Forms of entrepreneurial activity in the Czech Republic

Formen der unternehmerischen Tätigkeit in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik werden Geschäftstätigkeiten über ein Lizenzsystem geregelt. Verschiedene Rechtsformen können am Geschäftsbetrieb teilnehmen, jede mit eigenen spezifischen Merkmalen sowie Anforderungen an Registrierung und Verwaltung.

Gesellschaftsform Beschreibung
Niederlassung

Eine organisatorische Einheit eines ausländischen oder inländischen Rechtsträgers.

Hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und handelt im Rahmen der durch die Muttergesellschaft gesetzten Grenzen.

Muss im tschechischen Handelsregister eingetragen sein.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Mindestens zwei Personen betreiben ein Geschäft unter einem gemeinsamen Namen.

Die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen für die Verpflichtungen der Gesellschaft.

Kommanditgesellschaft (KG)

Kombiniert Elemente der OHG und einer GmbH.

Kommanditisten haften nur begrenzt, während Vollhafter mit ihrem gesamten Vermögen haften.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.)

Die beliebteste Form für Unternehmen in der Tschechischen Republik.

Das Stammkapital besteht aus den Einlagen der Gesellschafter.

Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlage.

Aktiengesellschaft (a.s.)

Das Stammkapital ist in Aktien aufgeteilt.

Die Aktionäre haften nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Die Gesellschaft wird durch den Vorstand geleitet.

Europäische Gesellschaften

Es können eine Europäische Gesellschaft (SE) oder eine Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigung gegründet werden.

Ermöglicht EU-weites Handeln mit einer einzigen Rechtsform.

Neben der Wahl der richtigen Rechtsform sollten ausländische Investoren auf Lizenz- und Registrierungspflichten achten, einschließlich der Beantragung von Gewerbelizenzen und der Eintragung im Handelsregister. Diese Prozesse erfordern genaue Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und können verschiedene administrative Schritte beinhalten, wie z.B. die Beglaubigung von Dokumenten für s.r.o., die Ernennung von Geschäftsführern und die Einhaltung von Vorschriften bei Aktiengesellschaften.

Die Zeit zur Unternehmensgründung in der Tschechischen Republik wurde auf etwa 30 Tage reduziert.

 

10 Schritte zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Tschechischen Republik

Die Gründung einer GmbH in der Tschechischen Republik umfasst folgende Schritte:

Polizeiliches Führungszeugnis einholen für alle zukünftigen Geschäftsführer, um deren Integrität vor Aufnahme der Tätigkeit zu bestätigen.

Steuerbescheinigung einholen , um sicherzustellen, dass die zukünftigen Gesellschafter keine Steuerschulden haben.

Erstellung der Gesellschaftsunterlagen (Satzung), die beglaubigt werden müssen, einschließlich Unterschriftenmuster der Geschäftsführer.

Organisation des Firmensitzes , einschließlich Abschluss eines Mietvertrags und Registrierung des Eigentums.

Gründungsversammlung der Gesellschafter, um die Satzung zu genehmigen und beglaubigen zu lassen.

Eröffnung eines Bankkontos für die Gesellschaft und Einzahlung des Stammkapitals, woraufhin die Bank eine Einzahlungsbestätigung ausstellt.

Antrag auf Gewerbelizenz bei der zuständigen Behörde, oft auch online möglich.

Eintragung ins Handelsregister innerhalb von 90 Tagen nach Gründung, inklusive aller erforderlichen Dokumente und beglaubigter Kopien.

Registrierung beim Finanzamt und Sozialfonds innerhalb von 30 Tagen nach Gründung, inklusive Sozial- und Krankenversicherung.

Pflege von Registrierungs- und Lizenzdokumenten, Aktualisierung der Daten im Handelsregister und bei anderen Behörden bei Änderungen in Struktur oder Management.

Diese Schritte gewährleisten die rechtmäßige Funktionsweise einer GmbH, ermöglichen transparente Geschäftsführung und schützen die Rechte aller Beteiligten.

Die gängigsten Unternehmensformen in der Tschechischen Republik

Die häufigsten Rechtsformen für Unternehmen in der Tschechischen Republik sind:

Gesellschaftsform Beschreibung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO, společnost s ručením omezeným)

Wegen ihrer Flexibilität und der relativ einfachen Verwaltung sowie Kapitalanforderungen ist sie für kleine und mittlere Unternehmen bevorzugt.

Das Gründungskapital beträgt mindestens 1 CZK.

Gesellschafter haften bis zur Höhe ihrer Einlagen.

Aktiengesellschaft (JSC, akciová společnost)

Geeignet für große Unternehmen, die hohe Investitionen benötigen und Aktien öffentlich anbieten.

Das Mindestkapital ohne öffentliche Ausgabe beträgt 2 Mio. CZK (ca. 80.000 EUR), bei öffentlicher Ausgabe 20 Mio. CZK (ca. 800.000 EUR).

Aktionäre haften nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft.

Tschechischer Treuhandfonds (svěřenský fond)

Zur Verwaltung und Erhaltung von Vermögen sowie zur Übertragung an Erben oder andere Begünstigte.

Kann zum Schutz vor finanziellen Risiken und zur Wahrung der Vertraulichkeit des Eigentums genutzt werden.

Ausländische Zweigstelle (odštěpný závod zahraniční osoby)

Keine eigene Rechtspersönlichkeit, handelt im Namen der Muttergesellschaft.

Muss im Handelsregister eingetragen sein und innerhalb der von der Muttergesellschaft festgelegten Tätigkeiten operieren.

