MiCA Licence in Luxembourg

MiCA-Lizenz in Luxemburg

Die Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte (MiCA), die am 30. Dezember 2024 vollständig in Kraft tritt, eröffnet eine neue Etappe in der Entwicklung der europäischen Kryptoindustrie. Ihr Hauptziel ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Emission von Krypto-Assets und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen innerhalb der EU zu schaffen. Für Luxemburg, eines der führenden Finanzzentren Europas, ist die Einführung des CASP-Lizenzierungsregimes (Crypto Asset Service Provider) von besonderer Bedeutung. Vor dem Inkrafttreten von MiCA verfügte das Land über ein Registrierungssystem für Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASPs), das von der Kommission für die Überwachung des Finanzsektors (CSSF) verwaltet wurde. Dieses Modell verlangte die Einhaltung von KYC-Standards, interner Kontroll- und Berichtspflichten, was den zukünftigen Übergang zur europäischen Regulierung erheblich erleichtert. Der Erhalt einer vollständigen CASP-Lizenz unter MiCA erfordert jedoch einen wesentlich umfassenderen Ansatz, einschließlich strenger Pflichten in den Bereichen Corporate Governance, IT-Sicherheit, Marktmissbrauchsprävention und Interessenkonfliktmanagement. Der von MiCA vorgesehene europäische Krypto-Pass wird ein zentrales Integrationsinstrument darstellen. Er ermöglicht es in Luxemburg lizenzierten Unternehmen, ihre Dienstleistungen in der gesamten EU zu erbringen, ohne 27 separate nationale Genehmigungen einholen zu müssen. Dies schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für bestehende Marktteilnehmer und eröffnet Möglichkeiten für grenzüberschreitende Expansion. Allerdings bestätigt die CSSF, dass die ersten Lizenzen frühestens ab Juli 2026 erteilt werden können, da zuvor die Entwicklung der technischen Standards der Stufen 2 und 3 auf EU-Ebene abgeschlossen werden muss. Während dieser Übergangszeit können registrierte VASPs weiterhin lokal nach den bestehenden Regeln tätig sein. Diese „Bestandsschutz-Klausel“ verringert das Risiko plötzlicher Geschäftsunterbrechungen und ermöglicht es, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Unternehmen, die den CASP-Status beantragen, sollten jedoch bedenken, dass der Lizenzierungsprozess erhebliche Ressourcen, eine sorgfältige Dokumentenvorbereitung und eine enge Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde erfordert.

Die CSSF nimmt eine aktive Rolle ein: Sie konsultiert Marktteilnehmer, organisiert Branchenevents und bietet Vorgespräche für Organisationen an, deren Aktivitäten möglicherweise unter MiCA fallen. Darüber hinaus veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) 2024 einen Fragebogen, um das Interesse von Finanzunternehmen an der Kryptoregulierung zu analysieren. Auch investiert die Aufsichtsbehörde in die Schulung ihres Personals, um ein angemessenes Aufsichtsniveau für den neuen Sektor sicherzustellen. Aus praktischer Sicht hängt die Geschwindigkeit der Lizenzerteilung weitgehend von der Qualität des Antrags ab. Für große Institute mit Ressourcen und Erfahrung ist die Wahrscheinlichkeit einer beschleunigten Bearbeitung höher, während kleine und mittlere Marktteilnehmer eine längere Anpassungszeit benötigen werden. Gleichzeitig schafft die MiCA-Lizenz langfristig einen einheitlichen europäischen Standard, der Transparenz und Rechtssicherheit gewährleistet, das Vertrauen der Investoren stärkt und zur nachhaltigen Entwicklung des Sektors beiträgt. Für Unternehmen, die in Luxemburg eine CASP-Lizenz anstreben, besteht die unmittelbare Aufgabe darin, frühzeitig Dokumentationen vorzubereiten, interne Kontrollen einzuführen und die Anforderungen des Risikomanagements einzuhalten. Die Übergangszeit bis Juli 2026 sollte so effektiv wie möglich genutzt werden, um die Einhaltung der MiCA-Standards sicherzustellen und die Positionen auf dem europäischen Markt zu festigen.

