Spain Crypto Tax 2

Spanien Krypto-Steuer

Spanien ist die 14. größte Volkswirtschaft der Welt und bietet Zugang zum florierenden EU-Markt sowie zahlreiche Instrumente zur Steueroptimierung. Die Steuern werden von der spanischen Steuerbehörde verwaltet , die für die wirksame Einführung und Anwendung der Steuervorschriften sowie für die Verwaltung, Kontrolle und Erhebung der Steuern verantwortlich ist. Die Behörde hat noch keine spezifischen Regeln für die Kryptobesteuerung veröffentlicht, daher gelten allgemeine Regeln für Unternehmen, die kryptobezogene Aktivitäten durchführen. Das Steuerjahr für Unternehmen entspricht dem Geschäftsjahr des Unternehmens und sollte 12 Monate nicht überschreiten.

Es ist wichtig, gleich zu Beginn zu beachten, dass die autonomen Gemeinschaften Spaniens befugt sind, die nationalen Steuervorschriften (z. B. Befreiungen, Steuersätze und Abzüge) zu ändern, weshalb die Struktur der Besteuerung letztendlich vom Standort des Unternehmens abhängt. Laut dem Bericht zur regionalen Wettbewerbsfähigkeit in Spanien 2020 sind Madrid, Navarra, das Baskenland und Katalonien die wettbewerbsfähigsten und unternehmerischsten autonomen Gemeinschaften in Spanien. Unser Team hier bei Regulated United Europe (RUE) stellt Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung, falls Sie sich für die Steuerrahmen in einer dieser Regionen interessieren.

Steuererleichterungen

Für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) gibt es Steueranreize wie nicht erstattungsfähige Subventionen, zinsgünstige Darlehen und eine Steuergutschrift von 25 %, die für Ausgaben im Rahmen von F&E-Aktivitäten verwendet werden kann. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Steuergutschrift von 12 % für die Umsetzung von Aktivitäten im Zusammenhang mit technologischer Innovation verfügbar. Eine weitere Steuergutschrift von 17 % kann für Personalausgaben verwendet werden, wenn das Personal für die Durchführung von F&E-Aktivitäten qualifiziert ist und diese durchführt.

Spanien hat über 90 internationale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung , die sich zweifellos positiv auf die Struktur der Unternehmenssteuern und grenzüberschreitenden Investitionen auswirken können. Gemäß diesen Abkommen können Einkünfte wie Dividenden, Kapitalerträge und Lizenzgebühren steuerfrei oder niedriger besteuert sein. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Abkommen nur für steueransässige Unternehmen gelten.

Ein Unternehmen ist in Spanien steuerlich ansässig, wenn es gemäß spanischem Recht gegründet wurde und/oder einen eingetragenen Firmensitz in Spanien hat und/oder einen tatsächlichen Firmensitz in Spanien hat, von wo aus seine Geschäftsaktivitäten verwaltet und kontrolliert werden.

Körperschaftssteuer

Der normale Körperschaftsteuersatz in Spanien beträgt 25 % und gilt grundsätzlich auch für in Spanien tätige Kryptounternehmen. Steueransässige müssen die Steuer auf ihr weltweites Einkommen zahlen, während nichtansässige Unternehmen nur auf das auf spanischem Gebiet erzielte Einkommen besteuert werden.

Für neu gegründete Unternehmen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 % sowohl für den ersten Steuerzeitraum, in dem sie einen Gewinn erzielen, als auch für den darauffolgenden Steuerzeitraum. Er gilt jedoch nicht für Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit zuvor von einem verbundenen Unternehmen oder einer Einzelperson ausgeübt wurde, für Beteiligungsgesellschaften oder für Unternehmen, die Teil einer nationalen oder internationalen Gruppe sind.

Startups können unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf einen ermäßigten Steuersatz von 15 % haben. Dieser Steuersatz gilt im ersten Steuerzeitraum, in dem das Unternehmen positive steuerpflichtige Einkünfte erzielt, sowie in den folgenden drei Steuerzeiträumen, solange das Unternehmen noch als Startup gilt.

