In Rumänien werden Kryptowährungen nicht als gesetzliches Zahlungsmittel behandelt und die Steuerbehörden haben noch keine detaillierten Richtlinien zur Kryptobesteuerung herausgegeben. Derzeit werden Kryptoaktivitäten, die innerhalb oder von Rumänien aus durchgeführt werden, gemäß den allgemeinen Steuervorschriften besteuert, die für kleine und innovative Unternehmen recht günstig sind und mit den EU-Vorschriften harmonisiert sind.
Die Nationale Agentur für Steuerverwaltung Rumäniens verwaltet die Steuern im ganzen Land. In Bezug auf Krypto-Unternehmer hat die Behörde begonnen, mehr Ressourcen für die Überwachung von Krypto-Aktivitäten und die Sicherstellung der Einhaltung der nationalen Steuergesetze bereitzustellen. Die Inspektoren überprüfen regelmäßig die Einkommenserklärungen aus Krypto-Investitionsaktivitäten wie Handel, Mining und Staking. Daher sollten Sie Ihre Steuerverbindlichkeiten sorgfältig prüfen, bevor Sie sich entscheiden, in Rumänien kryptobezogene Wirtschaftsaktivitäten auszuüben.
Körperschaftssteuer
Gemäß Artikel 116(1) des Gesetzes 227/2015 zum Steuergesetzbuch fallen Einkünfte aus Kryptoasset-Transaktionen unter die Kategorie der Einkünfte aus abgeleiteten alternativen Quellen. Der normale Körperschaftsteuersatz beträgt 16 %. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr und läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Steuerzahler haben jedoch die Freiheit, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahresende und ein Steuerjahr zu wählen, das mit ihrem Geschäftsjahr übereinstimmt.
Der Körperschaftsteuer unterliegen grundsätzlich folgende Steuerzahler:
- Rumänische Unternehmen
- Nicht-rumänische Unternehmen, die über eine oder mehrere Betriebsstätten in Rumänien wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
- Nicht-rumänische Unternehmen, die ihren tatsächlichen Geschäftssitz in Rumänien haben
- Unternehmen, die im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung gegründet wurden und ihren Sitz in Rumänien haben
- Nichtrumänische Unternehmen, die Einkünfte aus der Übertragung des Eigentums oder anderer Rechte im Zusammenhang mit in Rumänien ansässigem unbeweglichem Vermögen erzielen
Unabhängig von der Unternehmensform sind jedoch folgende Krypto-Aktivitäten normalerweise von der Steuer befreit:
- Kauf von Kryptoassets für Leu oder Euro
- Halten von Kryptoassets
- Übertragen von Kryptoassets zwischen Wallets, die derselben Person gehören
Kleine Unternehmen können das Mikrounternehmensregime nutzen, das einen Steuersatz von 1 % vorsieht. Um für das Regime in Frage zu kommen, muss ein rumänisches Unternehmen zum 31. Dezember des Vorjahres die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Die erzielten Einnahmen übersteigen den Gegenwert in rumänischen Leu von 500.000 EUR nicht.
- Mindestens 80 % des Gesamtumsatzes stammen aus anderen Tätigkeiten als Beratungs- und Managementtätigkeiten.
- Mindestens ein Vollzeitmitarbeiter oder ein Managementvertrag mit dem Mindestbruttogehalt (ausgenommen neu gegründete Unternehmen, die ab dem Datum der Gewerbeanmeldung 30 Tage Zeit haben, um die Bedingung zu erfüllen)
- Das Unternehmen befindet sich nicht im Auflösungsprozess, gefolgt von einer Liquidation, ist nicht im Handelsregister oder bei Gericht eingetragen
- Gesellschafter/Aktionäre, die mehr als 25 % des Wertes/der Anzahl der Beteiligungstitel oder Stimmrechte an nicht mehr als drei rumänischen Kleinstunternehmen halten
- Das Aktienkapital befindet sich im Besitz anderer Personen als des Staates oder der Verwaltungseinheiten
Steuerliche Anreize für Innovationen
Rumänien ist offen für Innovationen und dies zeigt sich in Steuererleichterungen, von denen auch Krypto-Unternehmer profitieren können, sofern ihre Aktivitäten bestimmte Bedingungen erfüllen.
Nach der rumänischen Abgabenordnung sind Gewinne, die in technologische Anlagen investiert werden, die für die folgenden Tätigkeiten eingesetzt werden, von der Körperschaftsteuer befreit:
- Produktions-, Verarbeitungs- und Aufarbeitungstätigkeiten
- Elektronische Computer und Peripheriegeräte
- Registrierkassen und Maschinen
- Maschinen und Geräte steuern und abrechnen
- Software, die hergestellt und/oder erworben wird, auch im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen, und die für die Durchführung wirtschaftlicher Tätigkeiten verwendet wird
Unternehmen können außerdem 50 % der förderfähigen Ausgaben für ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (F&E) absetzen. Außerdem kann eine beschleunigte Abschreibung auf Geräte und Ausrüstungen angewendet werden, die für die Durchführung von F&E-Aktivitäten verwendet werden. Dieser Abzug steht Unternehmen zur Verfügung, die sich mit Aktivitäten der anwendungsorientierten Forschung und/oder technologischen Entwicklung befassen, die in Rumänien oder in einem EU-/EWR-Mitgliedsland durchgeführt werden müssen.
