Die Unterzeichnung des Gesetzes zur Digitalisierung des Finanzmarktes durch den Präsidenten der Tschechischen Republik, Petr Pavel, am 6. Februar 2025 markierte den Beginn einer neuen Phase in der Entwicklung der tschechischen Regulierung von Krypto-Assets. Mit Inkrafttreten dieser Regelung ab dem 15. Februar 2025 , wurde der Tschechischen Nationalbank klar definierte Zuständigkeiten im Bereich der Aufsicht über den Markt für digitale Vermögenswerte übertragen. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Bestimmungen der europäischen Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) vollständig umzusetzen, die Ende Dezember 2024 in der gesamten Europäischen Union in Kraft tritt.
Bisher hatte die Tschechische Nationalbank nicht genügend institutionelle Befugnisse, um Anträge und Mitteilungen gemäß MiCA zu bearbeiten. Das neue Gesetz schließt diese Lücke und überträgt der Bank die Funktionen der Hauptbehörde, die für die Lizenzierung von Krypto-Dienstleistern (CASPs), die Überwachung der Einhaltung durch Token-Emittenten sowie die Genehmigung und Registrierung von Whitepapers für Krypto-Assets außer für asset-gestützte Token und E-Geld-Token zuständig ist.
Eine der wichtigsten Tätigkeiten der Tschechischen Nationalbank wird die Annahme von Whitepaper-Anträgen sein, die eine Beschreibung des Krypto-Projekts, dessen Ziele und Struktur enthalten. Ein solches Dokument wird zu einer wichtigen Informationsquelle für Investoren und zu einem Transparenzinstrument. Darüber hinaus wird die Tschechische Nationalbank Anträge auf Genehmigung von Emittenten asset-gestützter Token prüfen, einschließlich nichtbanklicher Einrichtungen und Kreditinstitute, sowie die öffentliche Ausgabe und den Umlauf von E-Geld-Token überwachen. Zusätzlich wird die Bank die Aufsichtsbehörde für CASPs, sowohl für neue Lizenznehmer als auch für Unternehmen, die zuvor unter einer nationalen Handelslizenz im Kryptowährungssektor tätig waren, sein.
Verantwortung | Rolle der Tschechischen Nationalbank unter MiCA |
---|---|
Lizenzierung von CASPs | Fungiert als Hauptlizenzbehörde für Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs). |
Whitepaper-Registrierung | Erhält und prüft Whitepapers, die Krypto-Projekte, Ziele und Strukturen beschreiben. |
Aufsicht über Token-Emittenten | Genehmigt und überwacht Emittenten von asset-gestützten und E-Geld-Token. |
Übergangsaufsicht | Überwacht zuvor lizenzierte Unternehmen während der Übergangsphase bis zum 1. Juli 2026. |
Ein Übergangsregime wurde für Unternehmen eingerichtet, die bereits auf dem Markt tätig sind. Diese Unternehmen, die vor dem 30. Dezember 2024 tätig waren, dürfen ihre Tätigkeit fortsetzen, bis eine neue Lizenz erteilt wird, vorausgesetzt, sie erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen und beantragen die Lizenz bis zum 31. Juli 2025. Diese Übergangsfrist gewährleistet die rechtliche Kontinuität und minimiert operationelle Risiken, sodass die Aufsichtsbehörde bestehende Marktteilnehmer nahtlos in das neue regulatorische Umfeld integrieren kann. Dennoch ist die endgültige Frist für die rechtliche Tätigkeit unter den bisherigen Lizenzen (ausgestellt von der tschechischen Handelskammer) auf den 1. Juli 2026 festgelegt.
- Unternehmen, die vor dem 30. Dezember 2024 aktiv waren, können vorübergehend weiterarbeiten.
- Sie müssen bis zum 31. Juli 2025 eine MiCA-Lizenz beantragen.
- Endgültiges Ablaufdatum für alte Lizenzen: 1. Juli 2026.
- Von der tschechischen Handelskammer zuvor ausgestellte Lizenzen verfallen zu diesem Datum.
Vor dem Hintergrund der Gesetzesänderungen erwägt die Tschechische Nationalbank auch ambitioniertere Schritte im Bereich digitaler Vermögenswerte. Insbesondere hat sie eine Studie zur Möglichkeit eingeleitet, Bitcoin in die Struktur der Devisenreserven der tschechischen Zentralbank aufzunehmen, die mehr als 3,4 Billionen CZK übersteigen. Diese Idee löste eine heiße Diskussion in der Fachwelt aus. Die Argumente der Kritiker betreffen die hohe Volatilität von Kryptowährungen, fehlende Garantien und regulatorische Unsicherheiten. Gleichzeitig verweisen Befürworter eines solchen Schrittes auf das Potenzial als Instrument zur Vermögensdiversifizierung und als Zeichen eines innovativen Ansatzes im Management staatlicher Reserven.
- Kritiker: Argumentieren hohe Volatilität, keine Garantien und regulatorische Unsicherheit.
- Befürworter: Sehen es als Diversifizierung und Zeichen von Innovation.
- Devisenreserven: Übersteigen derzeit 3,4 Billionen CZK.
Die endgültige Entscheidung über die Nutzung von Bitcoin in den Reserven sollte auf einer umfassenden Analyse der Risiken und Vorteile basieren, einschließlich rechtlicher, technologischer und makroökonomischer Faktoren. Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, könnte die Tschechische Republik eines der ersten EU-Länder werden, deren Finanzpolitik den Krypto-Vermögenswert offiziell als Reserveinstrument anerkennt.
Damit markieren das Inkrafttreten des Finanzmarkt-Digitalisierungsgesetzes und die Umsetzung der MiCA-Bestimmungen den Beginn eines neuen Rechtsmodells, in dem Kryptowährungen nicht länger ein unregulierter Bereich sind, sondern unter institutionelle Kontrolle fallen. Dies schafft die Voraussetzungen für mehr Transparenz, Vertrauen der Anleger und einen einheitlichen regulatorischen Rahmen, der mit den paneuropäischen Standards kompatibel ist.
Dennoch bleiben Fragen zur Fähigkeit der Zentralbank, die notwendige Geschwindigkeit und technologische Flexibilität bereitzustellen, um Innovation effektiv zu regulieren. Mögliche Verzögerungen bei der Anpassung von Verfahren und Kontrollen könnten den grundlegenden Eigenschaften von Kryptowährungen als Mittel für schnellen Austausch und dezentralen Wertspeicher widersprechen. Der erfolgreiche Einsatz der neuen Funktionen der Tschechischen Nationalbank wird davon abhängen, wie gut sie den Schutz der Anleger und die Stabilität des Finanzsystems mit den Anforderungen des schnell wachsenden Kryptomarktes in Einklang bringen kann.
Der Gesetzgebungsprozess zur Schaffung eines modernen regulatorischen Rahmens für digitale Finanzen in der Tschechischen Republik tritt in seine Endphase ein. In der dritten Lesung verabschiedte das Abgeordnetenhaus den Entwurf des Digital Finance Act, der darauf abzielt, das nationale Recht mit den Vorschriften der Europäischen Union zur digitalen Finanzinfrastruktur zu harmonisieren. Das Dokument wurde dem Senat zur Genehmigung vorgelegt und wird, falls genehmigt, die Grundlage für die Durchsetzung wichtiger Vorschriften wie MiCA (Crypto-Asset Markets Regulation) und DORA (Digital Operational Resilience Regulation) bilden.
