In der Tschechischen Republik wird – wie auch in anderen EU-Ländern – auf Waren und Dienstleistungen eine Steuer namens Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte zu den Mehrwertsteuersätzen in der Tschechischen Republik:
Mehrwertsteuersatz | Details |
Regulärer Mehrwertsteuersatz | 21%: Dies ist der allgemeine Satz, der auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen angewendet wird. Der reguläre Mehrwertsteuersatz ist auf alle Waren und Dienstleistungen zu entrichten, sofern sie nicht ausdrücklich befreit sind oder einem ermäßigten Satz unterliegen. |
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze | Gemäß Artikel 47 des tschechischen Mehrwertsteuergesetzes sind für bestimmte Waren und Dienstleistungen zwei ermäßigte Sätze vorgesehen:
15%: Dies gilt nur für grundlegende Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Medikamente, bestimmte medizinische Geräte, soziale Dienstleistungen und Wohnraum. 10%: Bücher, Kinderprodukte, Medikamente sowie einige kulturelle und Freizeitdienstleistungen. |
Änderung im Jahr 2024 | Die Sätze von 15 % und 10 % sollen nach 2024 zu einem einzigen, niedrigeren Satz von 12 % zusammengeführt werden. Mit der Vereinfachung des Steuersystems wird auch die Transparenz der Mehrwertsteuerberechnung verbessert. |
Mehrwertsteuerbefreiungen |
Finanzdienstleistungen Wohnimmobilien zur Miete Bildungsdienstleistungen Gesundheitsdienstleistungen |
Anwendung der Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik | Details zur Anwendung der Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik folgen hier. |
Die Mehrwertsteuer gilt für alle wirtschaftlichen Transaktionen, die die Lieferung von Waren und Dienstleistungen in der Tschechischen Republik betreffen. Alle Unternehmen, die die festgelegte Schwelle für die Mehrwertsteuerregistrierung – in der Regel 1.000.000 CZK Jahresumsatz – überschreiten, sind verpflichtet, sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren zu lassen. Unternehmer und registrierte Unternehmen müssen regelmäßig Steuererklärungen abgeben und die fällige Mehrwertsteuer zahlen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in der Tschechischen Republik beträgt 21 %, die ermäßigten Sätze liegen bis 2024 bei 15 % und 10 % und werden ab 2024 zu einem Satz von 12 % zusammengefasst. Dies hängt auch von der Besteuerung in Bezug auf die Spezifik und Anwendung der Waren und Dienstleistungen ab.
Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in der Tschechischen Republik?
In der Tschechischen Republik wird die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Waren und Dienstleistungen in jeder Phase der Lieferkette erhoben. Grundsätzlich liegt die Steuerlast immer beim Endverbraucher. Der anwendbare Mehrwertsteuersatz in der Tschechischen Republik variiert je nach Art der betroffenen Waren und Dienstleistungen. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Mehrwertsteuersätze in der Tschechischen Republik:
Mehrwertsteuersatz | Details |
Regulärer Mehrwertsteuersatz |
21 %: Dies ist der Satz für viele Waren und Dienstleistungen, darunter Unterhaltungselektronik, Fahrzeuge, Kleidung und alle anderen Güter ohne bevorzugte Behandlung. |
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze |
15 %: Gilt für Grundgüter wie Lebensmittel, Arzneimittel, Wohnraum, Sozialleistungen und einige medizinische Geräte. 10 %: Entspricht Dienstleistungen wie Bücher, Arzneimittel, Kultur- und Freizeitaktivitäten sowie Waren für Kinder. Die ermäßigten Sätze von 15 % und 10 % werden ab 2024 zu einem einheitlichen ermäßigten Satz von 12 % zusammengeführt, um das Steuersystem zu vereinfachen. |
Mehrwertsteuerbefreiung |
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Bildung. Gesundheitsdienstleistungen. Vermietung von Wohnimmobilien. |
Merkmale der Mehrwertsteuer |
Mehrwertsteuererstattung: Ein als Mehrwertsteuerzahler registriertes Unternehmen kann die auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen für Geschäftstätigkeiten gezahlte Steuer zurückfordern. Mehrwertsteuer-Registrierung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1.000.000 CZK sind verpflichtet, sich als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren. |
Der reguläre Mehrwertsteuersatz in der Tschechischen Republik beträgt daher 21 %, mit ermäßigten Sätzen von 15 % und 10 %, die künftig zu einem einheitlichen Satz von 12 % zusammengeführt werden.
Wie hoch sind die Steuersätze in der Tschechischen Republik?
Steuersätze in der Tschechischen Republik, gültig ab 2024:
Regulärer Satz: 21 %: Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
Ermäßigter Satz: 12 %: Vereint ab 2024 die bisherigen ermäßigten Sätze von 15 % und 10 %. Lebensmittel, medizinische Produkte, Sozialleistungen, Kulturveranstaltungen und Bücher fallen in diese Kategorie der wesentlichen Güter und Dienstleistungen.
