Property Taxes in Malta 2025

Grundsteuern in Malta 2025

Auch im Jahr 2025 ist das maltesische Immobiliensteuersystem eines der günstigsten in der Europäischen Union. Das Fehlen einer jährlichen Grundsteuer macht Malta zu einem attraktiven Standort für private Investoren und ausländische Unternehmen, die Wohn- oder Gewerbeimmobilien erwerben möchten.

Die wichtigsten obligatorischen Zahlungen beziehen sich auf den Erwerb, die Übertragung oder den Verkauf von Immobilien. Beim Kauf einer Immobilie wird eine Stempelsteuer in Höhe von 5 % des Immobilienwertes erhoben. Bestimmte Kategorien von Käufern können jedoch von dieser Steuer befreit werden. So können beispielsweise Erstkäufer, die die Immobilie als ihren Hauptwohnsitz nutzen, von der Stempelsteuer auf Beträge bis zu 200.000 € befreit werden. Ähnliche Vergünstigungen gelten für Immobilien in städtischen Schutzgebieten und für Gebäude, die älter als zwanzig Jahre sind und seit mindestens sieben Jahren leer stehen. In diesen Fällen kann die Steuer auf 1,5 % auf die ersten 200.000 € reduziert werden. Weitere Fälle, in denen Vergünstigungen gelten, sind die Übertragung von Immobilien zwischen Ehepartnern oder die Schenkung an Kinder für deren Wohnzwecke.

Zusätzlich zur Steuer zahlt der Käufer für Notariatsleistungen, ein Baugutachten und eine Maklerprovision. Bei Bedarf fällt auch eine Gebühr für die Erteilung einer Kaufgenehmigung für Ausländer an. In der Regel liegen die Notarkosten zwischen 1 % und 3 % des Transaktionswertes, das Baugutachten kostet etwa 300 € und die Maklerprovision beträgt bis zu 5 %.

Immobilieneigentümer zahlen keine jährliche Grundsteuer. Befindet sich die Immobilie jedoch auf staatlich gepachtetem Land, kann eine jährliche Grundrente zwischen 40 € und 250 € anfallen. Die Eigentümer tragen auch die Kosten für Versorgungsleistungen, Gebäudeinstandhaltung und gegebenenfalls Verwaltungsgebühren.

Beim Verkauf von Immobilien wird eine endgültige Übertragungssteuer (Grunderwerbsteuer) erhoben, die die klassische Kapitalertragssteuer ersetzt. In den meisten Fällen beträgt diese 8 % des Transaktionswertes. Für Immobilien, die innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Kauf verkauft werden, kann dieser Satz auf 5 % reduziert werden. Wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wurde und innerhalb von drei Jahren verkauft wird, kann der Satz sogar nur 2 % betragen. Für die Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung gelten gesonderte Regeln mit Sätzen zwischen 7 % und 12 %, je nach den Umständen und dem Datum des ursprünglichen Kaufs. Wenn der Eigentümer mindestens drei Jahre in der Immobilie gewohnt hat und diese vor nicht mehr als einem Jahr verlassen hat, wird keine Steuer erhoben.

Die Steuersätze und -regeln für ausländische Investoren sind die gleichen wie für maltesische Staatsbürger. Die mit der Nutzung von Immobilien als Hauptwohnsitz verbundenen Vorteile gelten jedoch nur, wenn der Investor tatsächlich in der Immobilie wohnt. Alle Vorzugsregelungen, einschließlich der Zollbefreiung für Erstkäufer, gelten bis Ende 2025, sofern die entsprechenden Unterlagen innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht werden.

Damit behält Malta seinen Status als Land mit einem transparenten und vorhersehbaren Steuersystem im Immobiliensektor. Das Fehlen einer jährlichen Grundsteuer, flexible Käufervergünstigungen und moderate Übertragungsraten machen den Immobilienmarkt des Landes attraktiv für langfristige Investitionen und stabile Mieteinnahmen.