Ein Unternehmen gilt als Startup, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Unternehmen wurde neu gegründet oder liegt in den letzten fünf Jahren zurück (sieben Jahre für strategische Sektoren und Unternehmen, die ihre eigene Technologie in Spanien entworfen und entwickelt haben).
  • Der Sitz, Firmensitz oder die Betriebsstätte muss sich in Spanien befinden.
  • Das Unternehmen muss ein innovatives unternehmerisches Projekt entwickeln und dessen Skalierbarkeit nachweisen
  • Das Unternehmen ist nicht das Ergebnis einer Fusion, Ausgliederung oder Umwandlung von Unternehmen, die nicht als aufstrebende Unternehmen gelten.
  • Ein solches Unternehmen kann keine Dividenden oder Erträge ausschütten
  • Es kann nicht an einer regulierten Börse notiert werden
  • 60 % der Mitarbeiter müssen einen Arbeitsvertrag in Spanien haben

Das Besteuerungssystem basiert auf der Selbstveranlagung und die jährlichen Körperschaftsteuererklärungen müssen innerhalb von 25 Kalendertagen nach den sechs Monaten nach Ende des Steuerjahres eingereicht werden (wenn das Steuerjahr beispielsweise mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, muss die Erklärung zwischen dem 1. und 25. Juli des folgenden Steuerjahres eingereicht werden).

Mehrwertsteuer

In Spanien beträgt der normale Mehrwertsteuersatz 21 %, der auf die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen innerhalb des spanischen Staatsgebiets sowie auf Importe und innergemeinschaftliche Käufe von Produkten und Dienstleistungen erhoben wird. Während bestimmte Krypto-Geschäftsmodelle eine Mehrwertsteuerpflicht nach sich ziehen können, fallen Krypto-Mining, kostenlose Lieferungen und Token-Modifikationen gemäß den EU-Vorschriften nicht unter die Mehrwertsteuer.

Zu den weiteren relevanten EU-weiten Kryptoregeln gehören:

  • Der Austausch, die Speicherung und der Transfer von Kryptowährungen bleiben in der gesamten EU von der Mehrwertsteuer befreit, da Kryptowährungen in diesem Zusammenhang als Fiatgeld behandelt werden.
  • Nur wenn Krypto-Wallet-Dienste gegen Entgelt erbracht werden, unterliegen sie der Mehrwertsteuer und es gilt der Normalsatz.
  • Die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen, die in Kryptowerten bezahlt werden, wird genauso behandelt wie jede andere Lieferung

Eine wichtige Änderung speziell für Spanien betrifft die Behandlung von nicht fungiblen Token (NFTs), die wichtige und beliebte Elemente des Krypto-Ökosystems sind. Die spanische Steuerbehörde hat entschieden, dass die Bereitstellung von NFTs als Erbringung einer elektronischen Dienstleistung gilt und dem normalen Mehrwertsteuersatz von 21 % unterliegt. Daher muss der Verkäufer in der Lage sein, den Ort der Lieferung anhand der Wohnsitzidentifizierung des Kunden zu identifizieren, was ziemlich schwierig ist, da dies normalerweise nicht von der Plattform bereitgestellt wird. In diesem Zusammenhang gilt die Standardregel der EU – wenn der Schwellenwert von 10.000 EUR während des Steuerjahres überschritten wird und der Käufer in einem anderen EU-Land ansässig ist, unterliegt der Verkauf der Mehrwertsteuer im Land des Verbrauchs.

Kapitalertragsteuer

Wenn Kryptowährungen durch Verkauf, Handel, Tausch oder sonstige Veräußerung eines Vermögenswerts im Austausch gegen Kryptowährungen oder Fiatgeld verdient werden, gilt der erhaltene Betrag als Kapitalgewinn oder steuerpflichtiges Spareinkommen. Die Sätze der Kapitalertragsteuer variieren je nach erhaltenem Einkommen zwischen 19 % und 26 %.

