Residence permit by purchasing real estate in Greece

Aufenthaltsgenehmigung durch den Kauf von Immobilien in Griechenland

Griechenland bietet eines der attraktivsten Programme für einen Wohnsitz durch Investition in der Europäischen Union: das griechische Golden-Visa-Programm. Im Rahmen dieses Programms können Nicht-EU-Bürger durch den Kauf von Immobilien in Griechenland einen Wohnsitz erwerben, der ihnen das Recht gewährt, sich im Land aufzuhalten und sich frei im Schengen-Raum zu bewegen.

Die wichtigste Voraussetzung ist der Kauf einer Immobilie in Griechenland mit einem Mindestwert von 250.000 Euro. In bestimmten Regionen, darunter Athen, Thessaloniki, Mykonos und Santorini, wurden jedoch kürzlich höhere Schwellenwerte eingeführt, wodurch sich der Mindestinvestitionsbetrag auf 500.000 Euro erhöht hat.

Die Immobilie kann zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzt werden und sich im Besitz einer natürlichen oder juristischen Person befinden, sofern der Investor alle Anteile des Unternehmens besitzt. Die Investition muss vollständig abgeschlossen und die Eigentumsurkunde auf den Namen des Investors registriert sein, bevor dieser eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen kann.

Die Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt und kann alle fünf Jahre unbegrenzt verlängert werden, sofern das Eigentum an der Immobilie erhalten bleibt. Das Programm erfordert keinen ständigen Wohnsitz in Griechenland – es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer.

Der Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren und Eltern des Investors haben ebenfalls Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Alle Familienmitglieder erhalten separate biometrische Karten, die ihnen die gleichen Rechte auf Aufenthalt und Reisen innerhalb des Schengen-Raums gewähren.

Das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung umfasst mehrere Schritte: Kauf und Registrierung der Immobilie; Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen (Kaufvertrag, Zahlungsnachweis, Grundbuchauszug, Krankenversicherung); Einreichung eines Antrags bei der zuständigen dezentralen Verwaltungsbehörde; und Einreichung biometrischer Daten. Nach der Genehmigung erhält der Antragsteller eine Aufenthaltsgenehmigungskarte, die ihm das Recht auf Aufenthalt und Freizügigkeit gewährt.

Bitte beachten Sie, dass eine griechische Aufenthaltsgenehmigung nicht automatisch das Recht auf Staatsbürgerschaft gewährt. Nach sieben Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Griechenland kann der Investor jedoch die Einbürgerung beantragen, sofern er die Anforderungen an Sprachkenntnisse und Integration erfüllt.

Dieses Programm ist nach wie vor eines der zugänglichsten und flexibelsten in Europa und kombiniert Investitionsmöglichkeiten auf dem Immobilienmarkt mit Aufenthaltsrechten und langfristigen Vorteilen für Investoren und ihre Familienangehörigen.

Die Immobilie, die zum Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland erworben wird, muss bestimmte Anforderungen erfüllen

Um eine Aufenthaltsgenehmigung durch den Kauf einer Immobilie zu erhalten, muss diese bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Diese Bedingungen dienen dazu, die Legalität der Herkunft der Mittel zu bestätigen, die Transparenz der Transaktion zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Investition den vom Staat festgelegten Mindestschwellenwert erfüllt.

Der Mindestwert der erworbenen Immobilie muss mindestens 250.000 € betragen. In bestimmten Regionen des Landes, die ein erhöhtes Interesse von ausländischen Investoren verzeichnen, wurden jedoch höhere Schwellenwerte von 500.000 € festgelegt. Zu diesen Regionen gehören Athen, Thessaloniki, Mykonos und Santorini.

Die Immobilie kann zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzt werden. Es können mehrere Immobilien erworben werden, wenn ihr Gesamtwert den festgelegten Mindestwert erreicht. Jede Immobilie muss sich vollständig im Besitz des Investors befinden und in seinem Namen im Grundbuch eingetragen sein.

Die Immobilie muss frei von Belastungen, Pfändungen oder Verpfändungen sein. Der Kauf erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines notariell beglaubigten Kaufvertrags, der einer obligatorischen staatlichen Registrierung unterliegt. Die Bezahlung der Immobilie muss offiziell erfolgen, per Banküberweisung oder einer anderen bestätigten Methode, die Transparenz hinsichtlich der Herkunft der Gelder gewährleistet.