Steuern beim Kauf einer Immobilie in Malta

Beim Kauf einer Immobilie in Malta ist die wichtigste obligatorische Steuer die Stempelsteuer. Diese wird vom Käufer bei Abschluss der Transaktion gezahlt und auf der Grundlage der Kosten der erworbenen Immobilie berechnet. Der Basissteuersatz beträgt 5 % des Vertragspreises oder des Marktwerts der Immobilie, je nachdem, welcher Wert höher ist. Die Zahlung erfolgt in mehreren Schritten: 1 % bei Unterzeichnung des vorläufigen Kaufvertrags, gefolgt von den restlichen 4 % bei Unterzeichnung der notariellen Urkunde.

Bestimmte Kategorien von Käufern haben Anspruch auf Vergünstigungen und ermäßigte Sätze. Im Rahmen des Programms für Erstkäufer kann der Stempelsteuersatz für Beträge bis zu 200.000 € 0 % betragen, sofern die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird. Für Käufer, die eine zweite Immobilie für den Eigenbedarf erwerben, sowie für Käufer von Immobilien in historischen oder Sanierungsgebieten (Stadtkonservierungsgebieten) kann der Satz auf 1,5 % für die ersten 200.000 € reduziert werden.

Besondere Vergünstigungen gelten für Familientransaktionen, wie z. B. die Übertragung von Immobilien zwischen Ehegatten oder Schenkungen an direkte Nachkommen zu Wohnzwecken. In solchen Fällen kann die Stempelsteuer erheblich reduziert oder sogar erlassen werden.

Zusätzlich zur Stempelsteuer fallen für Käufer weitere Kosten im Zusammenhang mit der Transaktion an. Dazu gehören Notariatsleistungen, architektonische Gutachten, staatliche Registrierung, mögliche Maklerprovisionen und Verwaltungsgebühren. Im Durchschnitt liegen die Notariatsgebühren zwischen 1 % und 3 % des Transaktionswertes, architektonische Gutachten kosten etwa 300 € und Maklerleistungen können bis zu 5 % des Immobilienwertes betragen.

Wenn der Käufer ein ausländischer Staatsbürger ist, muss er möglicherweise eine Genehmigung zum Erwerb von Immobilien einholen, um eine Immobilie kaufen zu können. Diese Genehmigung ist erforderlich, wenn sich die Immobilie nicht in einem speziell ausgewiesenen Gebiet befindet, in dem Ausländer frei Immobilien erwerben können. Die Kosten für die Erteilung einer Genehmigung sind zwar minimal, aber für das Verfahren müssen Dokumente vorgelegt werden, die die Identität des Investors und die Herkunft seiner Mittel bestätigen.

Die Besteuerung des Kaufs von Immobilien in Malta ist somit transparent und moderat. Durch die Wahl des richtigen Modells und die Einhaltung der Zulassungskriterien ist es möglich, die Höhe der Stempelsteuer erheblich zu reduzieren, insbesondere wenn die Immobilie als persönlicher Wohnsitz genutzt werden soll oder sich in einem Gebiet befindet, das Investitionen in und die Restaurierung von historischen Gebäuden fördert.

Kosten für Rechtsdienstleistungen beim Kauf von Immobilien in Malta

Beim Kauf einer Immobilie in Malta sind die Kosten für Rechtsbeistand und Notariatsdienstleistungen ein wesentlicher Bestandteil der Transaktion und müssen im Voraus in Ihrer Budgetplanung berücksichtigt werden. Die Hauptkosten entstehen für die Dienstleistungen eines Notars, der die Rechtmäßigkeit der Immobilie überprüft, den Kaufvertrag aufstellt, die Unterlagen für die staatliche Registrierung vorbereitet und die Übertragung des Eigentums überwacht. Die Notargebühren betragen in der Regel zwischen 1 % und 3 % des Kaufpreises der Immobilie. Zusätzlich zu diesem Prozentsatz kann eine feste Gebühr für die Due Diligence, die Suche im Grundbuch und die Veröffentlichung der Transaktion erhoben werden. Im Durchschnitt belaufen sich diese zusätzlichen Kosten auf etwa 600 €.

