MiCA Licence in Austria

MiCA-Lizenz in Österreich

Am 24. September 2020 stellte die Europäische Kommission den Entwurf der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) als Teil eines umfassenderen Pakets von Initiativen für digitale Finanzen vor. Dieses Paket umfasste nicht nur MiCAR, sondern auch die Verordnung über die digitale operationelle Resilienz des Finanzsektors (DORA), ein Pilotregime für Infrastrukturen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) sowie eine Strategie zur Entwicklung der digitalen Finanzwirtschaft in der EU. Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Krypto-Asset-Märkte wurde am 9. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Mit ihrer Verabschiedung hat die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Kryptowährungs- und Tokenmarkt geschaffen, der sowohl für traditionelle Finanzinstitute als auch für neue Akteure der Kryptoökonomie verbindlich ist. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, müssen die festgelegten Anforderungen erfüllen, um einen EU-anerkannten regulierten Status zu erhalten.

Das Hauptziel von MiCAR besteht darin, die Regeln für die Ausgabe, Notierung und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets zu harmonisieren. Die Verordnung zielt darauf ab, Innovationen zu fördern, das Potenzial digitaler Vermögenswerte zu erschließen und den europäischen Markt zu entwickeln, während gleichzeitig ein Gleichgewicht zwischen der Unterstützung der Finanzstabilität und dem Schutz der Anlegerinteressen gewahrt wird. MiCAR legt einheitliche Regeln zur Transparenz und Offenlegung bei der Ausgabe und dem Handel von Krypto-Assets fest, definiert die Zulassung und Aufsicht von Krypto-Asset-Dienstleistern (CASPs) und Token-Emittenten, stellt Anforderungen an die Unternehmensführung und interne Organisation von Unternehmen auf und etabliert Mechanismen zum Anlegerschutz und zur Verhinderung von Missbrauch auf Kryptowährungs-Handelsplattformen.

Stufen des Inkrafttretens der Verordnung
Die Vorschriften werden schrittweise eingeführt:

  • Die Regeln für asset-backed Tokens (ARTs) und elektronische Geld-Token (EMTs) gelten ab dem 30. Juni 2024;
  • Die Vorschriften zur Zulassung und Aufsicht von CASPs treten am 30. Dezember 2024 in Kraft;
  • Weitere wichtige Bestimmungen, einschließlich der Anforderungen an Ausgabe und Anlegerschutz, gelten ab demselben Datum;
  • Einzelne Artikel gelten bereits ab dem 29. Juni 2023.

Als Folge von MiCAR bereiten die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) regulatorische Standards, Leitlinien und Klarstellungen vor, um die detaillierte Anwendung der Verordnung in der Praxis sicherzustellen.

Klassifizierung von Krypto-Assets und Anforderungen an Emittenten
MiCAR gilt für Krypto-Assets, die bisher nicht unter europäische Finanzdienstleistungsgesetze, einschließlich der MiFID II-Richtlinie, fallen. Alle Assets lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:

  • Asset-backed Tokens (ART),
  • Elektronische Geld-Token (EMT),
  • Sonstige Krypto-Assets.

Unabhängig von der Kategorie muss der Emittent ein technisches Dokument erstellen und bei der Aufsichtsbehörde einreichen, das Informationen über das Projekt und die Risiken für Investoren offenlegt. Eine vorherige Genehmigung dieses Dokuments ist jedoch nur für ART- und EMT-Emittenten erforderlich, da diese potenziell systemrelevante Auswirkungen haben können.

Nationales Recht und Aufsicht
Als Folge der pan-europäischen Verordnung erlassen die EU-Mitgliedstaaten nationale Gesetze. In Österreich wurde das MiCA-Verordnungsdurchführungsgesetz (MiCA-VVG) am 3. Juli 2024 genehmigt und trat am 20. Juli 2024 in Kraft. Nach diesem Gesetz ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Aufsichtsbehörde für MiCAR in Österreich benannt.

Das MiCA-Durchführungsgesetz wurde dem österreichischen Nationalrat vorgelegt

Ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) wurde im Juni 2024 dem österreichischen Nationalrat vorgelegt, um einen nationalen Rechtsrahmen für die Umsetzung zu schaffen. Das Dokument soll zwischen dem 3. und 5. Juli 2024 behandelt werden und wird voraussichtlich so bald wie möglich verabschiedet. Seine Verabschiedung wird ein entscheidender Schritt sein, um sicherzustellen, dass die europäischen Vorschriften in Österreich vollständig anwendbar sind, und wird die Lizenzverfahren für Krypto-Asset-Dienstleister planmäßig ermöglichen. Die MiCA-Verordnung wurde auf EU-Ebene im Juni 2023 genehmigt und trat am 29. Juni desselben Jahres in Kraft. Sie stellt den ersten umfassenden regulatorischen Rahmen für die Ausgabe, den Umlauf und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets auf dem europäischen Binnenmarkt dar. Das Hauptziel des Dokuments ist es, harmonisierte Regeln zu schaffen, die Innovationen in Finanztechnologien fördern, die Transparenz der Aktivitäten von Marktteilnehmern gewährleisten und gleichzeitig den Schutz von Privat- und institutionellen Anlegern sicherstellen.

