Latvia Crypto Tax 2

Lettland Krypto-Steuer

Latvia Crypto Tax

Lettland verfügt über eine stetig wachsende und innovationsorientierte Wirtschaft. Krypto-Unternehmer können hier neue Unternehmen gründen und sich darauf verlassen, dass sie die nationalen Steuervorschriften problemlos einhalten können. Ihre Geschäftsentwicklung wird dadurch nicht behindert, da das lettische Steuersystem im International Tax Competitiveness Index 2022 den zweiten Platz einnimmt.

Die staatliche Steuerbehörde der Republik Lettland ist für die Registrierung von Steuerzahlern, die Erhebung von Steuern sowie die Entwicklung und Genehmigung von Steuerberechnungsmethoden und Rechnungslegungsvorschriften für Steuerzwecke verantwortlich. Die Behörde koordiniert und tauscht außerdem Informationen mit internationalen Steuerbehörden aus, wie in internationalen und EU-Abkommen und -Vorschriften festgelegt.

Zu den neuen EU-Regeln gehören die Änderungen an der EU-Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit (DAC). Die Europäische Kommission hat einen neuen Berichtsrahmen für alle in der EU tätigen Anbieter von Kryptoasset-Diensten eingeführt. Sie verlangen von Kryptounternehmen, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden, um die Nachverfolgung von Kryptogeschäften und der erzielten Erträge zu erleichtern, was die Aufdeckung von Steuerhinterziehung und -betrug verbessern soll.

DAC ist mit dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) harmonisiert, das von der OECD angekündigt wurde, um die Krypto-Steuerberichterstattung und den Informationsaustausch zwischen internationalen Steuerbehörden zu automatisieren. Darüber hinaus ist DAC auch auf die wegweisenden Markets in Crypto-Assets (MiCA)-Vorschriften abgestimmt, deren Zweck es ist, Krypto-Unternehmen rechtliche Klarheit, einschließlich der Besteuerung, zu verschaffen.

Aus diesem und anderen Gründen sollten lettische Krypto-Unternehmer sicherstellen, dass alle Krypto-Transaktionen in den Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens gemäß den allgemeinen Buchhaltungsstandards vollständig erfasst werden. Für Buchhaltungszwecke gelten Kryptowährungen nicht als Finanzinstrumente oder Finanzanlagen, sondern müssen als Bestand im Umlaufvermögen erfasst werden. Insgesamt können Kryptowährungen in denselben Topf wie Waren geworfen werden, die als Tauschmittel verwendet werden können, sofern die tauschenden Parteien zustimmen.

Lettland verfügt über mehr als 60 internationale bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Daher können lettische Krypto-Unternehmer mit internationaler Präsenz davon ausgehen, dass sie über alle notwendigen Instrumente verfügen, um ihr Einkommen vor der Besteuerung in zwei verschiedenen Ländern zu schützen und möglicherweise die Steuersätze zu senken. Die Abkommen legen im Allgemeinen fest, welches Land das Recht hat, einen Steuerzahler im Rahmen des nationalen Steuersystems zu besteuern.

KÖRPERSCHAFTSSTEUER

Einer der bemerkenswertesten Vorteile des lettischen Steuersystems ist die Befreiung aller nicht ausgeschütteten Unternehmensgewinne von der Körperschaftsteuer. Sie steht ansässigen Unternehmen in Lettland und in Lettland registrierten Betriebsstätten nicht ansässiger Unternehmen zur Verfügung. Die Befreiung umfasst aktives und passives Einkommen sowie Kapitalgewinne aus dem Verkauf der meisten Arten von Vermögenswerten (z. B. Aktien und Wertpapiere). Unternehmensgewinne werden nur dann besteuert, wenn sie als Dividenden ausgeschüttet werden oder als Dividenden ausgeschüttet werden sollen.