Es gelten die folgenden Tarife:

  • Für das zu versteuernde Einkommen bis 6.000 EUR – 19%
  • Für steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 6.000 EUR und bis zu 50.000 EUR – 21 %
  • Für steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 50.000 EUR und bis zu 200.000 EUR – 23 %
  • Bei einem zu versteuernden Einkommen von über 200.000 EUR – 26 %

Vermögenssteuer

In Spanien liegt der Vermögenssteuersatz zwischen 0,2 % und 3,5 %. Es handelt sich um eine jährliche Steuer, die auf den Gesamtnettowert des Vermögens am 31. Dezember zu entrichten ist. Der Gesamtnettowert wird als alle Vermögenswerte und Rechte von wirtschaftlichem Wert bestimmt, die einer natürlichen Person gehören, abzüglich der Gebühren und Belastungen, die ihren Wert mindern, sowie persönlicher Schulden und Verpflichtungen. Dies bedeutet, dass Eigentümer und Mitarbeiter des spanischen Kryptounternehmens möglicherweise zur Zahlung der Vermögenssteuer verpflichtet sind. Es gibt eine Befreiung für Gesamtwerte von höchstens 700.000 EUR, diese gilt jedoch nur für ansässige Steuerzahler.

Die Steuerbefreiung gilt auch für Anteile an börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Eine Einzelperson besitzt mindestens 5 % des Aktienkapitals (oder mindestens 20 %, einschließlich der Anteile eines Ehepartners oder anderer Familienmitglieder)
  • Eine Person fungiert als Manager des Unternehmens und verdient ein Gehalt, das mindestens 50 % des gesamten Nettoeinkommens der Person beträgt
  • Die Verwaltung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen darf nicht die Haupttätigkeit des Unternehmens sein

Sozialversicherungsbeiträge

Wenn ein Kryptounternehmen Einheimische beschäftigt, muss es seine Mitarbeiter bei der spanischen Sozialversicherungsbehörde registrieren. Die Sozialversicherungsbeiträge werden zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt. Ab 2022 beträgt der Gesamtsatz 36,25 %, wobei der Arbeitgeber 29,9 % des Gehalts des Arbeitnehmers zahlt und der Arbeitnehmer die restlichen 6,34 %. Die Mindestbeitragshöhe ist gehaltsabhängig und der Höchstbeitrag pro Arbeitnehmer beträgt 4.139,40 EUR pro Monat.

Mit den Beiträgen erhalten Sie Zugang zu folgenden Leistungen:

  • Arbeitslosengeld
  • Elternzeit und Kinderbetreuungsgeld
  • Entschädigung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall
  • Zulage bei nicht arbeitsbedingter Krankheit oder Verletzung der Erwerbsunfähigkeit
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Ruhestand und Rente

WIE ZAHLE ICH 2024 IN SPANIEN STEUERN AUF KRYPTOWÄHRUNGEN?

Auch 2024 wird die Besteuerung von Kryptowährungseinkommen in Spanien weiterhin die Aufmerksamkeit erfahrener Anleger und Neulinge auf diesem Gebiet auf sich ziehen. Die spanische Kryptowährungssteuergesetzgebung wird ständig weiterentwickelt, um sich an die sich dynamisch verändernde digitale Landschaft anzupassen. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die aktuellen Anforderungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Zahlung von Steuern auf Kryptowährungsgewinne in Spanien.

Grundlagen der Kryptowährungsbesteuerung in Spanien

In Spanien ansässige Steuerpflichtige müssen in ihrer jährlichen Steuererklärung Einkünfte aus Kryptowährungen angeben. Es ist wichtig zu wissen, dass Einkünfte aus Kryptowährungen in Spanien je nach Art der Tätigkeit unter unterschiedliche Steuerkategorien fallen können:

  • Kapitalgewinne (Ganancias patrimoniales): Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen.
  • Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit (Rendimientos de actividades económicas): Wenn der Handel mit Kryptowährungen regelmäßig und systematisch durchgeführt wird, können die Einkünfte als Geschäftseinkünfte betrachtet werden.

So deklarieren Sie Einkünfte aus Kryptowährungen

  1. Erklärung über Kapitalgewinne : Alle Kryptowährungstransaktionen, die zu Kapitalgewinnen führen, müssen erklärt werden. Steuerzahler müssen den erzielten Gewinn oder Verlust in ihrer Steuererklärung angeben.
  2. Informationen zum Besitz und zur Speicherung von Kryptowährungen : Ab dem Jahr 2020 führt Spanien die Verpflichtung für Steuerzahler ein, das Finanzamt über das Formular 720 über den Besitz und die Speicherung von Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen zu informieren.
  3. Vorauszahlungen : Wer mit Kryptowährungen wirtschaftlich tätig ist, muss ganzjährig Steuervorauszahlungen leisten.

