Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) hat europaweit geltende Regeln für Emittenten von Krypto-Assets und damit verbundene Dienstleister eingeführt. Sie regelt die Emission und das öffentliche Angebot von Krypto-Assets, deren Zulassung zum Handel sowie die Tätigkeiten von Betreibern, die Dienstleistungen im Bereich virtueller Währungen anbieten. Krypto-Assets sind eine digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die mittels Distributed-Ledger-Technologie gespeichert und übertragen werden können. Die Blockchain ist eines der bekanntesten Beispiele für eine solche Technologie, bei der der Umlauf und die Sicherung der Vermögenswerte durch kryptographische Mechanismen auf Basis eines Systems öffentlicher und privater Schlüssel gewährleistet werden. Nach MiCA werden Krypto-Assets bedingt in zwei Gruppen unterteilt: Vermögenswerte, deren Preis durch die Bindung an einen anderen Vermögenswert, ein Recht oder eine Kombination davon gestützt wird, und andere Krypto-Assets ohne Stabilisierungsmechanismus. Zur ersten Gruppe gehören wertreferenzierte Token (ART) und E-Geld-Token (EMT). EMTs sind an eine einzige offizielle Währung gebunden, während ARTs auf einen breiteren Referenzkorb, wie z. B. mehrere Währungen, gestützt sein können. Die zweite Gruppe umfasst andere Krypto-Assets, darunter Utility-Token, die Zugang zu Waren oder Dienstleistungen des Emittenten verschaffen. Obwohl Krypto-Assets nicht als gesetzliches Zahlungsmittel oder Finanzinstrumente anerkannt sind, werden sie weit verbreitet für Investitionen und Zahlungen genutzt. Die Erbringung von Krypto-Asset-Dienstleistungen in der Europäischen Union ist nur mit einer Lizenz möglich. In Finnland unterliegen Anbieter solcher Dienstleistungen der Eintragung in das öffentliche Register der Finanzaufsichtsbehörde. Unternehmen, die in anderen EU-Ländern eine Lizenz erhalten haben und berechtigt sind, grenzüberschreitende Dienstleistungen anzubieten, sind ebenfalls Teil dieses Registers im Rahmen des Notifizierungsmechanismus. Die nationale Aufsichtsbehörde empfiehlt den Nutzern stets, den rechtlichen Status des Betreibers sowohl in Finnland als auch in anderen EU-Ländern über die offiziellen Register zu überprüfen. Es ist zu beachten, dass der durch MiCA gewährte Schutz nicht für Fälle gilt, in denen der Dienstleister außerhalb der EU registriert ist.
Die Emission von Krypto-Assets bedeutet die Schaffung neuer Token. Für ART und EMT ist der Erhalt einer Lizenz eine Voraussetzung. In der Regel ist der Emittent sowohl Anbieter als auch Antragsteller für die Zulassung zum Handel. Ein öffentliches Angebot bedeutet, potenziellen Investoren ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine Investitionsentscheidung treffen zu können, während die Zulassung zum Handel die Listung des Tokens auf einer regulierten Plattform bedeutet. Für Krypto-Assets, die nicht unter ART oder EMT fallen, ist beim Zeitpunkt der Emission keine Lizenz erforderlich, aber der Emittent oder Anbieter ist verpflichtet, ein technisches Dokument (Whitepaper) zu erstellen. Dieses muss Informationen über den Emittenten, das durch die Emission finanzierte Projekt, eine Beschreibung der Rechte und Pflichten der Inhaber, eine Beschreibung der Technologie sowie möglicher Risiken enthalten. Die Angaben in diesem Dokument müssen korrekt, klar und nicht irreführend sein, und Marketingmaterialien – auch solche in sozialen Netzwerken – müssen vollständig mit seinem Inhalt übereinstimmen. Wenn ein öffentliches Angebot oder ein Antrag auf Zulassung zum Handel nicht vom Emittenten selbst, sondern von einem Dritten gestellt wird, ist dies nur mit schriftlicher Zustimmung des Emittenten möglich, der in jedem Fall für die Erstellung des Whitepapers verantwortlich bleibt.
