Unternehmen, die im Bereich des Handels und der Verwahrung von Kryptowährungen im Gebiet der Republik Srpska tätig werden möchten, wird eine effektive Lizenzierungslösung mit umfassender rechtlicher Unterstützung angeboten. Die Republik Srpska, Teil von Bosnien und Herzegowina, hat virtuelle Vermögenswerte seit 2023 offiziell anerkannt und sie durch Änderungen des Wertpapiermarktgesetzes in die Liste der regulierten Instrumente aufgenommen. Im Februar 2024 trat das aktualisierte Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kraft, mit dem Bestimmungen im Einklang mit den FATF-Empfehlungen umgesetzt wurden, darunter die rechtliche Definition von Anbietern von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte (VASPs).
Um in der Republik Srpska im Bereich des Handels, der Verwahrung, der Verwaltung digitaler Geldbörsen und der Ausgabe von Token tätig zu sein, ist es erforderlich, eine lokale juristische Person zu gründen und die entsprechende Genehmigung von der Wertpapierkommission der Republik Srpska einzuholen. Die Registrierung eines Unternehmens in dieser Gerichtsbarkeit steht sowohl Einwohnern als auch ausländischen Investoren offen. Es gibt keine Mindestanforderungen an das genehmigte Kapital, was den Markteintritt auch für kleine Teams ermöglicht. Gleichzeitig werden strenge Anforderungen an die Unternehmensstruktur, die Transparenz der Finanzierungsquellen, die geschäftliche Reputation der Gründer und Geschäftsführer sowie die Übereinstimmung der internen Dokumentation mit den AML-Standards gestellt.
Um einen Antrag zu stellen, muss ein Paket von Dokumenten vorbereitet werden, darunter ein Geschäftsplan, eine Beschreibung des Dienstleistungsmodells, eine KYC/AML-Richtlinie, eine Beschreibung der technischen Infrastruktur, ein Finanzmodell, Führungszeugnisse und Zuverlässigkeitsbescheinigungen der Begünstigten und der Geschäftsführung sowie Informationen über die IT-Systeme, die die Speicherung der Schlüssel und den Schutz der Kundendaten gewährleisten. Besonderes Augenmerk wird auf die Ernennung einer Person, die für die Einhaltung der AML/CFT-Gesetzgebung verantwortlich ist, und auf das Vorhandensein interner Kontrollverfahren gelegt.
Das Verfahren zur Registrierung eines Unternehmens und zur Erlangung einer Lizenz dauert 4 bis 6 Wochen, sofern alle Unterlagen vorliegen. Die Prüfung des Antrags durch die Aufsichtsbehörde dauert je nach Komplexität des Projekts durchschnittlich ein bis drei Monate. Im Rahmen der Unterstützung wird auch Hilfe bei der Anmietung einer Geschäftsadresse, der Organisation der Buchhaltung und Steuerabrechnung sowie bei Bedarf bei der Auswahl eines qualifizierten Spezialisten für die Position des MLRO (Verantwortlicher für die Bekämpfung der Geldwäsche) geleistet.
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- Projektanalyse und Auswahl des optimalen Rechtsmodells
- Firmengründung in der Republika Srpska
- Erstellung des vollständigen Lizenzierungsdokumentenpakets
- Entwicklung von AML/KYC-Richtlinien
- Juristische Unterstützung bei der Antragstellung und Kommunikation mit der Wertpapierkommission
- Beratung zur Unternehmensstruktur
- Begleitung bis zur Genehmigung
- Zahlung von Notar- und Staatsgebühren
Ohne Kapitalanforderungen, mit schnellen Prüfungsverfahren und flexiblen Vorschriften entwickelt sich die Republik Srpska zu einem attraktiven Standort für die Einführung europäisch ausgerichteter Projekte im Bereich digitale Vermögenswerte und ist die beste Alternative zu den MiCA-Vorschriften.
