SWITZERLAND CRYPTO TAX 2

Schweiz Krypto-Steuer

SWITZERLAND CRYPTO TAX

Die Schweiz ist die Heimat des berühmten Crypto Valley, das sich allmählich zu einem globalen Zentrum für zukunftsweisende DLT-Geschäftstechnologien entwickelt. Krypto-Unternehmen werden von einem positiven Regierungsansatz, einer fortschrittlichen und günstigen Gesetzgebung sowie einem fairen und effektiven Steuersystem angezogen.

Ein weiterer bemerkenswerter Vorteil ist, dass die Schweiz mit rund 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, die es Steuerzahlern ermöglichen, ihre Steuereinnahmen in zwei verschiedenen Ländern zu schützen. Darüber hinaus können sie auch die Doppelbesteuerung von Vermögen und Erbschaften vermeiden und es den Steuerzahlern in einigen Fällen ermöglichen, die Einfuhrzölle zu senken.

Die Besteuerung in der Schweiz wird grundsätzlich vom Eidgenössischen Amt für Steuern (ESTV) , den Kantonen und den Gemeinden verwaltet. Jeder Kanton hat einen anderen Steuerrahmen, was bedeutet, dass die Steuersätze je nach dem von Ihnen gewählten Standort für Ihr Krypto-Unternehmen unterschiedlich sind. In Bezug auf den Zeitpunkt bleiben sie jedoch nahezu unverändert – das Steuerjahr entspricht in der gesamten Schweiz dem Kalenderjahr, und die meisten Kantone verlangen, dass die Steuererklärungen bis zum 31. März eingereicht werden.

Aus steuerlicher Sicht stuft die FTA Kryptowährungen als Vermögenswerte und nicht als Fiatgeld ein, wodurch sie Finanzwertpapieren (z. B. Aktien oder Anleihen) ähnlich sind.

Basierend auf den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterscheidet die ESTV folgende Kategorien von Kryptowährungen:

  • Native Tokens wie Ether und Bitcoin (als Methode der elektronischen Zahlung verwendet)
  • Asset-Backed Tokens (die während der Erstausgabephase ausgegeben werden, um Mittel zu beschaffen und dem Inhaber gemäß den vertraglichen Verpflichtungen des Emittenten Rechte (z. B. Stimmrechte) zu gewähren) und ihre Unterkategorien
    • Schuld-Token, die den Emittenten zur Rückzahlung der gesamten oder eines Teils der Investition und zur Zahlung von Zinsen verpflichten
    • Equity-Token verpflichten den Emittenten nicht zur Rückzahlung der Investition, der Inhaber hat jedoch Anspruch auf eine Barauszahlung, die sich an einem bestimmten Verhältnis zum Gewinn und/oder Liquidationsergebnis bemisst.
    • Beteiligungstoken verpflichten den Emittenten nicht zur Rückzahlung der Investition, der Inhaber hat jedoch Anspruch auf einen proportionalen Anteil an einem bestimmten Referenzwert des Emittenten (z. B. Umsatz).
  • Utility-Token (anstatt dem Inhaber im Falle des Unternehmenserfolgs des Emittenten finanzielle Rechte zu gewähren, gewähren sie dem Inhaber das Recht zur Nutzung digitaler Dienste, die meist auf einer bestimmten DLT-Plattform bereitgestellt werden)

Unternehmen, die Aktivitäten im Zusammenhang mit den oben genannten Kryptokategorien ausüben, unterliegen möglicherweise den folgenden Steuern auf Bundes-, Kantonal- oder Gemeindeebene:

  • Körperschaftssteuer – 12 %-21 %
  • Kapitalertragsteuer (CGT) – 0,001 %-0,5 %
  • Mehrwertsteuer (MwSt.) – 7,7%
  • Quellensteuer (WHT) – 35 %
  • Sozialversicherungsbeiträge – 0,5 %-5,3 %
  • Emissionsstempelsteuer – 1 %

Während die Steuersätze auf Bundesebene stabil sind, werden die kantonalen Steuersätze jährlich festgelegt und können auf der offiziellen Website des jeweiligen Kantons abgerufen werden.

Einige der neuesten Krypto-Besteuerungsrichtlinien für die gängigsten Transaktionen mit nativen Token, Debt-Token, Utility-Token und Asset-Backed-Token finden Sie im Arbeitspapier „Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs) als Gegenstand der Vermögens-, Einkommens- und Kapitalertragssteuer, Quellensteuer und Stempelsteuer“, das 2021 von der FTA veröffentlicht wurde.

