Business in Czech Republic

Geschäft in der Tschechischen Republik

Die Tschechische Republik liegt im Zentrum Europas und grenzt an Deutschland, Polen, die Slowakei und Österreich, was für Unternehmen, die sich auf die Märkte in Ost- und Westeuropa konzentrieren, strategisch vorteilhaft ist. Diese Lage macht die Tschechische Republik zu einem wichtigen Transport- und Logistikknotenpunkt mit einfachem Zugang zu den wichtigsten europäischen Märkten.

Politisches System

Die Tschechische Republik ist eine parlamentarische Demokratie mit einem liberalen politischen System, das ein stabiles politisches Klima für unternehmerische Tätigkeiten schafft. Die Grundsätze des freien Wettbewerbs und des rechtlichen Schutzes von Geschäftstätigkeiten begünstigen die Entwicklung des privaten Sektors und ziehen ausländische Investitionen an.

Integration in internationale Strukturen

Europäische Union (EU): Der Beitritt zur EU im Jahr 2004 hat zur Integration der Tschechischen Republik in den europäischen Wirtschaftsraum beigetragen und den Handel sowie die wirtschaftlichen Beziehungen erleichtert.

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD): Die Mitgliedschaft in der OECD bestätigt die Einhaltung internationaler wirtschaftlicher Standards und Normen durch die Tschechische Republik.

NATO und andere internationale Organisationen: Die Zugehörigkeit zu diesen Strukturen stärkt die internationale Position der Tschechischen Republik und trägt zur politischen und wirtschaftlichen Stabilität bei.

Geschäftsumfeld

Verbesserung des Geschäftsumfelds: Die tschechische Regierung arbeitet aktiv an der Verbesserung des Geschäftsumfelds, einschließlich Reformen zur Vereinfachung geschäftsbezogener Verfahren, was das Land für internationale Investoren attraktiv macht.

Intellektuelles Kapital und Innovation: Die Tschechische Republik verfügt über erhebliche intellektuelle Ressourcen und unterstützt die Entwicklung von Hightech-Industrien und innovativem Unternehmertum.

Investitionsklima

Ausländische Investitionen: Stabilität, Integration in internationale Wirtschaftsstrukturen und aktive Innovationsförderung schaffen günstige Bedingungen für die Anziehung ausländischer Investitionen.

Infrastrukturentwicklung: Die Tschechische Republik investiert weiterhin in den Ausbau ihrer Infrastruktur, was die Bedingungen für unternehmerische Tätigkeit verbessert.

Insgesamt bietet die Tschechische Republik eine stabile und wachsende Wirtschaft mit starker Unterstützung für innovative Unternehmen und eine günstige geografische Lage für den Zugang zu wichtigen europäischen Märkten.

Unternehmensgründung in der Tschechischen Republik

Ausländische Unternehmen haben das Recht, in der Tschechischen Republik zu den gleichen Bedingungen wie lokale Unternehmen tätig zu sein. Dies umfasst das Recht auf Handel, den Erwerb von Immobilien und die Beteiligung an tschechischen Unternehmen als Gründer oder Mitgründer.

Organisationsformen von Unternehmen

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (s.r.o.) und Aktiengesellschaften (a.s.) sind die beliebtesten Unternehmensformen für ausländische Investoren in der Tschechischen Republik.

Unternehmen müssen einen einzigartigen Firmennamen registrieren und die lokalen gesetzlichen Anforderungen für Registrierung und Verwaltung erfüllen.

Visa- und Einwanderungsfragen

Ausländer müssen das Gesetz Nr. 326/1999 Slg. einhalten, das den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik regelt.

Je nach Zweck der Tätigkeit können unterschiedliche Arten von Visa und Aufenthaltstiteln erforderlich sein.

Ressourcen für Investoren

Vereinigung für Auslandsinvestitionen (AFI): Bietet Informationsunterstützung und professionelle Dienstleistungen für ausländische Investoren.

