GRÜNDUNG EINES FONDS IN ZYPERN

INVESTITIONSKLIMA IN ZYPERN

Mit der Entwicklung und Verbesserung der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung ausländischer Unternehmen in den späten 1990er Jahren entwickelte sich Zypern zu einem beliebten europäischen Zentrum für internationale Unternehmer, die Interesse an der Gründung von Investmentfonds im Land entwickelten.

Ein positives Wettbewerbsumfeld und günstige Steuerbedingungen sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Entwicklung der Investitionen.

VORTEILE UND ARTEN PRIVATER INVESTMENTGESELLSCHAFTEN

Der Zweck der Gründung einer privaten Investmentgesellschaft ist die allgemeine Anlage und Bündelung von Beiträgen, die künftig von erfahrenen Fondsmanagern verwaltet werden. Der Umsatz des Fondsvermögens kann künftig einen steuerfreien Gewinn bringen. Der Hauptvorteil der Gründung eines Fonds in Zypern ist:

  • ist eine schnelle und einfache Möglichkeit, eine Lizenz für eine Organisation zu erhalten;
  • keine Beschränkungen seitens der zuständigen Regulierungsbehörde des Landes hinsichtlich der Höhe der Investitionen und des Umfelds, in dem sie eingesetzt werden;
  • keine Anforderungen an das genehmigte Kapital;
  • keine Steuer auf ausgezahlte Dividenden und Kapitalerhöhungen;
  • Anlageverwalter können die Fondsdirektoren selbst sein;
  • Investmentfonds genießen ebenso wie andere juristische Personen Zyperns sämtliche Steuervorteile des Landes.

Die Zentralbank von Zypern ist die Regulierungsbehörde für Investmentorganisationen und hat das Recht, einen Unternehmens-, Treuhand- oder Partnerschafts-Investmentfonds zu ernennen. Es gibt verschiedene Fondsarten, je nach ihren Möglichkeiten und Rechten.

  1. Kleiner Investmentfonds, dessen Teilnehmer und Gründer Nichtansässige des Landes sind. Das Stammkapital und seine Größe können nicht geändert werden. Für die Registrierung muss der Betrag mindestens 125.000 Euro betragen. Diese Anforderung gilt nicht für private Stiftungen mit bis zu 100 Einlegern.
  2. Fonds mit Anteilseignern im Ausland, deren Kapital sich jedoch direkt proportional zur Anzahl neuer Anleger ändern kann.
  3. Internationale Trusts, deren Kapitalrendite direkt an die Begünstigten fließt.
  4. Kommanditgesellschaft, bestehend aus natürlichen oder juristischen Personen, in der Form einer Investmentgesellschaft. Sie wird von einem Hauptgesellschafter geleitet, der für Vermögen, Geldumschlag und Verbindlichkeiten verantwortlich ist.

Die Zusammensetzung des Investmentfonds muss von der Zentralbank von Zypern genehmigt werden.

  1. Die Verwaltung des Fonds wird vom Anlageverwalter in der Person eines Direktors, Geschäftsführers oder einer Investmentgesellschaft wahrgenommen. 2. Die Verwahrstelle kann ein Kreditinstitut, eine Investmentgesellschaft, eine juristische Person oder eine Bank sein, die zur Verwahrung berechtigt ist.
  2. Fondsverwalter, die für die Finanzberichterstattung und das Dokumentenmanagement verantwortlich sind.
  3. Wirtschaftsprüfer, die den Fonds prüfen.
  4. Rechtsberater erstellen und ändern die Satzung des Fonds, gestalten Verträge, sind für die Lizenzierung zuständig und kommunizieren mit der Aufsichtsbehörde.

Die Anwälte von RUE helfen Ihnen bei der Eröffnung eines Fonds in Zypern und sorgen so für einen reibungslosen Start Ihrer Finanzaktivitäten.

Sheyla

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