Ein Investor kann Immobilien entweder als Privatperson oder über eine juristische Person erwerben, sofern er alleiniger Eigentümer des Unternehmens ist. Immobilien können auch als gemeinsames Eigentum von Ehegatten erworben werden, sofern der Gesamtwert des Anteils jedes Ehegatten den festgelegten Anforderungen entspricht.

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, müssen Sie Dokumente vorlegen, die das Eigentum an der Immobilie bestätigen, einen Auszug aus dem Grundbuch, den Kaufvertrag, einen Zahlungsnachweis und eine gültige Versicherungspolice, die die medizinischen Kosten in Griechenland abdeckt.

Die erworbene Immobilie muss also rechtlich dokumentiert und registriert sein, und ihr Wert muss der festgelegten Mindestinvestitionsanforderung entsprechen. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche Erlangung einer griechischen Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des Golden-Visa-Programms.

Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland durch den Kauf einer Immobilie ist wie folgt:

  • Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland im Rahmen des Immobilieninvestitionsprogramms ist klar geregelt und umfasst mehrere aufeinanderfolgende Schritte, die darauf abzielen, die Rechtmäßigkeit der Transaktion zu überprüfen und das Recht des Investors auf Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung zu bestätigen.
  • Der erste Schritt ist die Auswahl und der Kauf einer Immobilie. Der Investor muss einen notariell beglaubigten Kaufvertrag abschließen, den vereinbarten Gesamtbetrag bezahlen und das Eigentum an der Immobilie im Grundbuch eintragen lassen. Die Zahlung muss durch Bankunterlagen bestätigt werden, aus denen die Herkunft und Rechtmäßigkeit der Mittel hervorgeht.
  • Nach Abschluss der Transaktion erhält der Investor eine notariell beglaubigte Kopie des Kaufvertrags, einen Auszug aus dem Grundbuch, der die Eintragung des Eigentums bestätigt, und eine Bescheinigung über die vollständige Bezahlung der Immobilie. Diese Dokumente dienen als Hauptnachweis für das Recht, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
  • Der nächste Schritt ist die Vorbereitung der Antragsunterlagen. Zusätzlich zu den Eigentumsunterlagen der Immobilie muss der Antragsteller einen ausländischen Reisepass, Fotos, eine gültige Krankenversicherung, eine Bescheinigung über die Unbescholtenheit und einen Nachweis über den legalen Aufenthalt in Griechenland (z. B. ein gültiges Visum vom Typ D) vorlegen.
  • Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde des Ministeriums für Migration und Asyl oder bei der zuständigen dezentralen Verwaltungsbehörde der Region, in der sich die erworbene Immobilie befindet, eingereicht. Nach der Einreichung erhält der Investor eine vorläufige Bestätigung, die ihm den legalen Aufenthalt in Griechenland bis zum Erhalt des Hauptdokuments ermöglicht.
  • Nach Einreichung des Antrags wird ein Termin für die Abgabe biometrischer Daten wie Fingerabdrücke und ein digitales Foto festgelegt. Die Anträge werden in der Regel innerhalb von ein bis zwei Monaten bearbeitet, danach erhalten die Antragsteller eine Plastikkarte als Aufenthaltsgenehmigung, die fünf Jahre lang gültig ist.
  • Nach fünf Jahren hat der Investor das Recht, seine Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern, sofern er das Eigentum an der Immobilie behält und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Für die Verlängerung ist kein ständiger Wohnsitz in Griechenland erforderlich.
  • Das Programm gilt auch für die Familienangehörigen des Investors, einschließlich Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren und Eltern beider Seiten.
    Für sie müssen separate Anträge gestellt werden, aber ihr Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung basiert auf derselben Immobilie.
    Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland durch den Kauf einer Immobilie ist somit transparent und vorhersehbar. Vom Abschluss der Transaktion bis zum Erhalt der Aufenthaltskarte dauert der Prozess in der Regel mehrere Monate und erfordert keinen Wohnsitz des Antragstellers in Griechenland.

    Wie lange ist eine Aufenthaltsgenehmigung nach dem Kauf einer Immobilie in Griechenland gültig?

    Eine Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland im Rahmen des Immobilieninvestitionsprogramms wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt. Dieser Zeitraum ist für alle Investoren einheitlich, unabhängig von den Kosten der Immobilie, ihrem Standort oder der Anzahl der in die Investition einbezogenen Immobilien.