Von der AFI angebotene Dienstleistungen:

  • Rechts- und Steuerberatung
  • Immobilien- und Umweltberatung
  • Finanz- und Investitionsberatung
  • Prüfungs- und HR-Beratung

Praktische Schritte zur Unternehmensgründung

Schritt Details
Dokumentenvorbereitung Studium und Vorbereitung der erforderlichen rechtlichen Dokumente für die Unternehmensregistrierung.
Wahl der Rechtsform Festlegung der geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen (z. B. s.r.o. oder a.s.).
Eintragung ins Handelsregister Durchführung der erforderlichen Registrierungsverfahren bei den zuständigen Behörden.
Eröffnung eines Bankkontos Erforderlich für die finanziellen Transaktionen des Unternehmens.
Einholung notwendiger Lizenzen/Genehmigungen Hängt von Branche und Art der Tätigkeit ab.
Buchhaltung und Steuerplanung einrichten Ein wichtiger Aspekt für das Finanzmanagement und die Einhaltung des tschechischen Steuerrechts.

Empfehlung

Beratung durch Experten: Es wird dringend empfohlen, in allen Phasen der Gründung und Führung eines Unternehmens in der Tschechischen Republik professionelle Berater für spezialisierte Dienstleistungen und Unterstützung hinzuzuziehen.

Diese Empfehlungen helfen ausländischen Investoren, sich im Prozess der Gründung und Entwicklung ihres Unternehmens in der Tschechischen Republik zurechtzufinden und die Chancen und Ressourcen des Landes optimal zu nutzen.

Steuersystem der Tschechischen Republik

Das tschechische Steuersystem, das 1993 eingeführt wurde und seit dem EU-Beitritt 2004 erhebliche Veränderungen erfahren hat, besteht aus drei Hauptkategorien von Steuern:

Steuerart Details
Direkte Steuern Einkommensteuer für natürliche und juristische Personen: Geregelt durch das Einkommensteuergesetz. Enthält progressive Steuersätze für natürliche Personen und einen festen Satz für Unternehmen.

Grundsteuern: Einschließlich Immobiliensteuer und Straßensteuer.

Übertragungssteuern: Bezieht sich auf den Erwerb von Immobilien.

Indirekte Steuern Mehrwertsteuer (MwSt.): Hat Standard- und ermäßigte Sätze sowie einen Nullsatz für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

Verbrauchsteuern: Gilt für Alkohol, Tabak, Treibstoffe und andere spezifische Warengruppen.

Zölle: Werden gemäß EU-Vorschriften geregelt.

Andere Steuern Beinhaltet obligatorische Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung sowie kommunale Abgaben.

Steuersätze 2024

Körperschaftsteuer: Der Standardsatz beträgt 21 %.

Sondersteuersätze: 5 % für zugrunde liegende Investmentfonds.

Quellensteuer: Variiert zwischen 5 % und 35 %, abhängig von der Einkommensart und kann durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden.

MwSt.: Standardsatz von 21 % mit ermäßigten Sätzen für besondere Waren- und Dienstleistungskategorien.

Immobiliensteuer: Abhängig von Art und Lage der Immobilie.

Merkmale und Reformen

Die Tschechische Republik nutzt aktiv internationale Steuerstandards, einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen auf Grundlage des OECD-Musterabkommens, was sie für internationale Investoren attraktiv macht. Das Land verfolgt außerdem eine Politik der Harmonisierung seiner Steuergesetze mit dem EU-Recht, was grenzüberschreitende Transaktionen vereinfacht und administrative Hürden verringert.

Das tschechische Steuersystem bietet eine Kombination aus einem progressiven Ansatz für natürliche Personen und einer moderaten Steuerbelastung für Unternehmen, was zu einem günstigen wirtschaftlichen Umfeld für in- und ausländische Unternehmen beiträgt.

Allgemeine Informationen über die Tschechische Republik

Geschäft in der Tschechischen RepublikDie Tschechische Republik zeichnet sich unter den osteuropäischen Ländern durch das hohe Bildungsniveau ihrer Bevölkerung aus. Ein erheblicher Teil der tschechischen Bevölkerung verfügt über eine mittlere oder höhere Ausbildung. Die Arbeitskräfte des Landes sind nicht nur gut ausgebildet, sondern auch hochqualifiziert, flexibel und innovativ. Diese Eigenschaften machen tschechische Arbeitskräfte sehr gefragt, während die Arbeitskosten deutlich niedriger sind als in den westlichen Volkswirtschaften, was einen erheblichen Vorteil für ausländische Investoren darstellt.

