Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA) tritt die Europäische Union in eine neue Phase beim Aufbau eines einheitlichen Regulierungsrahmens für digitale Vermögenswerte ein. Polen, als eine der wichtigsten Volkswirtschaften in Mitteleuropa, befindet sich derzeit im Prozess der Anpassung seiner nationalen Gesetzgebung an die neuen Vorschriften. Obwohl die Verordnung selbst seit dem 30. Dezember 2024 gilt, hat Polen noch nicht die endgültige Fassung des nationalen Gesetzes verabschiedet, das die MiCA-Bestimmungen in das nationale Rechtssystem umsetzen würde. Vor diesem Hintergrund schafft die Unsicherheit über zukünftige Anforderungen und Fristen Risiken sowohl für bestehende Betreiber als auch für potenzielle Marktteilnehmer.
- MiCA-Verordnung in Kraft seit 30. Dezember 2024
- KNF als geplante nationale Lizenzierungsbehörde
- Polnische Übergangsfrist verkürzt bis 30. Juni 2025
- Unsicherheit aufgrund ausstehender nationaler Gesetzgebung
Derzeit hat die polnische Finanzaufsichtsbehörde (KNF) ihre Position deutlich gemacht: Die Übergangsfrist wird bis zum 30. Juni 2025 verkürzt. Das bedeutet, dass alle Dienstleister, die mit Kryptovermögenswerten arbeiten – einschließlich Verwahrstellen, Handelsplattformen und Beratungsdienstleister – vor diesem Datum eine CASP-Lizenz beantragen müssen. Das heißt, dass Polen trotz der in MiCA vorgesehenen 18-monatigen Übergangsfrist von seinem Recht Gebrauch macht, diese zu verkürzen, im Gegensatz zu einer Reihe anderer EU-Länder, in denen die Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2026 andauern wird. Dieser Ansatz erhöht den Druck auf Unternehmen, da die verfügbare Vorbereitungszeit für die Lizenzierung reduziert wird.
Die Lizenzen werden ausschließlich von der Aufsichtsbehörde, der KNF, erteilt, obwohl der Status dieser Behörde noch nicht formell im nationalen Recht verankert ist. Solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, werden Anträge nicht geprüft. Das bedeutet, dass Unternehmen, die an einer Lizenz interessiert sind, weiterhin in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt sind und auf die formale Verabschiedung des Gesetzes warten müssen, was die Planung der Geschäftstätigkeit erheblich erschwert.
Die Anforderungen für den Erhalt einer CASP-Lizenz umfassen ein Mindeststammkapital (zwischen 50.000 € und 150.000 €, abhängig von der Art des Geschäfts), den Nachweis der Reputation von Anteilseignern und Geschäftsführung, einen Geschäftsplan, Risikomanagementverfahren und interne Kontrollen, einschließlich AML/CTF. Die Lizenz gilt in allen EU-Ländern und schafft damit eine rechtliche Grundlage für die grenzüberschreitende Erbringung von Krypto-Dienstleistungen im einheitlichen europäischen Raum. Allerdings erhöhen die festgelegten Anforderungen die Eintrittshürden erheblich, insbesondere für Start-ups und kleine Marktteilnehmer.
Anforderung | Details |
---|---|
Mindestkapital | 50.000 € – 150.000 €, abhängig von der Tätigkeit |
Zuverlässigkeitsprüfung | Reputationsbewertung von Anteilseignern und Management |
Geschäftsplan | Geschäftsmodell, Finanzprognosen, Risikoplanung |
Compliance-Systeme | Interne Kontrollen, AML/KYC, Cybersicherheitsverfahren |
MiCA führt zudem gesonderte Vorschriften für Token-Emittenten ein. Tokens werden unterteilt in EMT (E-Geld), ART (vermögensbesicherte Token) und andere Krypto-Assets. Abhängig von der Kategorie gelten unterschiedliche Verfahren für den Marktzugang, einschließlich der obligatorischen Genehmigung des Whitepapers. In einigen Fällen ist ein vereinfachtes Verfahren erlaubt – zum Beispiel, wenn Tokens ausschließlich qualifizierten Investoren angeboten oder im Rahmen von Treueprogrammen kostenlos verteilt werden. Erfolgt die Emission jedoch nicht durch ein Kreditinstitut oder ein E-Geld-Institut, bleibt eine Aufsichtsgenehmigung zwingend erforderlich.
Es bestehen auch Ausnahmen für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Fondsmanager, die bestimmte Dienstleistungen ohne zusätzliche Lizenz erbringen dürfen, jedoch eine Mitteilung und das entsprechende Dokumentenpaket bei der Aufsichtsbehörde einreichen müssen. Angesichts der hohen Anforderungen und der Komplexität der Verfahren könnten viele Unternehmen, insbesondere Start-ups, vor Markteintrittsbarrieren stehen, was die Sorge weckt, dass Teile der Branche in weniger streng regulierte Jurisdiktionen abwandern.
Während die Einführung von MiCA eindeutig Standardisierung und Transparenz im europäischen Kryptomarkt fördert, zeigt die Situation in Polen, wie begrenzte Übergangsfristen und Verzögerungen bei der nationalen Gesetzgebung ein Hindernis für die nachhaltige Entwicklung des Sektors darstellen können. Ohne vollständige Klarheit seitens des Regulators stehen Unternehmen vor Unsicherheit, was die Attraktivität des Landes für Investitionen mindert und flexibleren Jurisdiktionen Vorteile verschafft.
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Krypto-Assets hat der Markt für digitale Vermögenswerte in der Europäischen Union eine Phase aktiver Transformation begonnen. In Polen, wie auch in anderen Mitgliedstaaten, wurde mit der Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die neuen Standards begonnen. Obwohl der Gesetzentwurf zur Umsetzung von MiCA in Polen sich im Endstadium befindet, bleiben viele Fragen offen – vor allem in Bezug auf die Fristen für die Lizenzierung und die Bereitschaft der Aufsicht, diese zu erteilen.
Meilenstein | Datum | Hinweise |
---|---|---|
Inkrafttreten der MiCA-Verordnung | 30. Dezember 2024 | Alle CASP-Anforderungen gelten |
Ende der Übergangsfrist in Polen | 30. Juni 2025 | Früher festgelegt als die EU-weite Frist Juli 2026 |
Frist für Lizenzanträge | 1. Mai 2025 | Erforderlich für den Betrieb nach Ablauf der Übergangsfrist |
Branchenanalysten schätzen, dass etwa 90 % der polnischen Kryptowährungsplattformen im Jahr 2025 den Betrieb einstellen könnten – aufgrund strengerer Lizenzanforderungen, einschließlich organisatorischer, aufsichtsrechtlicher und Compliance-Verpflichtungen. Die größte Herausforderung ist, dass die Frist für Lizenzanträge laut der aktuellen Fassung des Entwurfs am 30. Juni 2025 abläuft, während das Gesetz selbst noch nicht verabschiedet wurde. Dies schafft eine Situation regulatorischer Unsicherheit: Unternehmen sind verpflichtet, Genehmigungen zu beantragen, aber die rechtliche Möglichkeit dazu existiert noch nicht. Die polnische Finanzaufsichtsbehörde (KNF), die formal bis zur Verabschiedung des Gesetzes keine Befugnisse hat, ermutigt dennoch zu Anträgen, was die Rechtsunsicherheit verstärkt.