Auf EU-Ebene werden die MiCA-Bestimmungen schrittweise eingeführt: Die Artikel, die sich auf Emittenten von asset-backed Krypto-Assets (ART) und elektronische Geld-Token (EMT) beziehen, sind seit dem 30. Juni 2024 in Kraft. Das vollständige Inkrafttreten der Verordnung, einschließlich der Regeln für Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs), ist für den 30. Dezember 2024 vorgesehen. Das Jahr 2024 stellt somit die Übergangsphase dar, in der die EU-Mitgliedstaaten die institutionelle und rechtliche Bereitschaft zur Umsetzung der MiCA-Bestimmungen sicherstellen müssen. Obwohl EU-Verordnungen in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sind, sind in bestimmten Fällen nationale Regelungen zu Verfahrens- und Organisationsfragen erforderlich. MiCA ist ein solches Beispiel: Um vollständig umgesetzt zu werden, muss eine nationale zuständige Behörde mit Lizenz- und Aufsichtsbefugnissen über Emittenten und Dienstleister benannt werden. Österreich weist im Rahmen des MiCA-Durchführungsgesetzes (MiCA-VVG) diese Befugnisse der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zu. Diese Behörde wird nicht nur Lizenzanträge prüfen, sondern auch die laufende Aufsicht über Kryptowährungsunternehmen durchführen, die Einhaltung der Kapitalanforderungen, der internen Governance, der Verwahrung von Kundengeldern und der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche überwachen. Darüber hinaus wird die FMA befugt sein, Sanktionen bei Verstößen gegen die Anforderungen der Verordnung zu verhängen. Die Verabschiedung des MiCA-VVG ist von strategischer Bedeutung für Österreich. Einerseits ermöglicht sie lokalen Kryptowährungsunternehmen und Fintech-Startups den Zugang zum gesamten europäischen Markt über den EU-Regulierungs-Passmechanismus. Zuvor benötigten Unternehmen eine separate Registrierung in jedem Mitgliedstaat, was erhebliche administrative und finanzielle Hürden darstellte. Andererseits steigert dies die Attraktivität Österreichs für internationale Akteure, die das Land als potenziellen Zugangspunkt zum EU-Markt sehen.

Das österreichische Finanzministerium betont, dass die Umsetzung von MiCA nicht nur darauf abzielt, Rechtssicherheit zu schaffen und die Markttransparenz zu erhöhen, sondern auch Innovationen im Finanzsektor zu fördern. In Kombination mit gezielten Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von Fintech-Unternehmen – einschließlich Bereitstellung von Infrastruktur, Unterstützung von Bildungsinitiativen und Entwicklung von Forschungsprojekten – strebt Österreich an, sich als verlässliches Zentrum für digitale Finanzwirtschaft in Europa zu etablieren. Somit schafft die Verabschiedung des MiCA-Durchführungsgesetzes die Grundlage für die vollständige Integration Österreichs in den einheitlichen europäischen Krypto-Asset-Markt. Für Marktteilnehmer eröffnet dies neue Möglichkeiten zur Skalierung von Geschäften und zur Anziehung von Investitionen, während es für Investoren ein höheres Maß an rechtlichem Schutz und Aufsicht bietet. Langfristig können diese Maßnahmen nicht nur zum Wachstum des österreichischen Fintech-Sektors beitragen, sondern auch die Voraussetzungen für eine langfristige Stärkung des Vertrauens in digitale Vermögenswerte als legitimes Element des europäischen Finanzsystems schaffen.

Helmut EttlAm 30. Dezember 2024 tritt die Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) vollständig in Kraft, was den Beginn einer neuen Ära in der Regulierung des Kryptowährungssektors markiert. Der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird dabei eine Schlüsselrolle bei der Überwachung dieses Segments zugewiesen, das den zuvor teilweise undurchsichtigen Markt in ein strukturiertes und vorhersehbares rechtliches Umfeld verwandeln wird. Wie von den FMA-Vorstandsmitgliedern Helmut Ettl und Eduard Müller betont, wird die Einhaltung der Vorschriften nicht als nachträglicher Gedanke, sondern als grundlegendes Element für die langfristige Marktstabilität und als Basis des Anlegervertrauens gesehen. MiCAR ist ein harmonisierter Rechtsrahmen für EU-Mitgliedstaaten, der die Zirkulation von Krypto-Assets und damit verbundene Dienstleister regelt. Die Verordnung legt einheitliche Standards in den Bereichen Informationsoffenlegung, Verbraucherschutz, Corporate Governance und Missbrauchsprävention fest. Ziel ist es, einen transparenten und wettbewerbsfähigen Markt zu schaffen, der Innovationen anregt, gleichzeitig Risiken für Anleger reduziert und die Finanzstabilität gewährleistet.

Als nationale zuständige Behörde erhält die FMA die Befugnis zur Lizenzvergabe, zur laufenden Aufsicht und zur Verhängung von Sanktionen. Für Krypto-Asset-Dienstleister werden strenge Eignungskriterien eingeführt: Unternehmen müssen ausreichendes Kapital nachweisen, solide Risikomanagementmechanismen und transparente Geschäftsmodelle vorlegen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erstellung von White Papers, die klare und objektive Informationen über die angebotenen Produkte, deren Funktionalität, Risiken und verwendete Technologien enthalten müssen. Manager und Schlüsselpersonal müssen über entsprechende Qualifikationen und nachweisliche Erfahrung verfügen. Die Verordnung legt besonderen Fokus auf asset-backed Krypto-Assets (ARTs) und elektronische Geld-Token (EMTs), bekannt als Stablecoins. Diese Instrumente unterliegen strengen Kapital-, Reserve- und Rücknahmeanforderungen, die das Vertrauen der Anleger stärken und das systemische Risiko verringern sollen.