Am 28. Mai 2025 veröffentlichte die luxemburgische Regierung einen aktualisierten Bericht zur nationalen Risikoanalyse im Bereich Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Das Dokument stufte die Kryptowährungsbranche, einschließlich der Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASPs), offiziell als „hohes Risiko“ ein. Diese Entscheidung spiegelt die Haltung der Behörden wider, die Notwendigkeit verstärkter Kontrolle über Unternehmen, die mit digitalen Vermögenswerten arbeiten, zu betonen. Die Bewertung basiert auf einer Kombination von Faktoren: der internationalen Natur der Transaktionen, dem Umfang der Geschäftstätigkeit, der Komplexität der rechtlichen Strukturen und dem hohen Maß an technologischer Anonymität im Zusammenhang mit der Nutzung von Kryptowährungen. Bereits 2020 wurden im nationalen Bericht spezifische Risiken für VASPs erstmals hervorgehoben, und 2022 wurden sie aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters des Kryptomarktes als „sehr hoch“ eingestuft. Die Einstufung des Kryptogeschäfts als Hochrisikobereich erhöht die Anforderungen an in Luxemburg registrierte Unternehmen. Für sie wird die Einhaltung der Geldwäschevorschriften, einschließlich erweiterter KYC-Verfahren, Transaktionsüberwachung und interner Kontrolle, zu einer zentralen Priorität. Die CSSF, die als zuständige Aufsichtsbehörde fungiert, verlangt von Kryptodienstleistern die Implementierung umfassender Risikomanagementsysteme und regelmäßiger Berichterstattung. Die verstärkte Aufmerksamkeit für den Sektor fällt zeitlich mit der Einführung des gesamteuropäischen MiCA-Regulierungsrahmens zusammen. Die Verordnung trat 2023 in Kraft und begann 2024 Anwendung zu finden. Sie sieht eine obligatorische Lizenzierung von Kryptodienstleistern (CASP) vor und legt einheitliche Regeln für Token-Emittenten, einschließlich Stablecoins (EMT und ART), fest. In der Praxis bedeutet dies, dass ab Januar 2025 in der EU CASP-Lizenzen erteilt wurden, wodurch eine Reihe führender Börsen, darunter Kraken und Crypto.com, ihre Dienste legal anbieten können.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Stablecoins, die als die sensibelste Kategorie digitaler Vermögenswerte in Bezug auf die Finanzstabilität gelten. MiCA führt strenge Anforderungen für EMT- und ART-Emittenten in Bezug auf Reserven, Risikomanagement und Offenlegung ein. Einige große Akteure, darunter Tether, haben bereits ihre Bereitschaft zur Nichteinhaltung der neuen Regeln angekündigt, was zu Einschränkungen beim Handel mit USDT auf mehreren europäischen Plattformen führte. Die Einstufung des Kryptosektors als Hochrisikobereich bestätigt, dass Luxemburg eine pragmatische Haltung einnimmt: Einerseits bleibt das Land ein attraktiver Standort für innovative Finanzdienstleistungen, andererseits verschärft es die Kontrollen, um AML/CFT-Risiken zu minimieren. Für Kryptounternehmen, die in Luxemburg tätig werden wollen, bedeutet dies nicht nur die Erlangung einer MiCA-Lizenz, sondern auch den Aufbau interner Verfahren auf dem Niveau traditioneller Finanzinstitute. Die Einhaltung der neuen Anforderungen wird zur Voraussetzung für eine langfristige Marktpräsenz und den Zugang zum einheitlichen europäischen Markt.

MiCA-Regulierung in Luxemburg

Luxembourg Financial Sector Supervision Commission-CSSFDie Annahme der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR, Verordnung (EU) 2023/1114) war ein entscheidender Schritt zur Schaffung eines harmonisierten Rechtsrahmens für Krypto-Assets in der Europäischen Union. Anders als die bisher fragmentierte Praxis nationaler Lizenzen etabliert das neue Regime einheitliche Regeln für Emittenten und Dienstleister mit dem Ziel, Rechtssicherheit zu gewährleisten, Verbraucher zu schützen und die Finanzstabilität zu stärken. Für Luxemburg, traditionell ein wichtiges europäisches Finanzzentrum, bedeutet die Einführung von MiCA den Übergang zu einer stärker strukturierten Regulierung des Kryptomarktes. Die Kommission für die Überwachung des Finanzsektors (CSSF) wurde als nationale zuständige Behörde für die Umsetzung der Verordnung benannt. MiCA deckt eine breite Palette von Krypto-Assets ab, einschließlich wertunterlegter Token (ART), E-Geld-Token (EMT) und anderer Krypto-Assets, die nicht von bestehenden EU-Finanzdienstleistungsrichtlinien erfasst werden. Kryptodienstleister (CASP) müssen eine Genehmigung der CSSF einholen und unterliegen Anforderungen in den Bereichen Corporate Governance, Kapitalisierung, Organisationsstruktur und Geldwäscheprävention. Bestimmte Kategorien bereits in der EU lizenzierter Finanzinstitute dürfen bestimmte Kryptodienstleistungen auf Grundlage einer Mitteilung erbringen, was ihren Markteintritt erleichtert. Besonderes Augenmerk gilt der Klassifizierung von Krypto-Assets. Unternehmen müssen selbst feststellen, ob ihre Token unter MiCA fallen, wobei die Kriterien von Artikel 2 der Verordnung sowie die Leitlinien der ESMA und gemeinsame Auslegungen der europäischen Aufsichtsbehörden zu berücksichtigen sind. Fallen Token unter die Definition von Finanzinstrumenten nach MiFID II, so unterliegen sie nicht MiCA, sondern einem anderen Rechtsregime. Übergangsbestimmungen sind für in Luxemburg registrierte Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASPs) vorgesehen. Vom 30. Dezember 2024 bis 1. Juli 2026 können diese Unternehmen weiterhin auf Grundlage ihrer bisherigen Registrierung tätig sein, sind jedoch verpflichtet, das CASP-Lizenzierungsverfahren gemäß Artikel 63 MiCA zu durchlaufen. Somit haben Unternehmen eine Frist von 18 Monaten, um ihre Tätigkeiten vollständig an die neuen Anforderungen anzupassen.