Als Reaktion auf die Bedenken der Marktteilnehmer leitete das polnische Finanzministerium eine Anpassung der Übergangsfristen ein. Laut der neuesten Überarbeitung können Unternehmen ihre Tätigkeit noch vier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes fortsetzen. Diese Entscheidung beseitigt jedoch nicht die Komplexität der Situation: Teilnehmer müssen ihre IT-Systeme grundlegend modernisieren, die Einhaltung von KYC/AML-Anforderungen sicherstellen, interne Richtlinien und Verfahren vorbereiten und in die Sicherheit der Benutzerdatenspeicherung investieren.
Zusätzliche Belastungen entstehen für Unternehmen durch die Transfer-of-Information-Verordnung (TFR), die ebenfalls ab dem 30. Dezember 2024 gilt. Diese Vorschriften verpflichten Betreiber von Kryptowährungsplattformen, Informationen über die Transaktionsparteien zu übermitteln – einschließlich Name, Adresse, Kunden-ID – ähnlich den Standards für Banküberweisungen. Dies hebt die bisher als wesentlich angesehene Anonymität von Kryptowährungen de facto auf.
Parallel zur verstärkten Regulierung auf europäischer Ebene mehren sich in Polen die Stimmen der Skeptiker. Vertreter der Rechtsgemeinschaft weisen auf das Risiko einer übermäßigen Marktkonzentration hin: Nur die größten Plattformen, die die hohen Eintrittsbarrieren bewältigen können, werden voraussichtlich überleben. Start-ups und kleine Unternehmen werden Schwierigkeiten haben, sich anzupassen – insbesondere angesichts der Investitionskosten für Lizenzierung, Sicherheit und kontinuierliches Rechtsmonitoring.
Befürworter der Reformen betonen dagegen die Bedeutung des Verbraucherschutzes und der Marktstabilisierung. Die MiCA-Verordnung zielt darauf ab, betrügerische Modelle wie Pyramidensysteme auszuschalten und die Nutzung von Kryptowährungen für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Korruption zu verhindern. Die Vollzugspraxis bestätigt die wachsende Zahl von Strafverfahren mit Beschlagnahmung digitaler Vermögenswerte – bereits 2017 begann Polen damit, Krypto-Vermögenswerte im Rahmen von Ermittlungen zu sichern.
Damit befindet sich die MiCA-Regulierung in Polen an einem kritischen Punkt. Einerseits mehr Transparenz und Vertrauen, Konformität mit internationalen Standards und erhöhte Rechtssicherheit. Andererseits steigen die Eintrittskosten, die Zahl der Marktteilnehmer sinkt, und es besteht das Risiko, dass das polnische Segment der Branche im Vergleich zu anderen EU-Ländern an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Die zentrale Frage lautet: Werden polnische Unternehmen ihre Marktpräsenz und Innovationsfähigkeit bewahren können, oder werden sie von internationalen Akteuren verdrängt, die bereits an die neuen Vorschriften angepasst sind?
Die von der Europäischen Union verabschiedete MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist der weltweit erste Rechtsrahmen, der nahezu das gesamte Spektrum digitaler Vermögenswerte und deren Anbieter abdeckt. Ziel ist es, einen einheitlichen Standard für die Regulierung des Kryptomarkts innerhalb der EU zu schaffen, das Maß an Rechtssicherheit zu erhöhen und Investoren vor Risiken und Missbrauch zu schützen. Trotz der positiven Haltung der Gesetzgeber ruft die Umsetzung von MiCA lebhafte Diskussionen in der Kryptoindustrie hervor – sowohl wegen des Bedarfs an großflächiger Prozessanpassung als auch wegen möglicher negativer Folgen für das Innovationsumfeld.
Die Verordnung gilt für Emittenten und Dienstleister von vermögensbesicherten Token (ART), E-Geld (EMT) und anderen Krypto-Assets, die bisher nicht unter die EU-Gesetzgebung fielen. Sie sieht eine Lizenzierung der Anbieter vor und setzt strenge Anforderungen an Vermögenshinterlegung, Offenlegung, Anlegerschutz, Umsetzung von KYC/AML-Standards sowie die Einhaltung von Marketing- und Werbevorschriften. Seit dem 30. Dezember 2024 sind alle MiCA-Bestimmungen verpflichtend anzuwenden, einschließlich der Anforderungen zur Erlangung einer Lizenz als Crypto-Asset Service Provider (CASP).
Kryptowährungsunternehmen müssen die Übereinstimmung ihres Geschäftsmodells mit MiCA prüfen und gegebenenfalls den Prozess zur Erlangung einer CASP-Lizenz einleiten. Dazu gehört die Einreichung eines vollständigen Dokumentationspakets, die Überprüfung des internen Regulierungsrahmens, die Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung und die Anpassung von Verfahren zum Kundenschutz. Zusätzlich zu den Anforderungen von MiCA sind parallel auch die TFR (Transfer of Funds Regulation)-Vorschriften in Kraft getreten, die auf die Nachverfolgung von Herkunft und Ziel von Kryptowährungstransaktionen abzielen. Diese Regeln verpflichten zur Übermittlung der Identität der Transaktionsparteien bei jeder Form der Abwicklung.
- CASP-Lizenzantrag vorbereiten
- Interne Governance und Richtlinien aktualisieren
- AML/KYC-Mechanismen implementieren
- Benutzerdaten und Transaktionsprotokolle sichern
- Travel Rule (TFR) in Systeme integrieren
Für Unternehmen, die bereits vor Inkrafttreten von MiCA tätig waren, gilt eine Übergangsfrist, deren Dauer gemäß europäischem Recht bis zum 1. Juli 2026 festgelegt ist. Allerdings hat jeder Mitgliedstaat das Recht, diese zu verkürzen. Polen hat von diesem Recht Gebrauch gemacht: Der Gesetzentwurf zur Umsetzung von MiCA sieht eine Verkürzung der Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025 vor. Darüber hinaus dürfen nur diejenigen Unternehmen, die bis zum 1. Mai 2025 einen vollständigen Lizenzantrag einreichen und von der Aufsichtsbehörde eine Bestätigung über dessen Vollständigkeit erhalten, ihre Tätigkeit bis zum Ende der Übergangsfrist fortsetzen.
Diese Bestimmung wirft jedoch erhebliche rechtliche Zweifel auf. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels war die nationale Regelung, die diese Änderungen verankert, noch nicht verabschiedet. Die europäische Verordnung ist unmittelbar anwendbar und legt eine Übergangsfrist von 18 Monaten fest. Daher sollten in Abwesenheit eines polnischen Gesetzes die MiCA-Bestimmungen in vollem Umfang gelten, einschließlich der maximalen Übergangsfrist.