Der Schwerpunkt liegt auf der Schaffung rechtlicher Mechanismen zum Schutz der Anleger, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors und zur Institutionalisierung der Aufsicht über Krypto-Assets. Dem Entwurf zufolge erhält die Tschechische Nationalbank erweiterte Befugnisse zur Lizenzierung von Anbietern von Kryptowährungsdienstleistungen, zur Überwachung ihrer Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und zur Ahndung von Verstößen. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfs ist auch die Neuausrichtung der Klassifizierung von Verwaltungsverstößen im Zusammenhang mit Aktivitäten im Bereich virtueller Vermögenswerte.
Das Dokument passt auch das nationale Recht an die MiCA-Anforderungen an, einschließlich der Vorschriften zur Ausgabe und zum Umlauf sogenannter „asset-backed tokens“ und „electronic money tokens“. Für Emittenten solcher Instrumente werden Vermögensreserven- und Offenlegungspflichten eingeführt, die sie näher an die Standards heranführen, die für traditionelle Zahlungsinstitute gelten. Diese Bestimmungen schaffen die Voraussetzungen für eine effektive Umsetzung von MiCA, das Ende 2024 in Kraft tritt.
Tschechiens Finanzminister Zbynek Stanyura betont die Bedeutung des neuen Gesetzes: „Trotz der zunehmenden Popularität von Krypto-Assets in der Bevölkerung gab es bisher keine spezialisierte Regulierung in diesem Bereich. Das neue Gesetz wird diese Lücke im Verbraucherschutz schließen, die Transparenz erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer am digitalen Markt schaffen.“ Seine Position spiegelt die strategische Priorität der tschechischen Behörden wider: die nachhaltige Entwicklung des Kryptowährungsmarktes sicherzustellen, ohne die Stabilität des Finanzsystems zu gefährden.
Ein wichtiger Aspekt der neuen Gesetzgebung ist die Einbeziehung von Steueränderungen im Zusammenhang mit Transaktionen mit Krypto-Assets. Der genehmigte Text sieht die Einführung des sogenannten „Time Test“ und „Value Test“ vor – Mechanismen, die es Privatpersonen ermöglichen, bestimmte Einkünfte aus Kryptowährungstransaktionen von der Besteuerung auszunehmen.
Updates zur Krypto-Besteuerung
- Time Test: Einkünfte steuerfrei, wenn Krypto ≥ 3 Jahre gehalten.
- Value Test: Gesamtwert der Transaktionen ≤ 100.000 CZK pro Jahr.
- Krypto-Steuerbehandlung entspricht Wertpapierbesteuerung.
Die Einkommensteuerbefreiung gilt insbesondere, wenn die Bedingung einer dreijährigen Haltedauer des Krypto-Assets erfüllt ist und der Gesamtwert der Transaktionen in einem Kalenderjahr 100.000 CZK nicht übersteigt. Diese Maßnahme bringt die Besteuerung von Kryptowährungen näher an das bereits für Wertpapiergeschäfte geltende Regime.
Parallel dazu setzt der Gesetzentwurf die Bestimmungen der DORA-Verordnung um, die ein einheitliches System zur Regulierung der digitalen operationellen Stabilität von Finanzinstituten schaffen soll.
Digitale operationelle Resilienz (DORA)
- Einheitliche Regulierung von IT-Risiken im EU-Finanzsektor.
- Schutz kritischer digitaler Infrastruktur.
- Beseitigt fragmentierte nationale Ansätze.
Die Umsetzung von DORA beseitigt fragmentierte Ansätze im IT-Risikomanagement des EU-Finanzsektors und gewährleistet einen ganzheitlichen Schutz kritischer digitaler Infrastrukturen.
Das Digital Finance Act soll am 30. Dezember 2024 bzw. am 17. Januar 2025 in Kraft treten – abhängig davon, wann die entsprechenden MiCA- und DORA-Verordnungen in Kraft treten. Diese Termine sind auf den Zeitplan der europäischen Gesetzgebung abgestimmt und sollen einen reibungslosen Übergang zum neuen Regulierungssystem ohne rechtliche und administrative Störungen gewährleisten.
Wichtige Termine
Datum | Ereignis |
---|---|
30. Dez 2024 | MiCA-Verordnung tritt in Kraft |
17. Jan 2025 | DORA-Verordnung tritt in Kraft |
15. Feb 2025 | Digital Finance Act tritt in der Tschechischen Republik in Kraft |
Die Verabschiedung dieses Gesetzes eröffnet eine neue Ära für Teilnehmer im Kryptowährungs- und Fintech-Sektor in der Tschechischen Republik. Regulierte Spielregeln, institutionelle Aufsicht und steuerliche Planbarkeit schaffen die Grundlage für die Entwicklung einer transparenten und nachhaltigen digitalen Wirtschaft. Dennoch bleibt die rechtzeitige Vorbereitung auf die neuen Anforderungen für alle Marktteilnehmer relevant – sowohl in Bezug auf die Einhaltung der Lizenzbedingungen, Steuerplanung als auch rechtliche Compliance.
Am 30. Dezember 2024 trat die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) in der Europäischen Union in Kraft und leitete eine einheitliche, gesamteuropäische Regulierung der Kryptowährungsbranche ein. Diese Verordnung beseitigt die Fragmentierung bisheriger nationaler Regime und führt harmonisierte Standards für alle Marktteilnehmer ein – von Token-Emittenten bis hin zu Crypto-Asset-Dienstleistern (CASPs).
MiCA orientiert sich an der Struktur der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und bietet ähnliche Prinzipien für Lizenzierung, operationale Transparenz und Risikomanagement. Sie legt Anforderungen an die Informationsveröffentlichung bei Krypto-Asset-Angeboten, öffentlichen Angeboten und Notierungen auf Handelsplattformen fest und führt umfassende Regeln zu internen Kontrollen, Corporate Governance und Anlegerschutz ein.
Zur Umsetzung von MiCA in das tschechische nationale Rechtssystem wurde das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes verabschiedet, das am 15. Februar 2025 in Kraft trat. Dieses Gesetz erteilt der Tschechischen Nationalbank (ČNB) formal die Befugnis zur Lizenzierung und Aufsicht von CASPs, einschließlich Durchsetzung und Sanktionen bei Verstößen. Das Gesetz beseitigt das rechtliche Vakuum, das vor seiner Verabschiedung bestand, und gewährleistet die regulatorische Integration der MiCA-Bestimmungen in die tschechische Rechtsordnung.
Unternehmen, die vor dem 30. Dezember 2024 Krypto-Asset-Geschäfte in der Tschechischen Republik betrieben haben, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 eine CASP-Lizenz beantragen. Sofern der Antrag fristgerecht eingereicht wird, ist der Fortbetrieb bis zum 1. Juli 2026 oder bis zur Entscheidung des Regulators zulässig.
CASP-Lizenzklassen nach MiCA
Klasse | Dienstleistungen | Kapitalanforderung |
---|---|---|
Klasse 1 | Auftragsausführung, Beratung, Auftragsübermittlung (keine Verwahrung) | €50.000 |
Klasse 2 | Verwahrung + Börsendienste | €125.000 |
Klasse 3 | Handelsplattformen und Infrastruktur | €150.000 |
Zusätzlich gibt es separate Lizenzen für Emittenten von Asset-Referenced Tokens (ART) und E-Geld-Tokens. Diese Einheiten müssen strengere finanzielle und organisatorische Anforderungen erfüllen, einschließlich Vermögensreserven und Berichterstattung ähnlich den Standards für E-Geld-Institute.
