Der Mindestlohn ist die vom Staat festgelegte Untergrenze für die Vergütung eines Arbeitnehmers bei voll geleisteten Arbeitsstunden. Diese Kategorie hat sowohl aus arbeits- als auch aus sozialrechtlicher Sicht eine komplexe Bedeutung sowie im Zusammenhang mit der Besteuerung, der Berechnung von Versicherungsbeiträgen und der Bestimmung zahlreicher sozialer Verpflichtungen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Tschechischen Republik aktualisierte Werte des Mindestlohns infolge der Reform des Mechanismus zu seiner Festlegung und Indexierung. Gemäß den Bestimmungen des tschechischen Arbeitsgesetzbuches wird der Mindestlohn von der Regierung festgelegt und jährlich überprüft. Ab 2025 trat ein automatischer Valorisierungsmechanismus in Kraft, nach dem die Grundhöhe des Mindestlohns als Prozentsatz des Durchschnittslohns in der Volkswirtschaft festgelegt wird. Ziel dieser Neuerung ist es, Vorhersehbarkeit, Transparenz und die Übereinstimmung des Mindestlohns mit den sozioökonomischen Realitäten sicherzustellen.
Festgelegte Werte für 2025
Laut der aktuellen Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2025:
- Der monatliche Mindestlohn für eine Vollzeitbeschäftigung (40 Stunden pro Woche) beträgt brutto 20.800 CZK.
- Der Mindeststundensatz beträgt 124,40 CZK.
Die Erhöhung gegenüber 2024 beläuft sich auf 1.900 CZK pro Monat und spiegelt sowohl den Inflationsdruck als auch den allgemeinen Trend des Lohnwachstums in der Wirtschaft wider.
Rechtliche und praktische Aspekte der Anwendung
Der Mindestlohn ist für alle Arbeitgeber verbindlich, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Er gilt für alle Arten von Arbeitsverhältnissen, unabhängig von der Form des Vertrags (Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag) und der Nationalität des Arbeitnehmers. Für Teilzeitkräfte erfolgt die Mindestvergütung anteilig zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, den Grundlohn unterhalb des Mindestlohns festzulegen. Gleichzeitig umfasst der Mindestlohn keine Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, die bei den Berechnungen zusätzlich berücksichtigt werden müssen.
Garantierte Löhne und berufliche Einstufungen
Das System der garantierten Löhne, das nach Qualifikationsgruppen verteilt wird, gilt weiterhin für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie für aus öffentlichen Mitteln finanzierte Stellen. Je nach Komplexität, Verantwortung und Bildungsniveau fallen die Arbeitnehmer in eine von vier Kategorien:
- Gruppe I (ungelernte Arbeit): 20.800 CZK,
- Gruppe II (Sekundarschulbildung ohne Abiturprüfung): 24.960 CZK,
- Gruppe III (Sekundarschulbildung mit Abiturprüfung): 29.120 CZK,
- Gruppe IV (Hochschulbildung): 33.280 CZK.
Dieses System gilt ausschließlich im öffentlichen Bereich und findet keine Anwendung bei privaten Arbeitgebern, die ab 2025 ausschließlich durch den Mindestlohn geregelt werden.
Auswirkungen auf die Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Mindestlohn dient als Basiswert für die Berechnung der Mindestbeiträge zur Sozial- und Krankenversicherung:
- Selbständige (z. B. Arbeitslose, Freiberufler, Studierende über 26 Jahre usw.) sind verpflichtet, ihre Beiträge auf Grundlage des Mindestlohns zu berechnen.
- Der verpflichtende Krankenversicherungsbeitrag bei fehlendem Einkommen beträgt etwa 2.808 CZK pro Monat.
- Der Mindestlohn beeinflusst sowohl die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage als auch die Anspruchskriterien für verschiedene Steuervergünstigungen, darunter für Eltern, Menschen mit Behinderung und Rentner.