Wirtschaftliches Umfeld

Die tschechische Wirtschaft gehört zu den hochentwickelten und offenen Volkswirtschaften mit einer starken Exportabhängigkeit. Etwa 85 Prozent der tschechischen Exporte gehen in die Länder der Europäischen Union, wobei Deutschland 33 Prozent dieses Volumens ausmacht. Zu den Hauptexporten zählen Maschinenbau, Computertechnologie und Transportfahrzeuge. Das Wirtschaftsmodell des Landes basiert auf einem starken verarbeitenden Gewerbe, einschließlich der Automobilindustrie, das ein stabiles Wirtschaftswachstum unterstützt.

Diversifizierungsstrategie

Tschechische Produzenten stehen vor der Herausforderung, neue Märkte außerhalb der EU zu finden, um die Abhängigkeit von traditionellen Exportzielen zu verringern. Die neue Exportstrategie, die vom Ministerium für Industrie und Handel in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft entwickelt wurde, zielt darauf ab, die industrielle Basis durch die Entwicklung des Chemie- und chemisch-technologischen Sektors zu erweitern. Dies bietet die Möglichkeit, die wirtschaftliche Position des Landes zu stärken und seine Abhängigkeit von bestimmten Branchen zu verringern, wodurch seine Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks erhöht wird.

Schlussfolgerungen

Die Tschechische Republik bietet ausländischen Investoren eine einzigartige Kombination von Vorteilen: eine strategische Lage im Zentrum Europas, eine qualifizierte und relativ kostengünstige Arbeitskraft, eine entwickelte industrielle Basis und ein stabiles wirtschaftliches Umfeld. Investitionen in der Tschechischen Republik können aufgrund dieser Wettbewerbsvorteile hohe Renditen bieten, insbesondere wenn Unternehmen Diversifizierungs- und Innovationsstrategien nutzen, um langfristiges Wachstum zu sichern.

Dominierende Branchen und Investitionsumfeld in der Tschechischen Republik

Maschinenbau und Automobilindustrie

Die Tschechische Republik hat traditionell ausländische Direktinvestitionen in den Maschinenbau und die Automobilindustrie angezogen. Diese Sektoren sind aufgrund historisch gewachsener Produktionstraditionen, einer qualifizierten und relativ günstigen Arbeitskraft sowie der günstigen geografischen Lage des Landes zu einem Symbol des tschechischen Industrieerfolgs geworden. Große Investitionsprojekte wurden hauptsächlich in den nordöstlichen und zentralen Regionen umgesetzt, wodurch diese Gebiete zu den wichtigsten Zentren der Automobilindustrie wurden.

Forschung und Entwicklung (F&E)

In den letzten Jahren hat die Tschechische Republik ihren F&E-Sektor aktiv ausgebaut, um Investitionen in Hightech- und innovative Bereiche anzuziehen. Die Ausgaben für F&E sind von 0,95 % des BIP im Jahr 1995 auf über 2 % des BIP im Jahr 2019 gestiegen, was auf erhebliche öffentliche und private Investitionen in diesem Bereich hinweist.

IT- und Finanzdienstleistungen

Auch der Sektor der Software-, IT- und Finanzdienstleistungen hat sich stark entwickelt und ist nach der Automobilindustrie zum zweitgrößten Empfänger ausländischer Direktinvestitionen geworden. Dies spiegelt den globalen Trend der Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen wider.

Geographie der Investitionen

Bedeutende Investitionen konzentrierten sich auf Regionen wie die Südmährische Region, die Region Ústí, die Mittelböhmische Region und die Hauptstadt Prag. Diese Regionen bieten eine entwickelte Infrastruktur, Zugang zu Bildungs- und Wissenschaftszentren sowie eine hohe Lebensqualität.

Bevölkerung und sprachliche Merkmale

Die Tschechische Republik hat etwa 10,7 Millionen Einwohner, von denen die Mehrheit ethnische Tschechen sind. Das Land zeichnet sich durch ein hohes Maß an Mehrsprachigkeit und kultureller Vielfalt aus, was es für internationale Geschäfte attraktiv macht. Tschechisch ist die Amtssprache, aber Englisch und Deutsch werden in der Geschäftskommunikation weit verbreitet genutzt.