Von besonderer Bedeutung in Finnland ist das auf nationaler Ebene eingeführte Übergangsregime. Es gilt für Anbieter von virtuellen Währungsdiensten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des nationalen Gesetzes über Krypto-Betreiber tatsächlich tätig waren oder spätestens sechs Monate vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bei der Finanzaufsichtsbehörde registriert waren. Um die Vorteile des Übergangszeitraums zu nutzen, muss bis spätestens 30. Oktober 2024 ein Antrag auf eine MiCA-Lizenz bei der finnischen Finanzaufsichtsbehörde gestellt werden. Dieses Regime erlaubt es, Dienstleistungen bis zum 30. Juni 2025 oder bis zur Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Erteilung oder Ablehnung einer Lizenz weiterhin anzubieten. Dadurch werden Bedingungen für einen reibungslosen Übergang bestehender Anbieter zu den neuen europaweiten Regeln von MiCA geschaffen.
Die Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) trat Ende 2024 in Kraft und legte einheitliche Standards für die Regulierung des Kryptowährungssektors in allen EU-Mitgliedstaaten fest. Finnland setzte diese Gesetzgebung in Rekordzeit um – nur sechs Monate – und lag damit deutlich vor vielen anderen Jurisdiktionen. Die Einführung einheitlicher Regeln bringt strengere Anforderungen für Betreiber von Kryptowährungsdiensten mit sich: Um weiterhin am Markt tätig zu sein, müssen alle Unternehmen eine Lizenz bei der nationalen Aufsichtsbehörde beantragen. Für Investoren bedeutet die Einführung von MiCA einen höheren Schutz ihrer Interessen und mehr Transparenz bei der Arbeit der Dienstleister. Krypto-Betreiber unterliegen nun denselben Grundsätzen wie traditionelle Investmentgesellschaften, einschließlich Verpflichtungen zur Unternehmensführung, zur Aufrechterhaltung ausreichender Eigenmittel und zur Einhaltung der Verfahren zur Kundenidentifizierung. Das neue Regime macht den Kryptowährungsmarkt vergleichbarer mit dem traditionellen Finanzsektor, stärkt das Vertrauen und reduziert die Risiken für die Teilnehmer. Gleichzeitig ermöglicht die Existenz einer einheitlichen EU-Lizenz den Unternehmen, ihre Dienstleistungen in der gesamten Union zu erbringen, ohne zusätzliche nationale Verfahren durchlaufen zu müssen, was attraktive Bedingungen für den Eintritt großer Finanzinstitute in den Markt schafft.
Phasen der MiCA-Umsetzung in Finnland
Die Europäische Union hat mit der vollständigen Umsetzung der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) begonnen, die die Kontrolle über die Aktivitäten von Anbietern von Kryptowährungsdiensten verschärft und die Regeln auf Unionsebene vereinheitlicht. In Finnland wurde der Übergangszeitraum als einer der kürzesten in Europa festgelegt – nur sechs Monate, während er in anderen Ländern zwischen einem und eineinhalb Jahren variiert. Trotz der Einführung neuer Vorschriften wird Verbrauchern geraten, bei der Auswahl von Dienstleistern vorsichtig zu bleiben, da MiCA nicht alle mit Krypto-Assets verbundenen Risiken beseitigt. Die MiCA-Verordnung tritt am 30. Dezember 2024 vollständig in Kraft und verpflichtet Unternehmen, die mit Krypto-Assets arbeiten, Standards einzuhalten, die denjenigen im traditionellen Finanzsektor ähneln. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören eine kompetente Unternehmensführung, ausreichendes Eigenkapital, Transparenz der Geschäftstätigkeit und Informationssicherheit. Übergangsfristen wurden für bestehende Anbieter festgelegt, ihre Dauer hängt jedoch von der jeweiligen Jurisdiktion ab. Nach Angaben von Tero Kurenmaa, Direktor der finnischen Finanzaufsichtsbehörde, bedeuten die Unterschiede bei den Fristen, dass Verbraucher beim Kauf von Kryptowährungsdiensten außerhalb Finnlands berücksichtigen sollten, dass die Regulierung in anderen EU-Ländern während des Übergangszeitraums weniger streng sein kann. Darüber hinaus gilt MiCA nicht für Dienstleistungen, die außerhalb der EU und des EWR erbracht werden, was die Risiken für Investoren erhöht, die Kryptowährungen in diesen Regionen erwerben.