Darüber hinaus wirken sich die festgelegten Mindestlohngrenzen auf die Grenzen der steuerfreien, arbeitgeberfinanzierten Leistungen aus (z. B. Verpflegung, Sport, Gesundheitsversorgung), da einige von ihnen als Prozentsatz oder Bruchteil des nationalen Durchschnittslohns bestimmt werden.
Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Erhöhung des Mindestlohns hat folgende Konsequenzen:
- Überarbeitung der Stellenpläne und Arbeitsverträge, insbesondere in Bereichen, in denen die Vergütung nahe am Mindestlohn liegt;
- Steigerung der Lohnsumme, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen;
- Anpassungen interner Lohnabrechnungsverfahren, einschließlich Steuer- und Versicherungsberichterstattung;
- Für ausländische Arbeitskräfte die Pflicht zur Einhaltung der Migrationsanforderungen, da der Mindestlohn häufig als Bedingung für die Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen dient.
Perspektiven für weitere Änderungen
Nach dem langfristigen Ziel des Arbeitsministeriums soll der Mindestlohn bis 2029 ein Niveau von mindestens 50 % des Durchschnittslohns in der Wirtschaft erreichen. Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren mit jährlichen Erhöhungen zwischen 8–10 % zu rechnen ist, sofern das Wirtschaftswachstum stabil bleibt. Für Arbeitgeber ist es wichtig, rechtzeitig über regulatorische Änderungen informiert zu bleiben und interne Dokumente anzupassen, um mögliche Verstöße und Strafen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Mindestlohnvorschriften zu vermeiden.
Veränderungen des Mindestlohns in der Tschechischen Republik 2015–2025
Der Mindestlohn in der Tschechischen Republik hat sich in den letzten zehn Jahren stetig entwickelt, was die wirtschaftliche Transformation, das Wachstum der Arbeitsproduktivität und das Bestreben des Staates widerspiegelt, der arbeitenden Bevölkerung soziale Garantien zu bieten. Als verbindliches Element des Arbeitsrechts wird der Mindestlohn per Regierungsverordnung festgelegt und gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von Art des Arbeitsverhältnisses, Qualifikation oder Staatsangehörigkeit. Zwischen 2015 und 2025 hat sich der Mindestlohn mehr als verdoppelt – von 9.200 CZK auf 20.800 CZK pro Monat. Der Stundensatz stieg im selben Zeitraum von 55 CZK auf 124,40 CZK. Diese Erhöhung ist nicht nur auf den Inflationsdruck zurückzuführen, sondern auch auf die Absicht des Staates, den Mindestlohn an das Niveau des Durchschnittslohns anzunähern, um schrittweise den Zielwert von 50 % des Durchschnittslohns in der Wirtschaft zu erreichen. In den ersten Jahren (2015–2017) erfolgte die Erhöhung des Mindestlohns in beschleunigtem Tempo. So betrug die Erhöhung 2017 auf einmal 1.100 Kronen – ein Anstieg von mehr als 11 %. Dies war möglich aufgrund einer stabilen makroökonomischen Lage und sinkender Arbeitslosigkeit. Von 2018 bis 2020 setzte sich der positive Trend mit jährlichen Steigerungen zwischen 1.150 und 1.250 Kronen fort. 2021 kam es jedoch zu einer Verlangsamung mit nur 600 Kronen Zuwachs, bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und den Möglichkeiten der Arbeitgeber zu wahren. Ab 2022 nahm das Tempo der Mindestlohnerhöhungen wieder zu. 2024 wurde ein automatischer Indexierungsmechanismus eingeführt, der an den Durchschnittslohn gekoppelt ist. Infolgedessen erreichte der monatliche Mindestlohn 2025 den Wert von 20.800 Kronen – der höchste nominale Anstieg in einem Jahrzehnt.