Nicht autorisierte Dienstleister unterliegen strengen Kontrollmaßnahmen. Die FMA ist befugt, Inspektionen einzuleiten, Tätigkeiten einzuschränken oder den Betrieb von Unternehmen, die nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügen, vollständig zu verbieten. Damit wird der Kampf gegen unfaire Praktiken und illegale Dienstleistungen zu einer Priorität der Aufsichtsbehörde. Bereits 13 Unternehmen sind in der FMA-Datenbank mit Lizenzen zur Erbringung von Kryptowährungsdienstleistungen in Österreich registriert, darunter Bitpanda GmbH, Coinfinity GmbH und weitere bekannte Organisationen sowie eine Reihe internationaler Marktteilnehmer wie Bitvavo BV und Trade Republic Bank GmbH. Neben MiCAR tritt ab Januar 2025 auch die EU-Verordnung über die digitale operationelle Resilienz (DORA) in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen zusätzlich, Cybersicherheit sicherzustellen, regelmäßige Stresstests durchzuführen und Notfallpläne vorzubereiten. Diese Vorschriften stärken die technische Resilienz des Kryptowährungssektors und sichern dessen Integration in das breitere EU-Finanzsystem. Die umfassende Umsetzung von MiCAR und die Ernennung der FMA als zuständige Aufsichtsbehörde bringen den österreichischen Kryptowährungsmarkt auf ein neues Reifestadium. Für Verbraucher bedeutet dies ein höheres Maß an Schutz und Transparenz, für Unternehmen die Notwendigkeit, sich an strenge regulatorische Anforderungen anzupassen. Gleichzeitig schafft die Einhaltung dieser Vorschriften die Grundlage für die langfristige Entwicklung der Branche, zieht institutionelle Investoren an und fördert ein nachhaltiges Wettbewerbsumfeld.

Regulierung von Krypto-Unternehmen in Österreich

Das österreichische Finanzministerium kündigte die Umsetzung einer Reihe gesetzlicher Maßnahmen an, die darauf abzielen, die nationale Regulierung des Kryptowährungsmarktes mit der EU-weiten Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) zu harmonisieren, die im Juni 2023 verabschiedet wurde. Diese Initiativen schaffen einen Rahmen für fairen Wettbewerb, den Schutz von Privatanlegern und positionieren Österreich weiterhin als vertrauenswürdige Jurisdiktion für digitale Finanzinnovationen. Die Aufsichtsbefugnisse werden der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) übertragen, die zur zuständigen Behörde für die Lizenzierung und Überwachung von Krypto-Asset-Dienstleistern wird. Ab dem 30. Dezember 2024 wird MiCA erstmals detaillierte rechtliche Bestimmungen für Krypto-Assets und damit verbundene Dienstleistungen einführen, die bisher nicht unter die EU-Finanzdienstleistungsgesetzgebung fielen. Dank des Prinzips des sogenannten “EU-Passes” können in Österreich lizenzierte Dienstleister ihre Services in der gesamten Europäischen Union anbieten, ohne sich in anderen Mitgliedstaaten erneut registrieren zu müssen. In Österreich sind die entsprechenden Rahmenbedingungen im MiCA-Verordnungsdurchführungsgesetz (MiCA-VVG) verankert, das im Juli 2024 in Kraft tritt und die Attraktivität des Landes für Fintech-Unternehmen weiter erhöht.

Magnus BrunnerDer österreichische Finanzminister Magnus Brunner erklärte, dass die Erteilung von FMA-Lizenzen das Ende der „Wildwest-Ära“ auf dem Kryptowährungsmarkt markiert, Rechtssicherheit schafft und die Integrität des noch relativ jungen Sektors stärkt. Der Fokus liegt nicht nur auf der Durchsetzung der Regeln, sondern auch auf der Schaffung eines Innovationsumfelds. Der Ausbau der Infrastruktur, die Unterstützung von Bildungsinitiativen und die Schaffung eines günstigen Ökosystems für neue Fintech-Unternehmen gelten als politische Prioritäten. Die Anziehung führender Technologieunternehmen, auch im Bereich künstlicher Intelligenz und Blockchain-Lösungen, trägt nicht nur zur Stärkung des Innovationspotenzials Österreichs bei, sondern auch zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze, was direkte wirtschaftliche Bedeutung hat. Die MiCA-Verordnung legt umfassende Regeln fest, die das öffentliche Angebot von Krypto-Assets, deren Zulassung zum Handel, Kapitalanforderungen für Emittenten und die Bereitstellung von Reserven sowie Verpflichtungen zur Bereitstellung von Rücknahme- und Auszahlungsmechanismen für Anleger abdecken. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch und Regeln für die Organisation von krypto-asset-bezogenen Dienstleistern festgelegt. Die Vorschriften für die Aktivitäten von Emittenten bestimmter Kategorien von Krypto-Assets sind bereits seit dem 30. Juni 2024 in Kraft, und bis Ende des Jahres werden die Vorschriften vollständig wirksam.

Der FMA werden die notwendigen Befugnisse zur Überwachung der Einhaltung von MiCA, einschließlich Aufsichts- und Sanktionsinstrumenten, übertragen. Zusätzliche Bestimmungen regeln Verfahrensaspekte wie Meldepflichten und regelmäßige Offenlegungen. Dies schafft einen nachhaltigen regulatorischen Rahmen für den Kryptowährungssektor, in dem Marktteilnehmer neue Geschäftsmodelle in einem Umfeld rechtlicher Vorhersehbarkeit und Anlegervertrauen entwickeln können. Kryptowährungen gelten als eine der Schlüsselanwendungen der Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die eine digitale Darstellung von Wert und Eigentumsrechten bietet. Sie werden bereits national und international aktiv genutzt, auch für Zahlungen. Ihre weitere Entwicklung in einem regulierten Umfeld wird die Effizienz grenzüberschreitender Abwicklungen erheblich steigern, Transaktionskosten senken und die Bandbreite verfügbarer Finanzinstrumente erweitern.

Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich im Jahr 2025

Osterreichisches ParlamentsgebaudeIm Jahr 2025 stärkt Österreich weiterhin den rechtlichen und steuerlichen Rahmen für Kryptowährungen. Marktteilnehmer sollten sich bewusst sein, dass Transaktionen mit digitalen Assets einer genauen Prüfung durch die Finanzbehörden unterliegen. Jede Transaktion – der Verkauf von Kryptowährungen, die Übertragung von NFTs, das Staking oder der Tausch von Tokens – kann steuerliche Konsequenzen haben. Die österreichischen Steuergesetze zu Kryptowährungen haben in den letzten Jahren erhebliche Änderungen erfahren. Das Finanzministerium behandelt Kryptowährungs-Assets als eigenständiges Besteuerungsobjekt, und der Trend zu strengeren Kontrollen setzt sich auch 2025 fort. Daher müssen Anleger besonders auf die Richtigkeit der Steuererklärungen und die fristgerechte Zahlung von Steuern achten, da Fehler oder bewusste Falschdarstellungen zu Steuerstrafen führen können.

Asset-Klassifizierung und steuerliche Auswirkungen
Aus steuerlicher Sicht haben nicht alle Kryptowährungen denselben Status. Bitcoin und Ether werden als die gängigsten und steuerlich transparenten Assets kategorisiert, während weniger liquide Altcoins oder einzigartige Tokens (NFTs) zusätzliche Fragen seitens der Steuerbehörden aufwerfen können. Für alle Assets bleibt die Dokumentation obligatorisch, die Erwerbs-, Kauf- und Verkaufszeitpunkte sowie die Art der Transaktionen festhält. Selbst wenn eine Kryptowährung ausschließlich zur langfristigen Aufbewahrung genutzt wird, ist sie bei Realisierung nicht von einer möglichen Besteuerung ausgenommen. Dies gilt insbesondere, wenn der Wert des Assets erheblich steigt und der Gewinn anschließend realisiert wird.

Verbreitung und sozioökonomischer Kontext
Laut Untersuchungen werden zwischen 14 % und 18 % der Bevölkerung in Österreich im Jahr 2025 Kryptowährungen besitzen, wobei die Altersgruppe unter 43 Jahren die aktivste Anlegergruppe bleibt. Die Motivation für den Besitz digitaler Assets umfasst den Wunsch nach größerer Unabhängigkeit von traditionellen Bankstrukturen, die Aussicht auf potenziell höhere Renditen und ein Interesse an technologischer Innovation. Gleichzeitig herrscht weiterhin beträchtliche Skepsis, wobei rund 40 % der Österreicher Bedenken hinsichtlich Volatilität und Sicherheitsfragen äußern. Dennoch hat sich Kryptowährung als alternatives Anlageinstrument etabliert, insbesondere vor dem Hintergrund sinkender Reallöhne und begrenzter Renditen klassischer Sparprodukte.

Steuerpolitik und Regulierung auf EU-Ebene
Die Verabschiedung der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) schafft einen einheitlichen Regulierungsrahmen, der für alle Mitgliedstaaten, einschließlich Österreich, gilt. Dies bedeutet nicht nur neue Anforderungen für Krypto-Plattformen und Token-Emittenten, sondern auch eine erhöhte steuerliche Transparenz. Anleger sollten sich bewusst sein, dass Österreich in den kommenden Jahren eine automatische Datenabstimmung, digitale Meldungen und verstärkte Transaktionskontrollen einführen wird. Dies schränkt die Möglichkeiten zur Einkommensverschleierung erheblich ein und erfordert einen verantwortungsvolleren Ansatz bei der Steuerplanung.

Praktische Bedeutung für Anleger
Für in Österreich ansässige Personen bedeutet der Besitz und Handel von Kryptowährungen im Jahr 2025, dass sie:

  • alle Transaktionen ordnungsgemäß dokumentieren;
  • Einnahmen fristgerecht in Steuererklärungen angeben;
  • die steuerlichen Auswirkungen bei der Wahl eines Instruments (Handel, Staking, Aufbewahrung, NFT) beurteilen;
  • Änderungen der nationalen Gesetzgebung und deren Anwendungspraxis verfolgen.

Damit tritt Kryptowährung in Österreich im Jahr 2025 endgültig aus der „Grauzone“ heraus und unterliegt einer umfassenden steuerlichen Regulierung. Für Anleger bedeutet dies, dass sie eine transparente und rechtskonforme Strategie im Umgang mit den Finanzbehörden entwickeln müssen, die sowohl nationale Normen als auch die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung berücksichtigt.