Mehrwertsteuer
In Rumänien beträgt der normale Mehrwertsteuersatz 19 % und wird auf die in Rumänien verkauften Produkte und Dienstleistungen erhoben. Abhängig von den Besonderheiten der wirtschaftlichen Kryptoaktivitäten müssen Kryptounternehmen möglicherweise auch Mehrwertsteuer zahlen. Ein Unternehmen sollte sich innerhalb von 10 Tagen nach Ende des Monats, in dem es zur Mehrwertsteuerzahlung verpflichtet wird, für die Mehrwertsteuer registrieren.
Wenn ein Kryptounternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Land hat, seine Produkte und Dienstleistungen aber an Verbraucher in Rumänien verkauft, gilt eine Mehrwertsteuerschwelle von 118.000 RON (ca. 23.957 EUR) pro Jahr. Für andere ausländische Unternehmen gibt es keine Schwelle.
Da Rumänien Teil der EU ist, werden Kryptowährungen für Mehrwertsteuerzwecke ebenfalls als Fiatgeld behandelt. Dies wurde bereits 2015 vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) klargestellt, indem er feststellte, dass Bitcoin-Transaktionen gemäß der Bestimmung über Transaktionen im Zusammenhang mit Bargeld, Banknoten und Münzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden, von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Kapitalertragsteuer
Rumänien hat keine spezielle Kapitalertragsteuer, und Kapitalerträge aus der Übertragung von Kryptoassets unterliegen einer Einkommensteuer von 10 %, wenn die Kapitalerträge einen jährlichen Schwellenwert von 600 RON (ca. 122 EUR) überschreiten. Der steuerpflichtige Betrag wird auf der Grundlage der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Anschaffungspreis der Kryptoassets berechnet. Transaktionsgebühren im Zusammenhang mit dem Kryptoverkauf sind steuerlich absetzbar.
Quellensteuer
Die Ausschüttung von Dividenden zwischen in Rumänien ansässigen und nicht in Rumänien ansässigen Unternehmen wird mit einem Steuersatz von 8 % besteuert. Die Steuer entfällt, wenn über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr ein Anteilsbesitz von mindestens 10 % besteht. Nicht in Rumänien ansässige Unternehmen, die nicht über eine Betriebsstätte operieren, unterliegen einem Steuersatz von 16 % auf in Rumänien erwirtschaftete Einkünfte, einschließlich Zinsen, Lizenzgebühren, Einnahmen aus Dienstleistungen, Provisionen und Einnahmen aus der Liquidation eines rumänischen Unternehmens.
Seitdem Rumänien die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie umgesetzt hat, sind Zins- und Lizenzgebührenzahlungen eines rumänischen Unternehmens an ein anderes Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land steuerfrei, vorausgesetzt, dass das nicht ansässige Unternehmen vor dem Zahlungszeitpunkt mindestens zwei Jahre lang mindestens 25 % des Aktienkapitals des rumänischen Unternehmens besaß.
Sozialbeiträge
Sozialabgaben werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf die Gehälter der Arbeitnehmer gezahlt. Dies gilt auch für alle Kryptounternehmen, die in Rumänien Mitarbeiter beschäftigen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialabgaben bei der Gehaltszahlung zu berechnen und einzubehalten sowie sie bis zum 25. des Monats nach der Gehaltszahlung an die entsprechenden Staatshaushalte zu deklarieren und abzuführen.
Die Standardtarife lauten wie folgt:
- Rentenversicherungsbeitrag – 25 %, von den Arbeitnehmern zu zahlen
- Krankenversicherungsbeitrag – 10 %, vom Arbeitnehmer zu zahlen
- Arbeitsversicherungsbeitrag – 2,25 %, gezahlt von den Arbeitgebern
EU-weite Steuervorschriften
Das rumänische Steuersystem ist an die EU-Standards angepasst und wird entsprechend diesen kontinuierlich verbessert, um die Effizienz, Konsistenz und Transparenz der Besteuerung zu erhöhen. In Rumänien tätige Kryptounternehmen sollten sich über Richtlinien wie die Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit (DAC) im Klaren sein, die eine faire und effiziente Besteuerung in den Mitgliedsländern gewährleisten soll.