Tabelle der Veränderungen des Mindestlohns in der Tschechischen Republik 2015–2025
Jahr | Mindestlohn (CZK/Monat) | Stundensatz (CZK) | Erhöhung zum Vorjahr (CZK) | Erhöhung (%) |
2015 | 9 200 | 55,00 | – | – |
2016 | 9 900 | 58,70 | +700 | +7,6 % |
2017 | 11 000 | 66,00 | +1 100 | +11,1 % |
2018 | 12 200 | 73,20 | +1 200 | +10,9 % |
2019 | 13 350 | 79,80 | +1 150 | +9,4 % |
2020 | 14 600 | 87,30 | +1 250 | +9,4 % |
2021 | 15 200 | 90,50 | +600 | +4,1 % |
2022 | 16 200 | 96,40 | +1 000 | +6,6 % |
2023 | 17 300 | 103,80 | +1 100 | +6,8 % |
2024 | 18 900 | 112,50 | +1 600 | +9,2 % |
2025 | 20 800 | 124,40 | +1 900 | +10,0 % |
Der Mindestlohn beeinflusst nicht nur die Einkommenshöhe der Arbeitnehmer, sondern auch die Höhe der Versicherungs- und Steuerpflichten. Er dient als Grundlage für die Berechnung der Mindestbeiträge zur Kranken- und Sozialversicherung für Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind, sowie für die Bestimmung der Grenzen steuerfreier Leistungen und Zulagen. Zum Beispiel wird bei der Festlegung des Mindestversicherungsbeitrags für Selbstzahler oder Personen ohne andere Einkünfte der Mindestlohn als Basis verwendet. Darüber hinaus wird das Mindesteinkommensniveau als Schwelle bei der Prüfung von Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für ausländische Staatsangehörige verwendet. Insbesondere muss ein ausländischer Bewerber für den Erhalt einer Arbeits- oder Mitarbeiterkarte einen Arbeitsvertrag mit einem Gehalt vorlegen, das nicht unter dem festgelegten Mindestlohn liegt.
Das neue Indexierungssystem, das ab 2024 in Kraft tritt, beseitigt politisch motivierte Verhandlungen und geht zu einem automatischen, formelbasierten Ansatz über. Dies erhöht die Transparenz, verringert die Verwaltungslast für Arbeitgeber und macht die langfristige Finanzplanung stabiler. Wenn das aktuelle Wachstum und die günstigen wirtschaftlichen Bedingungen anhalten, wird erwartet, dass der Mindestlohn in der Tschechischen Republik bis 2029 das Niveau von 28.000–29.000 CZK pro Monat erreichen wird. Damit zeigt der Mindestlohn in der Tschechischen Republik seit zehn Jahren einen stetigen Aufwärtstrend. Seine Erhöhung hat nicht nur soziale, sondern auch fiskalische Bedeutung, da sie alle Schlüsselelemente der Arbeits- und Steuerregelung beeinflusst. Für Arbeitgeber ist es daher besonders wichtig, die Änderungen beim Mindestlohn rechtzeitig bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, der Lohnabrechnung sowie im Rahmen von HR- und Migrations-Compliance zu berücksichtigen.
Was beeinflusst den Mindest- und Durchschnittslohn in der Tschechischen Republik?
Der Mindest- und Durchschnittslohn beeinflusst nicht nur die Arbeitsentlohnung, sondern auch eine Reihe anderer Aspekte.
Kranken- und Sozialversicherung
Der monatliche Mindestbeitrag zur Rentenversicherung für Selbständige beträgt 29,2 Prozent von 35 Prozent des Durchschnittslohns, was im Jahr 2025 4.759 CZK ausmacht. Der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung für Selbständige beträgt 13,5 % der Hälfte des Durchschnittslohns, also 3.143 CZK. Die maximale Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge wird auf 2.234.736 CZK (48-facher Durchschnittslohn) steigen. Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Mindestbemessungsgrundlage für Krankenversicherungsbeiträge für Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen. In diesem Fall beträgt der Beitrag 13,5 % des Mindestlohns, also 2.808 CZK pro Monat im Jahr 2025. Auch die Grenze für die Teilnahme an der Krankenversicherung steigt: für Arbeitnehmer des Arbeitsamtes bei einem Einkommen von 11.500 CZK (25 % des Durchschnittslohns) und für andere Arbeitnehmer bei 4.500 CZK (ein Zehntel des Durchschnittslohns).