Die polnische Finanzaufsichtsbehörde (KNF) hat offiziell angekündigt, dass die Übergangsfrist am 30. Juni 2025 enden wird, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass sie aufgrund des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens derzeit nicht befugt ist, CASP-Lizenzen zu erteilen. Eingereichte Anträge bleiben bis zur Verabschiedung des Gesetzes unbearbeitet. Dies führt zu einem Konflikt zwischen dem EU-Recht und den angekündigten Maßnahmen der nationalen Aufsicht, was zu Unsicherheit und rechtlichen Risiken für Unternehmen führen könnte.
Unter diesen Umständen wird Kryptowährungsunternehmen in Polen dringend empfohlen, den Gesetzgebungsprozess aufmerksam zu verfolgen, rechtzeitig Anträge auf CASP-Lizenzen vorzubereiten und einzureichen sowie die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung ihrer Tätigkeiten an die MiCA-Vorschriften zu ergreifen. Dies trägt dazu bei, die Betriebskontinuität zu sichern und das Vertrauen der Kunden in das neue regulierte Umfeld zu stärken.
Regulated United Europe’s Rechtsteam bietet umfassende Unterstützung für Kryptowährungsunternehmen auf ihrem Weg zur MiCA-Compliance. Wir übernehmen die Vorbereitung und Einreichung von CASP-Lizenzanträgen, entwickeln und implementieren interne AML/KYC-Verfahren und begleiten Mandanten in allen Phasen der Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden. Unsere Erfahrung umfasst alle wichtigen EU-Rechtsordnungen, einschließlich Polen, und ermöglicht es uns, Unternehmen mit minimalem Risiko an die neuen regulatorischen Realitäten anzupassen.
MiCA und die polnische Kryptoregulierung: neue Anforderungen für Kryptowährungsunternehmen im Zuge der Transformation des europäischen Finanzrechts
Mit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und der Verordnung über Geldtransfers (TFR) ab dem 30. Dezember 2024 steht der Kryptowährungssektor in der Europäischen Union vor einer beispiellosen regulatorischen Umstrukturierung. Gleichzeitig wird in Polen das nationale Recht in Form des Kryptowerte-Marktgesetzes finalisiert, das die MiCA-Bestimmungen in das polnische Rechtssystem integriert. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Anlegerschutz zu stärken, Geldwäsche zu bekämpfen, Transparenz zu erhöhen und einheitliche Standards in der digitalen Wirtschaft einzuführen.
MiCA führt erstmals ein einheitliches Regulierungssystem für die Emission, den Handel und die Vermittlung von Kryptowerte auf Ebene der gesamten Europäischen Union ein. Die Verordnung schreibt eine verpflichtende Lizenzierung für Krypto-Dienstleister (CASPs) vor, darunter Kryptobörsen, Broker, Verwahrer und andere Vermittler. Zu den obligatorischen Anforderungen gehören die Einhaltung eines Mindestkapitals, die Umsetzung von AML/KYC-Verfahren, das Vorhandensein eines internen Kontrollsystems sowie organisatorische Strukturen zur Gewährleistung fairer Geschäftspraktiken.
Auf nationaler Ebene bereitet Polen ein entsprechendes Gesetz vor, das die Ernennung der Finanzaufsichtsbehörde KNF als nationale Regulierungsbehörde vorsieht. Sie soll befugt sein, CASP-Anträge zu prüfen, Lizenzen zu erteilen und die Einhaltung der MiCA-Bestimmungen zu überwachen. Der Entwurf sieht sowohl Verwaltungs- als auch strafrechtliche Sanktionen für Verstöße vor, einschließlich Tätigkeiten ohne Lizenz, Falschangaben in Anlagedokumenten und missbräuchliche Verwendung von Bezeichnungen, die eine Genehmigung suggerieren.
Die TFR-Verordnung ergänzt MiCA durch die Umsetzung der sogenannten Travel Rule, die analog zu Banküberweisungen gilt. Jede Kryptowährungstransaktion, die über Anbieter abgewickelt wird, muss nun von personalisierten Informationen über Absender und Empfänger begleitet werden, einschließlich Name, Kontonummer und Wallet-Adresse. Diese Daten müssen zwischen Plattformen übermittelt werden, was eine Modernisierung der IT-Infrastruktur, die Anpassung der KYC-Verfahren und Investitionen in Systeme zur Datenspeicherung und -verarbeitung im Einklang mit Sicherheitsvorschriften erfordert.
Der polnische Gesetzentwurf sieht eine verkürzte Übergangsfrist von vier Monaten ab Inkrafttreten der Verordnung vor. Während dieser Zeit sind Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerte erbringen, verpflichtet, einen vollständigen Antrag auf eine CASP-Lizenz einzureichen. Die KNF hat bereits darauf hingewiesen, dass die Übergangsfrist am 30. Juni 2025 endet, obwohl die EU eine 18-monatige Frist bis zum 1. Juli 2026 vorgesehen hat. Dieser Rechtskonflikt schafft Unsicherheit und zusätzliche Risiken für Unternehmen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch kein gültiges nationales Gesetz vorliegt, das eine wirksame Antragstellung und Lizenzierung ermöglichen würde.
Unternehmen, die im Kryptowerte-Sektor in Polen tätig sind, befinden sich somit in einer rechtlichen Grauzone. Einerseits ist das polnische Gesetz noch nicht verabschiedet und die KNF noch nicht offiziell als Lizenzierungsbehörde ernannt, andererseits wird eine verkürzte Übergangsfrist angekündigt. Diese Unsicherheit erfordert eine dringende rechtliche Bewertung und die frühzeitige Vorbereitung aller Unterlagen für den CASP-Antrag. Eine Nichteinhaltung der Fristen könnte zur Aussetzung der Geschäftstätigkeit und zum Verlust der Marktstellung führen.
Das neue regulatorische Umfeld hat erhebliche Auswirkungen sowohl auf Unternehmen als auch auf Verbraucher. Nutzer erhalten zusätzliche Garantien: Transparenz bei Anlageangeboten, das Recht auf Rücktritt von einem öffentlichen Angebot innerhalb von 14 Tagen, das Recht auf Datenschutz und Zugang zu Risikoinformationen. Gleichzeitig wird jedoch die Anonymität verringert und die Menge der offenzulegenden Informationen erhöht. Für Unternehmen steigt die regulatorische Belastung, da sie neue Anforderungen an Kapital, Governance, Compliance, Informationssicherheit und Kundenprozesse erfüllen müssen.
Kleine und mittelgroße Unternehmen sind besonders gefährdet, da sie möglicherweise nicht in der Lage sind, die finanziellen und organisatorischen Belastungen zur Anpassung an MiCA zu bewältigen. Analysten gehen davon aus, dass bis 2025 bis zu 90 % der bestehenden Kryptobörsen und Handelsplätze, die die neuen Standards nicht erfüllen können, den Markt verlassen werden. Infolgedessen könnte es zu einer erheblichen Konsolidierung der Branche um große Akteure und Finanzinstitute kommen, die bereits über die entsprechende Infrastruktur verfügen.