Hinweis: Die Tschechische Republik wendet ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf bestimmte Kategorien von Waren und Dienstleistungen an, im Einklang mit der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die eine Senkung des Steuerniveaus für bestimmte sozial bedeutsame Kategorien von Waren und Dienstleistungen erlaubt.
Regulärer Mehrwertsteuersatz in der Tschechischen Republik
In der Tschechischen Republik beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 21 % und gilt für die meisten steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen. Dies umfasst eine breite Kategorie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Elektronik, Kleidung, Autos, Baumaterialien und andere Waren und Dienstleistungen, die weder einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen noch vollständig von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Beispiele für Waren und Dienstleistungen, die mit dem regulären Satz von 21 % besteuert werden:
- Elektronik (z. B. Fernseher, Computer)
- Kleidung und Schuhe
- Haushaltsgeräte
- Baumaterialien
- Reparatur- und Wartungsdienste
- Transportdienste – außer öffentlichem Verkehr, der möglicherweise einem ermäßigten Satz unterliegt
In der Tschechischen Republik ist der 21 %-Satz der grundlegende Mehrwertsteuersatz in den meisten Fällen.
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze in der Tschechischen Republik
Seit dem 1. Januar 2024 wurden die ermäßigten Mehrwertsteuersätze in der Tschechischen Republik zu einem Satz zusammengefasst: 12 %. Dieser gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, die als sozial bedeutend oder wichtig angesehen werden können. Die Hauptkategorien von Waren und Dienstleistungen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes sind wie folgt:
Mehrwertsteuersatz 12 % (ermäßigter Satz):
Dienstleistungs-/Warenkategorie | Details |
Gesundheits- und Sozialleistungen |
Reparatur von speziellen medizinischen Geräten und Mobilitätshilfen wie Rollstühlen. Sozialleistungen, die nicht von der Steuer befreit sind. Arzneimittel und medizinische Geräte, außer Waren, die einem anderen ermäßigten Satz unterliegen. |
Transport- und Entsorgungsdienste |
Transport, Sammlung, Aufbereitung und Entsorgung von Haushaltsabfällen. Beförderung von Personen und Gepäck auf dem Luft-, Land- und Seeweg. |
Wohnen und Versorgungsleistungen |
Aufbereitung und Versorgung der Bevölkerung mit Wasser über Leitungen. Abwasserentsorgung und Abwasserbehandlung. Unterbringungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Unterkunft oder Beherbergung im Allgemeinen. Haushaltsreinigung. |
Kulturelle und unterhaltende Dienstleistungen |
Eintritt in Kinos, Konzerte, Museen usw. Dienstleistungen von Bibliotheken, Ausleihe von Büchern, Schallplatten, Kassetten, CDs, Videos. Sportzentren, Fitnesszentren, Freizeitparks, Strände. |
Lebensmittel und Landwirtschaft |
Lebensmittel, Getränke, Tierfutter. Babynahrung und Säuglingsmilch. Verarbeitete Produkte: Getreide, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Malz, Stärken. |
Reparatur- und Haushaltsdienste |
Reparatur von Schuhen, Lederwaren, Kleidung, Textilien und Fahrrädern. Friseurdienstleistungen. Türkische Bäder, Saunen und Salzhöhlen. |
Bücher und Bildungsmaterialien |
Hörbücher, Karten, Malbücher. |
In bestimmten Fällen – zum Beispiel im internationalen Handel – können Sonderregelungen gelten, bei denen bestimmte Kategorien von Waren und Dienstleistungen von der Besteuerung befreit sind. Der 12 %-Satz vereint die bisherigen ermäßigten Sätze von 15 % und 10 % und vereinfacht so das gesamte Steuersystem in der Tschechischen Republik. Dieser ermäßigte Mehrwertsteuersatz deckt Waren und Dienstleistungen ab, die aus sozialer und wirtschaftlicher Sicht von großer Bedeutung sind, darunter medizinische Versorgung, Lebensmittel, Kulturveranstaltungen und Reparaturdienste.
Nullsteuersatz-Produkte in der Tschechischen Republik
Es gibt Kategorien von Waren und Dienstleistungen in der Tschechischen Republik, für die ein 0 % Mehrwertsteuersatz gilt. Mit anderen Worten: Es muss keine Mehrwertsteuer erhoben werden, aber solche Waren und Dienstleistungen bleiben im Geltungsbereich der Steuer. Ein Unternehmen kann bei solchen Transaktionen die Vorsteuer abziehen. Grundlegende Beispiele für Waren und Dienstleistungen, für die der Mehrwertsteuersatz von 0 % gilt, sind unter anderem folgende Produkte, Dienstleistungen und Tätigkeiten:
Innergemeinschaftliche Lieferungen – also Lieferungen in EU-Länder:
Innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren aus der Tschechischen Republik in andere EU-Länder unterliegen unter bestimmten Bedingungen dem Nullsatz der Mehrwertsteuer.