Regulierung von Kryptowährungsunternehmen in Bosnien und Herzegowina
Das rechtliche Umfeld in Bosnien und Herzegowina ist in der Entität Republika Srpska, die 2023 das Gesetz über digitale Vermögenswerte verabschiedet hat, klar definiert. Die Bestimmungen des Gesetzes über die Bankenagentur der Föderation Bosnien und Herzegowina legen die Aufgaben der Agentur fest, zu denen die Aufsicht über die Aktivitäten von Unternehmen im Bankensystem der Föderation Bosnien und Herzegowina gehört. Unternehmen im Bankensystem der Föderation Bosnien und Herzegowina im Sinne des oben genannten Gesetzes sind Banken, Bankengruppen, Entwicklungsbanken, Mikrokreditinstitute, Leasinggesellschaften, Factoringgesellschaften, Wechselstuben und andere Finanzinstitute, die gesetzlich verpflichtet sind, unter der Aufsicht der Agentur zu arbeiten, wie die FBA angibt.
Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Föderation Bosnien und Herzegowina (Gesetz über inländische Zahlungsvorgänge und Gesetz über Devisentransaktionen) können Zahlungsvorgänge (inländische und internationale) ausschließlich bei gesetzlich als Zahlungsdienstleister anerkannten Instituten durchgeführt werden, d. h. bei Instituten, die zur Durchführung dieser Art von Transaktionen zugelassen sind, d. h. bei Banken und in gewissem Umfang bei zugelassenen Postunternehmen des Landes.
Zusätzlich zu den oben genannten zugelassenen Organisationen fügen sie hinzu, dass inländische Zahlungsvorgänge auch von der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden, und zwar in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Zentralbank. Sie wiesen darauf hin, dass sie gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Bankenagentur nicht befugt sind, Gesetze zu erlassen und einen Rechtsrahmen für die Durchführung von Zahlungsvorgängen zu schaffen. Der Rechtsrahmen fällt in die Zuständigkeit der Regierung und des Parlaments der Föderation Bosnien und Herzegowina, die sich noch nicht zur möglichen Regulierung des Bereichs des elektronischen Geldes und der Kryptowährungen geäußert haben.
Die Wertpapierkommission (KHOV) erteilt Lizenzen an Unternehmen, die die Anforderungen für die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen erfüllen. In der Republik Srpska ist ein Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen verpflichtet, die Wertpapier- und Börsenkommission (KHOV) über die Erbringung dieser Dienstleistungen zu informieren und innerhalb von 30 Tagen nach seiner Gründung eine Registrierung zu beantragen. Die Ausübung seiner Tätigkeiten ist erst nach Eintragung in das Register der Anbieter der oben genannten Dienstleistungen möglich.
Wie hoch ist der Steuersatz auf Gewinne aus Kryptowährungen in Bosnien und Herzegowina?
Kryptowährungen in Bosnien und Herzegowina (BiH) werden je nachdem, ob sie sich im Besitz einer natürlichen oder einer juristischen Person befinden, auf zwei Arten besteuert. Es gibt eine Kapitalertragsteuer, die von natürlichen Personen gezahlt wird, und eine Gewinnsteuer, die von juristischen Personen gezahlt wird. Wenn eine natürliche Person Kryptowährungen kauft und diese nach einer bestimmten Zeit verkauft, zahlt sie eine Kapitalertragsteuer von 13 Prozent auf den erzielten Gewinn. Kryptowährungen gelten als immaterielle Vermögenswerte und werden wie Wertpapiere und Software besteuert. Wenn eine natürliche Person eine Kryptowährung länger als sieben Jahre hält und nicht verkauft, gilt dies als langfristige Investition, für die keine Steuern anfallen. Wenn hingegen Kryptowährungen von einer juristischen Person erworben werden, wird eine Steuer von 10 Prozent auf die Gewinne aus Kryptowährungen erhoben. Es sei daran erinnert, dass der Kryptowährungssektor nur in einem Teil von Bosnien und Herzegowina – der Republik Srpska – gesetzlich geregelt ist, während Kryptowährungen in der Föderation Bosnien und Herzegowina noch keine rechtliche Anerkennung gefunden haben. Der letzte Tag des Januars 2023 kann als historisches Datum für den Kryptowährungsmarkt in Bosnien und Herzegowina angesehen werden. An diesem Tag wurde in der Republik Srpska das Register der Kryptowährungsdienstleister eingerichtet, aber dieser Tag markiert auch den Beginn der praktischen Anwendung des Gesetzes zur Änderung des Wertpapiermarktgesetzes, das den Bereich der Kryptowährungen oder, wie der Gesetzgeber sie nannte, virtuellen Währungen regelt.