Schweiz Krypto-Steuer

KÖRPERSCHAFTSSTEUER

Basierend auf dem Schweizer Steuerrahmen besteht die Körperschaftssteuer aus den folgenden Teilen:

  • Bundesweite Körperschaftssteuer
  • Kantonale Gewinnsteuer
  • Kommunale Körperschaftsteuer

Die eidgenössische Gewinnsteuer beträgt 8,5% des Reingewinns. Die kantonale Gewinnsteuer und die kommunale Gewinnsteuer sind in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich, da sie alle unterschiedliche Steuersysteme haben. Wenn Sie wissen möchten, welcher Schweizer Standort für Ihr Krypto-Geschäft am günstigsten ist, berät Sie das Team der Regulated United Europe (RUE) gerne persönlich.

Das Arbeitspapier der FTA hebt die folgenden Aspekte der Einkommensteuer im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung indigener Token hervor:

  • Das bloße Aufbewahren von über Kryptobörsen erworbenen Token in Form von rein digitalen Zahlungsmitteln generiert in der Regel keine oder keine steuerpflichtigen Einkünfte
  • Kapitalgewinne aus Token-Verkäufen gelten als gewerblich und sind steuerpflichtig
  • Verlust bei Einreichung von der Steuer abzuziehen
  • Wenn eine Mining-Dienstleistung oder das Nieten von nativen Token mit nativen Token vergütet wird, gilt dies als Einnahmequelle und wird daher besteuert
  • Direkte Einkommenskosten, die im Rahmen der Vermögensverwaltung erforderlich sind, können vom Einkommen abgezogen werden
  • Transaktionskosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Übertragung oder dem Verkauf von Vermögenswerten stehen, sind nicht abzugsfähig

Steuerliche Behandlung von Equity-Token:

  • Durch die Ausgabe von Equity-Tokens eingeworbene Mittel gelten als steuerpflichtiges Einkommen und müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Emittenten als Einkommen erfasst werden.
  • Wenn sich der Emittent vertraglich verpflichtet hat, ein bestimmtes Projekt abzuschließen, kann die Tätigkeit als Ausgabe deklariert werden, wodurch das zu versteuernde Einkommen reduziert wird
  • Zahlungen an Token-Inhaber aufgrund ihres Anspruchs auf einen bestimmten Gewinnanteil und/oder Liquidationsanteil gelten als steuerfreie Ausgaben, sofern die Inhaber zum Zeitpunkt der Zahlung benannt sind, die Anteilseigner des Emittenten nicht mehr als 50 % der ausgegebenen Token besitzen und die Zahlungen an die Token-Inhaber 50 % des Gewinns bis auf Zinsen und Steuern nicht übersteigen.

Dies sind nur einige Beispiele aus dem Schweizer Steuersystem. Wenn Sie eine umfassende Steuerberatung zu einer der Kategorien von Kryptowährungen wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

MEHRWERTSTEUER

Transaktionen, einschließlich des Umtauschs, von nativen Token unterliegen nicht der Mehrwertsteuer, da diese Kategorie von Kryptowährungen als Zahlungsmittel gilt und als Fiatgeld behandelt werden kann. Alle Provisionen oder Gebühren, die im Zusammenhang mit dieser Art von Transaktion erhoben werden, gelten als Gebühren für Finanzdienstleistungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, ohne Gutschrift.

Transaktionen mit anderen Kategorien von Kryptowährungen können jedoch aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktionalitäten und Verwendungszwecke (z. B. Bereitstellung einer bestimmten Dienstleistung) der Mehrwertsteuer unterliegen.

EMISSIONSSTEMPELSTEUER

In vielen Fällen sind Kryptowährungen (wie native Token, Schuld- und Eigenkapital-Token) von der Markenausgabegebühr befreit, für einige Kategorien von Kryptowährungen und bestimmte Ereignisse können jedoch Steuern anfallen.

Wenn beispielsweise ein Effektenhändler in der Schweiz im Sinne des Stempelsteuergesetzes Partei ist oder als Vermittler auftritt, können Sekundärmarkttransaktionen mit Debt-Token einer Übertragungssteuer (bis zu 0,15 %) unterliegen.