- Regulatorische Unsicherheit aufgrund noch ausstehender nationaler Gesetzgebung
- Hohe Compliance-Kosten für KMU und Startups
- Risiko der Marktkonzentration zugunsten großer Akteure
- Potenzielle Verlagerung von Kryptounternehmen ins Ausland
Die Verordnung betrifft auch Unternehmen, die Kryptowerte in ihren Geschäftstätigkeiten nutzen. Von nun an sind sie verpflichtet, ausschließlich mit lizenzierten Dienstleistern zusammenzuarbeiten sowie die aktualisierten AML/KYC-Anforderungen einzuhalten. Dies wird zur schrittweisen Integration von Kryptowährungen in Geschäftspraktiken und zur Annäherung der digitalen Wirtschaft an den traditionellen Finanzsektor führen.
Regulated United Europe-Spezialisten begleiten ihre Mandanten in allen Phasen der Umstellung auf die MiCA-Compliance. Wir bieten einen vollständigen Zyklus rechtlicher Unterstützung – von der Vorprüfung der Unternehmensstruktur und der Erstellung von Unterlagen bis hin zu Lizenzanträgen und der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden. Mit langjähriger Erfahrung in der europäischen Finanzregulierung unterstützt unser Team Mandanten dabei, sicher und effektiv in die neue regulatorische Realität zu integrieren, Risiken zu minimieren und die Geschäftskontinuität zu wahren.
Geltungsbereich der MiCA-Verordnung: welche Kryptowerte und Dienstleistungen in der EU reguliert werden
Die Verordnung (EU) Nr. 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA) ist die weltweit erste umfassende rechtliche Initiative zur Harmonisierung der Vorschriften für Kryptowerte innerhalb der Europäischen Union. Sie schafft einen Rechtsrahmen für die Ausgabe, den Umlauf, die Verwahrung und die Vermittlung von Kryptowerte, die bisher nicht unter die EU-Finanzgesetzgebung fielen. Das Verständnis des Geltungsbereichs der MiCA-Verordnung ist entscheidend für Unternehmen der Kryptobranche, einschließlich Emittenten, Plattformen, Vermittler und Berater.
MiCA deckt eine breite Palette digitaler Vermögenswerte ab, die bisher nicht durch Richtlinien wie MiFID II oder EMD2 erfasst waren. Ziel der Verordnung ist es, Anleger zu schützen, Transparenz zu gewährleisten und die Stabilität des Finanzsektors zu erhöhen, unter anderem durch die Beseitigung regulatorischer Fragmentierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Die Verordnung definiert drei zentrale Kategorien von Kryptowerte. Die erste sind wertreferenzierte Token (Asset-Referenced Tokens, ART), deren Wert durch Reserven in Fiat-Währungen, Edelmetallen oder anderen Vermögenswerten gedeckt ist. Die zweite Kategorie umfasst E-Geld-Token (Electronic Money Tokens, EMT), die als digitales Pendant zu Fiat-Währungen ausgegeben werden und als Zahlungsmittel dienen. Die dritte Kategorie umfasst alle übrigen Kryptowerte, die nicht unter die Definition von ART oder EMT fallen, aber auf Plattformen oder über Vermittler gehandelt werden – typischerweise Utility-Token und nicht besicherte digitale Assets.
MiCA reguliert sowohl die Emission als auch die Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf diese Kryptowerte. Insbesondere führt die Verordnung eine verpflichtende Registrierung und Lizenzierung für alle Kryptowerte-Dienstleister (CASPs) ein, die mindestens eine der folgenden Tätigkeiten ausüben: Verwahrung von Kryptowerte im Auftrag von Kunden, Betrieb von Kryptowerte-Handelsplattformen, Umtausch von Kryptowerte in Fiat-Währungen oder andere Kryptowerte, Annahme und Weiterleitung von Kundenaufträgen, Verwaltung von Kryptowährungsportfolios, Beratung sowie die Durchführung und Übertragung von Kryptowerte-Transaktionen im Auftrag von Kunden.
Es ist wichtig zu betonen, dass MiCA nicht das gesamte Spektrum der Krypto-Infrastruktur abdeckt. Dezentralisierte Finanzdienstleistungen (DeFi) bleiben außerhalb des Anwendungsbereichs, sofern sie ohne zentrale Verwaltungseinheit arbeiten. Ebenfalls nicht umfasst sind Plattformen und Vermögenswerte, die durch andere EU-Vorschriften reguliert sind. Beispielsweise fallen Kryptowerte, die als Finanzinstrumente gemäß der MiFID-II-Richtlinie gelten, unter andere Regelungen. Auch einzigartige nicht-fungible Token (NFTs) bleiben ausgenommen, sofern sie nicht austauschbar sind und nicht als Zahlungsmittel oder Investition im Massenmarkt verwendet werden.
Darüber hinaus findet MiCA keine Anwendung auf Tätigkeiten, die durch andere sektorspezifische EU-Vorschriften geregelt sind, wie im Bereich des elektronischen Geldes (EMD2), von Einlagenprodukten oder Investmentfonds. Eine der Herausforderungen für Regulated United Europe besteht daher darin, die Tätigkeiten der Mandanten korrekt einzuordnen und die jeweils geltenden Rechtsrahmen zu bestimmen – insbesondere bei Grenzfällen zwischen MiCA und anderen EU-Regimen.
Unternehmen müssen sich bewusst sein, dass auch wenn keine formelle Regulierung unter MiCA vorliegt, bestimmte Tätigkeiten anderen Vorschriften unterliegen können, darunter die AML-Richtlinien, TFRs oder nationale Regelungen. In diesen Fällen ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich, um festzustellen, welche Vorschriften anwendbar sind, welche Lizenzen erforderlich sind, welche Dokumentationspflichten bestehen, welche Whitepaper verlangt werden, wie interne Kontrollstrukturen auszusehen haben und welche Berichterstattung an Aufsichtsbehörden erforderlich ist.
Regulierung von VASP-/CASP-Unternehmen in Polen im Jahr 2025
Vor dem Inkrafttreten der MiCA-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte) sah das polnische Rechtssystem nur ein minimales Maß an Formalisierung von Tätigkeiten mit virtuellen Vermögenswerten vor. Um rechtmäßig Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptoassets zu erbringen, mussten Unternehmen lediglich ihre Firma im Register der Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASP) eintragen lassen, das vom Direktor der Steuerverwaltungskammer in Kattowitz geführt wurde.
Dieses Registrierungsverfahren zeichnete sich durch Schnelligkeit und niedrige Verwaltungskosten aus. Wurde der Antrag korrekt ausgefüllt, dauerte die Registrierung nicht länger als zwei Wochen, und die Gebühr betrug 616 PLN, was etwa 150 EUR entspricht. Dieses Verfahren ermöglichte es Unternehmen, einschließlich Börsen, Brokern und Plattformen, legal zu operieren, ohne eine umfassende Finanzaufsichtsprüfung durchlaufen zu müssen.
