Austria Crypto Tax 1

Österreich Krypto-Steuer

Austria Crypto Tax

Österreich belegt im International Tax Competitiveness Index 2022 den 18. Platz, was auf ein relativ vernünftig strukturiertes Steuersystem hinweist, das die Entwicklung neuer Unternehmen nicht behindert und die Prioritäten der Regierung effizient finanziert. Zu den Prioritäten gehört die Förderung innovativer Unternehmen, weshalb sich Krypto-Unternehmer veranlasst fühlen sollten, diese Gerichtsbarkeit zu erkunden.

Die österreichische Steuerbehörde ist für die Erhebung und Verwaltung von Steuern im ganzen Land verantwortlich und betrachtet Krypto-Aktivitäten grundsätzlich als steuerpflichtig. Das Steuerjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein und läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wenn das Steuerjahr und das Geschäftsjahr des Unternehmens unterschiedlich sind, basieren die jährlichen Steuerveranlagungen auf den Gewinnen, die während des/der im jeweiligen Kalenderjahr endenden Geschäftsjahre(s) erzielt wurden.

Steuererleichterungen

In Österreich werden die Steueranreize für Forschung und Entwicklung (F&E) immer großzügiger. Das Land bietet Steuererleichterungen für Forschung und Entwicklung durch eine volumenbasierte F&E-Steuergutschrift. Der Standardsatz der Gutschrift beträgt 14 % der F&E-Ausgaben, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung vollständig abzugsfähig sind. Nur in Österreich durchgeführte F&E-Aktivitäten kommen für die Förderung in Frage.

Um die F&E-Abzugsprämie zu erhalten, ist ein Gutachten zur Überprüfung der F&E-Ausgaben erforderlich. Das Gutachten wird von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ausgestellt. Die F&E-Abzugsprämie ist auch bei fremdvergebener F&E möglich. Die fremdvergebenen F&E-Ausgaben sind jedoch auf maximal 1 Mio. EUR jährlich begrenzt.

Um zu verhindern, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen von zwei unterschiedlichen Staaten doppelt besteuert werden, verfügt Österreich über eine umfangreiche Liste internationaler Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Sie regeln, welcher Staat Steuern erheben darf und welcher davon absehen muss. Die Nutzung dieser Abkommen ist ausschließlich für in Österreich ansässige Personen möglich.

Wenn ein solches Abkommen vorsieht, dass ein anderes Land das Recht hat, das Unternehmen zu besteuern, dann erfolgt dies gemäß der Steuergesetzgebung dieses Landes und daher kann die österreichische Steuerbehörde diesbezüglich keine Auskunft geben. Wenn Sie weitere Erläuterungen zu einem bestimmten Land benötigen, hilft Ihnen unser Team hier bei Regulated United Europe (RUE) gerne weiter, da wir alle europäischen Gerichtsbarkeiten und internationalen Steuergesetze genau beobachten.

Körperschaftssteuer

In Österreich beträgt der Körperschaftsteuersatz 24 %, unabhängig davon, ob Gewinne einbehalten oder ausgeschüttet werden. In Österreich steueransässige Unternehmen werden mit ihrem inländischen und ausländischen Einkommen besteuert. Ein Unternehmen gilt als steueransässig, wenn es seinen eingetragenen Sitz oder Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Österreich hat. Nicht-österreichische Steueransässige unterliegen einer beschränkten Besteuerung mit in Österreich erzielten Einkünften. Unternehmen, deren Haupttätigkeit der Kryptohandel oder -austausch ist, unterliegen der Steuer unter allgemeinen Bedingungen.

Unternehmen, die steuerlich Verluste machen, zahlen die Mindestkörperschaftsteuer, die zeitlich unbegrenzt vorgetragen und auf künftige Körperschaftsteuerverpflichtungen angerechnet werden kann. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), die nach dem 30. Juni 2013 gegründet wurden, beträgt die Mindeststeuer 125 EUR pro Quartal für die ersten fünf Jahre und 250 EUR pro Quartal für die nächsten fünf Jahre. Für Aktiengesellschaften (AG) beträgt die Mindeststeuer 875 EUR pro Quartal.

Quellensteuer

Inländische Dividenden, die an die Aktionäre des Unternehmens ausgeschüttet werden, unterliegen grundsätzlich der Quellensteuer in Höhe von 25 % für Unternehmen und 27,5 % für Einzelpersonen. Ausländische Dividenden, die auf ein inländisches Einlagenkonto gezahlt werden, unterliegen ebenfalls einem Steuersatz von 27,5 %. Es ist wichtig zu beachten, dass Dividenden, die auf ausländische Einlagenkonten gezahlt werden, ebenfalls einem Steuersatz von 27,5 % unterliegen und in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

In vielen Fällen kann bei Veräußerungsgewinnen oder Einkünften aus Kapitalvermögen im Ausland auf ein geltendes Doppelbesteuerungsabkommen verwiesen werden. Unabhängig von einem Doppelbesteuerungsabkommen können jedoch im Ausland gezahlte Steuern auf ausländische Dividenden bis zu einer Höhe von maximal 15 % angerechnet werden.