Der Nullsatz wird nur angewendet, wenn der Käufer in einem anderen Mitgliedstaat als Mehrwertsteuerpflichtiger registriert ist und die Waren tatsächlich aus dem Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik verbracht werden. Dies führt zu einem freien Handel innerhalb der EU; Unternehmen können Waren mehrwertsteuerfrei liefern und so ihre Steuerlast verringern.
Ausfuhr von Waren außerhalb der EU:
Auch auf Ausfuhren von Waren außerhalb der Europäischen Union wird ein Nullsatz der Mehrwertsteuer angewendet.
Die Ausfuhr ist nullbesteuert, sofern ein dokumentarischer Nachweis vorliegt, dass die Waren das Gebiet der EU verlassen haben. Dies fördert den internationalen Handel und ermöglicht es Exporteuren, in der Tschechischen Republik keine Mehrwertsteuer auf exportierte Waren zu zahlen.
Der Exporteur kann die auf für Exportzwecke gekaufte Waren gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern.
Nullsatz der Mehrwertsteuer
bedeutet nicht dasselbe wie Mehrwertsteuerbefreiung. Nullbesteuerung bedeutet, dass das Unternehmen die auf Eingangsleistungen im Zusammenhang mit diesen Umsätzen gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern kann.
Beide Arten von Umsätzen
innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhren – sind bedeutende Teile der außenwirtschaftlichen Tätigkeit, wobei der Nullsatz der Mehrwertsteuer es den Unternehmen ermöglicht, auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig zu sein.
Mehrwertsteuer (MwSt.) in der Tschechischen Republik
Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die auf den Mehrwert von Waren und Dienstleistungen in den verschiedenen Produktionsstufen erhoben wird. Sie ist eine der wichtigsten Steuern bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen in der Tschechischen Republik. Die wichtigsten Punkte zur Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik, gültig ab 1. Januar 2024, sind:
Die grundlegenden Mehrwertsteuersätze:
Mehrwertsteuersatz | Details |
Standardsatz: 21 % |
Wird im Allgemeinen auf die meisten Waren und Dienstleistungen in der Tschechischen Republik angewendet, wie z. B. Elektronik, Haushaltsgeräte, Kleidung und viele andere Konsumgüter. |
Ermäßigter Satz: 12 % (ab 1. Januar 2024) | Gilt für gesellschaftlich wichtige Waren und Dienstleistungen wie:
|
Nullsatz (0 %) |
Ab 1. Januar 2024 wird auf Bücher, einschließlich elektronischer Formate, keine Mehrwertsteuer erhoben. Waren und Dienstleistungen, die außerhalb der EU geliefert werden, unterliegen dem Nullsatz, und Vorsteuer kann erstattet werden. |
Mehrwertsteuerbefreiung |
Vermietung von Immobilien ist von der Mehrwertsteuer befreit, mit Ausnahme z. B. der Vermietung von gewerblichen Immobilien. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Bildung. Gesundheitsdienste. Sozialversicherung. |
Beschränkung des Vorsteuerabzugs |
Vorsteuerabzug für Pkw ist auf 420.000 CZK begrenzt. Das heißt, beim Kauf eines Pkw kann die gezahlte Mehrwertsteuer teilweise zurückerstattet werden, jedoch nur bis zu diesem Höchstbetrag. |
Merkmale |
Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen außerhalb der EU sind von der Mehrwertsteuer befreit, mit dem Recht auf Vorsteuerabzug, was Exporte für Unternehmen steuerneutral macht. Bücher unterliegen als Teil der Unterstützung des Kultur- und Bildungssektors dem Nullsatz. |
Daher beträgt der Standardsatz der Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik im Jahr 2024 21 %, gleichzeitig gibt es einen ermäßigten Satz von 12 % sowie einen Nullsatz für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
Mehrwertsteuerregistrierung in der Tschechischen Republik
In der Tschechischen Republik kann die Mehrwertsteuerregistrierung für einige Unternehmen obligatorisch und für andere freiwillig sein. Hier sind die grundlegenden Regeln der Mehrwertsteuerregistrierung in der Tschechischen Republik:
Pflichtregistrierung für Inländer:
- Umsatz über 2 Millionen CZK: Alle Unternehmen in der Tschechischen Republik sind verpflichtet, sich als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren, wenn ihr Jahresumsatz in einem beliebigen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten den Betrag von 2 Millionen CZK übersteigt. Dies gilt sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen.