Um eine CASP-Lizenz zu erhalten, muss das folgende Dokumentenpaket eingereicht werden:
Erforderliche Dokumente für die CASP-Lizenzierung
- Gründungsdokumente & Eigentümerstruktur
- Geschäftsmodell & 3-Jahres-Strategie
- Finanzmodell & Kapitalquellen
- AML/CFT-Richtlinien & KYC
- ICT-Risiken & betriebliche Verfahren
- Bestätigung des Vermögensschutzes
- White Paper & MiCA-Compliance
Bewerber für die Lizenzierung unterliegen zudem einer Prüfung ihrer persönlichen Integrität. Geschäftsführer und qualifizierte Anteilseigner müssen eine einwandfreie berufliche Reputation, ein sauberes Strafregister, transparente Finanzierungsquellen und ausreichende Managementkompetenz aufweisen. Mindestens ein Vorstandsmitglied muss EU-Steuerresident sein.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Informationssicherheit und Nachhaltigkeit der ICT-Infrastruktur gemäß der DORA-Verordnung. Die Implementierung interner Kontrollen, Backups, Notfallpläne und die Trennung von Unternehmens- und Kundengeldern sind verpflichtend. Verstöße gegen diese Anforderungen können zu Sanktionen bis hin zum Entzug der Lizenz führen.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
- Geldbußen bis zu €15 Millionen oder 15 % des Umsatzes
- Betriebsstilllegung oder Zugangsverbote
- Aufnahme in die Liste risikobehafteter Unternehmen
Die Nichteinhaltung der MiCA-Vorschriften zieht ernsthafte Konsequenzen nach sich: Geldbußen von bis zu €15 Millionen oder 15 % des Jahresumsatzes, Betriebsunterbrechungen, Sperrung des Zugangs zu Finanzinfrastrukturen und Aufnahme in die Liste risikobehafteter Unternehmen.
Regulated United Europe bietet umfassende Unterstützung bei der Vorbereitung und Begleitung der CASP-Lizenzierung in der Tschechischen Republik: von der rechtlichen Analyse und Erstellung der Dokumentation bis hin zur Interaktion mit dem Regulator und Nachbetreuung nach der Lizenzvergabe. Unsere Expertise gewährleistet die vollständige Einhaltung der MiCA-Anforderungen und eine nachhaltige Geschäftsentwicklung im neuen EU-Regulierungsumfeld.
MiCA-Vorschriften in der Tschechischen Republik
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) am 30. Dezember 2024 müssen tschechische Kryptowährungsunternehmen bis Mitte 2025 die vollständige Umstellung auf die neuen Regeln vorbereiten. Das durch MiCA eingeführte Regime ersetzt die bisherige VASP-Lizenz (Virtual Asset Service Provider) durch die gesamteuropäische CASP-Lizenz (Crypto-Asset Service Provider). Dies bedeutet, dass Kryptowährungsunternehmen in der Tschechischen Republik ab 2025 dem gleichen Rechtsrahmen unterliegen wie alle EU-Länder, um Transparenz, Zuverlässigkeit und Verbraucherschutz im digitalen Asset-Markt zu erhöhen.
MiCA soll die bisher in der EU bestehende rechtliche Vielfalt beseitigen, bei der jede Jurisdiktion eigenständig den Rahmen für die Regulierung von Krypto-Assets festlegte. Unter diesen Umständen standen Unternehmer vor rechtlicher Unsicherheit und Risiken durch inkompatible Vorschriften in verschiedenen Ländern. Die neue Verordnung schafft ein einheitliches Rechtsregime für Krypto-Asset-Dienstleister, legt klare Zulassungskriterien, Kapitalanforderungen, interne Kontrollsysteme und IT-Infrastruktur fest.
MiCA gilt für Unternehmen, die Token ausgeben oder platzieren, Transaktionen austauschen, Kunden-Wallets verwalten, Kauf- oder Verkaufsaufträge übertragen und Anlageberatung zu digitalen Assets anbieten. Unternehmen, die solche Aktivitäten bereits in der Tschechischen Republik durchführen, müssen bis zum 31. Juli 2025 eine CASP-Lizenz beantragen. Bis zur Fertigstellung des Antrags ist der Fortbetrieb erlaubt, jedoch nicht länger als bis zum 1. Juli 2026. Neue Marktteilnehmer müssen die MiCA-Anforderungen ab dem ersten Betriebstag erfüllen.
Die CASP-Lizenz ist in drei Hauptstufen unterteilt, abhängig von der Komplexität und dem Umfang der angebotenen Dienstleistungen:
- Klasse 1 umfasst Basisdienstleistungen, einschließlich der Übermittlung von Kundenaufträgen, Beratung und Token-Platzierung. Diese Unternehmen verfügen über ein Mindestkapital von €50.000.
- Klasse 2 beinhaltet die Verwahrung von Kundenvermögen und den Umtausch von Kryptowährungen in Fiatgeld. Hier beträgt das Mindestkapital €125.000.
- Klasse 3 gilt für Betreiber von Handelsplattformen und Börsen. Diese Unternehmen müssen mindestens €150.000 Kapital bereitstellen sowie erweiterte interne Kontrollen und Risikomanagementmaßnahmen implementieren.
Zusätzlich unterliegen Unternehmen, die Stablecoins und andere Token ausgeben, die elektronischem Geld gleichgestellt sind, strengeren Regeln ähnlich der E-Geld-Institut (EMI)-Lizenz und müssen ein Mindestkapital von €350.000 sicherstellen.
Für die Erlangung einer CASP-Lizenz muss ein Unternehmen ein umfassendes Bewertungsverfahren durchlaufen, das Folgendes umfasst:
- Bestätigung der Erfahrung und tadellosen Reputation der Manager und Hauptanteilseigner;
- Erstellung eines dreijährigen Finanzplans und Beschreibung des Geschäftsmodells;
- Nachweis des Mindestkapitals;
- Nachweis einer wirksamen Geldwäschebekämpfungsrichtlinie (AML), einschließlich Ernennung eines Compliance-Beauftragten (MLRO), Beschreibung der Kundenidentifikation (KYC), Risikobewertung und interner Überwachungsprozesse;
- Beschreibung der IT-Systemarchitektur, Cybersecurity-Maßnahmen, Disaster-Recovery-Pläne und Schutz der Zugangsschlüssel zu digitalen Assets.
Es muss ebenfalls nachgewiesen werden, dass Kundenvermögen sicher getrennt und von Unternehmensmitteln separat aufbewahrt wird. Die Einhaltung der DORA-Standards (Digital Operational Resilience Act) hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Bedrohungen ist implizit vorausgesetzt.
Die Nichteinhaltung von MiCA führt zu administrativen und finanziellen Sanktionen. Unternehmen, die ohne Lizenz tätig sind, werden vom EU-Markt suspendiert und können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 15 % ihres Jahresumsatzes belegt werden. Regulierungsbehörden haben zudem das Recht, den Betrieb auszusetzen, eine Plattform zu blockieren oder eine Lizenz bei Verstößen gegen deren Bedingungen zu entziehen. Besonders strenge Maßnahmen sind bei Nichteinhaltung von AML- und Informationssicherheitsvorschriften vorgesehen.
Im Kontext der Umstellung auf die gesamteuropäische Regulierung ist eine zuverlässige rechtliche Unterstützung von entscheidender Bedeutung. Regulated United Europe, eine auf die Unterstützung von Krypto-Unternehmen in der EU spezialisierte Kanzlei, bietet ein vollständiges Leistungsspektrum zur Vorbereitung von Unternehmen in der Tschechischen Republik auf die CASP-Lizenzierung, einschließlich rechtlicher Due Diligence, Erstellung interner Dokumentationen, Unterstützung bei der Antragstellung und Kommunikation mit dem Regulator. Dies gewährleistet nicht nur den rechtzeitigen Erhalt der Lizenz, sondern auch die langfristige rechtliche Nachhaltigkeit des Unternehmens im neuen regulatorischen Umfeld.