 

STEUERSÄTZE IM CRYPTO VALLEY

Das Crypto Valley, das wahrscheinlich grösste und ausgereifteste DLT-Ökosystem, hat seinen Sitz im Kanton Zug, der mit attraktiven Steuersätzen aufwarten kann und eine positive Haltung gegenüber Unternehmen im Zusammenhang mit Kryptowährungen einnimmt, was sich in einem wirksamen Regulierungsrahmen widerspiegelt.

Krypto-Unternehmen, die planen, im Crypto Valley tätig zu werden, sollten folgende Aspekte beachten:

  • Auf Transaktionen mit nativen Token (z. B. Bitcoin) wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
  • Die Körperschaftsteuer ist proportional (bis zu 15,1 %)
  • Gehälter, die in Kryptowährungen ausgezahlt werden, unterliegen der Einkommensteuer (ca. 23 %), die in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden muss.
  • Steuern können in Kryptowährung bezahlt werden

Crypto Licence in Switzerland

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schweizer Rechtsprechung zwar zu den günstigsten für Kryptounternehmen gehört, die Navigation durch die dortigen Steuervorschriften jedoch wie ein Irrweg durch ein Labyrinth erscheinen kann. Wenn Sie entschlossen sind, erfolgreich zu sein, aber nicht sicher sind, wo Sie anfangen sollen, helfen Ihnen die hochqualifizierten und erfahrenen Berater von Regulated United Europe (RUE) gerne weiter.

Wir kennen und beobachten die kryptospezifischen Schweizer Steuervorschriften sehr gut und können Sie daher durch die Besonderheiten führen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der Firmengründung, der Kryptolizenzierung in der Schweiz ,  den Kryptovorschriften in der Schweiz und der Buchhaltung. Buchen Sie jetzt eine persönliche Beratung.

KRYPTO-STEUERN IN DER SCHWEIZ IM JAHR 2023

Auch 2023 bleibt die Schweiz eines der einladendsten Länder für Kryptounternehmen, das viel Flexibilität in Bezug auf Standardsteuersätze, Freibeträge und Befreiungen genießen kann. Kryptowährungen gelten weiterhin als Privatvermögen (in derselben Kategorie wie Anleihen und Aktien) und nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, außer für Mehrwertsteuerzwecke, wo sie als alternatives Zahlungsmittel behandelt werden. Während sich die kantonalen und kommunalen Steuersätze in gewissem Maße geändert haben, bleiben die Bundessteuern weitgehend gleich.

KRYPTO-STEUERN IN DER SCHWEIZ IM JAHR 2023

Auch 2023 bleibt die Schweiz eines der einladendsten Länder für Kryptounternehmen, das viel Flexibilität in Bezug auf Standardsteuersätze, Freibeträge und Befreiungen genießen kann. Kryptowährungen gelten weiterhin als Privatvermögen (in derselben Kategorie wie Anleihen und Aktien) und nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, außer für Mehrwertsteuerzwecke, wo sie als alternatives Zahlungsmittel behandelt werden. Während sich die kantonalen und kommunalen Steuersätze in gewissem Maße geändert haben, bleiben die Bundessteuern weitgehend gleich.

KÖRPERSCHAFTSSTEUER

Obwohl auf Bundesebene die Körperschaftssteuer wie üblich pauschal 8,5 % beträgt, kann sie leicht 12-21 % erreichen, wenn man die kommunalen und kantonalen Steuern zusammenrechnet. Niedrigere Körperschaftssteuern werden im Kanton Zug erhoben, der Heimat des Crypto Valley, mit einem Steuersatz von 11,9 % sowie in den Kantonen Nidwalden und Luzern, wo die Sätze 12 % bzw. 12,2 % betragen.

Allerdings wird sie in vielen Fällen noch immer nicht auf bestimmte kryptobezogene Aktivitäten erhoben. So generiert das Halten von nativen Token, die über Kryptobörsen in Form digitaler Zahlungsmittel erworben wurden, kein steuerpflichtiges Einkommen. Wenn jedoch das Mining oder Staking von nativen Token mit nativen Token vergütet wird, gilt dies bereits als steuerpflichtige Einkommensquelle.