ART- und EMT-Emittenten unterliegen strengeren Fristen. Ab dem 30. Juni 2024 müssen sie die MiCA-Vorgaben erfüllen, einschließlich Anforderungen an Kapital, Verwaltung von Reservevermögen, Offenlegung sowie die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Übergangsbestimmungen gelten für ARTs, deren Emission vor dem genannten Datum begann, während für EMTs keine Ausnahmen vorgesehen sind. Die CSSF steht in engem Austausch mit Marktteilnehmern, bietet Organisationen Vorgespräche an und veröffentlicht Leitlinien. Die Aufsichtsbehörde verweist regelmäßig auf Leitlinien der EBA und ESMA und entwickelt nationale Rundschreiben und Formulare, um die praktische Umsetzung der MiCA-Vorgaben sicherzustellen. Die Einführung von MiCA in Luxemburg schafft ein transparentes und vorhersehbares regulatorisches Umfeld, das das Vertrauen in die Kryptoindustrie stärkt und gleichzeitig die Risikokontrolle verbessert. Für Unternehmen, die mit virtuellen Vermögenswerten arbeiten, ist es entscheidend, die Vorbereitungen auf die CASP-Lizenzierung nicht zu verzögern, die richtige Einstufung der Token sicherzustellen und die strengen Anforderungen an Management und Anlegerschutz einzuhalten. Da der Rechtsrahmen bereits besteht und die Übergangsfrist begrenzt ist, ist es für Unternehmen wichtig, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um effektiv mit der CSSF zusammenzuarbeiten und erfolgreich eine Lizenz zu erhalten, die den Zugang zum europäischen Kryptomarkt ermöglicht. Genau diese Unterstützung können die Spezialisten von Regulated United Europe bieten, indem sie Kunden durch alle Phasen des Lizenzierungsprozesses begleiten. In den letzten Jahren haben sich Krypto-Assets stark verbreitet und sowohl private Investoren als auch professionelle Marktteilnehmer angezogen. In Luxemburg, einem der wichtigsten europäischen Finanzzentren, basiert der Regulierungsansatz in diesem Bereich auf den Prinzipien Vorsicht und Neutralität. Die Kommission für die Überwachung des Finanzsektors (CSSF) betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Risikobewertung und warnt Investoren vor vorschnellen Entscheidungen, insbesondere angesichts der hohen Volatilität von Kryptowährungen wie Bitcoin.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR, Verordnung (EU) 2023/1114) hat die Europäische Union einen einheitlichen Regulierungsrahmen geschaffen, der sowohl für traditionelle Finanzinstitute als auch für neue Akteure der Kryptoökonomie gilt. Die Hauptbestimmungen von MiCA zielen darauf ab, harmonisierte Regeln für Emission, öffentliches Angebot und Zulassung zum Handel zu schaffen sowie die Tätigkeit von Kryptodienstleistern (CASP) zu regulieren. Das Dokument umfasst drei Kategorien von Token: wertunterlegte Token (ART), E-Geld-Token (EMT) und andere Krypto-Assets, die bisher nicht durch bestehendes EU-Recht reguliert waren. In Luxemburg müssen CASPs eine Genehmigung der CSSF einholen, was die Einhaltung aufsichtsrechtlicher und organisatorischer Anforderungen einschließlich Risikomanagement, Corporate Governance und Kundenschutz beinhaltet. Bestimmte Kategorien von bereits in der EU lizenzierten Finanzinstituten (Banken, Investmentgesellschaften, OGAW und alternative Fondsmanager) dürfen Kryptodienstleistungen auf Grundlage einer Mitteilung erbringen, ohne das vollständige CASP-Lizenzierungsverfahren durchlaufen zu müssen.

MiCA trat am 29. Juni 2023 in Kraft und wird stufenweise umgesetzt:

  • ab 30. Juni 2024 – in Bezug auf Regulierung und Aufsicht von ART- und EMT-Emittenten
  • ab 30. Dezember 2024 – in Bezug auf CASPs und Emittenten anderer Krypto-Assets

Gleichzeitig bleibt das nationale System für Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASPs), das durch das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geregelt wird, weiterhin in Kraft. Dieses Regime sieht eine begrenzte Aufsicht durch die CSSF vor, die sich auf AML/CFT-Maßnahmen konzentriert. Für registrierte VASPs wurde eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2026 festgelegt: Während dieser Zeit dürfen sie ihre Tätigkeit auf Grundlage ihrer Registrierung fortsetzen, müssen jedoch ihre Aktivitäten an MiCA anpassen und das CASP-Lizenzierungsverfahren durchlaufen. Die CSSF veröffentlicht Empfehlungen für Investoren und weist auf zentrale Risiken hin: hohe Preisvolatilität, das Fehlen von Garantieprogrammen wie bei Bankeinlagen, Anfälligkeit für Cyber-Bedrohungen und eingeschränkter Schutz bei Geschäften mit Anbietern aus Drittländern. Die Aufsichtsbehörde fordert Investoren außerdem auf, die Genehmigungen und Registrierungen von Unternehmen im nationalen Register der CSSF oder in den europäischen Registern der ESMA zu überprüfen.

Eines der zentralen Elemente von MiCA sind Whitepaper für Krypto-Assets – Informationsdokumente, die die Eigenschaften eines Tokens, die Rechte der Anleger und die damit verbundenen Risiken offenlegen. Für ARTs unterliegen solche Dokumente der obligatorischen Genehmigung durch die CSSF oder eine andere zuständige EU-Behörde. Im Falle der Veröffentlichung eines nicht genehmigten Dokuments liegt die volle Verantwortung beim Emittenten. Wichtig ist, dass MiCA nicht für Dienstleister aus Jurisdiktionen außerhalb der EU gilt. Investoren, die mit solchen Unternehmen arbeiten, sind des durch europäische Vorschriften gewährten Rechtsschutzes beraubt und einem erhöhten Risiko von Betrug, eingeschränktem Rechtsschutz und fehlenden Rückerstattungsgarantien ausgesetzt. Luxemburg integriert MiCA als eine der führenden Plattformen für Finanzinnovation aktiv in die nationale Praxis und sorgt für ein Gleichgewicht zwischen Branchenentwicklung und Schutz der Marktteilnehmer. Für Unternehmen bedeutet dies die Notwendigkeit einer gründlichen Vorbereitung auf die CASP-Lizenzierung, und für Investoren ein höheres Maß an Transparenz und Zugang zu geprüften Informationen. Regulated United Europe bietet in Luxemburg umfassende Unterstützung: von der Analyse der Einhaltung der neuen MiCA-Anforderungen über die Zusammenarbeit mit der CSSF bis hin zur Erstellung von Whitepapers und dem Erwerb einer CASP-Lizenz, die den Zugang zum einheitlichen europäischen Kryptomarkt eröffnet.