Auch nach Inkrafttreten von MiCA bleiben Risiken im Zusammenhang mit der Volatilität der Vermögenspreise, betrügerischen Machenschaften und Cyber-Sicherheitsbedrohungen bestehen. Die Verordnung verpflichtet Dienstleister nicht, die Eignung von Produkten für Kunden zu prüfen, und ihre Tätigkeiten sind nicht durch die Anlegerentschädigungsregelung abgedeckt. Laut Maria Rekola, Büroleiterin bei der Finanzaufsichtsbehörde, hängen die meisten Beschwerden, die bei der Behörde eingehen, mit Betrug zusammen. Daher wird Kunden geraten, die Geschichte und den Ruf des Dienstleisters sorgfältig zu prüfen und voreilige Entscheidungen über den Kauf von Krypto-Assets zu vermeiden. Derzeit sind in Finnland 13 Anbieter von virtuellen Währungsdiensten registriert. Um nach dem 30. Juni 2025 weiterhin tätig zu sein, müssen sie alle eine Lizenz gemäß MiCA erhalten. Die Finanzaufsichtsbehörde hat acht Anträge auf CASP-Lizenzen erhalten, die derzeit geprüft werden. Büroleiter Marco Hovi wies darauf hin, dass es Aufgabe der Finanzaufsichtsbehörde bleibe, die Interessen der Anleger zu schützen und die Marktstabilität zu gewährleisten. Im Jahr 2025 wird sich die Aufsichtsbehörde auf die Überwachung des Liquiditätsmanagements, die Durchführung von Stresstests, die Nutzung von Fremdkapital und die korrekte Bewertung von Vermögenswerten konzentrieren. Darüber hinaus werden auf EU-Ebene neue Vorschriften entwickelt, die die Regulierung des Investmentsektors künftig weiter verstärken sollen.
Ende 2024 tritt die im Jahr 2023 verabschiedete Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) in der Europäischen Union in Kraft. Das Hauptziel dieser Verordnung ist es, den Schutz privater Investoren zu stärken und Geldwäsche zu bekämpfen. Mit der Einführung von MiCA erfolgt der Übergang von einem unregulierten Krypto-Markt zu einem einheitlichen Regel- und Aufsichtssystem. Ab dem 30. Dezember 2024 wird die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets in der Europäischen Union nur noch mit einer Lizenz der nationalen Aufsichtsbehörde möglich sein. Zu diesen Dienstleistungen gehören die Verwahrung von Kundenvermögen, das Management von Handelsplattformen, der Umtausch von Kryptowährungen in Fiat-Geld oder andere Token, die Ausführung von Transaktionen, der Empfang und die Weiterleitung von Aufträgen, die Beratung, die Portfolioverwaltung und die Übertragung von Vermögenswerten. In Finnland erfolgt die Lizenzierung durch die Finanzaufsichtsbehörde (Finanssivalvonta, FiVa). Alle Unternehmen, die eine Lizenz erhalten haben, werden in ein öffentliches Register eingetragen. Organisationen, die in anderen EU-Ländern lizenziert sind und Dienstleistungen für finnische Kunden erbringen, sind in einer separaten Liste von Mitteilungen aufgeführt. Investoren wird empfohlen, die Aufnahme eines Dienstleisters in offiziellen Registern zu überprüfen. Es ist wichtig zu beachten, dass MiCA nicht für Unternehmen gilt, die außerhalb der EU und des EWR tätig sind. Für bestehende Anbieter in Finnland ist einer der kürzesten Übergangszeiträume in Europa vorgesehen. Um das Recht auf Fortsetzung der Tätigkeit zu behalten, müssen Unternehmen spätestens bis zum 30. Oktober 2024 einen Antrag auf eine MiCA-Lizenz stellen. In diesem Fall dürfen sie bis zum 30. Juni 2025 oder bis zur Entscheidung über den Lizenzantrag weiterhin Dienstleistungen erbringen.