VERMÖGENSTEUER

Die Vermögenssteuer ist nach wie vor eine der am häufigsten erhobenen kantonalen Steuern auf Kryptowährungen, die auf der Grundlage ihres Marktwerts besteuert werden. Jeder Kanton wendet einen lokalen Steuersatz an und hat sein eigenes System zur Erhebung der Steuer, weshalb es zwischen den Kantonen erhebliche Unterschiede gibt. Zürich beispielsweise erhebt die Steuer weiterhin entsprechend der Art der Aufenthaltsbewilligung, des Familienstands und des Jahreseinkommens, das die Steuerklasse bestimmt. Alleinstehende Steuerzahler müssen die Steuer nicht zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen 77.000 CHF (ca. 77.800 EUR) nicht übersteigt, können jedoch zu einer Zahlung von bis zu 5.584 CHF (ca. 5.640 EUR) verpflichtet werden, wenn ihr Jahreseinkommen 3.158.000 CHF (ca. 3.191.000 EUR) übersteigt. Für Verheiratete sind die Schwellenwerte etwas höher.

KAPITALERTRAGSTEUER

Der Satz der bundesstaatlichen Kapitalertragsteuer beträgt bis zu 7,8 % und gilt für selbstständige Kryptohändler und Unternehmen, bei denen die Steuer auf Gewinne aus dem Verkauf oder Handel von Krypto erhoben wird. Privatanleger müssen die Steuer nicht für ihr persönliches Vermögen zahlen.

Eine Einzelperson wird als Privatinvestor eingestuft, wenn:

  • Sie halten ihre Krypto-Assets seit mindestens sechs Monaten
  • Ihr Handelsumsatz ist fünfmal kleiner als ihr Bestand zu Beginn des Geschäftsjahres
  • Ihr Nettokapitalgewinn beträgt weniger als 50 % der Gesamteinkünfte des Geschäftsjahres.
  • Es gibt keine Fremdfinanzierung
  • Die Derivate dienen ausschließlich der Absicherung

MEHRWERTSTEUER (MWST.)

Im gesamten Jahr 2023 gilt der Standardsatz von 7,7 %. Da Transaktionen mit nativen Token für Mehrwertsteuerzwecke jedoch als Zahlungsmittel behandelt werden, sind Aktivitäten wie der Krypto-Austausch von der Mehrwertsteuer befreit. Darüber hinaus werden alle Provisionen oder Gebühren, die für Kryptowährungstransaktionen erhoben werden, als Gebühren für Finanzdienstleistungen eingestuft, die ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit sind. Andererseits können Transaktionen anderer Kryptowährungskategorien der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn ihr Verwendungszweck als Verkauf eines steuerpflichtigen Produkts oder einer Dienstleistung angesehen wird.

EMISSIONSSTEMPELSTEUER

Der Emissionsstempelsteuersatz (oder Gesellschaftssteuer) beträgt weiterhin 1 % des Marktwerts der Kapitaleinlage. Eine Befreiung gilt für die ersten 1 Mio. CHF (ca. 1,01 Mio. EUR) des Eigenkapitals im Austausch gegen Eigentumsrechte, unabhängig davon, ob es sich um eine erste oder eine spätere Einlage handelt.

UMSATZSTEUER

Native Tokens, Debt- und Equity-Tokens bleiben steuerfrei, wenn jedoch beispielsweise ein Wertpapierhändler im Sinne des Stamp Duty Act Partei ist oder als Vermittler fungiert, können Sekundärmarktgeschäfte mit Debt-Tokens der Wertpapiertransfersteuer von bis zu 0,15 % unterliegen.

Da die kantonalen und kommunalen Steuersätze sehr unterschiedlich sind und jährlich neu festgelegt und auf den kantonalen Websites veröffentlicht werden, empfehlen wir Ihnen dringend, bei uns ein persönliches Beratungsgespräch zu buchen, um einen tieferen Einblick in das Steuersystem des Kantons zu erhalten, der Sie interessiert.

NEUER GLOBALER RAHMEN FÜR STEUERTRANSPARENZ

Da die Schweiz Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist, ist sie verpflichtet, die Empfehlungen und Richtlinien der Organisation in die Schweizer Gesetzgebung umzusetzen. Die OECD hat kürzlich einen neuen internationalen Rahmen für Steuertransparenz mit dem Titel Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) eingeführt, der letztlich die Standards für die Besteuerung und Steuerberichterstattung von Kryptowährungen verbessern soll, indem er kryptobezogene Steuerinkonsistenzen und Verwaltungssilos zwischen den Mitgliedsländern beseitigt. Als Reaktion auf die rasche Einführung von Kryptowährungen schlägt die OECD im Wesentlichen eine automatische Steuerberichterstattung und einen Austausch von Steuerzahlerinformationen zwischen internationalen Behörden vor.