- Das Unternehmen liefert Produkte, die der tschechischen Mehrwertsteuer unterliegen, wenn der Empfänger nicht verpflichtet ist, die Steuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens zu entrichten.
- Das Unternehmen versendet Waren aus der Tschechischen Republik in einen EU-Mitgliedstaat.
- Freiwillige Registrierung: Unternehmen können sich auch freiwillig als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, wenn ihr Umsatz unter 2 Millionen CZK liegt, sofern sie steuerpflichtige oder zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze in der Tschechischen Republik tätigen oder tätigen werden.
- Unternehmen, die nicht als Mehrwertsteuerzahler registriert sind, aber verpflichtet sind, die Steuer auf erworbene Waren oder Dienstleistungen zu zahlen, werden zu identifizierten Personen. Sie zahlen Mehrwertsteuer nur auf die erhaltenen Lieferungen, sind jedoch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
- Diese Regelung wird häufig auf Unternehmen angewendet, die Waren oder Dienstleistungen außerhalb der Tschechischen Republik einkaufen, jedoch verpflichtet sind, die Mehrwertsteuer innerhalb der Tschechischen Republik zu zahlen.
Registrierungsverfahren:
- Registrierungsantrag: Die Registrierung kann durch Einreichung eines Antrags bei den Steuerbehörden der Tschechischen Republik erfolgen. Der Antrag enthält Angaben zum Unternehmen und zu den Tätigkeiten, die der Mehrwertsteuer unterliegen.
- Ist das Unternehmen als Mehrwertsteuerzahler registriert, muss es alle Anforderungen erfüllen und Mehrwertsteuererklärungen abgeben.
Reverse-Charge-Mechanismus (Reverse Charge):
- Manchmal kann diese Verpflichtung auf den Leistungsempfänger – den Käufer – übertragen werden, wodurch der ausländische Lieferant von der Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer befreit wird. Dies wird häufig bei Dienstleistungen und Waren aus dem Ausland angewendet.
Erkenntnisse:
Pflichtregistrierung ist erforderlich, wenn die Umsatzschwelle von 2 Millionen CZK für Inländer überschritten wird.
Nichtansässige sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, wenn sie steuerpflichtige Umsätze in der Tschechischen Republik tätigen.
Unternehmen haben das Recht auf freiwillige Registrierung als Mehrwertsteuerzahler.
Identifizierte Personen zahlen Mehrwertsteuer nur auf erhaltene Lieferungen und haben keinen Anspruch auf Vorsteuererstattung.
Sie tragen auch zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Mehrwertsteuer und zur Einhaltung der Steuergesetze in der Tschechischen Republik bei.
Mehrwertsteuererstattung und -zahlung in der Tschechischen Republik
In der Tschechischen Republik gibt es klare Regeln und Fristen für das Verfahren der Mehrwertsteuererstattung und -zahlung. Nachfolgend die wichtigsten Punkte des Verfahrens:
Mehrwertsteuererklärungsverfahren | Details |
Steuerzeitraum: |
Kalendermonat: Im Allgemeinen ist der Steuerzeitraum für Mehrwertsteuerzahler ein Kalendermonat. Kalenderquartal: Unter bestimmten Bedingungen und für kleine Unternehmen kann der Steuerzeitraum ein Kalenderquartal sein. |
Fristen für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung: |
Erklärung einreichen: Eine Mehrwertsteuererklärung muss innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eingereicht und die Steuer gezahlt werden. Zum Beispiel muss die Erklärung für Januar bis zum 25. Februar eingereicht werden. |
Kontrollmeldung: |
Die Steuerzahler sind verpflichtet, eine Kontrollmeldung einzureichen, um steuerpflichtige und abzugsfähige Rechnungen zu melden. Diese Kontrollmeldung ermöglicht es der tschechischen Finanzverwaltung, Transaktionen mit Geschäftspartnern zu vergleichen. Wichtig ist, dass die Kontrollmeldung die Hauptmehrwertsteuererklärung nicht ersetzt und zusätzlich eingereicht werden muss. Der Abgabetermin für die Kontrollmeldung ist ebenfalls 25 Tage nach Ende des Steuerzeitraums. |
Einreichungsform: |
Grundlegende Mehrwertsteuererklärungen und alle Kontrollmeldungen sind elektronisch über die jeweiligen Plattformen einzureichen, um eine bequeme und schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. |
Mehrwertsteuererstattung: |
Mehrwertsteuerzahler haben Anspruch auf Erstattung der gezahlten Steuer, sofern geeignete Nachweise (z. B. Rechnungen) vorliegen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. |
Die Einhaltung der Fristen und Regeln für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung ist einer der wichtigsten Punkte bei der Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik. Mehrwertsteuerzahler müssen sehr sorgfältig auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen achten, um Bußgelder und Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden.
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