MiCA-Lizenz in der Tschechischen Republik
Ab 2025 tritt die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) in der Tschechischen Republik in Kraft, die das regulatorische Umfeld für Kryptowährungsunternehmen erheblich verändert. Das neue Rechtsregime legt verbindliche Anforderungen für alle Teilnehmer des digitalen Asset-Sektors fest, einschließlich verpflichtender Lizenzierung, AML/CFT-Konformität, operationeller Nachhaltigkeit und Einhaltung digitaler Sicherheitsstandards. Im Rahmen eines gesamteuropäischen Ansatzes integriert die Tschechische Republik die MiCA-Vorschriften vollständig und bietet Unternehmen, die diese Anforderungen erfüllen, einen einheitlichen Zugang zum EU-Markt.
MiCA wird eingeführt, um der Fragmentierung der Krypto-Asset-Gesetzgebung in den EU-Staaten zu begegnen. Vor ihrer Einführung waren Unternehmen unterschiedlichen Anforderungen in verschiedenen Rechtsordnungen ausgesetzt. Dies führte zu rechtlicher Unsicherheit und ermöglichte unfaire Aktivitäten, einschließlich der Einrichtung unregulierter Börsen und der Platzierung fragwürdiger Token. Die neue Verordnung schafft harmonisierte Betriebsanforderungen und sorgt für ein stabiles und transparentes Rechtsumfeld.
Die Verordnung gilt für alle juristischen Personen und Einzelpersonen, die beruflich mit Krypto-Assets tätig sind, einschließlich Börsen, Token-Emittenten, Verwahrungsdiensten, Betreibern von Handelsplattformen und Anbietern von Anlageberatung. Unternehmen, die vor dem 30. Dezember 2024 registriert sind, müssen bis zum 31. Juli 2025 eine Lizenz als Crypto-Asset Service Provider (CASP) beantragen. Wird die Frist eingehalten, ist der Weiterbetrieb bis zum 1. Juli 2026 gestattet.
MiCA sieht drei Hauptklassen von CASP-Lizenzen vor, abhängig von der Art der Dienstleistungen:
- Klasse 1: Basisdienste ohne Verwahrung von Vermögenswerten – Ausführung von Aufträgen, Beratung, Weiterleitung von Instruktionen. Mindestkapital: 50.000 €.
- Klasse 2: Einbeziehung von Verwahrungs- und Austauschdiensten. Kapitalanforderung: 125.000 €.
- Klasse 3: Verwaltung von Handelsplattformen. Eigenkapital: ab 150.000 €.
Für Emittenten von Asset-Referenced Tokens und E-Geld-Token gelten separate Lizenzen mit höheren Kapitalanforderungen – bis zu 350.000 € oder prozentual abhängig vom Emissionsvolumen – sowie obligatorische Einhaltung regulatorischer Standards ähnlich der EMI-Richtlinie.
Unternehmen, die eine Lizenz beantragen, müssen ein vollständiges Dokumentenpaket einreichen, einschließlich:
- Unternehmensdokumentation;
- Beschreibung des Geschäftsmodells und einer dreijährigen Entwicklungsstrategie;
- Finanzmodell und Kapitalquellen;
- umfassende AML/CFT- und KYC-Richtlinien;
- interne Vorschriften zum Risikomanagement und zur IT-Sicherheit;
- Maßnahmen zum Schutz der Kundengelder und Zugriffsschlüssel;
- White Paper und Offenlegung, falls eine Token-Emission erfolgt.
Die Regulierungsbehörden in der Tschechischen Republik, einschließlich der Tschechischen Nationalbank (CNB), prüfen die Geschäftstüchtigkeit der Direktoren und Anteilseigner, deren Einhaltung der Vertrauenswürdigkeit, Erfahrung und Straffreiheit. Mindestens ein Direktor muss EU-Steuerresident sein. Politisch exponierte Personen unterliegen einer gesonderten Kontrolle.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Informations- und Betriebssicherheit, einschließlich der Einhaltung der Anforderungen der DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act). Unternehmen müssen die Existenz der IT-Systemarchitektur, Notfallpläne, Backup-Mechanismen und Schutzmaßnahmen gegen externe Angriffe dokumentieren. Außerdem ist die Trennung von Kunden- und Unternehmensvermögen verpflichtend geregelt.
Die Nichteinhaltung der MiCA-Anforderungen zieht administrative Haftung nach sich: Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 15 % des Jahresumsatzes, Betriebsaussetzung, Lizenzentzug und Aufnahme in das Register risikoreicher Unternehmen. Regulierungsbehörden können tägliche Bußgelder verhängen, bis die Verstöße behoben sind.
Regulated United Europe bietet umfassende Unterstützung im Vorbereitungsprozess für die MiCA-Lizenzierung in der Tschechischen Republik: von der rechtlichen Due Diligence und der Erstellung der Dokumentation bis hin zur Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit der CNB. Eine umfassende rechtliche Due Diligence gewährleistet nicht nur eine erfolgreiche Lizenzierung, sondern auch den nachhaltigen Betrieb von Krypto-Unternehmen gemäß gesamteuropäischer regulatorischer Standards.
Regulierung von Kryptowährungen in der Tschechischen Republik
Seit Mai 2025 unterliegt die Regulierung von Kryptowährungen in der Tschechischen Republik grundlegenden Änderungen. Neue rechtliche Mechanismen im Rahmen der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) sowie des Gesetzes Nr. 31/2025 Slg. über die Digitalisierung des Finanzmarktes, das in Kraft getreten ist, bilden eine einheitliche Regulierungsstruktur zur Erhöhung der Transparenz, Reduzierung von Risiken und zum Schutz der Interessen der Anleger.
MiCA beseitigt die bisherige regulatorische Fragmentierung, indem die Anforderungen für Kryptoaktivitäten auf Ebene der gesamten Europäischen Union harmonisiert werden. Inspiriert von der Logik der MiFID II führt die Verordnung einheitliche Standards für das öffentliche Angebot von Krypto-Assets, den Betrieb von Handelsplattformen und die obligatorische Lizenzierung von Crypto-Asset Service Providern (CASPs) ein. Diese Vorschriften spiegeln sich im tschechischen Recht durch das Gesetz zur Digitalisierung des Finanzmarktes wider, das der Tschechischen Nationalbank (ČNB) Befugnisse zur Aufsicht, Lizenzierung, Durchsetzung und Sanktionierung von Verstößen einräumt.
Nach den neuen Anforderungen sind alle juristischen Personen und Einzelpersonen, die Crypto-Asset-Dienstleistungen in der Tschechischen Republik erbringen, verpflichtet, eine CASP-Lizenz zu erhalten. Unternehmen, die vor dem 30. Dezember 2024 tätig waren, müssen bis zum 31. Juli 2025 einen Antrag stellen. Wird die Frist eingehalten, ist der Weiterbetrieb bis zum 1. Juli 2026 oder bis zur Entscheidung der Regulierungsbehörde gestattet.
Das neue Regime sieht drei Klassen von CASP-Lizenzen vor:
- Klasse 1: Auftragsausführung, Anlageberatung und Übertragung von Aufträgen ohne Verwahrung von Vermögenswerten. Mindestkapital: 50.000 €.