Am 30. Dezember 2024 trat der Markt für Kryptoassets in der EU jedoch in eine neue Regulierungsphase ein: Die MiCA-Verordnung wurde vollständig wirksam und führte einheitliche Regeln für alle Mitgliedstaaten ein. Polen war – ebenso wie andere EU-Länder – verpflichtet, das nationale Recht an die neuen Anforderungen anzupassen, einschließlich der schrittweisen Abschaffung des bisherigen VASP-Registrierungsmechanismus zugunsten einer vollwertigen Lizenzierung von CASPs – Anbietern von Krypto-Dienstleistungen.
Nach dem derzeit geprüften Entwurf des Kryptoasset-Marktgesetzes soll das VASP-Register in Polen am 1. Oktober 2025 aufgehoben werden. Diese Frist kann sich je nach Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens verschieben. Im Februar 2025 ließ der stellvertretende Finanzminister öffentlich die Möglichkeit einer Verlängerung des Übergangszeitraums zu, auch im Hinblick auf das endgültige Datum für die Abschaffung des VASP-Registrierungsmechanismus.
Nach der Aufhebung des Registers müssen alle zuvor darin tätigen Unternehmen eine CASP-Genehmigung bei der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) einholen. Diese Genehmigung erfordert ein komplexes Verfahren, einschließlich der Einreichung eines vollständigen Dokumentationspakets und des Nachweises der Einhaltung der MiCA-Anforderungen in Bezug auf Kapital, Unternehmensführung, AML/KYC-Verfahren, Informationssicherheit und Transparenz gegenüber Kunden.
Tatsächlich unterliegt jedes Unternehmen, das mit mindestens einem Kryptoasset handelt, der MiCA. Dies betrifft sowohl zentrale Plattformen als auch spezialisierte Vermittler, einschließlich solcher, die Dienstleistungen wie Tausch, Übertragung, Verwahrung von Kryptoassets, Portfoliomanagement oder Anlageberatung anbieten.
Ziel des neuen Regimes ist es, eine solide Rechtsgrundlage zu schaffen, das Vertrauen der Anleger zu stärken und Missbrauch zu verhindern. Für Unternehmen bringt der Übergangszeitraum jedoch eine Reihe von Herausforderungen mit sich, darunter die Anpassung von Geschäftsprozessen, die Umstrukturierung interner Richtlinien und die Durchführung von Lizenzierungsverfahren. Bei Nichteinhaltung können Tätigkeiten ausgesetzt und Sanktionen verhängt werden.
Seit Beginn des Jahres 2025 befindet sich die Rechtslandschaft der Kryptoindustrie in Polen in einem tiefgreifenden Wandel. Dies liegt sowohl am Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptoassets (MiCA) als auch an der aktiven Arbeit des polnischen Gesetzgebers am Entwurf eines nationalen Kryptoasset-Gesetzes, das die MiCA-Bestimmungen in das Landesrecht überführen soll. Obwohl das polnische Kryptoasset-Marktgesetz noch aussteht, gelten die zentralen MiCA-Vorschriften bereits seit dem 30. Dezember 2024 und finden unmittelbar in der gesamten EU, einschließlich Polen, Anwendung.
Das Fehlen eines nationalen Gesetzes bedeutet jedoch nicht, dass Tätigkeiten mit Kryptoassets ausgesetzt oder ihre Legitimität verloren hätten. Die europäische MiCA-Verordnung gilt unmittelbar und bietet Unternehmen der Kryptoindustrie eine gewisse rechtliche Grundlage, bis der nationale Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist.
Übergangszeitraum und Bedeutung des VASP-Status in Polen
Einer der zentralen Aspekte des neuen Regulierungsrahmens ist der Übergangszeitraum gemäß Artikel 143(3) MiCA. Nach dieser Bestimmung dürfen Kryptoasset-Dienstleister, die vor dem 30. Dezember 2024 rechtmäßig tätig waren – insbesondere auf Grundlage der Eintragung im polnischen VASP-Register – ihre Dienstleistungen bis zum 1. Juli 2026 weiter erbringen. Dies gilt jedoch nur, wenn diese Unternehmen bis zum 30. Juni 2025 einen vollständigen Antrag auf eine CASP-Lizenz bei der zuständigen Behörde (in Polen künftig die KNF) einreichen.
Wird die Lizenz früher erteilt oder abgelehnt, endet der Übergangszeitraum für das jeweilige Unternehmen vorzeitig.
Status des polnischen Gesetzentwurfs
Zu Beginn des zweiten Quartals 2025 ist das Gesetz zum Kryptoasset-Markt noch nicht verabschiedet. Es besteht jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es in den kommenden Monaten angenommen wird. Der Entwurf sieht eine nationale Anpassung der MiCA vor, benennt die polnische Finanzaufsichtskommission (KNF) als zuständige Behörde für die Erteilung von CASP-Lizenzen und legt die administrativen, finanziellen und strafrechtlichen Folgen der Nichteinhaltung der neuen Anforderungen fest.
Der Entwurf sieht vor, dass juristische Personen, die im VASP-Register eingetragen sind, ihre Tätigkeit bis zum 1. Oktober 2025 fortsetzen dürfen, wenn das Register endgültig abgeschafft wird. Dieser Termin kann jedoch je nach Inkrafttreten des Gesetzes und der Finalisierung der Übergangsbestimmungen angepasst werden.
Was sollten Unternehmen im Jahr 2025 tun?
Unternehmen, die bereits in der Krypto-Dienstleistungsbranche tätig sind, müssen zwei kritische Punkte beachten:
- Vorbereitung auf die CASP-Lizenzierung: Die MiCA-Vorschriften verlangen, dass Unternehmen bis zum 30. Juni 2025 eine CASP-Lizenz beantragen. Dies ist auch dann erforderlich, wenn das nationale Gesetz noch nicht in Kraft ist. Die KNF hat Unternehmen bereits dazu ermutigt, Anträge vorzubereiten und einzureichen, trotz fehlendem endgültigen Rechtsrahmen.
- Bewertung der MiCA-Compliance: Unternehmen sollten rechtliche und organisatorische Audits durchführen, um ihre Prozesse an die MiCA-Bestimmungen anzupassen. Dies umfasst die Implementierung robuster KYC/AML-Verfahren, die Sicherstellung von Informationstransparenz gegenüber Kunden, interne Kontrollen sowie die Einhaltung von Kapital- und Corporate-Governance-Anforderungen.
Für neue Marktteilnehmer ist die Situation komplexer. Ohne das aktuelle polnische Gesetz können sie keinen CASP-Antrag stellen und somit keine legale Tätigkeit aufnehmen. In der Praxis ist der Markt daher vorübergehend für neue Akteure geschlossen, bis der Rechtsrahmen verabschiedet ist.
Rechtsberatung angesichts der Unsicherheit
Regulated United Europe bietet umfassende Unterstützung für Unternehmen im Kryptosektor in allen Fragen im Zusammenhang mit MiCA und der polnischen Regulierung. Wir bieten:
- Analyse der Konformität des bestehenden Geschäftsmodells mit den MiCA-Anforderungen.
- Vorbereitung von Unterlagen und CASP-Anträgen.