Die Tschechische Republik ist aufgrund ihrer strategischen Lage, der qualifizierten Arbeitskräfte, der starken industriellen Traditionen und der aktiven Entwicklung innovativer Branchen ein attraktives Ziel für internationale Investoren. Das Land stärkt weiterhin seine Position als wichtiger Akteur im europäischen Wirtschaftsraum.

Unternehmenskultur in der Tschechischen Republik und wichtige wirtschaftliche Initiativen

Unternehmenskultur

Die Tschechische Republik hat eine 40-Stunden-Arbeitswoche mit Arbeitszeiten von Montag bis Freitag, in der Regel von 8/9 Uhr bis 17/18 Uhr. Diese standardisierten Arbeitszeiten gewährleisten eine Work-Life-Balance, die in der tschechischen Gesellschaft geschätzt wird. Auch das Vorhandensein von 13 gesetzlichen Feiertagen trägt zu einem hohen Lebensstandard der Arbeitnehmer bei.

Wichtige wirtschaftliche Ereignisse

Die Tschechische Republik nimmt aktiv an internationalen Wirtschaftsprozessen teil und strebt eine weitere Integration in europäische Wirtschaftsstrukturen an. Einer der jüngsten bedeutenden Schritte in diese Richtung ist die Genehmigung des Nationalen Aufbauplans, der mit rund 200 Milliarden CZK finanziert wird. Diese Mittel werden zur Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt, einschließlich der Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, des Gesundheitswesens, von Hochgeschwindigkeitsinternetnetzen und der Bildungsinfrastruktur. Solche Maßnahmen tragen zur Verbesserung des Geschäftsklimas und zur Attraktivität des Landes für ausländische Investitionen bei.

Politische Veränderungen

Die jüngsten Parlamentswahlen in der Tschechischen Republik im Oktober 2021 führten zu erheblichen Veränderungen in der politischen Landschaft. Die Kommunistische Partei zog erstmals seit der Samtenen Revolution nicht ins Parlament ein, was Veränderungen in den politischen Präferenzen der Bevölkerung widerspiegelt. Die Bildung einer neuen Regierung durch die Koalitionsgruppen SPOLU und Piraten & Bürgermeister eröffnet neue Perspektiven für politische Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung.

Investitionsattraktivität

Das Bestreben der Tschechischen Republik, ein Zentrum für Investitionen mit hoher Wertschöpfung zu werden, wird durch den Schwerpunkt auf F&E und Dienstleistungen unterstrichen. Die Tschechische Republik bietet ausländischen Investoren eine einzigartige Kombination aus qualifizierter Arbeitskraft, hohem Innovationsniveau und einer strategischen Lage im Herzen Europas, was sie zu einem der attraktivsten Länder für Geschäfte in der Region macht.

Neue Gesetzgebung in der Tschechischen Republik: Wichtige Änderungen und deren Auswirkungen auf das Geschäftsumfeld

Gesetz über Handelsgesellschaften (Gesetz Nr. 33/2020 Coll.)

Seit dem 1. Januar 2021 wurden erhebliche Änderungen im tschechischen Gesellschaftsrecht eingeführt, insbesondere in Bezug auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften. Die Änderungen klärten und optimierten die Prozesse zur Gründung und Verwaltung von Unternehmen, einschließlich der Einführung einer monistischen Verwaltungsstruktur bei Aktiengesellschaften. Diese Änderungen sollen die Transparenz verbessern und die Geschäftstätigkeit vereinfachen, was zur Erhöhung der Investitionsattraktivität der Tschechischen Republik beitragen kann.

Gesetz über das Register der wirtschaftlich Berechtigten (Gesetz Nr. 37/2021)

Dieses Gesetz, das am 1. Juni 2021 eingeführt wurde, enthält eine neue Definition des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) und verpflichtet alle Unternehmen, die entsprechenden Daten im UBO-Register zu aktualisieren. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, Geldwäsche zu bekämpfen und die Unternehmens-transparenz zu erhöhen – ein Schlüsselfaktor für das Vertrauen internationaler Investoren in das Geschäftsumfeld des Landes.