MiCA und Tokenisierung in Luxemburg: eine neue Richtung für die Finanzmärkte

Luxemburg stärkt weiterhin seine Position als eines der wichtigsten Zentren der digitalen Finanzwirtschaft in Europa. Jüngste Ereignisse bestätigen diesen Trend: Im Juni 2025 erhielt die Kryptobörse Coinbase eine MiCA-Lizenz von der Kommission für die Überwachung des Finanzsektors (CSSF), Blackrock registrierte ein börsengehandeltes Produkt (ETP) auf Basis von Bitcoin, und Apex Group erwarb eine Mehrheitsbeteiligung an Tokeny, einem Fintech-Unternehmen, das sich auf Tokenisierung spezialisiert hat. Diese Schritte unterstreichen das wachsende Interesse an der Einführung neuer Technologien und den Übergang zur harmonisierten Regulierung des Kryptomarktes. Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA), die 2023 in Kraft trat und seit 2024 Anwendung findet, war ein Wendepunkt für die Branche. Sie ersetzte ein fragmentiertes System nationaler Regeln durch einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen. Für Unternehmen bedeutet dies die Möglichkeit, in der EU auf Basis eines „Einheitspasses“ zu agieren, und für Investoren mehr Schutz und Transparenz. Gleichzeitig bringen die neuen Anforderungen erhebliche Verpflichtungen in Bezug auf Unternehmensstruktur, interne Kontrolle, Systeme zur Verwahrung von Vermögenswerten und Management von Interessenkonflikten mit sich. Experten betonen, dass MiCA drei zentrale Vorteile bietet: regulatorische Transparenz, Harmonisierung der Anforderungen und Zugang zum europäischen Markt mit einer einzigen Lizenz. Gleichzeitig schränkt sie jedoch den Zugang zu bestimmten Produkten ein und erschwert die Einführung neuer Lösungen, was von den Marktteilnehmern verlangt, ein Gleichgewicht zwischen globaler Infrastruktur und lokaler Regulierung zu finden. Ein weiterer wichtiger Faktor für Luxemburg war die Verabschiedung des Blockchain-Gesetzes IV, das den Einsatz von Distributed-Ledger-Technologie (DLT) im Finanzsektor, einschließlich der Emission von Aktien, erweitert. Die CSSF verfolgt eine technologieneutrale Position, erlaubt sowohl öffentliche als auch private Blockchains und verlangt von Marktteilnehmern eine klare Offenlegung von Risiken gegenüber Investoren. Der Fokus der Aufsichtsbehörde liegt nicht auf technischen Details, sondern auf Transparenz und Verständlichkeit der Informationen.

Institutionelle Akteure zeigen ein wachsendes Interesse an digitalen Vermögenswerten. Ein Beispiel ist das ETP von Blackrock, das Anlegern Zugang zu Bitcoin ermöglicht, ohne dass sie die Liquidität direkt verwalten müssen. Für viele Investoren stellen digitale Vermögenswerte nach wie vor eine neue Anlageklasse dar, die zusätzliche Erklärung und Schulung erfordert. Gleichzeitig engagieren sich Millennials und die Generation Z aktiv in der Kryptoökonomie, die die Grundlage für weiteres Wachstum bildet. Tokenisierung entwickelt sich neben Kryptowährungen zu einem eigenen Entwicklungsbereich. Die Transaktion von Apex mit Tokeny zeigt eine Strategie zum Eintritt in den Markt für tokenisierte Vermögenswerte und den Wunsch, die Konvergenz zwischen öffentlichen und privaten Märkten zu nutzen. Tokenisierung eröffnet neue Vertriebskanäle, senkt die Eintrittsschwelle für Investoren und erhöht die betriebliche Effizienz. Gleichzeitig ist es wichtig, zwischen der Tokenisierung bestehender Vermögenswerte und Fonds, die in tokenisierte Instrumente investieren, zu unterscheiden, da diese unterschiedliche Risikolevel und Strategien beinhalten. Die erfolgreiche Entwicklung von Tokenisierung und Kryptomarkt erfordert nicht nur Gesetzgebung, sondern auch eine umfassende Infrastruktur: kompatible Systeme, Rechtssicherheit und Bildungsinitiativen. Regulierung muss der Innovation voraus sein und einen rechtlichen Rahmen für die nachhaltige Umsetzung neuer Lösungen schaffen. Luxemburg kann dank seiner Flexibilität und der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und dem Privatsektor wirksame Regulierungs- und Unterstützungsmechanismen anbieten. Dies macht das Land zu einer attraktiven Plattform für Unternehmen, die die Vorteile von MiCA und Tokenisierung nutzen wollen, um ihr Geschäft in Europa auszubauen. Die MiCA-Regulierung, kombiniert mit nationalen Blockchain-Initiativen, bildet ein ausgewogenes Modell, das die Interessen von Staat, Wirtschaft und Investoren vereint. In diesem Zusammenhang spielt eine rechtzeitige rechtliche Unterstützung eine Schlüsselrolle für den erfolgreichen Markteintritt und den langfristigen Betrieb im Bereich der digitalen Finanzwirtschaft.

