Nationalen Gerichtsregisters (KRS) und des Amtes für geistiges Eigentum (IPO) für Marken überprüfen. Dadurch wird sichergestellt, dass der ausgewählte Name nicht von einer anderen Stelle registriert wurde.

  1. Klarheit und Einfachheit

Der Name sollte leicht auszusprechen und einprägsam sein und den Umfang des Unternehmens widerspiegeln. Vermeiden Sie komplexe und undurchsichtige Akronyme, die Verbraucher verwirren können.

  1. Internationale Anpassungsfähigkeit

Wenn das Unternehmen nicht nur auf dem polnischen Markt tätig sein möchte, lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie der Name auch in anderen Ländern verständlich und akzeptiert werden kann. Vermeiden Sie Wörter, die im Ausland negative Konnotationen haben könnten.

  1. Compliance der Unternehmensaktivitäten

Der Name sollte zu der Art Ihres Unternehmens passen. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wichtiger Aspekt der Markenbildung, der potenziellen Kunden hilft, sofort zu verstehen, was Ihr Unternehmen tut.

  1. Legale Aspekte

Stellen Sie sicher, dass der Name keine geistigen Eigentumsrechte verletzt und keine gesetzlich verbotenen Elemente enthält. In Polen gelten bestimmte Einschränkungen. Beispielsweise dürfen Sie im Namen keine Wörter verwenden, die gegen die öffentliche Moral verstoßen.

  1. Langfristige Perspektive

Denken Sie bei der Wahl eines Namens an die langfristige Vision Ihres Unternehmens. Der Name sollte flexibel genug sein, um potenzielle Expansionen oder Märkte zu berücksichtigen, gleichzeitig aber die Kernphilosophie und Werte des Unternehmens widerspiegeln.

Abschluss

Die Wahl eines Firmennamens ist in Polen nicht nur eine Marketingfrage, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit. Der richtige Name kann eine wichtige Rolle für den Erfolg eines Unternehmens spielen, da er dafür sorgt, dass es erkennbar ist und sich von der Konkurrenz abhebt. Während des Auswahlprozesses lohnt es sich, potenzielle Namen sorgfältig auf Einzigartigkeit und Rechtskonformität zu prüfen und ihre Attraktivität und Einprägsamkeit für die Zielgruppe zu bewerten.

 HANDELSREGISTER IN POLEN

Das Unternehmensregister in Polen, bekannt als Nationales Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS), ist ein Schlüsselelement des Rechts- und Wirtschaftssystems des Landes. Dieses Register gewährleistet die Transparenz des Geschäftsumfelds, indem es aktuelle Informationen zu allen registrierten juristischen Personen, einschließlich Unternehmen, Stiftungen und anderen Organisationen, bereitstellt. In diesem Artikel werden wir uns detailliert mit der Struktur, den Funktionen und dem Registrierungsprozess beim KRS sowie der Bedeutung dieses Registers für die Geschäftstätigkeit in Polen befassen.

Aufbau und Funktionen des KRS

Das KRS wird vom polnischen Justizministerium verwaltet und ist ein zentrales System, das Informationen zu allen in Polen registrierten juristischen Personen und Organisationsteilen juristischer Personen enthält. Das Register umfasst die folgenden Hauptabschnitte:

  • Abschnitt : Unternehmen und andere juristische Personen (einschließlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften).
  • Abschnitt II : Personengesellschaften (einschließlich Handelsgesellschaften und Partnerschaften).
  • Abschnitt III : Andere Einrichtungen (einschließlich Stiftungen, Vereine und andere Organisationen).

Durch die Registrierung beim KRS erhält eine juristische Person die Rechtmäßigkeit der Geschäftstätigkeit, das Namensrecht und die Möglichkeit, Partei bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren zu sein.