Gesetz zur Überprüfung ausländischer Investitionen (Gesetz Nr. 34/2021 Coll.)

Dieses Gesetz, das am 1. Mai 2021 in Kraft trat, etabliert nationale Sicherheitsmechanismen zur Überprüfung ausländischer Investitionen. Es betrifft Investitionen, die eine potenzielle Bedrohung für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen, und umfasst Sektoren wie Militärgüter und kritische Infrastrukturen. Solche Maßnahmen sind mit europäischen Standards synchronisiert und stärken den Schutz der wirtschaftlichen Interessen Tschechiens.

Baurecht

Das neue Baurecht, das am 1. Juli 2023 in Kraft tritt, soll die Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen beschleunigen und die Digitalisierung in diesem Bereich einführen. Diese Änderungen können die Effizienz der öffentlichen Verwaltung erheblich verbessern und das Baugewerbe vereinfachen, was besonders wichtig ist, um das Wirtschaftswachstum und den Infrastrukturausbau zu unterstützen.

Die verabschiedeten Gesetze spiegeln das Bestreben der Tschechischen Republik wider, ein offeneres, transparenteres und regulierteres Geschäftsumfeld zu schaffen. Dies stärkt die rechtliche Grundlage für Investitions- und Geschäftstätigkeiten, erhöht das Vertrauen der Investoren und trägt zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Landes bei.

Wettbewerbsgesetz in der Tschechischen Republik

Flagge der Tschechischen Republik

Das tschechische Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs (Gesetz Nr. 143/2001 Coll.) schafft einen Rechtsrahmen für die Regulierung und den Schutz des Wettbewerbs auf dem Markt für Waren und Dienstleistungen. Ziel des Gesetzes ist es, Handlungen zu verhindern, die den Wettbewerb ausschalten, einschränken oder verfälschen könnten, und es gilt sowohl für inländische als auch für internationale Transaktionen, die den tschechischen Markt betreffen.

Zentrale Aspekte des Gesetzes

Beschränkende Vereinbarungen: Das Gesetz verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen könnten. Dazu gehören Kartellabsprachen, abgestimmte Preisfestsetzungen, Marktaufteilungen und andere Arten wettbewerbswidriger Vereinbarungen.

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Das Wettbewerbsgesetz verbietet Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung den Missbrauch dieser Position. Beispiele für Missbrauch sind unfaire Preise, Einschränkung von Produktion oder Entwicklung zum Nachteil der Verbraucher und Bedingungen, die Wettbewerber in eine ungleiche Position bringen.

Extraterritoriale Anwendung: Das tschechische Wettbewerbsgesetz gilt auch für Handlungen von Unternehmen außerhalb der Tschechischen Republik, sofern diese Handlungen den Wettbewerb innerhalb des Landes beeinträchtigen können. Handlungen, die ausschließlich ausländische Märkte betreffen, werden jedoch gemäß den internationalen Verträgen geregelt, denen die Tschechische Republik beigetreten ist.

Bedeutung für ausländische Investoren

Für ausländische Unternehmen, die in der Tschechischen Republik tätig werden möchten, ist das Verständnis und die Einhaltung des Wettbewerbsgesetzes entscheidend. Die Kenntnis der gesetzlichen Beschränkungen hilft, erhebliche Geldbußen zu vermeiden und ein gesundes Wettbewerbsumfeld aufrechtzuerhalten. Unternehmen, insbesondere solche, die in bestimmten Branchen eine marktbeherrschende Stellung haben könnten, sollten ihre Marktstrategien sorgfältig analysieren, um die Einhaltung der tschechischen Kartellvorschriften sicherzustellen.

Rolle der öffentlichen Behörden

Die tschechische Wettbewerbsaufsichtsbehörde überwacht aktiv die Einhaltung des Gesetzes, bearbeitet Beschwerden, führt Untersuchungen durch und verhängt Bußgelder bei Verstößen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, interne Kontrollen und Compliance-Mechanismen einzuführen, um die vollständige Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen.

Grundlagen des Wettbewerbsrechts (Gesetz Nr. 143/2001 Slg.)