Kapitalertragsteuer

Im Rahmen der ökologisch verantwortungsvollen Steuerreform sind im März 2022 neue Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen in Kraft getreten. Kryptowährungsbestände, einschließlich langfristiger Gewinne, gelten nun als Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % versteuert. Langfristige Gewinne sind jedoch steuerfrei, wenn Kryptowährungen vor dem 28. Februar 2021 gekauft wurden. Als langfristiger Gewinn gilt, wenn Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten werden.

Das österreichische Einkommensteuergesetz definiert Kryptowährungen als digitale Darstellungen eines Wertes, die nicht durch eine Zentralbank oder eine andere staatliche Stelle festgelegt oder garantiert wurden, nicht notwendigerweise an eine gesetzliche Währung gebunden sind und nicht den Rechtsstatus einer Währung besitzen, jedoch von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert werden und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert oder gehandelt werden können.

Dazu gehören alle öffentlich angebotenen Zahlungstoken sowie Stablecoins, deren Wert an eine gesetzliche Währung gebunden ist. Die Definition schließt nicht fungible Token (NFTs) und asset-backed Token aus, da diese je nach Art der zugrunde liegenden Vermögenswerte oder Wertpapiere besteuert werden.

Mehrwertsteuer

In Österreich beträgt der normale Mehrwertsteuersatz 20 % und wird grundsätzlich auf alle in Österreich verkauften Produkte und Dienstleistungen sowie bei innergemeinschaftlichen Käufen erhoben. Um sich als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren, muss ein Kryptounternehmen einen Antrag ausfüllen und ihn bei der österreichischen Steuerbehörde einreichen. In einigen Fällen ist die Registrierung für Mehrwertsteuerzahlungen jedoch nicht obligatorisch. Beispielsweise gibt es für in der EU mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, die Produkte über das Internet an Verbraucher in Österreich verkaufen, eine Mehrwertsteuerschwelle von 35.000 EUR pro Jahr.

Gemäß der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sind der Tausch und Handel mit Kryptowährungen für Mehrwertsteuerzwecke steuerfrei. Dies liegt daran, dass Kryptowährungen in diesem Zusammenhang wie traditionelle Währungen behandelt werden. Viele andere kryptobasierte oder kryptobezogene Geschäftsmodelle unterliegen jedoch der Mehrwertsteuer und sollten daher Mehrwertsteuererklärungen einreichen.

Zusätzlich zur jährlichen Umsatzsteuererklärung müssen Unternehmen auch Folgendes einreichen:

  • Wenn der Umsatz 100.000 EUR übersteigt, ist ein Unternehmen verpflichtet, monatliche Umsatzsteuererklärungen einzureichen
  • Wenn der Umsatz zwischen 30.000 EUR und 100.000 EUR liegt, muss ein solches Unternehmen vierteljährlich Umsatzsteuererklärungen einreichen

Wenn der Jahresumsatz weniger als 30.000 EUR beträgt, ist das Unternehmen von der Erhebung der Mehrwertsteuer und der Abgabe regelmäßiger Mehrwertsteuererklärungen befreit.

Sozialversicherungsbeiträge

Wenn ein österreichisches Kryptounternehmen Mitarbeiter beschäftigt, muss es alle Mitarbeiter bei der Krankenversicherung anmelden, die dann die für Unfälle, Renten, Arbeitslosenversicherung und andere relevante Angelegenheiten zuständigen Institutionen informiert. Die Steuer deckt Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Vaterschaftsurlaub, Arbeitslosigkeit, Altersrenten, Tod einer unterhaltspflichtigen Person, Hinterbliebenenrenten, Pflege und Sozialleistungen ab. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Arbeitgeber zahlen 21,03 % des Gehalts der Arbeitnehmer, Arbeitnehmer 18,12 %.

Im Hauptverband der österreichischen Versicherungsträger sind alle Versicherungsträger vereint. Er vertritt die Gesamtinteressen der österreichischen Sozialversicherung. Der Verband ist für die umfassende Koordinierung der Aktivitäten der österreichischen Sozialversicherung zuständig.