Einkommensteuer
Die monatliche Grenze für die Anwendung des erhöhten Einkommensteuersatzes von 23 % beträgt das Dreifache des Durchschnittslohns, und die jährliche Grenze das 36-fache des Durchschnittslohns. Im Jahr 2025 entspricht dies 139.671 CZK pro Monat bzw. 1.676.052 CZK pro Jahr. Die Steuerfreigrenze für regelmäßig gezahlte Renten beträgt 36 Mindestlöhne, d. h. 748.800 CZK pro Jahr. Der Mindestlohn beeinflusst auch die Einkommensgrenze für den Steuerbonus. Diese Grenze beträgt sechs Mindestlöhne. Im Jahr 2025 wird das Mindesteinkommen für den Steuerbonus 124.800 CZK pro Jahr betragen.
Arbeitnehmerleistungen
Die Freigrenze für Sachleistungen, die vom Arbeitgeber gewährt werden, beträgt die Hälfte des Durchschnittslohns, also 23.278 CZK pro Jahr, und bei Gesundheitsleistungen 46.557 CZK pro Jahr (über dem Durchschnittslohn). Möglichkeit eines höheren Nebenverdienstes für bei der Arbeitsagentur registrierte Personen: Wenn Sie bei der Arbeitsagentur registriert sind, können Sie in Teilzeit arbeiten, jedoch nur bis zu einer Höchstgrenze von der Hälfte des Mindestlohns. Im Jahr 2025 entspricht dies 10.400 CZK pro Monat.
Mindestlohn pro Stunde in der Tschechischen Republik
- Die Steuerfreigrenze für regelmäßig gezahlte Renten wird auf 748.800 CZK pro Jahr (36 Mindestlöhne), d. h. 62.400 CZK pro Monat, erhöht.
- Die Krankenversicherung, die vom Mindestlohn abgezogen werden muss, z. B. für Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen, wird auf 2.808 CZK pro Monat steigen (13,5 % des Mindestlohns).
- Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf den Steuerbonus wird auf 124.800 CZK pro Jahr (6 Mindestlöhne), d. h. 10.400 CZK pro Monat, erhöht.
Grundgehalt in der Tschechischen Republik 2025
- Die Grenze für die Anwendung des zweiten Steuersatzes steigt auf ein monatliches Limit von 139.671 CZK (das Dreifache des Durchschnittslohns), und das jährliche Limit beträgt 1.676.052 CZK (36-facher Durchschnittslohn).
- Die maximale Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge wird auf 2.234.736 CZK (48-facher Durchschnittslohn) erhöht.
- Die Steuerfreigrenze für Sachleistungen, die vom Arbeitgeber gewährt werden, wird auf 23.278 CZK pro Jahr (½ des Durchschnittslohns) erhöht. Sollte die Änderung des Arbeitsgesetzes angenommen werden, gilt die neue Grenze nur für medizinische Leistungen bis zum Durchschnittslohn, d. h. 46.557 CZK pro Jahr.
- Die Teilnahmegrenze für die Krankenversicherung bei DPPs wird auf ein Einkommen von 11.500 CZK (25 % des Durchschnittslohns) erhöht.
- Der Mindestvorschuss für die Rentenversicherung für Selbständige wird auf 3.399 CZK (29,2 % von ¼ des Durchschnittslohns) für Existenzgründer und auf 4.759 CZK für andere Unternehmer (29,2 % von 35 % des Durchschnittslohns) erhöht.
- Der Mindestvorschuss für die Krankenversicherung für Selbständige wird auf 3.143 CZK (13,5 % der Hälfte des Durchschnittslohns) erhöht.
- Die Pauschalsteuer für Selbständige in der ersten Gruppe wird auf 8.716 CZK steigen.
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