Das Wettbewerbsrecht der Tschechischen Republik zielt darauf ab, Vereinbarungen und Praktiken zu verhindern, die den Wettbewerb einschränken, verfälschen oder ausschalten können. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes betreffen verschiedene wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, darunter:

  1. Preisabsprachen: Das Gesetz verbietet direkte oder indirekte Vereinbarungen über Preise oder andere Geschäftsbedingungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb verfälschen können.
  2. Beschränkungen von Produktion und Investitionen: Das Gesetz missbilligt Vereinbarungen, die Produktion, Vertrieb, Forschung und Entwicklung oder Investitionen einschränken oder kontrollieren.
  3. Marktaufteilung: Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die zu einer Aufteilung von Märkten oder Bezugsquellen führen, sind verboten.
  4. Diskriminierende Bedingungen: Es ist untersagt, bei gleichen oder ähnlichen Geschäften unterschiedliche Bedingungen anzuwenden, die einige Unternehmen gegenüber anderen benachteiligen.
  5. Kollektiver Boykott: Das Gesetz verhindert Vereinbarungen, die die Parteien verpflichten, nicht mit Unternehmen zu handeln oder wirtschaftlich tätig zu werden, die nicht an der Vereinbarung beteiligt sind.

Ausnahmen vom Wettbewerbsrecht

Unter bestimmten Bedingungen können wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen von den Verboten des Wettbewerbsrechts ausgenommen werden:

  • Vereinbarungen können zugelassen werden, wenn sie die Herstellung oder den Vertrieb von Waren verbessern, die technische oder wirtschaftliche Entwicklung fördern und den Verbrauchern einen angemessenen Anteil am daraus resultierenden Nutzen verschaffen.
  • Solche Vereinbarungen dürfen keine über das Erforderliche hinausgehenden Beschränkungen enthalten und dürfen nicht zur Ausschaltung des Wettbewerbs in einem wesentlichen Teil des relevanten Marktes führen.

EU-Rechtsvorschriften

Das Wettbewerbsrecht der Tschechischen Republik berücksichtigt auch die Bestimmungen der EU, insbesondere Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der wettbewerbswidrige Vereinbarungen und Praktiken auf Ebene der gesamten Europäischen Union regelt.

Praktische Anwendung

Unternehmen, die in der Tschechischen Republik tätig sind oder mit dem tschechischen Markt in Berührung kommen, müssen ihre kommerziellen Vereinbarungen und Praktiken sorgfältig im Hinblick auf die Einhaltung nationaler und europäischer Wettbewerbsregeln prüfen. Ein Verstoß kann zu erheblichen Geldbußen und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.

Einseitiges Verhalten und marktbeherrschende Stellung im tschechischen Kartellrecht

Feststellung der marktbeherrschenden Stellung

Nach tschechischem Recht wird ein Unternehmen (oder eine Gruppe von Unternehmen, die gemeinsam handeln) als marktbeherrschend angesehen, wenn es in der Lage ist, unabhängig von Wettbewerbern, Kunden oder Verbrauchern zu agieren. Das Kriterium für die Bestimmung der Marktbeherrschung ist ein Marktanteil von mehr als 40 %, wobei auch andere Faktoren berücksichtigt werden können, die auf eine Marktbeherrschung hindeuten, selbst bei einem geringeren Marktanteil.

Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

Das tschechische Wettbewerbsrecht verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, der folgende Formen annehmen kann:

Wesentliche Aspekte des Gesetzes

Unfaire Vertragsbedingungen: Bedingungen festlegen, die erheblich von denjenigen abweichen, die auf einem wettbewerblichen Markt erreicht werden könnten, z. B. durch Auferlegung unverhältnismäßiger Verpflichtungen für Vertragspartner.

Diskriminierung: Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei identischen Geschäften mit verschiedenen Handelspartnern, wodurch einige benachteiligt werden.

Produktionsbeschränkung: Künstliche Verringerung der Produktion oder Innovation zum Nachteil der Verbraucher.

Dumping: Verkauf von Waren unterhalb der Kosten, um Wettbewerber aus dem Markt zu drängen.

Verweigerung des Zugangs zu Infrastruktur: Verweigerung des Zugangs zu wesentlicher Infrastruktur oder geistigem Eigentum, wenn ein solcher Zugang für den Wettbewerb erforderlich ist und die Verweigerung nicht aus betrieblichen oder anderen triftigen Gründen gerechtfertigt werden kann.