Besteuerung von Kryptowährungen in Luxemburg im Jahr 2025

Kryptowährungen und verwandte Vermögenswerte werden zunehmend zu einem integralen Bestandteil des globalen Finanzsystems, was naturgemäß das Interesse von Investoren und Regulierungsbehörden weckt. Eine der zentralen Fragen bleibt das Steuerregime für solche Vermögenswerte. Luxemburg hat als eines der führenden Finanzzentren Europas einen Ansatz entwickelt, der Steuerneutralität mit der Einhaltung der Prinzipien von Transparenz und Rechtmäßigkeit verbindet. In Luxemburg unterliegen Kryptowährungen keinem speziellen Steuerrecht. Ihre Besteuerung richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen der Gesetzgebung, einschließlich des Einkommensteuergesetzes (LIR) und anderer Regelungen. Das zentrale Dokument, das die Anwendung des LIR auf Kryptowährungen definiert, ist das Rundschreiben vom 26. Juli 2018, das die Besteuerung von Einkünften aus Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten klarstellt.

Neben dem LIR spielen auch die folgenden eine wichtige Rolle:

  • Das Finanzsektorgesetz vom 5. April 1993, das die Tätigkeit von Unternehmen im Bereich Krypto-Assets regelt, einschließlich AML/CFT-Maßnahmen
  • Das Gesetz vom 25. März 2020, mit dem die fünfte EU-Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung umgesetzt wurde
  • Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA), die unmittelbar gilt und einheitliche regulatorische Standards für Emittenten und Dienstleister in diesem Bereich einführt.

Dementsprechend werden Kryptowährungen und NFTs nach den bestehenden allgemeinen Steuerregeln behandelt, wobei spezifische Klarstellungen Vorhersehbarkeit bei der Anwendung dieser Regeln auf digitale Vermögenswerte schaffen. Das Steuerregime in Luxemburg ist günstiger als in einer Reihe anderer EU-Mitgliedstaaten, in denen die Steuersätze bis zu 50 % erreichen. Unter bestimmten Bedingungen können Kapitalgewinne zu einem reduzierten Satz besteuert werden, und in einigen Fällen sind sie sogar vollständig steuerfrei.

– Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen: Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerpflichtig, wenn die Vermögenswerte weniger als sechs Monate gehalten wurden. Bei längerer Haltedauer können Kapitalgewinne für private Investoren von der Besteuerung befreit sein.
– NFTs: Es gibt keine speziellen Vorschriften für NFTs, sie werden in der Praxis jedoch als immaterielle Vermögenswerte behandelt. Ihr Verkauf wird nach den allgemeinen Grundsätzen der Besteuerung von Einkünften aus digitalen Vermögenswerten betrachtet.
– Mehrwertsteuer (MwSt): Kryptowährungstransaktionen sind in Luxemburg von der MwSt befreit. Dieser Ansatz entspricht der Position des Europäischen Gerichtshofs, der Kryptowährungen als Zahlungsmittel und nicht als Ware oder Dienstleistung einstuft.

Einkünfte aus Kryptowährungstransaktionen müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Steuerpflichtige sind verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen über Transaktionen zu führen, einschließlich Transaktionsdaten, Investitions- und Verkaufssummen sowie Provisionen. Obwohl es nicht erforderlich ist, diese Informationen der Steuererklärung beizufügen, können sie von den Steuerbehörden im Rahmen einer Prüfung angefordert werden.

Nichteinhaltung steuerlicher Pflichten führt zu Sanktionen:
– Geldstrafen für verspätete oder fehlerhafte Einreichung von Erklärungen;
– Verzugszinsen für verspätete Zahlungen (0,6 % pro Monat des unbezahlten Betrags).

Die Praxis zeigt, dass die Steuerbehörden von Steuerpflichtigen nicht nur die formelle Angabe ihrer Einkünfte verlangen, sondern auch verlässliche Dokumentationen zur Bestätigung der Herkunft der Gelder und der Richtigkeit der Berechnungen.

Kryptowährungen und NFTs bleiben Hochrisiko-Vermögenswerte. Investoren sollten deren Volatilität, fehlende Ertragsgarantien und erhöhte technologische Risiken berücksichtigen. Zudem gilt der Anlegerschutz nach MiCA nur für Dienstleister und Emittenten, die den EU-Lizenzierungsprozess durchlaufen haben. Die Teilnahme an Transaktionen mit Unternehmen aus Drittländern entzieht Anlegern diesen Schutz und erhöht das Betrugsrisiko erheblich. Luxemburg bleibt eine der günstigsten Steuerjurisdiktionen für private Investoren und Unternehmen, die mit digitalen Vermögenswerten arbeiten. Steuerliche Vorteile sind jedoch nur bei strikter Einhaltung der geltenden Gesetze, genauer Buchführung und rechtzeitiger Erfüllung der Pflichten gegenüber den Steuerbehörden möglich. Für Krypto-Unternehmer und Investoren, die in Luxemburg tätig werden wollen, ist die korrekte Klassifizierung der Vermögenswerte und das Verständnis der steuerlichen Besonderheiten der Schlüssel zum Erfolg.

