REGISTRIERUNG EINER NIEDERLASSUNG IN ZYPERN

Registrierung einer Niederlassung in ZypernNach zypriotischem Recht, insbesondere Kapitel 113, Abschnitt 347 des Companies Act, kann ein ausländisches Unternehmen eine Tochtergesellschaft in Zypern registrieren.

Das Verfahren zur Registrierung einer Zweigniederlassung ist das gleiche wie für Unternehmen, aber als zusätzliche Anforderung muss jedes ausländische Unternehmen, das eine Zweigniederlassung in Zypern gründen möchte, dem Handelsregister innerhalb eines Monats ab dem Gründungsdatum die folgenden Dokumente vorlegen:

 

  • eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung sowie der Satzung oder eines anderen Dokuments, das die Satzung der Gesellschaft definiert;
  • detaillierte Informationen über die Direktoren und den Sekretär des Unternehmens;
  • Name und Adresse mindestens einer in Zypern ansässigen Person, die befugt ist, Zustellungsbenachrichtigungen im Namen des Unternehmens entgegenzunehmen.

Was die Beglaubigung der oben genannten Dokumente betrifft, müssen die vorgelegten Dokumente gemäß der Gesetzgebung Zyperns im Ausstellungsland mit einer Apostille versehen und notariell beglaubigt werden.

Im Falle der Registrierung einer Niederlassung eines internationalen Unternehmens oder einer Personengesellschaft ist es erforderlich, dass der Niederlassungsleiter und das ausländische Unternehmen bei der Registrierung der Niederlassung einen vollständigen Satz von Dokumenten vorlegen, die ordnungsgemäß ausgearbeitet und, falls erforderlich, ins Englische oder in eine andere Sprache übersetzt sind.

Es ist zu beachten, dass ausländische Unternehmen, die eine Niederlassung in Zypern gründen, sich innerhalb eines Monats nach der Gründung direkt an die Abteilung des Handelsregisters und des Konkursverwalters (Department of Registrar of Companies and Official Receveir) wenden müssen.

Durch die Registrierung einer zypriotischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens wird keine neue Gesellschaft gegründet, da bereits ein im Ausland registriertes Unternehmen besteht, das lediglich ein Unternehmen in Zypern gründet. Der Name der Niederlassung stimmt mit dem Namen des ausländischen Unternehmens überein.

Jahresabschluss der zypriotischen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens.

Die Zweigniederlassung muss dem Handelsregister eine beglaubigte Kopie der Bilanz und des Gewinn- und Verlustberichts der Muttergesellschaft in griechischer Übersetzung vorlegen.

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