Wenn die Immobilie von einem ausländischen Staatsbürger außerhalb eines für den freien Kauf offenen Gebiets erworben wird, ist eine Kaufgenehmigung (AIP-Genehmigung) erforderlich. Die staatliche Gebühr für die Bearbeitung dieser Genehmigung beträgt etwa 233 €. Investoren sollten auch die Kosten für die Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten, Notargebühren und einen Architektenbericht über den Zustand der Immobilie einkalkulieren, die je nach Komplexität der Transaktion zwischen 300 € und 800 € liegen können.

Insgesamt ist es ratsam, Rechtskosten in Höhe von 1,5 % bis 2,5 % des Immobilienwertes einzuplanen, die alle Verwaltungsgebühren und vorbereitenden Verfahren abdecken. In einigen Fällen, z. B. beim Kauf von historischen Gebäuden, Immobilien mit mehreren Eigentümern oder geerbten Immobilien, können die Kosten für die rechtliche Unterstützung höher ausfallen, da eine detailliertere Prüfung des rechtlichen Status erforderlich ist.

Ausländischen Investoren wird dringend empfohlen, erfahrene Anwälte zu beauftragen, die mit den lokalen Verfahren und den Besonderheiten der Transaktionsabwicklung vertraut sind – insbesondere, wenn sie eine AIP-Genehmigung beantragen möchten. Die umfassende Unterstützung durch einen Anwalt und Notar gewährleistet die Sicherheit der Transaktion, verhindert Verzögerungen bei der Registrierung und mindert die Risiken, die mit möglichen rechtlichen Beschränkungen oder Belastungen der Immobilie verbunden sind.

Kosten für Notariatsleistungen beim Kauf einer Immobilie in Malta

Die Kosten für Notariatsleistungen beim Kauf einer Immobilie in Malta hängen vom Gesamtpreis der Immobilie und der Komplexität der Transaktion ab. Im Durchschnitt betragen die Notariatsgebühren zwischen 1 % und 3 % des Kaufpreises der Immobilie. Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 € muss der Käufer beispielsweise mit Kosten zwischen 3.000 € und 9.000 € rechnen.

Der endgültige Betrag wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter die Anzahl der Dokumente, der Umfang der rechtlichen Prüfung, das Vorliegen von Belastungen, die Besonderheiten des Eigentums an der Immobilie und die Anzahl der beteiligten Parteien. Befindet sich die Immobilie in einem historischen Gebäude, ist sie Teil eines Nachlasses oder erfordert eine zusätzliche Überprüfung im Grundbuch, können die Kosten für die Dienstleistungen näher an der Obergrenze des angegebenen Bereichs liegen.

In der Regel erfolgt die Bezahlung der Notariatsleistungen in zwei Raten: eine bei Unterzeichnung des vorläufigen Kaufvertrags und die andere bei Unterzeichnung der endgültigen notariellen Urkunde. Zusätzlich kann der Notar feste Gebühren für die Registrierung der Transaktion, die Überprüfung der Grundbucheinträge und die Veröffentlichung des Vertrags erheben, was die Kosten in der Regel um mehrere hundert Euro erhöht.

Um eine zuverlässige Budgetplanung zu ermöglichen, wird empfohlen, die Gesamtkosten für die notarielle Unterstützung und die Abwicklung der Transaktion auf etwa 2 % des Immobilienwertes zu veranschlagen. Beim Kauf einer Immobilie im Wert von 300.000 € würden die Notargebühren daher insgesamt etwa 6.000 € betragen, einschließlich aller Verwaltungs- und Eintragungsgebühren.

Kosten für die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers beim Kauf einer Immobilie in Malta

Die Kosten für die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers beim Kauf einer Immobilie in Malta betragen in der Regel etwa 5 % des Immobilienpreises. Im Falle eines Exklusivvertrags (Alleinvertretungsvertrag), bei dem dem Makler das ausschließliche Recht zum Verkauf der Immobilie eingeräumt wird, kann die Provision etwa 3,5 % des Immobilienwertes betragen. Zu diesem Betrag kommt die Mehrwertsteuer (18 %) hinzu.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Provision in den meisten Fällen vom Verkäufer der Immobilie gezahlt wird, dies jedoch in der Vereinbarung zwischen den Parteien berücksichtigt werden kann und tatsächlich ein Teil dieses Betrags auf den Preis der Immobilie übertragen werden kann, der vom Käufer gezahlt wird.