In Lettland beträgt der Standard-Körperschaftsteuersatz 20 %, der effektive Steuersatz beträgt jedoch 25 %, da die Steuerbemessungsgrundlage vor Anwendung des gesetzlichen Steuersatzes durch einen Koeffizienten von 0,8 geteilt wird. Ansässige Unternehmen werden auf ausgeschüttete Gewinne aus ihren in Lettland und im Ausland erzielten Einkünften besteuert, während Betriebsstätten von Nichtansässigen nur auf ausgeschüttete Gewinne aus in Lettland erzielten Einkünften besteuert werden. Ein Unternehmen gilt grundsätzlich als in Lettland ansässig, wenn es in Lettland eingetragen ist. Krypto-Unternehmen sind verpflichtet, allgemeine Steuerregeln einzuhalten, da das Körperschaftsteuergesetz keine kryptospezifischen Regelungen vorsieht.

Im Ausland gezahlte Steuern auf in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogenes Einkommen können als ausländische Steuergutschrift auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden, die auf Dividenden für das laufende Jahr erhoben wird. Nicht genutzte Steuergutschriften können übertragen werden, dürfen jedoch die lettische Steuer, die auf das im Ausland versteuerte Einkommen entfällt, nicht übersteigen und müssen von der zuständigen ausländischen Steuerbehörde genehmigt werden.

Krypto-Unternehmen können auch von der Spendenbefreiung profitieren, sofern diese an gemeinnützige Organisationen in Lettland oder einem EU-/EWR-Mitgliedsland oder einem Land erfolgen, mit dem Lettland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Das spendende Unternehmen kann seine gesamten Spenden befreiungsweise geltend machen, indem es Spenden von der Steuerbemessungsgrundlage in Höhe von bis zu 5 % des Gewinns nach Steuern des vergangenen Jahres abzieht. Eine weitere Möglichkeit der Befreiung besteht darin, Spenden von der Steuerbemessungsgrundlage in Höhe von bis zu 2 % des gesamten Bruttolohns abzuziehen, auf den im vergangenen Jahr Beiträge zur nationalen Sozialversicherung gezahlt wurden. Die dritte Möglichkeit der Befreiung besteht darin, die Körperschaftsteuer auf Dividenden um 85 % des gespendeten Betrags zu reduzieren.

STEUER FÜR KLEINSTUNTERNEHMEN

Gemäß dem Kleinstunternehmenssteuergesetz können neu gegründete und etablierte Unternehmen den Status eines Kleinstunternehmens erlangen und sich für die Kleinstunternehmenssteuer registrieren lassen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zweck der Sondersteuer besteht darin, die Entwicklung kleiner Unternehmen und die Einhaltung der Steuervorschriften zu fördern, indem der bürokratische Aufwand und die Kosten im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb des Unternehmens reduziert werden.

Der Besteuerungszeitraum eines Kleinstunternehmens ist ein Kalenderjahr, und die Kleinstunternehmenssteuer wird auf den Umsatz des Besteuerungszeitraums des Kleinstunternehmens erhoben. Die Steuer wird berechnet, indem der Umsatz des Besteuerungszeitraums des Kleinstunternehmens mit einem entsprechenden, vom Umsatz abhängigen Steuersatz multipliziert wird.

Die Tarife sind wie folgt:

  • Bei einem Umsatz von bis zu 25.000 EUR pro Jahr – 25 %
  • Bei einem Umsatz über 25.000 EUR pro Jahr – 40 %

Die Mikrounternehmenssteuer umfasst obligatorische Sozialversicherungsbeiträge für den Mikrounternehmensinhaber und eine Einkommensteuer für den Mikrounternehmensinhaber in Bezug auf den Teil der Einnahmen des Mikrounternehmens, der aus der Wirtschaftstätigkeit stammt. Eine Person kann den Status eines Mikrounternehmenssteuerzahlers beantragen, wenn sie die Registrierung eines Einzelunternehmens oder Einzelunternehmens beantragt, was für neue Kryptohändler und Kryptominer in Lettland von Vorteil sein kann.

QUELLENSTEUER

In Lettland beträgt der Quellensteuersatz 20 % und wird im Allgemeinen auf Verwaltungs- und Beratungsgebühren sowie Zahlungen an Unternehmen erhoben, die in Gebieten auf der schwarzen Liste registriert sind. Auf Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien in Lettland oder aus dem Verkauf von Anteilen an einem Immobilienunternehmen wird im Allgemeinen ein Satz von 3 % erhoben. Auf Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien in Lettland wird ein Satz von 5 % erhoben.