Unternehmen, die in Finnland eine MiCA-Lizenz erhalten haben
In Finnland war Coinmotion das erste lizenzierte Unternehmen, das von der Finanzaufsichtsbehörde die Genehmigung erhielt, ein vollständiges Spektrum an Kryptowährungsdienstleistungen anzubieten. Die Lizenz umfasst die Verwahrung digitaler Vermögenswerte, den Betrieb einer Handelsplattform sowie den Umtausch von Kryptowährungen in Euro und andere Krypto-Assets. Dieser Schritt machte Coinmotion zu einem der ersten Betreiber in Europa, der die Einhaltung der neuen gesamteuropäischen Anforderungen bestätigte, und unterstrich Finnlands Bestreben, seine Rolle als führendes Land in der Kryptoregulierung zu festigen. Coinmotion erhielt von der finnischen Finanzaufsichtsbehörde eine Lizenz zur Tätigkeit im Bereich der Krypto-Assets, im Einklang mit den neuen Anforderungen der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA). Diese Entwicklung bestätigt die Möglichkeit, weiterhin in digitale Vermögenswerte zu investieren – nun in einer noch sichereren und verlässlicheren Umgebung für Kunden. Die Umsetzung von MiCA markiert eine neue Phase in der Entwicklung des europäischen Kryptomarktes, mit strengeren Anforderungen an Betreiber und höheren Standards für ihre Arbeit. Ab Juli 2025 müssen alle Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen anbieten, über eine von den zuständigen Behörden erteilte Lizenz verfügen. Für Investoren bedeutet dies verstärkte Sicherheitsmaßnahmen, volle Transparenz der Geschäftstätigkeit und klarere regulatorische Regeln, die die Grundlage für ein stabiles und gereiftes Funktionieren der Branche schaffen. Finnland hat sich als einer der Vorreiter bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften etabliert: Während die meisten EU-Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von ein bis eineinhalb Jahren festgelegt haben, beträgt sie in Finnland nur sechs Monate. Dies verdeutlicht die hohe Effizienz des nationalen Regulators und die Bereitschaft des Marktes, sich den neuen Standards anzupassen. Coinmotion erfüllte alle Anforderungen innerhalb der gesetzten Frist und bestätigte damit ein hohes Maß an Unternehmensführung sowie das Engagement für den Schutz der Kundeninteressen.
Für Investoren stellt die im Rahmen von MiCA erteilte CASP-Lizenz eine zusätzliche Garantie für die Zuverlässigkeit und Stabilität von Coinmotion als Partner im Bereich der Krypto-Investitionen dar. Strengere Anforderungen an Kapital, Management und Kundenidentifizierung gewährleisten einen soliden Schutz der Gelder, während erhöhte Transparenz den Investoren verlässliche Informationen über alle Transaktionen ermöglicht. Die offizielle Lizenz bestätigt den Status von Coinmotion als reguliertes Unternehmen, das einheitlichen europäischen Standards entspricht, und macht es zu einem attraktiven Partner für langfristige Zusammenarbeit. Neben Coinmotion hat die finnische Finanzaufsichtsbehörde bekannt gegeben, dass acht weitere Lizenzanträge gemäß der MiCA-Verordnung eingereicht wurden. Alle Anträge werden derzeit geprüft, und die Lizenzierungsverfahren sollen bis zum Ende der Übergangsfrist abgeschlossen sein.
Die Verordnung (EU) 2023/1114, die 2024 in Kraft trat, ist ein umfassender EU-Rechtsrahmen, der die Tätigkeiten von Emittenten von Krypto-Assets und Stablecoins sowie von Handelsplattformbetreibern und Wallet-Anbietern regelt. MiCA ist ein zentrales Element der gesamteuropäischen Digitalfinanzstrategie und soll ein transparentes und sicheres rechtliches Umfeld für die Kryptoindustrie schaffen.