Steuern auf Immobilienbesitz in Malta

Die Tatsache, dass Immobilienbesitz in Malta nicht der jährlichen Grundsteuer unterliegt, macht das Land zu einer der attraktivsten Jurisdiktionen in Europa für langfristige Investitionen in Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das Fehlen einer regelmäßigen Grundsteuer bedeutet, dass Eigentümer keine jährlichen Zahlungen leisten müssen, nur weil sie die Immobilie besitzen.

Die einzigen regelmäßigen Kosten, die mit dem Eigentum verbunden sind, sind Betriebs- und Verwaltungsgebühren, die von der Verwaltungsgesellschaft oder der Eigentümergemeinschaft festgelegt werden, wenn sich die Immobilie in einer Wohnanlage oder einem Gebäude mit Gemeinschaftsflächen befindet. Diese Zahlungen decken die Instandhaltung der Infrastruktur, die Reinigung, die Wartung der Aufzüge und die Sicherheitssysteme ab und können je nach Lage und Niveau der Immobilie zwischen einigen hundert und ein- oder zweitausend Euro pro Jahr liegen.

In einigen Fällen müssen Eigentümer von Immobilien, die sich auf staatlich gepachtetem Land befinden, eine jährliche Grundrente für die Nutzung des Grundstücks entrichten. Diese liegt in der Regel zwischen 40 und 250 Euro pro Jahr und kann fest oder langfristig neu bewertet werden.

Darüber hinaus zahlen Immobilienbesitzer für Nebenkosten, Gebäudeversicherung und Instandhaltungskosten. Wenn die Immobilie vermietet wird, werden die erzielten Einnahmen für ansässige und nicht ansässige Personen mit 15 % besteuert, wenn die Vorzugsregelung gilt, oder mit dem allgemeinen Steuersatz von 35 %, wenn der Eigentümer gewerbliche Tätigkeiten ausübt oder die Immobilie über ein Unternehmen vermietet.

Das Fehlen einer jährlichen Grundsteuer macht Malta daher besonders attraktiv für langfristige Investoren. Die Ausgaben der Immobilienbesitzer beschränken sich auf Betriebskosten und Grundmieten, sofern Mieteinnahmen erzielt werden, was für Stabilität und Transparenz der Steuerlast sorgt.

Steuern auf kurzfristige Immobilienvermietungen in Malta

Einkünfte aus kurzfristigen Immobilienvermietungen in Malta sind je nach Eigentumsverhältnissen und Nutzung steuerpflichtig. Personen, die eine Immobilie direkt vermieten, ohne ein Unternehmen zu registrieren, können eine Sondersteuerregelung in Anspruch nehmen, die einen festen Steuersatz von 15 % auf die Bruttomieteinnahmen vorsieht. In diesem Fall wird die Steuer auf das gesamte Einkommen gezahlt, und Ausgaben für die Instandhaltung, Reparatur oder Wartung der Immobilie können nicht abgezogen werden. Diese Option ist für private Eigentümer praktisch, die Unterkünfte über Online-Plattformen oder mit kurzfristigen Verträgen an Touristen vermieten.

Wird die Immobilie jedoch im Rahmen eines registrierten Unternehmens vermietet, gelten die Einnahmen als gewerblich und unterliegen dem regulären Körperschaftsteuersatz von 35 %. Juristische Personen können jedoch ihre Steuerlast durch den Abzug anerkannter Ausgaben, darunter Abschreibungen, Reparaturkosten, Nebenkosten und Vermittlungsgebühren, reduzieren. Nach Abzug aller Ausgaben kann der effektive Steuersatz für Unternehmen dank des im maltesischen Recht vorgesehenen Steuerrückerstattungssystems auf 5–10 % gesenkt werden.

Eigentümer, die Immobilien kurzfristig vermieten, müssen sich im Tourismusregister eintragen lassen und eine Lizenz der MTA (Malta Tourism Authority) einholen. Ohne diese Lizenz ist die Vermietung von Unterkünften an Touristen illegal und kann zu Verwaltungsstrafen führen. Eigentümer müssen außerdem einen Öko-Beitrag von 0,50 € pro Gast und Nacht zahlen, maximal 5 € pro Aufenthalt.

Mieteinnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden, unabhängig davon, ob der Eigentümer in Malta ansässig ist. Ausländische Investoren, die Mieteinnahmen erzielen, unterliegen denselben Steuervorschriften wie lokale Eigentümer. Der Vermietungsmakler oder die Verwaltungsgesellschaft kann bei der Überweisung der Einnahmen Steuern einbehalten.

Somit besteht die Hauptsteuerbelastung für kurzfristige Immobilienvermietungen in Malta aus einer Pauschalsteuer von 15 % für Privatpersonen und einer Standard-Körperschaftssteuer von 35 % für Unternehmen sowie obligatorischen Beiträgen zum Lizenzsystem und Tourismusabgaben. Dieser Ansatz gewährleistet regulatorische Transparenz und fördert die Legalisierung von Mietverhältnissen im Bereich der Touristenunterkünfte.

Steuern auf langfristige Immobilienvermietungen in Malta

Einkünfte aus langfristigen Immobilienvermietungen in Malta unterliegen einer vereinfachten Steuerregelung, wodurch die Vermietung von Immobilien zu einer attraktiven Quelle stabiler Einkünfte wird. Für Privatpersonen gilt eine Sondersteuerregelung, die einen festen Steuersatz von 15 % auf die Bruttomieteinnahmen vorsieht. Diese Steuer wird auf die gesamten Mieteinnahmen gezahlt, ohne dass detaillierte Aufzeichnungen über Instandhaltungs- oder Reparaturkosten vorgelegt werden müssen. Gleichzeitig reicht der Eigentümer selbstständig eine Steuererklärung ein und zahlt die Steuer innerhalb der festgelegten Frist.

Diese Regelung gilt nur für Immobilien, die für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten vermietet und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen registriert sind. Langfristige Mietverträge müssen schriftlich abgeschlossen und bei der Wohnungsbehörde registriert werden. Bei Nichtregistrierung kann der Eigentümer den Vorzugssatz nicht in Anspruch nehmen und muss möglicherweise zusätzliche Steuern zum Standardsatz entrichten.

Wenn eine juristische Person die Immobilie mietet, wird das Einkommen in die gesamte Steuerbemessungsgrundlage des Unternehmens einbezogen und unterliegt einer Körperschaftsteuer von 35 %. Unternehmensstrukturen können jedoch die mit der Instandhaltung und Wartung der Immobilie verbundenen Kosten mit ihrer Steuerschuld verrechnen, wodurch sich ihre Steuerlast real verringert. Bei der Ausschüttung von Gewinnen an die Aktionäre kann ein Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet werden, wodurch sich der effektive Steuersatz auf 5 % bis 10 % verringert.

Ausländische Immobilienbesitzer, die nicht in Malta steuerlich ansässig sind, werden zu den gleichen Sätzen wie einheimische Bürger besteuert. Mieteinnahmen müssen angegeben werden, und bei Inanspruchnahme der Dienste einer Verwaltungsgesellschaft kann eine Quellensteuer einbehalten werden.

Zusätzlich zu den Steuerpflichten sind Vermieter für die Zahlung der Nebenkosten, der Gebäudeversicherung und gegebenenfalls der Verwaltungsgebühren für die Instandhaltung der Wohnanlage verantwortlich. Mietverträge für Langzeitaufenthalte unterliegen nicht der Kurtaxe, die nur für Kurzzeitmieten gilt.

Somit schafft das Steuersystem Maltas günstige Bedingungen für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilien langfristig vermieten. Die Anwendung eines festen Steuersatzes von 15 % macht den Besteuerungsprozess einfach und transparent, während die Verfügbarkeit flexibler Unternehmensmechanismen es Unternehmen ermöglicht, ihre Steuerlast bei der Nutzung von Immobilien zu Investitionszwecken zu optimieren.