    Nach Ablauf der fünfjährigen Frist hat der Investor das Recht, die Aufenthaltsgenehmigung um weitere fünf Jahre zu verlängern. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass er weiterhin Eigentümer der Immobilie ist, die Grundlage für die ursprüngliche Aufenthaltsgenehmigung war. Mit anderen Worten: Der Investor muss weiterhin eine Immobilie besitzen, deren Wert je nach Region mindestens 250.000 € oder 500.000 € beträgt.

    Die Verlängerung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren, ohne dass erneut alle Unterlagen eingereicht werden müssen. In den meisten Fällen reicht es aus, aktualisierte Eigentumsdokumente, eine Bestätigung, dass keine Änderungen im Eigentumsverhältnis vorliegen, eine gültige Versicherungspolice und aktuelle biometrische Daten vorzulegen.

    Eine Besonderheit des griechischen Programms ist, dass kein ständiger Wohnsitz in Griechenland erforderlich ist. Das bedeutet, dass Investoren nicht für längere Zeit in Griechenland wohnen müssen, aber dennoch alle mit der Aufenthaltsgenehmigung verbundenen Rechte behalten.

    Durch langfristigen Immobilienbesitz und die Erfüllung bestimmter Bedingungen, darunter ein mindestens siebenjähriger Aufenthalt in Griechenland, haben Investoren die Möglichkeit, die griechische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung zu beantragen.

    Daher ist eine Aufenthaltsgenehmigung für Investitionen in griechische Immobilien ein langfristiges, flexibles Instrument, mit dem Sie Ihren Status behalten können, ohne in Griechenland wohnen zu müssen, vorausgesetzt, Sie bleiben Eigentümer der Immobilie, die Sie für die Teilnahme am Programm erworben haben.

    Gilt eine Aufenthaltsgenehmigung für den Kauf von Immobilien in Griechenland auch für die Familie des Eigentümers?

    Eine Aufenthaltsgenehmigung, die in Griechenland auf der Grundlage einer Investition in Immobilien erworben wurde, gilt nicht nur für den Hauptantragsteller, sondern auch für seine Familienangehörigen. Das griechische Recht sieht die Möglichkeit vor, eine Aufenthaltsgenehmigung für nahe Verwandte des Investors zu erhalten, wodurch ihnen die gleichen Rechte auf Aufenthalt und Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums gewährt werden.

    Dies umfasst den Ehepartner des Investors, Kinder unter 21 Jahren sowie die Eltern des Investors und seines Ehepartners. Damit ist das griechische Programm eines der flexibelsten und familienfreundlichsten Programme in der Europäischen Union.

    Jedes Familienmitglied erhält eine separate biometrische Aufenthaltsgenehmigungskarte, die für denselben Zeitraum wie die Hauptgenehmigung des Investors gültig ist – fünf Jahre. Die Gültigkeit aller Familienkarten ist mit der der Hauptaufenthaltsgenehmigung synchronisiert, und sie werden gleichzeitig mit der Genehmigung des Investors verlängert.

    Um eine Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige zu erhalten, müssen separate Anträge gestellt werden, denen Dokumente zum Nachweis der familiären Bindungen, wie z. B. eine Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden, beigefügt werden müssen, die ins Griechische übersetzt und notariell beglaubigt sein müssen. Alle Dokumente müssen im Ausstellungsland beglaubigt oder mit einer Apostille versehen sein.

    Der Ehepartner des Investors erhält die gleichen Rechte zum Aufenthalt und zur Arbeit in Griechenland, es sei denn, die Genehmigung wird ausschließlich zum Zwecke des Aufenthalts ohne Arbeitsrecht ausgestellt. Kinder behalten ihren Status bis zum Alter von 21 Jahren; danach können sie ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern, wenn sie studieren oder finanziell von ihren Eltern abhängig sind.

    Somit schützt das Aufenthaltsgenehmigungsprogramm für den Kauf von Immobilien in Griechenland die Interessen der gesamten Familie des Investors und bietet die Möglichkeit, ohne zusätzliche Visabeschränkungen gemeinsam zu leben, zu studieren und zu reisen.

    Wie kann eine Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland durch den Kauf von Immobilien verlängert werden?