Das Dokument führt strenge Anforderungen für Dienstleister ein, darunter Maßnahmen zum Schutz der Kundeninteressen, zur Sicherstellung der Verwahrung digitaler Vermögenswerte und zur Verhinderung von Marktmissbrauch. Ziel der Verordnung ist es, Preismanipulation, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere kriminelle Aktivitäten zu bekämpfen. Der Erhalt einer EU-Lizenz wird für alle Unternehmen, die mit Krypto-Assets in der Union arbeiten, verpflichtend. Der Direktor der Finanzaufsichtsbehörde, Tero Kurenmaa, betonte, dass Verbraucher die Unterschiede bei den Übergangsfristen in den EU-Ländern berücksichtigen sollten. Beim Erwerb von Krypto-Assets außerhalb Finnlands könnten Investoren auf unterschiedliche Regulierungsniveaus stoßen, und bei Transaktionen außerhalb der EU und des EWR findet der MiCA-Schutz überhaupt keine Anwendung. Gleichzeitig ist es wichtig zu beachten, dass Krypto-Assets trotz der neuen Vorschriften ein Hochrisiko-Instrument bleiben. Die größten Gefahren sind weiterhin hohe Volatilität, betrügerische Machenschaften und Cyber-Sicherheitsprobleme. Wie Maria Rekola, Leiterin einer Aufsichtsabteilung, hervorhebt, bezieht sich ein erheblicher Teil der Verbraucherbeschwerden auf Betrug. Daher wird Investoren geraten, die Zuverlässigkeit des Dienstleisters sorgfältig zu prüfen, bevor sie Transaktionen durchführen. Vor Inkrafttreten der MiCA-Verordnung waren in Finnland 13 Betreiber für den Umgang mit virtuellen Währungen registriert. Um nach dem 30. Juni 2025 weiter tätig zu sein, müssen alle von ihnen eine Lizenz als Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gemäß MiCA erhalten.
Zusätzliche Melde- und Kundenüberprüfungspflichten für Krypto-Unternehmen in Finnland
Die Änderung der EU-Richtlinie über die Amtshilfe im Steuerbereich (DAC8) erweitert den Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs erheblich und bezieht nun auch Transaktionen mit Krypto-Assets ein. Das neue Regime führt zusätzliche Meldepflichten sowie umfassende Anforderungen an die Kundenüberprüfung für Marktteilnehmer ein. Diese Anforderungen basieren auf dem OECD-Rahmenwerk für die Meldung von Krypto-Assets (CARF). Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 umsetzen, sodass sie ab Anfang 2026 anwendbar sind. In Finnland befinden sich die gesetzlichen Anpassungen noch in der Entwicklung, jedoch steht der Inhalt der künftigen Regelungen bereits fest, sodass sich Betreiber frühzeitig auf die Einhaltung vorbereiten sollten. Der erste Bericht muss für das Jahr 2026 eingereicht werden, voraussichtlich im Januar 2027. Krypto-Dienstleister wird geraten, bereits jetzt zu prüfen, ob sie den neuen Anforderungen unterliegen, und interne Prozesse für deren Einhaltung einzurichten. Dazu gehört insbesondere die Erfassung von Selbstauskünften der Kunden sowie die Feststellung ihres Steuerwohnsitzes. DAC8 gilt für Krypto-Dienstleister, deren Tätigkeit darin besteht, Dritten Dienstleistungen im Bereich von Krypto-Assets anzubieten. Die Definition deckt sich mit dem in der MiCA-Verordnung vorgesehenen Ansatz. Somit gehören zu den berichtspflichtigen Einheiten Kryptobörsen, Handelsplattformen, Wallet-Betreiber und Emittenten von Krypto-Assets. Die Meldepflicht gilt auch für Dienstleister außerhalb der EU, wenn deren Kunden in der EU steuerlich ansässig sind.
Die Meldungen werden an die Steuerbehörde des Landes übermittelt, in dem der Anbieter registriert ist. Finnische Betreiber werden daher Informationen an die finnische Steuerverwaltung weiterleiten. Die von DAC8 erfassten Krypto-Assets umfassen nahezu das gesamte Spektrum der für Investitionen und Zahlungen verwendeten Vermögenswerte, einschließlich wichtiger Kryptowährungen und einiger NFTs. Unternehmen sind verpflichtet, Transaktionen sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen mit EU-Steueransässigkeit zu melden. Meldepflichtige Transaktionen umfassen den Umtausch von Kryptowährungen in Fiatgeld, den Umtausch einer Kryptowährung in eine andere, Überweisungen zwischen Wallets sowie Zahlungen in Kryptowährungen für Waren oder Dienstleistungen über 50.000 US-Dollar oder den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung. Darüber hinaus sind Anbieter verpflichtet, umfassende Kundenprüfungen durchzuführen, einschließlich Identitätsprüfung und Sammlung sowie Überprüfung von Informationen gemäß den Regeln zur Geldwäschebekämpfung. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der bereitgestellten Daten, muss der Betreiber Klarstellungen oder Aktualisierungen anfordern. Reagiert der Kunde auch nach zwei Mahnungen innerhalb von 60 Tagen nicht, muss das Unternehmen die Transaktionen auf dessen Konto aussetzen.