Steuern auf den Verkauf von Immobilien in Malta

Beim Verkauf von Immobilien in Malta gilt anstelle der traditionellen Kapitalertragssteuer eine spezielle Steuerregelung, die als Grunderwerbsteuer bekannt ist. Diese Steuer wird vom Verkaufspreis abgezogen und stellt eine endgültige Zahlung dar, wodurch der Verkäufer von jeglicher späteren Besteuerung des Verkaufserlöses befreit ist.

Der Standardsatz beträgt 8 % des Verkaufspreises oder Marktwerts der Immobilie, je nachdem, welcher Wert höher ist. Dieser Satz gilt in der Regel für Immobilien, die nach dem 1. Januar 2004 erworben wurden. Je nach Dauer des Eigentums und der vorgesehenen Nutzung der Immobilie gelten jedoch bestimmte Ausnahmen und ermäßigte Sätze.

Wird die Immobilie beispielsweise innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Kauf verkauft, kann der Steuersatz auf 5 % reduziert werden. Für eine Immobilie, die als Hauptwohnsitz genutzt wird und innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf verkauft wird, beträgt der Steuersatz 2 %. Bei Erbschaft, Schenkung oder familieninternem Eigentumsübergang kann der Steuersatz zwischen 7 % und 12 % liegen, je nach ursprünglichem Kaufdatum und Art der Transaktion.

Beim Verkauf einer Immobilie, die seit mehr als drei Jahren im Besitz des Eigentümers ist und von diesem als Hauptwohnsitz genutzt wurde, kann keine Steuer erhoben werden, wenn die Immobilie innerhalb eines Jahres nach Auszug verkauft wird. Ermäßigungen können auch für den Verkauf von restaurierten Immobilien in städtischen Schutzgebieten gewährt werden, sofern der Eigentümer in die Restaurierung der Immobilie investiert hat.

Ist der Verkäufer eine juristische Person, wird der Verkaufserlös in die Gesamtsteuerbemessungsgrundlage des Unternehmens einbezogen und unterliegt einer Körperschaftsteuer von 35 %. Dank des im maltesischen Recht vorgesehenen Steuerrückerstattungssystems kann der effektive Steuersatz jedoch je nach Gewinnverteilungsstruktur auf 5–10 % gesenkt werden.

Für ausländische Investoren gelten ähnliche Regeln: Der Steuersatz wird nach denselben Grundsätzen wie für maltesische Staatsbürger festgelegt, unabhängig vom Steuerwohnsitz. Die Steuer wird zum Zeitpunkt der Transaktion vom Notar oder Käufer einbehalten und im Namen des Verkäufers an die Steuerbehörden überwiesen.

Somit bleibt die Steuerbelastung beim Verkauf von Immobilien in Malta moderat und vorhersehbar. Das flexible Steuersystem berücksichtigt die Dauer des Eigentums, den Zweck der Immobilie und den Status des Eigentümers, was die maltesische Gerichtsbarkeit für langfristige Investitionen und anschließende Immobilienverkäufe mit minimalen Steuerkosten vorteilhaft macht.

Steuern auf den Verkauf von Immobilien durch Privatpersonen in Malta

Der Verkauf von Immobilien durch eine natürliche Person in Malta unterliegt der Grunderwerbsteuer, die die Kapitalertragsteuer ersetzt. Dabei handelt es sich um eine endgültige, feste Zahlung, die vom Transaktionsbetrag einbehalten wird. Diese Steuer wird auf den vollen Verkaufspreis berechnet, es sei denn, der Marktwert der Immobilie ist höher. In diesem Fall wird stattdessen der Marktwert herangezogen.

Der Standardsteuersatz beträgt 8 % und gilt für alle Immobilien, die nach dem 1. Januar 2004 erworben wurden. Unter bestimmten Bedingungen, die sich auf die Dauer des Eigentums und die Nutzung der Immobilie beziehen, gelten jedoch Vorzugssätze. Wenn die Immobilie beispielsweise innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Kauf verkauft wird, kann der Steuersatz auf 5 % reduziert werden. Wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wurde und innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf verkauft wird, gilt ein Mindestsatz von 2 %.