Eine Liste der Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten erbringen dürfen, ist hier verfügbar: Wertpapierkommission (KHOV) – Regulierungsbehörde für VASP-Unternehmen in der Republik Srpska
Die Wertpapierkommission der Republik Srpska ist eine Organisation, deren Hauptziel es ist, durch Regulierung, Förderung und Aufsicht Folgendes sicherzustellen:
- Unterstützung der Schaffung und Entwicklung des Wertpapiermarktes in der Republik Srpska;
- das Funktionieren eines regulierten, fairen, offenen und effizienten Wertpapiermarktes, d. h. die Schaffung von Vertrauen in alle Institutionen und Marktteilnehmer;
- den Schutz der Interessen von Anlegern und anderen Marktteilnehmern.
Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und drei Mitgliedern, die von der Nationalversammlung der Republik Srpska auf Vorschlag des Präsidenten der Republik Srpska ernannt werden. Die Amtszeit der Mitglieder der Kommission beträgt fünf Jahre. Inländische und ausländische Fachleute sowie Personen mit einer höheren wirtschaftlichen oder juristischen Ausbildung und persönlichen Eigenschaften, die sie für die Ausübung dieser Funktion qualifizieren, können zu Mitgliedern der Kommission ernannt werden. Zusätzlich zu anderen gesetzlich festgelegten Beschränkungen dürfen folgende Personen nicht Mitglieder der Kommission sein:
- Mitglieder politischer Parteien und Personen, die an politischen Aktivitäten teilnehmen, die mit der Arbeit in der Kommission unvereinbar sind
- Mitglieder von Gesetzgebungs-, Exekutiv- oder Justizorganen, Aufsichts- oder Verwaltungsräten von Aktiengesellschaften oder Wertpapierfirmen
- Ausübung einer anderen Tätigkeit gegen Entgelt, mit Ausnahme von wissenschaftlichen, Forschungs- und Lehrtätigkeiten
- Direkter oder indirekter Besitz von mehr als 5 % der Anteile einer Aktiengesellschaft oder Wertpapiergesellschaft und
- Ausübung von Tätigkeiten oder Handlungen, die den Grundsätzen des Anlegerschutzes oder der Unabhängigkeit der Kommission zuwiderlaufen
Republika Srpska: Rechtssystem, wirtschaftliche Aussichten und Rahmenbedingungen für Unternehmen
Die Republika Srpska ist neben der Föderation Bosnien und Herzegowina eine der beiden verfassungsmäßig anerkannten Entitäten Bosnien und Herzegowinas. Die Republika Srpska wurde infolge des Dayton-Abkommens von 1995 gegründet und verfügt über weitreichende Autonomie, einschließlich eines eigenen Parlaments, einer eigenen Regierung, eines eigenen Justizsystems, einer eigenen Steuerpolitik und eigener Regulierungsbehörden. Damit ist sie de facto ein eigenständiges Rechts- und Wirtschaftssystem innerhalb eines souveränen Staates.
Das Zentrum der Exekutivgewalt der Republik ist die Stadt Banja Luka, die Verwaltungs-, Finanz- und Handelshauptstadt. Hier befinden sich alle wichtigen Ministerien, die zentrale Finanzmarktaufsichtsbehörde, die Behörden für die Registrierung juristischer Personen sowie die sich aktiv entwickelnde IT-Infrastruktur und Banken.
Rechtssystem und regulatorischer Rahmen
Die Republik Srpska verfügt über eigene Gesetze, die das Zivil-, Unternehmens-, Steuer- und Finanzwesen regeln. Obwohl Bosnien und Herzegowina bestrebt ist, seine Gesetzgebung an die der Europäischen Union anzupassen, werden die Rechtsvorschriften der Republik Srpska autonom auf der Grundlage der lokalen Rechtspraxis und Gesetzgebungsinitiative erlassen und angewendet.
Seit 2022 ist in der Region ein Trend zur Digitalisierung des Finanzsektors und zur Einführung gesetzlicher Regelungen im Bereich der virtuellen Vermögenswerte zu beobachten. Insbesondere durch Änderungen des Wertpapiermarktgesetzes wurden digitale Vermögenswerte als regulierungspflichtige Objekte anerkannt, und durch das 2024 verabschiedete Gesetz zur Verhinderung von Einkommenswäsche wurde der Status von Anbietern von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte (VASP) gesetzlich verankert. Damit wurde ein Rechtsrahmen für die legalen Aktivitäten von Kryptowährungsunternehmen geschaffen, darunter Börsen, Verwahrungsdienste und Token-Emittenten.