Steuersätze in Luxemburg im Jahr 2025

Steuerart Satz/Bedingungen
Körperschaftsteuer (CIT) 16 % ab dem 1. Januar 2025; der Gesamtsatz für Unternehmen in Luxemburg-Stadt beträgt unter Berücksichtigung von Zuschlägen und Gewerbesteuer etwa 23,87 %
Mindeststeuer auf Nettovermögen (NWT) Progressive Skala von 535 € bis 4.815 €, abhängig vom Vermögensvolumen
Mehrwertsteuer (MwSt) Standard: 17 %; ermäßigt: 14 %, 8 %; superermäßigt: 3 %; 0 % für bestimmte Exporte und grenzüberschreitende Dienstleistungen
Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf 6 % (7,2 % beim Weiterverkauf); + 1 % für Transkription; + kommunale Aufsicht bis zu 3–3,6 % in Luxemburg-Stadt
Stempelsteuer Von 0,1 % bis 0,2 % des Immobilienwerts bei der Registrierung von Dokumenten
Jährliche Grundsteuer (taxe foncière) Berechnung: Basiswert × Satz von 0,7 % bis 1 % × kommunaler Koeffizient (200–900 %)
Befreiung oder Ermäßigung bei Immobilienregistrierung 50 % Reduzierung der Bemessungsgrundlage für Wohnimmobilien, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2025 erworben wurden

Am 20. Juni 2025 erteilte die Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) Coinbase eine Lizenz gemäß der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA). Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt sowohl für die Plattform selbst als auch für das europäische Krypto-Ökosystem dar und eröffnet die Möglichkeit, ein vollständiges Angebot an Krypto-Produkten und -Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union anzubieten. Coinbase, 2012 gegründet und an der Nasdaq notiert, ist seit langem ein führender Akteur im globalen Markt für digitale Vermögenswerte. Der Erhalt einer MiCA-Lizenz in Luxemburg bedeutet, dass das Unternehmen das europäische „Krypto-Pass“-Regime nutzen kann, das Zugang zu 27 EU-Ländern und einer potenziellen Kundenbasis von 450 Millionen Menschen ermöglicht. Laut Coinbase-Management ist die Wahl Luxemburgs als europäischer Hub auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Erstens verfügt das Land über eine lange Tradition der Finanzregulierung und ein transparentes regulatorisches Umfeld. Zweitens hat Luxemburg durch die Verabschiedung von vier Gesetzesinitiativen zur Regulierung digitaler Vermögenswerte und der Distributed-Ledger-Technologie einen systematischen Ansatz für die Implementierung von Blockchain-Technologien gezeigt. Drittens hat sich die CSSF als kompetenter und anspruchsvoller Regulator etabliert, der hohe Standards für den Anlegerschutz und Rechtssicherheit setzt. Die Strategie von Coinbase geht weit über den klassischen Kryptowährungshandel hinaus. Das Unternehmen diversifiziert aktiv seine Einnahmequellen: Heute stammen etwa 35 % der Einnahmen aus Abonnements und Dienstleistungen, darunter institutionelle Vermögensverwahrung, Staking und B2B-Lösungen. Dieser Ansatz verringert die Abhängigkeit von Handelsprovisionen und stärkt die Position des Unternehmens als Anbieter von Finanzinfrastrukturen der nächsten Generation. Finanzkennzahlen bestätigen die Stabilität des Geschäfts: Im ersten Quartal 2025 betrugen die Einnahmen 2,03 Milliarden US-Dollar, und das bereinigte EBITDA erreichte 930 Millionen US-Dollar. Gleichzeitig verfügt das Unternehmen über 9,9 Milliarden US-Dollar an liquiden Mitteln in seiner Bilanz, von denen ein Teil in USDC angelegt ist, einem Stablecoin, der in Partnerschaft mit Circle geschaffen wurde.

Für Luxemburg hat die Präsenz von Coinbase strategische Bedeutung. Die Schaffung eines europäischen Krypto-Hubs zeigt die Attraktivität des Landes als Standort für globale Akteure im Bereich digitaler Vermögenswerte. Dies bestätigt, dass die lokalen Blockchain-Gesetze und der adaptive Ansatz der CSSF Bedingungen für die Integration innovativer Lösungen in den Finanzsektor schaffen. Gleichzeitig bringt die MiCA-Lizenz strenge Verpflichtungen für Coinbase mit sich: Sicherstellung der lokalen Kontrolle über die Verwahrung von Vermögenswerten, Einhaltung von Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten, Schutz der Verbraucherrechte und Erfüllung von Transparenzanforderungen. Die CSSF wird genau überwachen, wie das Unternehmen diese Bedingungen einhält, um das Vertrauen in das Finanzsystem zu wahren. Somit ist die Erlangung der MiCA-Lizenz in Luxemburg durch Coinbase nicht nur ein unternehmerischer Erfolg, sondern auch ein Meilenstein für den europäischen Krypto-Markt. Sie bestätigt, dass Luxemburg bereit ist, eine führende Rolle bei der Integration digitaler Vermögenswerte in das traditionelle Finanzsystem zu übernehmen, und dass MiCA die Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des Sektors bildet. Für andere Unternehmen, die den Eintritt in den EU-Markt planen, ist die Erfahrung von Coinbase ein aufschlussreiches Beispiel: Der Besitz einer MiCA-Lizenz eröffnet den Zugang zum europäischen Binnenmarkt, erfordert jedoch sorgfältige Vorbereitung, rechtliche Unterstützung und die Einhaltung hoher regulatorischer Standards.