KRS-Registrierungsprozess

  1. Dokumentenvorbereitung: Um ein Unternehmen zu registrieren, müssen Sie die relevanten Dokumente vorbereiten, darunter Gründungsurkunden, Gründerbeschlüsse, Informationen zu Direktoren und Geschäftsführern.
  2. Antragstellung: Der Antrag auf Registrierung beim KRS wird zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Gericht eingereicht. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag elektronisch einzureichen.
  3. Registrierungsgebühr: Für die Registrierung beim KRS wird eine Registrierungsgebühr erhoben, deren Höhe von der Rechtsform der juristischen Person abhängt.
  4. Veröffentlichung im Amtsblatt Polens ( Monitor Sądowy i Gospodarczy ): Nach der Registrierung werden Informationen über das Unternehmen im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Bedeutung von KRS für die Geschäftstätigkeit

Die Registrierung beim KRS ist nicht nur Voraussetzung für die Geschäftstätigkeit in Polen, sondern bietet auch eine Reihe von Vorteilen:

  • Rechtsschutz: Durch die Eintragung ist der Rechtsschutz des Firmennamens und seiner Rechtspersönlichkeit gewährleistet.
  • Transparenz: KRS bietet Zugriff auf zuverlässige Informationen über Geschäftspartner und ermöglicht so einen sicheren Geschäftsbetrieb.
  • Vertrauen: Registrierte Unternehmen genießen großes Vertrauen bei Kunden, Partnern und Investoren.
  • Teilnahme an Ausschreibungen: An staatlichen und kommunalen Ausschreibungen können nur registrierte Unternehmen teilnehmen.

Abschluss

Das Nationale Gerichtsregister (KRS) spielt eine wichtige Rolle im Rechts- und Wirtschaftsleben Polens und sorgt für Transparenz und Zugänglichkeit von Informationen über juristische Personen. Der Registrierungsprozess erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Eine erfolgreiche Registrierung eröffnet einem Unternehmen jedoch zahlreiche Möglichkeiten, sein Geschäft zu entwickeln, sein Ansehen zu steigern und seine Geschäftsbeziehungen auszubauen.

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Das gesamte Verfahren kann bis zu 10 Tage dauern: Dieser Zeitraum umfasst die Vorbesprechung und Einigung über den Namen und die Zusammensetzung der Gründer des polnischen Unternehmens, die Unterzeichnung der Vereinbarung, die Zahlung und die Ausführung aller Dokumente.

Wenn Sie Gründer eines polnischen Unternehmens sind, haben Sie als juristische Person das Recht, in allen Ländern der Europäischen Union geschäftlich tätig zu sein. Als Privatperson können Sie jedoch nur in Polen selbst eine Anstellung finden. Um selbst eine Anstellung zu finden oder offiziell Mitarbeiter aus anderen Ländern auf dem Gebiet eines der Länder der Europäischen Union (außer Polen) einzustellen, müssen Sie eine Sondergenehmigung für die Arbeit in diesem bestimmten Land einholen.

Ja. Der Gründer oder eine Gruppe von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann in Polen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z oo) gründen und Geschäfte mit denselben Rechten wie die Bürger des Landes tätigen. Es genügt, einen gültigen Reisepass zu besitzen.

Die Einkommensteuer bei SP. Z OO (LLC) beträgt 19 %. Das Einkommen der Vorstandsmitglieder wird ebenfalls mit einem Satz von 19 % besteuert (bis zu 10.000 Zloty, die jedes Vorstandsmitglied aufgrund einer allgemeinen Entscheidung bei einer Sondersitzung monatlich erhalten kann). Der Basissatz der vierteljährlichen Mehrwertsteuer beträgt 23 %, für bestimmte Tätigkeiten kann der Satz jedoch gesenkt und sogar auf null gesenkt werden.

Einmal im Monat wird die Mehrwertsteuererklärung an die Steuerbehörde übermittelt. Einmal im Monat oder einmal im Quartal wird die Gewinnsteuer gezahlt. Einmal im Monat werden für jeden Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.

Ja, aber sie benötigen eine Arbeitserlaubnis in Polen. Wenn Mitarbeiter eine Card of Steel oder Map of Polak mit einem offenen nationalen Visum (Kategorie D) besitzen, ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Ja, Sie haben das Recht, Fahrzeuge auf Ihr polnisches Unternehmen zu kaufen und zuzulassen.



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