- Implementierung von AML/KYC-Verfahren und internen Kontrollsystemen.
- Juristische Kommunikation mit der KNF und anderen Aufsichtsbehörden.
- Strategien zur Anpassung an den Übergangszeitraum und zur Minimierung regulatorischer Risiken.
Das Jahr 2025 ist ein entscheidendes Jahr für alle Teilnehmer des Kryptomarktes in Polen. Gesetzesänderungen bieten Chancen für mehr Vertrauen, wachsende Legitimität und den Zufluss institutioneller Investoren, erfordern jedoch gleichzeitig von den Unternehmen ein hohes Maß an regulatorischer Vorbereitung.
Im Rahmen der Anpassung der MiCA-Verordnung (EU-Verordnung 2023/1114) an das polnische nationale Recht sieht der Entwurf des Kryptoasset-Marktgesetzes besondere Übergangsbedingungen für Kryptowährungsdienstleister vor. Diese Bestimmungen betreffen sowohl Unternehmen, die bereits im VASP-Register eingetragen sind, als auch neue Firmen, die planen, in die Branche einzutreten.
Für Unternehmen, die vor dem 30. Dezember 2024 im VASP eingetragen waren
Unternehmen, die auf Grundlage eines Eintrags im polnischen VASP-Register (Register der Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten, geführt vom Direktor der Steuerverwaltungskammer in Kattowitz) tätig sind, dürfen ihre Aktivitäten während eines begrenzten Übergangszeitraums bis zum Erhalt einer CASP-(Crypto-Asset Service Provider)-Lizenz fortsetzen, allerdings unter bestimmten Bedingungen.
Der polnische Gesetzentwurf sieht folgende Struktur des Übergangszeitraums vor:
- Bis zum 1. Juni 2025 – VASP-Unternehmen dürfen nur dann weiterarbeiten, wenn sie vor dem 1. Mai 2025 einen vollständigen Antrag auf CASP-Genehmigung eingereicht haben.
- Wird ein vollständiger Antrag bis zum 1. Mai 2025 gestellt, darf die Tätigkeit bis zur Entscheidung über den Antrag fortgeführt werden, jedoch nicht länger als bis zum 30. September 2025.
- Wird kein Antrag gestellt, verliert das Unternehmen nach dem 1. Juni 2025 das Recht, Krypto-Tätigkeiten auszuführen.
Polnische Unternehmen, die bereits im Bereich der Kryptoassets tätig sind, sind daher faktisch verpflichtet, den Lizenzierungsprozess bis Ende April 2025 einzuleiten, um keine Unterbrechung ihrer Dienstleistungen zu riskieren.
Aktuelle Anmerkungen zum Zeitplan
Die Komplexität der Situation wird dadurch verstärkt, dass das polnische Gesetz zu Beginn des zweiten Quartals 2025 noch nicht in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang erklärte der stellvertretende Finanzminister, dass die strikten Kalenderfristen durch ein flexibles System mit einer viermonatigen Übergangsfrist ab dem Inkrafttreten des Gesetzes ersetzt werden.
Ausgehend vom geschätzten Inkrafttreten des Gesetzes – in der zweiten Aprilhälfte 2025 – könnte der von diesem Datum an berechnete Übergangszeitraum im August 2025 enden. Dieses Datum ist jedoch nicht offiziell und hängt von der politischen und rechtlichen Dynamik ab.
Für neue Unternehmen: CASP-Lizenz ab dem ersten Tag
Unternehmen und Unternehmer, die nicht im VASP-Register eingetragen sind und ihre Tätigkeit ab Januar 2025 aufnehmen, sind verpflichtet, vor Beginn jeglicher Krypto-Asset-Dienstleistungen sofort eine CASP-Lizenz zu beantragen. Das bedeutet, dass der Markt vorübergehend für Neueinsteiger geschlossen ist, bis das polnische Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist.
Ohne einen geeigneten nationalen Mechanismus zur Erteilung von CASP-Lizenzen können Unternehmen nicht einmal einen Antrag stellen, was ein regulatorisches Vakuum schafft und neue Marktteilnehmer faktisch daran hindert, legal in den Markt einzutreten.
Rechtsberatung von Regulated United Europe
Für bestehende Teilnehmer des Kryptomarktes in Polen ist es entscheidend:
- Ein vollständiges Antragsdossier für die CASP-Lizenz spätestens bis zum 1. Mai 2025 vorzubereiten und einzureichen, um die Geschäftskontinuität sicherzustellen.
- Bei Verzögerungen bei der Verabschiedung eines nationalen Gesetzes auf die MiCA-Bestimmungen zurückzugreifen, die eine Übergangsfrist von 18 Monaten (bis zum 1. Juli 2026) vorsehen, jedoch eine mögliche Verkürzung dieser Frist auf nationaler Ebene zu berücksichtigen.
- Neue Unternehmen sollten bis zum Inkrafttreten des nationalen Gesetzes von einer Geschäftstätigkeit absehen, da die Erbringung von Dienstleistungen ohne CASP-Lizenz illegal wäre.
Das Rechtsteam von Regulated United Europe bietet umfassende Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung von CASP-Anträgen, einschließlich MiCA-Compliance-Prüfungen, Anpassung interner Dokumentation und Beratung im Umgang mit Aufsichtsbehörden.
Verfahren zur Erlangung einer CASP-Lizenz in Polen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/1114 (MiCA) ist jedes Unternehmen, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets in der Europäischen Union anbieten möchte, verpflichtet, eine CASP-Lizenz – Crypto-Asset Service Provider – zu beantragen. In Polen wird die polnische Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru Finansowego, KNF) die zuständige Stelle für die Erteilung von CASP-Lizenzen sein.
Das Verfahren zur Erlangung einer CASP-Lizenz ist streng geregelt und an die Fristen und Anforderungen von MiCA gebunden.
Schritt 1: Vorbereitung eines vollständigen Dokumentensatzes
Ein Antragsteller für eine Lizenz muss einreichen:
- Einen Antrag im vorgeschriebenen Formular;
- Eine vollständige Liste der beantragten Dienstleistungen (eine oder mehrere der 10 von MiCA vorgesehenen Dienstleistungen);
- Informationen über Eigentümerstruktur und Geschäftsführung;
- Nachweis der Kapitaladäquanz;
- Interne AML/KYC-Richtlinien und -Verfahren;
- Kundenschutzrichtlinien;
- Beschreibung der IT-Infrastruktur und Datenschutzmaßnahmen;
- Finanzmodell und Prognosen;
- Sonstige Dokumente gemäß Artikel 62 der MiCA.
Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Unternehmen die Mindestanforderungen an das genehmigte Kapital erfüllen, die von den gewählten Dienstleistungen abhängen.
Schritt 2: Einreichung eines Antrags bei der KNF
Bis zum Inkrafttreten des polnischen Gesetzes über den Markt für Krypto-Assets sind das offizielle CASP-Antragsformular und der Einreichungsmechanismus nicht in Kraft. KNF hat derzeit keine rechtliche Grundlage, solche Anträge zu prüfen. Die Anträge werden angenommen, sobald das Gesetz in Kraft tritt, unter Berücksichtigung aller sich aus MiCA ergebenden Bestimmungen.