Steuersätze

Der Steuersatz für Kapitalerträge in Spanien variiert je nach Höhe des Gewinns zwischen 19 % und 26 %:

  • Bis zu 6.000 Euro Gewinn unterliegen Sie einer Steuer von 19 Prozent.
  • Zwischen 6.000 und 50.000 Euro Gewinn unterliegen einer Steuer von 21 Prozent.
  • Ab einem Gewinn von 50.000 Euro wird eine Steuer von 23 % erhoben.

Für Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit gelten die allgemeinen Steuersätze für natürliche Personen, die je nach Höhe der Einkünfte und der autonomen Wohnsitzgemeinde bis zu 47 % betragen können.

Strafen bei Nichtzahlung von Steuern

Die Nichtzahlung von Steuern auf Kryptowährungseinkommen in Spanien kann zu schweren Geldstrafen und Bußgeldern führen. Die spanischen Steuerbehörden überwachen Kryptowährungstransaktionen aktiv und die Nichtangabe oder falsche Angabe von Kryptowährungseinkommen kann als Steuerhinterziehung angesehen werden. Es ist wichtig, alle Kryptowährungseinkommen und -transaktionen rechtzeitig und genau anzugeben, um negative Steuerfolgen zu vermeiden.

Abschluss

In Spanien passt sich das Steuersystem an die sich rasch entwickelnde Welt der Kryptowährungen an und bietet klare Richtlinien für die Erklärung und Besteuerung relevanter Einkünfte. Es ist wichtig, über Änderungen der Steuergesetzgebung auf dem Laufenden zu bleiben und entsprechend auf diese Änderungen in Ihrer Steuerstrategie zu reagieren. Wenn Sie alle Kryptowährungstransaktionen sorgfältig dokumentieren, die geltenden Steuersätze und -pflichten verstehen und Einkünfte rechtzeitig erklären, können Sie Strafen vermeiden und die finanziellen Vorteile von Kryptowährungsinvestitionen maximieren.

Angesichts der Komplexität der Steuerfragen im Zusammenhang mit Kryptowährungen ist es sehr empfehlenswert, professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Ein qualifizierter Steuerberater kann Ihnen aktuelle Informationen, persönliche Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Steuerpflichten im Einklang mit den neuesten Gesetzesänderungen bieten. Auf diese Weise können Sie die Einhaltung aller Steueranforderungen sicherstellen und Ihre Steuerverbindlichkeiten in Spanien optimieren.

Tabelle mit den wichtigsten Steuersätzen in Spanien für 2024. Diese Tabelle enthält Informationen zu den Sätzen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer (MwSt.) und erwähnt auch die Kapitalertragsteuer, die auf Einnahmen aus Kryptowährungen anfallen kann.

Steuerart Gebot Kommentar
Einkommensteuer für Einzelpersonen (IRPF) Progressiv 19 % bis 47 % Hängt von der Höhe des Einkommens und der Wohnregion ab.
Körperschaftssteuer 25 % Standardtarif für die meisten Unternehmen.
Mehrwertsteuer (IVA) Normal 21%, ermäßigt 10% und 4% Die Tarife können je nach Art der Waren und Dienstleistungen variieren.
Kapitalertragsteuer 19 % bis 26 % Die Höhe des Satzes hängt vom Ausmaß der Erhöhung ab (gilt für Kryptowährungen).

Diese Sätze geben einen allgemeinen Überblick über das spanische Steuersystem. Es ist wichtig zu bedenken, dass sich Steuergesetze ändern können und dass für Ihre Situation besondere Bedingungen oder Abzüge gelten. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um aktuelle Informationen und Ratschläge zu erhalten, insbesondere beim Umgang mit Kryptowährungen und anderen spezifischen Investitionen, die bestimmten Steuerregeln unterliegen.

 

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Darüber hinaus bieten Anwälte von Regulated United Europe  rechtliche Unterstützung für Krypto-Projekte und helfen bei der Anpassung an  die MICA-Vorschriften .

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