Markterwartungen und Reaktionen auf MiCA-Vorschriften

Die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA), die im Dezember 2023 in Kraft trat, ist die erste umfassende Regulierung des Kryptomarktes in der Europäischen Union. Ihre Verabschiedung löste viele Diskussionen aus: Einige Experten prognostizierten, dass die neuen Anforderungen eine übermäßige Belastung für Kryptowährungsunternehmen darstellen und zu einem Exodus von Marktteilnehmern aus Europa führen würden. Die ersten Monate der Anwendung haben jedoch gezeigt, dass die Verordnung im Gegenteil zur Stärkung des Rechtsrahmens beiträgt, das Vertrauen in digitale Assets erhöht und eine stabilere Marktinfrastruktur bildet. Für Kryptowährungsunternehmen bringt die Einhaltung von MiCA erhebliche Herausforderungen mit sich. Die Verordnung schreibt strenge Melde-, interne Kontroll- und Geldwäschebekämpfungsstandards vor, was hohe Kosten für die Organisation der Prozesse und Sicherstellung der Compliance bedeutet. Diese Bedingungen sind für große internationale Akteure, die über die Ressourcen und Erfahrung verfügen, leichter zu erfüllen, während kleinere Unternehmen möglicherweise mit der neuen Belastung nicht zurechtkommen und gezwungen sein könnten, den Markt zu verlassen. Dieser Prozess führt bereits zu einer Konsolidierung der Branche, wobei starke Marktteilnehmer, die vollständige regulatorische Compliance gewährleisten können, dominieren. Gleichzeitig bietet die Erlangung einer MiCA-Lizenz Unternehmen erhebliche Vorteile. Mit einem rechtlichen Status, der mit traditionellen Finanzinstituten vergleichbar ist, können sie direkte Beziehungen zu Banken aufbauen und institutionelle Investoren gewinnen, die zuvor die Zusammenarbeit mit unregulierten Plattformen scheuten. Ein einheitlicher Regulierungsrahmen in der gesamten EU ermöglicht ihnen, ihre Präsenz auf dem europäischen Markt auszubauen, ohne separate nationale Lizenzen zu erwerben, was administrative Hürden reduziert und die Geschäftseffizienz erhöht. MiCA ist besonders wichtig für Emittenten von Stablecoins. Die Einführung strenger Anforderungen für deren Ausgabe und Umlauf führt zum Rückzug von außerhalb der EU geschaffenen Token, die den festgelegten Normen nicht entsprechen. Dies schafft Nachfrage nach regulierten europäischen Instrumenten und eröffnet neuen lokalen Emittenten Chancen, die nun unter klaren und einheitlichen Regeln operieren.

Aus Sicht der Anleger bietet die Einführung von MiCA ein qualitativ neues Schutzniveau. Die Verordnung legt verbindliche Maßnahmen für die Verwahrung von Kundengeldern, deren Trennung von Unternehmensvermögen, die Offenlegung von Informationen und die Verhinderung von Marktmissbrauch fest. Dies eliminiert Risiken, wie sie zum Zusammenbruch mehrerer unregulierter Börsen in der Vergangenheit geführt haben, und macht den Markt transparenter und vorhersehbarer. Anleger erhalten zudem Zugang zu einem breiteren Dienstleistungsangebot: Lizenzierte Unternehmen können den Kryptowährungshandel mit dem Angebot traditioneller Finanzinstrumente wie Aktien oder Rohstoffe kombinieren und so digitale Assets in das vertraute Investment-Ökosystem integrieren. Die Praxis zeigt, dass immer mehr internationale Börsen eine MiCA-Lizenz anstreben. Dazu gehören große Akteure wie Coinbase, OKX und Bybit, die bereits Genehmigungen bestätigt haben. Dies zeigt, dass die Regulierung von den Marktteilnehmern nicht als Hindernis, sondern als Chance gesehen wird, in den europäischen Markt einzutreten und ihre Kundenbasis auszubauen. Darüber hinaus zieht die EU-Erfahrung die Aufmerksamkeit ausländischer Jurisdiktionen auf sich, die ähnliche Regeln einführen möchten, was zu einer allmählichen globalen Vereinheitlichung der Ansätze zur Kryptowährungsregulierung führen könnte. Trotz anfänglicher Bedenken wird MiCA somit zu einem Instrument, das den Rechtsrahmen der Kryptowährungsbranche stärkt, deren Institutionalisierung fördert und das Vertrauen der Anleger erhöht. Für seriöse Marktteilnehmer ist dies weniger eine Einschränkung als eine Gelegenheit, eine stabile Position in Europa zu konsolidieren, Chancengleichheit mit traditionellen Finanzinstituten zu erlangen und zur langfristigen Entwicklung der Krypto-Ökonomie beizutragen.

Unternehmen, die in Österreich eine MiCA-Lizenz erhalten haben

BitpandaDie österreichische Kryptowährungsplattform Bitpanda hat bekannt gegeben, dass sie von der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine Lizenz nach der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) erhalten hat. Diese Entwicklung ist besonders bedeutsam, da Bitpanda das erste Unternehmen des Landes ist, das vollständig nach der neuen paneuropäischen Kryptowährungsregelung autorisiert wurde. Die MiCA-Verordnung, die am 30. Dezember 2024 in Kraft tritt, wurde entwickelt, um einen einheitlichen Regulierungsrahmen in der Europäischen Union für Krypto-Assets, deren Emittenten und Dienstleister zu schaffen. Ziel ist es, ein transparentes und sicheres rechtliches Umfeld für die Entwicklung digitaler Finanzen zu schaffen und den Missbrauch von Kryptowährungen zu verhindern. Obwohl MiCA paneuropäisch ausgerichtet ist, obliegt die Erteilung und Durchsetzung von Lizenzen den nationalen Aufsichtsbehörden. Die FMA ist somit für die Lizenzierung von Unternehmen in Österreich zuständig, während im Fall von Bitpanda die Einhaltung der hohen Anforderungen nicht nur der nationalen, sondern auch der paneuropäischen Regulierung anerkannt wird. Bitpanda verfügt bereits über Erfahrung in einem regulierten Umfeld und hat zuvor Lizenzen für den Betrieb in Deutschland und Malta erhalten. Nun ist das Unternehmen mit drei Lizenzen in wichtigen EU-Rechtsordnungen in der Lage, seine Aktivitäten europaweit auszuweiten. Das Management von Bitpanda betrachtet die Genehmigung als Bestätigung für das hohe Maß an Compliance und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells. Laut CEO und Mitgründer Eric Demuth hat das Unternehmen von Anfang an auf regulatorische Compliance gesetzt, und als MiCAR in Kraft trat, verfügte es über mehr europäische Genehmigungen als jede andere Kryptowährungsplattform in der Region. Der stellvertretende CEO Lukas Enzersdorfer-Conrad erklärte, dass die Lizenzen in Österreich, Deutschland und Malta optimale Bedingungen für weiteres Wachstum und die Expansion in neue Märkte innerhalb der Europäischen Union schaffen. Bitpanda, 2014 gegründet, hat bisher rund 6,5 Millionen Nutzer betreut und sich als einer der bedeutendsten Akteure im europäischen Markt für digitale Assets etabliert.