Die CARF-Standards gelten für Unternehmen und Einzelpersonen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-zu-Krypto-, Krypto-zu-Fiat-Geld- und Fiat-zu-Krypto-Wechseltransaktionen für oder im Namen von Kunden sowie Kryptowährungstransfers (einschließlich Einzelhandelszahlungstransaktionen) anbieten, und sie könnten bald auch für Online- und Offline-Krypto-Wallets gelten. Jede steuerpflichtige Person muss steuerrelevante Informationen an die zuständigen nationalen Behörden melden, die dann die Informationen über Kryptotransaktionen und Steuerzahler mit ausländischen Steuerbehörden austauschen. Diese Regeln schließen Kryptowährungen aus, die nicht als Zahlungsmittel oder als Investition verwendet werden, sowie zentralisierte Stablecoins.

Darüber hinaus bieten Anwälte von Regulated United Europe  rechtliche Unterstützung für Krypto-Projekte und helfen bei der Anpassung an  die MICA-Vorschriften .

KRYPTOSTEUER SCHWEIZ 2024

Im Jahr 2024 festigt die Schweiz weiterhin ihren Ruf als eine der attraktivsten und kryptowährungsfreundlichsten Jurisdiktionen der Welt. Das Land ist bekannt für seine innovativen Ansätze zur Regulierung von Finanztechnologien, einschließlich Kryptowährungen, und bietet ein detailliertes Steuersystem für Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten. In diesem Artikel werden wir uns die wichtigsten Aspekte der Kryptowährungsbesteuerung in der Schweiz im Jahr 2024 ansehen.

Regulierung und Steuerpolitik

Die Schweiz entwickelt nicht nur aktiv den gesetzlichen Rahmen für die Regulierung von Kryptowährungen, sondern ist auch bestrebt, günstige Bedingungen für die Entwicklung der Kryptoindustrie zu schaffen. Die Regulierung von Kryptowährungen erfolgt auf Bundesebene, und die Steuerpolitik in Bezug auf Kryptowährungen wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) entwickelt.

Besteuerung von Kryptowährungen

In der Schweiz werden Kryptowährungen als Vermögen anerkannt, was bedeutet, dass ihre Besitzer Kryptowährungsvermögen in ihrer Steuererklärung deklarieren müssen. Steuersätze und -anforderungen können je nach Kanton unterschiedlich sein, es gibt jedoch landesweite Steuergrundsätze:

  • Kapitalerträge sind für Privatanleger grundsätzlich steuerfrei, wenn die Kryptowährungen langfristig als private Wertanlage gehalten werden.
  • Professionelle Kryptowährungshändler müssen ihre Kapitalgewinne möglicherweise als Geschäftseinkommen versteuern.
  • Einkünfte aus dem Mining und Staking gelten grundsätzlich als selbstständige Tätigkeit und unterliegen der Einkommensteuer.

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Ein wichtiger Aspekt der Besteuerung ist die Mehrwertsteuer. In der Schweiz sind Transaktionen mit Kryptowährungen, die als Erbringung von Finanzdienstleistungen gelten, von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Befreiung macht die Schweiz zu einem attraktiven Standort für Kryptowährungsunternehmen.

Steueranreize und -vorteile

Die Schweiz bietet der Kryptoindustrie verschiedene Steueranreize, darunter Steuervergünstigungen in einigen Kantonen, wie zum Beispiel in Zug, dem sogenannten „Crypto Valley“. Diese Anreize sollen Kryptowährungs-Startups und Investitionen in das Land locken.

Abschluss

Im Jahr 2024 bestätigt die Schweiz weiterhin ihren Status als einer der führenden Staaten im Bereich der Regulierung und Besteuerung von Kryptowährungen. Das Land bietet eine klare und fortschrittliche Steuerpolitik für Kryptowährungen, fördert die Entwicklung innovativer Technologien und zieht Kryptowährungsunternehmen und -investoren aus der ganzen Welt an. Die Schweiz bleibt ein Beispiel dafür, wie ein Staat gleichzeitig für regulatorische Klarheit sorgen und die Entwicklung neuer Finanztechnologien unterstützen kann.

WIE ZAHLE ICH 2024 IN DER SCHWEIZ STEUERN AUF KRYPTO?