Die Aufsichtsbehörde für die Kapital- und digitalen Vermögensmärkte ist die Wertpapierkommission der Republik Srpska, die befugt ist, Marktteilnehmer zu lizenzieren, zu überwachen und Sanktionen gegen sie zu verhängen.
Unternehmensregistrierung und Eigentumsstruktur
Um in der Republik Srpska geschäftlich tätig zu sein, können ausländische Investoren eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (doo) registrieren, die die gängigste und flexibelste Form der gewerblichen Präsenz darstellt. Die Registrierung ist sowohl für natürliche als auch für juristische Personen aus anderen Ländern möglich.
Zu den Vorteilen gehören
- Keine Beschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit von Gründern und Geschäftsführern
- Mindestanforderungen an das Stammkapital (in der Regel ein symbolischer Betrag)
- Zugang zum Bankensystem und zu Fremdwährungskonten
- Schnelle Registrierung (durchschnittlich 5 bis 10 Werktage)
- Möglichkeit vollständiger ausländischer Eigentümerschaft und Kontrolle
Steuer- und Finanzsystem in der Republika Srpska
Das Steuersystem der Republik Srpska zeichnet sich durch moderate Steuersätze und Transparenz aus. Die wichtigsten Steuerparameter sind:
- Einkommensteuer – 10 %
- Mehrwertsteuer – 17
- Dividendensteuer – 5 % (ohne Doppelbesteuerungsabkommen kann der Satz höher sein)
- Die Sozialversicherungsbeiträge liegen auf einem Niveau, das mit dem in mittel- und osteuropäischen Ländern vergleichbar ist
Es bestehen eine Reihe von Steuerabkommen, unter anderem mit Ländern wie Deutschland, Österreich, Slowenien usw. Ausländische Investoren können Möglichkeiten zur Gestaltung von Transaktionen mit minimalen Steuerkosten nutzen, sofern sie über die entsprechende rechtliche Unterstützung verfügen.
Virtuelle Vermögenswerte und digitale Technologien
Unter Berücksichtigung der verabschiedeten Rechtsakte ist die Republik Srpska eines der ersten Gebiete auf dem Balkan, das formalisierte und rechtlich geschützte Aktivitäten im Bereich Kryptowährungen und tokenisierte Vermögenswerte anbietet. Unternehmen können eine Lizenz für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Umtausch, der Speicherung und der Ausgabe digitaler Vermögenswerte erhalten, wenn sie über eine registrierte lokale juristische Person verfügen und die AML/KYC-Anforderungen erfüllen.
Gleichzeitig wächst in der Region das Interesse an der Digitalisierung von Finanzdienstleistungen, der Entwicklung des Fintech-Sektors, Blockchain-Projekten und der Schaffung von Web3-Dienstleistungszentren. Diese Bedingungen schaffen ein stabiles rechtliches Umfeld für die Entwicklung von Start-ups, Investoren und Technologieplattformen.
Investitionsattraktivität
Zu den wichtigsten Faktoren, die zum wachsenden Interesse ausländischer Investoren beitragen, zählen:
- niedrige Betriebs- und Steuerkosten;
- ein stabiler Rechtsrahmen mit vorhersehbaren Verfahren;
- Verfügbarkeit eigener Genehmigungsbehörden;
- eine loyale Migrationspolitik gegenüber Gründern und Managern von Unternehmen;
- Verfügbarkeit gut ausgebildeter und kostengünstiger Arbeitskräfte, insbesondere in den Bereichen IT und Buchhaltung;
- Offenheit für internationale Zusammenarbeit und digitale Initiativen.
Die Republika Srpska baut sich nach und nach einen Ruf als fortschrittliche Gerichtsbarkeit mit einem flexiblen regulatorischen Umfeld auf, das innovative Geschäftsmodelle, darunter Krypto-Unternehmen, Börsenplattformen und Fintech-Dienstleistungen, zulässt. Mit einem unabhängigen Gesetzgebungsprozess, lokalen Genehmigungsbehörden und einem wachsenden Interesse an der digitalen Transformation bietet die Region ausländischen Unternehmern, die daran interessiert sind, in Europa mit relativ geringen Eintrittsbarrieren tätig zu werden, echte Chancen.