Privatpersonen, die Immobilien verkaufen, sind von der Steuer befreit, wenn sie die Immobilie mindestens drei Jahre lang besessen und als Hauptwohnsitz genutzt haben, vorausgesetzt, der Verkauf erfolgt innerhalb eines Jahres nach Auszug aus der Immobilie. Eine Befreiung ist auch beim Verkauf einer Immobilie in einem historischen Denkmalschutzgebiet möglich, sofern der Eigentümer in die Restaurierung investiert und die erforderliche Bestätigung von den zuständigen Denkmalschutzbehörden erhalten hat.

Wenn die Immobilie geerbt oder geschenkt wurde, gilt ein separates Besteuerungsverfahren. In diesen Fällen kann der Steuersatz zwischen 7 % und 12 % liegen, je nach Erwerbsdatum und Art der Übertragung. Gleichzeitig können Erben und nahe Verwandte (Ehepartner, Kinder und Eltern) bei der Registrierung familieninterner Transaktionen eine teilweise oder vollständige Steuerbefreiung beantragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Privatpersonen nicht das Recht haben, die Steuerbemessungsgrundlage um die Kosten für Reparaturen, Instandhaltung oder Verbesserungen der Immobilie zu reduzieren – die Steuer wird auf den vollen Betrag der Transaktion erhoben. Der Notar behält die Steuer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Kaufurkunde ein und überweist sie an die Steuerbehörden, sodass eine nachträgliche Erklärung der Einkünfte aus dem Verkauf entfällt.

Das maltesische Steuersystem für Privatpersonen ist somit einfach und transparent: Es gibt feste Steuersätze und die Möglichkeit von Vergünstigungen, wenn eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum im Besitz ist, sowie eine Befreiung beim Verkauf der eigenen Wohnung. Dies macht Immobilientransaktionen für private Investoren und Hausbesitzer gleichermaßen verständlich und vorhersehbar.

Steuern auf den Verkauf von Immobilien durch ein Unternehmen in Malta

Der Verkauf von Immobilien durch ein Unternehmen in Malta unterliegt einer anderen Steuerregelung als die für Privatpersonen geltende. In diesem Fall wird die Transaktion als gewerbliche Tätigkeit betrachtet und jeder erzielte Gewinn wird in die Steuerbemessungsgrundlage der juristischen Person einbezogen.

Der Standard-Körperschaftsteuersatz in Malta beträgt 35 % des Gewinns aus dem Verkauf von Immobilien. Die Steuer wird jedoch nicht auf den Gesamtbetrag der Transaktion berechnet, sondern auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den dokumentierten Kosten für den Erwerb und die Verbesserung der Immobilie. Zu diesen Ausgaben gehören der Kaufpreis, Notar- und Anwaltskosten, Reparatur- und Restaurierungskosten, Architektenhonorare und Verwaltungskosten.

Wenn die Immobilie seit langer Zeit in der Bilanz des Unternehmens steht und für operative Tätigkeiten genutzt wurde, kann die Steuerbemessungsgrundlage angepasst werden, um Abschreibungen zu berücksichtigen. Dadurch verringert sich der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag.

Das maltesische Körperschaftsteuersystem sieht einen Mechanismus vor, mit dem ein Teil der Steuer bei der Ausschüttung von Gewinnen an die Aktionäre zurückerstattet wird. Je nach Unternehmensstruktur und Art der Geschäftstätigkeit können Investoren zwischen 60 % und 85 % der gezahlten Steuer zurückerhalten, wodurch sich der effektive Steuersatz auf 5 % bis 10 % verringert. Dieser Mechanismus macht Malta zu einem der wettbewerbsfähigsten europäischen Länder für Immobilientransaktionen, die über Unternehmensstrukturen abgewickelt werden.

Wenn ein Unternehmen jedoch Immobilien verkauft, die als Investitionsvermögen und nicht als Teil seines Kerngeschäfts genutzt wurden, kann eine Übertragungssteuer in Höhe von 8 % des Verkaufspreises erhoben werden. Dies gilt jedoch nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, und ist eher bei passiven Investmentgesellschaften als bei Bauträgern der Fall.