- Klasse 2: Hinzufügen der Funktionen zur Aufbewahrung von Krypto-Assets und Durchführung von Tauschgeschäften. Kapital: 125.000 €.
- Klasse 3: Verwaltung von Handelsplattformen. Erforderliches Kapital ab 150.000 €.
Separate Lizenzen gibt es für Emittenten von asset-gesicherten Token oder E-Geld mit Vermögensvorbehalt und regelmäßigen Berichtspflichten. Das Mindestkapital kann bis zu 350.000 € betragen oder je nach Emissionsvolumen festgelegt werden.
Das Lizenzverfahren erfordert folgende Unterlagen:
- Registrierungsunterlagen und Eigentümerstruktur;
- Beschreibung des Geschäftsmodells und eines 3-Jahres-Entwicklungsplans;
- Nachweis der Finanzierungsquellen;
- AML/CFT-, KYC- und interne Kontrollrichtlinien;
- Risikomanagement- und Informationssicherheitsmanagementsystem;
- Maßnahmen zum Schutz und zur Trennung von Kundenvermögen;
- White Paper (falls erforderlich) und relevante Mitteilungen gemäß MiCA.
Manager und Anteilseigner werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie die Kriterien für Vertrauenswürdigkeit, Transparenz der Kapitalquellen und keine Vorstrafen erfüllen. Einer der Geschäftsführer muss Steueransässiger eines EU-Landes sein. Bei politisch exponierten Personen in der Eigentümerstruktur wird eine verstärkte Aufsicht angewendet.
Besondere Aufmerksamkeit wird der Erfüllung der Bestimmungen der DORA-Verordnung gewidmet. Unternehmen müssen die Stabilität der IKT-Infrastruktur nachweisen, die Verfügbarkeit von Notfallplänen, die Implementierung von Backup- und Überwachungssystemen. Eine getrennte Berichterstattung über Kunden- und Unternehmensmittel ist obligatorisch.
Für die Nichteinhaltung von MiCA gelten strenge Sanktionen: Geldstrafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 15 % des Umsatzes, vorübergehende Einschränkung oder Widerruf der Lizenz, Ausschluss vom Zugang zur Finanzinfrastruktur und Aufnahme in das Register von Unternehmen mit hohem regulatorischen Risiko.
Der neue regulatorische Rahmen ist nicht nur eine Stärkung der Kontrolle, sondern auch eine Chance für legitime Unternehmen, unter einheitlichen Bedingungen Zugang zum europäischen Markt zu erhalten. MiCA schafft die Voraussetzungen für die Professionalisierung der Branche, gewährleistet langfristige Nachhaltigkeit sowie Verbraucher- und Investorenvertrauen.
Regulated United Europe bietet umfassende Unterstützung für Kryptowährungsprojekte in der Tschechischen Republik: rechtliche Due Diligence, Entwicklung von Dokumentationen, Unterstützung bei der CASP-Lizenzbeantragung und Kommunikation mit der Tschechischen Nationalbank. Wir gewährleisten vollständige regulatorische Compliance und fördern eine nachhaltige Geschäftsentwicklung im Einklang mit dem neuen EU-Rechtsrahmen.
Steuerliche Regelung von Stablecoins in der Tschechischen Republik 2025
Stablecoins sind eine spezielle Kategorie digitaler Vermögenswerte, deren Wert an ein externes Basiswert-Asset – typischerweise eine Fiat-Währung – gekoppelt ist. Dieses Modell macht sie weniger anfällig für Preisschwankungen und unterscheidet sie von klassischen Kryptowährungen, die primär als spekulative Instrumente fungieren. Dennoch betrachtet das tschechische Recht Stablecoins weiterhin im Rahmen der allgemeinen Vorschriften zu Kryptowährungen, ohne sie als eigenständige Rechtskategorie auszuweisen. Diese Regelung führt zu einer Reihe von rechtlichen und steuerlichen Widersprüchen, insbesondere im Kontext der aktualisierten Steuergesetzgebung, die im Februar 2025 in Kraft trat.
Im aktuellen Rechtsrahmen der Tschechischen Republik werden Stablecoins weder als Währung, elektronisches Geld noch als Anlageinstrument anerkannt. Die Tschechische Nationalbank und das Finanzministerium haben wiederholt bestätigt, dass diese Vermögenswerte nicht die Merkmale traditioneller Wertpapiere oder anderer Finanzinstrumente aufweisen. Die Rechtslehre betrachtet Stablecoins als sui generis immaterielle bewegliche Sachen – Gegenstände, die nicht unter den bestehenden Regulierungsrahmen fallen, aber dennoch im Rechtsverkehr stehen. Diese rechtliche Unsicherheit besteht auch im steuerlichen Kontext fort.
Bis 2025 unterlagen Einkünfte von Privatpersonen aus Krypto-Transaktionen, einschließlich Stablecoins, der vollen Besteuerung, unabhängig von Besitzdauer und Transaktionshöhe. Gemäß §10 des Gesetzes Nr. 586/1992 Coll. über die Einkommensteuer wurden Kryptowährungen wie anderes Vermögen behandelt, und Einkünfte aus deren Verwertung – sei es durch Umtausch in Fiat, Tausch oder Kauf von Waren – galten als steuerpflichtiges Einkommen. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage wurde der Marktwert des Vermögenswerts zum Zeitpunkt der Veräußerung herangezogen, und die Pflicht zur Festlegung von Wert und Zeitpunkt lag beim Steuerpflichtigen selbst.
Die Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 15. Februar 2025 brachte eine wichtige Neuerung, indem Privatpersonen in zwei Fällen steuerliche Befreiungen gewährt werden: wenn die Mindesthaltedauer des Krypto-Assets eingehalten wird (mehr als drei Jahre) und wenn das Gesamteinkommen aus Krypto-Transaktionen während des Steuerjahres 100.000 CZK nicht überschreitet. Elektronische Geldtokens – d.h. in Fiat-Währung denominierten Stablecoins – wurden jedoch ausdrücklich von diesem Regime ausgeschlossen, ähnlich wie in der zukünftigen MiCA-Verordnung.
Besitzer von Stablecoins können daher, im Gegensatz zu Nutzern anderer Arten von Krypto-Assets, keine Steuervorteile erwarten, selbst wenn sie das Asset über einen langen Zeitraum halten. Jeder Umtausch, Verkauf oder auch nur die Umwandlung eines solchen Tokens in eine andere Kryptowährung wird weiterhin als steuerpflichtiges Ereignis mit entsprechender Kapitalertragsteuerpflicht betrachtet.
Die rechtliche und steuerliche Unsicherheit wird durch das Fehlen einer offiziellen Klassifizierung oder Liste von Tokens, die unter das Konzept elektronischen Geldes im nationalen Kontext fallen, verstärkt. Dezentrale Stablecoins wie DAI, die technisch keinen Emittenten haben und nicht durch zentrale Reserven gedeckt sind, erfüllen dennoch eine ähnliche Funktion und führen zu Kontroversen hinsichtlich ihrer steuerlichen Einstufung. Es ist möglich, dass die Position der Steuerverwaltung zu solchen Vermögenswerten je nach Praxis oder Klarstellungen nach der endgültigen Umsetzung von MiCA angepasst wird.
In diesem Zusammenhang wird die Frage der rechtlichen Qualifikation eines bestimmten Tokens relevanter: Welche Kriterien sollte ein Steuerpflichtiger berücksichtigen, um dessen steuerlichen Status zu verstehen? Derzeit gibt es keinen einheitlichen Mechanismus zur Verifizierung des Status eines Tokens als elektronisches Geld. Es existiert weder ein öffentliches Register noch methodische Richtlinien, die eine eindeutige Bestimmung des anwendbaren Steuermodells ermöglichen.