BybitDie Kryptowährungsbörse Bybit hat ebenfalls bekannt gegeben, dass sie von der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine Lizenz nach der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) erhalten hat. Die Genehmigung wurde Bybit EU erteilt, einer österreichischen Rechtseinheit mit der Handelsregisternummer 636180i, und verleiht dem Unternehmen den Status eines regulierten Krypto-Asset-Dienstleisters (CASP). Diese Lizenz ermöglicht es Bybit, seine Dienstleistungen in allen 29 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums anzubieten. Gleichzeitig eröffnete das Unternehmen offiziell seinen europäischen Hauptsitz in Wien, was die strategische Wahl Österreichs als Zentrum für die weitere Expansion in den EU-Markt bestätigt.

Der Eintritt in den EU-Markt über Österreich erlaubt Bybit, fast 500 Millionen potenzielle Kunden im Rahmen des harmonisierten MiCA-Rechtssystems zu bedienen, das einheitliche Regeln für die Regulierung von Krypto-Assets, Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Aktivitäten und Mechanismen zum Verbraucherschutz bietet. Das Management des Unternehmens betont, dass die Erlangung einer MiCA-Lizenz ein wichtiger Meilenstein in Bybits Strategie war, sich auf regulatorische Compliance und den Aufbau einer internationalen Präsenz zu konzentrieren. CEO und Mitgründer Ben Zhou erklärte, dass das Unternehmen systematisch mit Regulierungsbehörden in verschiedenen Jurisdiktionen interagiere, um die Genehmigung für die rechtliche Tätigkeit zu erhalten und die maximale Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Seiner Ansicht nach ermöglicht gerade die Einhaltung der festgelegten Regeln, innovative Dienstleistungen in einem Umfeld von Transparenz und Vertrauen anzubieten. Die Registrierung in Österreich und die Erlangung einer MiCA-Lizenz ebnen Bybit somit den Weg, sich auf dem europäischen Markt zu etablieren und auf Augenhöhe mit den größten Kryptowährungsplattformen zu konkurrieren, die den neuen regulatorischen Standards der Europäischen Union entsprechen.

Wesentliche Grundsätze der MiCA-Verordnung

Die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA oder MiCAR), Teil des Digital Finance Package der EU, ist der erste umfassende regulatorische Rahmen, der einheitliche Regeln für den Kryptowährungsmarkt schaffen soll. Das Paket wurde am 24. September 2020 vorgeschlagen und umfasste auch die Digital Operational Resilience Regulation (DORA), eine Initiative für ein Pilotregime für Marktinfrastrukturen auf Basis von Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und eine Strategie für den digitalen Finanzsektor. Nach umfassenden Konsultationen wurde MiCA schließlich am 16. Mai 2023 vom Europäischen Rat verabschiedet, am 9. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Nach Artikel 288 Absatz 2 AEUV ist es unmittelbar anwendbar und bedarf keiner Umsetzung auf nationaler Ebene, jedoch müssen die Mitgliedstaaten zuständige Behörden für Lizenzierung und Aufsicht benennen.

Hauptziel von MiCA ist es, einen harmonisierten Rechtsrahmen zu schaffen, um Marktransparenz und Zuverlässigkeit, den Schutz von Investoren und Verbrauchern sowie die Verhinderung von Geldwäsche und Missbrauch sicherzustellen. Die Vorschriften betreffen ein breites Spektrum von Akteuren – sowohl Emittenten von Krypto-Assets als auch Dienstleister, einschließlich Börsen, Broker, Verwahrer, Zahlungsdienstleister und andere Intermediäre. Alle diese Akteure werden zusammenfassend als Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) bezeichnet. MiCA führt ein klares Lizenzverfahren für diesen Bereich ein und verlangt von allen aktiven Marktteilnehmern die Genehmigung durch die nationale Aufsichtsbehörde. Die Verordnung hat einen weiten geografischen Anwendungsbereich und beansprucht de facto globale Gültigkeit: Jede Ausgabe oder Angebot von Krypto-Assets, die EU-Bewohnern zugänglich ist, fällt unter den Anwendungsbereich der Regulierung. Die einzige Ausnahme besteht, wenn ein direkter Erwerb von Krypto-Assets in der EU nicht möglich ist. Ebenso erfordern kryptoassetbezogene Dienstleistungen, wenn sie innerhalb der EU angeboten werden, eine Lizenz. Dadurch erhält MiCA einen grenzüberschreitenden Charakter und wird de facto zu einem neuen internationalen Standard.