    Die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung, die auf der Grundlage eines Immobilienkaufs erworben wurde, erfolgt im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens und erfordert keine erneute Investition. Die Hauptbedingung für die Verlängerung ist der Erhalt des Eigentums an der Immobilie, die die Grundlage für die ursprüngliche Aufenthaltsgenehmigung bildete.

    Anträge auf Verlängerung sind bei der örtlichen Dienststelle des Ministeriums für Migration und Asyl oder der dezentralen Verwaltung der Region, in der sich die Immobilie befindet, einzureichen. Es wird empfohlen, den Antrag mehrere Monate vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung zu stellen, um eine Unterbrechung des legalen Aufenthaltsstatus zu vermeiden.

    Um die Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern, muss der Investor folgende Unterlagen einreichen:

    • einen gültigen ausländischen Reisepass
    • eine Kopie der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung
    • einen notariell beglaubigten Kaufvertrag und einen Auszug aus dem Grundbuch, der bestätigt, dass die Immobilie noch immer im Besitz des Antragstellers ist
    • eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine Steuern oder Versorgungsrechnungen ausstehen
    • eine gültige Krankenversicherung in Griechenland
    • aktuelle biometrische Daten

    Nach Einreichung des Antrags erhält der Investor eine vorläufige Bestätigung, die ihm den legalen Aufenthalt in Griechenland bis zur Ausstellung der neuen Aufenthaltsgenehmigungskarte ermöglicht. Die Bearbeitungszeit des Antrags beträgt in der Regel nicht mehr als einige Monate.

    Wird die Immobilie jedoch vor dem Verlängerungsdatum verkauft, verliert der Investor das Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung, es sei denn, er erwirbt innerhalb desselben Zeitraums eine andere Immobilie, die die Mindestinvestitionsschwelle erfüllt.

    Die Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige wird gleichzeitig mit der Genehmigung des Hauptinvestors verlängert. Alle Familienkarten haben die gleiche Gültigkeitsdauer und berechtigen den Inhaber zum Aufenthalt und zur Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums.

    Um eine Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland zu behalten, muss ein Investor daher lediglich das Eigentum an der Immobilie aufrechterhalten, seine Krankenversicherung rechtzeitig verlängern und die Verlängerungsunterlagen innerhalb der festgelegten Fristen einreichen. Das Programm erfordert keinen obligatorischen Wohnsitz in Griechenland und ist damit eine der bequemsten Optionen für langfristige Investitionen in Europa.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Der Mindestwert der Immobilie muss 250.000 € betragen, aber in einigen Regionen, wie Athen, Thessaloniki, Mykonos und Santorini, liegt die Schwelle bei 500.000 €.

Ja, es ist möglich, mehrere Immobilien zu erwerben, sofern deren Gesamtwert die Mindestinvestitionsschwelle erreicht.

Das Programm erlaubt den Erwerb von Wohn- und Gewerbeimmobilien, sofern die Immobilie vollständig registriert ist und sich im Eigentum des Investors befindet.

Die Aufenthaltsgenehmigung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt und kann alle fünf Jahre unbegrenzt verlängert werden, sofern der Investor das Eigentum an der Immobilie behält.

Ja, das Programm gilt auch für den Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren und Eltern beider Seiten des Investors, wobei jedes Familienmitglied eine separate biometrische Karte erhält.

Nein, das Programm verlangt nicht, dass der Investor dauerhaft in Griechenland wohnt. Es reicht aus, das Eigentum an der Immobilie zu behalten und die administrativen Anforderungen zu erfüllen.

Ja, nach einem Aufenthalt von mindestens sieben Jahren in Griechenland hat der Investor das Recht, die Staatsbürgerschaft zu beantragen, wenn er die Integrations- und Sprachvoraussetzungen erfüllt.

Sie müssen den Kaufvertrag, einen Auszug aus dem Grundbuch, einen Zahlungsnachweis, eine Krankenversicherung, Ihren Reisepass, Fotos und ein Führungszeugnis vorlegen.

Der Antrag wird in der Regel innerhalb von ein bis zwei Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen und biometrischen Daten bearbeitet.

Um sie zu verlängern, müssen Sie bestätigen, dass die Immobilie weiterhin im Eigentum des Investors steht, eine gültige Krankenversicherung und aktualisierte Dokumente vorlegen, woraufhin die Aufenthaltsgenehmigung um weitere fünf Jahre verlängert wird.

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