Ausnahmen und Verteidigungsmechanismen

Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist nicht immer leicht nachzuweisen, da eine umfassende Analyse der Marktsituation und des Verhaltens des Unternehmens erforderlich ist. Das Gesetz bietet Unternehmen die Möglichkeit, bestimmte Handlungen zu rechtfertigen, wenn sie nachweisen können, dass diese objektiv begründet sind oder zur Verbesserung des Wettbewerbs im Interesse der Verbraucher beitragen.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen

Es ist für Unternehmen, insbesondere für solche, die möglicherweise eine marktbeherrschende Stellung innehaben, wichtig, ihre Geschäftspraktiken sorgfältig auf die Einhaltung des Wettbewerbsrechts zu prüfen. Ein Verstoß kann zu erheblichen Geldbußen und negativen Folgen für den Ruf und die finanzielle Lage des Unternehmens führen.

Amt für den Schutz des Wettbewerbs der Tschechischen Republik

Das Amt für den Schutz des Wettbewerbs der Tschechischen Republik überwacht streng die Einhaltung der Kartellvorschriften und verfügt über weitreichende Befugnisse zur Untersuchung und Sanktionierung von Verstößen. Es spielt eine Schlüsselrolle bei der Aufrechterhaltung eines gesunden Wettbewerbsumfelds, indem es wettbewerbswidrige Praktiken wie restriktive Vereinbarungen und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung unterbindet.

Wichtige Befugnisse der Behörde:

  • Untersuchung: Das Amt kann eigenständig Untersuchungen einleiten und von Unternehmen die Bereitstellung erforderlicher Informationen und Unterlagen verlangen.
  • Verfahren: Nach einer Untersuchung kann das Amt eine Geldbuße oder andere Sanktionen verhängen. Gegen diese Entscheidung kann Berufung eingelegt werden, wodurch eine gerichtliche Überprüfung möglich ist.

Geldbußen und Strafen:

  • Maximale Geldbuße: Bis zu 10 Mio. CZK oder bis zu 10 % des Jahresumsatzes des Unternehmens.
  • Ausschluss: Unternehmen können vorübergehend von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Verfahren zur Wiederherstellung des Wettbewerbs:

  • Verpflichtungen: Das Amt kann das Verfahren beenden, wenn der Zuwiderhandelnde Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wettbewerbs vorschlägt.
  • Kronzeugenregelung: Es besteht die Möglichkeit, Geldbußen für Unternehmen zu verringern oder zu erlassen, die aktiv mit den Ermittlungen der Behörde zusammenarbeiten.

Rechtsschutz und Schadenersatz:

  • Schadensersatzgesetz: Opfer wettbewerbswidriger Praktiken können Schadenersatz für durch den Verstoß verursachte Schäden verlangen. Dieses Gesetz legt klare Verfahren für Schadensersatz fest und erlaubt keine Reduzierung der Entschädigung nach Ermessen des Gerichts.

Das Amt für den Schutz des Wettbewerbs ist der Hauptwächter der Wettbewerbsordnung in der Tschechischen Republik und verhindert Praktiken, die der Marktwirtschaft und den Verbrauchern schaden könnten. Dies umfasst sowohl Verwaltungshandeln gegen Unternehmen als auch die Sicherung der Rechte der Opfer auf Wiedergutmachung.

Zusammenschlüsse, die einer Fusionskontrolle unterliegen

In der Tschechischen Republik unterliegt die Fusionskontrolle strengen Regelungen, insbesondere wenn solche Transaktionen zu einer erheblichen Verringerung des Wettbewerbs auf dem Markt führen können. Hier die wichtigsten Punkte, die bei der Planung solcher Transaktionen zu beachten sind:

Aspekt Details
Pflichten und Schwellenwerte für die Anmeldung Anmeldepflicht: Zusammenschlüsse von Unternehmen müssen vorab bei der Wettbewerbsbehörde angemeldet werden, wenn der Gesamtumsatz der Beteiligten bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

Umsatzschwellenwerte:

  • Gesamtumsatz auf dem tschechischen Markt über 1,5 Mrd. CZK.
  • Mindestens zwei der beteiligten Unternehmen müssen jeweils einen Umsatz von mehr als 250 Mio. CZK auf dem tschechischen Markt haben.
Verfahrensaspekte Antrag: Es gibt keine strikten Fristen für den Antrag, aber Maßnahmen zur Durchführung der Transaktion müssen bis zur Genehmigung ausgesetzt werden.