Regulierte Tätigkeiten umfassen das Halten und Verwalten von Kunden-Krypto-Assets, den Betrieb von Handelsplattformen, den Austausch von Kryptowährungen gegen Fiatgeld oder andere Tokens, die Ausführung von Kundenaufträgen, Asset-Allocation, das Annehmen und Übermitteln von Aufträgen, Beratung, Krypto-Portfolio-Management und Krypto-Asset-Transferdienste. Somit fallen sämtliche Operationen, die die Funktionsweise der Kryptoökonomie unterstützen, unter die Aufsicht. Ein zentrales Konzept ist die Definition eines Krypto-Assets als digitale Wert- oder Rechtsrepräsentation, die mithilfe von Distributed-Ledger-Technologie gespeichert und übertragen werden kann. MiCA unterscheidet drei Hauptkategorien: asset-backed tokens (ARTs), electronic money tokens (EMTs) und utility tokens. Finanzinstrumente im Sinne von MiFID II, Einlagen, Verbriefungen, Versicherungsprodukte und die meisten NFTs fallen dagegen nicht in den Anwendungsbereich. Diese Differenzierung schafft ein zweistufiges Regulierungssystem: einerseits MiCA für Krypto-Assets, andererseits das bestehende Kapitalmarktrecht für tokenisierte Wertpapiere und Derivate. Die Vorschriften stellen umfangreiche Verhaltens- und Organisationsanforderungen an CASPs. Unternehmen müssen ehrlich, fair und professionell im Interesse der Kunden handeln, korrekte und nicht irreführende Informationen bereitstellen, Risiken, Preisstrukturen und Umweltfolgen der eingesetzten Technologien offenlegen und interne Kontrollsysteme implementieren, die Interessenkonflikte verhindern und Risikomanagement gewährleisten. Besonderes Augenmerk gilt Outsourcing, Corporate Governance und der Qualifikation des Managements. Unternehmen müssen Systeme zur Überwachung der Einhaltung von AML-Vorschriften aufbauen und die Anforderungen an operationelle Resilienz (DORA) und Cybersicherheit (NIS2) erfüllen. Ein besonderer Stellenwert kommt der Erstellung eines White Papers zu, wenn Krypto-Assets öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden. Das Dokument muss Informationen über den Emittenten, die Angebotsbedingungen, die zugrunde liegenden Technologien, Risiken und Umweltaspekte des Konsensmechanismus enthalten. Im Wesentlichen ist es mit einem Wertpapierprospekt vergleichbar und unterliegt strengen Transparenzanforderungen. Verstöße in diesem Bereich können zu Schadensersatzforderungen führen, wodurch die Vollständigkeit und Genauigkeit der Angaben eine kritische Pflicht für Emittenten darstellt.

Die Anwendung von MiCA erfolgt schrittweise. Ab dem 30. Juni 2024 begannen die Pflichten für Emittenten von Stablecoins (ART und EMT). Ab dem 30. Dezember 2024 tritt die Verordnung in vollem Umfang in Kraft, einschließlich aller Anforderungen für CASPs. Für Unternehmen, die vor diesem Datum bereits tätig waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2026, innerhalb derer sie eine Genehmigung nach MiCA beantragen und erhalten müssen. Mitgliedstaaten können diese Frist jedoch verkürzen, indem sie die Tätigkeit ohne Lizenz einschränken. MiCA transformiert somit den Kryptowährungsmarkt in der EU, schafft Bedingungen für die langfristige Nachhaltigkeit und institutionelle Entwicklung der Branche. Für Marktteilnehmer bedeutet dies die Notwendigkeit einer sorgfältigen Vorbereitung auf die Lizenzierung, Überarbeitung interner Verfahren und Dokumentation der Aktivitäten gemäß den neuen Anforderungen. Für Anleger bedeutet es ein geschützteres und transparenteres Umfeld. In einem zunehmend wettbewerbsintensiven Umfeld wird die rechtzeitige Einhaltung der MiCA-Vorschriften nicht nur zur Pflicht, sondern auch zu einem strategischen Vorteil auf dem europäischen und globalen Kryptomarkt.

Erhalt einer MiCA-Lizenz in Österreich

Der Erwerb einer Lizenz nach der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) wird zu einer entscheidenden Voraussetzung für alle Unternehmen, die Krypto-Asset-Aktivitäten innerhalb der Europäischen Union durchführen möchten. Ab dem 30. Dezember 2024 gelten die MiCA-Bestimmungen in vollem Umfang, was bedeutet, dass alle Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs), die in Österreich tätig sind oder den europäischen Markt ansprechen, eine Lizenz bei der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erhalten müssen. Die MiCA-Lizenz verschafft Unternehmen einen strategischen Vorteil: Mit einer in einer EU-Jurisdiktion ausgestellten Genehmigung erhalten sie Zugang zum gesamten europäischen Markt über den Mechanismus des „Regulatory Passport“. Dies eliminiert die Notwendigkeit mehrfacher Registrierungen in verschiedenen Ländern und ermöglicht den Unternehmen, in einem einzigen Rechtssystem tätig zu sein, wodurch die Verwaltungskosten erheblich gesenkt werden.

Der Erwerb einer MiCA-Lizenz in Österreich ist jedoch komplex und erfordert sorgfältige Vorbereitung. Die FMA stellt strenge Anforderungen an Kapital, interne Governance, Reputation des Managements und Qualifikation der Schlüsselpersonen. Voraussetzung ist auch die Erstellung und Einreichung detaillierter Unterlagen, einschließlich einer technischen Beschreibung des Geschäftsmodells, Risikomanagementrichtlinien, interner Verfahren zur Geldwäscheprävention sowie Dokumentation, dass die IT-Systeme den Anforderungen an operationelle Resilienz entsprechen. Emittenten von Krypto-Assets müssen zusätzlich ein White Paper erstellen, das einem Prospekt ähnelt und vollständige Informationen über das Projekt und die damit verbundenen Risiken enthält. In der Praxis kann eine erfolgreiche Lizenz nur erlangt werden, wenn eine klare Strategie besteht und sämtliche Anforderungen der Aufsichtsbehörde vollständig erfüllt werden. Fehler bei der Dokumentenvorbereitung oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen oder Ablehnung der Lizenz führen. Daher ist es entscheidend, erfahrene Rechtsberater mit spezialisiertem Wissen über die europäische Krypto-Asset-Regulierung einzubeziehen. Das Regulated United Europe-Team bietet umfassende Unterstützung beim Erwerb einer MiCA-Lizenz in Österreich. Unsere Anwälte führen eine Vorprüfung des Geschäftsmodells des Kunden durch, prüfen, ob die Tätigkeit MiCA-pflichtig ist, und entwickeln einen Fahrplan für die Lizenzvorbereitung. Die rechtliche Unterstützung erfolgt in jeder Phase: von der Erstellung des Unterlagenpakets für die Einreichung bei der FMA bis zur Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde während des Antragsprüfungsprozesses. Besonderes Augenmerk gilt Corporate Governance, AML/CFT-Compliance sowie der Struktur und Reputation der Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens. Darüber hinaus unterstützen die Spezialisten von Regulated United Europe beim Aufbau eines internen Kontrollsystems, das MiCA und verwandte Vorschriften wie die Digital Operational Resilience Regulation (DORA) erfüllt. Dies ermöglicht den Kunden nicht nur, erfolgreich eine Lizenz zu erhalten, sondern auch die langfristige regulatorische Compliance sicherzustellen, was Vertrauen bei Investoren und Partnern aufbaut.