Die praktische Folge dieser Situation ist ein deutlich erhöhtes Steuer-Risiko bei Transaktionen mit Stablecoins. Da selbst Zwischenhandelsvorgänge als steuerpflichtig anerkannt werden können, sind sorgfältige Aufzeichnungen aller Transaktionen und rechtzeitige Konsultationen mit professionellen Steuerberatern notwendig. Zudem bleibt das Risiko einer rückwirkenden Umqualifizierung eines Vermögenswerts nach Inkrafttreten von MiCA hoch, was die Grundsätze der Rechtssicherheit und Steuerstabilität untergräbt.
Trotz des Schwerpunkts der Reform 2025 auf die Schaffung eines transparenteren und gerechteren Steuersystems für private Investoren zeigt die Situation der Stablecoins, wie schwierig es ist, Standardbesteuerungsinstrumente auf innovative digitale Vermögenswerte anzuwenden. Mangels klarer gesetzlicher Definition und unterstützender Methodik wird die Last der Bestimmung des steuerlichen Status eines Assets auf den Steuerpflichtigen verlagert, was den Grundprinzipien der Rechtssicherheit widerspricht.
Solange der tschechische Gesetzgeber oder die Finanzverwaltung keine offiziellen Klarstellungen und Klassifikationskriterien für Stablecoins entwickelt, erfordern jegliche Handlungen mit solchen Assets besondere Sorgfalt und detaillierte Analyse. Rechtliche und steuerliche Praxis befindet sich, wie das Beispiel 2025 zeigt, noch in den Anfängen – und erfordert daher von Teilnehmern am Kryptowährungsmarkt ein hohes Maß an rechtlichem Bewusstsein und Anpassungsfähigkeit an das sich schnell ändernde regulatorische Umfeld.
Erforderliche Dokumente für CASP-Unternehmen zur Erlangung einer MiCA-Lizenz in der Tschechischen Republik
Um die Anforderungen der Cryptoasset Markets Regulation (MiCA) und der ESMA-Richtlinien zu erfüllen, müssen Antragsteller für eine CASP-Lizenz ein umfassendes Set an Dokumenten und Richtlinien bereitstellen. Diese stellen sicher, dass der Antragsteller die betrieblichen, rechtlichen, finanziellen und Sicherheitsstandards einhält, die für die Erbringung von Krypto-Asset-Dienstleistungen erforderlich sind.
Die wichtigsten Dokumente für die Beantragung einer CASP Lizenz sind wie folgt:
- Nachweis des rechtlichen Status
Dokumente wie Satzung oder Auszug aus dem Register der juristischen Personen. - Nachweis über das Bestehen von Webseiten, E-Mail-Adresse, Telefonnummern und Kontaktadresse – Erklärung
- Vertretervollmacht
Nachweis, dass ein Vertreter befugt ist, im Namen des Antragstellers zu handeln. Auszug aus dem Handelsregister.
Für alle Mitglieder des Leitungsorgans des Antragstellers für Kryptowährungsdienstleistungen: Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen oder Verurteilungen nach geltendem Handels-, Insolvenz- oder Finanzdienstleistungsrecht oder in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder berufliche Haftung;
- Zahlungsnachweis
Nachweis über die Zahlung der staatlichen Lizenzantragsgebühr. - Informationen zu Geschäftsführern
Formulare mit Angaben zum Managementteam des Antragstellers. - Informationen zu Anteilseignern
Formulare mit Angaben zu Personen oder Organisationen, die bedeutende Anteile am Unternehmen halten. Für alle Anteilseigner und Mitglieder, direkt und indirekt, die ein qualifizierendes Interesse am Antragsteller für Krypto-Asset-Dienstleistungen haben, ein Strafregisterauszug ohne Angaben zu Verurteilungen oder Sanktionen nach geltendem Handels-, Insolvenz- oder Finanzdienstleistungsrecht oder in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder berufliche Haftung. - Struktur der Anteilseigner
Diagramm der Eigentümerstruktur des Unternehmens. - Geschäftsplan
Detaillierte Beschreibung der geplanten Aktivitäten des Unternehmens. Welche Art von Tätigkeit, wo sie durchgeführt wird. - Finanzielle Compliance
Dokumente, die die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Einhaltung der regulatorischen Standards des Unternehmens nachweisen, einschließlich Garantien nach Artikel 67 von MiCA. - Interne Prozesse und Kontrollen
Beschreibung der Management- und internen Kontrollsysteme des Unternehmens. Beschreibung der internen Kontrollen, Richtlinien und Verfahren des Antragstellers zur Erbringung von Kryptowährungsdienstleistungen zur Identifizierung, Bewertung und Verwaltung von Risiken, einschließlich Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken, sowie eines Plans zur Geschäftskontinuität;
- Nachweis, dass die Mitglieder des Verwaltungsgremiums des Antragstellers für Krypto-Asset-Dienstleistungen von einwandfreiem Leumund sind und über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um den Anbieter zu führen; die Tatsache, dass die Mitglieder des Verwaltungsgremiums des Antragstellers für Kryptowährungsdienstleistungen gemeinsam über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um den Kryptowährungsdienstleister zu führen und dass diese Personen verpflichtet sind, ausreichend Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben aufzuwenden; und die Tatsache, dass die Mitglieder des Verwaltungsgremiums des Antragstellers für Kryptowährungsdienstleistungen gemeinsam über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um den Kryptowährungsdienstleister zu führen.
- Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche Beschreibung der Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Technologie und Sicherheit Informationen zu IT-Systemen, Sicherheitsmaßnahmen und Plänen zur Geschäftskontinuität. Technische Dokumentation zu IKT-Systemen und Sicherheitsmaßnahmen sowie deren verständliche Beschreibung;
- Schutz von Kundengeldern Verfahren zur Trennung von Kundengeldern und Krypto-Assets vom eigenen Vermögen des Unternehmens.
- Bearbeitung von Beschwerden Verfahren zum Empfang und zur Beilegung von Kundenbeschwerden.
- Sicherheitsüberprüfung Bestätigung, dass Investoren die nationalen Sicherheitsanforderungen erfüllen.
- Spezifische Dokumente Diese Dokumente beziehen sich auf bestimmte Bereiche des Geschäfts eines CASP und sind erforderlich, wenn der CASP die angegebenen Dienstleistungen erbringen möchte:
- Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Assets. Wenn der Antragsteller von Krypto-Asset-Dienstleistungen beabsichtigt, Krypto-Assets im Auftrag von Kunden zu speichern und zu verwalten, eine Beschreibung der Richtlinien für diese Aufbewahrung und Verwaltung;
- Management von Handelsplattformen. Wenn der Antragsteller von Krypto-Asset-Dienstleistungen beabsichtigt, eine Krypto-Asset-Handelsplattform zu betreiben, eine Beschreibung der Richtlinien dieser Handelsplattform sowie des Prozesses und Systems zur Erkennung von Marktmissbrauch;
- Preis- und Handelspolitik. Wenn der Antragsteller von Krypto-Asset-Dienstleistungen beabsichtigt, Krypto-Assets gegen Bargeld oder andere Krypto-Assets zu tauschen, eine Beschreibung der Handelspolitik, die nicht diskriminierend sein darf und die Kundenbeziehungen regelt, sowie eine Beschreibung der Preisgestaltungsmethodik für die Krypto-Assets, die der Antragsteller tauschen möchte;
- Durchführung von Kundenaufträgen. Wenn der Antragsteller beabsichtigt, Krypto-Asset-Anweisungen im Auftrag von Kunden auszuführen, eine Beschreibung der Grundsätze dieser Ausführung;
- Verteilung von Krypto-Assets. Wenn ein Antragsteller von Krypto-Asset-Dienstleistungen beabsichtigt, Beratung zu Krypto-Assets anzubieten oder ein Portfolio von Krypto-Assets zu verwalten, muss nachgewiesen werden, dass die Personen, die im Auftrag des Antragstellers Beratung oder Portfolioverwaltung durchführen, über das notwendige Wissen verfügen;
- Übertragung von Krypto-Assets für Kunden. Wenn der Antragsteller beabsichtigt, Übertragungsdienste für Krypto-Assets im Auftrag von Kunden anzubieten, Angaben dazu, wie diese Übertragungsdienste durchgeführt werden;
- Schulung und Kompetenz der Dienstleister.