Arbeitgeber müssen die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Arbeitnehmer auf Grundlage ihrer Gehälter berechnen und von diesen abziehen. Sowohl der Arbeitgeberanteil als auch der Arbeitnehmeranteil müssen für alle Arbeitnehmer bis zum 15. des Folgemonats gemeinsam an den Krankenversicherungsträger überwiesen werden.

Europäische und globale Steuerregeln

Das österreichische Steuersystem ist gut mit den EU- und internationalen Steuervorschriften harmonisiert. Das bedeutet, dass österreichische Kryptounternehmen auch mit internationalen Steueränderungen vertraut sein und diese genau beobachten sollten.

Folgende regulatorischen Rahmenbedingungen sollten berücksichtigt werden:

  • Die EU-Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit (DAC), die eingeführt wurde, um eine faire und effiziente Besteuerung innerhalb der Union zu gewährleisten, und die mit der wegweisenden Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) im Einklang steht.
  • Das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), das kürzlich von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) genehmigt wurde und die Steuerberichterstattung und den Informationsaustausch zwischen Steuerzahlern zwischen internationalen Behörden automatisieren soll

WIE ZAHLE ICH 2024 STEUERN AUF KRYPTO IN ÖSTERREICH?

Im Jahr 2024 unterstützt das österreichische Steuersystem noch immer die aktuellen Ansätze zur Besteuerung von Kryptowährungseinkommen, die ab dem 1. März 2022 eingeführt wurden. Nach diesen Regeln werden Kryptowährungen mit Wertpapieren gleichgestellt, was Anlegern ein einheitliches Umfeld für Investitionen sowohl in traditionelle Finanzinstrumente als auch in digitale Vermögenswerte bietet. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Transparenz und Zugänglichkeit von Investitionen in Kryptowährungen zu erhöhen und so das Vertrauen in diesen Sektor zu stärken.

Der Kapitalertragsteuersatz für Kryptowährungen und Wertpapiere beträgt 27,5 %. Das bedeutet, dass Kapitalgewinne aus Investitionen in Bitcoin und andere Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 erworben wurden, mit diesem Steuersatz besteuert werden. Wichtig zu beachten ist, dass vor diesem Datum erworbene Kryptowährungen nicht steuerpflichtig sind, da sie als „altes“ Vermögen gelten, für das die Spekulationsfrist von einem Kalenderjahr bereits abgelaufen ist.

Neben einem harmonisierten Steuersatz für Kryptoassets bietet Österreich eine Reihe von Steuerabzügen für Privatpersonen an, die die Steuerlast senken sollen. Zu diesen Abzügen gehören Fahrtkostenzuschüsse, Familienzuschüsse, Zuschüsse für Alleinerziehende und Großfamilien. Diese Maßnahmen entlasten die Steuerzahler finanziell und tragen so zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes bei.

Insgesamt hat Österreich einen progressiven Ansatz bei der Besteuerung von Kryptowährungen gezeigt, um sich an die Entwicklung der digitalen Wirtschaft anzupassen. Die Integration von Kryptoassets in das allgemeine Steuersystem trägt dazu bei, ein günstiges Umfeld für Investoren zu schaffen und die Position des Landes auf dem internationalen Finanzmarkt zu stärken.

Tabelle mit den wichtigsten Steuersätzen in Österreich

Steuerart Steuersatz
Einkommensteuer 0 % bis 55 % (progressive Skala)
Körperschaftssteuer 25 %
Mehrwertsteuer (Normalsatz) 20 %
Mehrwertsteuer (Vorzugssatz) 10 % und 13 % (für bestimmte Waren und Dienstleistungen)
Vermögenssteuer Hängt von Ländern und Gemeinden ab
Sozialversicherung 15 % bis 18 % (abhängig vom Beschäftigungsstatus)
Schenkungs- und Erbschaftsteuer Von 0 % bis 60 % (hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab)

Wenn Sie das österreichische Steuersystem für Ihr spezifisches Krypto-Geschäftsmodell weiter analysieren möchten, bietet Ihnen unser Team engagierter und qualitätsorientierter Rechtsberater hier bei Regulated United Europe (RUE) gerne maßgeschneiderte, wertschöpfende Unterstützung. Wir helfen Ihnen nicht nur dabei, Ihre Steuern gemäß der geltenden Gesetzgebung zu strukturieren, sondern bieten auch umfassende Dienstleistungen zur Gründung von Krypto-Unternehmen, Krypto-Lizenzierung und Finanzbuchhaltung an. Kontaktieren Sie uns jetzt, um eine persönliche Beratung zu buchen.

Darüber hinaus bieten Anwälte von Regulated United Europe  rechtliche Unterstützung für Krypto-Projekte und helfen bei der Anpassung an  die MICA-Vorschriften .

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