In Malta registrierte ausländische Unternehmen unterliegen denselben Steuersätzen und Vorschriften – das Land unterscheidet nicht zwischen ansässigen und nicht ansässigen juristischen Personen, wenn sich die Immobilie in Malta befindet. Gleichzeitig entstehen Steuerpflichten, wenn die Transaktion bei einem Notar registriert wird, der verpflichtet ist, den entsprechenden Betrag einzubehalten und an den Staatshaushalt abzuführen.

Wenn also ein maltesisches Unternehmen Immobilien verkauft, wird ein Steuersatz von 35 % angewendet, mit der Möglichkeit, einen Teil der gezahlten Steuer anschließend zurückerstattet zu bekommen – wodurch die effektive Steuerbelastung moderat ausfällt. Dank ihrer transparenten Struktur und des günstigen Steuerrückerstattungsmechanismus bleiben Immobiliengeschäfte von Unternehmen in Malta eines der rationalsten Instrumente für internationale Investoren und Bauträger.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Der Standardsteuersatz beträgt 5 % des Immobilienwerts. Erstkäufer, die eine Immobilie als Dauerwohnsitz erwerben, haben jedoch Anspruch auf einen Rabatt von 0 % auf die ersten 200.000 €. Für Immobilien in historischen Denkmalschutzgebieten kann der Steuersatz auf 1,5 % des gleichen Betrags reduziert werden.

Er zahlt für Notariatsleistungen, Architekturberichte und Immobilienmaklerleistungen sowie gegebenenfalls eine Gebühr für die Erteilung einer Genehmigung für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer. Im Durchschnitt liegen die Notariatsgebühren zwischen 1 % und 3 % des Transaktionswertes, und die Provisionen der Immobilienmakler können bis zu 5 % betragen.

Nein, in Malta gibt es keine jährliche Grundsteuer. Immobilienbesitzer müssen lediglich Betriebs- und Verwaltungskosten, Nebenkosten und eine Grundgebühr entrichten, wenn sich die Immobilie auf gepachtetem Land befindet.

Beim Verkauf von Immobilien wird eine Grunderwerbsteuer erhoben. Der Standardsteuersatz beträgt 8 % des Transaktionsbetrags, kann jedoch auf 5 % reduziert werden, wenn die Immobilie innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf verkauft wird, oder auf 2 %, wenn sie als Hauptwohnsitz genutzt wurde.

Wenn der Eigentümer mindestens drei Jahre in der Immobilie gewohnt hat und sie innerhalb eines Jahres nach dem Auszug verkauft, fällt keine Steuer an. Ausnahmen sind auch für Immobilien in historischen Denkmalschutzgebieten möglich, sofern Investitionen in die Restaurierung getätigt werden.

Für Privatpersonen werden Mieteinnahmen mit einem festen Steuersatz von 15 % des Bruttoeinkommens besteuert. Für Unternehmen beträgt der Steuersatz 35 %, kann jedoch dank des Steuerrückerstattungssystems effektiv auf 5–10 % reduziert werden.

Ja, Eigentümer, die kurzfristige Unterkünfte an Touristen vermieten, müssen eine Lizenz von der Malta Tourism Authority (MTA) einholen. Ohne Lizenz ist die Vermietung von Unterkünften illegal und kann zu Geldstrafen führen.

Befindet sich die Immobilie auf staatlichem Grund, wird eine jährliche Grundrente zwischen 40 € und 250 € erhoben. Diese feste Zahlung hängt von den Bedingungen des Pachtvertrags ab.

Ausländer werden zu den gleichen Bedingungen wie maltesische Staatsbürger besteuert. Die mit dem Wohnen in der Immobilie verbundenen Vorteile gelten jedoch nur, wenn der Investor sie als seinen Hauptwohnsitz nutzt.

Das Steuersystem Maltas wird auch im Jahr 2025 eines der attraktivsten in Europa bleiben: Es wird keine jährliche Grundsteuer geben, die Kauf- und Verkaufssteuern werden moderat sein und es wird ein vereinfachtes Mietregime mit einem festen Steuersatz von 15 % geben. Dies macht das Land attraktiv für Investitionen und langfristigen Immobilienbesitz.

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