In der Schweiz, die für ihren progressiven Ansatz bei der Regulierung von Finanztechnologie und Kryptowährungen bekannt ist,
spiegelt die Besteuerung von Kryptowährungseinkommen das Engagement des Landes wider, Innovationen zu unterstützen und gleichzeitig eine faire Besteuerung sicherzustellen. Im Jahr 2024 gelten für Steuerzahler mit Kryptowährungseinkommen bestimmte Regeln und Verpflichtungen, die zu beachten sind, um das Schweizer Steuerrecht einzuhalten.

Grundlagen der Kryptowährungsbesteuerung in der Schweiz

In der Schweiz werden Kryptowährungen als Vermögen anerkannt, was bedeutet, dass alle Einkünfte aus ihrem Verkauf, Tausch oder ihrer Verwendung als Zahlungsmittel steuerpflichtig sind. Je nach Kanton, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat, kann es Unterschiede in der Besteuerung geben.

Einkommenserklärung

  • Veräußerungsgewinne : Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gelten grundsätzlich als Veräußerungsgewinne und sind steuerpflichtig, wenn der Verkäufer ein professioneller Kryptowährungshändler ist. Für Privatanleger sind Veräußerungsgewinne häufig nicht steuerpflichtig.
  • Einkünfte aus Bergbau und Bergbau : Sie gelten als berufliche Einkünfte und unterliegen der Besteuerung nach dem allgemeinen Steuersatz des Steuerpflichtigen.
  • Lohn in Kryptowährung : Muss auf der Steuererklärung als Gegenwert in Schweizer Franken (CHF) im Zeitpunkt des Erhalts ausgewiesen werden.

Berücksichtigung von Kryptowährungen in Steuererklärungen

Kryptowährungsvermögen muss in der Steuererklärung ebenfalls als Teil des Gesamtvermögens des Steuerpflichtigen angegeben werden. Das Vermögen muss mit dem Wechselkurs am Ende des Steuerzeitraums bewertet werden.

Steuersätze und Beiträge

Die Steuersätze in der Schweiz variieren je nach Wohnsitzkanton und Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen. Wichtig zu beachten ist, dass neben der Bundessteuer auch kantonale und kommunale Steuern anfallen können.

Planung und Optimierung

  • Ordnungsgemäße Erklärung : Für eine ordnungsgemäße Erklärung von Einkommen und Vermögen ist es wichtig, alle Kryptowährungstransaktionen genau zu verfolgen.
  • Beratung durch Experten : Angesichts der Komplexität der Steuergesetzgebung empfiehlt sich zur Optimierung der Steuerschuld die Beratung durch Steuerberater.

Abschluss

Die Besteuerung von Kryptowährungseinkommen in der Schweiz erfordert eine sorgfältige Abrechnung und Deklaration durch die Steuerzahler. Die Schweiz ist aufgrund ihres ausgewogenen und innovativen Ansatzes bei der Regulierung dieses Bereichs weiterhin einer der attraktivsten Rechtsräume für Kryptowährungsunternehmen.

 

Tabelle mit den wichtigsten Steuersätzen in der Schweiz:

Steuerart Steuersatz
Bundeseinkommensteuer Progressiv bis zu 11,5 %
Kantons- und Gemeindesteuer Variiert je nach Kanton
Körperschaftssteuer 8,5% (Bundesebene) + kantonale Sätze
Umsatzsteuer 7,7 % (Normaltarif), 3,7 % und 2,5 % (Vorzugstarif)
Kapitalsteuer Variiert je nach Kanton

Diese Steuersätze spiegeln die Vielfalt des Schweizer Steuersystems wider, in dem die Steuersätze je nach Wohnkanton erheblich variieren können. Die Bundessteuern sind im ganzen Land einheitlicher, während die Kantons- und Gemeindesteuern ein hohes Maß an lokaler Autonomie bieten.

Darüber hinaus bieten Anwälte von Regulated United Europe Rechtsberatung bei der Erlangung einer Krypto-Lizenz an .

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Die Schweizer Besteuerung wird in der Regel vom Eidgenössischen Amt für Steuern (ESTV), den Kantonen und Gemeinden verwaltet. Je nachdem, welchen Standort Sie für Ihr Krypto-Unternehmen wählen, gelten unterschiedliche Steuersätze, da jeder Kanton einen anderen Steuerrahmen hat. Der Zeitpunkt bleibt jedoch nahezu unverändert – in der Schweiz müssen Steuererklärungen vor dem 31. März eingereicht werden und das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. In steuerlicher Hinsicht werden Kryptowährungen als Vermögenswerte und nicht als Fiatgeld behandelt, wodurch sie Finanztiteln (z. B. Aktien oder Anleihen) ähnlich sind.