Auf Dividenden, die an nichtansässige Unternehmen ausgeschüttet werden, wird keine Quellensteuer erhoben, da diese nach der Ausschüttung der Körperschaftsteuer unterliegen. Auf Zinsen, die an nichtansässige Unternehmen gezahlt werden, wird keine Quellensteuer erhoben, es sei denn, der Empfänger ist in einem der aufgeführten Niedrigsteuergebiete registriert. In diesem Fall gilt ein Steuersatz von 20 %. Auch auf Patentgebühren und bestimmte Urheberrechtsgebühren, die an nichtansässige Unternehmen gezahlt werden, wird keine Quellensteuer erhoben, es sei denn, sie werden an einen Empfänger gezahlt, der in einem der aufgeführten Niedrigsteuergebiete registriert ist und einem Steuersatz von 20 % unterliegt. Gebühren für technische Dienstleistungen werden nicht besteuert.

KAPITALERTRAGSTEUER

Bei Unternehmen werden Kapitalgewinne in die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage einbezogen, die auch Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen umfasst. Für Privatpersonen werden Kryptowährungen in Lettland als Privatvermögen besteuert und daher gilt ein Steuersatz von 10 %. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist dies ein sehr günstiger Satz. Bei der Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne können Ausgaben wie Werbung, Bankgebühren, Internetdomänengebühren und Transaktionsgebühren berücksichtigt werden.

MEHRWERTSTEUER

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Lettland beträgt 21 % und kann auf kryptobezogene Wirtschaftsaktivitäten angewendet werden. Da es sich um eine Verbrauchssteuer handelt, muss sie im Preis steuerpflichtiger Kryptoprodukte und -dienstleistungen enthalten sein und letztendlich von den Verbrauchern bezahlt werden. Steuerpflichtige Unternehmen müssen sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren, bevor sie mehrwertsteuerpflichtige Transaktionen durchführen oder empfangen. Die Registrierung kann aus der Ferne über das SRS Electronic Declaration System (EDS) erfolgen.

Während Dienstleistungen wie die Krypto-Tauschsteuer der Steuer unterliegen, sind der Umtausch von Kryptowährungen in Fiatgeld und umgekehrt sowie der Umtausch von Kryptowährungen in andere Kryptowährungen gemäß der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) von der Mehrwertsteuer befreit. Der Gerichtshof entschied, dass Kryptowährungen wie Bitcoin für Mehrwertsteuerzwecke als Fiatgeld zu behandeln sind.

LOHNSTEUER IN LETTLAND

Lettische Arbeitgeber sind verpflichtet, obligatorische staatliche Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer von den Gehältern ihrer Mitarbeiter einzubehalten. Der Standardsatz für obligatorische staatliche Sozialversicherungsbeiträge beträgt 34,09 %, wobei 23,59 % von den Arbeitgebern und 10,50 % von den Mitarbeitern gezahlt werden. Zusätzlich wird eine Solidaritätssteuer erhoben, wenn das Einkommen 78.100 EUR übersteigt. Sie ist monatlich in derselben Weise und zu denselben Sätzen zu zahlen wie obligatorische staatliche Sozialversicherungsbeiträge, obwohl der effektive Solidaritätssteuersatz 25 % beträgt.

Lettland hat ein progressives Einkommensteuersystem, und der progressive Steuersatz richtet sich nach der Höhe des Jahreseinkommens. Für Einkommen bis zu 20.004 EUR gilt ein Steuersatz von 20 %. Einkommen zwischen 20.004 EUR und 78.100 EUR werden mit 23 % besteuert. Einkommen über 78.100 EUR werden mit 31 % besteuert.

WIE ZAHLE ICH 2024 IN LETTLAND STEUERN AUF KRYPTOWÄHRUNGEN?