Besteuerung von Kryptowährungen in Finnland im Jahr 2025
Einkünfte aus der Nutzung oder dem Mining virtueller Währungen und Krypto-Assets sind steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Aufwendungen, die unmittelbar mit der Erzielung dieser Einkünfte verbunden sind, können als Abzüge geltend gemacht werden. Virtuelle Währungen umfassen alle Arten von Krypto-Assets, einschließlich Bitcoin, Ethereum, Litecoin, Tether und andere. Einkünfte aus dem Umtausch oder der Nutzung von virtuellen Währungen gelten als Kapitalgewinne und unterliegen der Kapitalertragssteuer. Die Erklärungspflicht entsteht bei Umtausch von Kryptowährungen in Euro oder andere gesetzliche Währungen, beim Tausch einer Kryptowährung in eine andere, bei Bezahlung von Waren und Dienstleistungen oder bei der Begleichung von Verbindlichkeiten. Einkünfte aus Mining werden in der Regel als Erwerbseinkommen anerkannt und wie gewöhnlicher Arbeitslohn besteuert. Der Wert der erhaltenen Währung wird nach ihrem Wechselkurs zum Euro zum Zeitpunkt des Minings oder der Nutzung bestimmt.
Die finnische Steuerverwaltung verwendet die FIFO-Methode (First in, First out) zur Berechnung von Gewinnen oder Verlusten. Für jeden Verkauf, Umtausch oder die Nutzung von Kryptowährungen muss die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis berechnet werden, wobei Anschaffungskosten, Lagerung oder Provisionen berücksichtigt werden. Ist der tatsächliche Kaufpreis unbekannt, kann ein geschätzter Wert verwendet werden: 20 % des Verkaufspreises für Vermögenswerte, die weniger als zehn Jahre gehalten wurden, und 40 % für Vermögenswerte, die länger als zehn Jahre gehalten wurden. In der Steuererklärung wird der Gewinn oder Verlust aus dem Umtausch oder der Nutzung im Abschnitt „Kapitalgewinne – Kapitalerträge“ angegeben, wobei „Virtuelle Währungen“ als Vermögensart ausgewählt wird. Einkünfte aus Mining im Proof-of-Work-Protokoll werden als sonstiges Erwerbseinkommen deklariert; Strom- und Gerätekosten können als einkommensbezogene Abzüge geltend gemacht werden. Beim Proof-of-Stake-Verfahren werden Belohnungen als Kapitalgewinne behandelt und im Abschnitt „Sonstige Kapitalgewinne“ mit den entsprechenden Abzügen angegeben. Belege müssen der Steuererklärung nicht beigefügt, jedoch sechs Jahre lang aufbewahrt werden, falls eine Prüfung erfolgt. Einkünfte können sowohl im MyTax-System als auch auf Papierformularen erklärt werden. Der Verkauf und Umtausch von Kryptowährungen wird im Formular 9 gemeldet, Mining-Einkünfte im Formular 50A.
Krypto-Assets bergen weiterhin erhebliche steuerliche und finanzielle Risiken. Kapitalgewinne sind bei jedem Umtausch einer Kryptowährung in eine andere Währung steuerpflichtig, unabhängig davon, ob die Gelder auf ein Bankkonto überwiesen oder auf der Plattform belassen werden. Verluste können in den nächsten fünf Jahren mit zukünftigen Kapitalgewinnen verrechnet werden. Einkünfte aus dem Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) unterliegen anderen Regeln. Sie werden als Kapitalgewinne mit einem Steuersatz von 30 % bis 30.000 € und 34 % auf den darüber hinausgehenden Betrag besteuert. Verluste aus CFDs sind nicht abzugsfähig und verringern die Steuerbemessungsgrundlage nicht. Jede Transaktion wird separat besteuert. Daher müssen Eigentümer und Nutzer von Kryptowährungen alle Transaktionen sorgfältig dokumentieren, Käufe und Ausgaben aufzeichnen, Steuererklärungen rechtzeitig einreichen und Belege aufbewahren. Dies ermöglicht nicht nur die Erfüllung steuerlicher Pflichten, sondern reduziert auch Risiken im Falle einer möglichen Steuerprüfung.