Es erleichtert die Meldung und den Informationsaustausch zwischen den EU-Steuerbehörden in Bezug auf Einkommen oder Einnahmen, die durch Krypto-Assets von EU-Bürgern generiert werden. Es ist auf die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) und das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) abgestimmt, das kürzlich von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) genehmigt wurde. Daher können rumänische Krypto-Unternehmer sicher sein, dass ihren Unternehmen alle Möglichkeiten gegeben werden, innerhalb eines modernen, fairen und transparenten Steuerrahmens zu wachsen.
WIE ZAHLE ICH 2024 IN RUMÄNIEN STEUERN AUF KRYPTOWÄHRUNGEN?
Auch 2024 bleibt die Besteuerung von Kryptowährungseinkommen in Rumänien ein wichtiges Thema für Anleger, Händler und alle, die Einkünfte aus Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten erzielen. Die rumänische Steuergesetzgebung passt sich der Entwicklung des Kryptowährungsmarktes an, indem sie klare Richtlinien für die Erklärung und Zahlung von Steuern auf Einkünfte aus solchen Vermögenswerten bereitstellt. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über den Prozess der Zahlung von Steuern auf Kryptowährungseinkommen in Rumänien.
Klassifizierung von Kryptowährungseinkommen
Einkünfte aus Kryptowährungen können in Rumänien gemäß dem Steuerrecht als „Einkünfte aus anderen Quellen“ eingestuft werden. Dies bedeutet, dass alle Einkünfte aus dem Handel oder der Investition in Kryptowährungen steuerpflichtig sind und in einer Steuererklärung angegeben werden müssen.
Steuersätze
Im Jahr 2024 hängt der Steuersatz für Kryptowährungseinkommen in Rumänien von der Höhe des Einkommens im Steuerjahr ab:
- Einkünfte bis zu 600 Lei sind nicht steuerpflichtig.
- Einkommen zwischen 601 und 60.000 Lei werden mit 10 % besteuert.
- Für Einkommen über 60.000 Lei gelten besondere Steuerregeln, die einen höheren Steuersatz beinhalten können.
Deklarationsprozess
- Aufzeichnung aller Transaktionen : Steuerzahler müssen alle Kryptowährungstransaktionen, einschließlich Datum, Beträge und Wechselkurse, genau aufzeichnen, um die Steuerbemessungsgrundlage korrekt berechnen zu können.
- Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage : Die Steuerbemessungsgrundlage ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufsbetrag und dem Kaufbetrag der Kryptowährung. Es ist wichtig, alle mit dem Kauf und Verkauf der Kryptowährung verbundenen Kosten zu berücksichtigen.
- Steuererklärung : Einkünfte aus Kryptowährungen müssen in der jährlichen Steuererklärung enthalten sein und innerhalb der entsprechenden Fristen der rumänischen Steuerbehörde eingereicht werden.
Steuerabzüge und Vorteile
Die rumänische Steuergesetzgebung kann bestimmte Abzüge und Anreize für Kryptowährungsinvestoren vorsehen, wie etwa die Möglichkeit, Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kryptowährungen von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen. Um solche Abzüge geltend machen zu können, ist es jedoch erforderlich, alle damit verbundenen Ausgaben genau zu dokumentieren.
Abschluss
Die Besteuerung von Kryptowährungseinkommen in Rumänien erfordert sorgfältige Dokumentation und Einkommenserklärung. Wenn Sie die Steuersätze und -regeln verstehen, können Sie Steuerfehler vermeiden und Ihre Steuerlast optimieren. Es wird empfohlen, einen qualifizierten Steuerberater zu kontaktieren, um aktuelle Informationen und eine persönliche Beratung zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf mögliche Änderungen der Steuergesetzgebung. Mit der richtigen Vorbereitung und dem richtigen Wissen können Steuerpflichten für Kryptowährungseinkommen effizient und ohne unnötige Komplikationen erfüllt werden.
Tabelle mit den wichtigsten Steuersätzen in Rumänien für 2024. Diese Tabelle enthält Informationen zu den Sätzen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer (MwSt.) und erwähnt auch die Steuer auf Einkünfte aus Kryptowährungen.
Steuerart | Gebot | Kommentar |
Einkommensteuer | 10 % | Einheitlicher Satz für die meisten Einkommensarten. |
Körperschaftssteuer | 16 % | Standardsatz für Unternehmensgewinne. |
Kleinstunternehmen | 1 Prozent oder 3 Prozent | Der Tarif ist abhängig von der Mitarbeiterverfügbarkeit und weiteren Konditionen. |
Mehrwertsteuer (MwSt.) | 19 % | Normaler Steuersatz. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten ermäßigte Steuersätze von 9 % und 5 %. |
Steuer auf Einkünfte aus Kryptowährungen | 10 % | Steuersatz für Kapitalgewinne aus Kryptowährungen für Privatpersonen. |
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