Auch 2024 wird die Besteuerung von Kryptowährungseinkommen in Lettland weiterhin die Aufmerksamkeit von Investoren und Nutzern digitaler Vermögenswerte auf sich ziehen. Das Verständnis der lokalen Steuervorschriften und -pflichten ist der Schlüssel zu einem effektiven Finanzmanagement und zur Vermeidung möglicher Strafen wegen Nichteinhaltung der Steuergesetze. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über den Prozess der Besteuerung von Kryptowährungseinkommen in Lettland für 2024.

Grundlagen der Kryptowährungsbesteuerung in Lettland

In Lettland werden Einkünfte aus Kryptowährungen je nach Quelle und Art behandelt. Im Allgemeinen können die Einkünfte unter die Kategorien Kapitalgewinne, Geschäftseinkommen oder sonstiges Einkommen fallen. Steuersätze und Erklärungspflichten hängen von der individuellen Situation des Steuerzahlers ab.

Kapitalertragsteuer

Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die den Betrag der ursprünglichen Investition übersteigen, werden als Kapitalgewinne versteuert. Im Jahr 2024 beträgt der Kapitalertragsteuersatz in Lettland 20 %. Steuerzahler müssen ihre eigenen Kapitalgewinne berechnen und in der Steuererklärung angeben.

Besteuerung von Einkünften aus dem Bergbau

Einkünfte aus dem Mining von Kryptowährungen gelten grundsätzlich als Geschäftseinkommen und werden gemäß den geltenden Sätzen für Geschäftseinkommen versteuert. Es ist wichtig zu bedenken, dass die Steuerschuld nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch Sozialabgaben umfassen kann.

Mehrwertsteuer und Kryptowährungen

Ab 2024 sind Kryptowährungstransaktionen in Lettland grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Dies entspricht der gängigen europäischen Praxis und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs.

Erklärung zu Einkünften aus Kryptowährungen

Um Kryptowährungseinkommen zu deklarieren, müssen lettische Steuerzahler eine Steuererklärung ausfüllen, in der alle ihre Einkünfte für das Steuerjahr aufgeführt sind. Die Frist für die Abgabe einer Steuererklärung in Lettland ist in der Regel der 1. April des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres.

Wichtige Überlegungen

  • Transaktionsbuchhaltung : Um die Genauigkeit von Steuererklärungen und Berechnungen zu gewährleisten, ist die Führung genauer und detaillierter Aufzeichnungen aller Kryptowährungstransaktionen obligatorisch.
  • Nutzung von Verlusten : In Lettland können Verluste aus Kryptowährungstransaktionen zur Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage für Kapitalgewinne genutzt werden. Die Regeln können jedoch unterschiedlich sein und erfordern daher eine sorgfältige Prüfung.
  • Beratung durch Experten : Angesichts der Komplexität der Steuergesetze und der rasanten Entwicklung des Kryptowährungsmarktes wird dringend empfohlen, sich für aktuelle Informationen und Beratung an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden.

Abschluss

Die Zahlung von Steuern auf Kryptowährungseinkommen in Lettland erfordert eine sorgfältige Buchführung, Kenntnisse der Steuergesetze und eine rechtzeitige Einkommenserklärung. Durch die Einhaltung lokaler Regeln und Richtlinien können Steuerzahler potenzielle Strafen vermeiden und ihre Steuerschuld optimieren.

 

Tabelle mit den wichtigsten Steuersätzen in Lettland für 2024. Diese Tabelle enthält die Einkommensteuersätze, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und Kapitalertragsteuersätze, die auf Einkünfte aus Kryptowährungen anwendbar sind.

Steuerart Gebot Kommentar
Einkommensteuer (Einkommensteuer) 20 % / 23 % 20 % für Einkünfte bis zu einer bestimmten Grenze, 23 % darüber.
Körperschaftssteuer 20 % Wetten auf Unternehmensgewinne.
Mehrwertsteuer (MwSt.) Normaler Steuersatz 21% Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten ermäßigte Tarife.
Kapitalertragsteuer 20 % Gilt für Kapitalgewinne, einschließlich Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen.
Sozialsteuer 35,09 % Beinhaltet Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge.

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