Beispiele für die Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen und virtuellen Vermögenswerten in Finnland
Transaktion | Steuerliche Einordnung | Besonderheiten der Besteuerung |
Umtausch von Kryptowährungen in Euro | Kapitalgewinne (Kapitaleinkünfte) | Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis, Kostenberücksichtigung (FIFO) |
Tausch einer Kryptowährung in eine andere | Kapitalgewinne (Kapitaleinkünfte) | Jeder Tausch wird als separate Transaktion erfasst, Gewinn-/Verlustberechnung (FIFO) |
Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährung | Kapitalgewinne (Kapitaleinkünfte) | Vergleich des Anschaffungspreises in Euro mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion |
Mining (Proof-of-Work) | Erwerbseinkünfte | Einkünfte werden zum Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts berechnet; Strom- und Gerätekosten abziehbar |
Staking (Proof-of-Stake) | Kapitalgewinne | Belohnungen in Form neuer Token werden als Kapitalgewinne versteuert, Abzüge möglich |
CFD-Handel (Differenzkontrakte) | Kapitalgewinne | Gewinne werden mit 30 % (bis 30.000 €) bzw. 34 % (über 30.000 €) besteuert; Verluste werden nicht berücksichtigt |
Wie können die Anwälte von Regulated United Europe Ihnen bei der Erlangung einer MiCA-Lizenz in Finnland helfen?
Die Erlangung einer Lizenz als Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASP) in Finnland gemäß der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) erfordert eine sorgfältige Vorbereitung sowie die vollständige Einhaltung der regulatorischen Anforderungen der finnischen Finanzaufsichtsbehörde (Finanssivalvonta, FiVa). Das Verfahren umfasst komplexe rechtliche, organisatorische und operative Aufgaben, wobei jeder Fehler zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung der Lizenz führen kann.
Regulated United Europe bietet Unternehmen, die eine MiCA-Lizenz in Finnland anstreben, umfassende Unterstützung:
- Vorläufige Analyse und Auswahl des Geschäftsmodells. Unsere Experten bewerten die Geschäftstätigkeit des Kunden, prüfen, ob diese unter den Anwendungsbereich von MiCA fällt, und schlagen eine optimale Lizenzierungsstrategie vor, die Übergangsfristen sowie die Besonderheiten der finnischen Regulierung berücksichtigt.
- Vorbereitung der Unternehmensstruktur. Wir unterstützen bei der Gründung oder Anpassung eines Unternehmens in Finnland, stellen die Einhaltung der Anforderungen an das Eigenkapital, die Geschäftsführung und die wirtschaftlich Berechtigten sicher und erstellen interne Richtlinien und Regelwerke.
- Erstellung der Dokumentation. Wir fertigen ein vollständiges Paket für die Einreichung bei FiVa an: Geschäftsplan, Finanzprognosen, AML/CTF-Politik, Beschreibung der internen Kontrollsysteme, Risikomanagement- sowie IT-Sicherheitsverfahren.
- Interaktion mit der Aufsichtsbehörde. Wir vertreten die Interessen des Kunden gegenüber der Finanzaufsichtsbehörde, unterstützen bei der Kommunikation mit den Regulierungsstellen und liefern auf Anfrage notwendige Erläuterungen.
- Begleitung in allen Phasen der Lizenzierung. Wir bieten rechtliche Unterstützung bis zur Erteilung der Lizenz und helfen auch bei der Erfüllung der nachgelagerten Verpflichtungen, darunter Berichterstattung, Prüfung und Einhaltung der Anforderungen zum Anlegerschutz.
- Berücksichtigung der Besonderheiten der Übergangsfrist. Finnland hat eine der kürzesten Übergangsfristen unter den EU-Ländern (sechs Monate). Wir entwickeln eine Strategie, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Tätigkeit ohne Unterbrechung fortzuführen und den Lizenzierungsprozess fristgerecht erfolgreich abzuschließen.