Wenn Sie eine Expansion Ihres Unternehmens in eine Region mit Schwerpunkt auf Kryptowährungen oder Fintech in Betracht ziehen, könnte die Republika Srpska aufgrund ihrer Kombination aus rechtlicher Flexibilität und regulatorischer Sicherheit ein geeigneter Einstiegspunkt sein.
Wie können die Anwälte von Regulated United Europe bei der Erlangung einer Krypto-Lizenz in der Republika Srpska helfen?
Das Rechtsteam von Regulated United Europe bietet umfassende Unterstützung bei der Erlangung einer Lizenz als Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASP) in der Republik Srpska, die Teil von Bosnien und Herzegowina ist. Wir sind auf die rechtliche Unterstützung von Krypto-Unternehmen in osteuropäischen und mitteleuropäischen Ländern spezialisiert und verfügen über aktuelles Fachwissen im Bereich der Regulierung digitaler Vermögenswerte, einschließlich der Einhaltung der FATF-Anforderungen und der lokalen AML-Gesetzgebung.
Die Arbeit an jedem Projekt beginnt mit einer rechtlichen Analyse und Bewertung des Geschäftsmodells des Kunden. Wir prüfen, ob das Projekt gemäß den Bestimmungen des Wertpapiermarktgesetzes und des Geldwäschebekämpfungsgesetzes der Republik Srpska lizenzpflichtig ist. Bei Bedarf bieten wir Optionen zur Unternehmensstrukturierung unter Berücksichtigung steuerlicher und regulatorischer Risiken an, einschließlich der optimalen Rechtsform, der Eigentümerstruktur und des Verfahrens für die Interaktion mit der Aufsichtsbehörde.
Im Rahmen der Lizenzierung registrieren wir ein Unternehmen in der Republik Srpska, erstellen alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente und reichen einen Antrag beim Register für juristische Personen ein. Unser Team arbeitet mit Notaren, Registratoren und Steuerbehörden zusammen und vertritt die Interessen des Kunden in allen Phasen.
Der nächste Schritt ist die Vorbereitung aller Unterlagen für die Erlangung einer VASP-Lizenz. Wir erstellen einen detaillierten Geschäftsplan, interne Verfahren und Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche (KYC/AML), eine Beschreibung der technischen Infrastruktur und sorgen für die rechtliche Registrierung der Führungsstruktur und der Kapitalquellen. Besonderes Augenmerk wird auf Unterlagen gelegt, die die Zuverlässigkeit der Gründer und der Geschäftsführung bestätigen, darunter Führungszeugnisse und Referenzen über die geschäftliche Reputation. Darüber hinaus entwickeln wir Verfahren für die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln und den Zugang zu virtuellen Vermögenswerten, was ein wesentliches Element der Verwahrungsaktivitäten ist.
Nach der Vorbereitung der Unterlagen reichen wir einen Lizenzantrag bei der Wertpapierkommission der Republik Srpska ein, begleiten den Kunden bei allen Kontakten mit der Aufsichtsbehörde und sorgen für eine rasche Beantwortung möglicher Anfragen. Wir helfen auch bei der Ernennung oder Auswahl einer qualifizierten Person für die Position des MLRO (Anti-Geldwäsche-Spezialist) und erstellen die entsprechenden Personal- und Aufsichtsunterlagen.
Nach Abschluss des Lizenzierungsverfahrens bieten wir weiterhin rechtliche Unterstützung, einschließlich Beratung zu laufenden Aktivitäten, Erstellung von Aufsichtsberichten, Unterstützung bei Inspektionen und Rechtsbeistand bei Gesetzesänderungen. Bei Bedarf beraten wir auch zur Expansion in EU-Länder unter Berücksichtigung der Anforderungen der MiCA und anderer Regulierungsinitiativen der Europäischen Union.
Die Anwälte von Regulated United Europe bieten einen professionellen Ansatz, die vollständige Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und einen sicheren Einstieg in den Markt für virtuelle Vermögenswerte der Republik Srpska. Auf Anfrage erstellen wir eine individuelle Liste der erforderlichen Dokumente und organisieren ein Beratungsgespräch, um die Besonderheiten Ihres Projekts zu besprechen.
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