- Beschreibung des Verfahrens zur Trennung von Krypto-Assets und Kundengeldern;
- Art der Krypto-Assets, auf die sich die Krypto-Asset-bezogene Dienstleistung bezieht.
Zusätzliche Dokumente
Neben den Kerndokumenten sind auch die folgenden Standard- und Spezialrichtlinien erforderlich, um die Einhaltung der betrieblichen, rechtlichen und Sicherheitsanforderungen sicherzustellen:
Standardrichtlinien
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Datenschutzrichtlinie
- Cookie-Richtlinie
Spezialrichtlinien
- Richtlinie zum Risikomanagement
- Richtlinie zum Management der Geschäftskontinuität
- Richtlinie zur Aufbewahrung von Unterlagen
- Informationssicherheitsrichtlinie (Datenschutzrichtlinie)
- Richtlinie zur Betrugsprävention
- Richtlinie zum Marktmissbrauch
- Richtlinie zur Übertragung operativer Funktionen an Dritte
Besteuerung von Kryptowährungen in der Tschechischen Republik im Jahr 2025
Ab 2025 tritt die steuerliche Behandlung von Kryptowährungstransaktionen in der Tschechischen Republik in eine neue Phase der Regulierung ein. Die Änderungen, die ab dem 15. Februar 2025 wirksam werden, werden die Besteuerung von Privatpersonen, die digitale Vermögenswerte, insbesondere Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen, verkaufen, im Rahmen der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 erheblich beeinflussen.
Die Änderungen sind besonders relevant vor dem Hintergrund des historischen Anstiegs des Bitcoin-Wertes, der 2024 erstmals die Marke von 100.000 USD überschritt. Diese Entwicklung führte zu erheblichen Kapitalgewinnen für Privatpersonen, was wiederum die korrekte Berücksichtigung der Einkünfte in den Steuererklärungen erforderlich machte. Von nun an müssen Einkünfte aus Kryptowährungstransaktionen gemäß den aktualisierten Anforderungen und Steuersätzen deklariert werden, einschließlich eines erhöhten Satzes von 23 % für Personen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 1.582.000 CZK (statt 1.93 Mio. CZK im Vorjahr).
Eine wesentliche Neuerung war der Mechanismus des sogenannten “Zeit- und Werttests”, der im Rahmen der Änderungen des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg. über die Einkommensteuer eingeführt wurde. Nach dem neuen Verfahren kann der Verkauf von Kryptowährungen von der Besteuerung befreit werden, wenn zwei Kriterien erfüllt sind:
- Die Kryptowährung wurde vom Steuerpflichtigen mindestens drei Jahre gehalten;
- Die Gesamteinnahmen aus Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten überschreiten während des Steuerzeitraums nicht 100.000 CZK.
Obwohl diese Bestimmungen 2025 in Kraft treten, gelten sie nicht für die Steuererklärung 2024. Bei der Erstellung von Erklärungen für den vorherigen Steuerzeitraum sollten Einzelpersonen daher die bisherigen Regeln anwenden, ohne die Befreiung für die Haltedauer oder die Höhe der Einkünfte zu berücksichtigen.
Die Steuerbemessungsgrundlage für die Ermittlung der Einkommensteuer ist die positive Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungspreis der Kryptowährung. Dieser Gewinn unterliegt der Besteuerung mit einem Satz von 15 % oder 23 %, abhängig von der Gesamthöhe des Jahreseinkommens des Steuerpflichtigen. Dabei sind nicht nur Transaktionen, die den Tausch digitaler Vermögenswerte gegen Fiatgeld betreffen, steuerpflichtig, sondern auch Transaktionen, bei denen eine Kryptowährung gegen eine andere getauscht wird, sowie Zahlungen für Waren und Dienstleistungen mit Kryptowährungen.
Besondere Vorsicht ist bei Transaktionen über Zahlungskarten geboten, wie z. B. Karten der Crypto.com-Plattform, die Zahlungen in Fiatwährung durch Umwandlung der auf der Karte geladenen Kryptowährungen ermöglichen. Solche Transaktionen werden nach aktueller Rechtsauffassung ebenfalls als steuerpflichtige Vorgänge anerkannt, und die entsprechenden Einkünfte sind im Abschnitt „Sonstige Einkünfte“ der Steuererklärung anzugeben.
Es ist wichtig zu beachten, dass Kryptowährungen nicht die vollständige Anonymität bieten, wie viele Investoren glauben. Trotz fehlender persönlicher Daten in der Blockchain werden Benutzer über KYC-Verfahren auf zentralisierten Börsen identifiziert. Die Finanzverwaltung der Tschechischen Republik ist berechtigt, Informationen über Vermögensbewegungen auf den Konten von Einzelpersonen, einschließlich ausländischer Betreiber, anzufordern. Dank internationaler Steuerinformationsaustauschabkommen können diese Daten zur Steuerzuordnung und für grenzüberschreitende Prüfungen verwendet werden.
Ein wichtiger Aspekt ist die Methode zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage. Es können sowohl FIFO (First-in, First-out) als auch die Durchschnittskostenmethode verwendet werden. Die Anwendung dieser Ansätze beeinflusst die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Zum Beispiel:
- Wenn Sie 0,1 BTC für 10.000 CZK kaufen und dann für 20.000 CZK verkaufen, beträgt der FIFO-Gewinn 10.000 CZK.
- Bei der Berechnung des Durchschnittspreises von zwei Kauftransaktionen – 10.000 CZK und 15.000 CZK – beträgt der Durchschnittspreis 12.500 CZK und der Gewinn 7.500 CZK.
Aus steuerlicher Sicht wird empfohlen, Verlustpositionen vor Ende des Kalenderjahres zu realisieren und die Vermögenswerte zu Beginn des neuen Steuerzeitraums wieder einzubringen. Es ist jedoch zu beachten, dass in der Tschechischen Republik Verluste aus Kryptowährungsgeschäften nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können – sie werden nur bis zur Höhe der Gewinne aus Geschäften mit ähnlichen Vermögenswerten im selben Jahr angerechnet.
Für juristische Personen sind die Regeln noch strenger. Unternehmen müssen Buchhaltungsaufzeichnungen in lokaler Währung führen und jeden Eingang sowie jede Bewegung von Krypto-Assets dokumentieren. Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die aus dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen resultieren, werden in Höhe des Wertes des realisierten Produkts anerkannt. Bei der weiteren Verwendung von Kryptowährungen (z. B. für Mitarbeitervergütungen oder Erwerb von Vermögenswerten) wird der Wechselkurs am Transaktionsdatum angewendet und die Differenz als Finanzergebnis erfasst.