Schritt 3: Formale Prüfung
Nach Einreichung des Antrags geht die Aufsichtsbehörde wie folgt vor:
- Innerhalb von 5 Arbeitstagen – KNF bestätigt den Eingang des Antrags.
- Innerhalb von 25 Arbeitstagen – formale Prüfung des Dokumentensatzes. Bei Mängeln wird der Antragsteller zur Nachreichung aufgefordert.
- Wenn der Dokumentensatz vollständig ist, wird der KNF formell benachrichtigt und leitet die inhaltliche Prüfung ein.
Schritt 4: Inhaltliche Prüfung
- In den nächsten 40 Arbeitstagen prüft KNF die Unterlagen auf Übereinstimmung mit den MiCA-Anforderungen.
- Zur Halbzeit (nach 20 Arbeitstagen) kann KNF zusätzliche Informationen anfordern. Der Antragsteller hat bis zu 20 Arbeitstage für die Nachreichung.
- Nach Einreichung der Ergänzungen wird die verbleibende Prüfungsfrist ab dem neuen Datum berechnet.
Insgesamt kann der Prozess bis zu 65 Arbeitstage ab dem Einreichungsdatum dauern, einschließlich zusätzlicher Korrespondenz.
Umfang der Dienstleistungen, die unter die CASP-Lizenz fallen
MiCA sieht zehn Arten von Dienstleistungen vor, die vollständig oder teilweise gewählt werden können:
- Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Assets im Namen von Kunden;
- Betrieb einer Handelsplattform für Krypto-Assets;
- Umtausch von Krypto-Assets in Fiat-Währungen;
- Umtausch von Krypto-Assets in andere Krypto-Assets;
- Ausführung von Kundenaufträgen;
- Platzierung von Krypto-Assets;
- Entgegennahme und Übermittlung von Kundenaufträgen;
- Beratung zu Krypto-Assets;
- Verwaltung eines Portfolios von Krypto-Assets;
- Durchführung von Transfers von Krypto-Assets im Auftrag von Kunden.
Die Wahl der spezifischen Dienstleistungen beeinflusst die regulatorischen Verpflichtungen – einschließlich Kapitalanforderungen, Umfang der internen Kontrollen, IT-Systeme und Anforderungen an das Risikomanagement.
Der Prozess zur Erlangung einer CASP-Lizenz in Polen ist derzeit praktisch noch nicht angelaufen, da das nationale Gesetz zur Umsetzung von MiCA noch nicht in Kraft getreten ist. Unternehmen, die planen, ihre Tätigkeit im Kryptowährungsbereich fortzusetzen oder aufzunehmen, sollten jedoch bereits jetzt:
- Interne Richtlinien und relevante Dokumente vorbereiten;
- Eine Liste der zu erbringenden Dienstleistungen festlegen;
- Eine erste rechtliche und operative Due Diligence durchführen;
- Einen Antrag im Voraus anhand einer mit Artikel 62 MiCA konformen Vorlage erstellen.
Die Anwälte von Regulated United Europe sind bereit, umfassende Unterstützung bei der Vorbereitung des CASP-Antrags zu leisten, einschließlich Compliance-Audit, Kapitalberatung, Erstellung interner Regelwerke und Kontakt mit der polnischen Aufsichtsbehörde.
CASP-Klassifizierung für die MiCA-Lizenz
Klasse 1
Organisationen mit einer Genehmigung der Klasse 1 dürfen die folgenden Arten von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Umlauf von Krypto-Assets erbringen:
- Ausführung von Kundenaufträgen;
- Platzierung von Krypto-Assets;
- Übertragung von Krypto-Assets im Namen von Kunden;
- Entgegennahme und Weiterleitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Transaktionen mit Krypto-Assets;
- Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Krypto-Assets;
- Verwaltung von Anlageportfolios, die Kryptowertanlagen enthalten.
Die Genehmigung erfordert ein Stammkapital von mindestens 50.000 €.
Klasse 2
Unternehmen mit einer Genehmigung der Klasse 2 dürfen alle oben für Klasse 1 vorgesehenen Dienstleistungen erbringen sowie zusätzlich:
- Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Assets im Namen von Kunden;
- Umtausch von Krypto-Assets in Fiat-Währungen;
- Tauschgeschäfte zwischen verschiedenen Arten von Krypto-Assets.
Das Mindestkapital für Unternehmen der Klasse 2 beträgt 125.000 €.
Klasse 3
Marktteilnehmer der dritten Klasse sind berechtigt, die gesamte Liste der in den ersten beiden Klassen vorgesehenen Dienstleistungen zu erbringen, mit der zusätzlichen Möglichkeit, Handelsplattformen für Krypto-Assets zu betreiben (Marktplatzbetrieb).
Diese Klasse erfordert ein Kapital von mindestens 150.000 €.
Der in Polen vorbereitete Entwurf des Gesetzes über den Krypto-Asset-Markt sieht keine Änderungen im Umfang der erbrachten Dienstleistungen oder bei den Regeln zur Verwendung von Kundengeldern durch Unternehmer vor.
Vorgesehene Anforderungen und Aufsichtskosten nach der polnischen Regulierung des Krypto-Asset-Marktes
Da der Gesetzentwurf zum Krypto-Asset-Markt in Polen noch nicht in seiner endgültigen Fassung verabschiedet wurde, gibt es keine gesetzlich verankerte Liste aller Anforderungen, die an Kryptodienstleister gestellt werden. Eine Analyse der aktuellen Entwürfe und öffentlicher Stellungnahmen deutet jedoch auf die voraussichtliche Einführung einer Reihe von Kernbestimmungen hin, die der Logik von MiCA sowie nationalen Ansätzen zum Verbraucherschutz und zur Marktstabilität entsprechen.
Es ist zu erwarten, dass die Gesetzgebung die folgenden Verpflichtungen festlegt:
- Transparente und detaillierte Offenlegungsregeln für den Verkauf von Krypto-Assets, einschließlich Marketingbeschränkungen und zulässiger Kommunikationsformate mit potenziellen Kunden.
- Verhaltensstandards für Krypto-Asset-Dienstleister im Umgang mit Kunden, einschließlich der Bereitstellung von Informationen über die juristische Person, lizenzierte Dienstleistungen, Verbraucherrechte und potenzielle Risiken.
- Definition technischer und organisatorischer Anforderungen, die für die Durchführung von Tätigkeiten erforderlich sind, einschließlich Gewährleistung der Informationssicherheit und Zuverlässigkeit der Infrastruktur.
- Verpflichtende Maßnahmen zum Schutz der Krypto-Assets der Kunden, einschließlich Speicherung, Backups und Zugangskontrollen.
- Personalkriterien, einschließlich Qualifikationen, Berufserfahrung und Abwesenheit von Interessenkonflikten.