Aussetzungspflicht: Die Transaktion darf nicht abgeschlossen werden, bevor die Genehmigung der Wettbewerbsbehörde vorliegt.

Sanktionen bei Verstößen: Ein Verstoß gegen die Aussetzungspflicht kann zu einer Geldbuße von bis zu 10 Mio. CZK oder bis zu 10 % des Jahresumsatzes führen.

Bewertungskriterien des Amts für den Schutz des Wettbewerbs Marktstruktur und Marktanteil der Unternehmen.

Die wirtschaftliche und finanzielle Stärke der Beteiligten.

Markteintrittsbarrieren für neue Wettbewerber.

Mögliche Alternativen für Kunden und Lieferanten.

Schlussbestimmungen

Die Wettbewerbsbehörde kann zusätzliche Bedingungen oder Beschränkungen für die Genehmigung einer Transaktion auferlegen, um den Wettbewerb zu erhalten. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung zu verhindern, die zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung führen könnte.

Wenn der gemeinsame Marktanteil der Zusammenschlussbeteiligten 25 % nicht überschreitet, wird allgemein angenommen, dass der Zusammenschluss nicht zu einer erheblichen Verschlechterung des Wettbewerbsumfelds führt. Jede Situation bedarf jedoch einer individuellen Prüfung.

Erwerbe aus dem Ausland

Bei der Übernahme ausländischer Unternehmen, die den Markt der Tschechischen Republik beeinflussen können, gelten mehrere wichtige Regeln und Verfahren nach dem Wettbewerbsrecht:

Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts

Das Wettbewerbsrecht gilt für alle Zusammenschlüsse, einschließlich solcher, die im Ausland stattfinden, wenn sie das Wettbewerbsumfeld innerhalb der Tschechischen Republik beeinflussen können.

Dies erfordert, dass der Gesamtumsatz aller an einer Transaktion Beteiligten auf dem tschechischen Markt die festgelegten Schwellenwerte erreicht.

Besonderheiten des Finanzsektors

Banken und Finanzinstitute: Der Nettoumsatz wird auf Grundlage der Erträge aus Zinsen, Gebühren und Provisionen sowie Finanztransaktionen berechnet.

  • Versicherungsunternehmen: Der Nettoumsatz wird als Summe der gebuchten Prämien definiert.

Notwendigkeit der Anmeldung und Genehmigung

Zusammenschlüsse, die die Umsatzschwellen erreichen, müssen der Wettbewerbsbehörde zur Prüfung und Genehmigung gemeldet werden.

Im Finanzsektor ist neben der Anmeldung beim Amt für den Schutz des Wettbewerbs auch die Genehmigung der Tschechischen Nationalbank erforderlich.

Hauptphasen des Genehmigungsverfahrens bei Zusammenschlüssen

  1. Einreichung eines Antrags: Unternehmen müssen einen Antrag auf Zusammenschluss stellen, bevor sie ihn umsetzen können.
  2. Prüfung durch das Amt: Das Amt analysiert die Transaktion hinsichtlich ihrer potenziellen Auswirkungen auf den Markt, insbesondere auf die Verringerung des Wettbewerbs.
  3. Entscheidung: Die Behörde kann die Transaktion genehmigen, ablehnen oder mit bestimmten Auflagen genehmigen, um ein gesundes Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten.

Anwendung von Sanktionen

Ein Verstoß gegen die Bedingungen des Wettbewerbsrechts kann zu Geldbußen führen, einschließlich erheblicher finanzieller Strafen und eines Verbots der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Daher ist es bei der Planung von Übernahmen ausländischer Unternehmen, die den tschechischen Markt beeinflussen können, notwendig, die Anforderungen des tschechischen Wettbewerbsrechts strikt einzuhalten und die entsprechenden behördlichen Genehmigungen einzuholen.

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