Damit bietet Regulated United Europe seinen Mandanten eine vollständige Unterstützung beim Erlangen einer MiCA-Lizenz in Finnland – von der Auswahl des Geschäftsmodells bis zur Lizenzerteilung und dem Start der regulierten Tätigkeit auf dem europäischen Kryptomarkt. Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch bei der Erlangung einer VASP-Lizenz in anderen EU-Ländern.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Was regelt die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA)?
MiCA legt europaweite Regeln für Emittenten von Kryptowerten und damit verbundene Dienstleister fest. Sie regeln die Ausgabe von Token, deren öffentliches Angebot, die Zulassung zum Handel und die Aktivitäten von Anbietern von Kryptowährungsdiensten.
Welche Arten von Kryptowerten definiert MiCA?
Die Verordnung unterteilt Vermögenswerte in zwei Kategorien: Asset-Backed Token (ART) und E-Geld-Token (EMT) sowie andere Kryptowerte, einschließlich Utility-Token.
Sind Kryptowerte in Finnland gesetzliches Zahlungsmittel?
Nein, Kryptowerte werden nicht als offizielles Zahlungsmittel oder Finanzinstrument anerkannt, werden aber aktiv für Investitionen und Abwicklungen genutzt.
Für welche Dienstleistungen ist in Finnland eine MiCA-Lizenz erforderlich?
Dazu gehören die Verwahrung von Vermögenswerten, die Verwaltung von Handelsplattformen, der Austausch von Kryptowährungen, die Übermittlung von Aufträgen, Beratungsdienste, Portfoliomanagement und Vermögensübertragungen.
Wer reguliert den Kryptowertmarkt in Finnland?
Die Regulierung und Lizenzierung erfolgt durch die Finanzaufsichtsbehörde (Finanssivalvonta, FiVa), die ein öffentliches Register lizenzierter Unternehmen führt.
Wie funktioniert das Registersystem in Finnland?
In Finnland lizenzierte Betreiber werden in das FiVa-Register eingetragen, während in anderen EU-Ländern lizenzierte und zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen berechtigte Unternehmen in die Meldeliste eingetragen werden.
Bietet MiCA Schutz für Transaktionen mit Unternehmen außerhalb der EU?
Nein, die MiCA-Regulierung gilt nicht für Dienstleister außerhalb der EU und des EWR.
Was ist für die Ausgabe von ART- und EMT-Token erforderlich?
Diese Token können nur ausgegeben werden, wenn eine Lizenz vorliegt. Der Emittent ist verpflichtet, ein technisches Dokument (Whitepaper) zu erstellen, das den Vermögenswert, die Risiken und das Projekt beschreibt.
Ist für die Ausgabe anderer Krypto-Assets eine Lizenz erforderlich?
Nein, eine Lizenz ist nicht erforderlich, es muss jedoch ein Whitepaper erstellt werden, das den festgelegten Standards entspricht.
Welche Übergangsfrist gilt für Krypto-Unternehmen in Finnland?
Es handelt sich um eine befristete Regelung, die es zuvor registrierten Betreibern ermöglicht, bis zum 30. Juni 2025 oder bis zur Entscheidung über eine Lizenz weiter zu operieren, sofern ein Antrag bis zum 30. Oktober 2024 bei der FiVa eingereicht wird.
Warum gilt die Übergangsfrist in Finnland als besonders?
Sie ist eine der kürzesten in der EU – nur sechs Monate, während in anderen Ländern die Übergangsfristen bis zu 18 Monate betragen.
Welche Risiken bleiben auch nach der Einführung von MiCA bestehen?
Hohe Volatilität von Krypto-Assets, betrügerische Machenschaften und Cybersicherheitsbedrohungen. MiCA verpflichtet Betreiber nicht, die Eignung von Produkten für Kunden zu prüfen, und der Anlegerentschädigungsfonds deckt diese Risiken nicht ab.
Welche Unternehmen haben in Finnland bereits eine MiCA-Lizenz erhalten?
Das erste lizenzierte Unternehmen war Coinmotion, das die Erlaubnis erhielt, Vermögenswerte zu speichern, die Plattform zu verwalten und Kryptowährungen zu tauschen.
Wie viele Unternehmen haben in Finnland eine MiCA-Lizenz beantragt?
Die Finanzaufsichtsbehörde hat acht Anträge gemeldet, die derzeit geprüft werden.
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