Aufsichtskosten: Berechnungsprinzip und Verpflichtungen
Der polnische Gesetzentwurf sieht die Einführung einer verpflichtenden Gebühr zugunsten der Aufsichtsbehörde vor, die die Kosten im Zusammenhang mit der Überwachung der Marktteilnehmer im Krypto-Asset-Markt abdeckt. Die Berechnung des Betrags basiert auf dem durchschnittlichen Gesamtumsatz eines Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem Berechnungszeitraum.
Der Beitrag darf 0,5 % des genannten Durchschnittseinkommens nicht überschreiten, wobei der Mindestbetrag auf 500 € in Zloty-Äquivalent festgesetzt ist.
Die Berechnungsgrundlage wird wie folgt bestimmt:
- Wenn drei abgeschlossene Jahre vorliegen – wird der Durchschnitt der Einkünfte dieser drei Jahre anhand geprüfter Jahresabschlüsse zugrunde gelegt.
- Wenn das Unternehmen weniger als drei Jahre tätig ist:
- Im ersten Jahr erfolgt die Berechnung auf Grundlage des Gesamtumsatzes des Vorjahres.
- Im zweiten Jahr erfolgt sie auf Grundlage des Durchschnitts der Umsätze der beiden Vorjahre.
- Im dritten Jahr – für den gesamten Zeitraum der Tätigkeit.
Bei juristischen Personen, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, wird das Jahr nach dem Ende des ersten Geschäftsjahres der Dienstleistungserbringung herangezogen.
Es ist zu beachten, dass im ersten Jahr nach Aufnahme der Kryptodienstleistungen keine Pflicht zur Zahlung des Beitrags besteht – die Zahlung erfolgt erst ab dem folgenden Jahr.
Hinweis zur Berechnung der Einnahmen nach MiCA
Nach MiCA (EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets) werden ähnliche Aufsichtsgebühren auf Grundlage der im Jahresabschluss ausgewiesenen Bruttojahreseinnahmen berechnet, die der Kryptodienstleister der Aufsichtsbehörde vorzulegen hat. Nationale Behörden können innerhalb der von der europäischen Regulierung vorgesehenen Grenzen Marginalsätze festlegen, wobei Verwaltungskosten und lokale Marktspezifika berücksichtigt werden.
Haftung bei Verstößen gegen die Bestimmungen des polnischen Entwurfs zum Krypto-Asset-Markt: Geldbußen und Sanktionen
Der polnische Gesetzentwurf zur Regulierung der Tätigkeiten auf dem Krypto-Asset-Markt sieht strenge Haftungsmaßnahmen für die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Vorschriften vor, die auf den Schutz der Marktteilnehmer und die Gewährleistung der Transparenz von Kryptodienstleistern (CASPs) abzielen. Der Entwurf enthält Bestimmungen sowohl für Verwaltungs- als auch für Strafsanktionen bei bestimmten Verstößen.
Zu den wichtigsten zu ahndenden Verstößen gehören:
- Tätigkeit ohne ordnungsgemäße CASP-Genehmigung.
Personen oder Organisationen, die Kryptodienste ohne die entsprechende Genehmigung erbringen, unterliegen Sanktionen in Form einer Geldstrafe von bis zu 5.000.000 PLN, einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder beidem gleichzeitig. - Verletzung der Vertraulichkeit und des Berufsgeheimnisses.
Die unrechtmäßige Offenlegung von Informationen, die ein Berufsgeheimnis darstellen, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000.000 PLN, einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder beidem gleichzeitig geahndet. - Unzulässige Verwendung von CASP-bezogener Terminologie.
Die Verwendung von Ausdrücken im Firmennamen, in Marketingmaterialien oder anderen Elementen der Geschäftskommunikation, die bei Verbrauchern oder Marktteilnehmern den falschen Eindruck erwecken könnten, dass das Unternehmen den Status eines lizenzierten CASP besitzt (einschließlich Fälle der Nachahmung des offiziellen Status), wird mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000.000 PLN, einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder der kombinierten Anwendung beider Maßnahmen bestraft.
Sanktionen bei MiCA-Verstößen in der Europäischen Union
Auf Ebene der Europäischen Union sieht die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) eine Reihe von Verpflichtungen vor, darunter:
- Die Notwendigkeit, den Status eines lizenzierten Kryptodienstleisters (CASP) zu erlangen;
- Einhaltung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF);
- Sicherstellung vollständiger Transparenz bei Transaktionsaktivitäten sowie Offenlegung gegenüber Kunden und Aufsichtsbehörden.
Verstöße gegen MiCA-Bestimmungen können zu Geldstrafen führen, deren Höhe von den nationalen Aufsichtsbehörden festgelegt wird, jedoch die in der Verordnung selbst vorgesehenen Grenzen nicht überschreiten darf (z. B. bis zu 5 % des Jahresumsatzes oder bis zu 15 Millionen €, je nach Art des Verstoßes).
RUE KUNDENBETREUUNGSTEAM

"Hallo, wenn Sie Ihr Projekt starten wollen oder noch Bedenken haben, können Sie sich auf jeden Fall an mich wenden, um umfassende Unterstützung zu erhalten. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung und lassen Sie uns Ihr Vorhaben in Angriff nehmen."
“Hallo, ich bin Sheyla und helfe Ihnen gerne bei Ihren geschäftlichen Unternehmungen in Europa und darüber hinaus. Ob auf internationalen Märkten oder bei der Erkundung von Möglichkeiten im Ausland, ich biete Ihnen Beratung und Unterstützung. Kontaktieren Sie mich einfach!”


“Hallo, mein Name ist Diana und ich bin darauf spezialisiert, Kunden in vielen Fragen zu unterstützen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und ich werde Sie bei Ihrem Anliegen effizient unterstützen können.”
“Hallo, mein Name ist Polina. Ich versorge Sie gerne mit den notwendigen Informationen, um Ihr Projekt in der gewählten Gerichtsbarkeit zu starten - kontaktieren Sie mich für weitere Informationen!”

KONTAKT UNS
Die Hauptdienstleistungen unseres Unternehmens sind derzeit rechtliche und Compliance-Lösungen für FinTech-Projekte. Unsere Büros befinden sich in Vilnius, Prag und Warschau. Das Rechtsteam kann bei der rechtlichen Analyse, der Projektstrukturierung und der rechtlichen Regulierung helfen.
Registrierungsnummer: 08620563
Gegründet: 21.10.2019
Telefon: +420 777 256 626
Email: [email protected]
Adresse: Na Perštýně 342/1, Staré Město, 110 00 Prag
Registrierungsnummer: 304377400
Gegründet: 30.08.2016
Telefon: +370 6949 5456
Email: [email protected]
Adresse: Lvovo g. 25 – 702, 7th floor, Vilnius,
09320, Litauen
Sp. z o.o
Registrierungsnummer: 38421992700000
Gegründet: 28.08.2019
Email: [email protected]
Adresse: Twarda 18, 15. Etage, Warschau, 00-824, Polen
Europe OÜ
Registrierungsnummer: 14153440
Gegründet: 16.11.2016
Telefon: +372 56 966 260
Email: [email protected]
Adresse: Laeva 2, Tallinn, 10111, Estland