Bitsamp logoAm 16. Mai 2025 erteilte die Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) Bitstamp eine Lizenz als Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (CASP) gemäß der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA). Für die weltweit älteste Kryptowährungsbörse, die 2011 gegründet wurde und ihren Sitz in Luxemburg hat, war dieses Ereignis ein strategischer Schritt, der den Weg für eine Expansion in der gesamten Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum ebnete. Die neue Lizenz erlaubt Bitstamp, seinen Kunden ein vollständiges Dienstleistungsangebot bereitzustellen, einschließlich Handelsplattformmanagement, Auftragsausführung und Verwahrung von Krypto-Assets, mit dem Recht zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines einzigen „Krypto-Passes“. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, ohne separate Genehmigungen in jeder EU-Gerichtsbarkeit zu operieren. Das Management von Bitstamp betont, dass die MiCA-Lizenz die wichtigsten Prioritäten des Unternehmens stärkt: Kundensicherheit und regulatorische Transparenz. Laut CEO Jean-Baptiste Graffette schafft der EU-Regulierungsrahmen eine solide Grundlage für das Vertrauen der Anleger und setzt einheitliche Standards für die gesamte Branche. Er bemerkte, dass der Erwerb der Lizenz „ein bedeutender Erfolg und eine Bestätigung der führenden Position von Bitstamp auf dem europäischen Markt“ sei.

Bemerkenswert ist, dass die CASP-Lizenz weniger als ein Jahr nach der MiFID-Genehmigung für den Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF) erteilt wurde. Dieser konsequente Ansatz zeigt das Engagement des Unternehmens für die maximale Einhaltung der EU-Anforderungen und den Aufbau eines Modells für nachhaltiges Wachstum in einem zunehmend regulierten Umfeld. Ein Bereich der Anpassung war die Aktualisierung der Stablecoin-Produkte des Unternehmens. In Erwartung der Lizenzierung arbeitete Bitstamp daran, seine Angebote in Einklang mit den MiCA-Anforderungen zu bringen und damit sein Engagement für Transparenz und Zuverlässigkeit zu bestätigen. Der Erwerb der CASP-Lizenz eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für Bitstamp. Das Unternehmen beabsichtigt, sein Produktportfolio für Privat- und institutionelle Kunden zu erweitern und seine Position auf dem europäischen Markt angesichts der wachsenden Nachfrage nach regulierten und sicheren Krypto-Dienstleistungen zu stärken.

Luxemburg, das die Lizenz über die CSSF erteilt hat, hat erneut seinen Status als eine der führenden Jurisdiktionen für Krypto-Unternehmen bestätigt. Dank seines flexiblen, aber strengen Regulierungsrahmens bleibt das Land eine attraktive Plattform für globale Akteure, die MiCA nutzen möchten, um in den EU-Binnenmarkt einzutreten. Die Erfahrung von Bitstamp zeigt, dass eine rechtzeitige Vorbereitung auf die MiCA-Anforderungen und ein kontinuierlicher Dialog mit dem Regulator einen Wettbewerbsvorteil für Unternehmen schaffen, die auf langfristige Geschäftstätigkeit in Europa ausgerichtet sind. Für andere Marktteilnehmer bestätigt dieses Beispiel, dass die CASP-Lizenz zu einem entscheidenden Instrument für die Integration des Krypto-Sektors in das EU-Finanzsystem wird. Die MiCA-Regulierung in Luxemburg, kombiniert mit dem starken Ruf der CSSF als zuverlässiger Regulator, schafft ein Umfeld, in dem Krypto-Unternehmen sich auf Grundlage von Transparenz, Nachhaltigkeit und Vertrauen entwickeln können. Unter solchen Bedingungen wird die rechtliche Unterstützung durch die Spezialisten von Regulated United Europe zu einem wichtigen Erfolgsfaktor für Unternehmen, die eine MiCA-Lizenz erwerben und ihre Position auf dem europäischen Markt festigen wollen.

clearstreamClearstream Banking S.A., Teil der internationalen Deutsche Börse Group, hat offiziell eine Lizenz als Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (CASP) gemäß der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) erhalten. Die Lizenz wurde von der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) erteilt und bestätigt die Bereitschaft des Unternehmens, Krypto-Asset-Dienstleistungen in voller Übereinstimmung mit den europäischen Regulierungsstandards anzubieten. Der Erhalt der MiCA-Lizenz eröffnet Clearstream die Möglichkeit, das „europäische Krypto-Pass“-Regime zu nutzen, das es erlaubt, Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union zu erbringen, ohne separate nationale Lizenzen einholen zu müssen. Diese Entscheidung stärkt die Position des Unternehmens erheblich als Infrastrukturanbieter, der in der Lage ist, den traditionellen Finanzsektor mit dem neuen Segment der digitalen Vermögenswerte zu verbinden. Für Clearstream hat die Integration in den MiCA-Rechtsrahmen strategische Bedeutung. Das Unternehmen, das auf Verwahrungsdienstleistungen, Abwicklung und Clearing spezialisiert ist, kann nun offiziell Dienstleistungen für die Verwahrung und Verarbeitung von Krypto-Assets anbieten und dabei ein hohes Maß an Schutz der Kundenrechte und Infrastruktursicherheit gewährleisten. Die CSSF konzentriert sich ihrerseits auf Fragen der lokalen Kontrolle, der Vermeidung von Interessenkonflikten und der Einhaltung strenger Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung. Die MiCA-Lizenz von Clearstream zeigt, dass führende Institutionen des traditionellen Finanzsektors aktiv in den Markt für digitale Vermögenswerte eintreten und die Grundlage für die Integration von Blockchain-Lösungen in das bestehende europäische Finanzökosystem legen. Diese Entwicklung stärkt das Vertrauen institutioneller Investoren, trägt zum Wachstum der Liquidität bei und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzmarktes. Dank seines stabilen Regulierungsrahmens und der offenen Haltung der CSSF gegenüber Finanzinnovationen bestätigt Luxemburg seinen Status als eines der wichtigsten Zentren für die Regulierung digitaler Vermögenswerte in Europa. Der Erwerb von MiCA-Lizenzen durch Akteure wie Clearstream stärkt die Rolle des Landes als strategischer Hub, in dem Bedingungen für ein ausgewogenes Wachstum der Krypto-Wirtschaft geschaffen werden. Für Marktteilnehmer ist die Erfahrung von Clearstream ein Hinweis darauf, dass die Umsetzung von MiCA nicht nur neue Verpflichtungen mit sich bringt, sondern auch erhebliche Chancen für die langfristige Entwicklung im europäischen Binnenmarkt bietet.