Der Erwerb einer MiCA-Lizenz in Österreich ist somit nicht nur eine formale Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt für den Eintritt in den europäischen Markt für Krypto-Dienstleistungen. Unternehmen, die sich rechtzeitig an die neuen Vorschriften anpassen, erlangen einen Wettbewerbsvorteil und Zugang zu Millionen von potenziellen Kunden in der EU. Die rechtliche Unterstützung durch Regulated United Europe verwandelt diesen Prozess zudem von einem komplexen bürokratischen Verfahren in eine strategische Chance, das Geschäft auszubauen und die Marktposition zu stärken.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Die MiCA-Lizenz in Österreich ermöglicht Unternehmen die offizielle Erbringung von Krypto-Asset-bezogenen Dienstleistungen unter der Aufsicht der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Die Lizenz legalisiert nicht nur Aktivitäten im Inland, sondern eröffnet dank des „Europäischen Passes“ auch den Zugang zum gesamten Markt der Europäischen Union.

Die FMA ist die zuständige Behörde für die Lizenzierung und Aufsicht von Kryptowährungsdienstleistern (Cryptocurrency Service Providers, CASPs). Sie prüft Anträge, überwacht die Einhaltung der Vorschriften und gewährleistet die Stabilität des Kryptowährungsmarktes in Österreich.

Alle österreichischen Krypto-Dienstleister – Börsen, Broker, Depotbanken, Stablecoin-Emittenten und Handelsplattformbetreiber – benötigen eine MiCA-Lizenz, um weiterhin am Markt tätig sein zu können.

In Österreich fallen Verwahrungs- und Depotdienstleistungen, der Umtausch von Kryptowährungen in Euro oder andere Vermögenswerte, der Betrieb von Handelsplattformen, die Ausführung von Kundenaufträgen sowie Anlage- und Beratungsdienstleistungen im Bereich Kryptoassets unter die MiCA.

Ein Unternehmen muss ausreichend genehmigtes Kapital, ein implementiertes Risikomanagementsystem, transparente Geschäftsmodelle und wirksame Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß österreichischen Standards nachweisen.

Führungskräfte müssen einen einwandfreien Ruf, nachgewiesene Erfahrung und Qualifikationen besitzen. Die FMA prüft sorgfältig den Hintergrund und die Kompetenzen jedes Mitglieds des Managementteams.

In Österreich tätige Stablecoin-Emittenten (ART und EMT) müssen Rücklagen, transparente Ausgabebedingungen und Rücknahmegarantien vorweisen. Die FMA legt besonderes Augenmerk auf die Überwachung der Nachhaltigkeit solcher Projekte.

Ja, um Kryptowerte öffentlich anbieten oder deren Handel auf österreichischen Handelsplattformen ermöglichen zu können, müssen Emittenten ein Whitepaper erstellen, in dem das Projekt, die Anlegerrechte, die Risiken und die technischen Grundlagen des Tokens detailliert beschrieben werden.

Der Antragsteller reicht bei der FMA ein Paket von Unterlagen ein, darunter einen Geschäftsplan, eine Produktbeschreibung, Angaben zum Management, interne Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Pläne zur Cyber-Resilienz und zum Kundenschutz.

Ja, Kryptowährungsunternehmen, die vor dem 30. Dezember 2024 auf der Grundlage einer nationalen Registrierung in Österreich tätig waren, können bis zum 1. Juli 2026 weiter tätig sein, sofern sie eine MiCA-Lizenz beantragen.

Die FMA ist berechtigt, hohe Geldstrafen zu verhängen, die Geschäftstätigkeit von Unternehmen einzuschränken und bei schwerwiegenden Verstößen Unterlagen zur Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Ja, eine in Österreich erworbene Lizenz ist in der gesamten EU und im EWR gültig, sodass Krypto-Dienstleistungen in anderen Ländern ohne erneute Lizenzierung angeboten werden können.

Zusätzlich zu MiCA müssen alle Kryptowährungsunternehmen die DORA-Verordnung zur digitalen Resilienz einhalten, regelmäßige Stresstests durchführen und Krisenreaktionspläne bereitstellen, die von der FMA überwacht werden.

MiCA ist ab dem 30. Dezember 2024 vollständig anwendbar, und alle Dienstleister in Österreich sind verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit an die neue Verordnung anzupassen.

Anwälte können bei der Erstellung eines Dokumentenpakets für die FMA helfen, interne Verfahren an österreichische Standards anpassen, ein Unternehmen durch den Lizenzierungsprozess begleiten und die Einhaltung der MiCA-Anforderungen, einschließlich Corporate Governance, Steuern und Compliance, sicherstellen.

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