Gemäss den Vorgaben der FINMA kategorisiert die ESTV Kryptowährungen in folgende Kategorien:

  • Eine native Kryptowährung wie Ether oder Bitcoin (für elektronische Zahlungen verwendet)
  • Neben Asset-Backed-Token gibt es Unterkategorien von Asset-Backed-Token (die zur Mittelbeschaffung und Gewährung von Rechten an Inhaber, wie z. B. Stimmrechte, verwendet werden).
    • Token, die eine Rückzahlung der Investition und Zinszahlungen vom Emittenten erfordern
    • Inhaber von Equity-Token haben Anspruch auf eine Barauszahlung, die in einem bestimmten Verhältnis zum Gewinn oder Liquidationsergebnis steht, der Emittent ist jedoch nicht verpflichtet, seine Investition zurückzuzahlen.
    • Inhaber von Partizipations-Token haben Anspruch auf eine proportionale Beteiligung am Referenzwert (z. B. Umsatz) des Emittenten und sind nicht zur Rückzahlung der Investition verpflichtet.
  • Utility Token gewähren ihrem Inhaber im Erfolgsfall eines Unternehmens keinen finanziellen Vorteil, sondern ein Recht auf die Nutzung digitaler Dienste.

Auf Unternehmen, die Aktivitäten im Zusammenhang mit den oben genannten Kryptokategorien ausüben, können auf Bundes-, Kantonal- oder Gemeindeebene folgende Steuern erhoben werden:

  1. Der Körperschaftsteuersatz liegt zwischen 12% und 21%
  2. Es wird mit einem Satz von 0,001%-0,5% auf Kapitalgewinne besteuert
  3. Mehrwertsteuer (MwSt.) – 7,7 %
  4. Quellensteuer (WHT) – 35 %
  5. Sozialversicherungsbeiträge – 0,5 %-5,3 %
  6. Emissionsstempelsteuer – 1 %

Die Körperschaftssteuer setzt sich gemäss Schweizer Steuergesetz aus folgenden Elementen zusammen:

  • Unternehmen unterliegen der Bundeseinkommensteuer
  • Unternehmen unterliegen einer kantonalen Einkommenssteuer
  • Körperschaften unterliegen einer kommunalen Einkommensteuer

Der Reingewinn von Unternehmen wird vom Bund mit 8,5 % besteuert. Es gibt viele Unterschiede zwischen den kantonalen und kommunalen Körperschaftssteuern, da jeder Kanton ein anderes Steuersystem hat. Sie können vom Team von Regulated United Europe (RUE) eine persönliche Beratung anfordern, wenn Sie wissen möchten, welcher Schweizer Standort für Ihr Krypto-Geschäft am besten geeignet ist.

In Bezug auf die Mehrwertsteuer unterliegen native Token-Transaktionen, einschließlich Börsen, nicht der Mehrwertsteuer, da native Token als Zahlungsmittel gelten. Im Allgemeinen sind Provisionen oder Gebühren im Zusammenhang mit solchen Transaktionen ohne Gutschrift von der Mehrwertsteuer befreit, da es sich um Gebühren für Finanzdienstleistungen handelt. Andere Kategorien von Kryptowährungen können jedoch aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktionen und Verwendungszwecke (z. B. Bereitstellung eines bestimmten Dienstes) der Mehrwertsteuer unterliegen.

Der Sitz des Unternehmens befindet sich in Zug, wo es attraktive Steuersätze und einen regulatorischen Rahmen gibt, der die kryptowährungsbezogene Geschäftswelt unterstützt. Damit ist es eines der ausgereiftesten und größten DLT-Ökosysteme.
Die folgenden Aspekte sollten von Kryptounternehmen berücksichtigt werden, die planen, im Crypto Valley tätig zu werden:

  • Native Token-Transaktionen (z. B. Bitcoin) unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
  • Es fällt eine anteilige Körperschaftsteuer (bis zu 15,1 %) an.
  • Eine Gehaltsabrechnung muss die auf Kryptowährungsgehälter anwendbare Einkommensteuer (ca. 23 %) widerspiegeln
  • Kryptowährungen können für Steuerzahlungen verwendet werden