Wie kann Regulated United Europe Ihnen helfen, eine MiCA-Lizenz in Luxemburg zu erhalten?

Luxemburg ist eines der wichtigsten Finanzzentren Europas und entwickelt aktiv seinen Regulierungsrahmen für digitale Vermögenswerte. Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) sind Unternehmen, die mit Kryptowährungen und anderen Arten von Krypto-Assets arbeiten, verpflichtet, ein Lizenzierungsverfahren bei der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zu durchlaufen. Dieser Prozess erfordert gründliche Vorbereitung, die Einhaltung einer Vielzahl von Anforderungen und ein tiefes Verständnis der Besonderheiten der europäischen und nationalen Vorschriften. Der Erhalt einer MiCA-Lizenz in Luxemburg unterliegt strengen Bedingungen. Unternehmen müssen ein transparentes und nachhaltiges Geschäftsmodell, eine geeignete Unternehmensstruktur und gut entwickelte interne Richtlinien nachweisen. Die CSSF legt besonderen Wert auf Risikomanagement, Informationssicherheit, Verfahren zur Vermögensverwahrung, Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung und den Schutz der Kundeninteressen.

Regulated United Europe bietet umfassende Unterstützung für den erfolgreichen Erwerb einer MiCA-Lizenz in Luxemburg. Unsere Arbeit ist wie folgt strukturiert:

  • Durchführung einer vorläufigen rechtlichen Analyse zur Bestimmung der Konformität des Unternehmens mit den MiCA-Kriterien und Auswahl der optimalen Strategie
  • Erstellung eines vollständigen Dokumentensatzes, einschließlich interner Richtlinien zu AML/KYC, Risikomanagement, IT-Sicherheit, sowie Entwicklung eines Geschäftsplans und finanzieller Modelle
  • Unterstützung bei der Interaktion mit der CSSF, einschließlich der Einreichung von Anträgen, der Beantwortung von Anfragen des Regulators und der Teilnahme an Arbeitsgesprächen
  • Strukturierung der Unternehmensführung mit der Auswahl qualifizierter Vorstandsmitglieder und der Ernennung von Schlüsselkontrollfunktionen
  • Unterstützung nach der Lizenzvergabe, einschließlich der Einrichtung eines Compliance-Systems, der Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und der Entwicklung effektiver Berichterstattung.

Die Zusammenarbeit mit Regulated United Europe ermöglicht es Unternehmen nicht nur, den Lizenzierungsprozess zu beschleunigen, sondern auch rechtliche Risiken zu minimieren und so die langfristige Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit im europäischen Krypto-Markt zu gewährleisten. Dieser Ansatz macht den Eintritt in den EU-Markt vorhersehbarer und sicherer und schafft Bedingungen für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung im neuen regulatorischen Umfeld.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Eine MiCA-Lizenz ist eine von der CSSF ausgestellte Genehmigung, die es Unternehmen ermöglicht, Krypto-Asset-Dienstleistungen im Rahmen des harmonisierten EU-Systems anzubieten. Sie ist für den legalen Betrieb und den Zugang zum europäischen Binnenmarkt erforderlich.

Zuständig ist die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF).

Die VASP-Registrierung ermöglichte eine eingeschränkte Aufsicht, hauptsächlich im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Eine CASP-Lizenz nach MiCA erfordert die Einhaltung umfassender Anforderungen an Corporate Governance, Kapital, IT-Sicherheit und interne Kontrolle.

Die CSSF gibt an, dass die ersten Lizenzen frühestens im Juli 2026 nach der endgültigen Genehmigung der technischen EU-Standards erteilt werden.

Er ermöglicht es einem Lizenznehmer aus Luxemburg, Dienstleistungen in allen 27 EU-Ländern anzubieten, ohne separate nationale Lizenzen erwerben zu müssen.

Alle Anbieter von Krypto-Asset-Diensten, einschließlich Börsen, Broker, Depotbanken sowie ART- und EMT-Emittenten.

VASPs können bis zum 1. Juli 2026 auf Basis ihrer alten Registrierung weiterarbeiten, müssen aber eine CASP-Lizenz beantragen.

Im nationalen Bericht 2025 wurde die Kryptowährungsbranche im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung offiziell als „hochriskant“ eingestuft.

Der grenzüberschreitende Charakter der Geschäftstätigkeit, die Komplexität der Unternehmensstrukturen, die hohe Anonymität der Transaktionen und die technologischen Risiken.

Anforderungen an Kapital, Rücklagen, Offenlegung von Informationen sowie das Vorhandensein von Sanierungs- und Rückzahlungsplänen.

Einheitlicher Zugang zum gesamten EU-Markt, erhöhtes Anlegervertrauen, Transparenz der Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsvorteile auf globaler Ebene.

Nach dem 1. Juli 2026 verlieren solche Unternehmen das Recht, Krypto-Asset-Dienstleistungen in Luxemburg und der EU anzubieten.

Je vollständiger und strukturierter der Antrag ist, desto schneller kann die CSSF ihn prüfen und eine Entscheidung treffen.

Banken, Investmentgesellschaften, OGAW- und AIFM-Manager, Marktbetreiber und E-Geld-Emittenten, die der CSSF gemeldet werden müssen.

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