Der Hauptunterschied zur Tochtergesellschaft: alle rechtlichen Pflichten liegen bei der ausländischen Gesellschaft.

Diese Unternehmensformen ermöglichen es ausländischen Investoren, flexibel in den tschechischen Markt einzutreten und die passende Struktur für ihre Geschäftsziele und Risikomanagementstrategie zu wählen.

Firmenregistrierung in der Tschechischen Republik

Die Registrierung und Gründung von Unternehmen umfasst wichtige Schritte, die Investoren und Unternehmer beachten sollten:

Schritte zur Registrierung einer GmbH oder AG

  1. Vorbereitung der Gründungsunterlagen:
    • GmbH: Gesellschaftsvertrag, notariell zu beglaubigen.
    • AG: Satzung, ebenfalls notariell zu beglaubigen.
  2. Bankkonto eröffnen:
    • Notwendig, um das Stammkapital einzuzahlen.
  3. Eintragung ins Handelsregister:
    • Antrag beim zuständigen Bezirksgericht zur Eintragung der Gesellschaftsdaten.
    • Die Gesellschaft gilt als gegründet, sobald sie eingetragen ist.
  4. Gewerbelizenz erhalten:
    • Erforderlich, um die geplante Tätigkeit auszuführen.
  5. Steuerregistrierung:
    • Steuerliche Registrierung und Erhalt der Steueridentifikationsnummer.
  6. Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten:
    • Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten im entsprechenden Register.

Berichtspflichten

Interne Gruppenberichte und Jahresberichte müssen regelmäßig beim Handelsregister eingereicht werden.

Finanzberichte können je nach Unternehmensgröße und Geschäftstyp erforderlich sein.

Öffentliche Verfügbarkeit von Informationen

Die beim Handelsregister eingereichten Informationen sind öffentlich zugänglich, was die Transparenz der Unternehmensaktivitäten gewährleistet.

Verstöße gegen Registrierungs- und Berichtspflichten können zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Folgen haben.

Diese Verfahren stellen sicher, dass das Geschäft in der Tschechischen Republik offen und gesetzeskonform durchgeführt wird, was für das nationale und internationale Geschäftsumfeld wichtig ist.

Stammkapital einer Gesellschaft

Das Stammkapital ist der Mindestbetrag, den die Gesellschafter bei der Gründung der Gesellschaft einzahlen müssen. Wichtige Punkte:

Mindeststammkapital:

GmbH: Mindestkapital pro Gesellschafter 1 CZK, attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen.

AG: Mindestkapital 2 Mio. CZK (ca. 80.000 EUR), bei öffentlicher Ausgabe 20 Mio. CZK (ca. 800.000 EUR).

Sacheinlagen:

Zulässigkeit: Sachen wie Immobilien oder Ausrüstung können eingebracht werden.

Bewertung: durch unabhängigen Gutachter, außer in bestimmten Fällen.

Ausnahmen: Arbeits- oder Dienstleistungen dürfen nicht als Einlage dienen.

Rechte aus Aktien:

Beschränkungen: GmbH-Dokumente können unterschiedliche Aktienarten mit verschiedenen Rechten vorsehen.

AG kann verschiedene Aktien ausgeben:

  • Stammaktien
  • Vorzugsaktien mit Dividenden- oder eingeschränkten Stimmrechten
  • Gleichartige Aktien haben gleiche Rechte

Grundrechte der Aktionäre:

Aktionäre haben:

Teilnahmerecht an der Unternehmensführung und Abstimmung auf Hauptversammlungen.

Anteil am Gewinn (Dividenden) und am Liquidationserlös.

Teilnahme an Kapitalerhöhungen.

Informationsrecht über Unternehmen und Veränderungen.

Rechte und Pflichten können in Satzung oder Gesellschaftsvertrag detailliert geregelt werden.

Unternehmensführung

Die Struktur der Unternehmensführung hängt von der Gesellschaftsform ab und unterscheidet sich zwischen GmbH und AG.

Managementstruktur Beschreibung
GmbH:

Mindestens ein Geschäftsführer: Verantwortlich für den täglichen Betrieb.

Gesellschafterversammlung: Höchstes Beschlussorgan, trifft zentrale Entscheidungen.

AG:

Duale Struktur: Vorstand für Geschäftsführung, Aufsichtsrat für Kontrolle und Vertretung der Aktionäre.

Monistische Struktur: Treuhänderrat kombiniert Management- und Kontrollfunktionen.

Managementbeschränkungen:

Rechte der Geschäftsführer können durch Satzung oder Gesellschafterbeschlüsse eingeschränkt werden, keine Wirkung gegenüber Dritten, interne Haftung bleibt bestehen.

Keine Beschränkung für ausländische Geschäftsführer oder Wohnsitzanforderungen.

Haftung der Geschäftsführer:

Sorgfaltspflicht: Geschäftsführung mit Treue und im Interesse der Gesellschaft.

Information der Gesellschafter über wichtige Unternehmensangelegenheiten.

Persönliche Haftung bei Pflichtverletzungen, Verwaltungs- oder Strafdelikten.

Haftungsfreistellungsverträge sind unwirksam.

Haftung der Muttergesellschaft:

Beschränkte Haftung: Muttergesellschaft haftet nur bis zur Höhe des eingetragenen, nicht einbezahlten Kapitals.

Kontrollhaftung: Bei nachweisbarem Schaden durch Einfluss auf Tochtergesellschaft oder bei Beteiligung an Straftaten haftet die Muttergesellschaft.

Diese Regeln sichern, dass Unternehmensführung in der Tschechischen Republik auf Verantwortung, Transparenz und Schutz der Aktionärsrechte basiert.

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