Steuern auf Basis des Marktwerts sind eine häufige kantonale Steuer auf Kryptowährungen, wie etwa die Vermögenssteuer. Aufgrund der lokalen Steuersätze und Erhebungssysteme gibt es zwischen den Kantonen große Unterschiede. Die Steuerklassen werden durch Faktoren wie Aufenthaltserlaubnistyp, Familienstand und Jahreseinkommen bestimmt, wie zum Beispiel in Zürich. Ein alleinstehender Steuerzahler, der weniger als 77.000 CHF (ca. 77.800 EUR) verdient, ist nicht steuerpflichtig, kann aber zur Zahlung von bis zu 5.584 CHF (ca. 5.640 EUR) verpflichtet werden, wenn sein Einkommen 3.158.000 CHF (ca. 3.191.000 EUR) übersteigt. Für verheiratete Paare sind die Schwellenwerte etwas höher.

Auf Gewinne aus dem Verkauf oder Handel von Kryptowährungen durch selbstständige Kryptohändler und -unternehmen wird eine Kapitalertragsteuer von bis zu 7,8 % erhoben. Persönliches Vermögen ist von der Steuer ausgenommen.

Da die Schweiz Mitglied der OECD ist, ist die Schweizer Regierung verpflichtet, die Empfehlungen und Richtlinien der OECD in Schweizer Recht umzusetzen. Die OECD hat kürzlich einen neuen internationalen Rahmen für Steuertransparenz eingeführt, das sogenannte Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), um Inkonsistenzen und Verwaltungssilos im Zusammenhang mit der Krypto-Besteuerung und Steuerberichterstattung zu reduzieren. Um der raschen Einführung von Kryptowährungen gerecht zu werden, schlägt die OECD im Wesentlichen vor, dass internationale Steuerbehörden Informationen über Steuerzahler austauschen und eine automatische Steuerberichterstattung einführen.

RUE KUNDENBETREUUNGSTEAM

Milana
Milana

"Hallo, wenn Sie Ihr Projekt starten wollen oder noch Bedenken haben, können Sie sich auf jeden Fall an mich wenden, um umfassende Unterstützung zu erhalten. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung und lassen Sie uns Ihr Vorhaben in Angriff nehmen."

Sheyla

“Hallo, ich bin Sheyla und helfe Ihnen gerne bei Ihren geschäftlichen Unternehmungen in Europa und darüber hinaus. Ob auf internationalen Märkten oder bei der Erkundung von Möglichkeiten im Ausland, ich biete Ihnen Beratung und Unterstützung. Kontaktieren Sie mich einfach!”

Sheyla
Diana
Diana

“Hallo, mein Name ist Diana und ich bin darauf spezialisiert, Kunden in vielen Fragen zu unterstützen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und ich werde Sie bei Ihrem Anliegen effizient unterstützen können.”

Polina

“Hallo, mein Name ist Polina. Ich versorge Sie gerne mit den notwendigen Informationen, um Ihr Projekt in der gewählten Gerichtsbarkeit zu starten - kontaktieren Sie mich für weitere Informationen!”

Polina

KONTAKT UNS

Die Hauptdienstleistungen unseres Unternehmens sind derzeit rechtliche und Compliance-Lösungen für FinTech-Projekte. Unsere Büros befinden sich in Vilnius, Prag und Warschau. Das Rechtsteam kann bei der rechtlichen Analyse, der Projektstrukturierung und der rechtlichen Regulierung helfen.

Company in Lithuania UAB

Registrierungsnummer: 304377400
Gegründet: 30.08.2016
Telefon: +370 661 75988
Email: [email protected]
Adresse: Lvovo g. 25 – 702, 7th floor, Vilnius,
09320,
Litauen

Company in Poland Sp. z o.o

Registrierungsnummer: 38421992700000
Gegründet: 28.08.2019
Telefon: +48 50 633 5087
Email: [email protected]
Adresse: Twarda 18, 15. Etage, Warschau, 00-824, Polen

Regulated United Europe OÜ

Registrierungsnummer: 14153440–
Gegründet: 16.11.2016
Telefon: +372 56 966 260
Email:  [email protected]
Adresse: Laeva 2, Tallinn, 10111, Estland

Company in Czech Republic s.r.o.

Registrierungsnummer: 08620563
Gegründet: 21.10.2019
Telefon: +420 775 524 175
Email:  [email protected]
Adresse: Na Perštýně 342/1, Staré Město, 110 00 Prag

Bitte hinterlassen Sie Ihre Anfrage