Vor dem Hintergrund dieser Änderungen wird Steuerpflichtigen – sowohl Privatpersonen als auch juristischen Personen – dringend empfohlen, sich frühzeitig auf die Einreichung der Steuererklärung für 2024 vorzubereiten. Zur Vereinfachung stehen zahlreiche Tools zur Verfügung, darunter Online-Formulare in PDF- und XML-Formaten, die in Zusammenarbeit mit Steuerberatern entwickelt wurden. Sie ermöglichen eine korrekte Berechnung der Steuerverpflichtungen und helfen, Strafen für verspätete Einreichung zu vermeiden.
Angesichts der zunehmenden Kontrolle von Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten sollten alle Teilnehmer des Kryptomarktes in der Tschechischen Republik ihre steuerlichen Pflichten mit höchster rechtlicher Aufmerksamkeit und Genauigkeit erfüllen. Die aktualisierte Gesetzgebung schafft nicht nur neue Möglichkeiten zur Steueroptimierung, sondern auch neue Risiken für diejenigen, die die Anforderungen vernachlässigen.
Warum Sie die Zusammenarbeit mit Regulated United Europe zur Erlangung der MiCA-Lizenz in der Tschechischen Republik beginnen sollten
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) in der Tschechischen Republik ab dem 30. Dezember 2024 ist der Bedarf an zuverlässiger rechtlicher Unterstützung für Unternehmen, die sich mit digitalen Vermögenswerten beschäftigen, wichtiger denn je geworden. Die Komplexität der Anforderungen und die zunehmende Strenge der nationalen Aufsicht erfordern, dass Unternehmen nicht nur strategisch vorbereitet, sondern auch über fundierte rechtliche Expertise verfügen. Regulated United Europe bietet professionelle Unterstützung beim Prozess der Erlangung einer CASP-Lizenz (Crypto Asset Service Provider) in der Tschechischen Republik, indem es Wissen über europäische Gesetzgebung mit praktischer Erfahrung auf dem tschechischen Markt kombiniert.
Unser Team spezialisiert sich ausschließlich auf die rechtliche Regulierung von Kryptowährungen und virtuellen Vermögenswerten nach europäischem Recht. Wir analysieren die MiCA-Anforderungen sowie das tschechische Digital Finance Act, das die Lizenzvergabe, interne Kontrollen, Verbraucherschutz und Anforderungen an die Vermögenssicherung regelt. Durch ständige Überwachung der Praxis der Tschechischen Nationalbank und der rechtlichen Entwicklungen liefert Regulated United Europe den Kunden relevante und praxisnahe Go-to-Market-Strategien.
Die Zusammenarbeit mit unserem Team umfasst den gesamten Lizenzierungsprozess: von der rechtlichen Bewertung des Geschäftsmodells auf Übereinstimmung mit MiCA-Kriterien und der Vorbereitung eines vollständigen Pakets interner Dokumente (einschließlich AML, KYC, Risikomanagement, Kundengeldschutzrichtlinien) bis hin zur Registrierung einer juristischen Person in der Tschechischen Republik, Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos und der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde. Wir fungieren als Vermittler zwischen Ihrem Unternehmen und staatlichen Stellen, reduzieren das Risiko einer Lizenzablehnung und gewährleisten die Einhaltung aller technischen und prozeduralen Anforderungen.
MiCA-Vorschriften verlangen von Kryptowährungsunternehmen vollständige Transparenz und die Einhaltung von Regeln guter Unternehmensführung. Dies bedeutet, dass jeder Antragsteller strenge Anforderungen hinsichtlich Governance-Struktur, Kapital, Compliance und Überwachung von Kundenoperationen erfüllen muss. Regulated United Europe bietet fertige Lösungen, die diese Anforderungen erfüllen und an die Besonderheiten eines Projekts anpassen. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die mit Tokenisierung, Verwahrungsdiensten, Staking, DeFi-Plattformen oder der Implementierung von NFT-Lösungen arbeiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die CASP-Lizenzierung in der Tschechischen Republik ausschließlich über die Tschechische Nationalbank erfolgt. Lokale Expertise und die Fähigkeit, auf Tschechisch mit der Aufsichtsbehörde zu verhandeln, verschaffen Regulated United Europe einen Wettbewerbsvorteil. Wir verfügen über ein qualifiziertes Team von Anwälten und Steuerberatern in der Tschechischen Republik, das eine schnelle Kommunikation, die Erstellung von Dokumenten nach den internen Standards der CNB und volle Unterstützung des Kunden bis zur Erlangung der Lizenz sowie im Rahmen der Nachlizenzkontrolle gewährleistet.
Ein weiterer Vorteil ist die Bereitstellung von Steuerberatung. Unter Berücksichtigung der Gesetzesänderungen ab 2025, einschließlich der Einführung des Zeit- und Werttests für die Steuerbefreiung von Kryptowährungsgewinnen, erläutern unsere Experten die Regeln für Buchführung, Steueroptimierung, Einhaltung von Berichtspflichten und die korrekte Abbildung von Transaktionen in der Bilanz.
Regulated United Europe bietet transparente Preisgestaltung und ein schrittweises Kooperationsmodell, das eine Anpassung der rechtlichen Unterstützung an spezifische Geschäftsziele ermöglicht. Erfolgreich realisierte Projekte in der Tschechischen Republik, Litauen, Estland und anderen Jurisdiktionen bestätigen die Zuverlässigkeit und Professionalität unseres Teams. Unser Ziel ist nicht nur die Lizenzvergabe, sondern der Aufbau einer langfristigen Zusammenarbeit mit dem Kunden, die nachhaltige Entwicklung und vollständige Einhaltung der EU-Gesetzgebung sicherstellt.
Die Wahl von Regulated United Europe als rechtlichen Partner für MiCA-Lizenzierung in der Tschechischen Republik ist eine Entscheidung zugunsten von Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Reputation und praktischer Effizienz. Wir verstehen europäische Regulierung nicht theoretisch, sondern in der Praxis – und wir sind bereit, Ihrem Projekt zu helfen, die nächste Stufe innerhalb eines legalen und regulierten Umfelds zu erreichen.
RUE KUNDENBETREUUNGSTEAM

"Hallo, wenn Sie Ihr Projekt starten wollen oder noch Bedenken haben, können Sie sich auf jeden Fall an mich wenden, um umfassende Unterstützung zu erhalten. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung und lassen Sie uns Ihr Vorhaben in Angriff nehmen."
“Hallo, ich bin Sheyla und helfe Ihnen gerne bei Ihren geschäftlichen Unternehmungen in Europa und darüber hinaus. Ob auf internationalen Märkten oder bei der Erkundung von Möglichkeiten im Ausland, ich biete Ihnen Beratung und Unterstützung. Kontaktieren Sie mich einfach!”


“Hallo, mein Name ist Diana und ich bin darauf spezialisiert, Kunden in vielen Fragen zu unterstützen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und ich werde Sie bei Ihrem Anliegen effizient unterstützen können.”
“Hallo, mein Name ist Polina. Ich versorge Sie gerne mit den notwendigen Informationen, um Ihr Projekt in der gewählten Gerichtsbarkeit zu starten - kontaktieren Sie mich für weitere Informationen!”

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Die Hauptdienstleistungen unseres Unternehmens sind derzeit rechtliche und Compliance-Lösungen für FinTech-Projekte. Unsere Büros befinden sich in Vilnius, Prag und Warschau. Das Rechtsteam kann bei der rechtlichen Analyse, der Projektstrukturierung und der rechtlichen Regulierung helfen.
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